Datum: 26.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 Benennung einer weiteren Behindertenbeauftragten für den Markt Glonn
4 Freiwillige Feuerwehr Frauenreuth - Bestätigung der neugewählten Kommandanten
5 Freiwillige Feuerwehr Mattenhofen-Haslach - Bestätigung der neugewählten Kommandanten
6 Straßenbeleuchtung - Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrags
7 Antrag der Fraktion der Grünen - Konkretisierung des AEG-2020-Antrags und Schaffung der Stelle eines Vollzeit-Klimaschutzmanagers für Glonn
8 Sporthallenneubau - Festlegung eines Standorts
9 Gestaltung der Lena-Christ Straße - Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
10 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da weitere Einwendungen zum zwischenzeitlich ergänzten öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 29.03.2022 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.03.2022, 5.4.2022 und 20.4.2022 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Die nichtöffentlichen Protokolle vom 16.03.2022 und 29.3.2022 wurden genehmigt.
  • Der Gemeinderat hat den vorgelegten städtebaulichen Regelungen zur Erschließung des Anwesens in der Lena-Christ-Str. 6 zugestimmt. 
  • Der Gemeinderat hat dem Abschluss der vorgelegten Sondervereinbarung zur Abwasserbeseitigung für das Anwesen Mecking 1 zugestimmt.
  • Der Gemeinderat stimmte im Zuge einer Flächenbereinigung der notariellen Kaufurkunde zum Straßengrunderwerb von 98 m² an der Niedermairstraße zu.
  • Der Marktgemeinderat traf sich mit dem Büros HUMMEL|KRAUS sowie gevas, humberg, partner um über den Entwurf des ISEK’s und vorgeschlagener Ziele zu diskutieren
  • Der Marktgemeinderat traf sich zu einer Sitzung um den Haushalt 2022 sowie Finanzplanung bis 2025 vorzuberaten

3.
Zur Unterstützung der Helfer und Ukrainer(innen) wurde ein Portal zur Unterstützung erstellt. Das Portal ist unter https://www.hilfdemnachbarn.de/ erreichbar. Hier werden wichtige Informationen bzw. Links zu diesen zur Verfügung gestellt. Zudem besteht die Möglichkeit auf einfache Weise „Suche/Biete“-Anzeigen aufzugeben oder darin zu suchen.

4.
Aufgrund des Personalmangels im Bereich der Erzieher(innen) und den ggf. zusätzlich zu betreuenden ukrainischen Kindern ist davon auszugehen, dass es spätestens zum Herbst (deutschlandweit) zu Betreuungsengpässen kommen wird. Da bisher der Gesetzgeber die Betreuungsschlüssel bzw. zugelassenen Berufsgruppen nicht angepasst hat, können fehlende Plätze wohl nur über zusätzliche (Groß-)Tagespflegeplätze geschaffen werden. Wir bitten Personen, welche sich eine Tätigkeit in einer Tagespflege vorstellen können, sich bei der Gemeinde oder dem Jugendamt zu melden. Weitere Informationen finden Sie unter https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/ und https://www.tagespflege.bayern.de/formen/grosstagespflege/infoblatt.php 




zum Seitenanfang

3. Benennung einer weiteren Behindertenbeauftragten für den Markt Glonn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Yvonne Kranner fungierte seit Oktober 2012 als Behindertenbeauftragte des Marktes Glonn. Da sie aus der Gemeinde verzogen ist, stellte Sie Ihr Amt Anfang des Jahres zur Verfügung. Der Markt Glonn bedankt sich für das langjährige ehrenamtliche Engagement.
Frau Sabine Blieninger hat sich bereit erklärt, Herrn Hubert Radan als weitere Behindertenbeauftragte zukünftig zu unterstützen. 
Die entsprechenden klärenden Gespräche mit den Beteiligten wurden durch den 1. Bürgermeister bereits geführt.
Frau Blieninger war zur heutigen Sitzung anwesend, stellte sich kurz vor und erklärte ihre Motivation, das Amt zu übernehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat begrüßt die Bereitschaft von Frau Blieninger und benennt Sie als weitere Behindertenbeauftragte des Marktes Glonn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Freiwillige Feuerwehr Frauenreuth - Bestätigung der neugewählten Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der FFW Dienstversammlung vom 23.03.2022 waren die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Frauenreuth turnusgemäß neu zu wählen. In ordnungsgemäß durchgeführter Wahl wurden Herr Matthias Steinecker, wohnhaft in 85625 Glonn, Überloh 4, als Kommandant gewählt. Zum stellvertretenden Kommandanten wurde Herr Peter Wimmer jun., wohnhaft in 85625 Glonn, Frauenreuth 5, gewählt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Glonn bestätigt gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG die Neuwahl der
Kommandanten, Herrn Matthias Steinecker und Herrn Peter Wimmer jun. ab dem 24. März 2022.
Auf die gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der 1.AVBayFwG vorgeschriebenen Lehrgänge wird hingewiesen. Bei Bedarf soll die Teilnahme zeitnah erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Freiwillige Feuerwehr Mattenhofen-Haslach - Bestätigung der neugewählten Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der FFW Dienstversammlung vom 19.08.2021 waren die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Mattenhofen-Haslach turnusgemäß neu zu wählen. In ordnungsgemäß durchgeführter Wahl wurden Herr Robert Öttl, wohnhaft in 85625 Glonn, Mattenhofen 14, als Kommandant wiedergewählt. Zum stellvertretenden Kommandanten wurde Herr Sebastian Winhart jun., wohnhaft in 85625 Glonn, Mattenhofen 3, gewählt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Glonn bestätigt gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG die Neuwahl der
Kommandanten, Herrn Robert Öttl und Herrn Sebastian Winhart jun. ab dem 20. August 2021.
Auf die gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der 1.AVBayFwG vorgeschriebenen Lehrgänge wird hingewiesen. Bei Bedarf soll die Teilnahme zeitnah erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Straßenbeleuchtung - Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrags

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der bisherige Straßenbeleuchtungsvertrag war Bestandteil des Konzessionsvertrages, welcher am 04.04.2022 ausgelaufen ist. Aus reglementarischen Gründen darf der Straßenbeleuchtungsvertrag nicht mehr Bestandteil des Stromkonzessionsvertrages sein. Das Vertragsangebot von Bayernwerk für einen neuen Straßenbeleuchtungsvertrag wurde den GR-Mitgliedern vorab zur Kenntnis gegeben. Da den Bayernwerken sowohl das Stromnetz als auch 377 von 438 Leuchten in Glonn gehören, ist eine Ausschreibung der Leistung momentan defacto nicht möglich. Um die Leistung in größerem Umfang ausschreiben zu können, müsste der Markt Glonn die Leuchten und das Straßenbeleuchtungsnetz kaufen, sowie die Netztrennung bezahlen. Die Gesamtkosten lägen bei ca. 190 T€. Details hierzu wurden dem Gremium vorab bekanntgegeben und in der Sitzung vom 1. Bürgermeister nochmals erläutert.
Die Kosten für die Wartung einer normalen Leuchte liegen bei 27,72 €/a und für LED-Leuchten um 5,14 €/a niedriger.  Somit betragen die jährlichen Wartungskosten ca. 12 T€/a. Darin enthalten sind Arbeiten von der Planung über die Anlagenverantwortung bis zur Reinigung und Leuchtmitteltausch. Details sind der Anlage zu entnehmen. 
Bisher betrug die Wartungspauschale 21.- €/Jahr zuzüglich 6,82 €/Jahr für Netz, Schalt- und Steuerungseinheit zuzüglich 19% Umsatzsteuer.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung den neuen Straßenbeleuchtungsvertrag mit dem Bayernwerk in der vorliegenden Fassung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag der Fraktion der Grünen - Konkretisierung des AEG-2020-Antrags und Schaffung der Stelle eines Vollzeit-Klimaschutzmanagers für Glonn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Fraktion der Grünen hat den Antrag gestellt, 

1.
eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Fraktionen und des AEG unter Federführung des AEG 2020 zu bilden, die bis Juli 2022 die Projektliste aus dem Antrag des AEG vom März 2022 bewerten, präzisieren und priorisieren und/oder weitere Projekte zur Umsetzung erarbeiten soll. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat dann von den Klimaschutzbeauftragten vorgestellt.
2.
umgehend eine geförderte Vollzeitstelle für einen Klimaschutzmanager in Glonn zu schaffen, der an diese Vorarbeit anknüpft, ein fertiges Konzept erstellt und die schrittweise Umsetzung vorantreibt.

Der Antrag wurde allen GR-Mitgliedern vorab zur Kenntnis gegeben, er liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Bisherige Beschlusslage und Absprache mit den Gemeinden Oberpframmern und Egmating ist, dass eine gemeinsame Lösung für den Klimaschutzmanager geschaffen wird. Ein vollwertiger Arbeitsplatz im Rathaus Glonn ist aus Platzgründen momentan nicht realisierbar. Weitere Details sind der Sitzung vom 29.03.2022 unter https://ris.komuna.net/glonn/Agendaitem.mvc/Details/56376767/7389 zu entnehmen. 

Beschluss 1

Unter Federführung des AEG bewertet, präzisiert und priorisiert eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Fraktionen und des AEG die Projektliste aus dem Antrag des AEG und/oder erarbeitet evtl. weitere Projekte zur Umsetzung. Das Ergebnis soll bis Ende Juli vorliegen und dem Gemeinderat von den Klimaschutzbeauftragten vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Stelle eines förderfähigen Vollzeit-Klimaschutzmanagers für Glonn zu schaffen, der an die Vorgaben der Arbeitsgruppe anknüpft, ein fertiges Konzept erstellt und die schrittweise Umsetzung vorantreibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Dokumente
Download Antrag der Grünen.pdf

zum Seitenanfang

8. Sporthallenneubau - Festlegung eines Standorts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am 30.11.21 hat der Marktgemeinderat beschlossen unmittelbar nach der Stellungnahme vom Büro HUMMEL|KRAUS, welche an die Gemeinderäte verteilt wurde, den Standort für eine neue Sporthalle festzulegen. GR Axenböck hatte in der Sitzung vom 29.3.22 nachgefragt, was „unmittelbar“ bei diesem Beschluss bedeutet. Wunschgemäß ist somit die Standortentscheidung als Tagesordnungspunkt aufgenommen. Auf die vorhergehenden Sitzungen und Anlagen (Stellungnahme HUMMEL|KRAUS und der Schule wird verwiesen).
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Standortdiskussion vor einer gesicherten Finanzierung nicht zweckmäßig. Wichtig ist es, den Standort vor der Erstellung einer Eingabeplanung festzulegen. Aus Sicht des Baurechts ist die Errichtung einer neuen Sporthalle im Ortszentrum auf gemeindlichen Grundstücken nur nördlich der Geschwister-Scholl Straße denkbar. Wie aus der Stellungnahme der Schule hervorgeht, ist der „Rote Platz“ als Allwetterplatz für den Schulbetrieb vorgeschrieben und zwingend notwendig. Dies wird sicher auch eine Voraussetzung sein, um für den Bau einer Halle einen Zuschuss für die Schulnutzung bekommen zu können. Somit muss, im Falle des Standorts „Roter Platz“, auch ein neuer Allwetterplatz für die Schule gebaut werden. Nach Aussage sowohl des Baujuristen im LRA Ebersberg als auch des VG-Bauamts wird man aus baurechtlicher und städtebaulicher Sicht momentan auch den Allwetterplatz nicht südlich der Geschwister-Scholl Straße bauen können.

Im Zuge einer intensiven und ausführlichen Diskussion stellte sich heraus, dass noch einige offene Fragen, insbesondere was die Möglichkeit zu einer Verlegung des Roten Platzes auf die Südseite der Geschwister-Scholl-Straße betrifft, bestehen. Es wurde vorgeschlagen, die baurechtliche Situation hierzu im Rahmen der Gemeinderäte-Schulung am 25.05.2022 mit Herrn RA Simon, dem Leiter des Referats für Baurecht und Landesplanung vom Bayerischen Gemeindetag, nochmals zu erörtern. Unabhängig davon soll mit der Schule geklärt werden, ob eine solche Verlegung des Roten Platzes hinsichtlich Praktikabilität und Sicherheitsaspekten (Straßenüberquerung, Schülerbeaufsichtigung etc.) akzeptiert werden könnte.

Beschluss

Die Entscheidung zur Standortfestlegung wird vorerst vertagt. 
Die Thematik soll wieder behandelt werden, wenn die vom Gremium gewünschte rechtliche Einschätzung zur Verlegung des Roten Platzes von Herrn RA Simon bekannt ist, eine verbindliche Aussage der Schule hinsichtlich deren Akzeptanz vorliegt und von einer Fraktion der Wunsch nach einer erneuten Behandlung eingeht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Gestaltung der Lena-Christ Straße - Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Auf die vorhergehenden Sitzungen und den Ortstermin vom 12.04.2022 mit beigefügtem Aktenvermerk wird verwiesen. Auf Basis dieses Ortstermins hat das Planungsbüro Putz den Entwurf mit einer 4,50m breiten Fahrbahn und einem Gehweg mit einer Breite von bis zu 2 m erstellt. Dieser wurde zur Kenntnis gegeben wurde, und liegt diesem Protokoll ebenfalls als Anlage bei. Zudem gingen von 3 zusätzlich angefragten Landschaftsarchitekten zwei HOAI-basierte Angebote (Honorarzone III Mitte-Satz) ein, die dem Gremium vorab bekannt gegeben wurden. 

Der Planer, Herr Ing. Putz, erläuterte seinen Planungsentwurf und wies auf einige problematische Gegebenheiten (Beengte Verhältnisse, Vielzahl der vorhandenen Sparten) hin. 
Spielräume für eine landschaftsplanerische Gestaltung dürften sich deshalb in Grenzen halten.

Wie die Diskussion zeigte, ist dem Gemeinderat eine verkehrsrechtliche Prüfung (Haftungsfrage!) und eine städtebauliche Aussage zum vorliegenden Entwurf durch die bereits mit dem ISEK befassten Büros (Straßenplaner gevas, humberg & partner, Stadtplaner Hummel|Kraus) wichtig. Auch der landschaftsplanerische Aspekt sollte trotz der unzweifelhaft sehr eingeschränkten Möglichkeiten nicht ganz außer Acht gelassen werden.

Beschluss

Die Entwürfe des Ingenieurbüros Putz sollen weiterverfolgt und mit gevas, humberg, partner sowie HUMMEL|KRAUS abgestimmt werden. Die Einbindung eines Landschaftsplaners wird zugestimmt, soweit dieser eine Abrechnung auf Stundenbasis zur Verbesserung des vorgelegten Entwurfs akzeptiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 32. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 26.04.2022 ö 10

Sachverhalt

GR Axenböck:
Am Fahrradunterstellplatz am Bahnhof ist noch ein Mehrfach-Ständer mit schmaler Reifenführung im Einsatz. Für die moderneren Fahrräder mit breiteren Reifen ist dieser kaum nutzbar. Könnte hier nicht ein zeitgemäßer Ständer installiert werden?

1. Bgm. Oswald:
Der Bahnhofsplatz ist neben dem Marktplatz einer der vom Städteplaner im Rahmen des ISEK stark favorisierten Sanierungsbereiche. Nicht zuletzt aufgrund einer dann möglichen Förderung sollten vorzeitige Investitionen nicht erfolgen.


GR Deprée:
An diversen Gehwegen im Ortsbereich ist der Pflanzenüberwuchs aus Privatgrundstücken zu beobachten. Wie geht man dagegen vor, immerhin sind dadurch Gefahren für die Benutzer der Wege verbunden?

1. Bgm. Oswald:
Grundsätzlich sind die Grundstückseigentümer selbst zum Rückschnitt und Verkehrssicherheit verpflichtet. Problem ist, dass Gehwege zum Teil auch auf Privatgrund liegen.
Die Gemeinde führt zweimal pro Jahr eine Besichtigung durch schreibt -wo notwendig- die Grundstückseigentümer an. Es handelt sich dabei regelmäßig um ca. 100 Aufforderungen pro Jahr.
Am sinnvollsten wäre es, Fotos von den entsprechenden Stellen zu machen und diese ans Bauamt im Rathaus (bauamt@glonn.de ) weiterzuleiten.

GR Bertolan:
Gibt die Klage einer Bürgerin weiter, dass in Glonn „nichts für Senioren getan wird.“
Speziell in diesem Fall wurde moniert, dass für eine Arztfahrt keine Möglichkeit bestand, außer ein (teures) Taxi zu nutzen. 
Überdies ist zu kritisieren, dass der Aufruf der GR-Seniorensprecher zur Mitarbeit für die Gründung eines Seniorenbeirats im Marktschreiber an ungünstiger Stelle platziert war.

1. Bgm. Oswald:
Eine Zuständigkeit der Gemeinde für private Personentransporte gibt es schlichtweg nicht. Die Gemeinde darf auch grundsätzlich nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten. Für Notfälle besteht die Möglichkeit, Hilfe über die Nachbarschaftshilfe zu erhalten.

GR Empl, GR`in Gräf (Seniorensprecher)
Die Möglichkeiten für Zusammenkünfte, insbesondere mit Leuten der älteren Generation waren in den vergangenen Jahren durch Corona sehr eingeschränkt. 
Wir als Seniorensprecher sind mittlerweile aber wieder sehr aktiv. Die Initiative für den Seniorenbeirat wird weiter vorangetrieben. Es ist vorgesehen, hier mit einem extra Einlegeblatt im Marktschreiber zu informieren. Für Notfall-Fahrdienste steht -wie bereits bisher- auch Frau Gräf weiterhin zur Verfügung.


Datenstand vom 29.06.2022 14:40 Uhr