Datum: 11.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: VGem Glonn
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Mietpreisanpassung für das Rathaus Glonn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn)
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2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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11.02.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Das Glonner Rathaus ist seit 01.05.1978 an die VG Glonn vermietet. Seit dem Jahr 1990 beträgt der Mietpreis (Mietfläche 686,49 m²) unverändert 5,09 €/m². Seit dieser Zeit hat der Markt Glonn für den Dienstbetrieb mehrere notwendige, z.T. umfangreiche Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten durchgeführt. Zuletzt wurde u.a. die EDV-Verkabelung erneuert und im ehem. Tankraum ein endlich vorschriftsmäßiger Serverbereich zusätzlich geschaffen. Die von der VG genutzte Fläche erhöhte sich dadurch auf 741 m². Allein im Zuge dieser Maßnahme wurden ca. 75.000 € investiert.
Auf Grundlage einer vom Markt Glonn eingeholten Stellungnahme eines vereidigten Buchprüfers und Steuerberaters hat der Marktgemeinderat beschlossen, eine angemessene Mietpreisanpassung mit der VG anzustreben.
Die Miete sollte im unteren bis mittleren Bereich der ortsüblichen Miete liegen. Auf Basis der Erhebungen des Steuerberaters liegt die ortsübliche Miete zwischen 6,50 €/m2 und 10.00 €/m2. Zudem sollte die vermietete Fläche an die tatsächlich genutzte Fläche von 741 m2 angepasst werden. Seitens des Marktgemeinderats Glonn wird ein Mietpreis von 8,00 €/m² als angemessen erachtet. Eine Angemessenheitsprüfung des Mietpreises sollte künftig alle 5 Jahre stattfinden.
Mit der gewünschten Erhöhung würde sich die jährliche Miete von ca. 42 Tsd € um ca. 70% auf 71 Tsd € erhöhen.
Der Bürgermeisterausschuss hat in seiner Zusammenkunft am 11.12.2020 darüber beraten und entschieden, der Gemeinschaftsversammlung die Annahme des nachvollziehbar begründeten Erhöhungsverlangens zu empfehlen.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung erkennt das Ansinnen des Marktes Glonn als nachvollziehbar an und stimmt der vorgeschlagenen Flächen- und Mietpreisanpassung auf 8,00 €/m² ab 01.01.2021 zu. Ebenso besteht Einverständnis, künftig regelmäßige Angemessenheitsprüfungen des Mietpreises im Abstand von 5 Jahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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2. Leistungsorientierte Bezahlung der Tarifbediensteten - Weitergewährung des erhöhten Auszahlungsvolumens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn)
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2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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11.02.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der großen Tarifänderung 2005, als der BAT für Angestellte und der BMTG für Arbeiter im neuen TVöD aufgingen, wurde beginnend im Jahr 2007 erstmals im öffentlichen Tarifrecht eine leistungsorientierte Komponente (§ 18 TVöD) implementiert. Es war zunächst ein Topf in Höhe von 1% der Vorjahresentgelte aller Bediensteten zu bilden, der über eine auf Basis einer Dienstanordnung erlassenen Beurteilungsregelung an die Mitarbeiter zur Auszahlung gelangt ist. Als langfristiges Zielvolumen des Leistungsentgelt-Topfs waren ursprünglich 8 % geplant. Als Kompensation für den Arbeitgeber wurden den Bediensteten seinerzeit das Urlaubsgeld, maßgebliche Teile des Weihnachtsgeldes (nun „Jahressonderzahlung“) sowie Familienzuschläge gestrichen. Im Zuge der Tarifverhandlungen der vergangenen 13 Jahre wurde dieser Topf in mehreren kleinen Schritten bisher allerdings auf lediglich 2% aufgestockt. Hauptgrund hierfür waren jeweils Widerstände von Gewerkschaftsseite.
Um die von der Arbeitgeberseite gewünschten zusätzlichen Leistungsanreize zu schaffen und die Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst zu stärken, hat der KAV Bayern erstmals im Jahr 2019 seinen Mitgliedern ermöglicht, freiwillig -on top- das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD -vorerst befristet bis 31.12.2020- bis auf 4 % zu erhöhen.
Von dieser Regelung machten sowohl die VG Glonn als auch alle ihrer Mitgliedsgemeinden Gebrauch.
Mit Schreiben vom 23.11.2020 teilt der KAV Bayern jetzt mit, dass die bisherige Befristung aufgehoben und nun bis zum 31.12.2022 verlängert worden ist. Das Leistungsentgeltvolumen in Höhe von max. 4 % der Bezugsentgelte des Vorjahres könnte also (vorerst bis einschließlich) weiter bereitgestellt werden.
Der Bürgermeisterausschuss hat die Thematik in seiner Sitzung vom 11.12.2020 beraten. Danach soll der Gemeinschaftsversammlung die Weitergewährung des auf 4 % erhöhten Leistungsentgelt-volumens empfohlen werden.
Beschluss
Der Gemeinschaftsversammlung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt in freiwilliger Weise einer Weitergewährung des auf 4 % der Bezugsentgelte erhöhten Leistungsentgelt-volumens an seine Bediensteten vorerst bis einschließlich des Leistungsbewertungszeitraumes 01.07.2022 - 30.06.2023 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn)
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2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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11.02.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Kämmerer Markus Zistl erläuterte den Haushaltsentwurf für das Jahr 2021, der vom Bürgermeisterausschuss am 29.01.2021 vorberaten und der Gemeinschaftsversammlung zur Annahme empfohlen worden war. Der vorliegende Haushaltsentwurf wurde durch die Gemeinschaftsversammlung ohne Änderung angenommen.
Beschluss
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO, sowie Art. 41 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Glonn folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
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in den Einnahmen und Ausgaben mit
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3.259.000,-- €
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und im
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Vermögenshaushalt
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in den Einnahmen und Ausgaben mit
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203.200,-- €
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§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 1.992.500,00 € festgesetzt (Umlagesoll). Für die Bemessung der Umlage wird die Einwohnerzahl (Stand: 31.12.2019) herangezogen (Bemessungsgrundlage). Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft hatten am 31.12.2019 insgesamt 14.442 Einwohner. Für die Bemessung der Umlage im Verwaltungshaushalt nach der Einwohnerzahl wird der Betrag je Einwohner auf 138,00 € festgesetzt. *)
2. Eine Investitionsumlage im VG-Bereich (VG-Vermögensumlage) wird nicht festgesetzt.
3. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt des Schulbereichs nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Schüler der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll (Schul-Verwaltungsumlage),wird auf 774.500,00 € festgesetzt (Umlagesoll). Für die Bemessung der Umlage im Verwaltungshaushalt nach der Schülerzahl (365 Schüler, Stand: 01.10.2020) wird der Betrag je Schüler auf 2.122,00 € festgesetzt. *)
- Eine Investitionsumlage im Schul-Bereich (Schul-Vermögensumlage) wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und (oder) den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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4. Jahresrechnung 2019 - Vorlage und Feststellung gem. Art. 102 Abs. 2, 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn)
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2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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11.02.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinschaftsversammlung wurde die Jahresrechnung 2019 vorgelegt (Art. 102 Abs. 2 GO). Jedes Mitglied erhielt einen Abdruck der Anlagen sowie des Rechenschaftsberichts vorab zur Kenntnisnahme. Die Jahresrechnung samt Anlagen wurde von der Prüfungsbeauftragten, Frau Brigitte Scherer, geprüft (Art. 103 GO). Der Gemeinschaftsvorsitzende Oswald gab die wichtigsten Prüfungsfeststellungen anhand des Berichts bekannt. Sachliche Hinweise und Anregungen des Prüfers wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Wie der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses zu entnehmen ist, traten nennenswerte Unstimmigkeiten nicht auf. Die angefallenen über-, oder außerplanmäßigen Ausgaben waren unabweisbar; eine haushaltsmäßige Deckung war im Hinblick auf den erzielten Sollüberschuss jederzeit gegeben. Die nachträgliche Zustimmung zu den über- oder außerplanmäßigen Ausgaben wird gem. Art. 66 Abs. 1 GO erteilt. Die Vorlage der wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung an den Gemeinderat erfolgte jedoch bereits jeweils mit Vorlage des Vorberichts zum Haushaltsplan des darauffolgenden Haushaltsjahres. Alle Vorberichte enthalten fortlaufende Tabellen oder Ausführungen zu den wichtigsten Daten des Vorjahres, des laufenden Haushaltsjahres sowie der künftigen Jahre des Finanzplanzeitraumes. Die Gemeinschaftsversammlung hatte somit bereits vor Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung von den wichtigsten Ergebnissen der Jahresrechnung Kenntnis erlangt und Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung schließt sich dem Bericht der Sachverständigen an und betrachtet die örtliche Rechnungsprüfung für 2019 als abgeschlossen.
Nachstehendes Rechnungsergebnis wird somit gem. Art. 102 Abs. 3 GO von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung festgestellt:
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Bereinigte Soll-Einnahmen
in €
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Bereinigte Soll-Ausgaben
in €
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Verwaltungshaushalt
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2.881.282,95
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2.881.282,95
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Vermögenshaushalt
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271.537,35
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271.537,35
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Gesamthaushalt
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3.152.820,30
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3.152.820,30
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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5. Jahresrechnung 2019 - Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn)
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2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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11.02.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinschaftsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass sie die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Glonn erklärt ihr Einverständnis mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2019. Sie billigt die festgestellten Ergebnisse, verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen und erteilt sowohl dem Gemeinschaftsvorsitzenden als auch der Verwaltung die Entlastung hierzu. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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6. Formelle Widmung des Trauungsraumes im neuen Rathaus Egmating
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn)
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2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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11.02.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Bisher waren in der Gemeinde Egmating Trauungen im Bürgermeisterbesprechungszimmer des alten Rathauses sowie im Saal des „Hauses der Gemeinde“ zugelassen.
Nach Abriss des alten Verwaltungsgebäudes soll nun im neuerrichteten Rathaus, Schloßstr. 22, das Sitzungszimmer im Erdgeschoss als neues Trauungszimmer zugelassen, bzw. als solches gewidmet werden.
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, den im Erdgeschoß des neuen Rathauses Egmating, Schloßsstr. 22, befindlichen Sitzungssaal als zusätzlichen Trauungsraum zu widmen.
Der vorhandene Trauungsraum im Haus der Gemeinde (Bürgersaal) bleibt weiter erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben/Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn)
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2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
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11.02.2021
|
ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Anfragen:
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Bekanntgaben
durch den Gemeinschaftsvorsitzenden:
1.
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Genehmigung der öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 28.05.2020
Da Einwendungen nicht eingingen, gilt die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversamm-lung vom 28.05.2020 als genehmigt (§ 19 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung der VG Glonn)
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2.
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Genehmigung der nichtöffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 28.05.2020
Da Einwendungen nicht eingingen, gilt die nichtöffentliche Sitzung der Gemeinschafts-versammlung vom 28.05.2020 als genehmigt (§ 19 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der VG Glonn)
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3.
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Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Sitzung vom 28.05.2021, bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit entfallen ist:
- Die Gemeinschaftsversammlung hat die Entschädigung für den Gemeinschaftsvor-
Sitzenden festgesetzt. Diese bleibt gegenüber dem zuletzt geltenden Betrag aus der Vorperiode unverändert.
- Die Gemeinschaftsversammlung hat die Entschädigung für den stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden festgesetzt. Auch diese bleibt gegenüber dem zuletzt geltenden Betrag aus der Vorperiode unverändert.
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Datenstand vom 13.02.2023 09:15 Uhr