Datum: 22.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 Gestaltung der Lena-Christ Straße - Aktueller Stand zum Antrag vom 30.11.2021
4 Abwasseranlage - Kanaluntersuchung in den Bereichen Sudetenlandstraße und Mühltal
5 Jugendtreff - Regelungen zum Betrieb
6 Ferienprogramm - Organisation/Abwicklung und gemeindliche Unterstützung
7 Raumkostenzuschuss für Tagespflege
8 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 27. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 22.02.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 27. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 22.02.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 25.01.2022 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.01.2021 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 11.01.2022 wurde genehmigt.
  • Der Marktgemeinderat hat einer Dienstbarkeitsbestellung zur Grundstücks-sicherung für eine zu entwickelnde Freizeitfläche (Laufzeit 99 Jahre) zugestimmt.
  • Der Marktgemeinderat hat 2 Grunderwerben für öffentliche Bedarfsflächen mit darauf befindlichen Rückhaltebecken bzw. Sickerrigolen entlang der Kasten-seestraße zugestimmt.

3.
Der Markt Glonn hat den gemeindlichen Grundbetrag für 2022 in Höhe von 550,50 € an den Kreisjugendring (KJR) ausbezahlt. Unter anderem wickelt der KJR Zuschüsse für die Jugendarbeit ab. Hier haben Vereine des Marktes Glonn im Jahr 2021 insgesamt 5.587,10 € aus den Mitteln des Landkreises erhalten. Infos zu den möglichen Zuschüssen sind unter https://www.kjr-zuschuss.de/help verfügbar. Es werden auch Online-Schulungen angeboten.

4.
Der Markt Glonn hat dem Kindergarten Herrmannsdorf für das Kindergartenjahr 2021/22 einen Raumkostenzuschuss in Höhe von 3246.- € gewährt. Dies entspricht der anteiligen Bruttojahresmiete in Relation zu den belegten Plätzen aus dem Gebiet des Marktes Glonn zur Gesamtzahl der Kindergartenkinder.

5.
Am 9.2.22 hat der ULV Ausschuss des Landkreises beschlossen eine zusätzliche Buslinie, welche Glonn betrifft, auszuschreiben und die bestehenden Linien Richtung Höhenkirchen/Siegertsbrunn, Neuperlach und Zorneding umzustrukturieren. Neu eingeführt wird eine Linie von Kirchseeon über Moosach, Glonn, Egmating nach Höhenkirchen und die Linie nach Neuperlach wird gestärkt. Entfallen wird eine direkte Verbindung nach Zorneding. Hier sollen attraktive Umsteigezeiten in Oberpframmern entstehen. Insgesamt ist dies trotz des Wegfalls der direkten Verbindung nach Zorneding auch für Glonn eine deutliche Verbesserung, da eine neue Verbindung nach Kirchseeon (Gymnasium, Mittelschulverbund, Deutschklassen) entsteht. Einige Schulkinder werden dadurch auch in den Genuss eines „365.- € Tickets“ kommen. Umgesetzt werden sollen die Änderungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023. Diese Zeit ist aufgrund der notwendigen Ausschreibung nötig. Zusammen mit der Feinplanung der genannten Verbindungen, sollen auch die Fahrzeiten der Busverbindung nach Grafing Bahnhof deutlich verbessert werden.
Ebenso hat der ULV Ausschuss einer Verbreiterung der Kreisstraße zwischen Reisenthalstraße und Mattenhofener Straße zugestimmt, um die Gefährdung der Fußgänger zu verringern. Die Straße soll so verbreitert werden, dass auch zwei LKW oder Traktoren mit Anhänger auf der Fahrbahn aneinander vorbeifahren können und nicht mehr den Gehweg als Straßenverbreiterung nutzen.
6.
Die Bauarbeiten in der Lena-Christ Straße sollen Anfang März wieder aufgenommen werden.
7.
Es besteht noch bis 28.2.22 die Möglichkeit sich bei der Gemeinde als Mitarbeiter im Bauhof oder als Hausmeister an der Schule zu bewerben.
8.
Ausscheiden der Gemeinderätin Karoline Sigl
Frau Karoline Sigl hat mit Schreiben vom 30.12.2021 gebeten, sie aus dem Amt als Gemeinderätin zu entlassen. Mit Beschluss-Nr. 7 vom 25.01.2022 hat der Gemeinderat diesem Antrag einstimmig entsprochen. 
Frau Sigl war seit 2014 eine sehr verlässliche und engagierte Gemeinderätin, welche den Markt Glonn auch in der Gemeinschaftsversammlung der VG Glonn vertrat. Zudem hat Sie sich bis 2020 als Jugendsprecherin engagiert. Darüber hinaus brachte Sie in den Marktgemeinderat u.a. das landwirtschaftliche Fachwissen mit ein. Auch wenn Ihr Tagesablauf durch die Arbeiten am Hof und den vielen weiteren Ehrenämtern schon sehr gut gefüllt war, hat Sie sich immer wieder kurzfristig zur Unterstützung gemeldet und konstruktive Vorschläge eingebracht. Der Markt Glonn bedankt sich sehr herzlich für das geleistete ehrenamtliche Engagement zugunsten der Gemeinde Glonn und wünscht Ihr alles erdenklich Gute für den weiteren Lebensweg. 

9.
Antrag zur Geschäftsordnung von Bündnis90/GRÜNE
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Kintzel im Namen von Bündnis90/GRÜNE den Antrag, dem zur Sitzung anwesenden Herrn Hans Gröbmayr ein Rederecht zu TOP 2 einzuräumen. Herr Gröbmayr hat sich intensiv mit dem Thema „Gestaltung der Lena-Christ-Straße“ befasst und auch Vorschlagsskizzen dazu erarbeitet.

Abstimmung:
17 : 0

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3. Gestaltung der Lena-Christ Straße - Aktueller Stand zum Antrag vom 30.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 27. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 22.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß Gemeinderatsbeschluss von November 2021 wurden die Büros HUMMEL|KRAUS und gevas, humberg und partner mit einer möglichen Umgestaltung der Lena-Christ Straße im Zuge der Kanal, Wasser und Nahwärmebauarbeiten beauftragt. Die Büros stellten in der Sitzung den aktuellen Arbeitsstand vor, welche als Anlage beigefügt sind, und standen für Fragen zur Verfügung. Herr Gröbmayr konnte aufgrund des Geschäftsordnungsantrags ebenso seine Sichtweise vortragen.
Im Falle einer hochwertigen Gestaltung würden ggf. die Mehrkosten von der Städtebauförderung bezuschusst werden, sofern vorab ein Planer Wettbewerb durchgeführt oder zumindest ein besonders qualifiziertes Büro mit der Ausarbeitung beauftragt wird. Herr Putz schätzt die Mehrkosten zwischen einer „normalen“ Gehwegerstellung und einer hochwertigen Gestaltung auf 35.000 € bis zur Filzenstraße und auf ca. 20.000 € bis zur Hausnummer 22. Diese würden jeweils unter der „Bagatellgrenze“ von 50.000 € liegen. Die Gesamtkosten für die Gehwegerstellung von Hausnummer 2 bis Hausnummer 22 werden auf ca. 100.000 € und zwischen Hausnummer 22 und der Filzenstraße auf ca. 65.000 € für eine ansprechende Gestaltung geschätzt. Die Planungskosten/Nebenkosten sind in den Beträgen nicht enthalten. Ebenso sind keine größeren Umbauten in der Entwässerung der Straße mitberücksichtigt.
Die Kosten für eine Wiederherstellung der Gehwegflächen lägen wohl im Bereich von 5.000 €, sofern die Gehweg- und Straßensituation so bleiben soll, wie diese war.

Frau Hummel erläuterte anhand einer Präsentation die Maßnahme aus Sicht des Städteplaners vor dem Hintergrund des in Erstellung befindlichen ISEK.  Da es sich um eine historische/gewachsene Straße mit direktem Bezug zur Ortsmitte handelt, könnte bei entsprechender Aufwertung durchaus eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung möglich sein.
Herr Kunz und Herr Hessel (gevas, humberg & partner) präsentierten die Ergebnisse einer Voruntersuchung nach verkehrsplanerischen Aspekten. Insbesondere wurden hierzu Fragen zu Für und Wider einer sog. „Fahrradstraße“ beantwortet.
Herr Hans Gröbmayr erläuterte die Beweggründe und Gedanken zu den von ihm als Anlieger erstellten Planskizzen/Vorschlägen, die den GR-Mitgliedern bereits vorab zugeleitet wurden.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass für weitere Diskussionen das Vorliegen einer detaillierte Entwurfs- und Ausführungsplanung eines Landschaftsarchitekten notwendig ist.  Zudem wäre die Städtebauförderung bei allen Schritten mit einzubinden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat befürwortet die Planung der Straße mit Gehweg bis zur Einmündung Filzenstraße. Die Verwaltung wird beauftragt das Projekt weiter zu verfolgen und zweckmäßige Aufträge zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Abwasseranlage - Kanaluntersuchung in den Bereichen Sudetenlandstraße und Mühltal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 27. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 22.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Betreiber von Abwassernetzen ist verpflichtet diese in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Hierzu gehöret auch die Untersuchung und bei Bedarf die Sanierung der Kanäle. Für den Bereich Sudetenlandstraße und Mühltal wurde eine verlaufsgesteuerte Befahrung ausgeschrieben. Durch die verlaufsgesteuerte Befahrung werden die exakten Verläufe aufgenommen und können dann ins GIS übernommen werden. Der Vorteil liegt darin, dass z.B. Revisionsschächte nicht vor Ort vermessen werden müssen, sondern die Tiefenlage durch die Kamera ermittelt wird. 
Zur Submission der Ausschreibung gingen 5 Angebote ein.
Das günstigste Angebot von der Firma Braunen Kanalservice GmbH aus Griesstätt beläuft sich auf 42.583,56 €. Die nachfolgenden Angebote liegen um 17,10%, 43,6%, 53,7% und 93,4% höher. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag an die Firma Kanalservice Braunen GmbH, Griesstätt, zum Angebotspreis zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Jugendtreff - Regelungen zum Betrieb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 27. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 22.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Jugendtreff Glonn ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit und soll im Rahmen der Öffnungszeiten grundsätzlich allen Jugendlichen offenstehen. In den letzten Jahren war aufgrund von Sanierungsarbeiten (z.B. neue Fenster, neue Elektrik, Brandmeldeanlage, Fluchtwegsituation), Vorstandswechsel und Corona kaum Betrieb. Aktuell werden die Arbeiten zur Innensanierung, welche vom Jugendtreff ehrenamtlich erfolgt mit dem Einbau einer neuen Küchenzeile abgeschlossen. Die Gemeinde übernimmt dabei die Materialkosten sowie die Kosten der beauftragten Firmen. 
Der Kreisjugendring Ebersberg begleitet den Prozess der Wiedereröffnung kontinuierlich strategisch. Nach Beendigung der Renovierung ist die weitere Begleitung nun besonders wichtig, damit der Betrieb an- und weiterläuft. Die Teilnahme an Fortbildungen zum Thema Selbstverwaltung und auch Jugendleiterkurse werden vom Kreisjugendring angeboten und mit den Wünschen und Bedürfnissen der JUZ-Teams im Landkreis abgestimmt. Auch der Austausch mit den anderen Jugendzentren im Landkreis Ebersberg wird vermittelt.
Das JUZ-Team möchte in eigenen Worten:
  • Raum/Treffpunkt für die Jugend in Glonn schaffen (neben Roter Platz, Wiese gegenüber Schule, etc.)
  • Neben vielen sportlichen Angeboten in Glonn noch eine andere Art von Angebot zur freien Gestaltung bieten
  • Ort der Gemeinschaft und des Austausches schaffen 
Sie sehen ihr Engagement als gesellschaftlichen Beitrag und möchten Sprachrohr für die Jugend in Glonn sein und dabei gut mit der Gemeinde zusammenarbeiten und gehört werden.
Neben Film- und Spieleabenden mit Dart, Kicker und Gesellschaftsspielen und Feiern aller Art könnten auch Veranstaltungen stattfinden, die sich nicht selbst tragen, weil die Kosten z.B. für die Band bei einem Konzert oder den Referenten bei einem Vortrag zu hoch sind. Jugendliche sollen nicht durch hohe Eintrittspreise ausgeschlossen werden.
Es ist die Bereitstellung eines Budgets in der Höhe von 3000,- € im Haushalt gewünscht um Seminare, Konzerte oder ähnliches im Jugendzentrum zu ermöglichen und die Aktivitäten des JUZ Glonn nachhaltig zu sichern.
Bisher wurden aus dem Budget für die Jugendarbeit in Höhe von 3000.- € im Wesentlichen Anschaffungen (z.B. Boxen, Nebelmaschine) für den Jugendtreff bezahlt. Veranstaltungen und Partys wurden bisher nicht bezuschusst. Im Nutzungsvertrag mit dem Jugendtreff Glonn e.V. ist u.a. geregelt, dass der Verein für besondere Aktivitäten Anträge auf Zuschüsse bei der Gemeinde stellen kann und die Jugendsprecher den Jugendlichen beratend zur Verfügung stehen.

Beschluss

Veranstaltungen/Aktivitäten des Jugendtreffs können im Rahmen eines  Gesamtjahresbudgets von 3.000 € nach vorheriger Absprache mit den Jugendsprecher(innen) mit bis zu 50% bezuschusst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Ferienprogramm - Organisation/Abwicklung und gemeindliche Unterstützung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 27. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 22.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Ferienprogramm ist seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil im jährlichen Veranstaltungsreigen in Glonn und wird nach wie vor konstant gut angenommen und nachgefragt. In den letzten Jahren hat sich einiges verändert. So wurde z. B. die Anmeldung und Abwicklung größtenteils auf ein Onlineportal umgestellt, das den Verwaltungsaufwand deutlich gesenkt hat. Die Angebotsstruktur ist nach wie vor heterogen und wird zu großen Teilen ehrenamtlich von den Glonner Vereinen abgedeckt, hat aber auch Zuwachs von Einzelpersonen oder Institutionen wie z. B. den Herrmannsdorfer Landwerkstätten erfahren. Nichtsdestotrotz bleibt ein nicht unerheblicher Aufwand für die Verwaltung und Organisation des Programms offen. Dies betrifft die Akquise der Angebote, Terminkoordination, Einholung von Führungszeugnissen, Erstellen von Hygienekonzepten, Flyererstellung und Druck, Pflege der Onlinedatenbank mit Anmelde- und Veranstaltungsdaten, Absprachen zur Verteilung mit der Schule und anderen Institutionen, Prüfung des Zahlungseingangs, ggfs. Rückzahlung, Zuweisung der Ferienpässe an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Abrechnung mit den Anbietern, Zuschussbeantragung und -abwicklung beim Kreisjugendring, Betreuung der Anbieter und Netzwerkpflege, Rücksprache mit Rathaus und verantwortlichem Veranstalter (kijufa e. V.).
Gerade in den letzten beiden Jahren waren diese Aufgaben unter erschwerten Bedingungen in der Pandemie ehrenamtlich kaum mehr zu bewältigen und wurden von der Gemeinde im Jahr 2021 mit einem Budget von 3000 Euro unterstützt. Die Organisator(innen) wünschen sich eine dauerhafte finanzielle Unterstützung, um die oben genannten Punkte sicher zu stellen und eine Weiterentwicklungen zu ermöglichen. Hier wird z.B. an folgendes gedacht:
  • Ausbau des Angebots über die Sommerferien hinaus
  • Anpassung des Ausbaus für Kinder, die eine Ganztagsbetreuung benötigen und Koordinationsarbeit mit dem Hort
  • Ausbau des Angebots in Richtung Jugend als freies Angebot offener Kinder- und Jugendarbeit
  • Akquise neuer Anbieter und Pflege des bisherigen Netzwerks.
  • Ausbau des Netzwerks im Landkreis und Zusammenarbeit mit dem KJR, um die finanzielle Förderung zu optimieren
Es hat sich gezeigt, dass die Anforderungen in den letzten Jahren dazu geführt haben, dass die ehrenamtliche Organisation zeitlich und inhaltlich angespannt waren und für eine effiziente Abwicklung oder Weiterentwicklung kein Potenzial war. Für eine langfristige Sicherung des Angebots wäre laut Organisatorinnen die Professionalisierung über eine stundenbasierte Auftragsarbeit an eine pädagogische Fachkraft eine dienliche Strategie. Dies hat sich 2021 bewährt.
Da das Ferienprogramm grundsätzlich auf ehrenamtlicher Basis erstellt und angeboten wird, wäre zu klären welche Bereiche des Ferienprogramms durch gemeindliche Zahlungen über den Träger KiJuFa Unterstützung erhalten sollen. Bis 2021 hat die Gemeinde beim Ferienprogramm die Druckkosten für die Flyer und die Softwarekosten für die Online-Anmeldung (feripro) in Höhe von ca. 400.- € jährlich übernommen. Nicht berücksichtigt sind Zuschüsse, welche über den Kreisjugendring, den letztendlich die Gemeinden über die Kreisumlage finanzieren, ausbezahlt werden.
Monika Wilken und Clemens Scheerer trugen die Situation im Rahmen einer Präsentation vor und standen für Fragen zur Verfügung.

Beschluss

Der Markt Glonn trägt auch weiterhin die Lizenzkosten der Software sowie Druckkosten für Flyer, welche auf das Angebot aufmerksam machen. Eine darüberhinausgehende Unterstützung soll der Träger des Ferienprogramms (aktuell KiJuFa) jeweils bis zum April jeden Jahres beantragen und konkret begründen, wobei benötigten Zuschüssen bis zu 3.000.- €/Jahr generell zugestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Raumkostenzuschuss für Tagespflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 27. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 22.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Neben der Kinderbetreuung in Krippen, Kindergärten und Hort gibt es Angebote zur Tagespflege bzw. Großtagespflege. In der Tagespflege werden die Kinder üblicherweise in kleineren Gruppen betreut. Ursprünglich war die Idee, dass Eltern neben den eigenen Kindern noch weitere zu Hause mitbetreuen. Detaillierte Informationen zur Tagespflege sind auf den Webseiten des Landkreises unter https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/ verfügbar. Basis der Finanzierung der Großtagespflege/Tagesmütter für Kinder ist das BayKiBiG in Anlehnung an die Förderung für die Kindergärten, Krippen etc. Die Abrechnung erfolgt über das Landratsamt. Von diesem erhalten die Kommunen üblicherweise im Februar/März die Endabrechnung zum vorhergehenden Jahr (ca. 1/3 des Gesamtbetrags). Der Förderbetrag durch das Landratsamt beinhaltet neben der allgemeinen Förderleistung, einen Qualifizierungszuschlag und einen Sachaufwand, welcher bei der Großtagespflege deutlich höher ist. Der Sachaufwand soll neben den Spielsachen auch die Raumkosten beinhalten und wird je Betreuungsstunde bezahlt.
Es liegt ein Antrag auf Bezuschussung der Raumkosten eines Angebots vor, welches als Anlage beiliegt. Im Sinne einer dauerhaften Planung und der Gleichbehandlung bietet es sich an hierzu einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Alternativ könnte auch ein zeitlich begrenzter Beschluss gefasst werden, da momentan aufgrund weniger Einschulungen im letzten Schuljahr (wohl aufgrund Corona) die Betreuungsplätze für Kinder im vorschulischen Alter angespannt sind. Nach Recherchen der Verwaltung wird das Thema in den Gemeinden unterschiedlich behandelt. Üblicherweise verpflichten sich die Träger als Gegenleistung zur bevorzugten Aufnahme ortsansässiger Kinder.
Der angenommene Sachaufwand für die Betreuung von 5 Kindern über 8 Stunden und 5 Tage beträgt momentan ca. 1700.- € pro Monat. Aus Sicht des Landratsamtes steht es den Gemeinden frei die Tagespflege, abhängig von der örtlichen Situation (z.B. besonders hohe Mieten, keine Betreuungsplätze), zusätzlich zu unterstützen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 10% des Sachaufwandanteil für jedes Glonner Kind zu gewähren. Aus dem Antrag muss nachvollziehbar hervorgehen welche Glonner Kinder wie lange betreut wurden. Er ist spätestens 6 Monate nach dem Ende eines Schuljahres zu stellen, jedoch nicht öfter als zweimal je Betreuungsjahr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 27. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 22.02.2022 ö 8

Sachverhalt

1.
GR Reiser:
Verpackungsfolien und div. Material haben sich mangels ordnungsgemäßer Sicherung und aufgrund des Windes der vergangenen Woche von der Baustelle (Lagerplatz) Lena-Christ-Straße in der Gegend verteilt. Darüber hinaus wird die Beschilderung scheinbar nicht kontrolliert. 

1. Bgm. Oswald:
Zuständig hierfür sind die beteiligten Baufirmen. Das Bauamt wird die Firmen auffordern, ihren Pflichten nachzukommen. 

2.
GR Axenböck:
Steht die personelle Besetzung des ISEK-Beirats fest.

1. Bgm. Oswald:
Ja, die Personen wurden bestimmt und haben die entsprechende Benachrichtigung über die Berufung erhalten. Das erste Treffen mit dem Büro Hummel|Kraus soll stattfinden, sobald es die Corona-Bestimmungen es erlauben.

3.
GR Axenböck:
Wie weit ist das Büro Hummel|Kraus in Sachen „Standortsuche Sporthalle“? 

1. Bgm. Oswald:
Das Büro arbeitet daran, die notwendigen Gespräche laufen.

4.
GR Gerg.:
Steht ein Plan zu den Baumaßnahmen in der Lena-Christ-Straße zu Verfügung, aus dem der aktuelle Stand der Leitungsverlegung (wo sind welche Leitungen verlegt und wo noch nicht) hervorgeht. 

1. Bgm. Oswald:
Ja, der Plan kann an interessierte GR-Mitglieder verschickt werden.



Datenstand vom 01.04.2022 09:56 Uhr