Datum: 23.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Hauptausschuss Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Teilabbruch und Wiederaufbau bestehendes Wohnhaus sowie Neubau Carport, Balkham 7
2 Schlacht 24a, Neubau Wohnhaus mit 3 WE
3 Abbruch "Neuwirt" und Errichtung MFH mit 7 WE und 1 GE, Lena-Christ-Straße 13
4 Abbruch bestehende Remise und Errichtung Vierspänner an der St.-Johannes-Straße über einer von der Lena-Christ-Straße erschlossenen Parkebene, FlNrn. 93, 94, 94/2, 97/4
5 Errichtung eines Doppelhauses mit 3 WE, Lena-Christ-Straße 13
6 Abbruch bestehendes Wohnhaus und Neubau Mehrfamilienhaus, Preysingstraße 30 und 32

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1. Teilabbruch und Wiederaufbau bestehendes Wohnhaus sowie Neubau Carport, Balkham 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 23.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der östliche Gebäudeteil soll abgebrochen und von der Grundfläche her vergrößert neuerrichtet werden. Nördlich des Ersatzbaus wird ein Carport mit 3 Stellplätzen und einer Grundfläche von 10,45m x 8,05m geplant. Der Ersatzbau soll eine Grundfläche von ca. 12,00m x 10,49m erhalten. Wand- und Firsthöhe wird an den Bestand angepasst. Die Wandhöhe beträgt dann ca. 6,90m und die Firsthöhe ca. 10,38m. Es sollen 3 Wohneinheiten entstehen. Die Zufahrt ist von Westen von der Erschließungsstraße nach Balkham geplant.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.
Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Schlacht 24a, Neubau Wohnhaus mit 3 WE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 23.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für dieses Vorhaben gibt es einen genehmigten Vorbescheid vom 18.01.2021.
Im Vorbescheid wurde ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von 12,00 x 9,00m abgefragt. Es war ein Satteldach mit 30° Dachneigung geplant. Es wurde auch eine Wandhöhe von 6,50m und eine Firsthöhe von 10,10m abgefragt und genehmigt.
Es wird nun ein Satteldach mit 20° Dachneigung geplant. Die Wandhöhe wird mit ca. 6,10m und die Firsthöhe mit ca. 7,73m geplant. Die Grundfläche des Gebäudes soll nun ca. 12,49m x 8,99m betragen. Im Süden soll ein Wintergarten angebaut werden. Es sollen 3 Wohneinheiten entstehen.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich auch mit den neuen Maßen in die Umgebung ein.
Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Abbruch "Neuwirt" und Errichtung MFH mit 7 WE und 1 GE, Lena-Christ-Straße 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 23.02.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das vorhandene Gebäude soll abgebrochen werden und durch einen verkleinerten Ersatzbau ersetzt werden. Der Neubau soll eine Grundfläche von ca. 19,24m x 12,91m erhalten. Die Wandhöhe wird mit ca. 10,35m und die Firsthöhe mit ca. 14,55m geplant. Diese Maße orientieren sich am Bestandsgebäude sind aber etwas verringert. Geplant ist ein Walmdach mit 33° Dachneigung. Es sollen 7 Wohneinheiten und 1 Gewerbeeinheit im EG entstehen.
Die äußere Gestaltung soll sich dem Bestandsgebäude anpassen.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich. Da das Bestandsgebäude eine größere Kubatur als der geplante Ersatzbau aufweist, fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein.
Nach Stellplatzsatzung werden 14 Stellplätze nötig, diese werden auf dem Vorhaben- und dem benachbarten Grundstück nachgewiesen. Der Bauherr hat ein Schreiben beigelegt, in dem er bestätigt, dass alle Stellplätze, die auf einem anderen Grundstück liegen, mit Dienstbarkeit gesichert werden. Der Stellplatznachweis kann jedoch erst nach notarieller Vereinbarung erfüllt werden (sh. TOP 4 dieser Sitzung).
Auf dem Grundstück wird eine Spiel- und Aufenthaltsfläche angelegt. Eine Benutzung dieser Fläche soll für alle Neubauten auf dem Areal dinglich gesichert werden.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu, sofern die notarielle Vereinbarung gemäß TOP 4 abgeschlossen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Abbruch bestehende Remise und Errichtung Vierspänner an der St.-Johannes-Straße über einer von der Lena-Christ-Straße erschlossenen Parkebene, FlNrn. 93, 94, 94/2, 97/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 23.02.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das bestehende Gebäude soll abgebrochen und durch einen Vierspänner mit Parkebene im EG ersetzt werden. Das bestehende Gebäude war direkt an die St.-Johannes-Straße gebaut, teilweise auf dem Straßengrundstück. Der Neubau wird von der Straße abgerückt und komplett auf dem eigenen Grundstück geplant. Im EG soll es eine Parkebene mit 19 Stellplätzen geplant. Diese Stellplätze werden von der Lena-Christ-Straße aus ebenerdig angefahren. Sie dienen dem Stellplatznachweis für die komplette Neubebauung des Areals und werden sofern sie nicht zum Vierspänner gehören, mit Dienstbarkeiten gesichert. Im EG soll die vorhandene Stützmauer zur St.-Johannes-Straße hin erhalten bleiben.
Im Zuge des Bauantrags sollen diverse Grundstücksverläufe zur St.-Johannes-Straße und Lena-Christ-Straße hin bereinigt werden. Es ergeben sich dann bessere Gehweg-Situationen entlang dieser Straßen. Solange diese Bereinigung nicht stattgefunden hat, stellt die o. g. Stützmauer eine nicht geregelte Unterbauung der St.-Johannes-Straße dar.
Der Neubau soll eine Grundfläche von ca. 21,86m x 10,49m erhalten. Die Wandhöhe an der St.-Johannes-Straße soll ca. 4,45m und von der Lena-Christ-Straße aus ca. 9,15m betragen. Er ist damit um ein DG höher als der Bestand. Es sollen 4 Wohneinheiten entstehen.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.
Die nach Satzung erforderlichen 8 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu, sofern die notarielle Vereinbarung zur Bereinigung der Grundstücksverläufe abgeschlossen ist. Entlang der St.-Johannes-Straße sollte ein 1,20m breiter Streifen für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Gehwegflächen entlang der Lena-Christ-Straße sollte sich die Gemeinde sichern. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Errichtung eines Doppelhauses mit 3 WE, Lena-Christ-Straße 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 23.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Südosten des Grundstücks soll ein neues Doppelhaus errichtet werden. Das Doppelhaus soll eine Grundfläche von ca. 12,49m x 10,99m erhalten. Die Wandhöhe ist mit ca. 6,35m und die Firsthöhe mit ca. 9,27m geplant. Es soll ein Satteldach mit 28° Dachneigung gebaut werden.
In der westlichen Haushälfte sollen 1 Wohneinheit, in der östlichen 2 Wohneinheiten entstehen.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen 6 Stellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück bzw. auf dem anliegenden Grundstück nachgewiesen. Sofern die Stellplätze nicht auf dem Vorhabengrundstück liegen, werden diese mit Dienstbarkeit gesichert.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Abbruch bestehendes Wohnhaus und Neubau Mehrfamilienhaus, Preysingstraße 30 und 32

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 23.02.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das bestehende Wohnhaus soll abgebrochen und durch einen größeren Neubau ersetzt werden. Der Neubau wird mit einer Grundfläche von 20,50m x 12,00m geplant. Die Wandhöhe soll ca. 8,12m nach Westen hin und 7,12m nach Osten hin betragen. Die Firsthöhe wird mit ca. 10,80m geplant. Es wird ein Satteldach mit 30° Dachneigung geplant.
Es soll eine Tiefgarage mit 8 Stellplätzen errichtet werden, die Zufahrt soll von Nordwesten her erfolgen. Es sind auch noch 4 offene Stellplätze geplant.
Das Vorhaben liegt im Bereich des BPlans „Zinneberger und Moosacher Straße 1. Änderung“.
Von diesem BPlan werden folgende Befreiungen beantragt:
Der BPlan setzt zwingend 2 Vollgeschoße fest. Das Dachgeschoß soll als Wohnraum ausgebaut werden und wird als Vollgeschoß geplant. Somit hätte der Neubau 3 Vollgeschoße. Von der Anzahl der Vollgeschoße wurde in diesem BPlan bisher noch keine Befreiung erteilt.
Der BPlan setzt eine Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,75 fest. Geplant wird eine GFZ von 0,9. Eine Befreiung in diesem Ausmaß wurde bisher nicht erteilt.
Der BPlan setzt Bauräume an der Nordseite der Grundstücke fest. Durch den geplanten Neubau wird der festgesetzte Bauraum mit einer Fläche von ca. 12,00m x 10,50m (=126,00m²) überschritten. Eine Befreiung in diesem Ausmaß wurde bisher nicht erteilt.
Der BPlan setzt maximal 2 Wohneinheiten (WE) fest. Es wird eine Befreiung für insgesamt 6 WE beantragt. Eine Befreiung in diesem Ausmaß wurde bisher nicht erteilt.
Der BPlan setzt eine Ost-West-Firstrichtung fest. Das Gebäude wird in der Längsrichtung in Nord-Süd-Richtung geplant. Der First soll ebenfalls in Nord-Süd-Richtung verlaufen. Eine Befreiung für die Firstrichtung wurde bisher nicht erteilt.
Der BPlan setzt einen Kniestock von maximal 40cm fest. Durch den Ausbau des Dachgeschoßes wird der Kniestock mit 1,00m geplant. Eine Befreiung in diesem Ausmaß wurde bisher nicht erteilt.
Der BPlan setzt maximal 2 Dachflächenfenster pro Dachseite fest. Durch den Ausbau des Dachgeschoßes sind mehr Dachflächenfenster notwendig. Eine Befreiung für Dachflächenfenster wurde bisher nicht erteilt, es wurden aber Befreiungen für eine erhöhte Anzahl an Dachgauben erteilt.
Der festgesetzte Garagenbauraum reicht für die Tiefgaragenabfahrt nicht aus und wird nach Süden hin um ca. 8m überschritten. Zudem werden offene Stellplätze vor dem Gebäude geplant und damit außerhalb der festgesetzten Stellplatzbauräume. Überschreitungen in diesem Ausmaß wurden bisher nicht erteilt.
Die Befreiungen werden größtenteils mit den östlichen Mehrfamilienhäusern begründet, um eine schönere Abstufung von den großen Gebäuden zu der kleinteiligeren Bebauung zu schaffen.

Beschluss

Der Hauptausschuss lehnt den Vorbescheid in dieser Form ab. Den Befreiungen für die Überschreitung der GFZ, Anzahl der Wohneinheiten, Änderung der Firstrichtung, Überschreitung des maximal zulässigen Kniestocks, Anzahl der Dachflächenfenster pro Dachseite und der Überschreitung des Garagenbauraums wird zugestimmt.
Nicht zugestimmt wird den Befreiungen für die Überschreitung der zulässigen Vollgeschoße und der Überschreitung des Bauraums in dieser Form. Der Hauptausschuss stellt in Aussicht einer Überschreitung des Bauraums in einer Tiefe von 4m nach Süden hin zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2021 07:43 Uhr