Datum: 27.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Markt Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bekanntgaben
3 13. Änderung FNP, SO Solarenergie, Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB; Billigungsbeschluss
4 Wasserleitungsbau nach Mattenhofen: Vergabe
5 Brücke zwischen Reisental und Spielberg: Vergabe der Planungsleistung
6 Brücke zur Waldstraße: Vergabe der Planungsleistung
7 Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 47. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.06.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 47. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.06.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

  1. Da seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung keine Einwendungen zum Sitzungsprotokoll vom 30.05.2023 vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt.
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  1. Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.05.2023 bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist.

●         Das nichtöffentliche Protokoll vom 25.04.2023 wurde genehmigt.
●         Die Wärmelieferung für die gemeindlichen Liegenschaften am Marktplatz und Klosterweg ab 19.10.2024 wurden ausgeschrieben und das Ausschreibungsergebnis bekannt gegeben sowie genehmigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte inclusive Vertragsunterzeichnung in die Wege zu leiten. Bei der Wertung der Angebote wurde der Preis mit 58%, der Primärenergiefaktor mit 25% und die Vertragsgestaltung mit 17% gewertet und entsprechend bepunktet. Hierzu gingen von zwei Bietern jeweils ein Haupt- und ein Nebenangebot ein. Das beste Angebot kam vom bisherigen Wärmelieferanten MW Biomasse. Wäre nur der Wärmepreis gewertet worden, so hätte sich keine Änderung an der Rangfolge der Bieter ergeben.
●         Der Gemeinderat hat der Notarurkunde über Messungsanerkennung und Auflassung Kauf Teilfläche für Geh- und Radweg Wolfgang-Koller-Straße zugestimmt.
       Der Gemeinderat hat der Notarurkunde über Messungsanerkennung und Auflassung von Grundstücken mit Einheimischenbindung in der Wolfgang-Koller-Straße zugestimmt.
       Der Gemeinderat hat der Notarurkunde über eine Dienstbarkeitsbestellung für eine Abwasserdruckleitung in der Filzenstraße zugestimmt.
       Der Gemeinderat hat der Notarurkunde Grunderwerb einer Teilfläche in Schlacht Nordost zugestimmt.
       Der Gemeinderat hat einer weiteren Notarurkunde Grunderwerb einer Teilfläche in Schlacht Nordost zugestimmt.

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  1. Stadtradeln im Landkreis Ebersberg - Radeln für ein gutes Klima
Auf die Räder, fertig, los - und knipsen! Auch dieses Jahr findet wieder das STADTRADELN im Landkreis Ebersberg statt. Vom 25. Juni bis 15. Juli 2023 können alle Radlerinnen und Radler alle ihre gefahrenen Kilometer in der App oder auf der Homepage des STADTRADELNS eintragen und so dabei mithelfen, den CO₂-Ausstoß zu verringern.

Beim Wettbewerb STADTRADELN treten Teilnehmer 21 Tage in die Pedale - für mehr Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität. Ziel ist es, möglichst viele Alltagswege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob man bereits jeden Tag oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs ist. Jeder Kilometer zählt! Erst recht, wenn die Strecke sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wäre.

Weitere Informationen zum STADTRADELN im Landkreis Ebersberg sowie die Möglichkeit zur Anmeldung: www.stadtradeln.de/landkreis-ebersberg
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  1. Von der Regierung von Oberbayern wurde der letzte Teil des Zuschusses für die Sanierung der Mittelschule über 236 T€ angekündigt. Wenn diese Rate eingegangen ist, wurde das Projekt mit insgesamt 1,779 Mio. € bezuschusst. Die Sanierungskosten betrugen 3,554 Mio. €.
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  1. Die Sanierung der Hauptstraße wurde in der Ausschreibung durch das staatliche Bauamt Rosenheim auf den Zeitraum von 16.8. – 29.8. (2 Wochen Bauzeit) verschoben. Über ein Bonus-/Malussystem soll die Bauzeit möglichst kurzgehalten werden und wurde daher um 1 Woche verkürzt. Es gehen hierzu auch viele Anfragen zum Bauablauf oder verkehrsrechtlichen Regelungen in der Gemeinde ein. Da das staatliche Bauamt Rosenheim sowohl Auftraggeber als auch Aussteller der verkehrsrechtlichen Genehmigung ist, ist der Einfluss der Gemeinde sehr gering bis nicht vorhanden. Wir bitten in diesem Zusammenhang auch zu bedenken, dass eine kurze Bauzeit nur möglich ist, wenn die Baufirma ungestört arbeiten kann. Aufgrund der umfangreichen Haftungsproblematiken erfordert dies wiederum, dass sich niemand im Baustellenbereich befindet.
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  1. Eine detailliertere Untersuchung der Brücken im Gemeindegebiet hat ergeben, dass bei einigen Brücken die Last und Geschwindigkeit beschränkt werden muss. Die am stärksten betroffenen Brücken sollen die nächsten Jahre erneuert werden. Aufgrund des planerischen Vorlaufs und Regelungen zur Förderung kann momentan hierzu kein Termin genannt werden. Bitte beachten Sie die Beschränkungen, damit keine weitergehenden Schädigungen eintreten und eine Brücke ggf. ganz gesperrt werden muss. 
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  1. Das Ferienprogramm 2023 ist wieder online. Alle Infos zu den Veranstaltungen im Ferienprogramm und Anmeldungen finden sind unter https://ferienprogramm-glonn.feripro.de/ 
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3. 13. Änderung FNP, SO Solarenergie, Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 47. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

A        Sachvortrag


Ziel der Planung ist die Errichtung einer Anlage zur Nutzung von Sonnenenergie im Süden des Hauptortes Glonn auf FlNr. 233/13 Gmkg. Glonn. Die Anlage dient der energetischen Versorgung eines Wärmetauschers der benachbarten Nahwärmezentrale mit Versorgungsfunktion für umliegende Haushalte. 

Um die rechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung der Solaranlage zu schaffen, soll im Rahmen des gegenständlichen Bauleitplanverfahrens auf einem Teil des im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebietes „Sägewerk“ ein Sondergebiet für Solarenergie ergänzt werden.

Der Marktgemeinderat hatte am 26.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für das FNP-Änderungsverfahren gefasst. Am 28.02.2023 hat er die ersten Entwürfe zu Plan, Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese erste Auslegung lief im Zeitraum vom 27.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023. Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die folgenden Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet:
B        Abgegebene Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange


Nr.
Verfasser

Datum
Art
1
Regierung von Oberbayern
Höhere Landesplanungsbehörde


2
Regierung von Oberbayern
Höhere Immissionsschutzbehörde


3
Regierung von Oberbayern
Höhere Naturschutzbehörde


4
Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern
27.04.2023
Keine Einwände
5
Regierung von Oberbayern
Luftamt Südbayern


6
Regionaler Planungsverband

27.04.2023
Keine Einwände
7
Landratsamt Ebersberg
Bauleitplanung
04.04.2023
Keine Einwände
8
Landratsamt Ebersberg
Bodenschutzrecht
24.03.2023
Keine Einwände
9
Landratsamt Ebersberg
Brandschutzdienststelle


10
Landratsamt Ebersberg
Gesundheitsamt
11.04.2023
Keine Einwände
11
Landratsamt Ebersberg
Wasserrecht, staatl. Abfallrecht, 
Immissionsschutz
11.04.2023
Hinweis
12
Landratsamt Ebersberg
Kreisheimatpfleger


13
Landratsamt Ebersberg
Kreishochbau und Liegenschaften
20.04.2023
Keine Einwände
14
Landratsamt Ebersberg
untere Naturschutzbehörde, Kreisfachberatung
28.04.2023
Einwände
15
Landratsamt Ebersberg
Untere Straßenverkehrsbehörde


16
Finanzamt Ebersberg



17
Bayerisches Landesamt für Umwelt

18.04.2023
Hinweis
18
Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft



19
Amt für Ernährung, 
Landwirtschaft und Forsten
Ebersberg-Erding
28.04.2023
Hinweis
20
Amt für Ländl. Entwicklung Oberbayern



21
Bayerischer Bauernverband



22
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Ref. G23


23
Wasserwirtschaftsamt 
Rosenheim

05.04.2023
Hinweis
24
Vermessungsamt Ebersberg



25
IHK für München und Oberbayern

25.04.2023
Keine Einwände
26
Handwerkskammer für München und Oberbayern

24.04.2023
Keine Einwände
27
Kreishandwerkerschaft 
Ebersberg

27.03.2023
Keine Einwände
28
Bund Naturschutz
Ortsgruppe Glonn
06.04.2023
Keine Einwände
29
Landesbund für  Vogelschutz in Bayern e. V.



30
Deutscher Wanderverband e. V. LV Bayern



31
Landesjagdverband Bayern e. V.



32
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH



33
TenneT TSO GmbH

04.04.2023
Kein Einwände
34
Türk Telekom International AT GmbH

27.03.2023
Kein Einwände
35
bayernnets GmbH

24.03.2023
Keine Einwände
36
Bayernwerk Netz GmbH

30.03.2023
Keine Einwände
37
Deutsche Glasfaser



38
Energienetze Bayern

14.04.2023
Keine Einwände
39
Erdgas Südbayern



40
Stadtwerke München Service GmbH



41
Invitel International AG (Memorex)



42
Gemeinde Aying

05.04.2023
Keine Einwände
43
Gemeinde Bruck



44
Gemeinde Egmating



45
Gemeinde Moosach



46
Gemeinde Oberpframmern



47
Polizeiinspektion Ebersberg



48
Aktionskreis Energiewende Glonn 2020 e.V.

17.04.2023
Keine Einwände

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben bezüglich der 13. Änderung des Flächennutzungsplans keine Bedenken geäußert, keine Hinweise gegeben und keine Einwendungen erhoben bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt oder mitgeteilt, dass sie von der Planung nicht berührt sind:

Nr.
Verfasser

Datum
Art
1
Regierung von Oberbayern
Höhere Landesplanungsbehörde


2
Regierung von Oberbayern
Höhere Immissionsschutzbehörde


3
Regierung von Oberbayern
Höhere Naturschutzbehörde


4
Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern
27.04.2023
Keine Einwände
5
Regierung von Oberbayern
Luftamt Südbayern


6
Regionaler Planungsverband

27.04.2023
Keine Einwände
7
Landratsamt Ebersberg
Bauleitplanung
04.04.2023
Keine Einwände
8
Landratsamt Ebersberg
Bodenschutzrecht
24.03.2023
Keine Einwände
9
Landratsamt Ebersberg
Brandschutzdienststelle


10
Landratsamt Ebersberg
Gesundheitsamt
11.04.2023
Keine Einwände
12
Landratsamt Ebersberg
Kreisheimatpfleger


13
Landratsamt Ebersberg
Kreishochbau und Liegenschaften
20.04.2023
Keine Einwände
15
Landratsamt Ebersberg
Untere Straßenverkehrsbehörde


16
Finanzamt Ebersberg



18
Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft



20
Amt für Ländl. Entwicklung Oberbayern



21
Bayerischer Bauernverband



22
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Ref. G23


24
Vermessungsamt Ebersberg



25
IHK für München und Oberbayern

25.04.2023
Keine Einwände
26
Handwerkskammer für München und Oberbayern

24.04.2023
Keine Einwände
27
Kreishandwerkerschaft 
Ebersberg

27.03.2023
Keine Einwände
28
Bund Naturschutz
Ortsgruppe Glonn
06.04.2023
Keine Einwände
29
Landesbund für  Vogelschutz in Bayern e. V.



30
Deutscher Wanderverband e. V. LV Bayern



31
Landesjagdverband Bayern e. V.



32
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH



33
TenneT TSO GmbH

04.04.2023
Kein Einwände
34
Türk Telekom International AT GmbH

27.03.2023
Kein Einwände
35
bayernnets GmbH

24.03.2023
Keine Einwände
36
Bayernwerk Netz GmbH

30.03.2023
Keine Einwände
37
Deutsche Glasfaser



38
Energienetze Bayern

14.04.2023
Keine Einwände
39
Erdgas Südbayern



40
Stadtwerke München Service GmbH



41
Invitel International AG (Memorex)



42
Gemeinde Aying

05.04.2023
Keine Einwände
43
Gemeinde Bruck



44
Gemeinde Egmating



45
Gemeinde Moosach



46
Gemeinde Oberpframmern



47
Polizeiinspektion Ebersberg



48
Aktionskreis Energiewende Glonn 2020 e.V.

17.04.2023
Keine Einwände



Beschluss: 20:0
Der Marktgemeinderat Glonn nimmt zur Kenntnis, dass o.g. Träger öffentlicher Belange keine Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch gegenständliche Planung nicht berührt sind.
C        Abgegebene Stellungnahmen der Öffentlichkeit


keine




Zu B        Inhalt / Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange 

11.        Landratsamt Ebersberg – Wasserrecht, staatl. Abfallrecht, Immissionsschutz

Stellungnahme

Sachverhalt 
  • Der Markt Glonn beabsichtigt, im Süden des Hauptortes Glonn auf der Fl.-Nr. 233/13 Gmkg. Glonn eine Anlage zur Nutzung von Sonnenenergie zu errichten. Die Anlage dient der energetischen Versorgung eines Wärmetauschers der benachbarten Nahwärmezentrale. Dabei soll auf einem Teil des im rechtswirksamen FNP dargestellten Sondergebietes „Sägewerk“ ein SO für Solarenergie ergänzt werden. 
  • Das Planungsgebiet befindet sich im Süden von Glonn auf dem Flurstück Nr. 233/13 und ist ca. 0,4 ha groß. Nördlich befindet sich eine Mischnutzung aus Gewerbe und (Betriebs-) Wohnungen auf den Fl-Nrn. 233/11 und 233/6. Im Nordosten liegt das Naturfreibad „Wiesmühle“ (Fl.-Nr. 236) und ebenfalls Wohnbebauung (u.a. Fl.-Nr. 605/4). Im Süden befindet sich eine landwirtschaftliche Nutzfläche. Im Südwesten an der Waldstraße und am Finkenweg befindet sich u.a. auf Fl.-Nr. 233/9 Wohnbebauung. 
  • Die Solaranlage wird offenbar nach Süden ausgerichtet (siehe Begründung Punkt 2.4 Emissionen) 

Beurteilung 

Beabsichtigte Planungen und Maßnahmen: 
Der Unteren Immissionsschutzbehörde sind keine Planungen oder Maßnahmen bekannt, die sich auf den Geltungsbereich der Satzung auswirken könnten. 

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können: 

Trafolärm: 
In der Nähe der geplanten Solaranlage befindet sich im Norden laut FNP ein Dorfgebiet (MD). Im Osten laut FNP ein allgemeines Wohngebiet (WA) und laut B-Plan ein reines Wohngebiet (WR). Im Südwesten befindet sich laut FNP ein WR. Die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm inklusive Vorbelastung müssen an den jeweiligen Immissionsorten eingehalten werden. 




Fachliche Informationen aus der eigenen Zuständigkeit 
Photovoltaikanlagen können, abhängig von der Dauer der Blendwirkung, in der Nachbarschaft zu erheblichen Belästigungen und damit zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen. Die Dauer der Blendwirkung ist abhängig vom Abstand sowie der Lage und Position der Module zu den Immissionsorten. 

Bei fest montierten Modulen kann es zu relevanten Reflexionen in den Morgen- bzw. Abendstunden in der Nachbarschaft kommen. Vor allem bei streifendem Sonneneinfall im Südosten und Südwesten der nach Süden ausgerichteten Module. Bei den Modulen, die mit dem Sonnenstand geführt werden, können Reflexionen nur in den Ruhepositionen auftreten (in der Regel bei Schlechtwetterlage ohne Sonne). 
Bei Entfernungen über 100 m sind die Einwirkungszeiten gering und beschränken sich auf wenige Stunden im Jahr. (LAI – Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen vom 13.09.2012) 
Mögliche Blendwirkungen auf die Wohngebäude südwestlich des Plangebiets, die z.T. nur 30 m entfernt liegen, können mittels eines Blendgutachtens ermittelt werden. 

Wir empfehlen der Gemeinde, spätestens im Bebauungsplanverfahren, ein Blendgutachten vorzulegen. Weiterhin empfehlen wir der Gemeinde Flächen für mögliche abschirmende Wälle und blickdichtem Bewuchs im Nahbereich vorzuhalten, damit Lichtreflektionen vermieden werden.

Abwägung
Die Planung ist grundsätzlich mit den Auflagen vereinbar. Eine Berücksichtigung im Einzelfall erfolgt auf Ebene des Bebauungsplans.

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden unter Punkt 2.4 der Begründung und unter Punkt 1 und Punkt 4.7 des Umweltberichtes aufgenommen. Punkt 2.2 und Punkt 2.3 des Umweltberichtes werden entsprechend angepasst.



14.                Landratsamt Ebersberg – untere Naturschutzbehörde, Kreisfachberatung 

Stellungnahme
zu o. g. Vorhaben nehmen wir aus naturschutzfachlicher Sicht wie folgt Stellung.

Im August 2022 hat Herr Pongratz eine Vorbescheidsanfrage für den Neubau einer solarthermischen Freiflächenanlage inkl. Puffer und Heizhaus beim Landratsamt gestellt. In jener Anfrage waren drei verschiedene potentielle Standorte angegeben.


Hinsichtlich Variante 1 bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken, da die Anlage hier an bestehende bauliche Anlagen am Siedlungsrand angebunden wäre, eine Eingrünung möglich ist und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.

Die jetzt hier in der FNP-Änderung vorliegende Planung entspricht in etwa der Variante 3 zu welcher wie folgt Stellung genommen wird.
Artenschutz:
Ein Vorkommen von bodenbrütenden Vogelarten ist unwahrscheinlich. Andere relevante Artengruppen können aufgrund der bisherigen Nutzung mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Biotopverbund:
Im derzeit gültigen Regionalplan ist die Umgebung des Kupferbaches als Biotopverbund festgesetzt. Mit den Ausführungen des Planungsverbandes besteht in Teilabschnitten kein Einverständnis. Dies betrifft u. a. die Aussagen, dass sich durch das geplante Vorhaben dem Biotopverbund (siehe Festsetzung entlang des Kupferbaches) eine gewisse Verbesserung ergibt.

Im Sinne des Biotopverbundes sind jene Biotopverbundsflächen grundsätzlich freizuhalten von baulichen Anlagen, sodass wildlebenden Tieren im Offenlandbereich nicht nur Lebensräume, sondern insbesondere auch Wanderkorridore (ohne Einfriedungen) zur Verfügung gestellt werden.

Jener Biotopverbund muss also über die grundsätzlichen und notwendigen Minimierungsmaßnahmen hinaus besonders berücksichtigt werden.

Landschaftsbild:
Die geplante Anlage befindet sich in der freien Landschaft, zur Grenze an das Landschaftsschutzgebiet und ist nicht an bestehende Gebäude angebunden. Lediglich zum Lagerplatz besteht Anschluss. Hinsichtlich der Wohnbebauung westlich des Kupferbaches besteht durch die bachbegleitenden Gehölze eine Zäsurwirkung. In den Planungsentwürfen sowie im Text wird angegeben, dass nur in südlicher Richtung eine Eingrünung geplant ist.

Bezügliches der vorliegenden Planung bestehen naturschutzfachliche Bedenken bzgl. des Landschaftsbildes und der nicht angebundenen Lage in der freien Natur.

Für den objektiven Betrachter beginnt die freie Natur ab Höhe der Parkplätze. Obwohl nicht direkt am Parkplatz anschließend, wird durch die geplante Anlage die freie Natur um ca. 150 m in südlicher Richtung verschoben.

Bereits ab dem Parkplatz ist das Reisenthal als Tal ersichtlich und die freie Landschaft beginnt, sodass auch eine Eingrünung der Anlage in nördlicher und westlicher Richtung notwendig wäre. Dies ist nicht nur hinsichtlich des Schutzgutes Landschaftsbild von Relevanz, sondern auch für den Biotopverbund, da Eingrünungen in Form von Wildhecken auch wildlebenden Tierarten dienen als Wanderkorridor dienen.

Alternativenprüfung sowie Berechnung Überschwemmungsgebiet
Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre die Variante 1 weitaus unkritischer zu beurteilen. Nach Rückmeldung der unteren Wasserrechtsbehörde ist dies aufgrund der derzeitigen Berechnungen zum Überschwemmungsgebiet nicht möglich. Nach unserer Kenntnis wird das Überschwemmungsgebiet von einem Ingenieurbüro derzeit neu berechnet.
Laut Höhenprofil (Quelle BayernAtlas) befindet sich der Bereich von Variante 1 nur 20 - 40 cm im derzeitigen Überschwemmungsgebiet.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Neuberechnungen, des weitaus geringeren Eingriffs in Natur und Landschaft durch die Anbindung die Siedlung und laut Auskunft des Betreibers Vorzugs aufgrund der näheren Lage an den bestehenden Gewerbegebieten wird gebeten, ob etwaige Teilberechnungen zum Überschwemmungsgebiet der näheren Umgebung angefragt werden können.

Abwägung
Artenschutz: 
wird zur Kenntnis genommen.

Biotopverbund: 
Die Aussage, dass sich durch das geplante Vorhaben eine gewisse Verbesserung für den Regionalen Biotopverbund ergibt, wird aus Punkt 2.2 des Umweltberichtes gestrichen. Erst auf Ebene des Bebauungsplans können Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbunds geregelt werden. 

Landschaftsbild: 
Gem. § 78a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WHG ist in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen untersagt, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen. Letzteres kann für Anpflanzungen nördlich der geplanten Solaranlage (Lage im Überschwemmungsgebiet) nicht ausgeschlossen werden. Im Bereich des geplanten Sondergebietes ist derzeit von einer hohen erforderlichen Zahl an Solarpanelen auszugehen, sodass eine Eingrünung mit Gehölzen entlang der nördlichen Grenze des Plangebietes aus Platzgründen nicht möglich ist. Die von der UNB beschriebenen Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind daher bei der Festlegung des Ausgleichsflächenbedarfes auf nachgeordneter Planungsebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.


Alternativenprüfung sowie Berechnung Überschwemmungsgebiet: 
Die Ergebnisse laufender Berechnungen des Überschwemmungsgebietes werden im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Die von der Unteren Naturschutzbehörde beschriebenen Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden unter Punkt 1 und 4.6 des Umweltberichtes ergänzt. 

Beschluss:20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägung berücksichtigt, da sich die Realisierung von Variante 1 als nicht durchführbar erwies.



17.                Bayerisches Landesamt für Umwelt

Stellungnahme

Mit E-Mail vom 24.03.2023 geben Sie dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der o.g. Planänderung. 

Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, Geotopschutz, Geogefahren). 

Von den o.g. Belangen wird die Rohstoffgeologie berührt. Dazu geben wir folgende Stellungnahme ab: 

Belange der Rohstoffgeologie sind durch die vorliegende Planung nicht unmittelbar betroffen. 

Wir weisen allerdings darauf hin, dass vor der Ausweisung ggf. notwendiger externer Ausgleichsflächen (im weiteren Verfahren) die Rohstoffgeologie erneut zu beteiligen ist, um potenzielle Konflikte mit Belangen der Rohstoffgeologie frühzeitig zu vermeiden. 

Bei weiteren Fragen zur Rohstoffgeologie wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Georg Büttner (Tel. 09281/1800-4751, Referat 105) oder an Frau Anja Gebhardt (Tel. 09281/1800-4757, Referat 105). 

Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Ebersberg (Untere Naturschutzbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde). 

Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.


Abwägung
Die Planung ist grundsätzlich mit den Auflagen vereinbar. Eine Berücksichtigung im Einzelfall erfolgt auf Ebene des Bebauungsplans.

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Ebene des Bebauungsplans verwiesen.



19.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Ebersberg-Erding

Stellungnahme

Für die Beteiligung an o.a. Planungsverfahren bedanken wir uns und nehmen dazu lediglich aus landwirtschaftlicher Sicht – seitens Frau Jessica Becker - Stellung, da forstfachlich keine Einwände oder Anregungen vorliegen. 

Mit der vorgelegten Planung wird bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche in der Gemarkung Glonn mit einer Gesamtfläche von 0,4 ha genutzt, um eine Anlage zur Nutzung von Sonnenenergie zu errichten. 

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der überplanten Ackerfläche um landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität handelt. Diese sind laut Rundschreiben des Bauministeriums vom 10.12.2021 („Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“, Anlage Standorteignung) grundsätzlich nicht geeignete Standorte (Ausschlussflächen). Falls es dennoch zu einer Überplanung der Fläche kommt, müssen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes folgende Punkte beachtet werden: 

1. Die Zufahrten zu den angrenzenden Flächen müssen gewährleistet bleiben bzw. sichergestellt werden. Geplante Bepflanzungen entlang von Feldwegen müssen so gestaltet werden, dass diese auch weiterhin mit landwirtschaftlichen Großmaschinen ungehindert befahren werden können. 

2. Auf die Grenzabstände bei landwirtschaftlichen Grundstücken nach Art. 48 AGBGB ist hinzuweisen. 

3. Der Abstand der Solarmodule zu den angrenzenden Grundstücken ist über den gesetzlichen Vorschriften hinaus so zu bemessen, dass eine Beeinträchtigung dieser Grundstücke durch Schattenwurf durch die Solarmodule ausgeschlossen ist (vor allem im Norden und Osten). 

4. Der Betreiber grenzt an landwirtschaftliche Nutzflächen an und hat deshalb Emissionen, Steinschlag und eventuelle Verschmutzungen aus der Landwirtschaft (z.B. Staub) entschädigungslos hinzunehmen. Dadurch bedingte Verunreinigungen der Solarmodule müssen vom Betreiber geduldet werden. Reinigungskosten dürfen nicht auf die umliegenden Landwirte abgewälzt werden. Eine Haftung der angrenzenden Landbewirtschafter ist ausgeschlossen. Dies kann in Form einer Haftungsfreistellung geschehen, in welcher der Betreiber für sich und seine Rechtsnachfolger auf jeglichen Haftungsanspruch verzichtet, sofern infolge von landwirtschaftlichen Emissionen Schaden am Solarpark entsteht. Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Landwirtschaft auf den der Photovoltaikanlage benachbarten Flächen von Seiten des Betreibers zu dulden. 

5. Es ist festzusetzen, dass die Flächen nach der Nutzung als PV-Anlage wieder der landwirtschaftlichen Ackernutzung zugeführt werden müssen. Diese ertragsreichen Flächen dürfen der Landwirtschaft als Ackerflächen nicht dauerhaft verlorengehen. 

6. Bei den Ausgleichsflächen sollte versucht werden, den Umfang durch entsprechende Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Im Rundschreiben des Bauministeriums vom 10.12.2021 („Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“) werden mehrere Vermeidungsmaßnahmen aufgeführt, durch die es möglich ist, den Bedarf an zusätzlicher Ausgleichsfläche bis auf 0 zu reduzieren. Der Verbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche soll auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden. 

7. Eine Verunkrautung der überplanten Fläche während der Nutzungsdauer durch die Photovoltaikanlage ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Durch die regelmäßige Pflege soll das Aussamen eventueller Schadpflanzen und die damit verbundene negative Beeinträchtigung der mit Kulturpflanzen bestellten Flächen in der Nachbarschaft vermieden werden. 

Wir bitten um Zusendung eines Auszuges aus dem Beschlussbuch zur Behandlung dieser Planung. 

Für eventuelle Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dafür unsere Poststelle < poststelle@aelf-ee.bayern.de >, da ansonsten eine Bearbeitung in meiner Abwesenheit nicht gewährleistet ist bzw. die formale und erforderliche Beteiligung aller hiesigen Ressorts nicht zeitgerecht erfolgen kann.

Abwägung
Die Planung ist grundsätzlich mit den Auflagen vereinbar. Eine Berücksichtigung im Einzelfall erfolgt auf Ebene des Bebauungsplans.

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Ebene des Bebauungsplans verwiesen.



23.        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

Stellungnahme

Das Plangebiet befindet sich im Süden der Gemeinde Glonn im Ortsteil Wiesmühle auf Flurstück Nr. 233/13 (Gemarkung Glonn) und ist ca. 0,4 ha groß. Das Gelände wird derzeit als Ackerfläche genutzt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Sägewerk“ dargestellt. Mit der Änderung soll die Fläche in ein Sondergebiet „Solarenergie“ umgewidmet werden.

Das Plangebiet liegt im Umgriff eines wassersensiblen Bereiches. Es liegt auf einer leichten Erhöhung im Bereich von Bachablagerungen des Kupferbachs, der westlich des Plangebiets von Südwest nach Nordost fließt. Die grundwasserbeeinflussten Böden bestehen vorherrschend aus Flusslehm, -ton oder -mergel über carbonathaltigem sandigen Flusskies. Der Grundwasserflurabstand ist uns nicht bekannt. Lt. Umweltbericht und gemäß der vorkommenden Bodenart Gley ist das Plangebiet von potentiell zeitweise hoch anstehenden Grundwasserständen betroffen.

Das Plangebiet liegt ca. 150 m östlich (außerhalb) des festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes des Wasserbeschaffungsverbandes Glonn-Süd.

Das Plangebiet ist vom festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Kupferbaches umgeben. Wir weisen darauf hin, dass das Überschwemmungsgebiet des Kupferbaches aktuell neu ermittelt wird. Es ist nicht auszuschließen, dass sich mit der Neuberechnung die Grenzen des Überschwemmungsgebietes lokal verändern. Z.B. beträgt der Höhenunterschied zwischen aktuell als überschwemmt festgesetzter Fläche im Westen des Plangebietes zum Standort der geplanten Solaranlage teilweise nur 10 cm. Eine Veränderung bzw. Vergrößerung des Überschwemmungsgebietes im Bereich der geplanten Fläche der Solaranlage aufgrund des geringen Höhenunterschiedes zum aktuellem Überschwemmungsgebiet ist grundsätzlich möglich.

Lt. Umweltbericht sollen die Solarmodule in Pfahlbauweise aufgeständert werden. Genauere Angaben zu den verwendeten Materialien fehlen. Wir weisen darauf hin, dass im Sinne des allgemeinen Grundwasserschutzes verzinkte Rammprofile oder Erdschraubanker nur eingebracht werden sollten, wenn die Eindringtiefe über dem höchsten Grundwasserstand liegt. Wir empfehlen daher, vor Baubeginn die Grundwasserverhältnisse genauer zu erkunden.

Aus wasserwirtschaftlicher Sicht stimmen wir der Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich zu. Im weiteren Verfahren bzw. im Bebauungsplanverfahren werden wir uns ggf. detaillierter äußern. Die Unterlagen für das Bebauungsplanverfahren sollten genauere Angaben zur geplanten Montageart der PV-Anlage enthalten sowie, wenn möglich, genauere Angaben zur Grundwassersituation.

Abwägung
Die Planung ist derzeit mit wasserwirtschaftlichen Belangen vereinbar. Eine Berücksichtigung im Einzelfall erfolgt auf Ebene des Bebauungsplans. 

Beschluss: 20:0
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zu laufenden Berechnungen des Überschwemmungsgebietes werden in der Begründung unter Punkt 2.8.2 ergänzt. Die Hinweise zum Schutz des Grundwassers werden unter Punkt 2.8.1 der Begründung sowie unter Punkt 1 und 4.3 des Umweltberichtes ergänzt. 


D        Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Der Marktgemeinderat von Glonn nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB und billigt den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgearbeiteten Planentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.06.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Wasserleitungsbau nach Mattenhofen: Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 47. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bau der Wasserleitung von der Mattenhofener Siedlung nach Mattenhofen inklusive Teile des Ortsnetzes und einer Pumpstation wurde ausgeschrieben. Bis zum Submissionstermin am 120.6.23 gingen 2 Angebote für den Leitungsbau ein. Das günstigste Angebot der Firma Kollmer Bohr und Tiefbau GmbH aus Kirchenthumbach liegt mit Brutto 591.505,85 € um 11,59 % unter dem Schätzwert. Das zweite Angebot liegt um 29,54 % über dem günstigsten Angebot. Die Firma Kollmer Bohr und Tiefbau GmbH ist dem Ingenieurbüro Weisser von vorhergehenden Projekten als zuverlässige Firma bekannt. Details sind den Anlagen im RIS zu entnehmen. Die Baumaßnahme soll in den Sommerferien durchgeführt werden.
Für die Technik der Druckerhöhungsanlage wurden 6 Angebote angefordert, wobei nur ein Angebot eingegangen ist. Die anderen Firmen haben abgesagt. Das Angebot für die Technik von der Firma Zach aus Tacherting liegt bei 92.878,31 € Brutto. Die Kosten für das zugehörige Betonbauwerk incl. Dämmung liegen bei ca. 65.000 T€ Brutto. In der Finanzplanung sind für diese Maßnahme 600 T€ vorgesehen, was in etwa den Nettobaukosten (im Bereich Wasser ist die Gemeinde Vorsteuerabzugsberechtigt) ohne Nebenkosten entspricht.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Auftrag für den Leitungsbau an die Firma Kollmer Bohr und Tiefbau GmbH aus Kirchenthumbach sowie für die Druckerhöhungsanlage an die Firma Zach aus Tacherting zu vergeben und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung.
Zudem wird der Bürgermeister ermächtigt den günstigsten Bieter für das Gebäude den Zuschlag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Brücke zwischen Reisental und Spielberg: Vergabe der Planungsleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 47. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Überprüfung der Brücke zwischen Reisenthal und Spielberg ergab, dass diese erneuert werden muss. Für die Planungsleistung wurden 4 Angebote angefordert, wovon 2 Angebote eingingen. Beide Angebote verwenden als Basis für das Angebot den Basissatz der HOAI Honorarzone III, wobei die angenommenen Baukosten bei ca. 110 T€ und ca. 130 T€ liegen. Normiert man die Angebotssummen auf Baukosten von 130.900 € so liegt das günstigere Angebot für die Planungsleistung bei 33.566,30 €. Bei diesem Büro liegen auch die Stundensätze niedriger.
Nicht enthalten in den Angeboten sind die Aufwände zur Ausschreibung der Geotechnik. Diese Brücke ist in der Finanzplanung bisher nicht enthalten. Details sind den Anlagen im RIS zu entnehmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Planung für die Brücke an OK Ingenieure GmbH & Co. KG aus Lenggries zu vergeben und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Brücke zur Waldstraße: Vergabe der Planungsleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 47. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Überprüfung der Brücke zur Waldstraße ergab, dass diese erneuert werden muss. Für die Planungsleistung wurden 4 Angebote angefordert, wovon 2 Angebote eingingen. Beide Angebote verwenden als Basis für das Angebot den Basissatz der HOAI Honorarzone III, wobei die angenommenen Baukosten für die Objektplanung bei ca. 300 T€ sowie ca. 240 T€ und für die Tragwerkplanung bei ca. 300 T€ sowie ca. 215 T€ liegen. Normiert man die Angebotssummen auf den jeweils höheren Wert so liegt das günstigere Angebot für die Planungsleistung mit Tragwerkplanung bei 66.466,14 €. Bei diesem Büro liegen die Stundensätze niedriger als beim 2. Angebot. Diese Brücke ist mit 400 T€ in der aktuellen Finanzplanung enthalten. Details sind für die Gemeinderäte im RIS hinterlegt. Nicht enthalten in den Angeboten sind die Aufwände zur Ausschreibung der Geotechnik.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Planung für die Brücke an OK Ingenieure GmbH & Co. KG aus Lenggries zu vergeben und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 47. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 27.06.2023 ö 7

Sachverhalt

  1. GR Bertolan:
Ich habe drei Fragen zum Thema Windenergie in Glonn:

  1. Am 25.04.2023 erfolgte im Gemeinderat dazu der Grundsatzbeschluss. Seitdem hat man zu dem Thema nichts mehr gehört. Gab es inzwischen Gespräche mit Interessenten?
1.Bgm. Oswald: Mit den Interessenten aus Herrmannsdorf wurde gesprochen. 

  1. Ich habe mitbekommen, dass am 19.06.2023 vom Planungsverband eine Mail an die Gemeinden verschickt wurde. Darin wurde gebeten, Flächen zu melden, falls sich Änderungen ergeben haben. Ist diese Mail bekannt? 
1.Bgm. Oswald: In der Mail wurde mitgeteilt, dass zum 01.06.2023 das fortgeschriebene Landesentwicklungsprogramm Bayern in Kraft getreten ist. Die Planungsregionen müssen einen Flächenbeitragswert von 1,1 % der Regionsfläche bis Ende 2027 festgelegt haben. Flächenmeldungen sind prinzipiell möglich.

  1. Wir können also Potentialflächen melden?
1.Bgm. Oswald: Für einen Flächenvorschlag brauchen wir konkrete Flächen mit konkreten Interessenten. Der Gemeinderat sollte hierüber entscheiden. Da die Planung in der Planungsregion nach festgelegten Kriterien erfolgt, sollte gewartet werden bis diese Kriterien feststehen. Sobald ein belastbarer Entwurf vorliegt, beabsichtigt der Planungsverband den Gemeinden die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

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  1. GRin Kintzel:
Ich wollte mich erkundigen, ob die Kleiderkammer inzwischen neue Räume gefunden hat.

1.Bgm. Oswald:
Sie haben wohl Räume in Aussicht, ein Mietvertrag wurde meines Wissens noch nicht unterzeichnet.

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  1. GRin Kintzel:
Gibt es aktuell Warteplätze für die Krippe und die Kindergärten?

1.Bgm. Oswald:
Letzter, wohl nicht ganz aktueller Stand waren drei Kinder beim Pfarrkindergarten und einige wenige bei der Krippe.

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  1. GR Jirsak:
Vor kurzem war in der Ebersberger Zeitung ein Bericht über das Wildcampen auf dem Dorffestplatz. Die Aussage der Polizei darin war, dass man hier nichts machen kann.

1.Bgm. Oswald:
Es ist tatsächlich schwierig. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit wäre möglich, bei einem Adressaten aus Rumänien ist die Durchsetzung jedoch problematisch. Ebenso die Konfiszierung des Autos. Eine Einzäunung der Fläche würde andere Nutzungsmöglichkeiten behindern. Ein konkreter Straftatbestand, der eine Verfolgung durch die Polizei ermöglicht, liegt unseres Wissens nicht vor. Aufsuchendes Betteln ist jedoch verboten, es ist dringend ratsam, nichts zu geben. Es besteht die Möglichkeit die Camper auch nachts, notfalls durch Wecken, auf das Verbot hinzuweisen. Über eine Videoüberwachung wird nachgedacht. Sofern die Camper angenehmere Plätze haben, werden sie wohl nicht mehr so oft in Glonn sein.

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  1. GR Bertolan:
Eine Frage, die Glonn nicht direkt betrifft: Wurde in der Gemeinde Moosach diese Woche mit dem Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen?

1.Bgm. Oswald:
Darüber habe ich keine Information.

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  1. GR Deprée:
Erneut das Thema Verkehrsspiegel an der Rotterstraße. Ich habe mit einem Sachbearbeiter des Straßenbauamtes Rosenheim telefoniert. Er könnte sich vorstellen, dass das Amt einen Spiegel genehmigt, wenn die Gemeinde Glonn die Kosten dafür übernimmt.

1.Bgm. Oswald:
Ich werde die Kostenthematik mit dem Amt abklären, sehe hier aber wenig Chancen, dass sich das Straßenbauamt dann positiv äußern würde. In der Sache gab es noch nie ein Kostenthema, da hier nach rechtlichen Kriterien zu urteilen ist.

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  1. GR Pongratz:
Bei der Sanierung der Brücke Waldstraße muss nach einer Lösung für die Zufahrt der Anwohner während der Bauphase gesucht werden. Die über dreißig PKWs der Anwohner müssen z.B. anderweitig geparkt werden.

1.Bgm. Oswald:
Der Planungsauftrag für die Brücke wurde in der heutigen Sitzung erst vergeben. Im Zuge der nun folgenden Planung des beauftragten Ingenieurbüros werden solche Themen standardmäßig in Abstimmung mit der Verwaltung abgearbeitet. 

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  1. GRin Gräf:
Wann stellt sich die neue Jugendpflegerin vor?

1.Bgm. Oswald:
Frau Jungnickl wird sich dem Marktgemeinderat in der Julisitzung vorstellen. In der Juliausgabe des Glonner Marktschreibers wird es ebenfalls einen Artikel dazu geben.

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Datenstand vom 26.07.2023 15:17 Uhr