Datum: 08.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Egmating
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: VGem Glonn
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben/Genehmigung der Sitzungsniederschriften der Gemeinschaftsversammlung vom 11.02.2021
2 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022
3 Jahresrechnung 2020 - Vorlage und Feststellung gem. Art. 102 Abs. 2, 3 GO
4 Jahresrechnung 2020 - Entlastung gem. Art. 102 Abs. 4 GO
5 Formelle Widmung eines weiteren Trauungsraumes in der Gemeinde Moosach (Historischer Bahnhof)
6 Anfragen

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1. Bekanntgaben/Genehmigung der Sitzungsniederschriften der Gemeinschaftsversammlung vom 11.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 08.02.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

1.
Genehmigung der öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 11.02.2021

Da Einwendungen nicht eingingen, gilt die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 11.02.2021 als genehmigt (§ 19 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung der VG Glonn)


2.
Genehmigung der nichtöffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 11.02.2021

Da Einwendungen nicht eingingen, gilt die Niederschrift zur nichtöffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 11.02.2021 als genehmigt (§ 19 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung der VG Glonn). Die Niederschrift wurde zu Beginn des heutigen nichtöffentlichen Sitzungsteils zur Einsicht gegeben.


3.
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Sitzung vom 11.02.2021, bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit entfallen ist:

  1. Nachbesetzung von Leitungspositionen aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern

-Geschäftsleiter*in:            Frau Heimbuchner für Herrn Huber nach dessen Aus-
                                          scheiden zum 01.01.2023                             
-Stv.Geschäftsleiter*in:      Frau Heimbuchner für Herrn Brilmayer ab 01.03.2021
-Bauamtsleiter:                  Herr Steckler für Herrn Brilmayer nach dessen Aus-
                                          scheiden zum 01.01.2023                       
-Ordnungsamtsleiter:         Herr Brossmann für Frau Zimmermann ab 01.03.2021
-Stv.Ordnungsamtsleiter:   Herr Huber für Herrn Brossmann ab 01.03.2021
-Standesamtsleiter*in:        Frau Unkelbach für Frau Zimmermann ab 01.03.2021
-stv.Standesamtsleiter:      Herr Brossmann für Frau Unkelbach ab 01.03.2021


  1. Höhergruppierungen/Beförderungen der o.a. Personen aufgrund der Übernahme der Leitungsaufgaben

  1. Genehmigung zur Fortbildung (modulare Qualifizierung) des Beamten René Brossmann für die 3. QE

  1. Datenschutzbeauftragter und Informationssicherheitsbeauftragter; Wechsel des externen Dienstleisters






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2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 08.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Kämmerer Markus Zistl erläuterte ausführlich den Haushaltsentwurf für das Jahr 2022, der vom Bürgermeisterausschuss am 21.01.2022 vorberaten und der Gemeinschaftsversammlung zur Annahme empfohlen worden war. Der vorliegende Haushaltsentwurf wurde durch die Gemeinschaftsversammlung ohne Änderung angenommen.

Beschluss

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO, sowie Art. 41 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Glonn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.361.000,-- €
und im


Vermögenshaushalt    
in den Einnahmen und Ausgaben mit
381.000,-- €


§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

1.        Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 1.910.000,00 €  festgesetzt (Umlagesoll). Für die Bemessung der Umlage wird die Einwohnerzahl (Stand: 31.12.2020) herangezogen (Bemessungsgrundlage). Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft hatten am 31.12.2020 insgesamt 14.365 Einwohner. Für die Bemessung der Umlage im Verwaltungshaushalt nach der Einwohnerzahl wird der Betrag je Einwohner auf 133,00 € festgesetzt. 

2.        Eine Investitionsumlage im VG-Bereich (VG-Vermögensumlage) wird nicht festgesetzt.

3.        Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt des Schulbereichs nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Schüler der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll (Schul-Verwaltungsumlage), wird auf 768.000,00 € festgesetzt (Umlagesoll). Für die Bemessung der Umlage im Verwaltungshaushalt nach der  Schülerzahl (342 Schüler, Stand: 01.10.2021) wird der Betrag je Schüler auf  2.246,00 € festgesetzt. *)

  1. Eine Investitionsumlage im Schul-Bereich (Schul-Vermögensumlage) wird nicht festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und (oder) den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2020 - Vorlage und Feststellung gem. Art. 102 Abs. 2, 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 08.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinschaftsversammlung wurde die Jahresrechnung 2020 vorgelegt (Art. 102 Abs. 2 GO). Jedes Mitglied erhielt einen Abdruck der Anlagen sowie des Rechenschaftsberichts vorab zur Kenntnisnahme. Die Jahresrechnung samt Anlagen wurde von der Prüfungsbeauftragten, Frau Brigitte Scherer, geprüft (Art. 103 GO). Der Gemeinschaftsvorsitzende Oswald gab die wichtigsten Prüfungsfeststellungen anhand des Berichts bekannt. Sachliche Hinweise und Anregungen des Prüfers wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Wie der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses zu entnehmen ist, traten nennenswerte Unstimmigkeiten nicht auf. Die angefallenen über-, oder außerplanmäßigen Ausgaben waren unabweisbar; eine haushaltsmäßige Deckung war im Hinblick auf den erzielten Sollüberschuss jederzeit gegeben. Die nachträgliche Zustimmung zu den über- oder außerplanmäßigen Ausgaben wird gem. Art. 66 Abs. 1 GO erteilt. Die Vorlage der wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung an den Gemeinderat erfolgte jedoch bereits jeweils mit Vorlage des Vorberichts zum Haushaltsplan des darauffolgenden Haushaltsjahres. Alle Vorberichte enthalten fortlaufende Tabellen oder Ausführungen zu den wichtigsten Daten des Vorjahres, des laufenden Haushaltsjahres sowie der künftigen Jahre des Finanzplanzeitraumes. Die Gemeinschaftsversammlung hatte somit bereits vor Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung von den wichtigsten Ergebnissen der Jahresrechnung Kenntnis erlangt und Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung schließt sich dem Bericht der Sachverständigen an und betrachtet die örtliche Rechnungsprüfung für 2020 als abgeschlossen.

Nachstehendes Rechnungsergebnis wird somit gem. Art. 102 Abs. 3 GO von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung festgestellt:


Bereinigte Soll-Einnahmen
in €
Bereinigte Soll-Ausgaben
in €
Verwaltungshaushalt
2.973.018,71
2.973.018,71
Vermögenshaushalt
329.794,67
329.794,67



Gesamthaushalt
3.302.813,38
3.302.813,38

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnung 2020 - Entlastung gem. Art. 102 Abs. 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 08.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinschaftsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass sie die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden. 

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Glonn erklärt ihr Einverständnis mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2020. Sie billigt die festgestellten Ergebnisse, verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen und erteilt sowohl dem Gemeinschaftsvorsitzenden als auch der Verwaltung die Entlastung hierzu. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Formelle Widmung eines weiteren Trauungsraumes in der Gemeinde Moosach (Historischer Bahnhof)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 08.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bisher gibt es in der Gemeinde Moosach einen zugelassenen Trauungsraum im Rathaus. Aufgrund regelmäßiger Nachfragen hat der Gemeinderat Moosach am 30. November 2021 einstimmig seinen Wunsch dokumentiert, eine weitere Lokalität für Trauungen am historischen Bahnhof in Moosach zu schaffen.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, den im historischen Bahnhof Moosach befindlichen ehemaligen „Güterschuppen“ als zusätzlichen Trauungsraum zu widmen.
Der bisher bereits vorhandene Trauungsraum im Rathaus Moosach bleibt weiter erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 08.02.2022 ö 6

Sachverhalt

VG-Rätin Herbst:
Wie der Schulhaushalt, zeigt ist die Schülerzahl deutlich geringer als im Vorjahr.
Sind als Folge daraus Klassenzimmer in der Glonner Schule frei?

GV Oswald:
Durch die Schulsanierung sind 2 zusätzliche Klassenräume entstanden. Derzeit ist ein Raum nicht belegt. Grund hierfür ist in erster Linie die Tatsache, dass zu Schulbeginn 2021 viele Eltern das Recht zur Zurückstellung von Schulanfängern (Corona-Pandemie) genutzt haben. Dadurch kamen anstatt der üblicherweise 3 ersten Klassen nur 2 zustande.

Datenstand vom 13.02.2023 09:11 Uhr