Datum: 26.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle Glonn
Gremium: Hauptausschuss Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neubau einer Maschinenhalle, Münchener Straße 3
2 Errichtung eines Schwimmteichs, Hafelsberg 4
3 Umbau des Lagerraumes zu einem Büro im Obergeschoss, Haslacher Straße 25
4 Neubau einer Material- und Gerätehalle, Haslacher Straße 25

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1. Neubau einer Maschinenhalle, Münchener Straße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in Glonn im Zusammenhang der bebauten Ortsteile. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Das Grundstück ist mit einer älteren Halle bebaut, in der u. a. Hackschnitzel gelagert werden und an die im Osten ein Wohnhaus angebaut ist. 

Geplant ist die Errichtung einer Maschinen-, Heu- und Strohlagerhalle.

Lagerhalle:

- Eingeschossig
- GR: 20,50 m x 12,00 m = 246,00 m²
- WH: 5,49 m
- FH: 7,44 m
- Satteldach mit 18°

Ein Vorhaben ist nach § 34 Abs. 1 BauGB planungsrechtlich zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt.

Art der baulichen Nutzung:
Zur näheren Umgebung des Baugrundstücks gehört das sich aus der Kastenseestraße im Westen, der Münchener Straße im Norden und dem Klosterweg im Osten ergebende Quartier, das im Süden durch den Sportplatz der Grund- und Mittelschule abgegrenzt wird. Dabei sind auch die Nutzungen in der ersten Bauzeile westlich der Kastenseestraße in die Beurteilung einzubeziehen. Die Grundstücke südlich und östlich des geplanten Vorhabens befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Postanger“. Das unmittelbar südlich angrenzende unbebaute Grundstück ist dabei als Sonstiges Sondergebiet festgesetzt, in dem nach der Art der baulichen Nutzung Wohnen, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie sonstige soziale und kulturelle Einrichtungen, sowie Feuerwehr und Rettungsdienste zulässig sind. Da die Eigenart der näheren Umgebung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich nur durch die baulichen Nutzungen bestimmt wird, die tatsächlich vorhanden sind, ist das (noch unbebaute) Sondergebiet bei der Beurteilung außer Betracht zu lassen. Der östliche Teil des Plangebiets hingegen ist als Mischgebiet festgesetzt.
Die westlich des Antragstellergrundstück gelegenen Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich der Kastenseestraße“. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Mischgebiet festgesetzt, wobei die Grundstücke in der ersten Bauzeile entlang der Kastenseestraße als gewerblicher Teil des Mischgebietes zu nutzen sind.
Das sich nördlich des Vorhabens befindliche Gebäude wird als Lagerhalle und als Wohnhaus genutzt. Das Gebäude an der Münchener Straße wird als Wohn- und Geschäftshaus genutzt (u. a. Lebensmitteleinzelhandel).
Das Vorhaben befindet sich demnach in einem Baugebiet, das keinem der in den §§ 2 bis 9 BauNVO typisiert genannten Baugebiete entspricht. Es handelt sich vorliegend um eine sogenannte Gemengelage. In diesem Zusammenhang wird auf die genehmigten Anträge auf Nutzungsänderung in der Münchener Straße 3 aus den Jahren 2018 und 2020 verwiesen. Auch hier ist die Verwaltung bereits davon ausgegangen, dass es sich vorliegend um kein in der BauNVO genanntes Baugebiet handelt, sondern um eine Gemengelage. 

Maß der baulichen Nutzung:
Die für die Beurteilung des Maßes der baulichen Nutzung maßgebliche Umgebung ist das bereits oben beschriebene Straßengeviert.
In diesem Bereich befinden sich Gebäude mit Grundflächen, Wand- und Firsthöhen, hinter der die beantragte Halle zurückbleibt. So befindet sich auf dem Antragstellergrundstück selbst ein Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 800 m², einer Wandhöhe von ca. 6,20 m und einer Firsthöhe von ca. 9,20 m.

Die Halle wird über die Kreisstraße EBE 14 und die vorhandene Zufahrt – südlich der bestehenden Halle – verkehrlich erschlossen.

Für das Vorhaben sind insgesamt zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen, sofern es sich um eine gewerblich genutzte Halle handelt. Bei einer nichtgewerblichen Nutzung (z. B. Landwirtschaft) ist für das Vorhaben kein Stellplatznachweis erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.
Der Hauptausschuss wünscht eine Prüfung, inwiefern eine PV-Anlage auf dem Gebäude errichtet werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.  Errichtung eines Schwimmteichs, Hafelsberg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.04.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Süden von Hafelsberg im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB.

Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut. Geplant ist die Errichtung eines Schwimmteichs mit einer Fläche von 36 m² und einer Tiefe bis 2 m. Um den Schwimmteich soll eine Grünfläche angelegt sowie eine Terrasse errichtet werden.

Bei dem Antrag handelt es sich um kein sogenanntes privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB, sondern um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BauGB.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen prüft das Landratsamt Ebersberg.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Umbau des Lagerraumes zu einem Büro im Obergeschoss, Haslacher Straße 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich südöstlich von Glonn im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Glonn ist das Grundstück als Baufläche für den Gemeinbedarf dargestellt.

Das Grundstück ist mit dem gemeindlichen Bauhofgebäuden bebaut. In der Fahrzeug- und Maschinenhalle befindet sich über der Werkstatt / dem Büro ein Lagerraum, der teilweise zu einem Büro umgebaut bzw. umgenutzt werden soll. 

Bei dem Antrag handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BauGB. Da es sich um eine Nutzungsänderung im Bestand handelt und dadurch öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden, ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig. Auch die Erschließung ist im Bestand gesichert.

Ein zusätzlicher Stellplatznachweis ist nicht erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Neubau einer Material- und Gerätehalle, Haslacher Straße 25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Glonn (Markt Glonn) Sitzung des Hauptausschusses Glonn 26.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich südöstlich von Glonn im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Glonn ist das Grundstück als Baufläche für den Gemeinbedarf dargestellt.

Das Grundstück ist mit dem gemeindlichen Bauhofgebäuden bebaut. Geplant ist die Errichtung einer von drei Seiten umschlossenen Material- und Gerätelagerhalle, 12,50 m westlich der bestehenden Fahrzeug- und Maschinenhalle.

Lagerhalle

- erdgeschossig
- GR: 15,00 m x 5,00 m = 75,00 m²
- WH: 3,50 m / 5,36 m
- Pultdach mit 15°

Bei dem Antrag handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BauGB. Da es insbesondere den Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht widerspricht und auch sonst öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist, ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig.

Für das Vorhaben ist nach der Anlage zur Garagen- und Stellplatzverordnung ein Stellplatz herzustellen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Planung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2022 14:46 Uhr