Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 13.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 13.05.2024 ö beschließend 3.1

Sachdarstellung

Gemäß Art. 58 BayBO kann die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2, § 12 BauGB) liegt und die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften (Art. 81 Abs. 1 BayBO) sowie des Art. 58 BayBO gewahrt sind. 

Folgende Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bei der Marktgemeinde Goldbach eingereicht und abschließend bearbeitet:

  • Dacherhöhung und Nutzungsänderung DG;
    Karl-Heeg-Str. 11, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 1928

  • Neubau Einfamilienhaus  mit Carport;
    Emanuel-Krebs-Str. 17, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 2455/28

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

  • Bebauungsplan: Sätz-Helle
  • Bebauungsplan: Hösbacher Weg 2. Änderung

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Es bedarf keiner Beschlussfassung. 

Datenstand vom 24.06.2024 15:21 Uhr