Datum: 29.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Schule Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragezeit
2 Bekanntgaben
3 Bewerbung um Ökomodellregion Glonn
4 WSV Glonn - Antrag zur Kostenübernahme für Turnhallennutzungen
5 Kommunale Verkehrsüberwachung - Kündigung der Zweckvereinbarung
6 Montessori-Schule Niederseeon - Antrag auf Bezuschussung im Jahr 2023
7 Klimaverantwortung - Jährlicher Bericht
8 Gemeindlicher Jugendpfleger - Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring
9 Anfragen

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1. Bürgerfragezeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.11.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.11.2022 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Zum öffentlichen Sitzungsprotokoll vom 25.10.2022 gingen zwei Wünsche zur Änderung/Ergänzung bei den TOP´s „Windkraftantrag der GRÜNEN“ und „Anfragen“ ein.
Die jeweiligen Texte wurden sofort entsprechend berichtigt und mit den gewünschten Formulierungen veröffentlicht. 
Da seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung keine weiteren Einwendungen vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift mit den durchgeführten Änderungen/Ergän-zungen als genehmigt.

2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.10.2022 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Der Marktgemeinderat stimmte den Niederschriften der nichtöffentlichen Sitzungen vom 26.07.2022 und 27.09.2022 zu.
  • Der Marktgemeinderat stimmte der Notarurkunde zur Messungsanerkennung und Auflassung für die abgetretenen öffentlichen Flächen im GE Schlacht Nordwest zu.
  • Für ein im Jahr 2014 an der Franz-Kaltner-Straße veräußertes Grundstück im Einheimischenmodell stimmte der Marktgemeinderat dem Rangrücktritt seines Ankaufsrechts (Einheimischenbindung) zugunsten einer Grundschuld der Eigentümer zu.

3.
Am 19.12. wird der Impfbus von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr bei der Firma Ettenhuber in Schlacht stehen. Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren sowie Erwachsene können eine Impfung erhalten. Es sind alle zugelassenen Impfstoffe vorrätig, auch die an das Omikron-Virus angepassten. Dies wird voraussichtlich die letzte Impfaktion sein, da der Betrieb des Impfzentrums zum Jahresende eingestellt wird.


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3. Bewerbung um Ökomodellregion Glonn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu diesem Punkt waren Herr Neuner und seine Tochter Barbara, Landwirte aus Stroblberg, anwesend und erläuterten ausführlich ihr Vorhaben. Mehrere Unternehmer möchten sich mit Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft für eine Öko-Modellregion bewerben. Details sind dem Antrag, welcher als Anlage beiliegt, zu entnehmen. Hierbei geht es um die Stärkung der ökologisch bewirtschafteten Flächen und um die Steigerung ökologischer Wertschöpfungsketten auf lokaler Ebene mit Einbindung von Verbraucher*innen. Mit enkeltauglichen Ideen und Maßnahmen möchten sich die Unternehmen für unsere Region einsetzen. Hauptschwerpunkte liegen hier auf der lokalen Wertschöpfung, der Kreislaufwirtschaft und der damit verbundenen Vermarktung landwirtschaftlicher Randprodukte sowie der Ernährungsbildung. Die Attraktivität der Region soll somit weiter gestärkt werden. Eine Bewerbung als Ökomodellregion ist nur in Verbindung mit mindestens 4 zusammenhängenden Kommunen möglich und muss laut Webseite bis 15. Dezember mit dem Bewerbungskonzept sowie den Gremiumsbeschlüssen erfolgen. Dabei wird auch von den Kommunen eine anteilige Unterstützung erwartet. Details stehen unter https://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/oekolandbau/304916/index.php zur Verfügung. 
Auf dieser Webseite sind u.a. folgende Voraussetzungen genannt:
  • Vorliegen der Gemeinde- oder Kreistagsbeschlüsse der beteiligten Kommunen
  • Eingruppierung des Projektmanagements mind. in die Entgeltgruppe 11 (TV-L oder TVÖD)
  • Besetzung des Projektmanagements mit dem Äquivalent von mind. einer Vollzeitstelle (eine Aufteilung der Personalstelle auf mehrere Personen und Verträge mit externen Dienstleistern sind möglich)
  • Das Bewerbungskonzept wird eingereicht durch die federführende Gemeinde des Gemeindeverbundes. Die Gemeinden können sich zur Konzepterstellung von einem Dienstleister unterstützen lassen.
Herr Neuner teilte mit, dass eine Aussage von Fr. Niemayer, AmtfELF, vorliegt, wonach eine Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis Mitte Januar 2023 möglich und die Schaffung der Projektmanagerstelle mit 75% der Regelarbeitszeit vorstellbar ist und diese Stelle nicht zwingend bei einer Gemeinde angesiedelt sein muss. Es soll ein Gremium, bestehend aus Vertretern der Landwirtschaft und Gemeinderäten, gebildet werden. Dort sollen z. B. Projekte beschlossen und die Fördergelder zugeteilt werden. Die Erstellung der Antragsunterlagen oder detaillierte Einarbeitung in das Projekt durch Gemeindebedienstete wird nicht möglich sein und ist laut Aussage auch nicht nötig.
Die ausgewählten Regionen bekommen für einen Zeitraum von zwei Jahren eine Prozessbegleitung in Form einer Personalstelle oder entsprechender Werkverträge mit externen Dienstleistern (z. B über Landschaftspflegeverband, Tagwerk) gefördert. Der Fördersatz beträgt 75 %, wobei die restlichen 25 % die Gemeindeverbünde selbst tragen. Die Förderhöchstgrenze beträgt 150.000 Euro für zwei Jahre. Darin enthalten ist ein Sachkostenbudget von max. 5 % der Fördersumme. Diese Förderung kann bei einer erfolgreichen Zwischenbilanz auf einen Zeitraum von bis zu acht Jahren ausgedehnt werden mit degressiv sinkenden Fördersätzen (60 %, 40 %, 20 %) vom sechsten bis zum achten Jahr. Auch für Klein- und Großprojekte ist eine Förderung möglich.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat Glonn unterstützt die Bewerbung zur 
Ökomodellregion Glonn, wenn alle 6 Gemeinden der VG Glonn zustimmen und ist bereit, das Projekt Ökomodellregion mit jährlich bis zu 5.000,00 € zu unterstützen.                 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag Ökomodellregion VG Glonn Bewerbung.pdf

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4. WSV Glonn - Antrag zur Kostenübernahme für Turnhallennutzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung von 27.10.2020 folgendes beschlossen:
„Der Marktgemeinderat beschließt Kosten für externe Turnhallen bis zu einer maximalen Höhe von 3.000.- € je Sportverein zu übernehmen. Die Anträge hierfür sind zusammen mit der Rechnungskopie der Turnhallen spätestens im folgenden Jahr der Nutzung zu stellen. Über die Anmietung oder Bezuschussung weiterer Räumlichkeiten für eine regelmäßige Nutzung entscheidet der Marktgemeinderat nach Antrag.“
Nun stellt der WSV einen Antrag zur Übernahme weiterer Kosten in Höhe von ca. 8.300 € für 2022 und ab 2023 jährlich 16.000.- €. Begründet wird dies mit dem gestiegenen Bedarf, vor allem in der Basketballabteilung und erhöhten Mietkosten. Details sind dem Antrag der Anlage zu entnehmen. Bisher wurden für 2022 Kosten in Höhe von 3030.- € übernommen.
GR Axenböck erläuterte in seiner Funktion als Erster Vorstand des WSV den vorliegenden Antrag. Im Gremium herrschte Einigkeit über die Notwendigkeit einer höheren Bezuschussung. Die Festlegung der jährlichen Höhe und eine Regelung für die nächsten Jahre war Gegenstand einer ausführlichen Diskussion.  

Beschluss 1

Die Gemeinde übernimmt für das Jahr 2022 die zusätzlichen Hallenkosten in Höhe von 8.300,-€ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde übernimmt für das Jahr 2023 geschätzten Hallenkosten in Höhe von 16.000,-€.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 11

Beschluss 3

Die Gemeinde übernimmt zukünftig Hallenkosten in Höhe von jährlich maximal 10.000,- € zu 100%.
Darüber hinaus gehende Kosten werden mit 50% bezuschusst. Die Abrechnung darf mit höchstens zwei Anträgen pro Jahr samt Nachweisen erfolgen und muss spätestens im Folgejahr eingehen. Eine Weitergabe von nicht genutzten Zuschüssen zwischen den Vereinen ist nicht mehr möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag WSV.pdf

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5. Kommunale Verkehrsüberwachung - Kündigung der Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Sachvortrag:
In der Sitzung vom 27.09.2022 beschloss der Marktgemeinderat, die Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Markt Schwaben zum 30.06.2023 zu kündigen. Auf das entsprechende Protokoll samt Unterlagen wird verwiesen.
Wie die Gemeinde Markt Schwaben mit Schreiben vom 02.11.2022 nunmehr mitteilte, hat das LRA Ebersberg als Rechtsaufsichtsbehörde den Kündigungstermin beanstandet. Aufgrund des Vereinbarungstextes und der Vorschriften im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sei eine unterjährige Kündigung der Zweckvereinbarung nicht möglich.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den bisherigen Beschluss zur Kündigung zum 30.06.2023 aufzuheben und einen neuen Beschluss zur Kündigung zum 31.12.2023 zu fassen. Es ergeben sich daraus keinerlei finanzielle Auswirkungen/Nachteile.

Beschluss

Der Marktgemeinderat hebt die Kündigung der Zweckvereinbarung zum 30.06.2023 auf. 
Die Verwaltung wird beauftragt die Zweckvereinbarung mit dem Markt Markt Schwaben zum 31.12.2023 zu kündigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Montessori-Schule Niederseeon - Antrag auf Bezuschussung im Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.10.2022 bittet die Montessori-Schule Niederseeon auch für das Haushaltsjahr 2023 wieder um finanzielle Unterstützung. Die Mitglieder des Gemeinderats erhielten den Antrag bereits vorab zur Information über das RIS. 
In der Vergangenheit erhielt die Schule einen Betrag von jeweils 100 € für jeden aus Glonn kommenden Schüler, wobei aktuell 26 Schüler aus dem Gemeindegebiet die Schule besuchen. 
Inhalt und Begründung des Antrags, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wurden vom 1. Bürgermeister in der Sitzung nochmals bekannt gegeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt einem Zuschuss von 100 € für jeden aus Glonn kommenden Schüler (derzeit 26) zu. Die Mittel in Höhe von 2.600 € sind im HH-Plan 2023 einzuplanen bzw. bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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7. Klimaverantwortung - Jährlicher Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.11.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2019 ist dem Gemeinderat einmal jährlich ein Bericht über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen zu geben. Gegenüber dem Energienutzungsplan 2014 gelang es dem Markt Glonn den Verbrauch für eigene Liegenschaften im Bereich der Wärme um 26% und beim Strom um 21% zu reduzieren. Damit hat der Markt Glonn das prognostizierte Einsparpotential beim Strom im Jahr 2021 um 6% übertroffen und bei der Wärme um 4% nicht erreicht, was wohl vom Corona bedingten Lüftungsverhalten maßgeblich beeinflusst wurde. Der Energiebedarf für Strom und Wärme stammt zu 100% aus regenerativen Quellen. 
Darüber hinaus ist der Markt Glonn beim EBERWerk (https://www.eberwerk.de/produkte ) mit 4,4% (ca. 370 T€) beteiligt und finanziert über die Kreisumlage die Arbeit der Energieagentur Ebersberg-München (https://www.energieagentur-ebe-m.de/ ;  ca. 27 Mitarbeiter) anteilig mit. Die Mitarbeiterzahl der Energieagentur übersteigt damit Mitarbeiteranzahl der VG Glonn mit 6 Mitgliedsgemeinden für alle gemeindlichen Verwaltungsthemen. Auch diese Angebote sind als Leistung des Marktes Glonn zum Erreichen der Energiewende zu werten. 
Als Schwierigkeit bei der Reduktion der Emissionen ist zu nennen, dass bei weitem nicht alle Akteure in diesem Bereich so aktiv sind wie die Gemeinde. Um die Energiewende zu schaffen, müssen alle Bürger, Firmen und Behörden weltweit am Thema arbeiten und im jeweiligen Wirkungskreis für Einsparungen/Verbesserungen sorgen. 
Details sind dem Bericht, der als Anlage beiliegt und auf der Webseite (www.glonn.de ) veröffentlicht ist, zu entnehmen.
GR Gerneth bemängelte, dass weitere, für den Klimaschutz dringend notwendige Maßnahmen nicht angestoßen wurden, es passiere viel zu wenig.
Dazu wies der Bürgermeister auf die fehlende Personalausstattung hin.

Dokumente
Download Energiebericht Liegenschaften 2022.pdf

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8. Gemeindlicher Jugendpfleger - Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.11.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Gemäß Gemeinderatsbeschluss soll zukünftig die öffentliche Jugendarbeit mit einer 50% Stelle besetzt werden. Der Geschäftsführer des Kreisjugendrings, Herr Spiegelsberger, war zu diesem TOP anwesend und stellte die Institution Kreisjugendring vor. Des Weiteren ging er auf das Angebot zur Zusammenarbeit im Bereich der offenen Jugendarbeit ein. Das Aufgabenspektrum eines gemeindlichen Jugendpflegers könnte wie folgt aussehen: Beratung, Unterstützung, Förderung, Vernetzung, Koordination, Synergien schaffen, Aufbau und Begleitung des Glonner Jugendtreffs, Zusammenarbeit mit der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit, Förderung der Beteiligungskultur von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aufsuchende Jugendarbeit sowie Beistand bei Familienkonflikten.  

Dokumente
Download 2022-11-29_Vorstellung KJR Ebersberg.pdf

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 38. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 29.11.2022 ö 9

Sachverhalt

1.
GR Bertolan:
Wie ist der Sachstand in Sachen Einstellung eines Klimaschutzmanagers?

Bgm. Oswald:
Der Förderantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz läuft noch. Auf Rückfrage wurde eine Bearbeitungszeit von 9 Monaten in Aussicht gestellt. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann die Stelle ausgeschrieben werden.


2.
GR Gröbmayr:
Es ist eine unschöne Sitte geworden, dass die Zuhörer der öffentlichen Gemeinderatssitzung den Saal verlassen, sobald Beschluss über den für sie relevanten Tagesordnungspunkt gefasst wurde. Auf der heutigen Tagesordnung standen z. B. weitere interessante Punkte, für die es sich lohnen würde zu bleiben. Außerdem würde man damit Interesse am Gemeindegeschehen zeigen und nicht nur sein Eigeninteresse vertreten.

3.
GRin Kintzel:
Ist über die Nachnutzung des Pennymarkt-Gebäudes nach dem Umzug in den Neubau schon etwas bekannt?

Bgm. Oswald:
Der Neubau wird voraussichtlich Anfang 2024 bezugsfertig sein. Für die Nachnutzung des alten Gebäudes ist ein Drogeriemarkt vorgesehen. Genaueres bzw. eine feste Zusage ist noch nicht bekannt.


4.
GRin Kintzel:
Ist es möglich, die Einbahnstraßenregelung in der Niedermairstraße/Apothekerbergerl für Radfahrer aufzuheben?

GR Oswald:
Die Verwaltung wird beauftragt, dies zu prüfen. Vermutlich ist die Straßenbreite dafür aber zu gering. 


Datenstand vom 30.05.2023 11:53 Uhr