Datum: 28.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Hauptausschuss Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf eine schraffierte Sperrfläche entlang der Grundstücksgrenze im Einfahrtsbereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn)
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Sitzung des Hauptausschusses Glonn
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28.09.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Marktplatz 8 beantragen die Anbringung einer schraffierten Sperrfläche entlang der Grundstücksgrenze im Eingangsbereich. Begründet wird dies u.a. mit einer Gefahrensituation für Verkehrsteilnehmer durch den von rechts kommendem Verkehr bei der Ausfahrt, der erschwerten Zufahrt für Einsatzfahrzeuge und der erschwerten Zufahrt für den Lieferverkehr der ansässigen Gewerbebetriebe. Laut Aussage der Feuerwehr ist die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge kein Problem, sofern ordnungsgemäß geparkt wird. Details sind dem Antrag mit Anlagen, welcher als Anlage beiliegt, zu entnehmen.
Bisher wurden derartige Markierungwünsche auf öffentlichen Flächen von der Verwaltung abgelehnt, da Verkehrszeichen nur dort aufzustellen sind, wo dies nötig ist. Auch eine weiße Markierung gilt als Verkehrszeichen. Die Verwaltung sieht keine verkehrsrechtliche Begründung für eine zusätzliche Markierung.
Sofern dem Antrag zugestimmt wird, müssten wohl aus Gründen der Gleichbehandlung ähnliche Wünsche bei Grundstücksausfahrten ebenfalls markiert werden. Dies dürfte über kurz oder lang vor allem in den Siedlungen zu vielen gesperrten Flächen auf den Straßen und somit zur Verringerung der öffentlich nutzbaren Stellplätze auf Straßengrund führen.
Gemäß den Stellungnahmen der unteren Verkehrsbehörde und Polizei ist das Schild „Feuerwehrzufahrt“ nicht in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde (hier gemeindliches Bauamt). Da ein Parken vor der Grundstückszufahrt generell nicht erlaubt ist, ist das Schild „Feuerwehrzufahrt“ entbehrlich. Die private Zufahrt auf eine Gemeindestraße stellt im gesetzlichen Rahmen keine Begründung für ein Halteverbot dar bzw. muss bei Bedarf die Ausfahrt unter zu Hilfe Name eines Einweisers erfolgen (§10 StVO). Im Ergebnis wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Beschluss
Der Hauptausschuss stimmt dem Antrag zu und beauftragt die Verwaltung einen Weg für die vorgeschlagene Markierung zu finden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6
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2. Vorbescheid: Neubau einer Hofkapelle, FlNr. 3299, Doblberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn)
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Sitzung des Hauptausschusses Glonn
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28.09.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
E wird angefragt, ob nördlich des bestehenden Gebäudes eine Hofkapelle errichtet werden kann. Die Grundfläche wird mit ca. 4,50m x 2,50m geplant. Die Wandhöhe soll ca. 2,20 und die Firsthöhe ca. 3,00m betragen.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Außenbereich und stellt ein sonstiges Vorhaben dar. Öffentliche Belange, die von diesem Vorhaben beeinträchtigt sein könnten, sind aus gemeindlicher Sicht nicht erkenntlich.
Beschluss
Der Hauptausschuss stimmt dem Vorbescheid zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2021 16:36 Uhr