Datum: 12.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung für den Markt Goldbach; Durchführung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Markt Hösbach
4 Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Beitritt des Marktes Goldbach zur Biosphärenregion "Spessart"
5 Termine
6 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
7 Anfragen und Anträge
8 Waldbegehung

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1. Eröffnung und Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 55. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2024 ö beschließend 1

Sachdarstellung

Eröffnung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder der Öffentlichkeit, der Presse und der Verwaltung.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit.

Erweiterung der Tagesordnung?

Diskussionsverlauf

Zur Bürgerfragestunde um 17:45 Uhr erkundigte sich Herr Maier, ab wann die Niederschriften auf der Website des Marktes Goldbach einzusehen seien. 

Frau Wombacher von der Verwaltung antwortete, dass die Niederschrift der letzten Sitzung zunächst vom Gremium genehmigt werden müsse. Anschließend werde diese am darauffolgenden Montag auf der Website im Ratsinformationssystem veröffentlich werden. 

Die 1. Bürgermeisterin Sandra Rußmann eröffnete die 55. Sitzung des Marktgemeinderates am 12.07.2024 um 18:00 Uhr. 

Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder des Marktgemeinderats, die Öffentlichkeit, die Presse vertreten durch Herrn Müller und von der Verwaltung Frau Wombacher und Herrn Allig. 

Weiter stellte sie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 

Nachdem es aus dem Gremium keine Anmerkungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in diese ein. 

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 55. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2024 ö beschließend 2

Beschlussvorschlag

Die Sitzungsniederschrift der 54. Sitzung des Marktgemeinderats vom 14.06.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 14.06.2024.

Anschließend erfolgte die Beschlussfassung.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift der 54. Sitzung des Marktgemeinderats vom 14.06.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung für den Markt Goldbach; Durchführung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Markt Hösbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 55. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2024 ö beschließend 3

Sachdarstellung

Mit Ausfertigung des Wärmeplanungsgesetzes vom 20.12.2023 (WPG) hat sich Deutschland zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. 
Mit rund 60 % des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil des Treibhausgasausstoßes in Deutschland. Die Wärmewende ist damit der größte Hebel innerhalb der Energiewende. Das entscheidende Instrument für das Anstoßen der Wärmewende ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP). 

Gemäß § 1 Satz 1 WPG ist Ziel dieses Gesetzes, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. 

§ 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 WPG besagt, dass in bestehenden Gemeindegebieten, in denen zum 01.01.2024 weniger als 100.000 Einwohner gemeldet sind, bis zum Ablauf des 30.06.2028 ein Wärmeplan zu erstellen ist. 

Im Rahmen des Klimaschutznetzwerks „DieKlima10“, erfolgte am 15.09.2023 die Einreichung des Förderantrags zur kommunalen Wärmeplanung. Als förderfähige Kosten wurden Mittel in Höhe von 71.676,00 € brutto eingereicht. 

Mit Bescheid vom 29.04.2024 erhielt der Markt Goldbach die Anerkennung der förderfähigen Kosten in Höhe von 100 %. 
Dies entspricht bei einem Fördersatz von 90 % einer Zuwendung in Höhe von 64.508 € brutto.

Am 14.06.2024 fand ein erstes Gespräch zwischen dem Markt Goldbach, dem Markt Hösbach sowie dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG statt. 
Bedingt durch die geografische Lage sowie die unmittelbar aneinandergrenzenden Gemarkungen, gepaart mit einem gemeinsamen Energieversorgungsunternehmen sowie möglichen Synergien zu überplanender Flächen, wurde über eine gemeinsame Realisierung der Kommunalen Wärmeplanung beraten. Dabei wird eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Hösbach unter Beteiligung des Elektrizitätswerks Goldbach – Hösbach angestrebt. 

Den Grundstein zum Auftakt der Erstellung der Planungen gemäß WPG bildet der kommunalpolitische Beschluss zur Durchführung der KWP durch den Marktgemeinderat. 

Als nächsten Schritt bedarf es eines Vergabeverfahrens zur Auftragserteilung der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, in Zusammenarbeit mit einem entsprechend qualifizierten Planungsbüro. 
Dazu nahm die Verwaltung Kontakt mit der Vergabestelle der Regierung von Unterfranken auf, um ein förderunschädliches und gesetzeskonformes Vergabeverfahren zu wählen.
Demnach soll die Vergabe im Rahmen einer Verhandlungsvergabe gem. § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO und Nr. 1.2.5 i. V. m. 1.2.11 IMBek, mit Aufteilung in zwei Lose (Goldbach / Hösbach) stattfinden.
Im Anschluss fand ein weiterer Abstimmungstermin mit dem Markt Hösbach sowie dem Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach statt. Dabei wurden die möglichen weiteren Schritte zur Vergabe der Leistung an ein qualifiziertes Planungsbüro eruiert.

Der weitere Zeitplan stellt sich unter Vorbehalt des Fördermittelgebers zum derzeitigen Stand wie folgt dar:

  • Beratung und ggf. Beschlussfassung im Marktgemeinderat Goldbach am 12.07.2024; öffentlicher Teil
    • Ermächtigung Verwaltung zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung
    • Bestätigung interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Hösbach
    • Ermächtigung Verwaltung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens
  • Erstellung des Leistungsverzeichnisses samt Anlagen in Abstimmung mit dem Markt Hösbach; 2 Lose bis Mitte August 2024
    • Die Positionen des Muster-LVs der Kommunalrichtlinie sollen nicht verändert werden. Sollten darüberhinausgehende Planungsaufgaben hinzukommen, sind diese über ein gesondertes Nachtragsangebot zu beauftragen
  • Durchführung des Vergabeverfahrens durch den Markt Goldbach; Versand LV im Rahmen einer Verhandlungsvergabe; Mindestens drei Bieter werden angefragt; Versand ist durch den Markt Hösbach mit dem Fördermittelgeber abzustimmen, da noch kein Bewilligungsbescheid für Hösbach vorliegt
  • Voraussichtlich Vergabe im BUA Markt Goldbach am 16.09.2024
  • Voraussichtlich Vergabe im BUA Markt Hösbach am 17.09.2024
  • Formale Auftragserteilung in der 39. Kalenderwoche unter Vorbehalt der Vorlage des Bewilligungsbescheides des Marktes Hösbach
  • Nach Abschluss des Vergabeverfahrens soll der Einstieg in die Hauptphasen der KWP erfolgen (Siehe Anhang):
    • Bestandsanalyse
    • Potenzialanalyse
    • Zielszenario
    • Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen
    • Dokumentation der Ergebnisse

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung des Marktes Goldbach zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung sowie der Erstellung eines Wärmeplans gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 WPG. 

Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat trägt die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Markt Goldbach, dem Markt Hösbach sowie dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG mit. 

Beschluss 3:
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung des Marktes Goldbach zur Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. geltendem Vergaberecht zur Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§ 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 WPG
§ 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO und Nr. 1.2.5 i. V. m. 1.2.11 IMBek

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung würden noch viele Fragen offenstehen. Es sei wichtig, von Beginn an eine gute Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten – die Bürger müssten frühzeitig einbezogen werden. 
Sie fügte hinzu, dass das Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach im Bereich Öffentlichkeitsarbeit assistiert und die Wärmeplanung zusammen mit dem Markt Hösbach voranbringen könne. 

MGR Herbert Rettinger fragte, ob für beide Kommunen ein Planungsbüro zur Unterstützung bei der Erstellung des Wärmeplans ausgeschrieben werde. 

Die Vorsitzende stimmte dem zu. Das Vergabeverfahren würde in zwei Lose für die jeweiligen Kommunen aufgeteilt werden.

Weiter teilte die Vorsitzende mit, dass sie sich erhoffe, die kommunale Wärmeplanung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Nachdem es keine weiteren Anmerkungen aus dem Gremium gab, erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung des Marktes Goldbach zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung sowie der Erstellung eines Wärmeplans gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 WPG. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat trägt die interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Markt Goldbach, dem Markt Hösbach sowie dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co.KG mit. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung des Marktes Goldbach zur Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. geltendem Vergaberecht zur Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Beitritt des Marktes Goldbach zur Biosphärenregion "Spessart"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 55. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

In der zurückliegenden Sitzung des Marktgemeinderats vom 14.06.2024 wurde das Konzept zur geplanten Biosphärenregion „Spessart“ durch die Vertreter des Landratsamtes vorgestellt. 
Im Anschluss an die Vorstellung konnten Fragen beantwortet und Anregungen erörtert werden. 

Für die heutige Sitzung ist die Beschlussfassung vorgesehen.


Im Anschluss wird die heutige MGR-Sitzung als sog. „Wald-Sitzung“ fortgesetzt. Hierbei wird der gemeindliche Forsttechniker Dieter Allig wieder verschiedene Einblicke in die Forstwirtschaft des laufenden Jahres gewähren. 
 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1: Grundsatzbeschluss
Der Markt Goldbach erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, der Biosphärenregion „Spessart“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten.

Beschluss 2: Kernzonen-Flächen
  1. Alternative 1: Nochmaliger Aufschub
Ob und ggf. welche Flächen der Markt Goldbach für eine Kernzone in die Biosphärenregion einbringt, wird im Rahmen einer künftigen Sitzung beraten und beschlossen. Die Geeignetheit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen soll zuvor mit der Unteren Naturschutzbehörde erörtert werden. 

  1. Alternative 2: Konkrete Benennung von Kernzonen-Flächen:
Der Markt Goldbach wird dem Landratsamt Aschaffenburg – Amt für Naturschutz – folgende forstwirtschaftlichen Flächen als potenzielle Kernzonen-Flächen anbieten:
  • III. Kugelberg; 1 – 4 = 8,76 ha
  • IV. Gartenberg: 0, 1+2 (3) = 12,33 ha
  • II.8. Kleinheid: 1 = 3,93 ha (seit 2012 stillgelegt; Totholzbereich) 
Summe: = 25,02 ha; dies entspricht 8,65 % der Waldfläche des Marktes Goldbach.  

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachstand dar. Nach der letzten Sitzung wurde den Marktgemeinderätinnen und –räten die Gelegenheit gegeben sich nochmals über die Biosphärenregion Spessart zu informieren. Der Beschluss solle in der heutigen Sitzung gefasst werden.

Sie wies auf weitere Informationen hin, u.a. auf den Brief des stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger an die betroffenen Landräte und den Oberbürgermeister von Aschaffenburg. 

MGR Heinrich Schwind sei der Meinung, dass das Thema bereits informativ sehr gut aufgearbeitet wurde. Ein erneuter Aufschub zur Einbringung von Kernzonen wie in Beschlussvorschlag 2 Alternative 1 genannt, empfinde er als nicht sinnvoll. Die Machbarkeit der Einbringung möglicher Kernzonen würde im weiteren Verfahren sowieso geprüft werden. Er sprach sich positiv zum Beschlussvorschlag 2 Alternative 2 aus. 

MGRin Cindy Reißing machte den Vorschlag, die Beschlussvorschläge anzupassen und hier eine Mischung aus dem Beschlussvorschlag 1 und 2 Alternative 2 zu formulieren. 

Die Vorsitzende teilte mit, dass die Umsetzung der Biosphärenregion Spessart nicht in der Hand des Marktes Goldbach liege. Der Markt Goldbach werde eher als Randkommune betrachtet. 

Herr Allig von der Verwaltung ergänzte zu den Kernzonenvorschlägen, dass die Einbringung der vorgeschlagenen Waldflächen, die Kommune bei der Bewirtschaftung des Waldes nicht einschränken würde. Die Fläche „Kleinheid“ werde bereits dem Ökokonto des Marktes Goldbach gutgeschrieben. Zudem erhalte man für die in den vorgeschlagenen Flächen vorhandenen Biotopbäume eine Förderung in Höhe von 100 bis 200 €. Diese Förderung würde man auch in einer Kernzone weiterhin erhalten. Weiter gab Herr Allig an, dass die angesprochenen Flächen als Kernzonengebiete vorschlagen werden könnten. 

MGR Paul Mann stellte die Frage, ob Kernzonen verpflichtend vorgeschlagen werden müssten. 

Die Vorsitzende gab an, dass man keine Flächen angeben müsse. Man könne jedoch mögliche Kernzonenflächen in Aussicht stellen. 

MGR Marius Mann erkundigte sich, ob die genannten Flächen unbewirtschafteter Kommunalwald seien.

Herr Allig äußerte, dass für Kernzonen nur Flächen des Kommunalwaldes in Frage kommen würden. Die vorgeschlagenen Flächen seien für eine aktive Bewirtschaftung nicht sehr effektiv und ertragreich. Er wies daraufhin, dass die Kommune für die eingebrachte Kernzonenfläche eine Entschädigung vom Freistaat Bayern erhalte. Zudem würden weitere Flächen dem Ökokonto gutgeschrieben. Durch die Einbringung der Flächen würden keine Verluste bei der Bewirtschaftung entstehen, lediglich würde sich die Art der Einnahmequelle verändern. 

MGR Martin Scheiner stimmt einer Teilnahme zur Biosphärenregion Spessart zu. Er merkte an, dass der Markt Goldbach Kernzonenflächen einbringen könne, wenn dies für die Umsetzung der Biosphärenregion nötig sei. Man solle die Fläche nicht grundsätzlich als Kernzone benennen. 
Er sprach sich für eine Anpassung der Beschlussvorschläge aus. 

Es gab keine weiteren Anmerkungen aus dem Gremium

Es folgte die Beschlussfassung über den geänderten Beschlussvorschlag. 

Beschluss

Der Markt Goldbach erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, der Biosphärenregion „Spessart“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten. 
Der Markt Goldbach ist bereit, eine potentielle Kernzonenfläche in der Größe von 25,02 ha einzubringen, sofern die Biosphärenregion „Spessart“ begründet und diese Einbringung für die Kernzone insgesamt erforderlich wird und geeignet ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 55. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

13.07.2024         „Reanimations- Quickies“ – Gesundheitsregion + am Rathaus

14.07.2024         Pfarrfest St. Wendelin Unterafferbach

20.07.2024        Nachtschwimmen (Waldschwimmbad)

15.- 21.7.24        Energie-Cup in Hösbach Bahnhof, Siegerehrung 21.7. nach Endspiel um 17 Uhr

21.7./22.7.24        Pfarrfest St. Nikolaus

24.07.2024        Öffentliche Gesangsprobe des Gesangsverein Harmonie am Rathausbrunnen um 19 Uhr

26.7.24        Exkursion Radschnellweg Darmstadt-Frankfurt

27.7./28.7.24        MSC Motocross-Rennen

2.8./3.8.24        Crossdog am Dormes/Motocross-Gelände

3.8./4.8.24        Radfahrerfest – Vorplatz altes Feuerwehrhaus 

10.8.2024         Dinner in weiß – Vorplatz altes Feuerwehrhaus 

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6. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 55. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2024 ö beschließend 6

Sachdarstellung

Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Keine Bekanntgaben! 

Finanzielle Auswirkungen

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7. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 55. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2024 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Zensus 2022:
Die Vorsitzende teilte mit, dass die Bevölkerung des Marktes Goldbach aus den Ergebnissen des Zensus 2022 um ca. 570 Einwohner geschrumpft sei. Die Auswertung aus dem Einwohnermeldeprogramm ergab zum 15.05.2024 10.358 Einwohner, laut Zensus seien es jedoch nur 9.782 Einwohner. Wodurch die enorme Abweichung entstand, sei derzeit nicht bekannt. Sie gab an, dass die deutliche Abweichung nicht logisch sei. Sie habe sich bereits zu einer Überprüfung der Werte beim Zensus gemeldet. Die neue Einwohnerzahl könne sich insbesondere bei der nächsten Kommunalwahl auf die Größe des Marktgemeinderates auswirken. 

MGRin Cindy Reißing riet daraufhin, dass man sich mit dem Gemeinde- und Städtetag zusammenschließen solle, um eine Überprüfung der Daten herbeizuführen. Die Zahlen, die der Zensus ergab, könnten nicht korrekt seien. 

Die Vorsitzende fügte hinzu, dass der Gemeindetag auch die Möglichkeit habe, gegen den Zensus 2022 zu klagen. Der Zensus sei Grundlage für sehr viele Faktoren im öffentlichen Bereich. 

Initiative Bay. Untermain – ZENTEC – Standortmarketing:
Die Vorsitzende erklärte, den Markt Goldbach für den Workshop „Zielfoto 2.0 - Gemeinsam zum Ziel, lokale Akteure stärken" beworben habe. Der Workshop diene dazu, dass Ortszentrum durch konkrete Maßnahmen zu stärken und die Attraktivität für Besucher zu steigern. Zudem würden wertvolle Hinweise für die nächsten Schritte zur Umsetzung weitergegeben werden. 
Sie gab an, dass der Workshop durch die Bayerische Regierung gefördert und somit für die teilnehmende Kommunen kostenlos sei. 

MGRin Cindy Reißing berichtete dem Gremium von ihrer Teilnahme am vergangen Workshop in Großostheim. Der Workshop wurde mit allen betroffenen Akteuren durchgeführt und zusammen Ziele erarbeitet. Sie empfand den Workshop als erfolgreich und habe diesen bei der 1. Bürgermeisterin empfohlen. 

Weiter ergänzte die Vorsitzende, dass ein Motivationsschreiben an die Gewerbetreibenden, den Vereinsring und die Fraktionsvorsitzenden gesendet werden solle. Sie erhoffe sich von den Fraktionen, dass mindestens ein Mitglied an dem Workshop teilnehme. 

Verzögerung Sanierung Grundschule:
Die Vorsitzende informierte das Gremium, dass es bei der Schulsanierung zu Verzögerungen im Innenausbau komme. Somit finde der Umzug erst in den Herbstferien statt. 

Flyer FWG, Ergänzende Stellungnahme 1. Bürgermeisterin:
Die 1. Bürgermeisterin wies auf die Stellungnahmen der vergangenen MGR-Sitzung unter TOP Anfragen und Anträge der Grünen-Fraktion und CSU-Fraktion zur Veröffentlichung des Flyers der FWG hin. Sie wolle klarstellen, dass sie mit dem Wissen von heute den einführenden Text des Flyers anders gestalten würde. Sie würde den Zusatz ergänzen, dass man gemeinsam mit den anderen Fraktionen und der Verwaltung folgende Zeile angegangen bzw. abgearbeitet habe. 

Baumfällungen am Basketballplatz an der „Mollebuschallee“ und Fällungen der Birken „An der Lache“:
Die Vorsitzende teilte mit, dass an diesem Wochenende die an den Basketballplatz an der „Mollebuschallee“ grenzenden Pappeln gefällt werden.

Herr Allig fügte hinzu, dass während einer Baumkontrolle eine Gefährdung durch die Bäume erkannt wurde und diese nun durch die Stadt Aschaffenburg, nach Absprache mit der Naturschutzbehörde, gefällt werden. 

Weiter gab die Vorsitzende an, dass auch einige Birken entlang der Straße „An der Lache“ in den kommenden Tagen/Wochen gefällt werden. 

Herr Allig ergänzte, dass auch hier durch Baumkontrollen erkannt wurde, dass viele Birken bereits abgestorben seien oder eine Gefährdung für den öffentlichen Raum darstellen würden. Es wurden Absprachen mit der Autobahndirektion – Eigentümer der Grünfläche entlang der Einhausung „An der Lache“ - getroffen, wodurch für die Verkehrssicherheit diese Bäume nun schrittweise gefällt werden würden. 

MGR Martin Scheiner fragte nach, ob die Verwaltung die Grünfläche „An der Lache“ von der Autobahndirektion übernehmen könne. So könne die Verkehrssicherung besser sichergestellt werden und die kommende Radschnellverbindung einfacher durchgeführt werden – man müsse keine zusätzlichen Gespräche mit der Autobahndirektion führen. 

Die Vorsitzende gab an, den Vorschlag an die Liegenschaftsverwaltung weiterzuleiten. 

Ergebnisse HQ100-Berechnungen:
MGR Heinrich Schwind erfragte, wann man mit den Ergebnissen zu den HQ100-Berechnungen rechnen könne. 

Die Vorsitzende antwortete, dass man derzeit auf den Förderbescheid warte und anschließend die Ausschreibung starten werde. Danach würden die HQ100-Berechnungen durch ein Planungsbüro durchgeführt. Es werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Ergebnisse veröffentlicht und in die Bebauungspläne integriert werden könnten. 

Zufahrtswege zur Moto Cross Strecke in schlechtem Zustand:
MGR Martin Scheiner wies erneut auf den sehr schlechten Zustand der Zufahrtsstraßen zu der Moto Cross Strecke hin. Er erinnerte, dies bereits vor einem dreiviertel Jahr angesprochen zu haben und kritisierte, dass bisher keine Verbesserungen zu erkennen seien. Er mahnte an, dass das Moto Cross Rennen in zwei Woche stattfinde und seiner Meinung nach die Verkehrssicherung für die Wege nicht gegeben sei. Die Zufahrtsstraßen seien in keinem akzeptablen Zustand und sollten aufgrund der hohen Frequenz dringendst zeitnah wieder in Stand gesetzt werden. 
Er bedauere, dass die Verwaltung bisher noch nicht in der Lage gewesen sei, die Zufahrtstraßen auszubauen. 

Herr Allig gab an, dass der aktuelle Zustand der Verwaltung bekannt sei. Man habe einen Ausbau schon in die Wege geleitet aber könne dies leider nicht so schnell umsetzen. Die Wege wurden regelmäßig ausgebessert und teilweise asphaltiert. Durch eine fehlende Wasserableitung komme es wiederholt zu Ausspülungen der Wege. 

Er versicherte, dass bis zur Rennveranstaltung die Zufahrtswege kurzfristig mit Schotter aufgefüllt werden. Eine Asphaltierung werde einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. 

MGR Peter Bieber wies darauf hin, dass die Zufahrtswege für den Rettungswagen befahrbar seien müssten. 

Starker Unkrautbewuchs auf dem Hauptfriedhof in Goldbach:
MGR Peter Bieber berichtete, dass das äußere Erscheinungsbild des Hauptfriedhofs in einem sehr schlechten Zustand sei. Er habe sich selbst ein Bild davongemacht und teilte mit, dass der Unkrautbewuchs erschreckend stark und viele Flächen sehr ungepflegt erscheinen. Er wollte erneut darauf hinweisen und bat um eine zeitnahe Grünpflege. 

Herr Allig erklärte, dass hauptsächlich aufgrund des sehr feuchten Wetters der Wildwuchs enorm stark sei. Man käme mit dem verfügbaren Personal im Bauhof aktuell nicht mit den Grünarbeiten nach. Man würde versuchen, den Wildwuchs kurzfristig abzumähen. 

Die Vorsitzende stimmt der Aussage von MGR Peter Bieber zu. Sie gab an, den aktuellen Stand des Friedhofs dem Bauhof weiterzuleiten und eine Reinigung anzuordnen. 

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8. Waldbegehung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 55. Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2024 ö beschließend 8

Sachdarstellung

Treffpunkt: Parkplatz am Waldschwimmbad

Während des Streckenverlaufes zwischen dem Parkplatz „Waldschwimmbad“ bis zur Jagdhütte werden die nachfolgenden Themen besprochen.

  1. Jubiläumswald (800-Jahre Goldbach)

Im Jahr 2018 wurden anlässlich des 800-jährigen Jubiläums, von Goldbacher Bürgern auf einer Borkenkäferfläche 800 Bäume gepflanzt. Neben der zu erwartenden Naturverjüngung, wurden Rotbuche und Schwarznuss mit eingebracht.

  1. Mammutbaumallee

Durch verschiedene Schadereignisse wie Windwurf und Borkenkäferbefall hat sich im Laufe der letzten Jahre südlich der „Goldbach- Quelle“ eine rund 3 ha große Kahlfläche gebildet. Da unser Wald bekannter weise sehr stark frequentiert ist, kam die Idee auf, in diesem Bereich etwas Besonderes zu schaffen! Aus der Liste der klimatoleranten Bäume entschied man sich auf einer Länge von zunächst 700 m Deutschlands längste Mammutbaumallee mit rund 90 Stück zu pflanzen! Diese wäre im Laufe der Zeit noch erweiterbar.
Von den 3 verschiedenen Mammutbaumarten hat man sich für den „Sequoia giganteum“ entschieden. Diese Art ist die mächtigste Form der Sequoias. Der „General Sherman Tree“ in Kalifornien ist der mächtigste Baum der Erde mit 84 Höhenmetern und einem Durchmesser von rund 10m. Er hat ein Volumen, das annähernd einem normalen Jahreseinschlag des Goldbacher Gemeindewaldes entspricht!!

  1. Förderungsflächen „Wiederaufforstung nach Borkenkäferbefall“

Auf der v.g. Schadfläche wurden immer wieder Kleinflächen aufgeforstet. Dank der Organisation „Plant for the Planet“, den forstlichen Förderrichtlinien und eigenem Pflanzmaterial, konnten fast die gesamten Pflanzenkosten gespart werden! Z.Zt. befinden sich auf dieser Fläche 31 verschiedene Baumarten. Viele stammen ursprünglich aus dem Norden Amerikas, sodass hier ein kleines „Goldbach-Valley“ entsteht, dass zu Herbstzeit den Charakter des „Indian Summer“ bekommt.

  1. Buchennaturverjüngung u. ihre Problematik

Durch den Klimawandel kommt es im Frühjahr zu Blütezeit der Rotbuche immer seltener zu Spätfrösten, die deren Blüten zerstört. Dies bewirkt, dass die Rotbuchen viel häufiger fruktifiziert d.h. Samen bildet. Aus diesen Samen geht dann eine üppige Naturverjüngung hervor. Früher waren diese sog. „Mastjahre“ nur alle 8 – 10 Jahre der Fall, sodass man mehr Zeit hatte, Mischbaumarten mit einzubringen, bzw. den Altbestand zu fällen.




  1. Baumportraits

Tulpenbaum

Der aus Amerika stammende Tulpenbaum gehört dort zu den edelsten Baumarten. Die wunderschönen, tulpenähnlichen Blüten enthalten reichlich Nektar für Bienen, Hummeln, Käfer u. Schmetterlinge. Das gelblich-braune Holz ist recht dauerhaft, sowie Schnitt- u. Furnierholztauglich

Schwarznuss

Diese anspruchsvolle Baumart stammt ebenfalls aus Nordamerika und gedeiht auf nährstoffreichen, frischen Lehmböden. In Deutschland wird sie seit ca. 1900 angebaut. Im hessischen Lampertheim gibt es mit die besten Bestände Deutschlands. Das tiefschwarze Holz wird von der Furnierholzindustrie sehr gesucht!

  1. Holzeinschlag im FWJ 2024/2025

Durch den enormen Anfall von Borkenkäfer- u. Windwurfholz, sowie der drastischen Zunahme von Brennholzbestellungen in den vergangenen Jahren, sind wir mittlerweile über unserem Einschlagssoll. Unabhängig von unserer Feststellung, wurden wir vom Leiter des AELF Aschaffenburg, Herrn Nitzl darauf hingewiesen. Um genaue Zahlen zu haben, möchte man noch bis zum Herbst abwarten und dann in einem separaten TOP einer Sitzung über die weitere Vorgehensweise beraten, bzw. abstimmen.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Herr Allig von der Verwaltung startete die Waldbegehung am Parkplatz des Waldschwimmbades. 

Es wurden die verschiedenen Themenpunkte abgelaufen und Herr Allig gab die Informationen zu den im Sachverhalt aufgeführten Themen an das Gremium und die Öffentlichkeit weiter. 

Währenddessen teilte Herr Allig mit, dass die Schaffung von Mischbeständen das Ziel des Forstbetriebes des Marktes Goldbach sei. 

Herr Allig beendete die Waldbegehung an der Jagdhütte und die Sitzung endete somit um 20:30 Uhr. 

Datenstand vom 07.08.2024 10:16 Uhr