Ernennung von Herrn Tim Labudda zum Leiter des Standesamts Goldbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 62. Sitzung des Marktgemeinderates 14.02.2025 ö beschließend 9

Sachdarstellung

Zum 31.08.2024 schied die bisherige Leiterin des Standesamts Goldbach, Frau Verwaltungsoberinspektorin Kathrin Stadtmüller, auf eigenen Wunsch aus dem Dienstverhältnis beim Markt Goldbach aus. Frau Stadtmüller wurde auf ihren Antrag hin mit Wirkung zum 01.09.2024 zur Stadt Aschaffenburg versetzt. 

Mit Wirkung vom 01.11.2024 wurde Herr Tim Labudda als Verwaltungsfachangestellter im Bürger- und Ordnungsamt des Marktes Goldbach eingestellt. Gleichzeitig wurde Herr Labudda zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Goldbach bestellt. 
Die Aufgaben der Leitung des Standesamts wurden in der Zwischenzeit von der Stellvertretenden Leiterin, Frau Vanessa Müller, wahrgenommen.

Mit Schreiben vom 15.01.2025 informierte die Bayerische Verwaltungsschule (BVS), dass Herr Labudda seine 2-jährige Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (BL II) erfolgreich abgeschlossen hat. 

Herr Labudda verfügt bereits über einschlägige Berufserfahrung im Personenstandswesen und erfüllt sämtliche Voraussetzungen nach § 2 AVPStG für die Ernennung zum Leiter des Standesamts. 

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsfachwirt Tim Labudda wird mit sofortiger Wirkung zum Leiter des Standesamts Goldbach ernannt. 
Die entsprechende Ernennungsurkunde ist gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen; mit der Aushändigung (Bekanntgabe) wird die Bestellung wirksam. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) 

§ 2 Bestellungsvoraussetzungen
(1) Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer

1. zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,

2. als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, nach den Vorgaben des Leistungslaufbahngesetzes bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,

3. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und

4. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.


§ 4 Leitung des Standesamts
(1) Für jedes Standesamt ist einer der Standesbeamten zum Leiter des Standesamts und ein weiterer zu dessen Stellvertreter zu ernennen.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Anschließend erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Verwaltungsfachwirt Tim Labudda wird mit sofortiger Wirkung zum Leiter des Standesamts Goldbach ernannt. 
Die entsprechende Ernennungsurkunde ist gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen; mit der Aushändigung (Bekanntgabe) wird die Bestellung wirksam. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2025 15:12 Uhr