Errichtung einer Heizzentrale für die Schulen sowie für die Sporthalle Weberborn; Vorstellung und ggf. Billigung der Entwurfsplanung samt Kostenberechnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss, 17.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 58. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.02.2025 ö beschließend 3

Sachdarstellung

In der Marktgemeinderatssitzung vom 15.01.2021 stellte das Ingenieurbüro BfT, Hösbach ein Energiekonzept für die Versorgung der Schulen sowie der Sporthalle Weberborn vor.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1: 
Der Marktgemeinderat billigt das vorgestellte Energiekonzept auf Grundlage der Nutzung von regenerativen Energien

Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat billigt die Herstellung einer gemeinsamen Heizzentrale für die 
Sporthalle Weberborn und die Schulen. Die notwendigen Mittel werden freigegeben.

Auf Grundlage dieser Beschlusslage wurden die Planungsbüros Wohlfromm (Heizung, Lüftung, Sanitär), Pfister (Elektrotechnik) und RitterBauer + Partner Architekten (Architektur) damit betraut, die Planung der Heizzentrale bis inklusive Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung samt Kostenschätzung) durchzuführen.

Die Vorstellung der vorgenannten Planung erfolgte im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.02.2022. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Vorentwurf mit Kostenschätzung in der vorgestellten Fassung für die Errichtung einer Heizzentrale für die Schulen sowie die Sporthalle Weberborn. Das Grundkonzept zur Schaffung einer gemeinsamen Heizzentrale zur Nutzung von regenerativen Energien wird weiterhin mitgetragen. 

Im Anschluss wurde die vorgenannte Thematik auf Antrag der CSU Fraktion nochmals im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.12.2022 behandelt. Hierbei wurde folgender Beschluss gefasst:

An der beschlussmäßig behandelten Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.02.2022 zur Schaffung einer Heizzentrale für die Schulen sowie die Sporthalle Weberborn wird festgehalten. Die Vorentwurfsplanung samt Kostenschätzung in der Fassung vom 21.02.2022 zur Errichtung einer gemeinsamen Heizzentrale mit Nutzung von regenerativen Energien, wird weiterhin mitgetragen.

Im Anschluss wurde das bestehende Konzept mit Beteiligung verschiedener Sachverständigen (Statik, Bauphysik, Erschließung, Brandschutz, etc.) fortgeschrieben und weiterentwickelt. 

Am 16.10.2024 fand eine Besichtigungstour vergleichbarer Anlagen statt. Insbesondere auf deren Grundlage wurde beraten, eine zweite Variante in Form eines eingeschossigen Baukörpers; Entfall Kellergeschoss, zu untersuchen. Dies würde zum einen die Aufwendungen im laufenden Betrieb / Unterhalt sowie in der Wartung erheblich vereinfachen; Andienung der Anlage, Wartung der Zentrale, etc. Zum anderen sollte hier insbesondere beim Gebäudekörper eine Kosteneinsparung geprüft werden. Es wurde einvernehmlich festgelegt, mit den vorgenannten Paramenten, eine weitere Variante prüfen bzw. durch die Planungsbüros erarbeiten zu lassen.

Die Änderungen zur ersten Variante würden sich demnach insbesondere wie folgt darstellen:

  • Eingeschossiger Baukörper östlich der Sporthalle; der Standort sollte dem Grunde nach beibehalten werden.
  • Kein Keller notwendig; Einsparungen möglich / prüfen
  • Verminderung Erdaushub und Entfall des Verbaus
  • Erhebliche Vereinfachung zur Anlieferung und Einbau der Technik
  • Deutliche Verbesserung zum Unterhalt der Anlage
  • Keine Krananlage notwendig; Anschaffung und Wartung entfällt
  • Die Andienung könnte auf einer Ebene erheblich erleichtert stattfinden; Bauunterhalt und Anlieferung wird optimiert.
  • Der Pufferspeicher wird außerhalb des Gebäudes im nordwestlichen Teil platziert. Damit würde weiterer Platz für technische Gerätschaften (Radlader) geschaffen.
  • Der Müllsammelplatz der Schule könnte im nordwestlichen Teil in überdachter Form integriert werden.
  • Der östliche Gebäudeteil; Hackschnitzellager, wird mit einem Pultdach zur Gewährleistung der Andienung zum „Abkippen“ der Hackschnitzel geplant.
  • Die weiteren Gebäudeteile werden mit einem Flachdach geplant.
  • Die Fassade wird mit Holzverkleidung geplant, so dass sich der Gebäudekörper architektonisch in das Gesamtbild der Schule einfügt. 

Eine Kosteneinsparung konnte leider nicht erzielt werden. Dennoch stellt die Variante 2 aus Sicht der Verwaltung die deutlich bessere Lösung dar, da insbesondere im Unterhalt bzw. im Betrieb der Anlage über die Jahre hinweg erhebliche Einsparungen gegenüber der Variante 1 erzielt werden können. Auch wurden notwendige Flächen für den täglichen Ablauf des Schulbetriebs sinnvoll integriert. Diese stellen sich insbesondere wie folgt dar:

  1. Integrierte Flächen/ Nutzungen:

- Schaffung eines Abstellplatzes für den notwendigen Radlager zur Bewirtschaftung der Anlage

- Integration eines Platzes für die Müllbehälter der Schule

  1. Einsparungen im Unterhalt / Betrieb:

- Die Wartung bzw. ein möglicher Austausch von technischen Komponenten ist im niveaugleichen
Bauwerk der Variante 2 erheblich einfacher möglicher anstatt im zu schaffenden Kellergeschoss der Variante 1

- Die notwendige Krananlage der Variante 1 entfällt. Bei der Variante 2 ist lediglich ein vereinfachter „Hebezug“ notwendig. Hier werden sowohl bei der Anschaffung als auch im Bereich der jährlichen Wartung, Einsparungen erzielt. 

- Die „Entaschung“ der Anlage kann auf einer Ebene in einem erheblich einfacheren Arbeitsablauf dargestellt werden. Bei der Variante 1 sind zwei Personen notwendig; Bedienung Krananlage, wobei bei der Variante 2 diese Arbeit von einer Person erledigt werden kann. Hier wird der Personaleinsatz deutlich minimiert.

Das Ergebnis der zweiten Variante wurde planerisch und kostenmäßig erfasst. 

Der Beschlussvorlage wurden folgende Unterlagen beigefügt:

- Entwurfsplanung mit Kostenberechnung Variante 1 und 2
- Präsentation zur heutigen Sitzung
- Präsentation aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 21.02.2022

Für die Produktion / Anlieferung des Brennstoffs in Form der Holzhackschnitzel wurden bisher verwaltungsintern verschiedene Varianten beraten. Diese stellen sich insbesondere wie folgt dar:

  • Produktion (externes Unternehmen) von Hackschnitzeln aus dem gemeindeeigenen Wald und Anlieferung durch den Bauhof; aus der bestehenden Hackschnitzelhalle
  • Abholung von „fertigen“ Hackschnitzeln bei einer Fremdfirma durch Bauhofpersonal
  • Externe Produktion samt Anlieferung durch eine Fremdfirma
  • Abschluss eines Liefervertrags mit einer Produktionsfirma, die Dienstleistung soll über das „gemeindeeigene Holz“ (teilweise) abgedeckt werden

Auf Basis dieser Varianten wird die Verwaltung im weiteren Verfahren Kosten ermitteln und ein Konzept zur wirtschaftlichen Belieferung der Anlage erstellen. Darüber wird im Rahmen einer künftigen Sitzung durch die Verwaltung berichtet.

Der seitens der Verwaltung vorgesehene Zeitplan stellt sich wie folgt dar:

  • Vorstellung Entwurfsplanung mit Kostenberechnung im BUA, 17.02.2025
- Beschluss zur Variante
  • Einreichung Förderantrag, März 2025; 
- Bestätigung Erneuerbaren– Energien– Anteil, gefordert 65 %, gemäß Berechnung 78 %
- Voraussichtliche Förderung 800.000 € – 1.000.000 €; Verbindliche Aussage nach Vorlage des Bewilligungsbescheides 
  • Einreichung Bauantrag, März 2025
  • Start Ausschreibungen, April/ Mai 2025
  • Vorlage Baugenehmigung, Mai 2025
  • Erste Vergaben, Juni/Juli 2025
  • Baubeginn August 2025; Bauzeit circa 10 - 12 Monate; Aktivierung der Anlage in den Sommerferien 2026 mit Fertigstellung des BA 2

Mit Bezug des Neubaus der Grundschule (11/24) sowie des sich derzeit in Sanierung befindlichen Bestandsbaus (geplant Sommerferien 2026) kann die Beheizung des Gesamtareals nicht mehr über die bestehende Heizungsanlage gewährleistet werden. 

Im Rahmen der Sitzung wird die fortgeschriebene Planung samt Kostenberechnung durch die Büros Wohlfromm (HLS) und RitterBauer + Partner Architekten vorgestellt. Weiterhin wird das Büro BfT, Hösbach, insbesondere zum Punkt Fördermöglichkeiten für Fragen zur Verfügung stehen. Auch werden mögliche Einsparpotentiale aufgezeigt. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss billigt die vorgestellte Entwurfsplanung samt Kostenberechnung der Variante 2; eingeschossiger Baukörper in der Fassung vom 17.02.2025 und trägt den präsentierten Zeitplan mit.  Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Förderanträge vorzubereiten und einzureichen.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Wohlfromm, Frau Adelmann, Herrn Peter Sauer und Herrn Simon Sauer als Sachverständige dieses Projektes und informiert über den aktuellen Sachstand sowie die Vorgeschichte der Planung. 

Herr Peter Sauer beginnt mit der Vorstellung des Projektes anhand beigefügter Präsentation. 
Er geht insbesondere auf die derzeit geplante Kubatur des Gebäudes sowie die Kostenberechnungen ein. 

Ein mögliches Einsparpotenzial stellt der Entfall der Holzfassade mit ca. 40.000 € dar. Herr Sauer bittet jedoch, dies gründlich zu bedenken. Es handle sich um ein massives, ca. 11 m bzw. 6 m hohes Gebäude aus Beton. Die Holzfassade lockere die Ansicht auf und mindere das massive Erscheinungsbild.

Die technischen Daten sowie die, aufgrund der Anpassung der Kubatur notwendigen Mehrkosten, werden von Frau Adelmann und Herrn Wohlfromm erläutert.  

MGR Oliver Binz erkundigt sich nach der Flächendifferenz für die Aufbewahrung der Hackschnitzel in Höhe von ca. 50 m², zwischen den Versionen 1 und 2. 

Frau Adelmann legt dar, dass bei der Version 1, aufgrund der Kubatur, eine größere Menge in einer unterirdischen Kammer eingefüllt werden könne. Die Version 2, welche ebenerdig ausgeführt werde, bedarf einer höheren Fläche in der Breite, da die Hackschnitzel lediglich als Haufwerk gelagert werden können. 

MGRin Cindy Reißing fragt nach der Umplanung eines außenliegenden Pufferspeichers statt der bisher vorgesehenen 4 Behälter innerhalb des Gebäudes. 

Frau Adelmann erklärt, dass ein großer Behälter ein größeres Volumen aufweise. Durch das größere Volumen innerhalb eines Behälters könne eine größere Wärmespeicherung erzeugt werden. 

Herr Wohlfromm ergänzt, dass das Auslagern des Speichers einen Stellplatz für den notwendigen Radlader biete. 

Bürgermeisterin Frau Rußmann berichtet, dass die Folgekosten betrachtet worden seien. Der Radlader kann in den Sommerzeiten im Bauhof und in den Wintermonaten in der Heizzentrale vorgehalten und eingesetzt werden.

Die Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung sowie der Sachverständigen zählen die Vorteile der eingeschossigen Gebäudekubatur auf. Die Krananlage entfalle, da keine Höhenunterschiede zu überwinden seien. Demnach entfalle der Bedarf einer zweiten Person, welche bei Arbeiten mit der Krananlage zwingend notwendig sei. Es könne mit üblichem Hebewerkzeug gearbeitet werden. Des Weiteren sei ein zukünftig notwendiger Tausch von Ersatzteilen bei einem ebenerdigen Gebäude einfacher. Auch die Entaschung sowie der Abtransport werde vereinfacht. 

MGR Heinrich Schwind fragt nach der Verwertung der Asche. 

Frau Hofmann berichtet, dass derzeit verschiedene Varianten geprüft werden. Grundsätzlich gehe man von kompostierfähiger Asche aus. Dies werde zu Beginn der Inbetriebnahme geprüft. Mögliche Verwertungen seien die Kompostierung in einer Kompostieranlage, der Erwerb durch Landwirte als Düngemittel sowie die Verteilung im Wald. Letztere Option bleibe jedoch voraussichtlich unberücksichtigt, da die gleichmäßige Verteilung auf dem Waldboden faktisch nicht umsetzbar sei. 

MGR Oliver Binz erinnert, dass bei Vorstellung der damaligen Planung die Aspekte, welche nun als Vorteile genannt werden, nicht thematisiert worden seien. Im Rahmen der damaligen Beratungen habe er bereits auf die Errichtung eines ebenerdigen Gebäudes hingewiesen, dies wurde abgelehnt. Nun werde konkret dieses Konzept dennoch verfolgt. 
Er greift nochmals das Thema der enormen Lagerfläche für die Hackschnitzel auf und bittet um Prüfung. 

Herr Wohlfromm entgegnet, dass die Besichtigungen vergleichbarer Anlagen zur Erkenntnis führten, dass der Platzbedarf bestehe. 

MGRin Katja Bieber erkundigt sich nach den Unterhaltskosten solch einer dimensionierten Anlage. Sie bittet um eine Zusammenstellung der Ausgaben wie z. B. Holz, Personal, Fahrzeuge, Wartungen, etc. 

Die Vorsitzende antwortet, dass dies derzeit nicht konkret vorgelegt werden könne. Es werde geprüft, ob das heimische Holz jederzeit ausreiche; hiervon werde aktuell ausgegangen. Entsprechend richten sich die notwendigen Ausgaben für das Holz. 
Es sei die Einstellung eines technischen Hausmeisters vorgesehen. Dieser solle in erster Linie die Betreuung der Anlage und der technischen Anlagen in den anderen Liegenschaften übernehmen. 

Herr Brückner weist darauf hin, dass ein Großteil der Fragen bereits in der Sachverhaltsdarstellung erläutert seien. 

MGR Heinrich Schwind entgegnet den Debatten der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses damit, dass im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes keine erneute, grundlegende Entscheidung über den Energieträger Hackschnitzel diskutiert werde. Dies sei bereits verbindlich beschlossen. 

Die Vorsitzende bekräftigt die Aussage von Herrn Schwind und erinnert an die erfolgten Prüfungen der weiteren Heizkonzepte und Energieträger. 

Frau Hofmann geht auf die Frage der Betreuung der Anlage ein. Es werde davon ausgegangen, dass eine technisch versierte Person ca. 1 – 2 Stunden pro Tag für den Unterhalt der Anlage benötige. Hinzu komme die weitere Technik, welche im Rahmen der Generalsanierung der Schulen eingebaut werde. 
Die Beschaffungsvarianten der Hackschnitzel solle ein Arbeitskreis ermitteln. 

MGR Paul Mann erkundigt sich nach der Anlieferung der Hackschnitzel. Der bisher vorgestellte Anlieferungsturnus sei auf einen großen Sattelzug bezogen worden. Die jetzige Präsentation beinhalte z. B. einen Traktor mit Anhänger, welcher ein geringeres Volumen transportieren könne. Ihn interessiert der daraus entstehende Anlieferungsturnus sowie die Frage, ob der Traktor bereits im Besitz des Marktes Goldbach sei oder ebenfalls beschafft werden müsse. 

Frau Hofmann informiert, dass auch dies bereits in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführt sei. Es bedarf dem Vergleich verschiedener Varianten, wie z. B. die Anlieferung mit Fahrzeugen welche nicht dem Markt Goldbach gehören, jedoch greifbar seien. Eine weitere Möglichkeit sei unter anderem der Ankauf des Holzes durch eine Fremdfirma mit anschließender Produktion und Verkauf sowie Anlieferung an den Markt Goldbach. 

Herr Brückner ergänzt, dass mit ca. 2000 m³ im Winter gerechnet werde. Dies bedarf einer Anlieferung von ca. 1 – 2x pro Woche mit je 40 m³. In den Sommermonaten könne der Turnus auf 4-6 Wochen gestreckt werden. Die Anlieferung erfolge vor Schulbeginn oder nach Schulende. 

MGRin Birgit Schneider bittet zur Vermeidung eines erheblichen Gefahrenpotenzials um die zwingende Anlieferung außerhalb des Schulbetriebes. 
Sie fragt nach der Dauer der Anlieferung. 

Michael Schmitt stimmt der zwingenden Durchführung des Abladevorgangs außerhalb des Schulbetriebes zu. Man benötige ca. 20 min für den reinen Abladevorgang. Hinzu komme das nachträgliche säubern des Platzes, das Öffnen und Schließen der Tore sowie weitere kleine Maßnahmen. Unabhängig des Gefahrenpotenzials sei eine Anlieferung nach 7 Uhr nicht möglich, da die ankommenden und parkenden Fahrzeuge die Anlieferung behindern. 

MGRin Cindy Reißing fragt, ob der Pufferspeicher in dieser Dimension ausschließlich in den Winter- oder auch in den Sommermonaten benötigt werde. 

Frau Adelmann und Herr Wohlfromm erklären, dass das Volumen ganzjährig benötigt werde. Der Pufferspeicher werde nicht ausschließlich für den Betrieb der Heizung, sondern ebenfalls für die Erzeugung des Warmwassers benötigt. 

Matthias Schäfer ergänzt, dass das BHKW ebenfalls die Wärme in den Pufferspeicher einbringe. 

MGR Oliver Binz erkundigt sich nach möglichen Einsparpotenzialen im Bereich der Heizungstechnik.  

Frau Adelmann verneint dies. Es werde bereits ausschließlich mit den notwendigen Komponenten geplant. Derzeit erfolge die Prüfung der technischen Gegebenheiten in der zukünftig angeschlossenen Sporthalle Weberborn, um hier ebenfalls lediglich die absolut notwendigen bzw. möglichen Anpassungsarbeiten zu ermitteln. 

MGRin Birgit Schneider bittet um einen Vergleich der Gebäudehöhe der Variante 2 gegenüber der Höhe der Schule bzw. der Sporthalle Weberborn. 

Herr Peter Sauer erläutert, dass mit bloßem Auge keine starken Höhenunterschiede festzustellen seien. Das geplante Gebäude habe eine Höhe von ca. 11 m, die Schule sowie Sporthalle betragen ca. 10 m. 

MGR Oliver Binz merkt an, dass die Schleppkurve sehr schmal erscheine. 

Herr Brückner und Herr Kissel bejahen dies. Die Schleppkurve sei für einen Sattelzug nicht ausgelegt. Mit Fahrzeugen wie z. B. einem Traktor, welche eine Masse von 40 m³ transportieren, könne das Gebäude angedient werden.  

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses bitten um Information bzgl. der möglichen Förderungen.

Herr Simon Sauer erläutert, dass der Markt Goldbach eine voraussichtliche Förderung in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten über das BAFA erhalte. Förderfähig seien z. B. das Gebäude, die Anlagentechnik, die Verrohrungen sowie die Übergabestation. 
Es erfolge die Einreichung von zwei Förderanträgen. Der erste Förderantrag umfasse die Errichtung des Nahwärmenetzes, der zweite den Anschluss der Weberbornsporthalle. 

MGRin Katja Bieber fragt, ob eine Förderung über das TFZ möglich sei. 

Herr Simon Sauer wird sich umgehend erkundigen. 

MGRin Cindy Reißing spricht an, dass ein 40 m³ Abrollcontainer Maße von 7,50 m x 2,55 m hat. Sie bedenkt, ob ein Tor mit einer Höhe von 8,50 m notwendig sei. 

Herr Brückner berichtet, dass sie sich beim Besuch der ähnlichen Anlagen einen Abladevorgang angeschaut haben. Die Höhe von 8,50 m werde benötigt. 

Herr Kissel und Herr Schmitt ergänzen, dass zu der Höhe des Containers eine Fahrzeughöhe von ca. 4,0 m zuzurechnen sei. Bei einem Abkippwinkel von ca. 45° werde bereits eine Mindesthöhe von 8,0 m erreicht. 

Die Vorsitzende informiert abschließend, dass baldmöglichst mit dem Bau zu beginnen sei, um eine Inbetriebnahme im Sommer 2026, zusammen mit dem BA 2, zu gewährleisten. 

Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt die vorgestellte Entwurfsplanung samt Kostenberechnung der Variante 2; eingeschossiger Baukörper in der Fassung vom 17.02.2025 und trägt den präsentierten Zeitplan mit.  Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis die Förderanträge vorzubereiten und einzureichen und weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.03.2025 09:06 Uhr