Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 21.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Gemäß Art. 52 Abs. 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2024

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Schlosserarbeiten: Vergabevorschlag und Beauftragung der wirtschaftlichsten Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe der Schlosserarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterfirma, wenn die Auftragssumme eine Mehrung von 10 % der ungeprüften Angebotssumme nicht übersteigt.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Holz-/Alufenster: Freigabe zur Beauftragung der wirtschaftlichsten Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe der Holz- Alufenster an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach Prüfung der Angebote und Einhaltung der Fristen, wenn die Auftragssumme eine Mehrung von 10% der ungeprüften Angebotssumme nicht übersteigt.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Alufenster: Freigabe zur Beauftragung der wirtschaftlichsten Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis.
Es bedarf keiner Beschlussfassung

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Wärmedämmverbundsystem: Vergabevorschlag und Beauftragung der wirtschaftlichsten Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe der Wärmedämmverbundsystemarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterfirma, wenn die Auftragssumme eine Mehrung von 10% der ungeprüften Angebotssumme nicht übersteigt.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.3/1.4: Gebäudereinigung: Bekanntage der Vergabe des Auftrags an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Die Vergabe wird durch den Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen. 

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.3: Abbrucharbeiten HLS: Vorstellung und Freigabe des Nachtrages Nr. 3; Demontagearbeiten Heizung und Sanitär
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Nachtrag Nr. 3 zu den Abbrucharbeiten HLS der Fa. Calor GmbH aus Frammersbach für den BA 1.3/1.4, Demontagearbeiten Heizung und Sanitär.

Beschluss:
BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen, Decke und Beleuchtung: Dachdecker- und Spenglerarbeiten: Bekanntgabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Beschluss:
BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen, Decke und Beleuchtung: Zimmererarbeiten: Bekanntgabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Beschluss:
Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen des Goldbachs (Gewässer 3. Ordnung) im gesamten Bereich der bebauten Ortslage
Die Arbeiten zur Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen des Goldbachs (Gewässer 3. Ordnung) im gesamten Bereich der bebauten Ortslage, werden an das Büro Ingenieurbüro Jung GmbH vergeben.

Beschluss:
Stadtumbau: Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Vertrag zum Stadtumbaumanagement sowie der Sanierungsträgerschaft 2025 - 2026 zur Vergabe an die STEG Stadtentwicklung GmbH
Die Fortsetzung des Stadtumbaumanagements in der Zeit von 01.01.2025 – 31.12.2026 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Unterfranken und nach Vorlage des Bewilligungsbescheides befürwortet. Die notwendigen Eigenmittel werden bereitgestellt.

Der Markt Goldbach vergibt unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Unterfranken die Aufgaben für die Leistungserbringung zum Stadtumbaumanagement sowie der Sanierungsträgerschaft an die STEG Stadtentwicklung GmbH. Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre (01.01.2025 – 31.12.2026).

Beschluss:
BV: Erweiterung des Spielplatzes Wiesenstraße Unterafferbach um einen Kleinkindspielbereich (Kinder 1-6 Jahre)
Der durch die Verwaltung vorgestellte Entwurfsplan samt Kostenschätzung in der Fassung vom 28.08.2024 zur Erweiterung des Spielplatzes in der Wiesenstraße, OT Unterafferbach; Fl. Nr. 1520/101 wird gebilligt. Die Schaffung eines Spielbereichs für U6- Kinder im nordöstlichen Bereich wird mitgetragen.

Der bestehende Spielplatz im Bereich Dr. – Kraus – Straße, Fl. Nr. 1600/78 soll aufgegeben und zurückgebaut werden. Die vorgenannte Fläche soll künftig einer Nutzung als Baufläche zugeführt werden. Die damit einhergehende Änderung des Bauleitplans „Wingert 4. Änderung“ wird mitgetragen. Das Vergabemodell zur künftigen Baufläche wird im Rahmen einer Sitzung des Marktgemeinderates festgelegt. 

Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Spielgeräte wird an die Firma Proludic, Göppingen vergeben.

Beschluss:
Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung für den Markt Goldbach; Vergabe des Planungsauftrags
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Goldbach billigt die Vergabe der Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung an das Büro BfT Energieberatungs GmbH, 63768 Hösbach.

Finanzielle Auswirkungen

Datenstand vom 20.11.2024 16:20 Uhr