Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Anpassung der Nutzungsentgelte und Änderung der Stornobedingungen im Mehrgenerationenhaus "LebensWert" ab 01.07.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 26.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.03.2025 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Nutzungsentgelte:
Das Mehrgenerationenhaus „LebensWert“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus Miteinander – Füreinander“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Bearbeitung der Förderverfahren ist dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA, Köln) übertragen. 
Die Förderrichtlinie sieht vor, dass das Haus keine Gewinne erwirtschaften darf. Dennoch können moderate Nutzungsentgelte erhoben werden, um die Betriebskosten, insbesondere für Reinigung und Verwaltung, mitzufinanzieren.

Die Nutzungsentgelte wurden zuletzt zum 01.01.2023 angepasst. Im Zuge dessen wurden die Entgelte jedoch nur sehr geringfügig erhöht und lediglich übersichtlicher gestaltet.
Sie sind weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau, das den Zugang für alle Nutzergruppen sicherstellt. Gleichzeitig sind jedoch die Betriebskosten, insbesondere für Reinigung, Instandhaltung und Verwaltung, aufgrund allgemeiner Preissteigerungen angestiegen. Eine moderate Anpassung der Entgelte ist daher erforderlich.

Folgende Erhöhung der Nutzungsentgelte schlägt die Verwaltung vor:




Nutzungszweck und Preis je Tag
Raum-
Nr.
Raum-Bezeichnung
Fläche in m² (ca.)
A
B
C
D
 
 
 
 
 
 
 
1
Offener Treff 
(EG, große Küche, teilbar, auch einzeln buchbar).                                                Einrichtung: Tische, Stühle, Flipchart, Display.                                                                   Für 30-40 Personen geeignet.
37
10,00 €
35,00 €
80,00 €
70,00 €
 

 
 
 
 
 
2

37
0,00 €
30,00 €
65,00 €
55,00 €
 
 
 
 
 
 
 
3
Interner Besprechungsraum
15
wird nicht vermietet, nur interne Nutzung
 
 
 
 
 
 
 
4/5
Gruppenraum 1 und 2
(EG, kleine Küche/Spielecke)               Einrichtung: Tische, Stühle, bei Bedarf Flipchart, Display + Technik.                                                   Für 20-30 Personen geeignet.
44
10,00 €
35,00 €
90,00 €
75,00 €
 
 
 
 
 
 
 
6
Veranstaltungsraum groß (geeignet für Vorträge mit Bestuhlung und Bewegungskurse, max. 2 Tische vorhanden)
82
0,00 €
55,00 €
130,00 €
110,00 €
 
 
 
 
 
 
 
 
zzgl. Außenbereich (optional)
 
0,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
 
 
 
 
 
 
 
 
Wochenendzuschlag (psch.)
 
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
 
 
 
 
 
 
 
 
mehrtägige Nutzung -
Nachlass auf Gesamtbetrag
 
0%
10%
10%
10%


Im Vergleich ist nachfolgend die Übersicht der bisherigen Nutzungsentgelte eingefügt:



Nutzungszweck und Preis je Tag
Raum-
Nr.
Raum-Bezeichnung
Fläche in m² (ca.)
A
B
C
D
 
 
 
 
 
 
 
1
Offener Treff 
(EG, große Küche, teilbar und auch einzeln buchbar). 
Einrichtung: Tische, Stühle, Flipchart, Display.             
Für 30-40 Personen geeignet.
37
5,00 €
30,00 €
75,00 €
65,00 €
 

 
 
 
 
 
2

37
0,00 €
25,00 €
60,00 €
50,00 €
 
 
 
 
 
 
 
3
Interner Besprechungsraum
15
wird nicht vermietet, nur interne Nutzung
 
 
 
 
 
 
 
4/5
Gruppenraum 1 und 2
(EG, kleine Küche/Spielecke). 
Einrichtung: Tische, Stühle, bei Bedarf Flipchart, Display + Technik.                                
Für 20-30 Personen geeignet.
44
5,00 €
30,00 €
85,00 €
70,00 €
 
 
 
 
 
 
 
6
Veranstaltungsraum groß (geeignet für Vorträge mit Bestuhlung und Bewegungskurse, max. 2 Tische vorhanden)
82
0,00 €
50,00 €
125,00 €
105,00 €
 
 
 
 
 
 
 
 
zzgl. Außenbereich (optional)
 
0,00 €
5,00 €
5,00 €
5,00 €
 
 
 
 
 
 
 
 
Wochenendzuschlag (psch.)
 
15,00 €
15,00 €
15,00 €
15,00 €
 
 
 
 
 
 
 
 
mehrtägige Nutzung -
Nachlass auf Gesamtbetrag
 
0%
10%
10%
10%


Da die bisherigen Entgelte auf einem sehr niedrigen Niveau lagen, wurde eine pauschale Erhöhung von 5 € je Nutzungskategorie vorgenommen. Eine prozentuale Anpassung wäre aufgrund der geringen Ausgangswerte nicht sinnvoll gewesen.

Der Beschlussvorlage anhängend ist der Entwurf zur neuen Anlage 1 zur Hausordnung des Mehrgenerationenhauses eingefügt. In dieser sind nochmal die Erläuterungen zu den jeweiligen Nutzungskategorien (A bis D) aufgeführt.

Im Jahr 2024 wurde das Mehrgenerationenhaus rund 80-mal gebucht. Die häufigste Nutzung erfolgte im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen oder durch gemeinnützige Organisationen (Kategorie A), darunter das Landratsamt Aschaffenburg sowie örtliche Vereine. Einen bedeutenden Anteil der Einnahmen machten jedoch auch Nutzungen der Kategorie C aus, zu der regelmäßige, private (Sport)-Kurse wie Yoga-Kurse oder ähnliche Angebote zählen. Insgesamt wurden im Jahr 2024 rund 3.600 € an Nutzungsentgelten eingenommen.

Stornobedingungen:
Neben der Anpassung der Nutzungsentgelte sollen auch die Stornierungs- und Kündigungsregelungen überarbeitet werden. Derzeit besteht kein ordentliches Kündigungsrecht für einmalige Nutzungen, was für einige Nutzer mit einem hohen Risiko verbunden ist, insbesondere wenn eine Absage erforderlich wird. Um eine flexiblere Handhabung zu ermöglichen und die Attraktivität der Nutzungsvereinbarungen zu erhöhen, sollten die bestehenden Regelungen überarbeitet und um Staffelungen ergänzt werden.

Folgende Anpassung schlägt die Verwaltung für die Nutzungsvereinbarungen vor: 

§ 3 Ordentliche Kündigung; außerordentliche Kündigung

(1) Eine Stornierung bis zwei Wochen vor dem gebuchten Termin ist kostenfrei. Bei einer Stornierung bis eine Woche vor dem Termin wird 50 % des vereinbarten Nutzungsentgelts fällig. Erfolgt die Stornierung weniger als eine Woche vor dem Termin, ist das volle Nutzungsentgelt zu entrichten.

(2) Das Recht auf außerordentliche, fristlose Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dem Betreiber steht dieses Recht sowohl bei einmaliger als auch bei wiederkehrender Nutzung zu, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dies kann unter anderem der Fall sein bei:
- Rückständigen Reinigungs- und Aufwandspauschalen,
- Verstößen gegen die Haus- und Nutzungsordnung.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Die von der Verwaltung erarbeiteten neuen Nutzungsentgelte für das Mehrgenerationenhaus „LebensWert“ werden zum 01.07.2025 in Kategorie A + B um jeweils 5,-€ und in den Kategorien C + D um jeweils 10,-€ erhöht.

Beschluss 2:
Die Stornobedingungen werden unter „§ 3 Ordentliche Kündigung; außerordentliche Kündigung“ der Nutzungsvereinbarungen wie oben angegeben geändert und treten ebenfalls zum 01.07.2025 in Kraft. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachstand dar. Auch die Betriebskosten des Mehrgenerationenhauses Goldbach seien gestiegen, weshalb man dem Vorschlag einer moderaten Erhöhung der Nutzungsentgelte zustimmen sollte. 

Franziska Behl von der Verwaltung ergänzte, dass die Nutzungskategorien zu je 5 € pauschal erhöht wurden. Eine prozentuale Anpassung sei aufgrund der niedrigen Nutzungsentgelte nicht sinnvoll. 

Die Vorsitzende teilte dem Gremium mit, dass die meisten Buchungen im MGH in der Kategorie A und B eingeordnet seien. 

MGR Paul Mann trug den Vorschlag vor, die Nutzungsentgelte der Kategorie C und D pauschal anstelle der vorgeschlagenen 5 € um 10 € und die Kategorien A und B zu je 5 € zu erhöhen. 

Die Vorsitzende stimmte dem Vorschlag von MGR Paul Mann zu. 

Weiter sprach sich die Vorsitzende positiv zu den vorgeschlagenen Stornogebühren aus. 

Im Anschluss erfolgte die Beschlussfassung über den angepassten Beschlussvorschlag 1 und Beschlussvorschlag 2. 

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die von der Verwaltung erarbeiteten neuen Nutzungsentgelte für das Mehrgenerationenhaus „LebensWert“ werden zum 01.07.2025 inklusive der angepassten Kategorien C +D mit einer Erhöhung der Nutzungsentgelte um 10 € beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Stornobedingungen werden unter „§ 3 Ordentliche Kündigung; außerordentliche Kündigung“ der Nutzungsvereinbarungen wie oben angegeben geändert und treten ebenfalls zum 01.07.2025 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2025 10:13 Uhr