Datum: 14.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung und Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Marktgemeinderat
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54. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.06.2024
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beschließend
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Diskussionsverlauf
Die 1. Bürgermeisterin Sandra Rußmann eröffnete um 17:00 Uhr die 54. Marktgemeinderatssitzung.
Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder des Marktgemeinderats, die Öffentlichkeit, die Presse vertreten durch Frau Pollinger, Frau Schmitt vom Landratsamt Aschaffenburg als Vertretung für Herrn Landrat Dr. Legler, Herrn Eyring vom Landratsamt Aschaffenburg und von der Verwaltung Frau Wombacher, Frau Becker, Herrn Allig und Herrn Damm.
Weiter stellte sie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
In Folge wurde Frau MGRin Elke Brandl für ihre 10-jährige Mitgliedschaft im Marktgemeinderat geehrt.
Nachdem es aus dem Gremium keine Anmerkungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in diese ein.
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Marktgemeinderat
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54. Sitzung des Marktgemeinderates
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Beschlussvorschlag
Die Sitzungsniederschrift der 53. Sitzung des Marktgemeinderats vom 17.05.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 17.05.2024.
Anschließend erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift der 53. Sitzung des Marktgemeinderats vom 17.05.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Vorstellung des Konzepts zur geplanten Biosphärenregion "Spessart"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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54. Sitzung des Marktgemeinderates
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Sachdarstellung
Im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung im Frühjahr 2024 wurde den kreisangehörigen Gemeinden vom Landratsamt Aschaffenburg angeboten, das Konzept der geplanten Biosphärenregion „SPESSART“ im Rahmen einer Marktgemeinderatssitzung vorzustellen.
In der Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist das Faktenblatt für Kommunen zur möglichen Biosphärenregion mit der Bitte um Kenntnisnahme beigefügt.
Weitere Informationen zum Thema Biosphärenregion „Spessart“ und zur Machbarkeitsstudie können der Projekt-Homepage www.biosphaere-spessart.de entnommen werden.
Im Rahmen der heutigen Sitzung soll zunächst lediglich das Konzept vorgestellt und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie präsentiert werden; eine Beschlussfassung ist für die Juli-Sitzung am 12.07.2024 vorgesehen.
Des Weiteren ist für die Juli-Sitzung dann auch der Bericht des gemeindlichen Forsttechnikers Dieter Allig vorgesehen, der im Rahmen einer Waldbegehung die aktuellen Themen zur Nutzung und Bewirtschaftung des Goldbacher Gemeindewaldes vorstellt.
Beschlussvorschlag
- / -
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor.
Weiter stellte sie Herrn Eyring dem Gremium vor. Herr Eyring sei Leiter des Fachbereichs 51 – Natur- und Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht des Landratsamtes Aschaffenburg. Anschließend übergab sie ihm das Wort.
Herr Eyring stellte den Gremiumsmitgliedern das Konzept zur geplanten Biosphärenregion „Spessart“ anhand der angefügten Präsentation vor.
Zu seinem Fachvortrag äußerte er außerdem folgendes:
Eine Biosphärenregion sei UNESCO zertifiziert und werde in Entwicklungs-, Pflege- und Kernzonen untergliedert. Die Kernzonen in einer Biosphärenregion seien meist eher kleinflächige Gebiete. Für die verschiedenen Zonen müsse vereinzelt noch die erforderliche rechtliche Sicherung geschaffen werden – u.a. in Kernzonen.
MGR Martin Scheiner fragte, was Prozessschutz in einer Kernzone bedeute.
Herr Eyring erklärte, Prozessschutz sei ein Nicht-Eingreifen in die natürlichen Prozesse von Ökosystemen, die Natur erhole sich in dieser Zone und werde sich komplett selbst überlassen. In Kernzonen sei jedoch weiterhin die Verkehrssicherung vorhanden.
Weiter führte Herr Eyring aus, dass der bestehende Naturpark kommunalgetragen und mit Fördermitteln ausgestattet sei. Eine Biosphärenregion werde dagegen komplett von staatlichen Mitteln getragen. Es gebe einen staatlichen Haushaltsansatz. Somit würden für die teilnehmenden Kommunen keine Kosten anfallen. Zudem gebe es auch für die Biosphärenregion Fördermittel.
Herr Eyring teilte dem Gremium mit, dass die Idee der Schaffung einer Biosphärenregion bereits im Jahre 2021 aufkam. Die Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart, sowie die Stadt Aschaffenburg gaben eine Machbarkeitsstudie in Auftrag. Der Untersuchungsraum sei anhand des bisherigen Naturparks festgelegt worden.
Laut dem Gutachterfazit müssten für die Biosphärenregion Spessart noch mehr Kernzonengebiete gefunden und rechtlich abgesichert werden. Herr Eyring gab an, dass sie durch die Vorstellung des Projekts „Biosphärenregion Spessart“ weitere Gemeinden für den Anschluss an das Gebiet werben möchten, um dort weitere Flächen für Kernzonen zu finden.
Des Weiteren stellte er die Bausteine der gesellschaftlichen Machbarkeit der Machbarkeitsstudie vor. Es sei besonders wichtig, die Menschen von Anfang an mitzunehmen und aufzuklären. Es gebe bereits diverse Informationsveranstaltungen um das Projekt „Biosphärenregion Spessart“ vorzustellen.
Herr Eyring erklärte, dass die Kommune selbst eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Biosphärenregion habe. Sie würden eigenständig und freiwillig entscheiden. Es gebe keine aufgestülpten Regelungen durch den Landkreis. Eine mögliche Einbringung von Waldflächen für eine Kernzone würde durch den Staat entschädigt werden.
MGR Heinrich Schwind fragte nach, ob ein bestimmtes Quorum an teilnehmenden Kommunen für die Realisierung der Biosphärenregion benötigt werde.
Herr Eyring teilte mit, dass ein Quorum nicht erforderlich sei, aber es müsse sich ein zusammenhängendes Gebilde/Gebiet für eine Biosphärenregion ergeben können. Man müsse die Rückmeldungen der einzelnen Kommunen abwarten.
Folgend gab er an, dass das Gemeindegebiet Markt Goldbach nach derzeitigen Stand komplett in einer Entwicklungszone der geplanten Biosphärenregion liegen würde. Der Gemeinderat könne sich Gedanken machen, ein Gebiet des Kommunalwaldes in eine Kernzone auszuweisen. Dies sei auch gemeindeübergreifend möglich.
Zudem teilte er dem Gremium mit, dass die Umsetzung der Biosphärenregion „Spessart“ einen bürokratischen Aufwand mit sich bringen könne. Dies würde von der Mitwirkung der jeweiligen Kommune abhängen.
Er beendete seinen Vortrag und anschließend wurden die Fragen/Statements der Marktgemeinderätinnen und Marktgemeinderäte vorgetragen.
MGR Paul Mann fragte, ob trotz Biosphärenregion weiterhin Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien nutzbar seien – zum Beispiel Photovoltaik-Freiflächen.
Herr Eyring antwortete, dass es zu keinen weiteren Einschränkungen kommen würde. Größtenteils werde der Ausbau erneuerbarer Energien durch nationale Regelungen eingeschränkt. Lediglich in den Kernzonen könnten keine Baumaßnahmen vorgenommen werden. Diese Zone sei der Natur überlassen. In den Entwicklungszonen seien Bauprojekte natürlich weiterhin möglich.
Frau Schmitt vom Landratsamt fügte hinzu, dass in Kernzonen weiterhin das Wegegebot gelte.
MGR Oliver Binz erkundigte sich, wie die Verwaltung zu einer Biosphärenregion stehe.
Dieter Allig von der Verwaltung gab an, dass im Gemeindegebiet bereits mögliche Kernzonen zur Verfügung stehen würden. Man könne ca. 6-8 Hektar an Kernzonenfläche in die Biosphärenregion einbringen. Er stehe dem Projekt positiv gegenüber. Für die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Goldbach würde es keine bemerkbaren Einschränkungen geben.
MGR Oliver Binz sprach sich für eine Biosphärenregion „Spessart“ aus. Goldbach solle ein Zeichen setzen und zudem könnte sich die Biosphärenregion positiv auf das Image des Marktes Goldbach auswirken. Er bekräftigte, dass das Gremium dem Projekt zustimmen solle.
Die Vorsitzende stimmte der Meinung von MGR Oliver Binz zu. Der Markt Goldbach könne einen Teil des Kommunalwaldes als Kernzone einbringen. Ein Teil wurde bereits der Natur überlassen und könnte sich als Kernzone eignen.
Herr Eyring merkte an, dass der Markt Goldbach eventuell mit der Gemeinde Glattbach zusammenarbeiten könne und Kernflächen gemeinsam in die Region einbringen könnten.
Weiter gab er an, dass die Wintercross-Strecke bei der Ausweisung einer Biosphärenregion mit beachtet wurde. Diese würde nicht beeinträchtigt werden.
MGR Paul Mann fragte, ob es auch Gespräche mit dem Bundesland Hessen für eine länderübergreifende Biosphärenregion gegeben habe.
Herr Eyring teilte mit, dass es vor Beginn der Machbarkeitsstudie Kontakte mit dem Land Hessen gegeben habe. Hier wurde jedoch ersichtlich, dass ein gemeinsames Projekt mit Hessen einen enormen Mehraufwand darstellen würde. Man habe sich drauf geeinigt, dass zunächst das Projekt nur für den bayrischen Teil des Spessarts angegangen werde und dass sich das Land Hessen danach gerne anschließen könne.
MGR Heinrich Schwind sprach sich positiv für eine Biosphärenregion aus. Er fragte, wie viel Fläche von den einzelnen Kommunen für Kernzonen ausgewiesen werden müssten.
Herr Eyring erklärte, dass man dies zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen könne. Man müsse zunächst die Resonanz und Entscheidungen der betroffenen Kommunen abwarten. Anschließend könne das genaue Gebiet und die Summe der erforderlichen Kernzonenflächen ermittelt werden.
MGR Martin Scheiner stehe dem Projekt Biosphärenregion „Spessart“ zurückhaltender gegenüber. Er gab an, dass er für den Markt Goldbach als Biosphärenkommune keinen großen Mehrwert erkenne. Man könne Flächen des Goldbacher Gemeindewalds als Kernzone nutzen, der Markt Goldbach habe hierfür eine gute Grundlage. Er gehe davon aus, dass eine Zunahme im Bereich Tourismus für den Markt Goldbach nicht entstehen werde. Da jedoch keine zusätzlichen Kosten ergeben würden, könne man sich dem Projekt anschließen.
MGRin Cindy Reißing befürwortete das Konzept. Sie würde es freuen, wenn sich der Markt Goldbach anschließen würde.
Herr Eyring gab ferner an, dass bis Ende 2024 ein grundlegendes Meinungsbild der einzelnen Kommunen gesammelt werden solle. Danach würde es weitere 2-3 Jahre beanspruchen die Antragsunterlagen und Formalien zu bearbeiten. Erst nach diesen Schritten würde es einen erneuten Ratsbeschluss mit der genauen Umsetzung geben.
Die 1. Bürgermeisterin teilte mit, dass die heutige Vorstellung rein informativ sei. In der kommenden Marktgemeinderatssitzung würde der Beschluss über eine mögliche Teilnahme am Konzept Biosphärenregion „Spessart“ gefasst werden.
Präsentation Herr Eyring:
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4. Schaffung einer Radschnellverbindung Aschafftal: Sachstandsbericht mit Projektvorstellung sowie Erläuterung der bisherig durchgeführten Planungsschritte; Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Fortführung des Planungsprozesses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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54. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.06.2024
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beschließend
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4 |
Sachdarstellung
Der Landkreis Aschaffenburg plant gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg den Bau eines Radschnellwegs von Aschaffenburg nach Hösbach und im weiteren Verlauf des Aschafftals.
Radschnellwege sind Radverkehrsverbindungen, die direkt geführt und qualitativ
hochwertig, Zentrum und Umland miteinander verknüpfen. Ihr besonderes Merkmal ist die
Möglichkeit einer gleich bleibenden Fahrgeschwindigkeit mit relativ geringem Energiebedarf, was durch Kreuzungsfreiheit, Geradlinigkeit bzw. große Kurvenradien, durch gute Oberflächenbeschaffenheit und größere Radwegbreiten erreicht wird.
Als Muster dienen entsprechende Entwicklungen aus den Niederlanden, Dänemark und dem
Ruhrgebiet.
Maßgebliche Eigenschaften dieser Radschnellwege sind:
– Ausreichende Breite, ca. 2 Meter in jede Fahrtrichtung(!), also 4 Meter im Querschnitt,
– Asphaltiert, mit Winterdienst,
– Andere Asphaltfarbe zur klaren Unterscheidung,
– Weitgehend Geraden, Kurven nur mit großen Radien,
– Beleuchtung an unsicheren Stellen,
– Kreuzungsfreiheit herstellen durch Unter- und Überführungen,
– Sinnvolle Ortsverbindungen für Pendler,
– Anbindung vieler Ortsteile und Orte; keine isolierte Lösung
– In Ortsdurchfahrten: Gestaltung als Fahrradstraße mit Vorfahrt für den Radverkehr
Der Trend ist klar wahrnehmbar. Immer mehr Pendler wählen das Fahrrad als
Verkehrsmittel, um täglich in die Arbeit oder zur Schule zu kommen. Die Distanzen, die
dabei zurückgelegt werden, reichen von einigen Kilometern bis hin zu 25 Kilometern. Mit einem Pedelec stellen solch große Entfernungen, auch für weniger geübte Radfahrer, mittlerweile
kein Problem mehr dar.
Die Vorteile zur Schaffung einer Radschnellverbindung „Aschafftal“ stellen sich insbesondere wie folgt dar:
- Der Fahrtzeit- und Sicherheitsgewinn durch eine solche Verbindung wäre für
Radfahrer erheblich. Sämtliche Konflikt- und Gefahrensituationen innerhalb der
Ortsgebiete Goldbach und Hösbach würden umgangen. Die Situation, ständig die
Richtung oder die Fahrtseite wählen zu müssen, würde entfallen.
Die Gemeinden des Aschafftales würden wesentlich einfacher erreicht werden.
Anbindung zahlreicher Gewerbegebiete in Hösbach-Ost und in Aschaffenburg
würde das Fahrrad zu einer brauchbaren Alternative im Berufsverkehr machen, mit
einer entsprechenden Entlastungswirkung auf den im Aschafftal deutlich belasteten
Straßen.
Die Kommunen entlang der Route haben ein deutliches Potential, dieses liegt in
Summe bei deutlich über 100.000 Einwohner bei bis zu ca. 15 km Entfernung:
Direkte Anlieger:
- Aschaffenburg 72.400
- Goldbach 10.300
- Hösbach 13.300
Im weiteren Verlauf angebunden (exemplarisch)
- Laufach 5.300
- Bessenbach 5.700
- Sailauf-Ort 2.900 (Sailauf gesamt: 3.600)
- Waldaschaff 4.200
Ebenso wird der Kahlgrund über die neue Route entlang der Staatsstraße 2307
nach Schimborn angebunden.
Zum Radschnellweg „Aschafftal“ wurde durch den Landkreis Aschaffenburg bereits eine Machbarkeitsstudie, eine Potentialabschätzung sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse (Planungsphase 1) zur Realisierung der Radschnellverbindung in Auftrag gegeben. Dabei wurden grundsätzlich zwei Routen; „Variante Süd“ und „Variante Nord“ definiert. Der Verlauf der Streckenführungen wurde mittels Planunterlagen der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der bisherigen Studien wurden insbesondere folgende Punkte beleuchtet bzw. folgende Datengrundlagen ermittelt:
- Anlass, Ziel und Darlegung der Aufgabenstellung
- Ermittlung von Datengrundlagen; Verkehrszellen, Steigungen im Untersuchungsbereich, etc.
- Darstellung der Streckenvarianten Nord / Süd
- Durchführung einer Kosten- Nutzen- Analyse
- Modal Split; Beschreibung des Mobilitätsverhaltens, Verkehrsangebot, Anteil Radverkehr am gesamten Verkehrsaufkommen
- Aufstellung Reisezeiteinsparungen mit dem Radschnellweg
- Etc.
Weiter wurde bei einer ersten Vorerhebung des Ministeriums zur Erstellung eines Ausbauplans Radschnellverbindungen in Bayern das Projekt angemeldet. Im Februar dieses Jahres wurde die Technische Hochschule Darmstadt, Herr Professor Dr. Jürgen Follmann, mit einer wissenschaftlichen Begleitung beauftragt.
Eine erste Maßnahme die in diesem Zusammenhang geplant wird, ist eine Exkursion zu bereits fertiggestellten Teilstücken der RSV Frankfurt – Darmstadt, um einen Eindruck einer Radschnellverbindung zu bekommen.
Im Rahmen der weiteren Planungsphase könnte für die Abschnitte Aschaffenburg, Goldbach und Hösbach die Objekt- und Fachplanung, Leistungsphase 1 bis 3 sowie die Genehmigungsplanung, Leistungsphase 4, stufenweise vergeben werden.
Das vorgenannte Projekt wird im Rahmen der Sitzung näher erläutert sowie der Sachstand präsentiert.
Der Sachvortrag wird in zwei Teilbereiche gegliedert:
Teil A; Fachvortrag; Landratsamt Aschaffenburg; Kreisstraßenverwaltung
Teil B; Wissenschaftlicher Vortrag; Herr Professor Dr. Jürgen Follmann
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachstandsbericht sowie die bisher durchgeführten Planungsschritte zum Projekt „Radschnellverbindung Aschafftal“ zustimmend zur Kenntnis. Die Fortführung des Planungsprozesses wird grundsätzlich befürwortet und weiterhin mitgetragen.
Beschluss 2:
Vorbehaltlich einer möglichen Aufnahme des Projekts „Radschnellverbindung Aschafftal“ in den Ausbauplan Radschnellwege gemäß dem Bayerischen Radgesetz (Art. 2, BayRadG) stellt der Markt Goldbach den Antrag auf Übernahme der Sonderbaulast für diese Radschnellverbindung (gemäß Art. 6 BayRadG) durch den Freistaat Bayern. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte der Antragstellung und der Abstimmung über die Ausgestaltung der Sonderbaulast einzuleiten. Der konkrete Inhalt und Umfang einer möglichen Sonderbaulastregelung sowie der finale Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung wird nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden und der Nachbarkommune in einer der kommenden Sitzungen gesondert beraten.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
BayRadG
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand. Anschließend stellte sie Herrn Prof. Dr. Jürgen Follmann von der TU Darmstadt, Frau Bettina Eckart und Herrn Thomas Frieß vom Landratsamt Aschaffenburg Fachbereich 13 – Kreistiefbauamt – vor und übergab ihnen das Wort.
Herr Frieß stellte das Projekt Radschnellverbindung Aschafftal anhand der angefügten Präsentation dem Gremium vor.
Frau Eckart führte weiter aus, dass der nächste Schritt die Genehmigungsplanung sei. Man habe Prof. Dr. Follman der Hochschule Darmstadt für das Projekt mit einbeziehen können. Herr Prof. Dr. Follmann würde dieses nun wissenschaftlich begleiten.
Sie gab an, dass man sich für den Ausbauplan der Radschnellverbindungen (RSV) der Landesbaudirektion Bayern beworben habe und erfreulicherweise in diesen aufgenommen wurde.
Weiter wiesen Frau Eckart und Herr Frieß auf die kommende gemeinsame Fahrradexkursion der RSV Darmstadt-Frankfurt mit Herrn Prof. Dr.-Ing. Follmann hin wozu alle Gemeinderatsmitglieder herzlich eingeladen seien.
Folgend wurde das Wort an Herrn Prof. Dr.-Ing. Follmann übergeben.
Er freue sich, dass das Projekt RSV Aschafftal in den Ausbauplan aufgenommen wurde. Weiter stellte er die RSV Darmstadt-Frankfurt und dessen Umsetzung mit der Hochschule Darmstadt vor.
Er gab an, dass entlang der dortigen RSV Solar-Laternen mit Bewegungssensoren angebracht seien. Durch den Klima- und Umweltschutz verändere sich die Art und Weise der Fortbewegung. Hier müsse bei der Umsetzung auch auf die diversen Fortbewegungsmittel (z.B. Lastenräder, Padelegs, Rolatoren) geachtet werden. Für diese Fortbewegungsmittel gebe es bisher noch wenig Infrastruktur, welche jedoch durch den Bau eines RSV verbessert werden könne.
Durch den Bau eines RSV könne ebenso die Verkehrssicherheit verbessert werden. Die Sicherstellung der Sicherheitsräume für Radfahrer sei hier von besonderer Bedeutung, weshalb die RSV mit einer Mindestbreite von vier Metern gebaut werden würden.
Wichtig sei laut Herrn Prof. Dr.-Ing. ebenfalls zu nennen, dass die Anschlussstellen des Gemeindegebiets zum Radschnellweg attraktiv gestaltet werden müssten, um eine hohe Nutzung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Das Angebot eines RSV müsse Menschen dazu motivieren, öfter auf das Fahrrad umzusteigen.
Zu jeder Eröffnung eines neuen Abschnitts des RSV Darmstadt-Frankfurt würde ein großes Bürgerfest veranstaltet werden, um die Bevölkerung von Beginn an für den RSV zu begeistern/mitzunehmen.
Bei der Planung und Umsetzung des RSV würde eine Anknüpfung an Fahrradstaßen im eigenen Gemeindegebiet beachtet und wenn möglich in die Planungen mit einbezogen werden.
Häufig käme es zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung des RSV, wenn für die RSV Parkflächen entfernt werden müssten. Hier sei eine besonders frühe Einbindung der betroffenen Bürger besonders wichtig. Es müsse zunächst die Parkordnung geklärt/geändert werden bevor die Planungen des RSV beginnen könnten. Es sei von besonderer Bedeutung die Bevölkerung von Beginn an für das Projekt mitzunehmen. Die RSV bringe Mobilität für alle.
Zudem sei zu beachten, dass an vereinzelten Stellen die Abgrenzung des Gehweges für Sehbehinderte besonders hervorgehoben werden müssten.
Die Vorsitzende bedankte sich für die Vorträge und eröffnete die Fragerunde an das Gremium.
MGR Martin Scheiner teilte mit, dass es ihn erfreute mit Herrn Prof. Dr.-Ing. Follmann zusammenarbeiten zu können und bedankte sich für sein Engagement. Er empfinde eine Umsetzung der Südvariante als nicht möglich. Es sei die Projektierung der Nordvariante wünschenswert. Die Bevölkerung von Goldbach würde größtenteils nördlich der Autobahn ansässig sein. Er mache sich für eine Umsetzung der Nordvariante stark.
Herr Frieß erwiderte, dass die Machbarkeit der Nordvariante geringer ausfalle. Die Zubringer auf den RSV seien hier schlechter zu gestalten. Es sei jedoch keine Variante ausgeschlossen und seine Aussage würde im weiteren Vorgang berücksichtigt werden.
Die Vorsitzende gab an, dass die Aufnahme in den Ausbauplan mit der damit verbundenen Sonderbaulast die Umsetzung des RSV realisierbarer mache.
Herr Frieß ergänzte, dass durch die Aufnahme in den Ausbauplan Bayern der Freistaat Bayern die Planung und den Bau der RSV-Strecke übernehme. Man könne heute beschließen, dass man den Ausbau beantrage. Es werde jedoch weiterhin ein Gemeinschaftsprojekt indem die Unterstützung der Gemeinde benötigt. Der Landkreis Aschaffenburg werde sich weiterhin beteiligen.
MGR Heinrich Schmitt wies daraufhin, dass nicht viele RSV-Projekte in den Ausbauplan des Freistaats Bayern aufgenommen werden würden. Die RSV seien in Bayern bisher noch nicht stark etabliert. Die Aufnahme müsse als Zeichen gesehen werden und für eine finale Umsetzung müsse tatkräftig mitgewirkt werden. Die Grundlagen seien erarbeitet, nun müsse das Projekt realisiert werden.
MGR Paul Mann stimmte der Aussage der 1. Bürgermeisterin zu. Alleine sei der Ausbau einer RSV nicht finanzierbar gewesen. Er fragte nach, ob es derzeit schon eine Kostenaufstellung gebe.
Herr Frieß antwortete, dass für die Strecke Aschaffenburg bis zur Straßenbaumeisterei in Hösbach mit ca. 10 Mio. € gerechnet werden könne. Genau Zahlen könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorlegen.
MGRin Cindy Reißing und MGRin Maria Maidhof sprachen sich jeweils beide positiv zur Umsetzung des Projekts RSV Aschafftal aus.
Anschließend erfolgte die Beschlussfassung.
Präsentation Herr Eyring/Frau Eckart:
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachstandsbericht sowie die bisher durchgeführten Planungsschritte zum Projekt „Radschnellverbindung Aschafftal“ zustimmend zur Kenntnis. Die Fortführung des Planungsprozesses wird grundsätzlich befürwortet und weiterhin mitgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Vorbehaltlich einer möglichen Aufnahme des Projekts „Radschnellverbindung Aschafftal“ in den Ausbauplan Radschnellwege gemäß dem Bayerischen Radgesetz (Art. 2, BayRadG) stellt der Markt Goldbach den Antrag auf Übernahme der Sonderbaulast für diese Radschnellverbindung (gemäß Art. 6 BayRadG) durch den Freistaat Bayern. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte der Antragstellung und der Abstimmung über die Ausgestaltung der Sonderbaulast einzuleiten. Der konkrete Inhalt und Umfang einer möglichen Sonderbaulastregelung sowie der finale Abschluss einer Sonderbaulastvereinbarung wird nach Abstimmung mit den betroffenen Behörden und der Nachbarkommune in einer der kommenden Sitzungen gesondert beraten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Vorstellung des Energiewerks Landkreis Aschaffenburg (ELA) sowie Beratung und ggf. Beschlussfassung zur geplanten Freiflächen-PV-Anlage "Maas-Stumpertsacker"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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54. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.06.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachdarstellung
Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderats vom 13.10.2023 wurde beschlossen, dass der Markt Goldbach der Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) ENERGIEWERK LANDKREIS ASCHAFFENBURG (ELA) zustimmt und dieser beitreten wird.
Hierzu wurde die 1.Bürgermeisterin ermächtigt, den Konsortialvertrag sowie die Satzung des Kommunalunternehmens zu unterzeichnen.
Gleichzeitig wurden die auf den Markt Goldbach entfallenden Mittel zur Anschubfinanzierung des gKU für die Haushaltsjahre 2024 – 2028 freigegeben.
Im Übrigen wird auf die umfangreiche Beschlussvorlage sowie die Sitzungsniederschrift zur MGR-Sitzung vom 13.10.2023 verwiesen.
In der Sitzung vom 08.12.2023 wurde schließlich einer geringfügig geänderten Satzung durch erneute Beschlussfassung im Marktgemeinderat zugestimmt.
Mit Bekanntmachung vom 02.02.2024 hat die Regierung von Unterfranken die Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Energiewerk Landkreis Aschaffenburg“, Anstalt des öffentlichen Rechts im Regierungsamtsblatt Nr. 3 vom 12.02.2024 veröffentlicht.
Zwischenzeitlich wurden die Gremien des ELA (zwei Vorstände und Verwaltungsrat) besetzt.
Der Verwaltungsrat besteht aus den 31 Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden, dem Landrat sowie acht weiteren Mitgliedern des Kreistags. Landrat Dr. Alexander Legler ist kraft Amtes Vorsitzender des Verwaltungsrats.
Neuer hauptamtlicher Vorstand des ELA wird Herr Klaus Wienand, der sein Amt offiziell zum 01.09.2024 antreten wird. Kreiskämmerer Florian Stein wird die Funktion im Nebenamt übernehmen.
Der neu gewählte Vorstand wird sich den beteiligten Mitgliedsgemeinden nach und nach vorstellen und jeweils aktuelle Informationen zum ELA geben. Ferner möchten Herr Wienand und Herr Stein die übliche Herangehensweise für mögliche Projekte für die Gemeinden vorzustellen.
Neben der persönlichen Vorstellung der beiden Vorstände in der heutigen MGR-Sitzung sollen auch die im Rahmen einer Potenzialanalyse (sog. Weißflächen-Analyse) für Goldbach geeigneten Flächen für eine Freiflächen-PV-Anlage erörtert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt kurz vor. Sie begrüßte Herrn Wienand, Vorsitzender des Energiewerks Landkreis Aschaffenburg (ELA) und übergab diesem das Wort.
Herr Wienand stellte das ELA und das Projekt der geplanten Freiflächen-PV-Anlage „Mass-Stumpertsacker“ anhand der angefügten Präsentation vorgestellt.
Er gab an, dass die Mitgliedskommunen eine dezentrale Energieversorgung schaffen und eine eigene Entscheidungskraft im Bereich erneuerbarer Energien sicherstellen wollen würden. Es soll die Schaffung eigener – auch im Rahmen einer Bürgergenossenschaft – Energiegewinnung ermöglicht werden.
Durch das ELA wolle man eine Plattform zur Ideensammlung, zum Austausch mit anderen Gremien und einen Beitrag zur Akzeptanz in der Bevölkerung ermöglichen. Es solle für die Kommunen ein unterstützender Ansprechpartner sein. Das ELA sei dafür da, Projekte in die Wege zu leiten und für eine erfolgreiche Finalisierung mitzuwirken. Zudem wolle man mit dem ELA stets im Austausch mit den Bürgern sein.
Das ferne Ziel sei, dass der Landkreis in einem eigenen Betrieb zusammen mit interessierten Bürgern erneuerbare Energien erzeuge und diesen dann an Bürger mit einem gesonderten Bürgertarif verkaufen könne.
Weiter führte er aus, dass die Projektideen nicht aus den Reihen des ELA entstehen, sondern aus Initialisierung der Kommunen selbst. Das ELA greife die Ideen auf, um diese dann koordiniert umzusetzen.
Die Rahmenbedingungen für ein Projekt sei unter anderem verfügbare Flächen zu finden und ein geeignetes Netz zu schaffen. Eventuell müssten hierfür auch Bebauungspläne geändert/geschaffen werden.
Weiter stellte er die ersten Projektideen vor.
Die Vorsitzende teilte mit, dass das PV-Projekt „Stumpertsacker“ im Gemeindegebiet Goldbach aus der Weißflächenanalyse entstanden sei. Diese Fläche erfülle bereits viele Voraussetzungen für eine eventuelle erfolgreiche Umsetzung. Es sei kein kompliziertes Einstiegsprojekt.
Sie gab an, dass eine Bürgerbeteiligung als erster Schritt anstünde.
Herr Wienand stimmte der Bürgermeisterin zu. Die Bürgerbeteiligung sei ein großes Novum. Man habe bisher noch kein Projekt mit Bürgerbeteiligung entwickelt und könne dies erstmals mit der Fläche des Marktes Goldbach erproben. Er äußerte dazu, dass zunächst die rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden müssten.
MGR Oliver Binz erfragte, ob bereits Gespräche mit dem E-Werk geführt wurden, um eine Projektierung auch in Kooperation mit dem E-Werk abzuwickeln. Er wies darauf hin, dass das Netz in Goldbach dem E-Werk gehöre.
Herr Wienand gab an, dass noch keine konkreten Gespräche geführt wurden. Man wolle eng mit den kommunalen Energieversorgern zusammenarbeiten und hier keine zusätzliche Konkurrenz schaffen.
MGR Herbert Rettinger bedankte sich für den Vortrag. Er merkte an, dass für eine erfolgreiche Energiewende, Einrichtungen wie das ELA benötigt werden würden. Es sei erfreulich, dass eine zeitnahe Umsetzung möglich war. Auch der Markt Goldbach müsse einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Die Vorsitzende teilte dem Gremium mit, dass dem Markt Goldbach nicht viele Flächen für eine Freiflächen-PV-Anlage zur Verfügung stünden, um ein Projekt für das Energiewerk einzubringen.
MGR Heinrich Schwind wies auf ein Projekt mit Bürgerbeteiligung in Laufach hin. Hier gebe es bereits positive Resonanzen, die Akzeptanz einer Genossenschaft bei den Bürgern sei sehr hoch gewesen. Seiner Meinung nach sei es wichtig, eine Mitwirkung/Einbringung der Bürger zu ermöglichen. Dadurch würde eine höhere Akzeptanz geschaffen werden. Das ELA sei zu unterstützen.
MGRin Cindy Reißing befürwortete, dass Goldbach mit der Freiflächen-PV-Anlage als mögliches Pilotprojekt einen Beitrag leiste.
Es folgten keine weiteren Anmerkungen aus dem Gremium.
Die Vorsitzende trug einen möglichen Beschlussvortrag vor. Anschließend erfolgte die Beschlussfassung.
Präsentation Herr Wienand:
Beschluss
Die Vorstellung und der Bericht des ELA-Vorstands werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das ELA wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für ein Freiflächen-PV-Projekt „Stumpertsacker“ in Goldbach zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bestellung von Herrn Adrian Knobloch zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Goldbach
Gremium
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Marktgemeinderat
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54. Sitzung des Marktgemeinderates
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Sachdarstellung
Der Verwaltungsfachwirt (BL II) Adrian Knobloch hat in der Zeit vom 11.03.2024 bis 22.03.2024 das Grundseminar für neu zu bestellende Standesbeamte an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf besucht. Herr Knobloch hat die anschließende schriftliche Prüfung mit Erfolg bestanden.
Neben der erfolgreichen Teilnahme am Einführungslehrgang für Standesbeamte bedarf es einer mind. 3-monatigen Einarbeitung. Die erfolgte 3-monatige Einweisung wurde von der Leiterin des Standesamts, Frau Kathrin Stadtmüller, bestätigt.
Somit sind alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt und Herr Knobloch kann zum Standesbeamten bestellt werden.
Als Stellvertretende Leiterin des Standesamtes ist nach wie vor die seit geraumer Zeit im Krankenstand befindliche frühere Sachgebietsleiterin, Frau Isabell Prößler, geführt. Hier empfiehlt sich nun, eine Änderung vorzunehmen, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich gesagt werden kann, wann Frau Prößler in den Dienst zurückkehren kann.
Nach Rücksprache mit der Leiterin des Standesamts Goldbach, Frau Kathrin Stadtmüller, wird empfohlen, die Standesbeamtin Vanessa Müller zur stellvertretenden Leiterin des Standesamts Goldbach zu ernennen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1: Bestellung
Der Verwaltungsfachwirt (BL II) Adrian Knobloch wird mit Wirkung vom 01.07.2024 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Goldbach bestellt.
Beschluss 2: Stellvertretende Leitung des Standesamts
Die Ernennung von Frau Isabell Prößler zur Stellvertretenden Leiterin des Standesamtes wird mit Wirkung zum 30.06.2024 gem. § 3 AVPStG widerrufen.
Mit Wirkung vom 01.07.2024 wird Frau Vanessa Müller zur Stellvertretenden Leiterin des Standesamts Goldbach ernannt.
Die entsprechende/n Ernennungsurkunde/n sind gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen; mit der Aushändigung (Bekanntgabe) wird die Bestellung wirksam, sofern die Bestellungsurkunde kein abweichendes Datum festsetzt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
§ 2 AVPStG: Bestellungsvoraussetzungen
(1) Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
- zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
- als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, nach den Vorgaben des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571) in der jeweils geltenden Fassung bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin
oder zur Einweisung tätig gewesen ist.
(2) Für Landkreise und kreisfreie Gemeinden kann die obere Aufsichtsbehörde, für die übrigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften die untere Aufsichtsbehörde in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Erfordernissen nach Abs. 1 Nrn. 2 und 3 zulassen.
§ 3 AVPStG: Widerruf und Erlöschen der Bestellung, Verfahren und Rechtsfolgen bei nichtiger oder zurückgenommener Bestellung
(1) 1Die Bestellung der Standesbeamten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. 2Erweist sich ein Standesbeamter oder eine Standesbeamtin fachlich oder persönlich als ungeeignet, ist die Bestellung unverzüglich zu widerrufen; dies gilt insbesondere, wenn er oder sie
- während eines zusammenhängenden Zeitraums von mehr als einem Jahr keine Beurkundung in einem Personenstandsregister mehr vorgenommen oder
- während eines Zeitraums von fünf Jahren nicht im erforderlichen Maß an Fortbildungsveranstaltungen für Standesbeamte teilgenommen hat.
3Satz 2 Halbsatz 2 gilt nicht für nach § 2 Abs. 3 Satz 1 bestellte Bürgermeister.
(2) Die Bestellung der Standesbeamten erlischt, wenn die Standesbeamten aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber ausscheiden.
(3) 1Die Bestellung der Bürgermeister nach § 2 Abs. 3 Satz 1 erlischt spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit. 2Die Bestellung der ersten Bürgermeister gilt im Fall ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.
(4) 1Die Nichtigkeit einer Bestellung ist von Amts wegen festzustellen. 2Die Feststellung der Nichtigkeit und die Rücknahme einer Bestellung bedürfen der Schriftform. 3Ist eine Bestellung nichtig oder ist sie mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, so gilt der oder die Bestellte bis zur Feststellung der Nichtigkeit nach Satz 1 oder bis zur Rücknahme nach Art. 48 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Vornahme von Amtshandlungen als Standesbeamter oder Standesbeamtin.
(5) Widerruf, Erlöschen, Feststellung der Nichtigkeit und Rücknahme der Bestellung sowie die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Standesbeamte sind der unteren Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
§ 4 AVPStG: Leitung des Standesamts
(1) Für jedes Standesamt ist einer der Standesbeamten zum Leiter des Standesamts und ein weiterer zu dessen Stellvertreter zu ernennen.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor.
Anschließend erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss 1
Beschluss 1: Bestellung
Der Verwaltungsfachwirt (BL II) Adrian Knobloch wird mit Wirkung vom 01.07.2024 zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Goldbach bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2: Stellvertretende Leitung des Standesamts
Die Ernennung von Frau Isabell Prößler zur Stellvertretenden Leiterin des Standesamtes wird mit Wirkung zum 30.06.2024 gem. § 3 AVPStG widerrufen.
Mit Wirkung vom 01.07.2024 wird Frau Vanessa Müller zur Stellvertretenden Leiterin des Standesamts Goldbach ernannt.
Die entsprechende/n Ernennungsurkunde/n sind gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen; mit der Aushändigung (Bekanntgabe) wird die Bestellung wirksam, sofern die Bestellungsurkunde kein abweichendes Datum festsetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Termine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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54. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.06.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachdarstellung
16.6. Auftritt Goldbacher Musikanten auf dem Volksfest
10.6. – 19.6. Ortspokalschießen, Siegerehrung am 21.6.
21.6. Exkursion Gemeinderat
22.6. Flohmarkt Freie Wähler
29.6. Open Air Unterafferbach FCU
30.6. Mahnwache Ukraine
Ab 5.7. Landkreisradeln
7.7. Pfarrfest St. Immaculata und Konzert Popchor
7.7. 40 Jahre Seniorenheim – Feier
12.7. „Waldsitzung“ Marktgemeinderat
13.7. Reanimations- Quickies – Gesundheitsregion + am Rathaus
14.7. Pfarrfest St. Wendelin Unterafferbach
20.7. Nachtschwimmen
15.- 21.7. Energiecup in Hösbach Bahnhof
21.7./22.7. Pfarrfest St. Nikolaus
27.7./28.7 MSC Rennen
2.8./3.8. Crossdog am Dormes
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8. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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54. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.06.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Keine Bekanntgaben.
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9. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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54. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.06.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Diskussionsverlauf
Ausgabe von Plastiksackrollen im Bürgerbüro:
MGR Martin Scheiner fragte an, ob die Beschränkung auf die Ausgabe von höchstens einer Rolle Plastiksäcke im Rathaus aufgehoben werden könne.
Die Vorsitzende teilte mit, beim lokalen Müllentsorger zu erfragen, ob der Engpass noch bestehe.
Flyer der FWG-Fraktion:
MGR Heinrich Schwind las hierzu folgende Stellungnahme vor.
In der letzten Woche hat eine Minderheitsfraktion des Goldbacher Gemeinderates im Ort ein Flugblatt verteilt. In diesem beschreiben sie sich als der Motor der aktuellen sowie jahrzehntealter Entscheidungen. Das beziehen sie sowohl auf die politischen Weichenstellungen als auch die kommunalen Pflichtaufgaben, ja sogar auf private Vorhaben.
In diesem Flyer sind mehrere Fotos unserer Bürgermeistern Sandra Rußmann mit Akteuren des Vereins FWG. Ich glaube das steht für „Falsche Wahrheiten Goldbach“.
Dazu ein Zitat aus juraforum.de (dort nicht gegendert).
„Der Bürgermeister einer Stadt ist eine „Behörde“. Er ist somit Teil der Exekutive und hat als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten. Dieses Gebot ist vor allem vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der politischen Parteien von Bedeutung...“
Diese rechtliche Festlegung bedeutet im Klartext, dass eine Bürgermeisterin als Behörde immer die gesamte Gemeinde vertritt. Es dürfen von ihr keine politische Gruppierung und kein Verein bevorzugt werden, egal wofür ihr politisches Herz schlägt und auf welcher Liste sie kandidiert.
Wir fragen daher:
Wie vereinbart Goldbachs Bürgermeisterin das Neutralitätsgebot ihres Amtes mit ihrem offensichtlichen Auftreten für die FWG und damit der Benachteiligung aller andern im Marktgemeinderat vertretenen politischen Parteien?
Und wie vereinbart sie diese Unterstützung einer einseitigen Darstellung der Arbeit des Rates mit ihren bisherigen Aussagen, dass alle Fraktionen in harmonischer und fairer Art und Weise gemeinsam zum Wohle unseres Ortes beitragen?
Um eine rechtlich fundierte Antwort wird gebeten.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Sprecher: Heinrich Schwind
Auch MGR Paul Mann trug nachfolgende Stellungnahme vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,
Wir wollen als Fraktion der CSU zum kürzlich veröffentlichen Flyer der FWG kurz Stellung nehmen.
Insbesondere mit Blick auf die immer öffentlich so hoch gelobte konstruktive und harmonische Zusammenarbeit aller Fraktionen im Gemeinderat zum Wohle Goldbachs, ist es schon ein gewisser Schlag ins Gesicht, wenn sämtliche Entscheidungen des gesamten Gemeinderats öffentlich so verkauft werden, als wären diese ausschließlich aufgrund Initiativen der FWG umgesetzt worden. Es werden ohne Scham Privatinitiativen oder Ideen und Anregungen die auf ursprüngliche Anträge bzw. Anregungen der CSU und der Grünen zurückzuführen sind, als eigene Erfolge und als Umsetzung von Wahlversprechen verkauft. Hierzu nur die Stichworte Seniorentagesstätten, Sozialgenossenschaft, Radwege oder WhatsApp-Business und Baugebiet Hösbacher Weg. Dazu kommen noch die vielen kommunalen Pflichtaufgaben, wie z.B. die Kinderbetreuung oder auch Wasser und Abwasser, die wir zwingend aufgrund gesetzlicher Vorgaben umsetzen müssen.
Die Art und Weise der Veröffentlichung ist respektlos gegenüber den anderen Fraktionen des MGR und wird von uns kritisiert und ist einer weiterhin guten und konstruktiven Zusammenarbeit sicherlich nicht dienlich und hat wohl leider auch einen gewissen Vertrauensverlust zur Folge.
Die 1. Bürgermeistern antwortete wie folgt:
Traditionell laden wir zum Flohmarkt u.a. durch einen Flyer ein und nutzen dabei die Chance, auch politische Botschaften zu transportieren, sozusagen als Win-Win-Situation. Nichts Neues und bereits viele Jahre in der Vergangenheit so praktiziert.
Dieses Jahr haben wir den Flyer vom Wahlkampf, in dem die Ziele der FWG thematisiert wurden hergenommen und jedes einzelne Ziel dahingehend überprüft, wie der Stand der Dinge ist (Siehe Flyer-Vergleich 2019 und 2024 oder auch Homepage der FWG). Wir haben dann kategorisiert: Ziele, die bereits erfüllt sind, Ziele, die in Bearbeitung sind und Ziele, die noch nicht oder gar nicht angegangen werden können mit kurzer Begründung.
Im Flyer steht nicht, dass wir die Ziele alleine abgearbeitet oder initiiert haben. Projekte, die nicht in diesem Flyer standen und trotzdem in den letzten 4 Jahren angegangen wurden, sind in dem neuen Flyer nicht thematisiert, da sie nicht in das Schema passten. So wurde z.B. der FWG-Antrag bezüglich der Spielplatzpaten, den wir mittlerweile umgesetzt haben, nicht erwähnt, da sich dieser nicht als Ziel von 2019 herauskristallisierte, obwohl dieser von der FWG kam. Genauso verhält es sich bei manchen Sachverhalten, die von anderen Fraktionen angestoßen wurden (z.B. Neugeborenenhain - eine tolle Idee der CSU, die ich gerne umsetze und auch im Amtsblatt als Antrag der CSU lobend erwähnt habe, aber eben nicht in unserem Zielkatalog zu finden war und deshalb nicht thematisiert wurde).
Ferner unterstütze ich auch Initiativen anderer Gruppierungen und scheue mich nicht, dies auch bildlich festzuhalten, beispielsweise die Waldbegehung und anschließende Diskussion mit Niklas Wagener, MdB Bündnis 90/Die Grünen für unsere Region und Britta Haßelmann, MdB Bündnis 90/Die Grünen und Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag.
Sie teilte mit, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
MGRin Cindy Reißing, Vorsitzende der FWG-Fraktion fügte hinzu, dass man sich als Fraktion nicht mit fremden Federn schmücken wolle. Der Fraktion sei bewusst, dass Projekte nur fraktionsübergreifend umgesetzt werden könnten.
Die Vorsitzende stimmte den Aussagen der MGRin Cindy Reißing zu.
Die Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:57 Uhr.
Datenstand vom 15.07.2024 08:30 Uhr