Datum: 25.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Markt Glonn
Gremium: Marktgemeinderat Glonn
Körperschaft: Markt Glonn
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragestunde
2 Bekanntgaben
3 Vorstellung der Jugendpflegerin
4 Kleiderkammer: Zuschussantrag zur Raummiete
5 Sanierung von Gemeindestraßen
6 Sanierung der Quellenstraße: Planungsleistungen
7 Antrag zur Verwendung des Wappens zu touristischen Zwecken
8 Schülerbeförderung: Vergabe
9 Bebauungsplan Haslach-westlich der Glonntalstraße, Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
10 Bebauungsplan SO Solarenergie, Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
11 Anfragen

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1. Bürgerfragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Es gingen keine Anmeldungen hierzu ein.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö informativ 2

Sachverhalt

  1. Da seitens der GR-Mitglieder bis zur heutigen Sitzung keine Einwendungen zum Sitzungsprotokoll vom 27.06.2023 vorgebracht wurden, gilt diese Niederschrift als genehmigt. 
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  1. Der Bürgermeister erstattet Bericht über diejenigen Punkte der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.06.2023, bei denen der Grund für die Nichtöffentlichkeit inzwischen entfallen ist.

       Das nichtöffentliche Protokoll vom 30.05.2023 wurde genehmigt.

       Es wurde über die abgegebenen Wärmelieferungsangebote für die gemeindlichen Liegenschaften am Marktplatz und im Klosterweg beraten und beschlossen. Der Marktgemeinderat entschied sich für das Nebenangebot der Firma MW Biomasse inklusive Verkauf der bisherigen Wärmeleitung und Umschluss der Gebäude.

       Die Endabrechnung des Pfarrkindergartenhaushalts 2022 wurde zur Kenntnis genommen und der Übernahme eines Defizitbetrages in Höhe von 13.039,05 € zugestimmt.

       Es wurde über den Haushaltsplan 2023 des Pfarrkindergartens beraten.

       GR Gerneth gab bekannt, dass er seine Funktion als Grünen-Fraktionssprecher an GRin Kintzel abgibt. 
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  1. Der Landkreis Ebersberg zeichnet 2023 zum 13. Mal vorbildliches Engagement für den Klimaschutz aus. Bewerben können sich Privatpersonen, Gewerbebetriebe, Schulen und andere öffentliche Einrichtungen sowie Vereine, Verbände und Gemeinden aus dem Landkreis Ebersberg. Der Energiepreis wird in den Kategorien „Privatpersonen" und „Kommunen / Gewerbe / Verbände etc." vergeben. Aus beiden Kategorien wird der Gesamtsieger ermittelt. Der 1. Preis ist mit 1.500 € dotiert. Die danach jeweils Bestplatzierten erhalten je 750 € Preisgeld. Details stehen unter https://www.energieagentur-ebe-m.de/News/2122/Jetzt-bewerben-Energiepreis-Ebersberg-2023 zur Verfügung. 
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3. Vorstellung der Jugendpflegerin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö informativ 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP war Frau Eva Jungnickl anwesend, die seit 01.06.23 als Jugendpflegerin für den Markt Glonn tätig ist. Sie stellte sich dem Gremium vor und zeigte ihren bisherigen beruflichen Werdegang auf. Frau Jungnickl erläuterte anhand einer PPP allgemein den Begriff und die Aufgaben der Jugendpflege und ging näher auf den Stand der offenen Jugendarbeit in Glonn ein. Sie beschäftigt sich derzeit mit einem Update der Jugendbefragung, um Partizipation, das in Planung befindliche Freizeitgelände, Projektarbeit mit der Mittelschule Glonn, den Jugendtreff sowie um Netzwerkaufbau und Kooperation. Aus dem Gremium wurden die Themen aufsuchende Jugendarbeit (Streetworking), die Attraktivität des geplanten Freizeitgeländes und die derzeitigen Treffpunkte der Jugendlichen im öffentlichen Bereich angesprochen. 
Frau Jungnickl wird zukünftig jährlich einen Tätigkeitsbericht erstellen und dem Marktgemeinderat erläutern. 
Erreichbar ist Frau Jungnickl werktags, außer mittwochs, zwischen 9.30 Uhr und 13.30 Uhr unter 01512/7109952 bzw. unter jugendpflege@glonn.de. Ihre Sprechzeiten im Rathaus sind jeweils donnerstags oder nach Vereinbarung.

Dokumente
Download Vorstellung Jugendpflege_Gemeinderat_250723.pdf

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4. Kleiderkammer: Zuschussantrag zur Raummiete

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Kleiderkammer hat zuletzt in der Januar-Sitzung des Gemeinderats Bericht erstattet und dabei auf die Notwendigkeit neuer Räumlichkeiten hingewiesen. Nun konnten ab 01.10.23 zeitlich bis Oktober 2024 befristet Räume im Klosterweg gefunden werden. Die monatliche Miete beträgt 1200.- € inclusive der Nebenkosten bei einer Mietkaution von 2 Monatsmieten. Zusätzlich fallen ca. 350.- € für den Versicherungsschutz an. Der sich in Gründung befindende Verein beantragt einen monatlichen Mietzuschuss in Höhe von 800.- €. Gemäß Klärung mit dem Finanzamt wird eine Gemeinnützigkeit nur dann anerkannt, wenn der zukünftige Verein Erträge spendet und nicht ausschließlich für den laufenden Betrieb verwendet.
Gemäß der Präsentation der Kleiderkammer vom Januar im Gemeinderat hatte die Kleiderkammer in 6 Jahren 41.500 € „Einnahmen“ bei 14.000 € Kosten. Dadurch konnten zwischen 2016 und 2022 insgesamt 25.400 gespendet werden.
Zum Thema Kleiderkammer haben sich Bürgerinnen aus der Gemeinde Baiern und Moosach an die Gemeinde gewandt, was auf eine „regionalen“ Bedarf/Wunsch deuten könnte.
Zu diesem TOP waren Frau Bachmann und Frau Gummert-Schulze von der Kleiderkammer anwesend und erläuterten ihren Antrag. Es wurde ein neuer Name kreiert, die Kleiderkammer wird zukünftig Kleiderherz heißen. Der Marktgemeinderat steht dieser Einrichtung steht positiv gegenüber. Es wurde empfohlen, die Verkaufspreise der Kleidungsstücke, zu erhöhen und evtl. die Öffnungszeiten zu erweitern. Zum einen sollen dadurch mehr Einnahmen generiert werden, zu anderen soll das Kleiderherz nicht durch sehr niedrige Preise eine Konkurrenz zu anderen, nicht bezuschussten Einrichtungen im Landkreis sein. Angesprochen wurde der Satzungsinhalt mit den dort genannten Vereinszwecken, auch die Erfordernis der angestrebten Gemeinnützigkeit des Vereines wurde diskutiert. 
Herr Bgm. Oswald wird beauftragt, wegen einer grundsätzlichen finanziellen Beteiligung bei den Bürgermeistern der VG-Mitgliedsgemeinden nachzufragen. Nach einem Jahr in den neuen Räumen soll das Kleiderherz Auskunft über den Finanzstand geben. Mit der Übernahme der Kaution in Höhe von 2.400,00 € besteht Einverständnis, diese soll durch eine Bankbürgschaft erfolgen. Der beantragte Zuschuss soll nicht monatlich, sondern als einmaliger Zuschuss für die dreizehn Monate Mietlaufzeit gewährt werden. Die Zuschusshöhe wurde in drei Abstimmungen ermittelt und beschlossen. 

Beschluss 1

Es wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 18

Beschluss 2

Es wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 13

Beschluss 3

Es wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 6,000,00 € gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Dokumente
Download 2023_07_.15.Präsentation_fin_f.GR.AB-zum publizieren.pdf

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5. Sanierung von Gemeindestraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö 5

Sachverhalt

Einige Gemeindestraßen weisen deutliche Risse auf. Um die Lebensdauer zu verlängern, könnten diese mittels einer Oberflächenbehandlung saniert werden. Hierzu wurden für die Straßenabschnitte  
  • Hafelsberg bis Frauenreuth
  • Glonn bis Reisenthal
  • Schlacht (Wald) bis zur Kreisstraße
von 3 Firmen Angebote angefordert und es ging 1 Angebot ein. Die Straßenabschnitte mit den jeweiligen Angebotspreisen sind mit weiteren Details im RIS hinterlegt.
Ebenso ist der Kreuzungsbereich Richtung Kastenseeon in Schlacht sanierungsbedürftig.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Bereiche Hafelsberg bis Frauenreuth (Angebotspreis 32 T€ Brutto) sowie Schlacht vor dem Waldstück bis zur Kreisstraße (Angebotspreis 31 T€) zu vergeben. Ebenso soll der Kreuzungsbereich Richtung Kastenseeon in Schlacht mit saniert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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6. Sanierung der Quellenstraße: Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Quellenstraße ist in einem schlechten Zustand und sollte daher saniert werden. Hierzu wurden Angebote zur Planung von 3 Büros angefordert und es gingen 3 Angebote ein. Diese gehen von Nettobaukosten von 160.000 €, 210.000 € und 282.000 € Netto Baukosten aus. Die Abrechnung erfolgt jeweils auf Basis der tatsächlichen Baukosten. Die geschätzten Nettobausummen enthalten einen konventionellen Straßenbau inclusive Anpassungen der Regenentwässerung sowie teilweise Straßenbeleuchtung.
Bei einer kostengünstigeren Sanierung mit dem „Panmax-Verfahren“ (https://panmax.de/ ), welches von einem Büro als Option angeboten wurde, werden die Nettobaukosten auf 105.000 € mit kleineren Anpassungen im Bereich der Grundstückszufahrten und Grenzen aber ohne Anpassungen der Regenentwässerung geschätzt. Im „Panmax-Verfahren“ wird die Straße ca. 25 cm aufgefräst, mit Zement vermischt sowie mit Wasser und Nanopolymer vermischt. Auf diese ausgehärtete Tragschicht wird anschließend eine 6 cm starke Tragdeckschicht aufgebracht. Vorteil des „Panmax-Verfahrens“ sind neben den niedrigeren Kosten eine ca. 3 Wochen kürzere Bauzeit. Nachteilig sind die angenommene kürzere Lebensdauer und größere Gefahr der Verletzung von Straßeneinbauten (z.B. Glasfaserleitungen) im Fräsvorgang. 
Eine dritte Sanierungsmethode wäre eine Oberflächenbehandlung (sogenannte Spritzdecke) mit Ausgleich der größeren Unebenheiten. Hier wären die Anwohner nur wenige Tage durch die Bauarbeiten belastet und die Sanierungskosten lägen deutlich niedriger. Allerdings wird man damit keine „neue Straße“ erhalten.
Im Zuge einer regen Diskussion wurde über weitere sanierungsbedürftige Gemeindestraßen gesprochen. Es wurde angeregt, vom Bauhof eine Prioritätenliste der Glonner Gemeindestraßen mit geschätztem Sanierungsbedarf erstellen zu lassen. Diese Liste wäre für eine zukünftige Entscheidungsfindung im Gremium zu diesem Thema sehr dienlich. 

Beschluss

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den Anwohnern der Quellenstraße Gespräche zu führen. Es soll ermittelt werden, ob die Anlieger eine konventionelle Straßensanierung mit den damit verbundenen großen Einschränkungen während der Bauphase, als notwendig erachten oder ob eine alternative Sanierung (z.B. das Panmax-Verfahren oder OB-Behandlung) zum Einsatz kommen soll. Ein positiver Aspekt hierbei wäre eine deutliche Verkürzung der notwendigen Straßensperrzeit der Sackgasse mit den damit verbundenen Problemen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Antrag zur Verwendung des Wappens zu touristischen Zwecken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Confiserie Dengl beantragt die Genehmigung der Verwendung des gemeindlichen Wappens. Das Glonner Wappen soll zusammen mit Fotos (z.B. Rathausansicht, Glonner Landschaft, Glonner Panoramaansicht) auf kleinen Schokoladentäfelchen aufgebracht werden. So können Besucher eine Erinnerung an das charmante Rathaus und die Schönheit der Gemeinde mit nach Hause nehmen. Die Schokoladentäfelchen werden an Touristen und Einheimische verkauft, dabei soll der Vertrieb dieser Schokoladentäfelchen exklusiv über den örtlichen Dengl-Genießerladen erfolgen.

Beschluss

Der Markt Glonn gestattet die Verwendung des Glonner Wappens auf Confiserie-Produkten, welche ausschließlich im Ladengeschäft in Glonn verkauft werden. Die Gestattung ist jederzeit widerruflich und neue Motive müssen vor der Verwendung von der Verwaltung freigegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Schülerbeförderung: Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Busunternehmen Ettenhuber hatte die letzten Jahre eine eigenwirtschaftliche Buslinie (MVV - Glonn/Antholing) betrieben, mit der auch Schulkinder der Gemeinden Baiern und Glonn transportiert wurden. Nun hat der Unternehmer mitgeteilt, dass die eigenwirtschaftliche Buslinie eingestellt wird. Somit muss die Schülerbeförderung ab September kurzfristig neu organisiert werden. 

Hierzu wurden 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei der Gemeinde gingen 2 Angebote termingerecht ein. 
Anzubieten war ein Tagespreis für den Schulbus Antholing (Los 1) sowie gesondert der Preis pro Sportfahrt (Los 2). Für die Sportfahren ist bei der Hinfahrt ein zusätzlicher Bus nötig. Die Rückfahrt vom Sportunterricht von Glonn soll mit dem Schulbus Antholing (Los 1) erfolgen.

Das günstigste Angebot liegt für Los 1 bei einem Tagespreis in Höhe von 624,88 € brutto und für Los 2 bei einem Tagespreis in Höhe von 127,33 €. Das zweite Angebot liegt 23 % über dem günstigsten Angebot bei Los 1 und 167 % über dem günstigsten Angebot bei Los 2.

Die errechneten jährlichen Mehrkosten für den Markt Glonn belaufen sich auf 15.964,12 € bei Annahme des günstigsten Angebotes und unter Annahme einer Förderung von 60% durch den Freistaat Bayern für die normalen Schulfahrten. Insgesamt hat die Ausschreibung, bei gleicher Anzahl Fahrten wie dieses Schuljahr, Mehrkosten von 58.741,61 € pro Jahr ergeben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, dem Busbetrieb Josef Ettenhuber GmbH, Schlacht, gem. dem Angebot vom 12.07.2023 mit einem Angebotspreis von 624,88 € brutto für Los 1 und 127,33 € brutto für Los 2 zu vergeben. Der 1. Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Beförderungsvertrages beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan Haslach-westlich der Glonntalstraße, Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.01.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Haslach-westlich der Glonntalstraße“ gefasst. Zuletzt wurde im Zeitraum vom 05.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das beauftragte Architekturbüro Hans Baumann & Freunde hat die eingegangenen Stellungnahmen zusammen mit der Verwaltung bearbeitet und folgende Abwägungs- und Beschlussvorschläge erstellt:


Abwägungs- und Beschlussvorschläge


Regierung von Oberbayern, München, Stellungnahme vom 28. 04. 2023

Sachvortrag:
Ergebnisse der letzten Stellungnahme 
Zur o.g. Planung gaben wir bereits mit Schreiben vom 23.02.2022 eine Stellungnahme ab. Darin kamen wir zu dem Schluss, dass die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO zur Realisierung von 5 Bau-parzellen im südwestlichen Bereich des Ortsteils Haslach grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. 
Neue Planunterlagen vom 28.03.2023 in den neu vorgelegten Unterlagen hat sich der Geltungsbereich des o.g. Be-bauungsplanes Richtung Westen vergrößert. 
Bewertung und Ergebnis 
Die ergibt jedoch keinen Anlass für eine erneute Bewertung aus fachlicher Sicht. 
Die Planung entspricht weiterhin grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung.

Abwägung und Beschluss: 16:0 (ohne GRin Kintzel)
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.


Landratsamt Ebersberg - Bauleitplanung, Stellungnahme vom 30.05.2023
Sachvortrag:
Zu dem Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan "Haslach, westlich der Glonntalstraße"“ in der Fassung vom 28.03.2023 ergeben sich aus baufachlicher sowie aus baurechtlicher Sicht keine weiteren Anregungen oder Ergänzungen.

Abwägung und Beschluss: 16:0 (ohne GRin Kintzel)
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.


Landratsamt Ebersberg – Naturschutz, Stellungnahme vom 02.06.2023

Sachvortrag:
Sachverhalt
Die Gemeinde Glonn plant im südwestlichen Anschluss an den bebauten Bereich von Haslach ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO in dem Bebauungsplan „Haslach - Westlich der Glonntalstraße“ mit fünf Einzelhäusern auf den Flurstücken Fl.Nr. 2122/2, 2122/3, 2122/4, 2122/8 und 2122/11 (alle Gemarkung Glonn) auszuweisen.

Das Plangebiet befindet sich an einem südwestlich exponierten Hang mit einer Neigung von etwa 10° und wird derzeit überwiegend als Intensivgrünland genutzt. Im Südosten befindet sich am Rand der Fläche eine lineare Strauchhecke. Nordöstlich jenseits der Glonntalstraße grenzt die vorhandene durchgrünte Bebauung des Ortes Haslach an, bei der es sich überwiegend um Einfamilienhäuser handelt. Der angrenzende Landschaftsraum wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Durch die Lage am Rand einer Endmoräne im Nahbereich der Glonn ist mit empfindlichen grundwassernahen Böden und Moorböden zu rechnen.

Beurteilung aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht
Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht bestehen keine Einwände und Bedenken gegen das geplante Vorhaben.

Umweltbericht:
Mit der Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsumfanges besteht aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht unser Einvernehmen. Mit den im Umweltbericht unter 4.5 beschriebenen Herstellungsmaßnahmen, besteht unser Einverständnis.

Artenschutz (§ 44 Abs. 1 BNatSchG)
Laut der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) konnten im Vorfeld aufgrund der Lebensraumausstattung das Vorkommen aller geschützter Artengruppen ausgeschlossen werden. Das Eintreten von Schädigungs-, Störungs-, oder Tötungstat-beständen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG kann demnach sicher ausgeschlossen werden.

Fazit:
Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht sind die Aussagen zum Artenschutz nachvollziehbar.  Das Eintreten von Schädigungs-, Störungs-, oder Tötungstat-beständen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG kann ausgeschlossen werden, CEF-Maßnahmen sind deshalb nicht notwendig.

Abwägung und Beschluss: 17:0
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.


Landratsamt Ebersberg – Immissionsschutz, Stellungnahme vom 22.05.2023
Sachvortrag:

  • Zum vorliegenden Bebauungsplanverfahren wurde bereits im Zuge des 1. Verfahrensschrittes am 22.03.2022 seitens der UIB Stellung genommen 
  • Die Stellungnahme wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates Glonn am 28.03.2023 zur Kenntnis genommen und abgewogen 
  • Der vorgeschlagene Passus zu Klima- und Heizgeräten wurde sinngemäß in die Planfassung unter „B 20 (Hinweise)“ übernommen 
  • Ansonsten sind in der aktuellen Planfassung keine immissionsschutzfachlich relevanten Änderungen erkennbar 

Beurteilung 
Beabsichtigte Planungen und Maßnahmen: 
  • Der Unteren Immissionsschutzbehörde sind keine Planungen oder Maßnahmen bekannt, die sich auf den Geltungsbereich der Satzung auswirken könnten. 

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht überwunden werden können: 
  • keine 

Fachliche Informationen aus der eigenen Zuständigkeit:
  • keine

Abwägung und Beschluss: 17:0
Für den Bebauungsplan ergeben sich keine Änderungen und Ergänzungen.


Landratsamt Ebersberg – Bodenschutz, Stellungnahme vom 05.05.2023

Sachvortrag:
zu oben genannten Verfahren erfolgt aus bodenschutzfachlicher Sicht keine Äußerung.

Abwägung und Beschluss: 17:0
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.


Landratsamt Ebersberg – Abfallrecht und Kreisstraße, Stellungnahme vom 11.07.2023
Sachvortrag:
Stellungnahme Kommunale Abfallwirtschaft:

Gegen den vorliegenden Bebauungsplan gibt es aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine
Einwände. 
Es sollten jedoch folgende Punkte berücksichtigt werden:
Bei der Planung der Stellplätze für bewegliche, private Abfallbehälter sollte 
berücksichtigt werden, dass die Haushalte zu ihrer Restmülltonne auch eine Komposttonne erhalten, sofern keine Möglichkeit zur Eigenkompostierung besteht.
Abfälle die bei Baumaßnahmen anfallen, müssen nach § 14 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg nach folgenden Fraktionen getrennt entsorgt bzw. verwertet werden:

1. Inertes Material: Ablagerung in einer dafür zugelassenen Kiesgrube oder Wiederverwertung.
2. Baustellenmischabfälle (inertes Material vermischt mit sonstigen Altstoffen, wie z.B. Holz, Metall, Baufolien, Kartonagen etc.): Sortierung auf einer genehmigten Sortieranlage.
3. Baustellenrestmüll (Reststoffe, die kein inertes Material und keine Wertstoffe enthalten): Anlieferung am Entsorgungszentrum ”An der Schafweide”.

Abwägung und Beschluss: 17:0
Die aufgeführten Anregungen zur Abfallentsorgung sind von den zukünftigen Grundstückseigentümern ohnehin zu beachten.
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.

Stellungnahme Kreisstraßen:

In dem von der Änderung betroffenen Planungsbereich befindet sich keine Kreisstraße.

Abwägung und Beschluss: 17:0
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.


Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Stellungnahme vom 06.06.2023

Sachvortrag:
Über unsere Stellungnahme vom 17.03.2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2023 Beschluss gefasst. Aus den gefassten Beschlüssen ergaben sich Ergänzungen im Bebauungsplan bei den Festsetzungen Nr. 5.6 (Objektschutz) und Nr. 6.1 (Pfahlgründung) sowie bei den Hinweisen Nr. 6 (Einbindung WWA in den Planungsprozess) und Nr. 8 (Auffüllmaterial).
In unserer ergänzenden Stellungnahme (E-Mail vom 22.03.2022, siehe Anlage) hatten wir um zusätzliche Informationen zu den geplanten Auffüllungen gebeten. Die Planunterlagen vom 28.03.2023 liefern hierzu keine weiteren Informationen.
Darüber hinaus ist von unserer Seite keine ergänzende Stellungnahme veranlasst.

Abwägung und Beschluss: 17:0
Nach eingehender Abstimmung mit einem Rechtsanwalt müssen die Festsetzungen unter Nummern 5.6 (Objektschutz) und Nr. 6.1 (Pfahlgründung), aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen in den Hinweisteil des Bebauungsplanes verschoben werden.
Der Hinweis ist unter Ziffer 22 verschoben worden und lautet folgendermaßen:
„Alle Öffnungen an Gebäuden sind mind. 25 cm über GOK hoch zu setzen (Türen, Be- und Entlüftungen, Mauerdurchleitungen etc.).
Das Gebäudetragwerk ist auf Pfähle zu gründen, die mindestens 2,5 m in den tragfähigen Untergrund in Form des Geschiebemergels mit fester Konsistenz einzubinden. 
Pfahltyp: Ortbetonpfahl“
Die Änderung der Festsetzungen ist bereits in den Bebauungsplanunterlagen enthalten und gelb markiert. Die Änderung ruft eine weitere und verkürzte Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB hervor.

Stellungnahme vom 22.03. per Email:
zu unserer bereits übersandten Stellungnahme vom 17.03.22 möchten wir noch folgendes ergänzen:

In der Begründung wird unter Pkt. 4.8 auf S. 11 beschrieben, dass das Gelände im Bereich der Baukörper in einer Mächtigkeit von bis zu 2,0 m aufgefüllt werden soll.
Im Baugrundgutachten der Fa. Ohin wird diese geplante Auffüllung in den Gebäudeschnitten auf den Seiten 11, 17 und 18 dargestellt. Die geplanten Auffüllungen werden ansonsten nicht weiter beschrieben oder lagemäßig dargestellt. Der Baugrundgutachter verweist auf S. 18 auf mögliche langanhaltende Setzungen.

Wir bitten im weiteren Bauleitplanverfahren um zusätzliche Informationen zu den geplanten Auffülllungen (Lage, Ausdehnung, Tiefe, Material) und um eine Bewertung der Auswirkungen auf den Torfboden im Untergrund durch den Bodengutachter. Auch im Umweltbericht sind die geplanten Auffüllungen und die sich ergebenden Auswirkungen genauer zu erläutern.

Wir weisen darauf hin, dass die Auffüllung wegen der Nähe zum Grundwasser nur mit unbelastetem Material (also Z0-Material) erfolgen darf.

Abwägung und Beschluss: 17:0
Eine Festsetzung zur exakten Lage, der Ausdehnung, der Tiefe und zum Material der Auffüllungen kann in den Bebauungsplan nicht aufgenommen werden. Die Lage, Tiefe und Ausdehnung variiert je nach angestrebter Planung der Eigentümer und kann im Angebots-Bebauungsplan nicht genau definiert werden. Den Eigentümern wird durch den Bebauungsplan ein gewisser Spielraum bei der Planung eingeräumt, der durch die genauen Vorgaben nicht mehr gegeben wäre. Zusätzlich ist es nicht Aufgabe des Bebauungsplans eine funktionierende und bis ins letzte Detail geplante Gebäudeplanung vorzugeben, da es sich um ein Angebot mit gewissen Rahmenbedingungen handelt. Für eine Festsetzung des Auffüllmaterials fehlt die entsprechende Rechtsgrundlage.

Durch die zusätzliche Auflast der Auffüllungen auf den Untergrund sind im Torf Setzungen zu erwarten. Diese punktuelle und kleinräumige Konsolidation wird sich allerdings nicht auf die vorrangig relevanten Grundwasserverhältnisse auswirken. Das Grundwasser wird weiterhin im Torf, der Hangneigung nachfolgend, abfließen.
Eine Änderung der grundsätzlichen Grundwasserverhältnisse ist nur zu erwarten, wenn der Torf mit der Baumaßnahme angegraben wird, was durch den Bebauungsplan vermieden wird. Diese Angaben ergänzte der Baugrundgutachter in einer zusätzlichen Stellungnahme vom 24.05.2022.
Im Umweltbericht sind unter Ziffer 2.3.2 (Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung) bereits ausführliche Erläuterungen enthalten, die auf die Auffüllungen und die Torfschicht eingehen. Weitere Ergänzungen werden nicht vorgenommen.

Der Hinweis zur Auffüllung mit Z0 Material ist bereits unter Ziffer 8 der Hinweise des Bebauungsplans und unter Ziffer 2.3.2 des Umweltberichts enthalten.


Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 10. 05. 2023

Sachvortrag:
Gegen das Vorhaben bestehen aus forstfachlicher und landwirtschaftlicher Sicht keine zusätzlichen Einwände oder Anregungen.

Abwägung- und Beschluss: 17:0
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.


Bayernwerk Netz GmbH, Stellungnahme vom 27. 04. 2023

Sachvortrag:
Es gibt keine Änderungen zu unserer Stellungnahme vom 22.02.2022.

Sachvortrag vom 22.02.2022:
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.

Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. 
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen
jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu
beteiligen.

Abwägung und Beschluss: 17:0
Sollten die Verkehrsflächen verändert werden, sind im Rahmen der Erschließungsplanung die Sparten erneut zu beteiligen. Das Bebauungsplanverfahren ist hiervon nicht betroffen. Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.


TenneT TSO GmbH, Stellungnahme vom 05. 05. 2023 

Sachvortrag:
die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum oben genannten Verfahren hat ergeben, dass in dem Bereich keine Anlagen der TenneT TSO GmbH vorhanden sind.
Belange unseres Unternehmens werden somit durch die uns vorgelegte Planung nicht berührt.

Abwägung und Beschluss: 17:0
Für die Planung sind keine Änderungen oder Ergänzungen veranlasst.



Anmerkung der Verwaltung:
 Die Festsetzung unter Punkt 3.3 wurde folgendermaßen abgeändert (gelb wurde ergänzt und rot entfällt:
„Die Oberkante des Fertigfußbodens der Hauptgebäude darf die Bezugshöhe des jeweiligen Baufensters nicht unterschreiten. Die Oberkante des Fertigfußbodens von Garagen und Nebenanlagen darf die Bezugshöhe um max. 0,5 m unterschreiten. Eine Unterkellerung aller Gebäude ist unzulässig. Dies gilt nicht für Nebenanlagen.
Der letzte Satz könnte den Eindruck erwecken, dass eine Unterkellerung der Nebenanlagen möglich wäre. Das ist nicht vorgesehen, unter der Festsetzung zu den Garagen bereits ausgeschlossen und darf, aufgrund der Bodenverhältnisse, nicht umgesetzt werden. Deshalb entfällt der letzte Satz. 
Zusätzlich werden die gelben Passagen ergänzt um eine optimale Positionierung der Garagen und Nebenanlagen zu ermöglichen. (Nebenräume und Fahrzeuge beispielsweise auf unterschiedlichen Ebenen) 
Durch das mögliche Absenken des Fertigfußbodens der Garagen/ Nebenanlagen entsteht kein nachteiliger Eingriff in den Untergrund. 
Die Änderung ist in den aktuellen Unterlagen bereits enthalten und (wie oben) kenntlich gemacht.
Die aufgeführte Änderung wurde ebenfalls in der Begründung unter Punkt 4.3 Maß der baulichen Nutzung angepasst und ist in der vorliegenden Änderungsfassung gelb markiert.


Keine Stellungnahme wurde abgegeben von:
Deutsche Glasfaser
Landratsamt Ebersberg -Kreisbehörde-
Landratsamt Ebersberg -Staatl. Gesundheitsamt-



Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 05. 05. 2023 bis 09. 06. 2023
wurden keine Stellungnahmen abgegeben.



Billigungsbeschluss

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Glonn nimmt Kenntnis von den Anhörungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und billigt den von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Haslach – Westlich der Glonntalstraße“ einschließlich der oben beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 25.07.2023.

Die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind in der Änderungsfassung bereits enthalten und gelb markiert, zusätzlich beschlossene Änderungen werden in die Planunterlagen eingearbeitet und mit Fassungsdatum 25.07.2023 versehen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den aktualisierten Planunterlagen i.d.F.v. 25.07.2023 die erneute und verkürzte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die Stellungnahmen dürfen sich nur auf die kenntlich gemachten Änderungen beziehen. Hierauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bebauungsplan SO Solarenergie, Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat am 26.07.2022 die Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Sondergebiet für die Solarenergie beschlossen. In der Sitzung am 27.06.2023 wurden zuletzt die Entwürfe für das Änderungsverfahren gebilligt.
Um den Bau von Solarmodulen zu ermöglichen, muss auch noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Hierzu wurden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Entwürfe für den Plan, Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 25.07.2023 erstellt. Die Entwürfe wurden dem Gemeinderat vorgestellt und diskutiert.
Der Bauraum wird auf die Fläche begrenzt, die nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt. Zur Ortsstraße hält der Bauraum einen Abstand von 3m ein zum restlichen Feld im Norden und Osten jeweils 1m zur Grenze zum festgesetzten Ü-Gebiet. Im Süden wird eine 6m breite Ortsrandeingrünung zum Landschaftsschutzgebiet hin festgesetzt. Im Anschluss an den Bauraum im Norden und Osten wird die notwendige Ausgleichsfläche festgesetzt. Mit dieser Anordnung der Ausgleichsfläche wird die nicht ideale Form des Baugebiet eingefangen.
Innerhalb des Bauraums ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und eine Wandhöhe von maximal 4,0m festgesetzt.
Im Sondergebiet sind nur aufgeständerte Photovoltaik-Module sowie die hierfür nötigen Transformatorstationen und Stromspeicheranlagen sowie erforderliche Einzäunungen zulässig. Zwischen dem niedrigsten Punkt eines Moduls und der Geländeoberkante müssen mindestens 0,8m Abstand sein.
Die Fläche zwischen den Modulen wird als mäßig extensiv genutztes Grünland festgesetzt.
Einfriedungen dürfen maximal 2,5m hoch sein und dürfen nur als Maschendrahtzaun ggf. mit Stacheldrahtabdeckung und mit einer Bodenfreiheit von 0,15m ausgeführt werden.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der FlNrn. 233/13 und 241 jeweils Gmkg. Glonn und ist aus dem Lageplan mit Datum 25.07.2023, der Anlage zum Protokoll ist, ersichtlich.
Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung können im Parallelverfahren aufgestellt werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Solarenergie“ im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der FlNrn. 233/13 und 241 jeweils Gmkg. Glonn und ist aus dem Lageplan mit Datum 25.07.2023, der Anlage zum Protokoll ist, ersichtlich.
Der Marktgemeinderat billigt die Entwürfe des Planes, der Festsetzungen, der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom 25.07.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, mit den Entwürfen in der Fassung vom 25.07.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Glonn (Markt Glonn) 48. Sitzung des Marktgemeinderates Glonn 25.07.2023 ö 11

Sachverhalt

1.         GR Stefer:
Gibt es vom Straßenbauamt Rosenheim eine nachvollziehbare Begründung, warum die Ausschreibung der Baumaßnahme an der Durchgangsstraße so kurzfristig erfolgt ist? Die dafür angekündigte Totalsperre der Durchgangsstraße hätte einschneidende Folgen für Bürger und Gewerbetreibende zur Folge gehabt. Die Gewerbetreibenden waren so gezwungen, Maßnahmen zu planen und jetzt kommt die Sperrung doch nicht.

1.Bgm. Oswald:
Eine konkrete Begründung liegt nicht vor. Das Straßenbauamt hatte wohl in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit kurzfristig terminierten Ausschreibungen gemacht. Bei der Ausschreibung für Glonn ging jedoch nur ein zu hohes Angebot ein. Auch die Verwaltung hat viel Zeit in die mit der Sperrung verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen und der Beantwortung von Anfragen investiert. Nach der Neuterminierung werden wir darauf drängen, die Baumaßnahme längerfristig auszuschreiben. 
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2.        GR Hansen:
Wer trägt die Kosten für die entstandenen Schäden an den durch die halbseitige Sperrung überfahrenen gemeindlichen Gehwegen? Das betrifft die Baumaßnahme der MW-Biomasse an der Staatsstraße auf Höhe Raiffeisen-Volksbank. Die Randsteine sind durch die Belastung mehrere Zentimeter zur Seite gedrückt worden.

1.Bgm. Oswald:
Grundsätzlich muss die Baufirma bzw. der Bauherr die entstandenen Schäden beheben. Unser Bauamt wird die Sache weiterverfolgen.
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3.        GR Gerneth:
Gibt es Neuigkeiten in Sachen Klimaschutzmanagerstelle für Glonn? Gibt es Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen?

1.Bgm. Oswald:
Es gab wieder einige Rückfragen seitens der antragsgenehmigenden Stelle. So musste z.B. mit den Gemeinden Egmating und Oberpframmern ein Kooperationsvertrag geschlossen werden. Laut Aussage der Klimaschutzmanagerin des Landkreises kann das Verfahren eineinhalb Jahre dauern. 
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4.        GR Axenböck:
Der Bagger am Pelzgartenweg/Lena-Christ-Straße ist jetzt weg. Welche Maßnahmen wurden hierfür ergriffen?

1.Bgm. Oswald:
Es wurden drei Bauteile des Rückstaukanals ausgebaut und als Ersatz für das verloren gegangene Stauvolumen ein anderer Schacht gesetzt. Dadurch konnte der herausstehende Schacht weiter Richtung Westen versetzt und das Gelände entsprechend angeglichen werden.
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5.         GRin Kintzel:
Vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist ein Sonder- förderprogramm für kommunale Trinkbrunnen aufgelegt worden. Hat die Gemeinde hierfür einen Antrag gestellt?

1.Bgm. Oswald:
Es gibt in an der Lebschehaus-Gartenmauer einen Trinkbrunnen. Auch im Pfarrfriedhof hat der Gießbrunnen Trinkwasserqualität. Alle öffentlichen Wasserstellen, die nicht explizit durch ein Hinweisschild keine Trinkwasserqualität haben, können genutzt werden. Die Gemeinde hat sich für dieses Programm deshalb nicht beworben, es ist auch nicht zu erwarten, dass das Förderprogramm bald beendet wird. 
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6.        GRin Kintzel:
Das Handwaschbecken in der öffentlichen Toilette am Marktplatz funktioniert nicht, der Wasser-Bewegungssensor ist wohl defekt.

1.Bgm. Oswald:
Vermutlich ist die Batterie der Steuerung leer, wir geben das an die Sanitärfirma weiter.
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7.        GRin Kintzel:
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass auf der Gemeindehomepage die Auflistung der Glonner Vereine nicht auf dem aktuellen Stand ist. Es gab auch mal eine Broschüre mit einer Vereinsliste im Rathaus, gibt es die noch?

1.Bgm. Oswald:
Aktualisierungswünsche können jederzeit an den Webmaster gerichtet werden. Wir werden außerdem das Vereinskartell bitten, uns eine aktuelle Liste zukommen zu lassen. Die „Rathaus-Broschüre“ wurde ca. Anfang der 1990-iger Jahren von den Vereinen erstellt und ist daher nicht mehr aktuell.
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Datenstand vom 26.03.2024 12:04 Uhr