Am 11.12.2024 hat Bundeskanzler Olaf Scholz den Antrag für die Vertrauensfrage an den Bundestag übersandt, die damit einhergehende Abstimmung über die Vertrauensfrage fand am 16.12.2024 im Bundestag statt. Die Mehrheit der Abgeordneten sprach dem Bundeskanzler das Vertrauen nicht aus. Auf Ersuchen des Bundeskanzlers hat der Bundespräsident am 27.12.2024 den Bundestag aufgelöst und als Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23.02.2025 bestimmt.
Vorgezogene Neuwahlen haben zur Folge, dass diverse Wahlfristen verkürzt werden. Beispielsweise muss die Neuwahl binnen 60 Tagen nach Auflösung des Bundestages erfolgen. Darüber hinaus verkürzen sich für Wahlvorschlagsträger die Einreichungsfristen, bis wann die Vorschläge bei den Kreis- bzw. Landeswahlausschüssen vorgelegt werden müssen, für die Einholung von Unterstützungsunterschriften verbleiben nur wenige Wochen. Neben organisatorischen Belangen hat eine vorgezogene Neuwahl auch Auswirkungen auf die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche von der Briefwahl Gebrauch machen wollen oder müssen. Grund dafür ist, dass vorgezogene Neuwahlen zu einem verkürzten Briefwahlzeitraum führen, da die Wahlscheine für die Briefwahl nicht vor dem Zeitpunkt der Zulassung aller Wahlvorschläge ausgestellt werden dürfen und erst mit Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge die amtlichen Stimmzettel in den Druck gehen können.
Für die vorgezogene Bundestagsneuwahl am 23.02.2025 endet die Entscheidungsfrist der Landeswahlausschüsse und des Bundeswahlausschusses im Zusammenhang mit der Zulassung von Wahlvorschlägen am 30.01.2025. Folglich stehen erst am 31.01.2025 final alle für die Bundestagswahl zugelassenen Wahlvorschläge fest und erst ab diesem Zeitpunkt kann der Druck der Stimmzettel beginnen.
Der Markt Goldbach und die übrigen Landkreiskommunen sowie die Stadt Aschaffenburg bilden den Wahlkreis 246.
Das Wahlamt des Marktes Goldbach befasst sich bereits seit 07.11.2024 mit der örtlichen Wahlorganisation, alle bisher nicht fristgebundenen Tätigkeiten wurden seither Zug um Zug ausgeführt (z. B. Bestellung Wahlunterlagen, Festlegung Wahl- und Auszählungsräume, Festlegung Wahlgebiete, Wahlhelferaufrufe, Wahlhelfereinteilung, fortlaufende Pflege Wählerverzeichnis etc.). Bereits seit dem 08.11.2024 können die im Ausland lebenden Deutschen, welche zuletzt im Gemeindegebiet gemeldet waren, den Antrag auf Aufnahme im Wählerverzeichnis stellen. Insbesondere für diese Wähler ist der verkürzte Briefwahlzeitraum aufgrund der längeren Brieflaufzeiten problematisch.
Nach derzeitigem Stand werden die Wahlämter vermutlich erst am 10.02.2025 die Stimmzettel erhalten. Eine Bearbeitung der Briefwahlanträge und die Aushändigung bzw. Versendung von Briefwahlunterlagen ist frühestens ab diesem Zeitpunkt möglich, sodass der Briefwahlzeitraum effektiv weniger als 14 Tage beträgt.
Briefwahlanträge können bereits seit geraumer Zeit gestellt werden. Die Anträge können persönlich, schriftlich oder per E-Mail, mittels Vordruck auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben oder mittels Onlineantrag gestellt werden. Eine Nutzung des Onlineantrags ist vom 13.01. bis 16.02.2025 möglich. Die Wahlbenachrichtigungsschreiben müssen den Wahlberechtigten bis spätestens 02.02.2025 zugehen.
Eine reguläre Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus ist längstens bis zum 21.02.2025 um 15 Uhr möglich. Lediglich im Falle gesetzlich genau definierter Sonderfälle können Wahlscheine für die Briefwahl noch am 22.02. bis 12 Uhr oder gar 23.02.2025 bis 15 Uhr beantragt und ausgestellt werden.
Mit „Anlaufen“ der Briefwahl sind zunächst alle Wahlbriefe mit ausländischer Zustelladresse zu bearbeiten und umgehend in den Postversand zu geben.
Der Postversand der Wahlbriefunterlagen an den Wähler erfolgt nunmehr ausschließlich durch die Deutsche Post.
Die übergeordneten Wahlleitungen gehen aufgrund der verkürzten Briefwahlzeiträume davon aus, dass mit einer höheren Wahlbeteiligung in den Urnenwahllokalen zu rechnen ist. Infolgedessen sollte bei der bevorstehenden Bundestagswahl keine Reduzierung von Urnenwahllokalen erwogen werden, ferner sollte in den bestehenden Wahllokalen nach Möglichkeit die Zahl der Wahlkabinen erhöht werden.
Auch in Goldbach ist davon auszugehen, dass die Zahl der Wahlurnengänger in gewissem Umfang zunehmen könnte, gravierende Verschiebungen sind jedoch eher nicht zu erwarten. Gleichwohl wird in den Urnenwahllokalen im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten die Zahl der Wahlkabinen erhöht (2 auf 4 bzw. 4 auf 6). Die Zahl der Briefwähler wird sich jedoch voraussichtlich weiterhin auf einem hohen Niveau befinden, gleichzeitig wird bei dieser Wahl die Zahl der Personen zunehmen, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus beantragen und die Unterlagen sodann gleich mitnehmen möchten oder die Briefwahl ggf. direkt vor Ort ausüben. Für die Briefwahl vor Ort stehen dauerhaft 2 Wahlkabinen zur Verfügung, deren Anzahl im Bedarfsfall erhöht werden kann.
Wie geschildert gehen wir bei dieser Bundestagswahl davon aus, dass viele Briefwähler den Antrag persönlich im Rathaus abgeben und sodann die Unterlagen direkt in Empfang nehmen wollen. Um den unterschiedlichen Kundenanliegen bestmöglich gerecht werden zu können erfolgt im Bürgerbüro eine Kanalisierung der Kundenströme (Briefwahlbeantragung und übrige Anliegen bzw. „gemischte“ Anliegen). Darüber hinaus wird das Bürgerbüro bzw. das gesamte Sachgebiet Bürger- und Ordnungsamt für die Briefwähler Sonderöffnungszeiten anbieten. Sonderöffnungszeiten wird es beispielsweise an Tagen geben, wo das Rathaus ansonsten regulär für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Während der Sonderöffnungszeiten bleibt das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr weiterhin geschlossen, Zugang erhalten lediglich Personen für die Briefwahlbeantragung oder anderweitige Wahlanliegen.
Um dem sich seit Jahren verändernden Wählerverhalten Rechnung zu tragen, erfolgt zuletzt im Zuge der Europawahl 2024 eine Neuordnung der Wahllokale. Die Zahl der Urnenwahllokale wurde seinerzeit auf 6 Stück und die Zahl der Briefwahllokale auf 7 Stück festgelegt.
Bei der kommenden Bundestagswahl 2025 gibt es im Markt Goldbach 7.412 Wahlberechtigte (Stand 16.01.2025), d. h. 202 Personen weniger als bei der Europawahl 2024. Die Wahlberechtigten teilen sich auf die Stimmbezirke wie folgt auf:
Stimmbezirk
|
Urnenwahllokal
|
Zahl der Stimmberechtigten im Stimmbezirk
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0001
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Mehrgenerationenhaus
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1.554
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0002
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Feuerwehrhaus Goldbach
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1.260
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0003
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E-Werk
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1.385
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0004
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Mittelschule
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1.515
|
0005
|
Kiga St. Christophorus
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902
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0006
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Feuerwehrhaus Unterafferbach
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796
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Bei der Europawahl 2024 lag die Quote der Briefwahlanträge bei den einzelnen Stimmbezirken im Schnitt bei 40%. Die Zahl der Wähler an der Urne betrug bei keinem Urnenwahllokal mehr als 453 Personen. Während der Europawahl 2024 betrug die Wahlbeteiligung in Goldbach 66%.
Sowohl die erwartete höhere Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl als auch eine mögliche geringfügige höhere Anzahl von Urnenwahlgängern lässt keine Überlastung der örtlichen Urnenwahllokale erwarten. Folglich wurde die Anzahl der Urnenwahllokale und Briefwahllokale für die kommende Bundestagswahl nicht verändert.
Die drei Auszählungsräume/Briefwahllokale aus der Sporthalle Weberborn werden aus Belegungsgründen (Ringerball am Samstag vor der Wahl) in die Schule verlegt.
Urnenwahllokale
Mehrgenerationenhaus (Erdgeschoss)
Feuerwehrhaus Goldbach, großer Saal (1. Obergeschoss)
E-Werk Sitzungssaal (1. Obergeschoss)
Mittelschule Goldbach, Aula
Kindergarten St. Christophorus, Saal (1. Obergeschoss)
Feuerwehrhaus Unterafferbach, Fahrzeughalle
Briefwahllokale
Sitzungssaal Rathaus
Mehrgenerationenhaus (Obergeschoss)
altes Feuerwehrhaus, großer Saal
Pausenhalle Schule 1
Pausenhalle Schule 2
Mensa Grundschule
Trauzimmer Rathaus
Pro Wahllokal werden 8 Helfer eingeteilt, sodass für die Bundestagswahl 104 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt werden, zzgl. einer angemessenen Anzahl von potenziellen Ersatzhelfern bei kurzfristigen Krankheitsausfällen.
Die am Wahltag tatsächlich eingesetzten Helfer erhalten als Aufwandsentschädigung ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt seit der Bundestagswahl 2021 einheitlich 50,00 €. Die bisherige Höhe des Erfrischungsgelds ist üblich und angemessen, sodass für die kommende Bundestagswahl keine Veränderungen vorzunehmen sind.
Schulungstermine für die Wahlhelfenden werden jeweils am 11.02. sowie 13.02.2025 angeboten.
Entsprechend § 13 Abs. 2 Ziff. 3 Buchst. b) der GeschO obliegt der Vollzug des Wahlrechts der 1. Bürgermeisterin.
Das Gremium wird daher um Kenntnisnahme gebeten.