Zuschussantrag des FC Germania Unterafferbach 1931 e. V. auf Grund- und Übungsleiterförderung 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales, 02.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 24.05.2024 stellte der FC Germania Unterafferbach 1931 e.V. einen Antrag auf Grundförderung und Übungsleiterförderung für das Jahr 2024.
1.) Grundförderung 2024
Nach § 5 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 5 Grundförderung
- Die Grundförderung soll sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Vereine mit geringer Mitgliederzahl, die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden.
- Jeder förderungsberechtigte Verein bzw. jede förderberechtigte Organisation erhält auf Antrag als jährliche Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche bis 26 Jahre; 1,10 € für Erwachsene ab 27 Jahre; mind. aber 100,00 €.
- Die Antragstellung der Grundförderung hat bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
- Grundlage dieser Förderung ist u. a. der jeweilige Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Aschaffenburg über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr (Stand 31.01. des Jahres). Ansonsten hat eine entsprechende Meldung von Seiten des jeweiligen Vereins bzw. Organisation zu erfolgen. Die Grundförderung gem. § 5 gilt auch für die Jugendarbeit.
Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der FC Germania Unterafferbach über 245 Jugendliche bis 26 Jahre sowie über 402 Mitglieder ab 27 Jahren.
Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:
Jugendliche bis 26 Jahre
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245 x 5,50 € =
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1.347,50 €
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Erwachsene ab 27 Jahre
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402 x 1,10 € =
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442,20 €
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Grundförderung 2024
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1.789,70 €
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2. Übungsleiterförderung 2024
Nach § 13 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 13 Förderung für staatlich anerkannte Übungsleiter
- Der Markt Goldbach gewährt allen förderungsberechtigten Vereinen und Organisationen einen Zuschuss zu den Kosten für staatlich anerkannte Übungsleiter mit Lizenz einen Zuschuss.
- Die Förderzusage erfolgt nach der Anerkennung der Lizenz durch das Landratsamt Aschaffenburg nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr.
- Die Höhe der Förderung beträgt:
- pauschal 400,00 € pro Übungsleiterlizenz oder
- je Übungsstunde 2,00 €, max. für 250 Übungsstunden.
- Zuschussanträge für ein Kalenderjahr sind bis zum 30.06.des Folgejahres einzureichen.
Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der FC Germania Unterafferbach über 7 Übungsleiterlizenzen.
Es ist somit eine Förderung in Höhe von 2.800,00 € (= 7 Übungsleiterlizenzen x
400,00 €) möglich.
Gesamtzuschuss:
1.) Grundförderung 2024
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1.789,70 €
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2.) Übungsleiterförderung 2024
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2.800,00 €
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Gesamt
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4.589,70 €
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Beschlussvorschlag
Dem FC Germania Unterafferbach 1931 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 4.589,70 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Buchst. B § 5 und Buchst. C § 13 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt kurz vor. Nachdem es keine Rückfragen gab, bat Sie um Beschlussfassung.
Beschluss
Dem FC Germania Unterafferbach 1931 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 4.589,70 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2024 16:01 Uhr