Datum: 27.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Schule Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 Grundsatzbeschluss zur gemeindlichen Bauleitplanung
4 Kinderbetreuung - Vorstellung Bedarfsplanung
5 Kommunale Verkehrsüberwachung - Kündigung wegen Dienstleisterwechsel
6 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 36. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.09.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 36. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.09.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da Einwendungen zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 26.07.2022 seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung nicht vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzungen vom 26.07.2022 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. Im Ferienausschuss am 30.08.2022 wurden keine nichtöffentlichen Themen behandelt.

Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022:
  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 28.06.2022 wurde genehmigt.
  • Der Arbeitsstand des digitaler Energienutzungsplans, welcher vom Landkreis beauftragt wurde, wurde kurz vorgestellt. Der Gemeinderat hatte die Möglichkeit Wünsche zu äußern. Bis Ende des Jahres soll der finale Energienutzungsplan der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

3.
Im Abwasserkanal im Mühltal wurden im August kurzfristig 2 Schäden am Kanalsystem mit Grundwassereintritt saniert. Dies war notwendig, damit die Abwasserpumpen nicht ständig laufen und um eine Vermischung von Schmutz- und Grundwasser zu vermeiden.


4.
Mit dem Bau des neuen Penny-Gebäudes in der Kastenseestraße soll in den nächsten Wochen begonnen werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten teilweise auch den Verkehr auf der Kastenseestraße betreffen werden.


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3. Grundsatzbeschluss zur gemeindlichen Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 36. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.09.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Markt Glonn gehört aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt München, der vielfältigen Verkehrsanbindungen und des herausragenden Landschaftsbildes zu den attraktiven Regionen Bayerns, in denen seit Jahren die Grundstückspreise deutlich ansteigen. Es ist für die Marktgemeinde kaum möglich, geeignete Flächen für den Gemeinbedarf sowie zur Deckung des Wohnbedarfs zu sichern. Dies gilt insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung. Zur Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen bedarf es daher Regelungen, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende und sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung soll hier durch ein Baulandentwicklungsmodell der Marktgemeinde steuernd eingegriffen werden. 
Sowohl Marktgemeinderat und Verwaltung haben sich unter fachanwaltlicher Beteiligung bereits mehrfach mit der Thematik befasst und einen entsprechenden Entwurf für einen Grundlagenbeschluss erarbeitet. Dieser lag zur Sitzung vor und ist Anlage zu diesem Protokoll. 
Damit sollen die Rahmenbedingungen für künftige Baulandausweisungen festgelegt werden. 
Das Arbeitspapier wurde ausführlich besprochen und noch offene Fragen von Herrn Rechtsanwalt Hoffmann, der zur Sitzung anwesend war, beantwortet und erläutert. 
Die noch offenen wert-, zahlen- und %-mäßigen Festlegungen in den Punkten 4.1, 4.4, 5.4 und 5.5 wurden jeweils durch Abstimmung mehrheitlich beschlossen.
Die Abstimmungsaufzeichnung hierüber ist diesem Protokoll ebenfalls als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Grundsatzbeschluss für die künftige Baulandpolitik in der Marktgemeinde Glonn wird mit den im Arbeitspapier abgestimmten Änderungen beschlossen.
Die dahingehende aktualisierte Fassung soll vor Veröffentlichung nochmals einer redaktionellen anwaltlichen Prüfung unterzogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Kinderbetreuung - Vorstellung Bedarfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 36. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.09.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Frau Pfont und Herr Robida vom Landratsamt stellten die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung für 2022/2023 sowie Prognosen bis 2035 dem Gemeinderat vor und standen für Fragen zur Verfügung. Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.

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5. Kommunale Verkehrsüberwachung - Kündigung wegen Dienstleisterwechsel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 36. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Hauptausschuss als Ferienausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.08.2022 u.a. den Beitritt des Marktes Glonn zum Zweckverband Kommunale Dienste Oberland beschlossen. Dabei sollen mit Beginn des Jahres 2023 die Dienstleistungen 
  • Kommunale Verkehrssicherheit (Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs)
  • Zentrale Vergabe-/Beschaffungsstelle (Unterstützung bei der Vergabe öffentl. Aufträge)
in Anspruch genommen werden.

Seit dem Jahr 2007 wird die Kommunale Verkehrsüberwachung auf Basis einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Markt Schwaben und eines Vertrages mit der Fa. NWS Sicherheitsservice GmbH, Neuötting, durchgeführt. Durch den beschlossenen Dienstleisterwechsel (s.o.) sind diese Kontrakte zu kündigen. Kündigungsfrist ist dabei jeweils 3 Monate zum Jahresende, also spätestens bis Ende September.
Um die zum Jahresende noch offenen Verfahren abarbeiten zu können, ist eine etwas „verzögerte“ Kündigung (z.B. zum 30.06.2023) bei der Gemeinde Markt Schwaben sinnvoll bzw. notwendig. Das dortige Einverständnis zu dieser Vorgehensweise liegt bereits vor.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag mit Fa. NWS Sicherheitsservice GmbH fristgerecht zum 31.12.2022 zu kündigen. Die Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Markt Schwaben soll zum 30.06.2023 gekündigt werden, da bis dahin die aus dem Jahr 2022 noch offenen Verfahren abgearbeitet werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 36. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.09.2022 ö 6

Sachverhalt

1.
GR Kintzel:
Der geplante Außenspielplatz für den Hort auf dem östlichen Turnhallenvorplatz ist noch nicht errichtet. Woran liegt das bzw. wann erfolgt die Maßnahme.

1. Bgm. Oswald:
Das ursprünglich gewünschte Spielgerät passte hinsichtlich der Größe nicht auf die vorhandene Fläche. Ein Alternativvorschlag seitens des Horts liegt noch nicht vor. Planung und Ausschreibung der Arbeiten sind aber davon abhängig und es war/ist Wunsch des Gemeinderates, dass die Gestaltung durch einen Fachplaner erfolgt.


2.
GR Gräf:
Um den Betrieb zu erleichtern wäre übergangsweise auch die Einzäunung mit einem Bauzaun hilfreich. Könnte man das machen?

1. Bgm. Oswald:
Grundsätzlich ist das möglich, wenn dies seitens des Horts gewünscht ist. Die endgültige Einzäunung kann sinnvollerweise erst in Verbindung mit der Gestaltung der Aufenthaltsfläche erfolgen.

3.
GR Jirsak.:
Auf dem „Roten Platz“ hat sich an zwei Stellen der Belag gelöst. Besteht dafür noch eine Garantie bzw. Gewährleistung?

1. Bgm. Oswald:
Es besteht keine Garantie mehr. Eine der beiden schadhaften Stellen wurde durch ein Lagerfeuer verursacht, wofür eine Gewährleistung sowieso ausscheiden würde.
Die Schadstellen sollen durch eine Fachfirma ausgebessert werden. Allerdings haben wir hierzu bisher noch keine Rückmeldung/Angebot erhalten.

4.
GR´in Kintzel:
Besteht die Möglichkeit, in Haslach die Straßenbeleuchtung -wenigstens teilweise- nachts abzustellen?

1. Bgm. Oswald:
Aus technischen Gründen ist dies nicht möglich, wobei auch haftungsrechtliche Gründe klar dagegenstehen.


Datenstand vom 26.10.2022 15:16 Uhr