Bauantrag: Anbau Garage für Zweiräder u. Neuerrichtung Pavillon, Nutzungsänderung Werkstattgebäude mit Wohnung zu Mehrfamilienhaus (3 WE), Jahnstr. 27, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 4102
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 21.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachdarstellung
Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach gemäß § 34 BauGB zu bewerten.
Geplant ist der Anbau einer Garage für Zweiräder und die Neuerrichtung eines Pavillons sowie die Nutzungsänderung des Werkstattgebäudes mit Wohnung zu einem Mehrfamilienhaus (3 WE).
Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Festlegungen des Flächennutzungsplans einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zugeordnet werden.
In einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ist gemäß § 17 BauNVO eine GRZ von 0,60 und eine GFZ von 1,20 festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf gemäß § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,80.
In einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind die GRZ sowie GFZ an die umliegende Bebauung anzupassen. Die gemäß §§ 17, 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO festgesetzten Maße stellen Orientierungswerte dar.
Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,32, eine GRZ 2 von 0,73 und eine GFZ von 0,65 auf.
Für dieses Vorhaben sind 4 Stellplätze vorzuhalten.
Die Bauherrin weißt 4 Stellplätze auf dem Grundstück nach.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
§ 34 BauGB
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
MGRin Katja Bieber merkt an, dass nach Ihrer Auffassung 5 statt 4 Stellplätze nachzuweisen seien. Es befinde sich ein bestehender Stellplatz auf dem Grundstück, welcher der bestehenden Wohneinheit zuzuordnen sei. Für die beiden neu ausgewiesenen Wohneinheiten, seien je 2 Stellplätze herzustellen.
Frau Becker informiert über die Abstimmung mit der Bauaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg. Zunächst sei die Verwaltung ebenfalls davon ausgegangen, dass die notwendigen Stellplätze entsprechend der Erläuterung von MGRin Katja Bieber vorzuhalten seien.
Die Bauaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg entgegnete jedoch, unter Bezug zu aktuellen Rechtsprechungen, dass 4 Stellplätze ausreichend seien.
Anschließend folgt die Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.11.2024 16:20 Uhr