Datum: 25.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Hauptausschuss Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau einer Pferdestallung sowie Verlängerung der vorhandenen Pferdestallung, Balkham 6
2 Neubau eines Carports, Kastenseeon 8
3 Aufbau einer Wohnung auf eine vorhandene Garage, Reinstorf 12

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1. Neubau einer Pferdestallung sowie Verlängerung der vorhandenen Pferdestallung, Balkham 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 25.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Nordwestlich der vorhandenen Stallung soll ein neuer Pferdestall mit einer Grundfläche von ca. 38,82m x 10,05m errichtet werden. Der vorhandene Stall an der Hausnummer 4 soll mit einem Anbau mit einer Grundfläche von ca. 8,70m x 7,60m erweitert werden.
Der neue Stall wird mit einer Wandhöhe von ca. 3,50-3,66m und einer Firsthöhe von ca. 5,57m geplant. Er soll ein Satteldach mit 20° Dachneigung erhalten. Die Erweiterung soll profilgleich zum bisherigen Stall angebaut werden und kommt auf eine Wandhöhe von ca. 2,41m. Es ist ein Pultdach mit ca. 13,5° Dachneigung geplant.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und ist privilegiert.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu. Das Landratsamt wird gebeten die Abstandsflächen zu prüfen. Der Hauptausschuss wünscht, die Statik so zu bemessen, dass die Errichtung einer PV-Anlage ermöglicht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Carports, Kastenseeon 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 25.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Westlich des bestehenden Gebäudes soll ein Carport mit einer Grundfläche von ca. 17,36m x 7,00m errichtet werden. Die Wandhöhe soll zwischen 3,37m – 3,10m betragen. Es ist ein Satteldach mit 18° Dachneigung geplant.
Das Vorhaben liegt im Bereich des BPlans „Kastenseeon inkl. 1. Änderung“. Der im BPlan festgesetzte Bauraum wird überschritten. Der BPlan setzt eine Ost-West-Firstrichtung für Hauptgebäude auf der Parzelle fest, geplant wird eine Nord-Süd-Richtung. Für Carports setzt der BPlan eine Dachneigung von mindestens 20° fest, geplant wird mit 18°. Laut BPlan sind Carports mit einer Grundfläche von über 50m² unzulässig. Der geplante Carport hat eine Grundfläche von ca. 120m².
Der Carport ist für den dort ansässigen Betrieb in dieser Größe notwendig. Die Befreiungen sind auch geringfügig und städtebaulich vertretbar. Trotz der deutlich höheren Grundfläche liegt der Carport nur geringfügig außerhalb des Bauraums.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag und den Befreiungen zu.
Der Hauptausschuss wünscht, die Statik so zu bemessen, dass die Errichtung einer PV-Anlage ermöglicht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Aufbau einer Wohnung auf eine vorhandene Garage, Reinstorf 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 25.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Hauptausschusssitzung am 15.12.2020 hat sich der Hauptausschuss zuletzt mit der Nutzungsänderung dieses (damaligen) Austragshauses in ein freies Wohnhaus beschäftigt.
Die Nutzungsänderung wurde zwischenzeitlich genehmigt.
Nun soll das vorhandene Wohnhaus auf der Garage um eine weitere Wohneinheit für die Kinder des Bauherrn erweitert werden. Die neue Wohnung soll eine Grundfläche von ca. 9,99m x 7,87m erhalten. Die Wandhöhe beträgt danach ca. 5,20m, es wird ein Satteldach mit 15° Dachneigung geplant.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich, die Erweiterung eines vorhandenen Wohnhauses auf maximal 2 Wohneinheit stellt dabei ein sog. begünstigtes Vorhaben dar. Die öffentlichen Belange der Darstellung des FNP und der Splittersiedlung sind hier ausgeblendet. Weitere öffentliche Belange, die durch das Vorhaben beeinträchtigt sein könnten, sind aus gemeindlicher Sicht nicht ersichtlich. Die zweite Wohneinheit ist im Vergleich zum vorhandenen Wohnhaus auch untergeordnet.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Bauantrag zu. Das Landratsamt wird gebeten die Abstandsflächen zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2021 07:50 Uhr