Datum: 31.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Schule Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022
4 Finanzplanung 2021 - 2025
5 Neugestaltung Lena-Christ-Straße - Weiteres Vorgehen / Vergabe Landschaftsplaner
6 12. Änderung Flächennutzungsplan, Freizeitgelände; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
7 Kinderhort am Klosterweg - Außenspielflächen
8 Katholische Kirche - Zuschussantrag zum Fassadenanstrich des Kirchturms
9 Katholisches Kreisbildungswerk - Zuschussantrag 2022
10 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 26.04.2022 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über die Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.04.2022 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 20.04.2022 wurde genehmigt
  • Der Marktgemeinderat hat dem notariellen Kaufvertrag für eine Grundstücksfläche entlang der Kastenseestraße vom bisherigen Penny-Markt bis zur Einmündung Balkham/Steinhausen zum späteren Bau eines Geh- und Radweges zugestimmt.
  • Im Zuge der Herstellung des WV-Ringschlusses im Bereich zwischen Hochfeld und Pfr.-Winhart-Straße wurde eine neue Wasserleitung verlegt. Der Marktgemeinderat hat der dazu vorliegenden Dienstbarkeitsurkunde zur Sicherung der Leitung zugestimmt.

3.
Wie in den Vorjahren hat der Markt Glonn die Arbeit des Caritaszentrums Ebersberg wieder einen Zuschuss gewährt. Dieser beträgt für das Jahr 2022 wieder 0,30 € je Einwohner. Damit ergibt sich bei 5.237 Einwohner (Stichtag 31.12.2020) ein Betrag von 1.571,10 €.

4.




Als wir Anfang des Jahres beim Zugang zum Rathaus die Bürger auf den 3G Status überprüfen mussten, haben sich die Gemeinderäte Bertolan, Depreé und 3. Bürgermeister Jirsak spontan bereit erklärt, die Zugangskontrollen zu übernehmen. Dadurch konnte auf einen Wachdienst verzichtet werden. Hierfür bedankt sich die Verwaltungsgemeinschaft Glonn sehr herzlich für das spontane Engagement und die gewissenhafte und bürgernahe Zugangskontrolle.


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3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat befasste sich im Rahmen der Haushaltsvorberatungen am 16.03.2022 sowie am 20.04.2022 mit dem von Bürgermeister und Kämmerei vorgelegten Konzept des Haushaltsplanes 2022. Alle sich aus den Sitzungen ergebenden Beratungsergebnisse, Wünsche, Änderungen und Ergänzungen sind in den heute zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf eingearbeitet.


Der Gesamtetat, insbesondere die künftigen Investitionen wurden vom Bürgermeister kommentiert und durch Kämmerer Markus Zistl nochmals in den wichtigsten Punkten erläutert. 

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Glonn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
11.739.000  €
und im


Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
9.673.000  €
ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A)
350 v.H.

b) für die Grundstücke
(B)
350 v.H.




2. Gewerbesteuer


310 v.H


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.900.000 € festgesetzt.

§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und/oder den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.


§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Finanzplanung 2021 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat befasste sich im Rahmen der Haushaltsvorberatungen am 16.03.2022 sowie am 20.04.2022 mit dem von Bürgermeister und Kämmerei vorgelegten Konzept des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalt samt Finanzplanung 2021 bis einschließlich 2025. Alle sich daraus ergebenden Beratungsergebnisse, Wünsche, Änderungen und Ergänzungen sind in den heute zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf eingearbeitet.


Die künftigen Investitionen wurden vom Bürgermeister kommentiert und durch Kämmerer Markus Zistl nochmals in den wichtigsten Punkten erläutert.

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO) wird in den Einnahmen und Ausgaben nach den Endsummen, das Investitionsprogramm nach der Anlage im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021 mit 2025 vom Marktgemeinderat beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Neugestaltung Lena-Christ-Straße - Weiteres Vorgehen / Vergabe Landschaftsplaner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat sich bereits mehrfach mit der Thematik beschäftigt. Zuletzt wurde am 26.04.2022 folgendes beschlossen:
„Die Entwürfe des Ingenieurbüros Putz sollen weiterverfolgt und mit gevas, humberg, partner sowie HUMMEL|KRAUS abgestimmt werden. Die Einbindung eines Landschaftsplaners wird zugestimmt, soweit dieser eine Abrechnung auf Stundenbasis zur Verbesserung des vorgelegten Entwurfs akzeptiert.“ 
Die nun vorliegende Stellungnahme von gevas, humberg, partner liegt als Anlage bei. Darin wird festgestellt, dass bei der vorgelegten Planung die einzige Ausweichstelle für Begegnungsverkehr PKW-LKW bei der Einmündung der St. Johannes Str. ist, diese aber aufgrund des eingezeichneten Stellplatzes nur eingeschränkt funktioniere. Gemäß FASt 06 beträgt die Mindestfahrbahnbreite 5,0 m zuzüglich eines Lichten Raumes von 50 cm bei Zäunen, Hecken etc. Die Stellungnahme schließt mit folgendem Fazit: “Der gemäß den bereitgestellten Planunterlagen vorgesehene Ausbauzustand der Lena-Christ-Straße weist einige grundsätzliche Problemfelder auf. Hierzu gehören mangelnde Begegnungsmöglichkeiten zwischen Pkw und Lkw unter den Mindestkriterien gemäß den RASt 06 [1], die selbst bei der Schaffung zusätzlicher Ausweichstellen in der Praxis zu einer Mitnutzung des Gehwegs führen dürften. Wir schlagen daher eine Verbreiterung der Fahrbahn inklusive der Rinne auf 5,0m vor. Zusätzlich kritisch sind die gehwegseitigen Engstellen zu beurteilen, die gemäß den RASt 06 [1] nur in Verbindung mit Hochborden erfolgten sollten (eine Alternative ist das Setzen von Pollern). Teilweise sind die Restfahrbahnbreiten zudem zu eng, um eine Vorbeifahrt von größeren Fahrzeugen zu ermöglichen. Alternativ ist ein Verzicht auf die Stellplätze oder teilweise deren Verlegung auf die Ostseite denkbar. Wir empfehlen aufgrund dieser Ergebnisse, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten.“
Die Aussage des Büros HUMMEL|KRAUS zur Stellungnahme der Verkehrsplaner lautet wie folgt:
“Wir haben uns die Stellungnahme angeschaut und können die Anmerkungen von Herrn Kunz gut nachvollziehen. Es wäre sinnvoll den Anliegern die Planung zu erläutern, um den Verdacht auszuräumen, dass alles für den motorisierten Verkehr gemacht wird und nichts für den Fußverkehr. Die 5 m Breite der Fahrbahn ist einschl. Rinnen, die Fahrbahn wirkt damit enger und damit auch geschwindigkeitsreduzierend.“
Für die landschaftsplanerische Bewertung der Entwurfsplanung auf Stundenbasis ging lediglich 1 Angebot ein. Der Angebotspreis liegt bei 5798.- €. 
Aufgrund der Starkregenereignisse sollte die Straße mit der zugehörigen Entwässerung zügig fertig gestellt werden, damit das Niederschlagswasser nicht Richtung Wolfgang-Wagner-Straße läuft und das mitgeführte Sand/Kiesgemisch die dortigen Einläufe verstopft bzw. überlastet und dort zu Überschwemmungen führt. Zudem sind die Anlieger durch den Baustaub stark belastet.
Das IB Putz hat auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen der Stadt- und Verkehrsplaner einen neuen Planentwurf mit 5 m Fahrbahnbreite erstellt, der dem Gremium vorab zur Kenntnis gegeben und in der Sitzung nochmals vom Planer erläutert wurde.

Im Zuge der intensiven Diskussion wurde erneut offenkundig, dass aufgrund der äußerst knappen verfügbaren Flächen und der zahlreichen im Straßenbereich verbauten Sparten die ursprünglich gewünschten Gestaltungsmaßnahmen nur sehr eingeschränkt umgesetzt werden können.

Abschließend fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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6. 12. Änderung Flächennutzungsplan, Freizeitgelände; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 25.01.2022 den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit der Ausarbeitung der notwendigen Unterlagen für die Flächennutzungsplanänderung für ein Freizeitgelände östlich der Haslacher Straße beauftragt.

Der Markt Glonn beabsichtigt die Errichtung eines Sport- und Freizeitgeländes vor allem für die Jugend im Ort. Es sollen verschiedene Nutzungen möglich sein und somit eine Aufenthaltsmöglichkeit für Jugendliche aus Glonn entstehen. Zu diesem Zweck soll östlich des Bauhofs und der WSV Sportwelt im Flächennutzungsplan eine „Baufläche für Gemeinbedarf Sport- und Freizeitanlage“ dargestellt werden.

Der Planungsverband hat erste Entwürfe für den Plan, Begründung und Umweltbericht für die FNP-Änderung erstellt. Sie wurden in der Sitzung vom 1. Bürgermeister erläutert.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Sport- und Freizeitanlage“.
Das betroffene Gebiet umfasst eine Teilfläche der FlNr. 546 Gmkg. Glonn und ist aus dem Planentwurf mit Datum 31.05.2022 der Anlage zum Protokoll ist ersichtlich.

Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
Norden: öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 88
Osten: öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 88 und landwirtschaftliche Fläche
Süden: landwirtschaftliche Fläche
Westen: Grün-, Park- und Gemeinbedarfsfläche mit Sportplatz (WSV Sportwelt)

Der Gemeinderat billigt die Entwürfe des Geltungsbereichs, der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom 31.05.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Darauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Kinderhort am Klosterweg - Außenspielflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 28.09.2021 hatte sich der Marktgemeinderat mit dem Antrag des KiJuFa e.V. zur Erstellung einer Außenspielfläche östlich des Holzanbaus der Schule beschäftigt. Vor einer Entscheidung sollte sich das mit dem ISEK beauftragte Büro mit der Thematik befassen und anschließend ein Fachplaner Ideen zu einer optisch ansprechenden Lösung erarbeiten, die bestenfalls die Interessen sowohl des Horts als auch der Öffentlichkeit berücksichtigen.
Nun liegen sowohl die Stellungnahme des Büros HUMMEL|KRAUS als auch Entwürfe eines Landschaftsplaners vor. Die entsprechenden Unterlagen wurden dem Gremium vorab zur Kenntnis gegeben und in der Sitzung nochmals präsentiert.
Frau Antje Packebusch und Frau Claudia Siedle-Ruane waren als Vertreterinnen des KiJuFa zur Sitzung anwesend und erläuterten aus Ihrer Sicht die Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit der Maßnahme.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung einer umzäunten Spiel- und Aufenthaltsfläche für die Hortkinder östlich der Horträume auf Basis von Variante 2 (Zaun bis zur Gebäudewand) weiter zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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8. Katholische Kirche - Zuschussantrag zum Fassadenanstrich des Kirchturms

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Datum 18.05.2022 hat der Pfarrverband Glonn einen Zuschussantrag zum Fassadenanstrich des Kirchturms der Glonner Pfarrkirche gestellt. Die Arbeiten sollen am 07.06.2022 beginnen und die Angebotssumme beläuft sich auf ca. 33 T€. Details sind der Anlage zu entnehmen.
Grundsätzlich ist die Gemeinde nicht für den Unterhalt kirchlicher Gebäude zuständig. Da der Kirchturm der Glonner Pfarrkirche das Ortsbild stark prägt und zusammen mit dem Rathaus ein Erkennungszeichen des Marktes Glonn darstellt, ist dies separat zu bewerten. 

Im Zuge einer breiten Diskussion wurde u.a. bemängelt, dass sich die durchaus vermögende Amtskirche (Diözese, Ordinariat) mit finanzieller Unterstützung für die Pfarrei vor Ort hier wieder einmal zurückhält und diese allein lässt. 
Im Grunde, so die überwiegende Meinung im Gremium, sei man der falsche Adressat für den Antrag. Eine Unterstützung -so sie denn beschlossen wird- wäre nur darin zu begründen, dass Gemeinde und Pfarrei in wichtigen Punkten (z.B. KiGa, Bücherei, Nutzung Pfarrheim etc.) stets gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten und dies auch so bleiben soll.

Aus dem Gremium wurden alternative Zuschussbeträge von 10.000 €, 7.500 €, 5000 € und 0 € zur Abstimmung vorgeschlagen.

1. Abstimmung über 10.000 €        2:12 Stimmen (damit abgelehnt)
2. Abstimmung über   7.500 €        8:  6 Stimmen (damit mehrheitlich angenommen, Abstimmung
                                                                                  über die weiteren Vorschläge entfallen damit)                 
 

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 7.500 € nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und Vorlage einer Rechnungskopie zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

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9. Katholisches Kreisbildungswerk - Zuschussantrag 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.05.2022 beantragt das Katholische Kreisbildungswerk für die Veranstaltungen im Jahr 2021 einen Zuschuss für die geleistete Bildungsarbeit des Jahres 2021. Corona bedingt konnten die Veranstaltungen nicht wie gewohnt durchgeführt werden und die Statistikzahlen für 2021 lassen sich mit den Zahlen der Jahre vor Corona in nicht vergleichen, wobei der Aufwand gleichblieb. Neben den vor-Ort-Veranstaltungen wurden 120 Online-Veranstaltungen angeboten, welche keiner Kommune zugeordnet werden können.
Aus genannten Gründen bittet das KBW um einen Zuschuss wie 2021 in Höhe von 1.441,00 €. (Im Jahr 2019 wurden 24 Veranstaltungen mit 131 Doppelstunden (11,00 € je Doppelstunde) und einer Teilnehmerzahl von 638 in der Gemeinde Glonn unterstützt.). Der Antrag samt Begründung wurde den GR-Mitgliedern vorab zur Kenntnis gegeben und liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Durch die gemeindliche Förderung können die Teilnahmegebühren niedriger gehalten werden und Zugang zu Bildungsangeboten einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Kreisbildungswerk für das laufende Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe des Vorjahres (1.441,00 €) zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 31.05.2022 ö 10

Sachverhalt

1.
GR Jirsak:
Sind die eingerichteten Engstellen in der Ortsdurchfahrt Haslach noch notwendig, da dort doch eh schon Tempo-30 gilt.

1. Bgm. Oswald:
Wird geprüft. Werden dort Änderungen gewünscht, sollte ein konkreter Antrag hierzu gestellt werden.

2.
GR Jirsak:
Wann werden die restlichen (übergangsweise genehmigten) Wohncontainer bei der Fa. Ettenhuber in Schlacht abgebaut? Es sind wohl bei weitem nicht mehr alle bewohnt.

1. Bgm. Oswald:
Die Angelegenheit wird geprüft.

3.
GR Empl:
Der/die für die Gemeinden Glonn, Egmating und Oberpframmern vorgesehene Klimaschutzmanager*in soll wegen Platznot im Glonner Rathaus seinen/ihren Sitz voraussichtlich in der neuen Kanzlei in Egmating erhalten. Könnte man nicht einen freiwerdenden Raum am Glonner Marktplatz mieten und das Büro dort unterbringen? Der Markt Glonn ist schließlich sein/ihr Hauptarbeitgeber und Zentrale der VG Glonn.

1. Bgm. Oswald:
Dies ist keine Entscheidung des Bürgermeisters, sondern des Gemeinderates. Zudem ergeben sich daraus auch finanzielle Auswirkungen. Soll die Idee verfolgt werden, wäre ein entsprechender Antrag zu stellen und auch mit den anderen Gemeinden abzustimmen.

4.
GR´in Kintzel:
Hinsichtlich einer evtl. Verlegung des „Roten Platzes“ im Zusammenhang mit dem Sporthallenbau wollte man bei der für 25.05. geplanten GR-Infoveranstaltung die Rechtsmeinung von Herrn Simon vom BayGT einholen. Die Veranstaltung musste nun ja leider ausfallen. Wurde die Anfrage bei Hr. Simon trotzdem gestellt.

1. Bgm. Oswald:
Die Anfrage liegt bereits seit einiger Zeit bei Herrn Simon. Hierzu wurde/wird auch regelmäßig nachgefragt.


Datenstand vom 29.06.2022 14:38 Uhr