Datum: 31.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 Münchener Straße 2 - Neubau eines Zweifamilienhauses
4 Flurnummer 180 und 181/1 - Neubau Reihenhaus mit 4 WE
5 Flurnummer 310/15 - Neubau Wohnhaus mit Garage
6 Frauenbründlstraße 21, Haslach - Abbruch Querstadel und Wiederaufbau 2 WE
7 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 19. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.08.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 19. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.08.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 27.07.2021 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.


2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.07.2021 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Die nichtöffentlichen Protokolle vom 14.07.2021 wurde genehmigt.
  • Der Wirtschaftsplan und Halbjahresbericht des Kommunalunternehmens GEWEG KU AdöR wurde dem Gemeinderat vom Verwaltungsratsvorsitzenden vorgestellt.
3.
Die Sanierungsarbeiten der Arco- und Preysingstraße werden voraussichtlich in KW 36 erfolgen.
4.




Voraussichtlich beginnen ab 13. September die Arbeiten zum Bau der Nahwärme-versorgung, Erneuerung der Wasserleitung und Bau eines Regenwasserkanals in der Lena-Christ Straße. Bis zum Abschluss der Baumaßnahmen ist mit erheblichen Behinderungen zu rechnen. Wir bitten die Anwohner um Verständnis. Alle Nicht-Anwohner werden gebeten, die Lena-Christ Straße zu meiden und alternative Wege zu nutzen. 

5.

Die Mitglieder der FFW Glonn haben im Juli den Antrieb der Drehleiter in Eigenregie repariert, da eine Reparatur in der Fachwerkstatt nicht vor Oktober möglich gewesen wäre. Dadurch hat sich der Markt Glonn ca. 15.000 € Leigebühren für eine Ersatzdrehleiter gespart.

6.
Der Pflegestützpunkt Ebersberg bietet ab Donnerstag, den 2. September zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr kostenlose Beratungen in den Räumen des katholischen Pfarrheims in der Wolfgang-Wagner-Str. 15 an. Von da an können sich immer donnerstags Bürger in Glonn zum Thema Pflege beraten lassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob man selbst Hilfe benötigt oder als pflegender Angehöriger um Rat sucht. Der Pflegestützpunkt Ebersberg ist unter 08092 823 702 bzw. per Mail unterpflegestuetzpunkt@lra-ebe.de erreichbar. Weitere Informationen sind im Internet unter https://demografie.lra-ebe.de/pflegestuetzpunkt/ einsehbar.
 
7.
Die Interessengemeinschaft zur Reduzierung der Verkehrsbelastung in Glonn (IG RVG) hat für erweiterte Verkehrserhebungen im Rahmen des ISEK einen Betrag von 3.333 € gespendet. Insgesamt wurden Verkehrserhebungen des fließenden Verkehrs anhand der optionalen 24-Stunden Videoverkehrszählungen in Höhe von knapp 6.200 € beauftragt. Diese erfolgen an den Kreuzungen und Einmündungen der Hauptstraße im Zentrum. 


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3. Münchener Straße 2 - Neubau eines Zweifamilienhauses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 19. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.08.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das Grundstück gibt es einen genehmigten Vorbescheid zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses.
Es soll ein Wohnhaus mit 2 WE und einer Grundfläche von ca. 13,49m x 10,12m errichtet werden. Die Wandhöhe wird mit ca. 6,95m geplant. Der Kniestock soll ca. 0,96m betragen. Es soll ein Walmdach mit 35° Dachneigung errichtet werden. Im Osten und Westen sind jeweils 2 Dachgauben mit einer Breite von 1,45m geplant.
Das Vorhaben liegt im Bereich des BPlans „Ortsmitte Nord“.
Auf dem Baugrundstück ist im BPlan kein Bauraum festgesetzt, das Gebäude liegt mit seiner Grundfläche also komplett außerhalb der Baugrenzen. Nach BPlan sind Satteldächer mit 35° festgesetzt. Dachflächenfenster sind nach BPlan nicht zulässig und je 8,00m Trauflänge darf maximal 1 Gaube mit einer Breite von 1,20m errichtet werden. Es ist ein Kniestock bis 0,40m zulässig. Je Wohneinheit ist mindestens 1 Garagenstellplatz nachzuweisen.
Von den o. g. Festsetzungen sind Befreiungen beantragt. Die Befreiungen für die Lage außerhalb der Baugrenzen, für die Errichtung von zusätzlichen Gauben mit einer Breite von 1,45m, für die Erhöhung des Kniestocks auf 1,20m und für Errichtung von ausschließlich offenen Stellplätzen wurden bereits im Vorbescheid erteilt. Dieser Vorbescheid ist noch immer gültig. Die nun beantragten Befreiungen bleiben in ihren Ausmaßen hinter denen des Vorbescheids zurück.
Die Befreiungen für die Errichtung von Dachflächenfenstern und der Errichtung eines Walmdaches anstatt eines Satteldaches sind städtebaulich vertretbar.
Es werden 4 offene Stellplätze auf dem Vorhabengrundstück errichtet.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Bauantrag und den beantragten Befreiungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Flurnummer 180 und 181/1 - Neubau Reihenhaus mit 4 WE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 19. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.08.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für dieses Vorhaben gibt es einen genehmigten Vorbescheid.
Es soll ein Reihenhaus mit 4 WE und einer Grundfläche von ca. 22,00m x 12,00m errichtet werden. Die Wandhöhe zur Straße hin beträgt 6,00m und zum Tal hin ca. 8,85m. Die Firsthöhe zur Straße hin ca. 10,20m zum Tal hin ca. 13,05m. Jedes Haus wird mit einem integrierten Garagenstellplatz geplant. Die verbleibenden notwendigen 4 Stellplätze werden offen im Südosten des Gebäudes geplant. Es ist insgesamt eine Zufahrt vorgesehen. Je Traufseite sind 4 Gauben geplant.
Das Vorhaben liegt zum Teil im Bereich des BPlans „Seestall“. Der Bereich der FlNr. 181/10 ist in diesem BPlan als Ortsrandeingrünung festgesetzt. Die notwendigen Befreiungen wurden bereits mit dem Vorbescheid erteilt.
Die eingereichte Planung entspricht den genehmigten Maßen des Vorbescheids.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Bauantrag zu, nachdem ein Zufahrtsrecht zum Kanal und Bachunterhalt gesichert ist. Die Zufahrt zum Grundstück ist mit einer maximalen Querneigung des Gehweges von 3% herzustellen.
Die Wirkung der Dreigeschoßigkeit bei der Nordansicht des Gebäudes soll durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Flurnummer 310/15 - Neubau Wohnhaus mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 19. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.08.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Es soll ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von ca. 10,99m x 7,99m errichtet werden. Die Wandhöhe beträgt ca. 4,90m und die Firsthöhe ca. 6,33m. Es ist ein Satteldach mit 20° Dachneigung geplant.
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.
Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden in einer Doppelgarage auf dem Vorhabengrundstück untergebracht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Frauenbründlstraße 21, Haslach - Abbruch Querstadel und Wiederaufbau 2 WE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 19. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.08.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für dieses Vorhaben gibt es einen genehmigten Vorbescheid.
Der bestehende Querstadel soll abgebrochen und durch einen Neubau mit 2 Wohneinheiten ersetzt werden.
Die Grundfläche wird verglichen mit dem Vorbescheid geringfügig erhöht. Nun sind ca. 10,00m x 7,70m geplant (Vorbescheid 9,49m x 7,41m). Die Wandhöhe wird an der Westseite mit ca. 7,56m geplant und damit etwas niedriger (Vorbescheid 7,80m).
Das Vorhaben liegt im baurechtlichen Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein.
Im Vorbescheid war 1 WE geplant nun sollen 2 WE eingebaut werden.
Die Stellplätze können auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt dem Bauantrag zu. Für den Neubau sind gemäß Stellplatzsatzung 4 Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 19. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.08.2021 ö 7

Sachverhalt

1.
GR Depreé:
Wann wird das Tempo-30-Schild an der Haslacher Straße aufgestellt?

1. Bgm. Oswald:
Die Anordnung hierzu ist bereits erfolgt. 


2.
GR Gerneth:
An der Haslacher Straße südlich der Kläranlage wurden Erdbewegungen vorgenommen. Was wird da gemacht?

1. Bgm. Oswald:
Es sollte wohl ein Hang angefüllt werden. Soweit hier bekannt, ist durch das Landratsamt dazu bereits eine Baueinstellung verfügt worden.  

Datenstand vom 02.12.2021 08:55 Uhr