Datum: 30.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 Stromkonzessionsvertrag mit Glonntalstrom
4 Sporthallenneubau - Gemeinsamer Antrag ASV und WSV zu weiteren Planungsschritten
5 Antrag zur Neugestaltung der Lena-Christ Straße
6 Klimaverantwortung - Jährlicher Bericht
7 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Wolfgang-Koller-Straße“; Aufstellungsbeschluss
8 Ersatzbeschaffung eines Lieferwagens/Kleintransporters
9 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 26.10.2021 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.10.2021 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 28.09.2021 wurde genehmigt.
  • Der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan „GE Erweiterung Kastenseestraße Penny Neubau“ wurde genehmigt.

3.
Zur Auflassung der Teichkläranlage in Haslach ging die letzte Rate der Zuwendung in Höhe von 25.950 € ein. Insgesamt erhielt der Markt Glonn somit für die Auflösung der Kläranlage in Haslach eine Zuwendung von 235.950 €. Die Kosten für den Kanalbau in Haslach betrugen 1.663.519,41 €.

4.




Das Hallenbad ist unter Einhaltung der 2-G-Regel (bzw. den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Regelungen) seit dem 23.11.21 auch für den öffentlichen Badebetrieb wieder geöffnet. Hierzu ist eine telefonische Anmeldung unter 08093/905818 oder eine Anmeldung über die Webseite http://www.hallenbad-glonn.de/ nötig. Um Begegnungen zu minimieren und die Corona Regeln insgesamt einhalten zu können, ist der Zutritt nur jeweils zur vollen Stunde möglich und die persönlichen Gegenstände müssen in Körben, welche bereitgestellt werden, mitgenommen werden. Der Zugang ist für alle Badegäste durch die Damen Umkleide und der Ausgang über die Herren Umkleide. Das Schwimmbecken kann normal genutzt werden. Details sind dem Nutzungskonzept im Hallenbad zu entnehmen.

5.

Die bergrechtliche Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Egmating“ wurde für die Firma Terrain Energy Limited vom bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft bis 30.11.2024 verlängert. In diesem Aufsuchungsgebiet liegt u.a. auch das Gemeindegebiet von Glonn.

6.
Der Fußweg vom Heizhaus an der Zinneberger Straße zum Schloss Zinneberg musste gesperrt werden. Bei einer bauwissenschaftlichen Untersuchung des Schlosses Zinneberg stellte sich heraus, dass eine Steinschlaggefahr aufgrund der mangelnden Stabilität der Schlossmauer westlich und nördlich des Schlosses besteht. Laut Gutachter könnten hier auch größere Mengen auf den Weg abrutschen. Daher ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz soll die Mauer genauer untersucht und ein Sanierungskonzept erstellt werden.
 

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3. Stromkonzessionsvertrag mit Glonntalstrom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Obermaier und Gerg Grundstücksverwaltung KG betreibt seit einiger Zeit in Teilen der Gemeinde Glonn ein eigenständiges Stromnetz, welches von dem vorhandenen, öffentlichen Stromnetz abgetrennt ist. Betroffen sind hier ein Bereich des Haarbergs (bei Piusheim) und Herrmannsdorf. 

Da durch das neue Stromnetz öffentlicher Grund betroffen ist, muss zwischen der Gemeinde und Obermaier/ Gerg KG ein Konzessionsvertrag geschlossen werden. Sowohl der bestehende als auch der neue Konzessionsvertrag (gültig ab 2022) mit der EBERnetz Gmbh& Co. KG bleibt davon unberührt. Das Netzgebiet des neuen Netzbetreibers muss aber zum bisherigen Stromnetz genau abgegrenzt werden. Diese Abgrenzungen werden in den beiliegenden Lageplänen rot dargestellt. 

Da es sich um eine Erstkonzession handelt, kann auf eine Bekanntmachung (öffentliche Ausschreibung der Konzession) verzichtet werden. Der § 46 Energiewirtschaftsgesetz bezieht sich nur auf Ausschreibungsverfahren bei Verträgen die auslaufen aber nicht auf neue Konzessionen.  

Es sollen zwei neue, nahezu identische, Verträge mit verschiedenen Laufzeiten geschlossen werden, welche als Anlage beiliegen. Einmal eine Restlaufzeit bis einschließlich 04.04.2022 und der zweite Vertrag dann anschließend mit einer Laufzeit von 20 Jahren bis einschließlich 04.04.2042. Dies hängt damit zusammen, dass die Laufzeiten den Vertragslaufzeiten des Vertrags mit der EBERnetz Gmbh& Co. KG entsprechen sollte und damit eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren erreicht wird.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung die vorgelegten Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Sporthallenneubau - Gemeinsamer Antrag ASV und WSV zu weiteren Planungsschritten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat sich bereits mehrfach mit der Thematik beschäftigt. Zuletzt wurde am 28.4.2020 eine Konzeptplanung mit Kostenschätzung für eine Doppelturnhalle beauftragt, deren Ergebnis dem Gemeinderat bekannt ist. Nunmehr beantragen WSV und ASV Glonn die weiteren Planungsschritte (insbesondere eine genehmigungsrechtliche Eingabeplanung, Eruierung von Fördermitteln) inhaltlich und zeitlich zu beraten und zu beschließen.
Begründet wird dies mit der Tatsache, dass sich die Situation in den vergangenen Monaten weiter verschärft hat. So finden zurzeit auch Gemeinderatssitzungen in der Turnhalle statt und durch den Wegfall des Bürgersaals werden weitere Belegungen befürchtet. Zudem kann momentan die Halle in Zinneberg nicht genutzt werden und der Basketballverband scheint Regelungen vorzubereiten, welche einen Spielbetrieb für Jugendliche in Glonn in Frage stellen.
Der Arbeitskreis Turnhalle hat die Ergebnisse dem Gemeinderat in einer Webex-Konferenz am Mittwoch, 10. März 2021 ab 19.30 Uhr präsentiert.
Bezüglich möglicher BLSV Förderungen gab es eine Videokonferenz. Im Ergebnis ist eine Förderung in Höhe von 20% bis 30% der Kosten denkbar. Aufgrund der Finanzkraft wird der momentanen Förderbetrag bei Glonn eher im unteren Bereich liegen. Bei ca. 6.000.000 Kosten für eine Doppelturnhalle könnte mit einer BLSV Förderung für eine Einfachturnhalle mit ca. 500.000 € (20% der zuwendungsfähigen Kosten) gerechnet werden. 
Sofern der Bedarf für die Schule anerkannt wird, kann beim zweiten Teil der Halle mit einer FAG Förderung von ca. 50% gerechnet werden. Somit verbleiben insgesamt ca. 4 Mio. €, welche die Gemeinde finanzieren muss, wobei eine größere Spende in Aussicht gestellt wurde. Grundsätzlich wird in der Verwaltung versucht einen Überblick über Fördermöglichkeiten zu haben, wobei dies bei den geschätzt 1000 bis 3000 Förderprogrammen im Detail natürlich nicht möglich ist. Sofern es passende Sonderprogramme gibt, erfolgt auch eine Bewerbung. Die aktuellen Entwürfe der Sporthalle wurden dem Gemeinderat am 15.7.21 per Mail zur Verfügung gestellt. Details sind den Anlagen zu entnehmen. Für eine Verlegung des Roten Platzes, sofern die Turnhalle gemäß Entwurf an dieser Stelle gebaut werden soll, gibt es momentan keinen Lösungsansatz (südlich der Geschwister Scholl Straße besteht lediglich nördlich der ev. Kirche Baurecht, wobei diese Fläche für Kinderbetreuung benötigt werden wird.
Das Büro HUMMEL|KRAUS befürwortet zeitgemäße Räume für den Sport und sieht den Bedarf. Vorab sollte eine städtebaulichen Standortuntersuchung, welche keine gut genutzten Flächen verdrängt, erfolgen. Aus deren Sicht wären die nächsten Schritte eine städtebauliche Standortuntersuchung mit baurechtlicher Klärung sowie ein Planungswettbewerb.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Erstellung einer genehmigungsrechtlichen Eingabeplanung vor der Sicherstellung der Finanzierung und Festlegung des Standorts nicht empfehlenswert. Hierbei sind u.a. auch die Kostenrisiken der gemäß Finanzplanung noch anstehenden baulichen Maßnahmen sowie der im Sommer vom Bundestag beschlossene, gesetzliche Anspruch der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zu berücksichtigen. 

Zu Beginn der Sitzung erläuterten GR Stefer und GR Axenböck als jeweils vertretungsberechtigter 1. Vorstand der antragstellenden Vereine den vorliegenden Antrag. Darüber hinaus standen sie für Detailfragen aus dem Gremium zur Verfügung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgendes Vorgehen:
  • Beauftragung des Büros HUMMEL|KRAUS mit einer städtebaulichen Standortuntersuchung incl. baurechtlicher Klärung bis März 2022
  • Unmittelbar darauf erfolgt die Festlegung eines Standortes durch den Gemeinderat
  • Klärung der Finanzierung bzw. Finanzierbarkeit im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 (April/Mai 2022)
  • Entscheidung über Eingabeplanung und weiterer Schritte erfolgt im Sommer 2022

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Antrag zur Neugestaltung der Lena-Christ Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Von einem Bewohner der Lena-Christ Straße wurde der Antrag gestellt die jetzigen Baumaßnahmen auch für eine Überplanung und Neugestaltung des Straßenraumes zu nutzen.  
Aufgrund der Erschwernisse beim Kanalbau kann momentan nicht gesagt werden, wann genau die Baumaßnahmen abgeschlossen sein werden, wobei eine Verzögerung bis Mitte 2022, wie im Antrag genannt, als nicht realistisch erachtet wird. Details sind dem Antrag zu entnehmen.
Von der Klassifizierung und tatsächlichen Nutzung handelt es sich bei der Lena-Christ Straße um eine Ortsverbindungsstraße, welche im genannten Bereich der Erschließung des Mischgebietes dient. Drüber hinaus erschließt die Lena-Christ Straße die anschließende Wohnbebauung sowie die Ortschaften Adling und Doblberg. In Verbindung mit der Filzenstraße ist es die einzig nutzbare Ausweichroute bei Sperrungen oder Verkehrsbehinderungen an der Hauptstraße (Prof.-Lebsche Str.). Eine Verlängerung des Gehweges Richtung Norden bietet sich an, da zum einen Gehweggrund erworben werden konnte und zum anderen auf der Westseite der Straßengrund teilweise über die Fahrbahnfläche hinausgeht. Bei einer generellen Umgestaltung müsste wohl auch die Straßenentwässerung neu gebaut werden.
Bereits vor Einreichung des Antrags wurden die Verkehrsplaner gevas humberg & partner, sowie das Ingenieurbüro Putz um Vorschläge zur Gestaltung der Lena-Christ-Straße nach der Baumaßnahme gebeten.
Die Einbindung von vielen Bürgern in den Planungsprozess für Straßen ist öfter problematisch bzw. führte in anderen Gemeinden auch zu Streitereien. Der Kreis der einzubindenden Bürger müsste neben den Kreis der Hausbesitzer auch Vertreter der Straßennutzer einschließen.
Aufgrund der Verkehrssicherheit im Winter wird voraussichtlich eine provisorische Oberfläche mit RC Bruchmaterial eingebaut, welche bei Bedarf über den Winter ausgebessert wird.
 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zu. Das bisher bereits mit den Baumaßnahmen befasste IB Putz, sowie die über das ISEK bereits für den Markt Glonn tätigen Verkehrsplaner von gevas humberg & Partner werden beauftragt, bis zur Sitzung im Januar 2022 entsprechende Entwürfe vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Klimaverantwortung - Jährlicher Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2019 ist dem Gemeinderat einmal jährlich ein Bericht über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen zu geben. Gegenüber dem Energienutzungsplan 2014 gelang es dem Markt Glonn den Verbrauch für eigene Liegenschaften im Bereich der Wärme um 33% und beim Strom um 12% zu reduzieren. Damit hat der Markt Glonn das prognostizierte Einsparpotential beim Strom im Jahr 2020 um 3% nicht erreicht und bei der Wärme um 3% überschritten. Der Energiebedarf für Strom und Wärme stammt zu 100% aus regenerativen Quellen. 
Darüber hinaus ist der Markt Glonn beim EBERWerk (https://www.eberwerk.de/produkte ) mit 4,4% (ca. 370 T€) beteiligt und finanziert über die Kreisumlage die Arbeit der Energieagentur Ebersberg-München (https://www.energieagentur-ebe-m.de/ ) mit über 20 Mitarbeitern anteilig mit. Die Mitarbeiterzahl der Energieagentur entspricht in etwa der Mitarbeiteranzahl der VG Glonn mit 6 Mitgliedsgemeinden für alle gemeindlichen Verwaltungsthemen. Auch diese Angebote sind als Leistung des Marktes Glonn zum Erreichen der Energiewende zu werten. 
Als Schwierigkeit bei der Reduktion der Emissionen ist zu nennen, dass bei weitem nicht alle Akteure in diesem Bereich so aktiv sind wie die Gemeinde. Um die Energiewende zu schaffen, müssen alle Bürger, Firmen und Behörden weltweit am Thema arbeiten und im jeweiligen Wirkungskreis für Einsparungen/Verbesserungen sorgen. 
Details sind dem Bericht, der als Anlage beiliegt und auf der Webseite unter https://marktgemeinde-glonn.de/2016/02/15/energie/ veröffentlicht ist, zu entnehmen.

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7. 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Wolfgang-Koller-Straße“; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für eine Teilfläche der Fl.-Nr. 314, die nordwestlich der Wolfgang-Koller-Straße liegt, wurde im Jahre 2011 eine Ergänzungssatzung mit Baurecht für zwei Wohnhäuser mit max. zwei WE je Gebäude erlassen. 
Aufgrund geänderter Bauwünsche und Anpassung der Gebäudesituierung soll die Ergänzungs-satzung angepasst werden. 
Es ist die Errichtung von zwei Doppelhäusern mit einer Grundfläche von je 15,00 x 11,00 m mit dazugehörigen Garagen vorgesehen.
Es soll eine gemeinsame Zufahrt, von der Wolfgang-Koller-Straße abzweigend, angelegt werden. Dazu liegt die Zustimmung des Straßenbauamt Rosenheim vor. 
Aufgrund der Bauraumverschiebung muss der Geltungsbereich der Satzung etwas nach Süden und Westen erweitert werden. Zum Außenbereich hin ist ein Grünstreifen mit 10 m Breite vorgesehen. Entlang der Wolfgang-Koller-Straße ist ein 1 m breiter Grundstücksstreifen für eine Verbreiterung des vorhandenen Geh- und Radweges eingeplant
Der Geltungsbereich ist aus anl. Lageplan, datiert mit 30.11.2021 ersichtlich. 
Nachdem die jetzige Satzung von Architekturbüro Hans Baumann & Freunde, Moosach erstellt wurde, und er auch in den Vorarbeiten zur Planänderung bereits involviert war, empfiehlt die Ver-waltung, dieses Büro mit der Erstellung der Planunterlagen zu beauftragen. Ein Kostenübernahme-vertrag für die Umplanung liegt vom Grundeigentümer vor. 

Beschluss

Aufstellungsbeschluss: 
Seitens des Marktgemeinderates besteht mit der 1. Änderung der Ergänzungsatzung „Wolfgang-Koller-Straße“ mit Erweiterung des Geltungsbereichs, wie im vorl. Lageplan, datiert mit 30.11.2021 dargestellt, Einverständnis. 
Das Architekturbüro Hans Baumann & Freunde, Moosach, wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Planunterlagen auszuarbeiten. Diese sind dem Marktgemeinderat nochmals vorzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Ersatzbeschaffung eines Lieferwagens/Kleintransporters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das jetzige Fahrzeug des Bauhofleiters und Wassermeister (Ford Transit, Kastenwagen, 125258 km; Erstzulassung 29.11.2007) weist größere Schäden auf. Um eine erneute TÜV-Abnahme zu erhalten, müssten mehrere Tausend Euro investiert werden, was von der Werkstatt nicht empfohlen wurde. Daher wurden 4 Angebote für Ersatzfahrzeuge eingeholt. Der Preisunterschied der 3 günstigsten Gebote liegt bei 4%. Ein Vergleich der Angebote liegt in der Anlage bei. Da neben der eigentlichen Beladung auch Anhänger mit Beladung (z.B. Pflastersteine) gezogen werden müssen, erscheinen E-Fahrzeuge als nicht ideal geeignet. Daher wurden keine expliziten Angebote angefordert. Der Listenpreis eines PHEV Custom Transit (E-Ford) liegt bei Brutto € 62.837 und der eines Movano e (Opel) startet bei Brutto 69.000 Euro. Die Gemeinde würde bei der Anschaffung eines Transporters mit elektrischem Antrieb momentan keine Förderung erhalten. Kommunale Firmen würden eine Förderung für Neufahrzeuge und junge Gebrauchte erhalten, wobei bei jungen gebrauchten eine Menge zu beachten ist (z.B. maximal 12 Monate alt; darf noch nicht gefördert worden sein; Neuwagenrechnung; max. 80% des Listenpreises).
Aufgrund der Lieferzeiten, welche teilweise mit 5 Monaten ohne Zusicherung angegeben wurden, wird empfohlen den 1. Bürgermeister mit dem Kauf bis zu einem Betrag von 35.000 € zu ermächtigen. Ziel ist es ein passendes Fahrzeug, welches kurzfristig lieferbar ist zu kaufen.

Beschluss

Der Gemeinderat priorisiert den Erwerb eines Fahrzeugs mit E-Antrieb. Der 1. Bürgermeister wird zu einem entsprechenden Kauf bis zu einem Betrag von 50.000 € ermächtigt. Soweit die Suche nach einem passenden (durchaus auch gebrauchten) E-Fahrzeug nicht erfolgreich verläuft, gilt die Ermächtigung bis zu einem Kaufpreis von 35.000 € auch für ein Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb (Benziner).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 18. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 30.11.2021 ö 9

Sachverhalt

1.
GR´in Gräf:
Wie ist der Sachstand beim Losverfahren zur Besetzung des sog. Bürgerbeirats für das ISEK?

1. Bgm. Oswald:
Die Lostöpfe wurden vom planenden Büro letzte Woche benannt. Sobald es zeitlich möglich ist, werden die Fraktionssprecher zur Bildung der Lostöpfe und Verlosung eingeladen.

2.
GR Bertolan:
Wie ist das Bürgerbegehren zur Abberufung des Landtags in Glonn gelaufen? Gab es dabei Probleme mit den ins Rathaus kommenden Unterzeichnern?

1. Bgm. Oswald:
Während der Eintragungszeit kamen ca. 300 Leute zum Unterschreiben ins Rathaus. Der Markt Glonn hatte eine Eintragungsquote von etwa 2,2 % der Wahlberechtigten.
Vereinzelte Besucher äußerten sich in mehr oder minder abfälliger Weise zur Maskenpflicht, bzw. verweigerten das Tragen einer Maske obwohl trotz Aufforderung ein ärztliches Attest dafür nicht gezeigt werden konnte.


Datenstand vom 23.12.2021 11:15 Uhr