Datum: 26.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Hauptausschuss Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau eines Penny Marktes, Kastenseestraße, FlNr. 199
2 Vorbescheid: Erweiterung best. Wohnhaus, Mattenhofener Straße 11
3 Vorbescheid: Errichtung Doppelhaus mit Garagen, Abbruch best. Wohnhaus, Sudetenlandstraße 8

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1. Neubau eines Penny Marktes, Kastenseestraße, FlNr. 199

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.10.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf dem Grundstück soll ein neuer Penny-Markt entstehen. Die Verkaufsfläche wird mit maximal 799m² geplant. Die komplette Grundfläche beträgt ca. 1.191m². Die Zufahrt erfolgt südlich der bestehenden Zufahrt und erfolgt von der Kastenseestraße aus. Es soll eine Wegeverbindung zwischen dem bestehenden Gewerbe und dem Neubau geben.
Die Höhe des Eingangsgebäudeteils soll ca. 7,80m betragen. Die Höhe des restlichen Gebäudes beträgt ca. 5,85m. Es sind Flachdächer mit intensiver und extensiver Begrünung geplant. Die Anlieferung erfolgt nördlich des neuen Gebäudes. Es werden 61 KfZ Stellplätze sowie 20 Fahrradstellplätze errichtet. Auf einem Teil der Fahrradstellplätze können E-Bikes abgestellt und geladen werden.
Für den Neubau des Penny Marktes wird derzeit ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Die Planreife ist noch nicht gegeben.
Die vorgestellte Eingabeplanung entspricht dem aktuellen Stand der Planung und ist auf die Stellungnahmen der Fachbehörden abgestimmt.
Herr Pfab von der REWE Gruppe stand dem Gremium für Fragen zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen, sobald der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Planreife erhalten hat bzw. in Kraft getreten ist. Voraussetzung ist jedoch, dass sich am Plan keine materiellen Änderungen mehr ergeben und der Bebauungsplan komplett eingehalten wird. Überdies wünscht der Gemeinderat eine Überprüfung, ob eine PV-Anlage am Dach installiert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Vorbescheid: Erweiterung best. Wohnhaus, Mattenhofener Straße 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.10.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit diesem Vorbescheid hatte sich der Hauptausschuss zuletzt in seiner Sitzung vom 27.04.2021 beschäftigt.
Anfang des Jahres war ein großer Neubau nördlich des bestehenden Gebäudes geplant. Diese Planung war unzulässig, da sie sich u. a. durch die entstehende Grundfläche nicht in die Umgebung eingefügt hätte.
Geplant wird nun ein östlicher Anbau mit einer Grundfläche von ca. 7,50m x 4,50m. Die Wandhöhe wird mit ca. 5,32m geplant. Der Anbau soll mit einem Pultdach an das bestehende Wohnhaus anschließen. Das Pultdach ist ca. 75cm vom First des bestehenden Wohnhauses abgesetzt.
Im ersten Vorbescheid hätte sich eine gesamte Grundfläche von über 280m² und ein Querbau zu Straße ergeben. Dies führte dazu, dass sich die Planung nicht in die Umgebung eingefügt hat.
Mit dem nun geplanten Anbau liegt die Grundfläche bei knapp über 200m². Ein Querbau mit gedrehter Firstrichtung ist nicht geplant.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Vorbescheid zu.
Es soll überprüft werden, inwiefern der Anbau anstatt mit dem dargestellten Pultdach alternativ auch mit einem Satteldach (Querbaugiebel) verwirklicht werden könnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Vorbescheid: Errichtung Doppelhaus mit Garagen, Abbruch best. Wohnhaus, Sudetenlandstraße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird angefragt, ob das vorhandene Wohnhaus abgebrochen und durch ein Doppelhaus ersetzt werden kann.
Das Doppelhaus soll eine Grundfläche von 15,00m x 11,00m erhalten. Die Dachneigung ist mit 28° geplant.
Das Vorhaben liegt im Bereich des BPlans „Feldkirchener Straße I“. Der BPlan setzt entlang der Westseite der Sudetenlandstraße eine eingeschoßige Bebauung fest.
Das vorhandene Wohnhaus kommt auf eine Grundfläche von ca. 171m² und wäre damit etwas größer als das geplante Doppelhaus (165m²). Das Doppelhaus wird 2-geschoßig geplant.
Abgefragt werden 2 Varianten.
In Variante 1 verläuft der First in Nord-Süd-Richtung, entlang der Straße. In dieser Variante wird der festgesetzte Bauraum überwiegend eingehalten. Die südliche Garage liegt ca. zur Hälfte außerhalb des Bauraums.
Bei Variante 2 verläuft der First in Ost-West-Richtung, gedreht zur Straße. Hier liegt eine Garage komplett und ca. 1/3 des Doppelhauses außerhalb des Bauraums.
Insgesamt ist Variante 1 die städtebaulich vertretbarere Lösung. Die Überschreitung der Baugrenze erfolgt nur mit einem Nebengebäude und in einem vertretbaren Ausmaß.
Entlang der Westseite der Sudetenlandstraße verlaufen die Firste der anderen Gebäude in Nord-Süd-Richtung.
Die 2-geschoßige Bebauung entspricht dem heutigen Standard in Glonn. Im südlichen Bereich der Sudetenlandstraße im Bereich des BPlans „Feldkirchener Straße II“ ist eine 2-geschoßige Bebauung möglich. Eine entsprechende Befreiung wurde im BPlan-Gebiet bereits erteilt.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt dem Vorbescheid in der Variante 1 und den beantragten Befreiungen zu. Die aufgezeigte Variante 2 samt den beantragten Befreiungen wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2021 12:36 Uhr