Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Schule Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bekanntgaben
3 Vorstellung des digitalen Energienutzungsplanes für das Gebiet des Marktes Glonn
4 Christkindlmarkt - Zuschussantrag des Gewerbeverbandes
5 13. Änderung Flächennutzungsplan, SO Solarenergie; Billigungsbeschluss
6 Multifunktionsgebäude: Vergabe der Tragwerksplanung
7 Umzäunung künstlicher Gewässer: Auftragsvergabe
8 Errichtung einer PV-Anlage auf der Lagerhalle beim Bauhof: Vergabe
9 Leistungsorientierte Bezahlung der Tarifbediensteten - Weitergewährung des erhöhten Auszahlungsvolumens
10 Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

1.
Da seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung keine Einwendungen zum Sitzungsprotokoll vom 31.01.2023 vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.

2.
Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.01.2023 und 31.01.23 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist. 

  • Das nichtöffentliche Protokoll vom 20.12.2022 wurde genehmigt.
  • Der Marktgemeinderat informierte sich am 24.01.23 zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Windräder auf dem Gemeindegebiet von Glonn.
  • Der Marktgemeinderat stimmte im Zuge einer Flächenbereinigung der notariellen Kaufurkunde zum Grunderwerb von ca. 20 m² am Pelzgartenweg sowie einer Dienstbarkeit zu Gunsten des Marktes Glonn zum Einbau eines Regenrückhalteschachtes zu.
 

3.
Der Landkreis Ebersberg sucht für die untere Naturschutzbehörde zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Mitglieder (m/w/d) für die Naturschutzwacht.
Die Naturschutzwacht fördert durch ihre Tätigkeit in vielfältiger Weise das Verständnis für einen sorgsamen Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen. Sie hat die Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde zu unterstützen, Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu informieren, aufzuklären, zu beraten sowie allgemeine Kenntnisse über die Zusammenhänge in der Natur zu vermitteln. Die Naturschutzwacht soll vorbeugend Verständnis für die Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wecken, aber auch mithelfen, dass die dazu erlassenen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Bei ihrer Tätigkeit wird die Naturschutzwacht in hohem Maße eigeninitiativ tätig, dokumentiert besondere Vorkommnisse, sowie interessante Artenfunde und leitet diese an die untere Naturschutzbehörde weiter. Interessenten finden weitere Informationen unter https://www.mein-check-in.de/lra-ebe/position-302844 

4.
Nachdem die Einspruchsfrist zur Vergabe der Architektenleistung im EU-Verfahren für das geplante Multifunktionsgebäude (FFW, Rettungsdienst, Wohnungen) abgelaufen ist, darf der Name des günstigsten Bieters genannt werden. Der Auftrag ging an die Arbeitsgemeinschaft (Arge) bestehend aus dem Architekturbüro Transform und dem Architekturbüro Wäsler.

5.
Der Bezirk Oberbayern berät wöchentlich am Donnerstag im Pflegestützpunkt (Marienplatz 11, 85560 Ebersberg) zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr zu den sozialen Leistungen. Eine Terminvereinbarung für diese kostenlose Leistung ist unter 089 2198-21050 (Montag bis Freitag) oder per Mail unter beratung-ebe@bezirk-oberbayern.de möglich. Über die sozialen Leistungen des Bezirks Oberbayern können Sie sich auf www.bezirk-oberbayern.de  informieren. Dort finden Sie auch alle Anträge, Formulare und Publikationen zum Herunterladen.

6.
Der Bescheid über Restbetrag von 60.000.- € der KIP-S Förderung des Freistaates Bayern zur Sanierung der Mittelschule ist eingegangen. Damit hat dann der Markt Glonn den Gesamtbetrag von 600.000.- € der maximalen Fördersumme aus dem KIP-S Programm erhalten. Basis dieser Förderung sind anteilige Gesamtausgaben von 690.900.- €, welche um 32.500.- € unter dem im Förderantrag von 2019 angegebenen Kosten liegen.


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3. Vorstellung des digitalen Energienutzungsplanes für das Gebiet des Marktes Glonn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Landkreis Ebersberg hat einen digitalen Energienutzungsplan beauftragt. Das Ergebnis bezogen auf den Markt Glonn stellten Frau Hillbrand, Frau Guse sowie Frau Steiner vor und standen für Fragen zur Verfügung. Ein für Glonn erarbeiteter Maßnahmenkatalog liegt mit der Präsentation als Anlage im RIS bei. 

Dokumente
Download 2023-02-28_Ergebnisvorstellung_Glonn_vfSH.pdf

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4. Christkindlmarkt - Zuschussantrag des Gewerbeverbandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Christkindlmarkt am 10./11.12.2022 wurde vom Gewerbeverband aufgearbeitet und einer Nachschau unterworfen. Hierzu fand u.a. am 02.02.2023 ein Termin mit dem Gewerbeverband statt, an dem zwei Gemeinderäte und der Bürgermeister anwesend waren. Laut den Ausführungen des Gewerbeverbandes lässt sich der Christkindlmarkt mit hohem kulturellem Angebot und niedrigen Standmieten nicht kostendeckend betreiben. Details und Rückmeldungen teilnehmender Vereine sind für die Gemeinderäte im RIS eingestellt. 
Ein besonders hoher Kostenfaktor (ca. 30%) ist die Leihgebühr mit Aufbau der Hütten. Daher beantragt der Gewerbeverband die Übernahme der Mietkosten für die benötigten Hütten. Es liegt ein Angebot über 7.461,30 € für die Miete von 23 Hütten (Größe 1,80m x 2,50m bis 2,00m x 4,00 m) vor.
Es entstand eine rege Diskussion im Gemeinderat. Man war sich einig, dass der Glonner Christkindlmarkt ein wichtiger und erhaltenswerter Termin im Glonner Veranstaltungskalender ist. Eine finanzielle Unterstützung seitens der Gemeinde wird als notwendig erachtet. Eine generelle Übernahme der Kosten für Miete und Aufbau der Hütten (Infrastrukturkosten bei Veranstaltungen) wird problematisch gesehen, da weitere Zuschussanträge anderer Veranstalter folgen könnten.  Eine große Mehrheit im Gremium sprach sich dafür aus, bei der Bezuschussung der Miethütten zwischen den kunsthandwerklichen Verkäufern und den Ständen mit Essen und Trinken zu unterscheiden. So wäre z.B. ein Zuschuss für jeden Kulturschaffenden denkbar.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stimmt der Übernahme der Mietkosten für die Hütten gemäß vorliegendem Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 17

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stimmt einem Zuschuss in Höhe von 200,00 € pro Miethütte für maximal 20 Hütten von kunsthandwerklichen Verkäufern bzw. Kulturschaffenden auf Antrag zu. Diese Zuschussregelung gilt zunächst für drei Jahre und soll dann wieder überprüft werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Dokumente
Download Gewerbeverband Antrag Hütte Gemeinde 2023.pdf

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5. 13. Änderung Flächennutzungsplan, SO Solarenergie; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 26.07.2022 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet „Solarenergie“ beschlossen.
Zwischenzeitlich konnte geklärt werden, dass eine Genehmigung der Solarmodule im baurechtlichen Außenbereich nicht erteilt werden kann. Es ist also die Änderung des FNP und drauffolgend die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Zudem konnte sich der Antragsteller mit der Wasserrechtsstelle im Landratsamt Ebersberg und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim auf die Möglichkeit eines Wärmetauschers im Triebwerkskanal des Sägewerks verständigen. Es wird daher nun nicht mehr mit einer Freiflächensolarthermieanlage geplant, sondern mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Auf diese Weise soll der Strom für den Wärmetauscher erzeugt werden.
Die Fläche für die Module bleibt gleich und das Sondergebiet für Solarenergie deckt sowohl Solarthermie als auch Photovoltaik ab.
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat Entwürfe für Plan, Begründung und Umweltbericht erstellt. Die Entwürfe wurden den Gemeinderäten mit der Ladung zugestellt.

Der Gemeinderat brachte sein Unverständnis über den von den Behörden geforderten Standort zum Ausdruck. Die zwei Alternativstandorte (Variante 1 und 2 westlich des Naturbades bzw. des Kupferbaches) liegen nicht im Abflussbereich sondern im Staubereich eines Hochwassers. Eine aufgeständerte PV-Anlage wäre hier sicherlich nicht störend. Die Entscheidung für Variante 3 ist für den Gemeinderat nicht nachvollziehbar.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Entwürfe für Plan, Begründung und Umweltbericht für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.02.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Einschätzung, dass eine aufgeständerte PV-Anlage im Staubereich eines HQ100 Hochwassers nicht errichtet werden kann ist unverständlich und nicht nachvollziehbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Multifunktionsgebäude: Vergabe der Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für das Multifunktionsgebäude (FFW, Wohnungen, Rettungsdienst) wurden drei Angebote zur Tragwerksplanung angefordert, welche fristgerecht bis 06.02.23 eingingen. Es gingen drei Angebote ein. Das günstigste Angebot (Bieter 3) liegt bei einer Auftragssumme von 116.087,09 € Brutto ohne besondere Leistungen nach Aufwand. Die weiteren Angebote liegen um 0,4% (Bieter 2) bzw. 75,8% (Bieter 1) über dem günstigsten Angebot. Bezogen auf den geschätzten Auftragswert liegen die Angebote 49%, 48% und 11% darunter. Je mehr individuelle Leistungen abgerufen werden, desto größer wird der Preisunterschied zwischen den beiden günstigsten Bietern.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag an Bieter 3 (Ametsbichler+Lehr Ingenieurgesellschaft mbH) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Umzäunung künstlicher Gewässer: Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müssen künstliche Gewässer in Bereichen mit einer höheren Aufenthaltswahrscheinlichkeit von Kindern umzäunt werden. Feuerlöschteiche müssen gemäß DIN14210 immer eingezäunt werden. Hierbei ist bei Löschwasserteichen eine Mindest-Zaunhöhe von 1,25 Meter und bei Regenrückhaltebecken eine Zaunhöhe von mindestens 1,80 Meter vorgeschrieben. Die Zäune müssen schwer überkletterbar sein. Eine Überprüfung der künstlichen Gewässer, teilweise auch mit einer Fachstelle des Versicherers, ergab die Notwendigkeit der Einzäunung der Löschwasserteiche in Schlacht, zwischen Adling und Doblberg, sowie des Regenrückhaltebeckens am Spitztränkbogen. Als Zaunfarbe wird für Schlacht verzinkt und bei den anderen Standorten grün vorgeschlagen.
Von fünf angeforderten Angeboten gingen fünf ein. Das günstigste Angebot liegt bei 20.512,03 €. Die weiteren Angebote liegen 43%, 75%, 88% und 109% über dem günstigsten Angebot. 
Das Gremium diskutierte ausführlich über die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme. Aus Gründen der gemeindlichen Haftung für diese Anlagen wird einer Umzäunung zugestimmt.  

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag an die Firma Zaunbau Forstner (Aying) zu vergeben.
Die Ausführung des Zaunes in Schlacht soll in verzinkter Form erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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8. Errichtung einer PV-Anlage auf der Lagerhalle beim Bauhof: Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Auf der 2022 neu errichteten Maschinenhalle beim Bauhof kann eine PV-Anlage mit ca. 23 kWp Leistung installiert werden. Der Strom könnte zum Eigenverbrauch und Einspeisung verwendet werden. Hierzu wurden 2022 drei Angebote angefordert, wovon bis Mitte Februar zwei Angebote eingingen. Das günstigste Angebot liegt bei 26.582,35 € und das zweite Angebot um 9,5 % über dem günstigsten Angebot.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag an den günstigsten Bieter (Fa. Kiermaier, Schlacht) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Leistungsorientierte Bezahlung der Tarifbediensteten - Weitergewährung des erhöhten Auszahlungsvolumens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der KAV Bayern e.V. hat seinen Mitgliedern zuletzt am 10.11.2020 ermöglicht, freiwillig – on top – das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD (VKA) bis auf höchstens 4% der Bezugsentgelte zu erhöhen. Diese Regelung war jedoch bis zum 31.12.2022 befristet worden. Mit Schreiben vom 13.10.2022 hat der KAV Bayern mitgeteilt, dass die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung auf Grund Beschlusses des KAV-Hauptausschusses bis zum 31.12.2024 verlängert worden ist. Für 2022 betrug die Gesamtlohnsumme der Mitarbeiter des Marktes Glonn ca. 322.000.- € und die bisherige 4%ige Ausschüttung somit knapp 13.000.- €, wobei ca. 6.500.- € (2%) nach Tarifvertrag verpflichtend sind. Die VG-Glonn hat für ihre Beschäftigten einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt einer Weitergewährung des auf 4 % der Bezugsentgelte erhöhten Leistungsentgelt-Volumens an seine Bediensteten vorerst bis einschließlich Leistungsbewertungszeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 42. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 28.02.2023 ö 10

Sachverhalt

  1. GR Deprée:
Wieder das Thema Verkehrsspiegel an der Rotter Straße. Die Anbringung eines Spiegels an dieser Stelle wird von den Bürgern als wichtig erachtet. Man sollte nochmals beim Straßenbauamt Rosenheim nachfragen. 

1.Bgm. Oswald:
Es wurde bereits mehrfach beim Straßenbauamt interveniert und es fanden Ortstermine statt. Die Bürger sollten ihr Anliegen direkt telefonisch oder per Mail bei Straßenbauamt Rosenheim vorbringen. Evtl. kommt dann Bewegung in die Sache. Die erneute Anfrage wird ebenfalls weitergeleitet.
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  1. GR Axenböck:
Auf dem Gehweg vor dem Anwesen Lanzenberger steht eine Pflasterplatte ca. 2 cm raus, dies birgt eine Gefahrenquelle für die Benutzer des Gehweges. 

       1.Bgm. Oswald:
Die Information wird an das Bauamt weitergegeben. Bitte zukünftig solche Sachverhalte gleich direkt an das VG-Bauamt (bauamt@glonn.de) melden, das erspart eine unnötige Zeitverzögerung in der Schadensbehebung.
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  1. GR Bertolan:
Der Zustand der Filzenstraße ist sehr schlecht. Sie ist eine wichtige Verbindung der Zinneberger Siedlung mit der Ortsmitte, insbesondere für „schwächere“ Verkehrs-teilnehmerinnen und -teilnehmer. Nachdem z.B. die Straße nach Doblberg saniert wird, wird angefragt, ob die Verwaltung die Filzenstraße auf dem Schirm hat und eventuell Maßnahmen geplant sind. 

1.Bgm. Oswald:
Die momentan vorhandenen Schäden werden nach dem Winter im Rahmen des normalen Straßenunterhalts vom Bauhof behoben. Der Straßenverlauf der Filzenstraße liegt zu einem beachtlichen Teil auf Privatgrund. Vor einer generellen Sanierung müssten diese Flächen erst erworben werden. Dies ist üblicherweise eine schwierige Angelegenheit und gelingt bei vielen Eigentümern selten.
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  1. GR Bertolan:
Durch einen neuen Zaun ist die Liegefläche am Kastensee deutlich kleiner geworden. Was hat es damit auf sich?

1.Bgm. Oswald:
Das Bad am Kastensee unterliegt dem Privatrecht, die Gemeinde hat hier keine Informationen und auch keinen Einfluss. GR Gerg informierte, dass eine bisher an den Badbetreiber verpachtete private Fläche zukünftig wieder landwirtschaftlich genutzt wird. Dies ist der Grund für die Verkleinerung der Liegefläche. 
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Datenstand vom 30.03.2023 11:17 Uhr