Wahl zum Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Goldbach vom 15.02.2025; hier: Bestätigungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 63. Sitzung des Marktgemeinderates 14.03.2025 ö beschließend 3

Sachdarstellung

Aufgrund des bisherigen Wahlturnus finden bei der Freiwilligen Feuerwehr Goldbach die Wahlen zum Kommandanten und zum Stellvertreter des Kommandanten nicht zeitgleich statt, beiderseits beträgt die Amtszeit 6 Jahre. Der Kommandant wurde im Jahr 2021 gewählt. Im März 2019 fand die letzte Wahl zum Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten bei der Freiwilligen Feuerwehr Goldbach statt, sodass rechtzeitig vor Ende dessen Amtszeit Wahlen herbeizuführen waren.  

Am 15.02.2025 fand die Dienst- und Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Goldbach statt. Im Rahmen der Dienstversammlung wurde Herr Fabian Hein als Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten ordnungsgemäß gewählt und somit in seinem bisherigen Amt wiedergewählt.  

Gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) i. V. m. § 5 Abs. 11 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach ist die Wahl durch den Marktgemeinderat im Benehmen mit dem zuständigen Kreisbrandrat zu bestätigen.  

Die Bestätigung darf nur versagt werden, wenn der Gewählte aus fachlichen, gesundheitlichen oder aus sonstigen wichtigen Gründen für das Amt ungeeignet ist.

Mit E-Mail vom 20.02.2025 wurde der Kreisbrandrat über die ordnungsgemäß durchgeführte Wahl unterrichtet und um dessen Stellungnahme gebeten, welche sodann am 20.02.2025 per E-Mail der Gemeindeverwaltung zuging. Seitens der Kreisbrandinspektion werden keine Einwände erhoben.

Für das Amt des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten muss der Gewählte den Lehrgang „Leiter der Feuerwehr“ und den Lehrgang „Gruppenführer“ absolvieren bzw. absolviert haben. Über beide Lehrgänge verfügt der Gewählte bereits seit einigen Jahren. 

Versagungsgründe für eine Bestätigung des neu gewählten stellvertretenden Kommandanten Herrn Fabian Hein bestehen nicht. 

Beschlussvorschlag

Herr Fabian Hein, wohnhaft in 63773 Goldbach, wird gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFWG i. V. m. § 5 Abs. 11 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach im Amt des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Goldbach bestätigt. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin erläuterte den Sachverhalt. Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Herr Fabian Hein, wohnhaft in 63773 Goldbach, wird gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFWG i. V. m. § 5 Abs. 11 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach im Amt des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Goldbach bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2025 11:25 Uhr