Datum: 27.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Hauptausschuss Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau einer Maschinen- und Bergehalle mit Werkstatt, FlNr. 3163/8, Westerndorf
2 Vorbescheid: Abbruch Doppelgarage und Wiederaufbau Garagen mit Wohneinheit, Mattenhofener Straße 11
3 Neubau eines Garagengebäudes, Schlacht 17
4 Bauvoranfrage für den Bau eines weiteren Wohnhauses, Breitensteinstraße 9
5 Voranfrage: Umgestaltung Außenanlagen, Marktplatz 10

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1. Neubau einer Maschinen- und Bergehalle mit Werkstatt, FlNr. 3163/8, Westerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 27.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Westlich von Westerndorf soll eine neue Maschinen- und Bergehalle mit Werkstatt sowie eine Güllegrube errichtet werden. Die Halle soll eine Grundfläche von ca. 42,90m x 20,00m mit einem ca. 3,40m tiefen Vordach nach Westen hin erhalten. Die Halle wird mit einer Wandhöhe von ca. 5,90m und einer Firsthöhe von ca. 10,15m und einem Satteldach geplant.
Der Durchmesser der Güllegrube soll ca. 20,00m betragen.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und ist privilegiert.
Das Vorhaben liegt auch im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Steinsee, Mooasch, Doblbach, Brucker Moos und Umgebung“. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Ebersberg wird prüfen, ob eine Befreiung hiervon notwendig ist und erteilt werden kann.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Vorbescheid: Abbruch Doppelgarage und Wiederaufbau Garagen mit Wohneinheit, Mattenhofener Straße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 27.04.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das bestehende Garagengebäude soll abgebrochen und durch einen größeren Neubau mit Wohneinheit ersetzt werden. Der Neubau soll eine Grundfläche von ca. 17,40m x 8,40m erhalten und eine Wandhöhe von ca. 5,61m und eine Firsthöhe von ca. 6,98m erhalten. Der Neubau soll Garagen und eine Wohneinheit enthalten.
Das Vorhaben liegt noch im baurechtlichen Innenbereich. Laut Schreiben des Landratsamtes Ebersberg fügt es sich jedoch aufgrund der hohen gesamten Grundfläche von Bestand und Neubau nicht in die Umgebung ein. Da durch den Anbau der Gesamtgebäudekörper einen Doppelhauscharakter besitzt, sind die Doppelhäuser aus der Umgebung zu betrachten. Hier ergibt sich eine Grundfläche von ca. 200m² für Doppelhäuser. Das o. g. Vorhaben würde auf eine Grundfläche von 286,16m² kommen. Laut Landratsamt sind die Hausgruppen und Reihenhäuser aufgrund des Doppelhauscharakters des Vorhabens nicht ausschlaggebend. Zudem wird die Firstrichtung als problematisch angesehen.

Aufgrund des neuen Bauantragverfahrens im Landkreis Ebersberg überschneidet sich die Beteiligung der Gemeinde mit dem o. g. Schreiben des Landratsamtes. Mit dem Schreiben ist klar, dass laut unterer Bauaufsicht das Vorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Das Landratsamt könnte einen Bescheid erst mit den Stellungnahmen der beteiligten Behörde erlassen. Erst mit Bescheid kann der Bauherr rechtlich gegen eine nicht erteilte Genehmigung vorgehen. Laut Geschäftsordnung müssen Bauvorhaben mit erwarteten Baukosten >50.000€ im Hauptausschuss behandelt werden. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, könnten Vorhaben, bei denen sich die Beteiligung der Gemeinde mit einer negativen Stellungnahme der Bauabteilung in Ebersberg überschneiden, auf Verwaltungsweg bearbeitet werden.
Kommt das Bauamt Glonn zu einer gegenteiligen Auffassung als das Landratsamt, würden die Anträge trotzdem im Hauptausschuss behandelt werden.

Beschluss

Der Hauptausschuss lehnt den Vorbescheid in der vorgelegten Fassung ab. Wenn sich das Vorhaben durch eine Reduzierung der Grundfläche in die Umgebung einfügt, wird dem Antrag zugestimmt. Die Firstrichtung wird nicht problematisch gesehen..
Vorhaben, bei denen sich negative Stellungnahmen der unteren Bauaufsicht mit der Beteiligung der Gemeinde überschneiden, werden auch künftig im Hauptausschuss behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Neubau eines Garagengebäudes, Schlacht 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 27.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Südlich des Gebäudes Schlacht 17 und nordwestlich des Gebäudes Schlacht 19 soll entlang der Hauptstraße ein Garagengebäude mit einer Grundfläche von ca. 20,00m x 6,00m errichtet werden. Die Wandhöhe wird mit ca. 3,15m und die Firsthöhe mit ca. 4,88m geplant. Das Satteldach soll eine Neigung von 30° erhalten. Zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze zur Straße ist ein Abstand von ca. 1,25m vorhanden. Zum Schülerlotsenüberweg ist ein Abstand von ca. 1,43m vorhanden.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage für den Bau eines weiteren Wohnhauses, Breitensteinstraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 27.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wird angefragt, ob auf dem Grundstück Breitensteinstraße 9 ein weiteres Wohnhaus für den Eigenbedarf errichtet werden kann. Das Antragsschreiben wurde mit der Ladung an die Gemeinderäte verteilt.
Das Grundstück liegt im Bereich des BPlans „südlich von Wetterling“. Dieser setzt einen Bauraum im östlichen Bereich des Grundstücks fest. Im Westen des Grundstücks wird ein 5m breiter Grünstreifen festgesetzt.
Ein weiteres Wohnhaus würde die Festsetzungen (u. a. Bauraum und Grundfläche) überschreiten. Befreiungen von den Festsetzungen dieses BPlans wurden bisher nur in geringem Ausmaß erteilt und würden für eine Bebauung mit einem weiteren Wohnhaus nicht ausreichen. Bebauungen in zweiter Reihe sind bisher mit Befreiungen nicht möglich gewesen, da die Überschreitungen so massiv waren, dass sie den Grundzügen der Planung der Bebauungspläne widersprochen hätten.
An anderer Stelle im BPlan wurde auch bereits eine größere Überschreitung der Grundfläche verweigert.

Eine Bebauung mit einem weiteren Wohnhaus wäre daher nur mit Bauleitplanung machbar. Eine Bebauungsplanänderung des bestehenden BPlans wäre städtebaulich schwer begründbar. Das Gelände fällt sehr stark ab, sodass voraussichtlich nur auf ein bis zwei Parzellen weitere Wohnhäuser möglich wären. Eine städtebauliche Begründung für einen Bebauungsplan mit nur ein bis zwei Wohnhäuser ist nicht ersichtlich.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine weitere Baulandausweisung nach Westen hin. Hier ist aber ebenfalls wieder ein starker Hang vorhanden. Eine Bebauung wäre nur schwer umsetzbar. Ebenso wäre eine Erschließung dieses Bereichs sehr schwierig. Eine erste Anfrage beim Eigentümer der betroffenen Fläche brachte eine negative Rückmeldung.
Die Aufstellung des bisherigen BPlans war auch nicht unumstritten. Deswegen wurde letztlich diese lockere Bebauung festgesetzt.

Das vorhandene Wohnhaus kommt auf eine Grundfläche von ca. 80m². Zusammen mit den Anlagen die ebenfalls zur GR I (Grundfläche Hauptgebäude) gezählt werden müssen ist eine Grundfläche von ca. 120m² vorhanden. Mittels angemessenen Anbaus könnte man auf eine mit der Nachbarbebauung vergleichbare Grundfläche kommen und könnte das Gebäude zu einem Zweifamilienhaus umbauen. Eine Überschreitung der Grundfläche, wie bereits bei anderen Vorhaben innerhalb des BPlan-Gebiets vorhanden, wäre städtebaulich vertretbar. Ein eigenständiges Wohnhaus (angebaut oder freistehend) ist mit dem vorliegenden BPlan nicht möglich.

Beschluss

Der Hauptausschuss lehnt die Voranfrage für ein weiteres Wohnhaus auf dem Grundstück Breitensteinstraße 9 ab. Auch eine Bauleitplanung wird nicht in Aussicht gestellt.
Für eine angemessene Erweiterung des Wohnhauses durch Anbau und eine Überschreitung der Grundfläche in der bereits im BPlan-Gebiet vorhandenen Größenordnung wird eine Zustimmung in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Voranfrage: Umgestaltung Außenanlagen, Marktplatz 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 27.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit der Voranfrage soll die Haltung der Gemeinde zu einer möglichen Umplanung im Bereich des Anwesens Marktplatz 10 abgefragt werden. Die Schreiben der Planerin und Grundstückseigentümerin wurden mit der Ladung an die Gemeinderäte verteilt.
Der Außenbereich der vorhandenen Eisdiele/Bistro „Marktblick“ soll vergrößert werden. Entlang der Straße am Marktplatz soll ein Fußweg entstehen. Die bisherigen Stellplätze vor den Läden im Gebäude Marktplatz 10 würden dafür jedoch entfallen. Nach der letztmaligen Erweiterung des Marktblick waren insgesamt noch 3 Läden verschiedene Läden vorhanden. Entlang der Ladenfront waren insgesamt 7 Stellplätze nachgewiesen. Für die beiden anderen Läden jeweils 2 und für den Marktblick 3 Stellplätze. An der Nordseite des Gebäudes sind 4 Stellplätze ausgewiesen für die Büro und Wohnnutzung in diesem Gebäude.
Es wird angefragt, ob die Gemeinde von der Anzahl der Stellplätze abweichen würde, wenn dafür eine Aufwertung des Marktplatzes durch eine größer und besser gestaltete Außenanlage des Marktblick und einen Fußweg für die Allgemeinheit gegeben ist.

Bereits jetzt ist die Stellplatzsituation am Marktplatz angespannt. Noch dazu gehören 2 der entfallenden Stellplätze zu einem anderen Laden. Die 2 Stellplätze des anderen Ladens sollten erhalten bleiben. Die 5 anderen Stellplätze könnten, wenn möglich auch in der Nähe auf einem anderen Grundstück nachgewiesen werden. Stellplätze auf anderen Grundstücken sind mit Dienstbarkeit zu sichern.

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt, dass auf eine Stellplatzfläche verzichtet werden kann, die der Fläche entspricht, die ein Fußweg mit 1,20m Breite entlang der westlichen Grundstücksgrenze des Anwesens Marktplatz 10 aufweisen würde. Voraussetzung ist eine öffentliche Widmung des Fußwegs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2021 16:17 Uhr