Datum: 17.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Eröffnung und Begrüßung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
53. Sitzung des Marktgemeinderates
|
17.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Diskussionsverlauf
Die 1. Bürgermeisterin eröffnete um 19.00 Uhr die 53. Sitzung des Marktgemeinderats. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder und von der Verwaltung Frau Behl und Herrn Amberg.
Weiter stellte sie ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
In Folge wurden Herr Frank Meidhof und Herr Heinrich Schwind für ihre 10-jährige Mitgliedschaft im Marktgemeinderat geehrt.
Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in die vorliegende Tagesordnung ein.
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
53. Sitzung des Marktgemeinderates
|
17.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Beschlussvorschlag
Die Sitzungsniederschrift der 52. Sitzung des Marktgemeinderats vom 12.04.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift. Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift der 52. Sitzung des Marktgemeinderats vom 12.04.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Wahl des 1. Feuerwehrkommandanten und des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterafferbach; hier: Bestätigungsverfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
53. Sitzung des Marktgemeinderates
|
17.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachdarstellung
Im Jahr 2020 fand die letzte Kommandantenwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Unterafferbach statt. Auf Ersuchen der bisherigen Funktionsträger – 1. Kommandant und dessen Stellvertreter – wurden Neuwahlen herbeigeführt.
Am 20.04.2024 fand die Dienst- und Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Unterafferbach statt. Hierbei wurden Herr Martin Maidhof als 1. Feuerwehrkommandant und Herr Alexander Herold als Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten ordnungsgemäß gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) i. V. m. § 5 Abs. 11 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach ist die Wahl durch den Marktgemeinderat im Benehmen mit dem zuständigen Kreisbrandrat zu bestätigen. Dies gilt gleichermaßen auch für den gewählten stellvertretenden Feuerwehrkommandanten.
Die Bestätigung darf nur versagt werden, wenn der Gewählte aus fachlichen, gesundheitlichen oder aus sonstigen wichtigen Gründen für das Amt ungeeignet ist.
Mit Schreiben vom 24.04.2024 wurde der Kreisbrandrat über die ordnungsgemäß durchgeführte Wahl unterrichtet und um dessen Stellungnahme/Bestätigung gebeten, welche am 26.04.2024 per E-Mail der Gemeindeverwaltung zuging. Seitens der Kreisbranddirektion werden im Falle der beiden Gewählten keine Einwände erhoben.
Für das Amt des 1. Kommandanten und seines Stellvertreters bei der Freiwilligen Feuerwehr Unterafferbach müssen die Gewählten den Lehrgang „Leiter der Feuerwehr“ und den Lehrgang „Gruppenführer“ absolvieren bzw. absolviert haben.
Beide Gewählten haben bereits in der Vergangenheit den Gruppenführerlehrgang erfolgreich besucht. Eine Teilnahme am Lehrgang Leiter der Feuerwehr wird zeitnah erfolgen.
Sofern die fachlichen Voraussetzungen bei den Gewählten noch nicht in vollem Umfang erfüllt sind, müssen die noch fehlenden Lehrgänge im Laufe eines Jahres erfolgreich absolviert werden. Die Bestätigung seitens der Gemeinde erfolgt in derartigen Fällen unter der auflösenden Bedingung, dass die fehlenden Lehrgänge bis zu einer festgelegten Frist mit Erfolg nachgeholt werden müssen. In vorliegendem Fall sollten die Gewählten den Lehrgang Leiter der Feuerwehr bis spätestens zum 31.05.2025 besucht haben.
Versagungsgründe für eine Bestätigung des neu gewählten 1. Kommandanten Herrn Martin Maidhof und des stellvertretenden Kommandanten Herrn Alexander Herold bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Herr Martin Maidhof, wohnhaft in 63773 Goldbach, wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG i. V. m. § 5 Abs. 11 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach im Amt des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterafferbach bestätigt.
Herr Alexander Herold, wohnhaft in 63773 Goldbach, wird gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFWG i. V. m. § 5 Abs. 11 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach im Amt des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterafferbach bestätigt.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand. Anschließend stellten sich Herr Martin Maidhof und Herr Alexander Herold dem Marktgemeinderat vor.
Nachdem es aus dem Gremium keine Fragen gab, erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Herr Martin Maidhof, wohnhaft in 63773 Goldbach, wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG i. V. m. § 5 Abs. 11 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach im Amt des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterafferbach bestätigt.
Herr Alexander Herold, wohnhaft in 63773 Goldbach, wird gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFWG i. V. m. § 5 Abs. 11 der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach im Amt des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterafferbach bestätigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Veröffentlichung der Niederschriften öffentlicher Sitzungen im Ratsinformationssystem
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
53. Sitzung des Marktgemeinderates
|
17.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachdarstellung
Es wird auf die umfangreiche Beratung sowie die ablehnende Beschlussfassung zum TOP 10 vom 08.03.2024 Bezug genommen.
Im Rahmen der Bürgerfrageviertelstunde im Vorfeld der letzten MGR-Sitzung (12.04.2024) sprach die 1.Bürgermeisterin an, dass das Einstellen der Sitzungsniederschriften der öffentlichen Marktgemeinderatssitzungen im Ratsinformationssystem ein denkbarer Kompromiss sein könnte, um die Sitzungsinhalte einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Hierdurch könnten sich die Bürgerinnen und Bürger im Nachgang zur Sitzung einen guten Überblick über die erfolgte Beratung und Beschlussfassung verschaffen. Von entscheidendem Vorteil sei auch, dass die tatsächlich gefassten Beschlüsse – und nicht bloß die Beschlussvorschläge der Verwaltung, wie ursprünglich beantragt – einsehbar sein werden. Diese veröffentlichten Sachverhalte und Beschlüsse können dann auch vervielfältigt werden.
Es wird noch darauf verwiesen, dass die Sitzungsprotokolle erst veröffentlicht werden, sobald die Niederschrift durch das jeweilige Gremium (regelmäßig in der folgenden Sitzung) genehmigt wurde. Erst hierdurch erhalte die Niederschrift den Charakter eines „fertigen“ Dokuments; bis dahin handelt es sich um ein internes Arbeitspapier von Marktgemeinderat und Verwaltung.
Beschlussvorschlag
Die Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Marktgemeinderats- und Ausschusssitzungen werden künftig nach Genehmigung durch das jeweilige Gremium im Ratsinformationssystem auf der Website des Marktes Goldbach zur öffentlichen Einsichtnahme eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Art. 54 Gemeindeordnung (GO) - Niederschrift
(1) 1Die Verhandlungen des Gemeinderats sind niederzuschreiben. 2Die Niederschrift muß Tag und Ort der Sitzung, die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen. 3Jedes Mitglied kann verlangen, daß in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
(2) Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden und von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
(3) 1Die Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschriften der öffentlichen sowie der nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderats einsehen und sich unentgeltlich Kopien der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen erteilen lassen. 2Die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger können Einsicht in die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats nehmen und sich Kopien erteilen lassen. 3Für die Fertigung der Kopien nach Satz 2 können die Gemeinden Kosten nach Maßgabe des Kostengesetzes erheben. 4Die Sätze 2 und 3 gelten für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet entsprechend.
Geschäftsordnung des Marktgemeinderats vom 15.05.2020 (2020 – 2026):
(1) 1Über die Sitzungen des Marktgemeinderats werden Niederschriften gefertigt, deren Inhalt sich nach Art. 54 Abs. 1 GO richtet. 2Die Niederschriften werden getrennt nach öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten geführt. 3 Niederschriften sind jahrgangsweise zu binden.
(2) 1Als Hilfsmittel für das Anfertigen der Niederschrift können Tonaufnahmen gefertigt werden. 2Der Tonträger ist unverzüglich nach Genehmigung der Niederschrift zu löschen und darf Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden.
(3) 1Ist ein Mitglied des Marktgemeinderats bei einer Beschlussfassung abwesend, so ist dies in der Niederschrift besonders zu vermerken. 2Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat (Art. 54 Abs. 1 Satz 3 GO).
(4) Die Niederschrift ist von dem oder der Vorsitzenden und von dem Schriftführer oder der Schriftführerin zu unterzeichnen und vom Marktgemeinderat zu genehmigen (Art. 54 Abs. 2 GO).
(5) Neben der Niederschrift werden Anwesenheitslisten geführt.
§ 35 Einsichtnahme und Abschrifterteilung
(1) In die Niederschriften über öffentliche Sitzungen können alle Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen Einsicht nehmen; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet (Art. 54 Abs. 3 Satz 2 GO).
(2) 1Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse erteilen lassen (Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO). 2Abschriften von Beschlüssen, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, können sie verlangen, wenn die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 i.V.m. Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO).
(3) 1Niederschriften über öffentliche Sitzungen können den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. 2Gleiches gilt für Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, wenn die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Niederschriften früherer Wahlzeiten.
(5) In Rechnungsprüfungsangelegenheiten können die Marktgemeinderatsmitglieder jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 4 GO); Abschriften werden nicht erteilt.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand.
MGR Paul Mann fragte, welche Inhalte bei der Bekanntgabe der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse veröffentlicht werden.
Herr Amberg von der Verwaltung antwortete, dass weiterhin nur die nichtöffentlichen Beschlüsse, bei denen der Grund der Nichtöffentlichkeit entfallen sei, veröffentlicht werden. Der Sachverhalt und die Beratung werden weiterhin nicht veröffentlicht.
MGR Oliver Binz ergänzte, dass keine Summen aus nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte veröffentlicht werden sollen.
Herr Amberg antwortete, dass dies bereits in Vergangenheit nicht gemacht wurde und jetzt auch mit dieser Umstellung nichts verändert werde.
MGRin Karina Tippe regte an, dass es eine Bekanntgabe im Mitteilungsblatt geben solle, dass künftig die öffentlichen Protokolle im Ratsinformationssystem einsehbar seien.
Die Vorsitzende sagte, dass es einen separaten Artikel im Mitteilungsblatt geben werde, der die Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen werde.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Die Sitzungsniederschriften des öffentlichen Teils der Marktgemeinderats- und Ausschusssitzungen werden künftig nach Genehmigung durch das jeweilige Gremium im Ratsinformationssystem auf der Website des Marktes Goldbach zur öffentlichen Einsichtnahme eingestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Termine
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
53. Sitzung des Marktgemeinderates
|
17.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachdarstellung
Die Vorsitzende gab folgende Termine bekannt:
- 25.5. Weizenbierfest VFR Goldbach 17 Uhr Bieranstich
- 26.5. Mahnwache in Hösbach
- 30.5. Fronleichnamsprozession (Bitte um rege Beteiligung!)
- 8.6. Rotwein Dämmerschoppen SPD Goldbach
- 9.6. Europawahlen
- 14.6. Hinweis: Gemeinderatssitzung beginnt eine Stunde früher wegen Eröffnungsspiel 18 Uhr Beginn 18 Uhr
- 21.6. 14 Uhr Exkursion Gemeinderat gemeinsam mit Städteplaner, anschließende Einkehr im Gasthaus „Westend“
zum Seitenanfang
6. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
53. Sitzung des Marktgemeinderates
|
17.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachdarstellung
Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
TOP Bareins
Informationen zum Trägerwechsel des Hortbetriebs in Unterafferbach.
Zusätzlich Schaffung von ca. 25 weiteren Plätzen durch die Anmietung weiterer Räumlichkeiten in der Umgebung der Kulturwerkstatt.
Aufnahme des Betriebes ist am 1.9.2024 geplant. Zahlreiche Umbauarbeiten müssen bis dahin noch erledigt werden.
Finanzielle Auswirkungen
zum Seitenanfang
7. Anfragen und Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
53. Sitzung des Marktgemeinderates
|
17.05.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Diskussionsverlauf
Kinderspielplatz Wiesenstraße
MGRin Cindy Reißing erklärte, dass es auf dem Spielplatz in der Wiesenstraße, keine Geräte für Kleinkinder gebe. Es sollte darüber nachgedacht werden, dort nachzubessern und entsprechende Geräte anzuschaffen.
Die Vorsitzende antwortete, dass möglicherweise ein Spielplatz in Unterafferbach geschlossen werde könnte und dafür ein Spielplatz aufgewertet werde. Als Ergebnisse gebe es dann einen Spielplatz der für alle Altersklasse entsprechende Geräte hätte. Zur Zeit laufen interne Überlegungen, ob dies umgesetzt werden könne.
Freiflächenphotovoltaik
MGRin Karina Tippe fragte, ob es neue Informationen hinsichtlich der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage gebe.
Die Vorsitzende antwortete, dass es aktuell keine neuen Informationen hinsichtlich der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage gebe. Der Geschäftsführer der gegründeten ELA ist allerdings auch noch nicht im Amt. Daher könne die Umsetzung noch etwas länger andauern.
Tempo 30 in Unterafferbach
MGR Oliver Binz erklärte, dass es seit Jahren in Unterafferbach den Wunsch gebe, die gesamte Ortsdurchfahrt als Tempo 30 Zone auszuweisen. Allerdings sei dies, aufgrund der rechtlichen Grundlagen und der Stellungnahmen der Polizei nicht möglich. Trotzdem habe er die Bitte dies erneut zu prüfen. Er würde auch an einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit der Polizei teilnehmen.
Die Vorsitzende antwortete, dass die aktuelle Straßenverkehrsordnung ein durchgängiges Tempo 30 in Unterafferbach nicht zu lasse. Diese Thematik wurde schon mehrfach geprüft und des Öfteren auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
MGRin Karina Tippe fragte, ob man sich nicht über die Stellungnahme der Polizei hinwegsetzen könne und durch den Ausschuss ein einheitliches Tempo 30 in Unterafferbach beschließen könne.
Die Vorsitzende äußerte, dass dies möglich sei. Allerdings könne bei einem rechtswidrig angeordnetem Tempo 30 keine Radarmessung erfolgen und somit sei diese Anordnung auch nutzlos.
MGR Heinrich Schwind ergänzte, dass grundsätzlich eine Geschwindigkeitsmessung in Unterafferbach nicht möglich sei, dass es keine gerade Strecke von mindestens 200 Meter gebe.
Weiter nannte er die Gemeinde Laufach/Frohnhofen, welche die Bundestraße B26 zum Teil auf Tempo 30 reduziert haben. Somit sollte dies in Unterafferbach auch möglich sein, wo mal es sich bei der Durchfahrtsstraße nicht um eine Bundesstraße handele.
Die 1. Bürgermeisterin antwortete, dass sie bei der Gemeinde Laufach nachfrage, welche Schritte eingeleitet wurden, dass Tempo 30 umgesetzt werden konnte.
Datenstand vom 24.06.2024 15:15 Uhr