Datum: 09.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal VG Glonn
Gremium: Gemeinschaftsversammlung
Körperschaft: VGem Glonn
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben / Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gem.Vers. vom 19.10.2022
2 Leistungsorientierte Bezahlung der Tarifbediensteten - Weitergewährung des erhöhten Auszahlungsvolumens
3 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023
4 Jahresrechnung 2021 - Vorlage und Feststellung gem. Art. 102 Abs. 2, 3 GO
5 Jahresrechnung 2021 - Entlastung gem. Art. 102 Abs. 4 GO
6 Anfragen

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1. Bekanntgaben / Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gem.Vers. vom 19.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 09.02.2023 ö 1

Sachverhalt

  1. Öffentliche Niederschrift zur Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 19.10.2022

Die öffentliche Sitzungsniederschrift wurde am 21.10.2022 an alle Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung versandt.
Da Einwendungen nicht eingingen, gilt diese Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 19.10.2022 als genehmigt. (§ 19 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung der VG Glonn). 

  1. Verleihung Siegel IT-Sicherheit

Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat allen sieben Körperschaften der VG Glonn das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ verliehen. Dies drückt aus, dass die Kommune der IT-Sicherheit einen hohen Stellenwert beimisst und ein Konzept für Infor-mationssicherheit nach dem BayDiG erstellt hat. Das Sachgebiet EDV hatte in Zusam-menarbeit mit der Fa. actago GmbH (unser Dienstleister in Sachen Informationssicherheit) das Beantragungsverfahren beim Landesamt in Gang gebracht. 

Des Weiteren wird derzeit in Zusammenarbeit mit der KOMUNA die Zertifizierung für die Auszeichnung „Digitale Kommune“ durchlaufen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 50 Bürgerdienste digital angeboten werden. Der Freistaat Bayern bezuschusst dieses Serviceangebot für den Bürger mit 90% in den ersten drei Jahren. Die laufenden Kosten nach den drei Jahren Bezuschussung betragen jährlich ca. 3.000 €. 
Mit dem Ergebnis wird im Februar gerechnet. 

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2. Leistungsorientierte Bezahlung der Tarifbediensteten - Weitergewährung des erhöhten Auszahlungsvolumens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 09.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der KAV Bayern e.V. hat seinen Mitgliedern zuletzt am 10.11.2020 ermöglicht, freiwillig – on top – das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD (VKA) bis auf höchstens 4% der Bezugsentgelte zu erhöhen. Diese Regelung war jedoch bis zum 31.12.2022 befristet worden. Mit Schreiben vom 13.10.2022 hat der KAV Bayern mitgeteilt, dass die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung auf Grund Beschlusses des KAV-Hauptausschusses bis zum 31.12.2024 verlängert worden ist. 

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt einer Weitergewährung des auf 4 % der Bezugsentgelte erhöhten Leistungsentgelt-Volumens an seine Bediensteten vorerst bis einschließlich Leistungsbewertungszeitraum 01.07.2024 bis 30.06.2025 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 09.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Kämmerer Markus Zistl erläuterte den Haushaltsentwurf für das Rechnungsjahr 2023, der vom Bürgermeisterausschuss am 27.01.2023 vorberaten und der Gemeinschaftsversammlung zur Annahme empfohlen worden war. Der vorliegende Haushaltsentwurf wurde durch die Gemeinschaftsversammlung ohne Änderung angenommen.

Beschluss

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO, sowie Art. 41 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Glonn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.560.000,-- €
und


im Vermögenshaushalt    
in den Einnahmen und Ausgaben mit
212.000,-- €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4

1.        Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf   2.137.000,-- € festgesetzt (Umlagesoll). Für die Bemessung der Umlage wird die Einwohnerzahl (Stand: 31.12.2021 herangezogen (Bemessungsgrundlage). Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft hatten am 31.12.2021 insgesamt 14.441 Einwohner. Für die Bemessung der Umlage im Verwaltungshaushalt nach der Einwohnerzahl wird der Betrag je Einwohner auf   148,00 €   festgesetzt.

2.        Eine Investitionsumlage im VG-Bereich (VG-Vermögensumlage) wird nicht festgesetzt.

3.        Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt des Schulbereichs nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Schüler der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll (Schul-Verwaltungsumlage), wird auf   836.000,-- € festgesetzt (Umlagesoll). Für die Bemessung der Umlage im Verwaltungshaushalt nach der  Schülerzahl (379 Schüler, Stand: 01.10.2022) wird der Betrag je Schüler auf   2.206,00 € festgesetzt.

  1. Eine Investitionsumlage im Schul-Bereich (Schul-Vermögensumlage) wird nicht festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und (oder) den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Jahresrechnung 2021 - Vorlage und Feststellung gem. Art. 102 Abs. 2, 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 09.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinschaftsversammlung wurde die Jahresrechnung 2021 vorgelegt (Art. 102 Abs. 2 GO). Jedes Mitglied erhielt einen Abdruck der Anlagen sowie des Rechenschaftsberichts vorab zur Kenntnisnahme. Die Jahresrechnung samt Anlagen wurde von der Prüfungsbeauftragten, Frau Brigitte Scherer, geprüft (Art. 103 GO). Der Gemeinschaftsvorsitzende Oswald gab die wichtigsten Prüfungsfeststellungen anhand des Berichts bekannt. Sachliche Hinweise und Anregungen des Prüfers wurden von der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Wie der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses zu entnehmen ist, traten nennenswerte Unstimmigkeiten nicht auf. Die angefallenen über-, oder außerplanmäßigen Ausgaben waren unabweisbar; eine haushaltsmäßige Deckung war im Hinblick auf den erzielten Sollüberschuss jederzeit gegeben. Die nachträgliche Zustimmung zu den über- oder außerplanmäßigen Ausgaben wird gem. Art. 66 Abs. 1 GO erteilt. Die Vorlage der wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung an den Gemeinderat erfolgte jedoch bereits jeweils mit Vorlage des Vorberichts zum Haushaltsplan des darauffolgenden Haushaltsjahres. Alle Vorberichte enthalten fortlaufende Tabellen oder Ausführungen zu den wichtigsten Daten des Vorjahres, des laufenden Haushaltsjahres sowie der künftigen Jahre des Finanzplanzeitraumes. Die Gemeinschaftsversammlung hatte somit bereits vor Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung von den wichtigsten Ergebnissen der Jahresrechnung Kenntnis erlangt und Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt.

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung schließt sich dem Bericht der Sachverständigen an und betrachtet die örtliche Rechnungsprüfung für 2021 als abgeschlossen.

Nachstehendes Rechnungsergebnis wird somit gem. Art. 102 Abs. 3 GO von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung festgestellt:


Bereinigte Soll-Einnahmen
in €
Bereinigte Soll-Ausgaben
in €
Verwaltungshaushalt
3.242.204,47
3.242.204,47
Vermögenshaushalt
540.788,72
540.788,72



Gesamthaushalt
3.782.993,19
3.782.993,19

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2021 - Entlastung gem. Art. 102 Abs. 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 09.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinschaftsversammlung mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass sie die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden. 

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Glonn erklärt ihr Einverständnis mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2021. Sie billigt die festgestellten Ergebnisse, verzichtet auf haushaltsrechtliche Einwendungen und erteilt sowohl dem Gemeinschaftsvorsitzenden als auch der Verwaltung die Entlastung hierzu. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Glonn) 5. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 09.02.2023 ö 6

Sachverhalt

MdGemVers. Bauer:
In den Gremien der Mitgliedsgemeinden wurde kürzlich der Antrag „Bewerbung als Ökomodellregion“ behandelt. Bei positivem Ausgang des Verfahrens ist geplant, eine/n Mitarbeiter/in dafür einzustellen. Wo soll diese Kraft verortet werden – bei der VG Glonn? Wer trägt die Kosten für diese Stelle?

Gem.Vors. Oswald:
Die Stelle soll nicht bei der VG Glonn geschaffen werden. Es handelt sich hier nicht um eine verwaltende Tätigkeit, sondern vielmehr um Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit usw. Die Initiatoren werden versuchen, einen anderen Träger/Stiftung für diesen Arbeitsplatz zu gewinnen, evtl. den Landschaftspflegeverband. Finanziert werden soll die Stelle über einen Förderprogramm des Freistaats Bayern und den beschlossenen Eigenbeteiligungen der 6
VG-Gemeinden.

Datenstand vom 13.02.2023 09:35 Uhr