Datum: 25.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Markt Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:14 Uhr bis 21:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bekanntgaben
3 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023
4 Finanzplanung 2022 - 2026
5 Antrag der Grünen, SPD und GfG: Grundsatzbeschluss zur Nutzung der Windenergie
6 Katholisches Kreisbildungswerk - Zuschussantrag 2023
7 Krisenvorsorge - Anschaffung von Notstromaggregaten
8 Wasserversorgungsanlage - Feststellung des Jahresabschlusses 2021
9 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.04.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.04.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

  1. Da seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung keine Einwendungen zum Sitzungsprotokoll vom 28.03.2023 vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt. 
______________________________________________________________________________

  1.        Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.03.2023 und 04.04.2023, bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist.

  • Die nichtöffentlichen Protokolle vom 28.02.2023 und 28.03.2023 wurden genehmigt.

  • Es wurde über die Verlängerung einer Vereinbarung für die Errichtung/Betrieb von Wohncontainern in Schlacht beschlossen.

  • Es wurde beschlossen, Frau Anna-Maria Esterl und Herrn Rudolf Senckenberg für die Schöffenwahl 2024-2028 vorzuschlagen.

  • Es wurde über den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 sowie über die Finanzplanung bis 2026 beraten. 
______________________________________________________________________________


.

zum Seitenanfang

3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat befasste sich im Rahmen der Haushaltsvorberatungen am 04.04.2023 mit dem von Bürgermeister und Kämmerei vorgelegten Konzept des Haushaltsplanes 2023. Alle sich aus den Sitzungen ergebenden Beratungsergebnisse, Wünsche, Änderungen und Ergänzungen sind in den heute zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf eingearbeitet.


Der Gesamtetat, insbesondere die künftigen Investitionen wurden vom Bürgermeister kommentiert und durch Kämmerer Markus Zistl nochmals in den wichtigsten Punkten erläutert. 

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Glonn folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaus-halt
in den Einnahmen und Ausgaben mit  
12.737.000 €
und im


Vermögenshaus-
halt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
10.943.000 €
ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A)
350 v.H.

b) für die Grundstücke
(B)
350 v.H.




2. Gewerbesteuer


310 v.H


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und/oder den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.


§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Finanzplanung 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.04.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat befasste sich im Rahmen der Haushaltsvorberatungen am 04.04.2023 mit dem von Bürgermeister und Kämmerei vorgelegten Konzept des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalt samt Finanzplanung 2022 bis einschließlich 2026. Alle sich daraus ergebenden Wünsche, Änderungen und Ergänzungen sind in den heute zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf eingearbeitet.


Die künftigen Investitionen wurden vom Bürgermeister kommentiert und durch Kämmerer Markus Zistl nochmals in den wichtigsten Punkten erläutert Am Ende seines Vortrages ging Herr Zistl zusammenfassend auf die negative Entwicklung der Rücklagen, der Darlehnsaufnahme und der Pro-Kopf-Verschuldung bis zum Jahr 2026 ein. Eine Finanzierung von weiteren geplanten/anstehenden Investitionen wäre zukünftig bei diesem prognostizierten Finanzstand nur mehr schwer möglich. 

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO) wird in den Einnahmen und Ausgaben nach den Endsummen, das Investitionsprogramm nach der Anlage im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 mit 2026 vom Marktgemeinderat beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. Antrag der Grünen, SPD und GfG: Grundsatzbeschluss zur Nutzung der Windenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zu diesem TOP waren die Energiebeauftragten der Marktgemeinde, Herr Gröbmayr und Herr Löschinger, anwesend.

Die Fraktionen der Grünen, SPD/KommA und GfG stellten mit Datum vom 04.03.2023 folgenden Antrag: 
„Die Unterzeichnenden beantragen, der Marktgemeinderat möge seine grundsätzlich positive Einstellung zur Nutzung von Windenergie auf dem Glonner Gemeindegebiet durch folgende Erklärung zum Ausdruck bringen (Beschlussvorschlag):
Der Marktgemeinderat Glonn erachtet die Nutzung der Windenergie als unverzichtbaren Beitrag zur Energiewende. Er befürwortet grundsätzlich den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf den Potenzialflächen im Gemeindegebiet, die im digitalen Energienutzungsplan dargestellt sind, sowie auf weiteren eventuell geeigneten Flächen. Dabei stehen neben dem Energie- und Umweltaspekt die regionale Ausrichtung, Nutzung und Wertschöpfung im Vordergrund, insbesondere bei der Bewirtschaftung der Flächen, sowie der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen unter möglichst breiter Beteiligung von Bürger*innen, die frühzeitig mit einbezogen werden sollten.“

Aus Sicht der Verwaltung wäre es wichtig klarzustellen, welche Flächen als Potentialflächen und „weitere eventuell geeignete Flächen“ gesehen werden. Sofern keine konkreten Flächen festgelegt werden, wären zumindest objektive Kriterien sehr nützlich.
Neben der als Anlage beigefügten Karte aus dem digitalen Energienutzungsplan gibt es bekanntermaßen noch eine gemeindeübergreifende (VG Glonn mit Kirchseeon und Zorneding) Windkraftplanung sowie die Planung zu den Vorranggebieten Windkraft des Planungsverbandes. Innerhalb der Vorranggebiete des Planungsverbandes sind dann Windkrafträder privilegierte Bauvorhaben, welche ohne Bauleitplanung errichtet werden können. Eine erste Beteiligung der Gemeinden mit Flächendarstellung der Vorranggebiete wird für diesen Sommer erwartet. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Glonn weist darauf hin, dass Bauleitplanverfahren für die Ausweisung von Flächen für die Windkraft aufwendig sind (u. a. diverse Gutachten, weitreichende Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit). Dies kann zu Einschränkungen bei anderen notwendigen Verfahren für z. B. Wohnbauland- bzw. Gewerbegebietsausweisungen führen. Die Mitgliedsgemeinden sollten sich daher auf ein laufendes Verfahren für die Windkraft pro Gemeinde beschränken. Aspekte wie Regionalität, Wertschöpfung oder Beteiligungsmöglichkeiten können im Rahmen der Bauleitplanung bzw. von der Verwaltung nicht sichergestellt bzw. verfolgt werden. 

Einige Tage vor der Sitzung wurde von der CSU-Fraktion ein Beschlussvorschlag zu diesem TOP mit folgendem Wortlaut eingereicht:
„Der Marktgemeinderat Glonn sieht in der Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen in seinem Gemeindegebiet einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende.
Hierbei stehen für den Marktgemeinderat, neben dem Energie- und Umweltaspekt, folgenden Punkte im Vordergrund:
  • Regionale Ausrichtung, Nutzung und Wertschöpfung bei Verpachtung der Flächen
  • Errichtung und Betrieb durch ebenfalls regionale Betreibergesellschaften 
  • Möglichkeit von Bürgerbeteiligungen und Gemeindebeteiligungen bei diesen Betreibergesellschaften
  • Weitgehendes Einvernehmen der Anwohner mit dem Vorhaben
Neben dem Ziel einer regenerativen Stromerzeugung werden, wie bei allen Bauleitplanungen, die Stellungnahmen von Seiten der Behörden und der Öffentlichkeit (Bürger) zu jedem eingereichten Vorhaben sorgfältig abgewogen.“

Herrn Gröbmayr und Herrn Löschinger wurde zu Beginn das Wort erteilt. Herr Gröbmayr ging in seinem Vortrag u. a. auf die erwartete Strompreiserhöhung und die Notwendigkeit von Windkraft für die Erreichung der Klimaschutzziele ein. Er appellierte, interessierten Grundstückseigentümern den Rücken zu stärken. Kein Standort werde ohne Widerstand bleiben, dem Prüfungsverfahren werden außerdem einige Standorte nicht standhalten. Er verwies auf die Stadt Grafing als Vorbild im Umgang mit diesem Thema. Herr Löschinger skizzierte kurz die wirtschaftliche Seite von Windkraftstandorten im Gemeindegebiet, insbesondere ging er auf die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen ein. 

Es folgte ein intensiver Austausch im Gemeinderat. Die Antragsteller erläuterten den Antrag nochmals. Ein klares Statement der Gemeinde, Offenheit und Wohlwollen gegenüber den Grundstückseigentümern wäre wichtig. Die Gemeinde solle hier proaktiv tätig werden. 
Im weiteren Verlauf wurde über die Formulierung der zwei vorliegenden Beschlussvorschläge diskutiert. Die Antragsteller (Antrag Grüne, SPD/KommA und GfG) änderten daraufhin den Wortlaut ihres Antrages. Über diesen geänderten Antrag wurde abgestimmt. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat Glonn sieht in der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen in seinem Gemeindegebiet einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende.
Der Marktgemeinderat unterstützt den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf geeigneten Flächen im Gemeindegebiet.
Hierbei stehen für den Marktgemeinderat, neben dem Energie- und Umweltaspekt, folgenden Punkte im Vordergrund:
  • Regionale Ausrichtung, Nutzung und Wertschöpfung bei der Verpachtung der Flächen
  • Errichtung und Betrieb durch ebenfalls regionale Betreibergesellschaften 
  • Möglichkeit von Bürgerbeteiligungen und Gemeindebeteiligungen bei diesen Betreibergesellschaften
  • Weitgehendes Einvernehmen der Anwohner mit dem Vorhaben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Windenergie - Antrag Statement des GR.pdf
Download Windpotenzialflaechen_DIN_A3_glonn.pdf

zum Seitenanfang

6. Katholisches Kreisbildungswerk - Zuschussantrag 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 6.04.2023 beantragt das Katholische Kreisbildungswerk für die Veranstaltungen im Jahr 2022 einen Zuschuss für die geleistete Bildungsarbeit des Jahres 2022. Corona bedingt konnten die Veranstaltungen noch nicht wie bis 2019 durchgeführt. Neben den vor-Ort-Veranstaltungen wurden wieder Online-Veranstaltungen angeboten.
Wie schon 2022 erbittet das KBW, vergleichbar mit der Zuschussregelung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, um einen unveränderten Zuschuss in Höhe von 1.441,00 €, welcher auf den Zahlen von 2019 basiert. Im Jahr 2019 wurden 24 Veranstaltungen mit 131 Doppelstunden (11,00 € je Doppelstunde) und einer Teilnehmerzahl von 638 in der Gemeinde Glonn unterstützt. Der Antrag samt Begründung wurde den GR-Mitgliedern vorab zur Kenntnis gegeben und liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Durch die gemeindliche Förderung können die Teilnahmegebühren niedriger gehalten werden und Zugang zu Bildungsangeboten einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dem Kreisbildungswerk für das laufende Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe des Vorjahres (1.441,00 €) zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Zuschussantrag KBW 2023.pdf

zum Seitenanfang

7. Krisenvorsorge - Anschaffung von Notstromaggregaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.04.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur noch besseren Vorbereitung auf Blackout-Szenarien werden zusätzliche Gebäude (Schule, Rathaus) auf eine Notstromeinspeisung umgerüstet. Um in diesen Szenarien wirkungsvoller agieren zu können, wäre die Anschaffung zusätzlicher Notstromaggregate, welche außerhalb des Feuerwehrbetriebes eingesetzt werden können, sinnvoll.  Momentan liegt ein Angebot für ein gebrauchtes 150 kVA-Aggregat (Baujahr 2010) über 26.180.- € Brutto und ein 20 kVA-(17,5 kVA Dauerleistung) Aggregat über 17.528,70 € Brutto vor. Details sind den Anlagen zu entnehmen. Wie sich die Preise entwickeln, kann nicht zuverlässig prognostiziert werden.
Es ist zu entscheiden welche/welches Aggregat gekauft werden soll.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt das gebrauchte Aggregat für 26.180.- € zu erwerben und ermächtigt den Bürgermeister zum Erwerb eines weiteren Aggregats bis zu einem Preis von 25.000.- €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Wasserversorgungsanlage - Feststellung des Jahresabschlusses 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.04.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Wasserwerk des Marktes Glonn ist aus steuerlicher Sicht ein Betrieb gewerblicher Art (§ 4 Abs. 1 KStG) ohne eigene Rechtspersönlichkeit und stellt kommunalrechtlich einen Regiebetrieb dar. Trägerkörperschaft dieses Regiebetriebes ist der Markt Glonn,
Gemäß dem von der Kanzlei Josef Popp & Partner (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) angefertigten Jahresabschluss 2021 wurde eine Bilanzsumme in Höhe von 3.388.939,51 € sowie ein Jahresüberschuss in Höhe von 194.448,10 € festgestellt. Details sind dem Jahresabschluss zu entnehmen, welcher im RIS für die Marktgemeinderäte abgelegt ist.

Beschluss

Unter Verzicht auf Form und Fristen beschließt der Marktgemeinderat Glonn:
1. Der vorgelegte Jahresabschluss 2021 wird genehmigt. Die Bilanzsumme beträgt 3.388.939,51 €
2. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2021 beträgt 194.448,10 € und wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 45. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.04.2023 ö 9

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

Datenstand vom 31.05.2023 13:40 Uhr