Datum: 13.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung und Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.09.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachdarstellung
Eröffnung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder der Öffentlichkeit, der Presse und der Verwaltung.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit.
Erweiterung der Tagesordnung?
Ehrung: Stadtradeln
Diskussionsverlauf
Zunächst wurden um 18:35 Uhr die besten Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom diesjährigen Stadtradeln durch den 2. Bürgermeister Frank Meidhof geehrt.
Im Anschluss eröffnete um 19:00 Uhr der 2. Bürgermeister Frank Meidhof die 57. Sitzung des Marktgemeinderats. Er begrüßte die anwesenden Mitglieder, die Presse vertreten durch Herrn Müller, die Öffentlichkeit und von der Verwaltung Frau Behl, Herrn Allig und Herrn Amberg.
Weiter stellte er ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat der Vorsitzende in diese ein.
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.09.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Beschlussvorschlag
Die Sitzungsniederschrift der 56. Sitzung des Marktgemeinderats vom 02.08.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift. Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift der 56. Sitzung des Marktgemeinderats vom 02.08.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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3. Beratung und Beschlussfassung zum Holzeinschlag 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.09.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachdarstellung
Wie bereits bei der sog. „Waldsitzung“ des Marktgemeinderats am 12. Juli 2024 erwähnt, soll in der heutigen Sitzung kurz auf das vergangene Forstwirtschaftsjahr (FWJ) eingegangen und über den Holzeinschlag der kommenden Saison abgestimmt werden.
Nachdem der Gemeindewald des Marktes Goldbach nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit bewirtschaftet wird, sind zunächst die aktuellen Einschlagszahlen seit der letzten Forsteinrichtung („Inventur“) in 2016 interessant. Diese setzen sich aus dem jährlichen Hiebssatz auf einer entsprechend zu pflegenden Fläche u. Zufälligen Ergebnissen (ZE), in den verschiedenen Nutzungsarten (Jungdurchforstung, Altdurchforstung etc.) zusammen.
Einschließlich des aktuellen FWJ 2024, liegt das Einschlagssoll bei 16.650 Festmetern (fm). Tatsächlich wurden 20.013 fm seit 2016 eingeschlagen. Dies ist ein Plus von 20% beim Massen-Soll. Der Anteil des ZE-Einschlags (Käferbefall, Windwurf, Schneebruch, etc.) liegt dabei bei 48%!!
Der jährliche Hiebssatz liegt bei konservativer Herangehensweise rund 7% unter dem berechneten jährlichen Zuwachs, um evtl. Kalamitäten ausgleichen zu können und trotzdem immer noch nachhaltig zu sein.
Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich, trotz Reduzierung des geplanten Einschlags, ein Einschlagsplus von rund 2.200 fm über dem tatsächlichen Zuwachs gebildet. Neben dem sehr hohen Schadholzanfall lag dies auch an der drastisch gestiegenen Zahl von Brennholzbestellungen. Hierbei wurde die Mengenabgabe je Brennholz-Los schon reduziert!
Um den Wald auf den laufenden Klimawandel vorzubereiten, ist es jedoch nötig, die Bestände zu pflegen. Das bedeutet, über Durchforstungen müssen vitale und gut veranlagte Bäume gefördert und gleichzeitig die klimatoleranten Baumarten begünstigt werden. Da beim Anfall von Schadholz in aller Regel keine pflegende Wirkung der Bestände eintritt („Kahlhieb“), liegt die Pflegefläche bei den Jungdurchforstungen gegenüber dem Soll bei 80% und bei den Altdurchforstungen sogar nur bei 57%. Um die Differenzen bis zur Zwischenrevision nach Möglichkeit zu reduzieren, ist es demnach sinnvoll, trotz Überschuss, bei den vorgenannten Nutzungsarten (JD + AD) Durchforstungen in den kommenden beiden FWJ durchzuführen.
Beschlussvorschlag
In Zeiten des Klimawandels ist die Pflege der Bestände wichtiger denn je und aus forstfachlicher Sicht zwingend notwendig. In den kommenden beiden FWJ kann deshalb jeweils das jährliche Massensoll von 1.850 fm unabhängig vom Schadholzanfall eingeschlagen werden.
Hierbei wird der Fokus beim Einschlag auf folgende Flächen gelegt:
+ mischbaumartenreiche Bestände
+ Bestände mit Eichen
+ verjüngungsdringliche Endnutzungsbestände
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erläuterte den Sachstand. Herr Allig von der Verwaltung und Herrn Lukas Nitzl vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forst Aschaffenburg führten diesen Bericht weiter aus.
Herr Allig erläuterte, dass der Borkenkäferbefall in 2024 deutlich geringer war als in den vorangegangenen Jahren. Anschließend zeigte er drei Standorte an denen neue klimaresistente Bäume gepflanzt wurden. Ein Teil dieser Bäume wurde von „Plant for the Planet“ gespendet.
Das Brennholz für die Selbstwerber sei sehr gefragt und mache fast 70% des gesamten Einschlags von 2024 aus. In 2024 seien auch fast 12.000 € an Fördermittel für den Gemeindewald eingegangen.
Die gepflanzten Jungbäume seien aufgrund des hohen Niederschlags im Frühjahr zu 100 % angewachsen.
Ein Problem verursachen allerdings zurzeit die Mäuse. Diese fressen die Wurzeln von Jungbäume (5- 10 Jahre alt) an und somit sterben diese nach kurzer Zeit ab. Natürliche Feinde der Mäuse gebe es zur Zeit im Wald wenige.
Anschließend nahm Herr Nitzl Bezug auf den Holzeinschlag der vergangenen Jahre und auf das kommende Jahr 2025.
Die letzten Jahre wurde nicht nachhaltig eingeschlagen, das heißt das mehr Bäume gefällt wurden als angepflanzt. Grund hierfür sei vor allem der Borkenkäfer.
Dies sei aber nicht weiter schlimm, da die Waldbewirtschaftung immer auf 20 Jahre gesehen werde. Auf diesen Zeitraum gesehen, sei die Waldbewirtschaftung noch immer sehr gut in Goldbach.
Somit sprach er sich dafür aus, wieder denselben Einschlag für 2025 festzulegen. Durch diesen Einschlag können die Bestände des Mischwaldes durch klimaresistentere Baumarten wie der Weißtanne oder Douglasie angereichert werden.
Dieser Einschlag sei auch nötig, um den bevorstehenden Klimawandel zu bewältigen und die pflegende Wirkung für den Gemeindewald zu erzielen.
MGRin Karina Tippe fragte, ob der Borkenkäfer auch zu den zufälligen Ereignissen zähle.
Herr Allig antwortete, dass der Borkenkäfer zu den zufälligen Ereignissen zähle sowie Windwurf und Schneebruch.
Weiter fragte MGRin Karina Tippe, ob der Mäusebefall noch aktuell sei.
Herr Allig antwortete, dass der Mäusebefall noch aktuell sei, allerdings seien nur junge Bäume davon betroffen. Bäume, welche älter als 10 Jahre seien, überstehen das Anfressen der Wurzeln unbeschadet.
Abschließend sprach sich Herr Allig dafür aus, dass der Hiebsatz für 2025 und 2026 beibehalten werde. Vor allem solle der Bestand an Eichen vergrößert werden, da diese sehr klimatolerant seien. Zuletzt wurden im Bereich des „grauen Steins“ viele Jungeichen gepflanzt.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
In Zeiten des Klimawandels ist die Pflege der Bestände wichtiger denn je und aus forstfachlicher Sicht zwingend notwendig. In den kommenden beiden FWJ kann deshalb jeweils das jährliche Massensoll von 1.850 fm unabhängig vom Schadholzanfall eingeschlagen werden.
Hierbei wird der Fokus beim Einschlag auf folgende Flächen gelegt:
+ mischbaumartenreiche Bestände
+ Bestände mit Eichen
+ verjüngungsdringliche Endnutzungsbestände
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Schaffung einer Schülergruppe im Waldkindergarten "Waldbande"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.09.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachdarstellung
Einige Familien der aktiven und ehemaligen Kinder des Goldbacher Waldkindergartens haben sich mit dem Antrag zur Schaffung einer Schülergruppe an die Verwaltung gewandt.
In der Anlage befindet sich die kurze Präsentation der Eltern mit deren Begründung.
Viele ehemalige „Waldkinder“ sehnen sich nach ihrer Zeit im Waldkindergarten zurück und wünschen sich einen Ausgleich zur schulischen Belastung. Die Schülergruppe soll einmal wöchentlich von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr stattfinden. Während dieser Zeit nutzen die Kinder den Waldplatz des Kindergartens und werden von den Erziehern des Waldkindergartens betreut.
Folgende Rahmenbedingungen wären denkbar:
Teilnahmegebühr:
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50 €/Monat
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Mindestteilnehmerzahl:
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10 Kinder
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Altersgruppe:
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1. – 4. Klasse
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Betreuungszeit:
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wöchentlich, dienstags von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
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Personal:
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Jan Reiners (Erzieher in der Waldbande) und Berufspraktikantin
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Starttermin:
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01.10.2024
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Eine Teilnahmegebühr von 50 € pro Kind und Monat bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern wäre ausreichend, um die Personalkosten und Materialkosten zu decken.
Der derzeitige Erzieher des Waldkindergartens hat seine Bereitschaft signalisiert, die zusätzliche Betreuung von drei Stunden pro Woche zu übernehmen. Hinzu käme die Berufspraktikantin, die ohnehin in Vollzeit ihr letztes Ausbildungsjahr beim Markt Goldbach absolviert.
Das Konzept von Schülergruppen wird bereits in einigen anderen Waldkindergärten, wie beispielsweise in Sailauf oder Aschaffenburg angeboten und erfreut sich immer größerer Beliebtheit.
Die Schülergruppe würde die Nachmittagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler in einem Hort oder bei den KombiKids nicht ersetzen, da es sich um ein Angebot handelt, welches nur einmal pro Woche stattfindet. Auch wird keine Hausaufgabenbetreuung und keine warme Mittagsverpflegung angeboten.
Die Schülergruppe soll vielmehr ein Ausgleich zum Schulalltag sein und die Kinder auch im Schulalter noch weiter den Bezug zur Natur vermitteln.
Demnach wäre eine Schülergruppe im Waldkindergarten eine Ergänzung/Erweiterung zum aktuellen Angebotsspektrum der Goldbacher Betreuungseinrichtungen. Da bereits einige Eltern großes Interesse an dem Angebot gezeigt haben, würde dieses von den Familien sicher auch gut angenommen werden.
Beschlussvorschlag
Im Waldkindergarten des Marktes Goldbach soll ab dem 01.10.2024 eine Schülergruppe geschaffen werden. Die Teilnahmegebühr hierfür soll pro Kind 50 €/Monat betragen. In den Anmeldeformularen zur Schülergruppe sollen die Eltern bei möglichen Personalausfällen zur Mithilfe, in Form von Elterndiensten, verpflichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erläuterte den Sachstand. Frau Behl von der Verwaltung führte den Sachstand weiter aus.
MGRin Birgit Schneider fragte, ob sich der Beitrag reduziere sobald sich mehr als 10 Kinder anmelden würden und ob es eine maximale Anzahl von Teilnehmer gebe. Des Weiteren stellte sie den Dienstagmittag in Frage, da nach ihren Informationen in der Grundschule der Religionsunterricht stattfinde.
Frau Behl von der Verwaltung antwortete, dass keine maximale Teilnehmerzahl festgelegt wurde. Sie könne sich vorstellen die maximale Teilnehmerzahl auf 15 festzulegen. Allerdings werden sich die Kosten von 50 €/Monat dadurch nicht reduzieren.
Nach ihren Informationen finde der Religionsunterricht mittwochnachmittags statt. Es könne allerdings noch eine Abstimmung mit der Grundschule erfolgen, sodass es keine Überschneidung gebe.
MGRin Maria Maidhof und MGRin Elke Brandl erklärten, dass für eine 12-stündige Betreuung im Monat 50 € pro Kind völlig in Ordnung seien. Die Betreuung werde auch durch Fachpersonal gewährleistet.
MGRin Katja Bieber fragte, wie lange der Waldkindergarten geöffnet habe.
Frau Behl antwortete, dass der Waldkindergarten bis 14 Uhr geöffnet sei, anschließend könne er für die Betreuung der Grundschulkinder genutzt werden.
MGR Heinrich Schwind fragte, ob auch Eltern in der Betreuung mitwirken, falls Herr Reiners abwesend sei.
Frau Behl antwortete, dass in der Beschlussempfehlung Elterndienste enthalten seien. Nur so könne die Mittagsbetreuung dauerhaft gewährleistet werden.
MGR Martin Scheiner fragte, ob die Eltern bei einer Übernahme der Betreuung auch versichert seien.
Frau Behl antwortete, dass dies eine freiwillige Leistung des Marktes Goldbach sei. Somit seien die Eltern über das Rathaus versichert. Verpflichtungen wie einen Anstellungsschlüssel etc. gebe es in diesem Fall nicht.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Im Waldkindergarten des Marktes Goldbach soll ab dem 01.10.2024 eine Schülergruppe geschaffen werden. Die Teilnahmegebühr hierfür soll pro Kind 50 €/Monat betragen. In den Anmeldeformularen zur Schülergruppe sollen die Eltern bei möglichen Personalausfällen zur Mithilfe, in Form von Elterndiensten, verpflichtet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ab 01.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.09.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachdarstellung
Krippen- und Kindergartengebühren
In der Sitzung vom 07.08.2024 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss die finanzielle Lage des St. Johannisvereins e. V., dem Träger der kirchlichen Kindertageseinrichtungen, vorgestellt. Demnach wird den KiTa´s im Jahr 2024 voraussichtlich ein Defizit von ca. 400.000 € entstehen.
Aufgrund dessen fasste der Ausschuss den folgenden Beschluss:
Der Bericht des St. Johannisvereins e. V. zur finanziellen Lage der katholischen Kindertageseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung soll aufgrund der künftigen Defizite der Kindertageseinrichtungen eine mögliche Gebührenerhöhung mit den Goldbacher Trägern der KiTa`s abstimmen und dem Marktgemeinderat vorstellen.
Laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) betragen die staatlichen Zuschüsse gut 60 Prozent der tatsächlichen Betriebskosten.
Der Rest ist laut Gesetzeskommentar "über Elternbeiträge, Trägermittel, Spenden" zu decken.
Der Basiswert für die staatliche Förderung wird jedes Jahr angepasst. Hier wird jedoch deutlich, dass diese Erhöhungen nicht mit den gegenstehenden Ausgaben zusammenpassen, wodurch die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben in KiTa`s immer weiter auseinander geht.
Jahr
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Basiswert
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Steigerung zum Vorjahr
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2020
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1.229,11 €
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2,6 %
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2021
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1.237,03 €
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0,6 %
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2022
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1.288,48 €
|
4,2 %
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2023
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1.375,88 €
|
6,8 %
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2024
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1.449,71 €
|
5,3 %
|
Allein in den Tarifverhandlungen für 2023/2024 wurden deutlich höhere Gehaltssteigerungen festgesetzt. Beispielsweise ergab sich für eine*n Erzieher*in in der Entgeltgruppe S 8a Stufe 5 eine langfristig wirkende Gehaltssteigerung um etwa 11,1 %.
Die Kindergartengebühren in Goldbach wurden zuletzt zum 01.09.2023 an die Preisentwicklungen angepasst.
Dennoch können die entstehenden Defizite der Einrichtungen nicht allein durch eine weitere Erhöhung der Kindergartengebühren getragen werden. Aufgrund dessen ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, den Eltern keine extreme Steigerung zuzumuten, sondern die Gebühren weiterhin moderat anzupassen.
In der Anlage wurden Entwürfe der Verwaltung zur Gebührenanpassungen eingefügt.
Demnach ergäbe sich bei dem 1. Entwurf eine Erhöhung der Gebühren von rund 22 % und beim 2. Entwurf eine Erhöhung von rund 27 %.
Nach Rücksprache mit den Trägervereinen der katholischen und der evangelischen Kindergärten, wäre der 1. Entwurf ein guter Kompromiss, um höhere Einnahmen generieren zu können, aber gleichzeitig den Eltern keine zu starke Gebührenerhöhung zumuten zu müssen.
Um außerdem noch einige Vergleichswerte zu haben, sind nachfolgend noch die Beiträge einiger Einrichtungen aus den Nachbargemeinden am Beispiel von 5-6 Buchungsstunden aufgeführt:
Einrichtung
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Krippenbeitrag (5-6 Stunden)
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Entwurf Goldbach Krippenbeitrag
(5-6 Stunden)
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KiGa-Beitrag
(5-6 Stunden)
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Entwurf Goldbach
KiGa-Beitrag
(5-6 Stunden)
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Amtswichtel (Betriebskrippe LRA)
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255,00 €
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210,00 €
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-
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162,00 €
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Burgkindergarten Haibach
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252,00 €
|
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168,00 €
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KiGa St. Martin
Hösbach
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190,00 €
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120,00 €
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205,00 €
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132,00 €
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KiTa Schneckenhaus
Komm. KiTa A`burg
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191,00 €
|
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310,00 €
|
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Schülergruppe im Waldkindergarten
Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde die Schaffung einer Schülergruppe im Waldkindergarten „Waldbande“ beraten.
Bei positiver Beschlussfassung ist es sinnvoll, die Teilnahmegebühr dieser Schülergruppe gleich in die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung mit aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Dem 1. Entwurf der Verwaltung zur Erhöhung der Krippen- und Kindergartengebühren ab dem 01.01.2025 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Gebühren der Kindertageseinrichtungen im nächsten Jahr erneut auf Aktualität zu prüfen.
Beschluss 2:
Die Teilnahmegebühren für die Schülergruppe im Waldkindergarten in Höhe von 50,00 € pro Monat werden zur Kindertageseinrichtungsgebührensatzung unter § 7 hinzugefügt.
Beschluss 3:
Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Der 2. Bürgermeister Frank Meidhof legte den Sachstand dar. Frau Behl von der Verwaltung führte diesen weiter aus.
MGR Marius Mann fragte, was mit den erwirtschafteten Überschüssen sei.
Frau Behl sagte, dass die positiven Ergebnisse aus den Vorjahren bei dem vorgelegten Defizit nicht berücksichtigt werden.
MGR Peter Bieber warf die Frage auf, warum der Gewinn der Vorjahre nicht mit dem diesjährigen Defizit verrechnet werde.
Des Weiteren sprach er sich zunächst für eine Erhöhung um 22 % aus. Es werde trotz der Erhöhung ein Defizit entstehen. Im Laufe des nächsten Jahres solle geschaut werden, wie sich die Zahlen entwickeln und ob man nochmal eine moderate Erhöhung der Kindergartengebühren beschließe müsse.
Frau Behl erörterte, dass der Basiswert der sich aus dem BayKiBiG ergebe das Problem sei. Dieser Wert müsste durch den Freistaat angepasst werden. Nur eine Erhöhung dieses Wertes könne das Defizit in den kommenden Jahren geringer ausfallen lassen.
Grundsätzlich wurde die Defizitübernahme 2018 beschlossen. Inwieweit diese Vereinbarung verbessert werden könne und ob es Handlungsbedarf gebe, werde durch die Verwaltung im Nachgang zur Sitzung geklärt.
Der Vorsitzende Frank Meidhof ergänzte, dass natürlich der Anstellungsschlüssel reduziert werden könnte. Somit müsste weniger Personal angestellt werden und dementsprechend würden die Kosten sinken. Allerdings würde darunter die Qualität leiden und durch geringeres Personal würden zwangsläufig die Schließtage zunehmen.
MGRin Maria Maidhof sagte, dass alle umliegende Kommunen ebenfalls ihre Gebühren erhöht haben und deren monatliche Betreuungskosten grundsätzlich höher seien als vom Markt Goldbach. Daher sprach sie sich für die Erhöhung von 27% aus. Auch mit der Erhöhung von 27% sei das Defizit immer noch sehr hoch.
MGR Heinrich Schwind betonte, dass der Markt Goldbach eine soziale Verpflichtung habe. Familien werden in allen Bereichen mehr belastet. Daher sollten die Gebühren zunächst um 22% erhöht werden. Im kommenden Jahr könne erneut darüber beraten werden.
Wichtig sei, dass die Qualität der Betreuung weiterhin auf einem sehr hohen Niveau bleibe. Allerdings müsse die Betriebsträgervereinbarung auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
MGR Marius Mann stimmte MGR Heinrich Schwind zu, dass der Markt Goldbach eine soziale Verpflichtung habe, allerdings werde durch eine Erhöhung um 27% immer noch ein sehr hohes Defizit erzielt. Im Vergleich zum Markt Hösbach sei die Erhöhung geringer und dass trotz eines besseren Anstellungsschlüssels. Folglich sollten die Gebühren um 27% erhöht werden.
Die Betriebsträgervereinbarung müsse sofort angepasst werden, da Gewinne mit dem Defizit verrechnet werden müssen.
MGR Martin Scheiner erklärte, dass es erschreckend sei, dass ein gemeinnütziger Verein Rücklagen bilden könne und diese nicht mit dem Defizit verrechnet werde. Hier müsse umgehend die Betriebsträgervereinbarung angepasst werden. Er sprach sich auch für eine Erhöhung von 27 % aus. Die umliegende Kommunen erhöhen ebenfalls ihre Gebühren und der Markt Goldbach müsse dies auch zwingend tun. Jedes Jahr sei die Genehmigung des Haushalts gefährdet und somit müsse alles getan werden, um Einnahmen zu generieren.
MGR Herbert Rettinger äußerte, dass dies wieder eine schmerzhafte Erhöhung auf Kosten der Familien sei. Somit sollten die Gebühren zunächst nur um 22 % steigen. Im Zuge dessen könne man im folgenden Jahr schauen, wie sich die Lage entwickelt habe.
MGRin Katja Bieber sagte, dass man die relative Erhöhung betrachten müsse und nicht nur die prozentuale Erhöhung. Bei einer Buchung von 4-5 Stunden am Tag sei es eine Erhöhung um 30 € im Monat. Das dafür notwendige Personal sei deutlich kostenintensiver. Daher sprach sich sie auch für eine Erhöhung der Gebühren um 27 % aus.
MGRin Karina Tippe fragte, wie die vorgeschlagenen Prozente zustande kamen. Vielleicht könne man auch einen Mittelweg finden.
Frau Behl antwortete, dass es bei der Erhöhung um gerade Zahlen der Monatsbeiträge ging, daher kamen jetzt die Erhöhung der Betreuungsgebühren um 22% bzw. 27% heraus.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Dem 2. Entwurf der Verwaltung zur Erhöhung der Krippen- und Kindergartengebühren von rund 27 % ab dem 01.01.2025 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Gebühren der Kindertageseinrichtungen im nächsten Jahr erneut auf Aktualität zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8
Beschluss 2
Beschluss 2:
Die Betriebsträgervereinbarung wird durch die Verwaltung inhaltlich auf Aktualität und Verbesserungen überprüft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3
Beschluss 3:
Die Teilnahmegebühren für die Schülergruppe im Waldkindergarten in Höhe von 50,00 € pro Monat werden zur Kindertageseinrichtungsgebührensatzung unter § 7 hinzugefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 4
Beschluss 4:
Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird in der vorgelegten Form unter Berücksichtigung des Beschlusses 1 beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Vergabe der Betriebsträgerschaft eines Hortes im Dammer Weg und Bericht zur möglichen Nutzung der übrigen Räumlichkeiten des Gebäudes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
|
13.09.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachdarstellung
Betriebsträgerschaft Hort:
In seiner Sitzung vom 17.05.2024 fasste der Marktgemeinderat den folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt den obigen Ausschreibungstext an die o. g. örtlichen Träger der Jugendhilfe zu übersenden und ein Bewerbungs-/Auswahlverfahren zur Betriebsträgerschaft eines Hortes im Dammer Weg 47 durchzuführen. Die Bewerbungen der Träger sind nach Auswertung dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzustellen.
Im Zuge dessen hat die Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung zur Vergabe der Betriebsträgerschaft durchgeführt. Alle örtlichen Träger der Kindertageseinrichtungen wurden kontaktiert und über die Möglichkeit einer Bewerbung informiert.
Es wurde jedoch von allen kontaktierten Trägern, mit Ausnahme der B4 gGmbH, entweder kein Interesse angezeigt oder sofort eine mündliche Absage erteilt. Lediglich der Träger B4 gGmbH hat eine schriftliche Bewerbung eingereicht. Ein Teil der umfangreichen Bewerbungsunterlagen des Trägers B4 gGmbH sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Da die B4 gGmbH über die notwendigen fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, ist es sachgerecht, die Trägerschaft an diesen Träger zu vergeben.
So wie auch bei allen anderen Kindertageseinrichtungen, würde mit dem Träger eine Betriebsträgervereinbarung für den Betrieb eines Hortes geschlossen werden. In dieser können auch bestimmte Rahmenbedingungen, wie beispielsweise ein Mindestanstellungsschlüssel, etc. festgesetzt werden.
Demnach wäre die B4 gGmbH ein sehr gut geeigneter Träger für die neue Horteinrichtung im Dammer Weg 47. Für den Betrieb eines Hortes mit drei Gruppen, wären die Räumlichkeiten des Erdgeschosses und des 1. Obergeschosses des Gebäudes grundsätzlich ausreichend. Die Räume des 2. Obergeschosses könnten für die Hausaufgabenbetreuung genutzt werden.
Nutzung der übrigen Räumlichkeiten des Gebäudes:
Da die B4 gGmbH die Räume des 2. OG`s täglich nur zeitweise für die Hausaufgabenbetreuung benötigt, ist es möglich eine weitere Nutzung in dem Gebäude unterzubringen.
Hier wäre darauf zu achten, dass die Räume hauptsächlich am Vormittag gebraucht werden würden, da über den Nachmittag dann der Hortbetrieb stattfinden würde.
Aufgrund dessen kontaktierte die Verwaltung die Dr. Albert-Liebmann-Schule und deren Träger, die Caritas Schulen gGmbH.
Die Albert-Liebmann-Schule betreibt in Goldbach im Gebäude der Alten Schule eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE). In der SVE werden sprachentwicklungsverzögerte Kinder im Alter zwischen vier und sechs Jahren in den Bereichen Sprachentwicklung, Wahrnehmung, Motorik und sozial-emotionale Entwicklung spielerisch gefördert und auf den erfolgreichen Besuch der Grundschule vorbereitet.
Neben der SVE betreibt die Schule an anderen Standorten u. a. auch Klassen zur Sprachförderung. Dort erhalten Kinder in den Jahrgangsstufen eins bis vier ein schulisches Förderangebot, das den Prinzipien sprachheilpädagogischen Unterrichts folgt.
Nach Rückmeldung der Schulleiterin, Frau Katrin Schöffel, hat die Schule genau in diesem Bereich einen großen Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten.
Nach ersten Besichtigungen der Räume, zeigte die Caritas Schulen gGmbH großes Interesse an einer Anmietung des 2. Obergeschosses. Dort könnten drei Schulklassen mit dem Schwerpunkt der Sprachförderung beschult werden.
Aufgrund dessen wurde bereits beim Kostenträger der Schule, bei der Regierung von Unterfranken, angefragt, ob eine Anmietung der Räume möglich sei. Hier steht aktuell noch die Rückmeldung der Regierung aus.
Mit dem Eigentümer des Gebäudes wurde bereits abgestimmt, dass der Markt Goldbach nicht benötigte Räume untervermieten könnte.
Außerdem wären mit den beiden Nutzern, der Dr. Albert-Liebmann-Schule und der B4 gGmbH viele Synergien möglich, da die B4 gGmbH neben dem Aufgabenschwerpunkt der Schulkindbetreuung auch einen großen Stellenwert auf Inklusion und Integration in ihren Einrichtungen legt.
Dieser Aspekt kann bei der künftigen Nutzung des Gebäudes im Dammer Weg von großem Vorteil sein. Bei Bedarf der Dr. Albert-Liebmann-Schule könnten dann auch mögliche freie Plätze im Hort mit den Kindern aus den Sprachförderklassen aufgefüllt werden.
Weitere Vorgehensweise:
Bei positiver Beschlussfassung zur Vergabe der Trägerschaft, könnte die Verwaltung mit der B4 gGmbH einen Entwurf für eine Betriebsträgervereinbarung erstellen und dem Marktgemeinderat vorstellen. Außerdem könnten Fragen zur Erstausstattung der Räumlichkeiten, zum Anmeldeverfahren, etc. besprochen werden und die B4 könnte in den kommenden Monaten bereits auf Personalsuche gehen.
Parallel hierzu steht noch eine finale Zusage der Dr. Albert-Liebmann-Schule (bzw. der Regierung von Unterfranken) aus. Sobald hier klar ist, ob die Schule die Räume des 2. OG`s vom Markt Goldbach anmietet, kann auch hier gemeinsam mit dem Hortträger weiter geplant werden.
Beschlussvorschlag
Der Markt Goldbach überträgt infolge der durchgeführten Ausschreibung die Betriebsträgerschaft für den neu entstehenden Hort im Dammer Weg 47 in Goldbach ab dem Schuljahr 2025/26 an den gemeinnützigen Träger „B4 gGmbH“. Die Verwaltung wird beauftragt mit der B4 gGmbH eine Betriebsträgervereinbarung zu erstellen und diese dem Marktgemeinderat zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzustellen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende legte den Sachstand dar. Frau Behl von der Verwaltung führte diesen weiter aus.
MGRin Birgit Schneider sprach sich positiv für die B4 gGmbH aus.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Der Markt Goldbach überträgt infolge der durchgeführten Ausschreibung die Betriebsträgerschaft für den neu entstehenden Hort im Dammer Weg 47 in Goldbach ab dem Schuljahr 2025/26 an den gemeinnützigen Träger „B4 gGmbH“. Die Verwaltung wird beauftragt mit der B4 gGmbH eine Betriebsträgervereinbarung zu erstellen und diese dem Marktgemeinderat zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Termine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.09.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachdarstellung
21.09.2024 16:00 Uhr Lange Nacht der Feuerwehren, FW-Haus Goldbach und FW- Haus Unterafferbach
29.09.2024 11:30 Uhr Essen für einen guten Zweck, Haus Effata (Kirchengemeinde)??
03.10.2024 11:00 Uhr Herbstmarkt (Gewerbeverband)
27.10.2024 17:00 Uhr Jubiliäumskonzert Sängerkranz in St. Maria Immaculata
04.11.2024 18:00 Uhr Gesellschafterversammlung E-Werk
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8. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.09.2024
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beschließend
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8 |
Sachdarstellung
Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Keine Bekanntgaben!
Finanzielle Auswirkungen
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9. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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57. Sitzung des Marktgemeinderates
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13.09.2024
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ö
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beschließend
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Diskussionsverlauf
Standort des Trinkbrunnes
MGRin Maria Maidhof regte an, dass als möglicher Standort für den Trinkbrunnen auch der Radweg an der Südspange in Frage käme. Diese Anfrage solle am kommenden Montag im Bau- und Umweltausschuss in die Beratung miteinfließen.
Initiative Refill
MGRin Karina Tippe erinnerte, dass sie vor ca. 2 Jahren einen Antrag zum Beitrag der Initiative „Refill“ gestellt habe. Dieser Antrag solle bitte in einer der kommenden Sitzung beraten werden.
Neuer Hort in Unterafferbach
MGRin Elke Brandl stellte die Frage, ob der neue Hort in Unterafferbach schon seinen Betrieb aufgenommen habe.
Frau Behl von der Verwaltung antwortete, dass der Hort noch nicht in die neuen Räumlichkeiten umgezogen sei. Es fehle noch die Genehmigung zur Statik. Sobald diese vorliege können die restlichen Arbeiten abgeschlossen werden. Sie rechne mit einem Umzug in den nächsten zwei bis drei Wochen.
Antrag: Öffentlicher PKW-Stellplatz in der Dr.-Wohlfahrt-Straße
MGRin Birgit Schneider stellte den Antrag, dass der öffentliche Stellplatz im Kurvenbereich überprüft werden sollte. Ihrer Meinung nach könnte der Stellplatz entfallen, da genügend freie öffentliche Stellplätze angrenzen.
Straßenbeleuchtung im Gebiet „Ziegeleien“
MGR Martin Scheiner sagte, dass die Straßenbeleuchtung im Gebiet „Ziegeleien“ überprüft werden müsse. Teilweise seien Sackgassen beleuchtet und Kreuzungsbereiche nicht.
Datenstand vom 15.10.2024 11:34 Uhr