Datum: 11.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung und Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat
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58. Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2024
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beschließend
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Diskussionsverlauf
Die 1.Bürgermeisterin Sandra Rußmann eröffnete um 19:00 Uhr die 58. Sitzung des Marktgemeinderats. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gremiums, die Öffentlichkeit, Herrn Müller von der Presse, Frau Richter und Herrn Bernd Müller von deren jeweiligen Architekturbüros und von der Verwaltung die Herren Damm und Brückner.
Die Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Entschuldigt fehlten Dominik Schäfer und Eric Zang.
Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
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58. Sitzung des Marktgemeinderates
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Beschlussvorschlag
Die Sitzungsniederschrift der 57. Sitzung des Marktgemeinderats vom 13.09.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift.
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 13.09.2024 wurden nicht vorgetragen.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift der 57. Sitzung des Marktgemeinderats vom 13.09.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Fortschreibung Rahmenplanung zur Ortskernsanierung: Vorstellung der Ergebnisse zur Neugestaltung des Rathausparkplatzes sowie der Machbarkeitsstudie zur Sanierung / Umbau des Alten FFW-Hauses
Gremium
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58. Sitzung des Marktgemeinderates
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Sachdarstellung
Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.04.2024 wurde die Thematik zur Fortschreibung der Rahmenplanung zur Ortskernsanierung; Vorstellung der Ergebnisse zur Neugestaltung des Rathausplatzes sowie der Machbarkeitsstudie zur Sanierung / Umbau des Alten FFW – Hauses nichtöffentlich beraten.
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgestellten städtebaulichen Studien „Altes FFW Haus“ und „Rathausparkplatz“ in den Fassungen vom 21.03.2024 zustimmend zur Kenntnis. Diese sollen die Grundlage für die weiteren städtebaulichen Planungen darstellen.
Beschluss 2:
Der von der Verwaltung vorgestellte, weitere zeitliche Ablauf zu den beiden Projekten „Altes FFW Haus“ und „Rathausparkplatz“ wird mitgetragen.
Im Nachgang zur Sitzung fand am 21.06.2024 unter Leitung von Herrn Müller, Büro BMA eine Exkursion des Marktgemeinderats zum Thema Platzgestaltungen / „Best Practice Beispiele“ statt.
Dabei wurden folgende Plätze / Gebäude besichtigt:
- Dorfplatz Eußenheim
Mehrzweckhalle und Dorfplatz Karbach
Dorfgemeinschaftshaus Windheim
Pfarrheim Marktheidenfeld
Daraufhin fand am 08.08.2024 ein weiterer verwaltungsinterner Abstimmungstermin zur Planung sowie zum weiteren Ablauf zum Projekt statt. Dabei wurden insbesondere folgende Inhalte beraten:
- Fortschreibung der Planung
- Einbindung der Eigentümer, die durch die Planung unmittelbar betroffen sind
- Weiterer Ablauf sowie Darstellung des Formats zur Bürgerbeteiligung
- Abstimmung Zeitschiene
Die Besprechungsergebnisse stellen sich dem Grunde nach wie folgt dar:
A) Fortschreibung Planung
- Nördliche Erweiterung der Tiefgarage über das Grundstück Hauptstraße 29, Fl. Nr. 282 hinweg. Nutzung durch künftige Bebauung möglich. Sicherung Grundlage zur Ausübung eines Vorkaufsrechts gemäß BauGB. Fortschreibung der Planung / Ergänzung bis zur Sitzung.
- Ausführungen zur Zufahrt für mögliche Marktstandbetreiber sind berücksichtigt; Durchfahrtshöhe, Wendekreis, etc.
- Einbinden der Eigentümer, die durch die Planung unmittelbar betroffen sind; Termine vor der öffentlichen Vorstellung notwendig (Zuständigkeit 1. BGMin); erledigt
- Planunterlagen für MGR
- Die Fraktionssprecher erhalten am 09.09.2024 zur Vorbereitung auf die Sitzung am 11.10.2024 einen Plansatz in Papierform. Des Weiteren werden die Pläne in digitaler Fassung per E- Mail im Vorfeld an alle MGRs versendet.
- Die überarbeiteten Pläne mit Fortschreibung zu den vorgenannten Punkten werden im Rahmen der MGR- Sitzung vorgestellt, ggf. beschlussmäßig behandelt und im Nachgang erneut verteilt.
B) Weiterer zeitlicher Ablauf:
- Öffentliche Vorstellung der Planung im Rahmen der MGR Sitzung am 11.10.2024
Erläuterung Beteiligungsformat „World Café“ im Rahmen der Sitzung durch Herrn Müller
- Öffentlichkeitsbeteiligung; ggf. Termin am 15.03.2025; dieser Termin ist noch final abzustimmen!
- Vorbereitung durch die Verwaltung ab 12/24
- Vorabinformationen an Vereinsring/ Gewerbeverband, ggf. Arbeitskreis
- VGV- Verfahren in der Zeit Sommer 2025 – Jahresende 2025
- Planung Rathausumfeld BA 3 samt Rathausplatz mit TG; Leistungsphasen 1 – 3 Anfang 2026 bis Mitte 2026; derzeit lediglich Machbarkeitsstudie / Konzeptideen
- Rathausplatz mit TG
- Straßenplanung Sachsenhausen mit Anbindung Keltereiviertel, Schaffung Bushaltestelle, ggf. Ausbau von Teilbereichen der Hauptstraße sowie des Kreuzungsbereichs Hauptstraße/ Sachsenhausen / Brunnenstraße
- Definition zum Umgriff der Gesamtmaßnahme
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; EWG, ÖPNV, Gewerbeverband, Vereinsring, Landratsamt Aschaffenburg (FB Immissionsschutz, Bauaufsicht), etc.
- Förderantrag Herbst 2026 nach Mittelanmeldung im Sommer 2026
- Bewilligungsbescheid bis Jahresende 2026; Bewilligung Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
- Ausschreibung Jahresende 2026/Jahresanfang 2027; Vergabe im BUA 01,02/2027
- Möglicher Baubeginn Frühjahr 2027; Bauzeit 2 – 2,5 Jahre
C) Öffentlichkeitsbeteiligung; Termin nach Fasching, ggf. 15.03.2025
Format „World Café“
- Anschreiben einer direkten Zielgruppe mit Einladung zur Teilnahme
- Beteiligung für alle Goldbacher Bürger/innen über ein Beteiligungsverfahren
- Zeitfenster 1 Monat
- Veröffentlichung der Planung (Aushang/Homepage)
- Einreichung von Stellungnahmen/ Anregungen möglich
- Moderation durch Herrn Müller, Büro BMA
Ergebnisse World- Café im MGR 05/2025; Abwägung, ggf. Beschlüsse
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgestellten städtebaulichen Studien „Altes FFW Haus“ und „Rathausparkplatz“ in den Fassungen vom 11.10.2024 zustimmend zur Kenntnis. Diese sollen die Grundlage für die weiteren städtebaulichen Planungen sowie für die Beteiligung der Öffentlichkeit darstellen.
Beschluss 2:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll im Format „World Café“ im Frühjahr 2025 durchgeführt werden.
Beschluss 3:
Der von der Verwaltung vorgestellte, weitere zeitliche Ablauf zu den beiden Projekten „Altes FFW Haus“ und „Rathausparkplatz“ wird mitgetragen.
Beschluss 4:
Der Entwurf des Rahmenplans wird in der vorgestellten Fassung vom 11.10.2024 für die Bereiche Rathausparkplatz, Altes FFW Haus, Multifunktionale Sportfläche mitgetragen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die 1.Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt vor. Sie ging dabei auch auf die bereits in früheren Sitzungen gefassten Beschlüsse, die von den MGR-Fraktionen eingebrachten Wünsche und Anträge zur Ortskernsanierung sowie die Exkursion des Marktgemeinderats vom Juni 2024 ein.
Im Folgenden stellte die Vorsitzende den neuen Sanierungsarchitekten und Stadtplaner, Herrn Bernd Müller, der Öffentlichkeit vor.
Herr Müller vom Büro BMA aus Rothenfels übernahm den weiteren Sachvortrag.
Er ging zunächst auf die Ausgangssituation im Ortskern ein. Der Ortskern von Goldbach sei geprägt von vielen Abbrüchen und städtebaulichen Brachflächen. Auch das Alte Feuerwehrhaus sei untergenutzt. Des Weiteren habe er zu Beginn des Planungsprozesses von der Verwaltung die Excel-Tabelle mit den von den Fraktionen geäußerten Wünschen und Anträgen zum Ortskern erhalten.
Um zu prüfen, ob die von den Fraktionen geäußerten Wünsche miteinander zu vereinbaren sind, wurden beim Büro BMA die beiden Machbarkeitsstudien „Rathausparkplatz“ und „Altes Feuerwehrhaus“ in Auftrag gegeben; die Machbarkeitsstudien werden auch aus der Städtebauförderung bezuschusst.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien für diese beiden Objekte sollen dann in den Rahmenplan integriert werden.
Herr Müller informierte, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien auch verwendet werden könnten, um einen Architekten-Wettbewerb oder ein VgV-Verfahren durchzuführen, um letztlich den jeweiligen Planer zu finden.
Im Folgenden stellte Herr Müller die Ergebnisse der beiden Machbarkeitsstudien vor:
Studie 1: „Altes Feuerwehrhaus“
Herr Müller stellte die Machbarkeitsstudie anhand einer Power-Point-Präsentation vor.
Für das Alte Feuerwehrhaus sei ein Anbau erforderlich, in dem ein Treppenhaus, ein Aufzug und die notwendigen WC’s untergebracht sein werden. Im Übrigen ist für das gesamte Gebäude nur eine WC-Anlage vorgesehen; nicht für jedes Geschoss eine WC-Anlage.
Das Bestandsgebäude und der Anbau öffnen sich hin zum Rathaus, wo auch der Haupteingang künftig sein werde. Die Öffnung des Gebäudes zum Rathaus sei auch für die Veranstaltungen nach 22:00 Uhr wichtig, da hier die Emissionen nicht zur nächsten Wohnbebauung, sondern zum öffentlichen Gebäude und Parkplatz hinter dem Rathaus hin ausgerichtet seien.
Für den Anbau sei aber auch Grunderwerb erforderlich.
Das gesamte Gebäude könne barrierefrei erschlossen werden.
Im EG wird ein großer Saal für Veranstaltungen / Vereinsfeste entstehen; hier können ca. 100 Personen einen Sitzplatz finden. Das Gebäude werde aber so geplant, dass weniger als 200 Besucher gleichzeitig anwesend sein sollen, damit die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) nicht greife.
Im OG könne auf dem Verbindungsbau zwischen Bestandsgebäude und Anbau eine Terrasse entstehen, die für Veranstaltungen (auch Trauungen) mitgenutzt werden könnte. Außerdem entstehe im OG des Anbaus noch ein kleiner Saal, der für Veranstaltungen und Treffen genutzt werden kann.
Die Gebäudetechnik, speziell die Lüftungsanlage, soll im Spitzboden des Anbaus ihren Platz haben.
Im Folgenden präsentierte Herr Müller die einzelnen Grundrisse des Gebäudes sowie die Ansichten und Schnitte. Abschließend zeigte Herr Müller noch einige Visualisierungen, wie das Gebäude von außen und von innen aussehen könnte.
Nach der Vorstellung der Machbarkeitsstudie wurde die Fragerunde eröffnet.
MGR Heinrich Schwind erläuterte, dass er die vorgestellte Planung als Grundlage für mögliche Vorkaufsrechte der Gemeinde verstehe. Die 1.Bürgermeisterin entgegnete, dass der Markt Goldbach bereits eine Sanierungssatzung habe, die eine Grundlage für eine Ausübung eines Vorkaufsrechts bilde. Außerdem habe sie bereits mit dem betroffenen Grundstückseigentümer gesprochen.
MGR Paul Mann fragte, wie die Eigentümer des Grundstücks Hofgasse 5 reagiert haben.
Die Vorsitzende antwortete, dass ein Verkauf durch den 85-jährigen Eigentümer nicht erfolgen werde. Ein Grunderwerb im Wege der Ausübung des Vorkaufsrechts komme nur für den Verkaufsfall der Erben in Betracht. Grundsätzlich wüssten aber die Eigentümer, dass die Gemeinde Interesse am Ankauf des Grundstücks habe. Diesem gemeindlichen Interesse stehen sie positiv gegenüber; allerdings wäre es erst in der nächsten Generation zu verwirklichen. Die beiden Bewohner sind 84 und 85 Jahre alt.
Im Folgenden erläuterte, die 1.Bürgermeisterin, dass der Markt Goldbach seine Projekte in der Städtebauförderung maximal bezuschusst bekomme. Neben dem (eigentlichen) Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm mit 60 % Förderquote erhalte der Markt Goldbach weitere 20% aus dem Zusatzprogramm „Innen statt Außen“. Darüber hinaus liegen weite Teile des Bay. Untermains (auch Goldbach) im sog. „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“. Für Projekte in diesen Gebieten, die im „Landesentwicklungsprogramm Bayern“ festgeschrieben sind, werden weitere 10% Förderquote in Aussicht gestellt. Somit könne davon ausgegangen werden, dass sämtliche zuwendungsfähigen Kosten mit 90% gefördert werden.
Herr Müller ergänzte, dass er derartig hohe Förderquoten bisher nur aus Projekten der deutschen Einheit in Erinnerung habe. Er gab aber auch zu bedenken, dass Bund und Länder ihre für die Städtebauförderung bereitgestellten Mittel von Haushalt zu Haushalt stets neu festlegen können.
Die Vorsitzende ergänzte, dass der Markt Goldbach bereits 2008 in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen wurde und seither auch schon viel darin bewegt habe.
Herr Brückner führte weiter aus, dass die Stadtumbau- und Sanierungssatzung Anfang 2010 beschlossen und in Kraft gesetzt wurden. Diese hatten ursprünglich eine Laufzeit von 10 Jahren, weshalb sie Ende 2019 geändert und weitere 5 Jahre in Kraft gesetzt wurden. Aber auch diese verlängerte Geltungsdauer der Satzungen laufe Anfang des nächsten Jahres wieder aus, was eine erneute Satzungsänderung erfordere. Dieses Verfahren könne so nicht unendlich fortgesetzt werden.
Herr Müller ergänzte, dass irgendwann zu befürchten sei, dass die Bewilligungsbehörde (Bund, Land) das Fortbestehen des Sanierungsbedarfs prüfen werde; hierzu wären dann wieder sehr umfangreiche Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 ff. BauGB durchzuführen.
Mit der Sanierungssatzung seien nicht unerhebliche Grundrechtseinschränkungen für die Grundstückseigentümer und Bauherren verbunden, die allein deshalb schon nur zeitlich befristet gelten dürften.
MGR Herbert Rettinger gab nochmals zu bedenken, dass die historische Ortsmitte, von der allerdings nur noch wenige Gebäude erhalten seien, überplant werde. Der Rauenthaler Hof (Hofgasse 5) sei das letzte Stück vom alten Ort Goldbach; eine ehemalige kleine landwirtschaftliche Hofstelle. Unter Denkmalschutz stehe das Gebäude aber nicht.
Herr Müller erwiderte, dass praktisch keine historische Bausubstanz erhalten sei und der historische Ortskern – mit Ausnahme des Straßennetzes – in den letzten Jahrzehnten baulich überformt wurde; daher gehe es jetzt auch darum, städtebauliche Qualität wieder neu zu schaffen. Die Entwicklung des Alten Feuerwehrhauses sei wesentlich davon abhängig, dass ein Anbau ergänzt werden könne; hierfür wiederum sei der Grunderwerb aus dem angrenzenden Grundstück notwendig.
Studie 2: „Rathausparkplatz“
Herr Müller stellte im Folgenden die Machbarkeitsstudie für den Rathausparkplatz“ vor.
Er sei grundsätzlich der Ansicht, dass ein großer Parkplatz, zentral im Ortskern gelegen, besser sei, als mehrere kleine Parkplatzflächen. Den heutigen Rathausparkplatz sehe er als große städtebauliche Brachfläche.
Ausgangssituation seiner Überlegungen sei wieder die Excel-Tabelle mit den Wünschen und Anträgen der MGR-Fraktionen gewesen. Die grundsätzliche Idee sei es dann gewesen, aufgrund der Topographie zwei Ebenen zu schaffen: unten: Parken; oben: Platzgestaltung mit Aufenthaltsqualität.
Allerdings gab Herr Müller zu bedenken, dass ein Platz mit Leben gefüllt werden müsse; dies nicht nur durch Gestaltung, sondern durch Funktionen. Daher habe er auf der großen Freifläche neben der Platzgestaltung noch ein „schlankes“ Gebäude für Café, Gastronomie etc. entlang des Grundstücks Hauptstr. 29 (Kimmel) vorgeschlagen. Durch dieses Gebäude erhalte der Platz auch gleichzeitig eine hochwertige Einfassung nach Norden, wobei über die Gestaltung der Fassade erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werde. Nach Osten und Süden werde der Platz durch eine Pergola begrenzt und gleichzeitig zu den Straßen Sachsenhausen und Hauptstr. hin abgeschirmt. Die westliche Eingrenzung der Platzfläche (gegenüber Rathaus) erfolgt über eine Bühne, die für Serenaden etc. genutzt werden könne. Eine Überdachung der Bühne sei grundsätzlich auch möglich.
Der Platz könne als Marktplatz genutzt werden; die Durchfahrt der Pergola sei für Lieferwagen der klassischen Größe von Marktbetreibern gegeben.
Das Parkdeck sei auch bewusst als halboffenes Parkdeck und nicht als Tiefgarage geplant worden, um in einem möglichen Baugenehmigungsverfahren keine bzw. weniger Brandschutzauflagen zu erhalten (Belichtung, Belüftung).
Die Ein- und Ausfahrt in das Parkdeck erfolge von Sachsenhausen.
Das geplante neue Gebäude entlang der Grundstücksgrenze Hauptstr. 29 (Fam. Kimmel) sollte nach der Studie ein Café beinhalten.
Grundsätzlich sehe er keine Notwendigkeit, das Grundstück Kimmel (Hauptstr. 29) zu erwerben. Dennoch war im Rahmen der letzten Beratungen die Frage aufgeworfen worden, wie das Grundstück Hauptstr. 29 grundsätzlich mit einbezogen werden könnte. Da die Platzgröße ausreichend bemessen sei, habe Herr Müller das Grundstück Hauptstr. 29 mit einem weiteren Gebäude, in welchem 6 kleinere Wohnungen, bspw. Senioren-Wohnungen mit bis zu 60m² Grundfläche, untergebracht sein könnten. Es sei auch denkbar, im EG die Seniorenwohnungen und im OG sog. Starter-Wohnungen zu ermöglichen.
Das Parkdeck könnte als Tiefgarage bis auf dieses Nachbargrundstück fortgeführt werden; es könnten 12 TG-Stellplätze geschaffen werden. Die Gebäudeteile könnten so angeordnet werden, dass kleinere Innenhöfe entstehen. Die Bebauung könnte auch von einem anderen Investor, dessen TG-Mitbenutzung halt geregelt werden müsse, vorgenommen werden.
Eine TG-Einfahrt von der Hauptstraße sei in jedem Fall nicht sinnvoll, weil aufgrund der Gefällesituation eine viel zu lange Rampe entstehen würde, die wertvolle Fläche verbraucht.
Abschließend zeigte Herr Müller anhand von Visualisierungen, wie der Platz mit Wasserspiel, Pergola und Begrünung sowie das Parkdeck aussehen könnten. Auch eine Bushaltstelle könnte an der Hauptstraße entstehen; dies habe die Machbarkeitsstudie ergeben.
MGR Maria Maidhof fragte nach dem barrierefreien Zugang zum Platz. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dürften nicht um den gesamten Platz laufen müssen, um von ihrem Stellplatz in das neue Café zu gelangen.
Herr Müller entgegnete, dass es auch denkbar sei, im neuen Gebäude auf dem Parkdeck einen Aufzug vorzusehen. Wenn dies nicht gewünscht sei, müssten 1 bis 2 Stellplätze für Behinderte entlang der Hauptstraße (neben der Bushaltstelle) vorgesehen werden; allerdings würde dies nicht unbedingt dem gestalterischen Ansatz entsprechen.
MGR Martin Scheiner betonte die „scharfe Kante“ des herausgehobenen Platzes mit Pergola gegenüber dem Rathaus, die er aber grundsätzlich befürwortet. Er sprach sich auch für diese Planung aus, da die Gemeinde am Ende beides habe: Stellplatzangebot unten und Platzcharakter oben.
MGR Paul Mann sprach die Bühne mit einer möglichen Überdachung mit einer Höhe von 5 bis 6m als westliche Einfassung des Platzes an. Der Blick zum Rathaus – von der Hauptstraße aus – sei dadurch verbaut. Andererseits sei eine geschlossene Platzumfassung für die Akustik erheblich besser.
Außerdem wollte MGR Paul Mann wissen, wie die Bediensteten des Rathauses zu ihren Stellplätzen kommen.
Hierzu entgegnete Herr Müller, dass die heutige Ausfahrt zwischen Rathaus und Alten Feuerwehrhaus künftig als Ein- und Ausfahrt genutzt werde; eine Umfahrung solle es nicht geben. Dies gelte gleichsam auch für die Anlieferung der Fahrzeuge der Post.
MGR Michael Schmerbauch ging in seinem Wortbeitrag auf die historische Bedeutung eines Marktplatzes ein. Bei den Planungen für einen solchen Platz sollte der Mensch noch mehr im Mittelpunkt stehen als das Auto. Grundsätzlich kritisierte er, dass der Platz auf einer anderen, herausgehobenen Ebene und damit nicht von außen einsehbar sei. Seiner Meinung nach müsse der Platz von möglichst vielen Seiten, also vom öffentlichen Raum aus einsehbar sein und der Bürger/die Bürgerin müsse „drüberschlendern“ wollen und können.
Er sehe zwar die Anforderungen durch die Machbarkeitsstudie erfüllt; dennoch sehe er auch die Notwendigkeit eines zweiten Entwurfs für den Platz.
MGR Heinrich Schwind erinnerte an das Bürgerbeteiligungsverfahren im Vorfeld der Sanierung des Waldschwimmbades. Hier habe man den Bürgerinnen und Bürgern 3 unterschiedliche Entwürfe präsentiert. Für den Ortskern habe man aktuell nur einen Entwurf.
Grundsätzliche stelle er den Bedarf an öffentlichen Stellplätzen in Frage. In der Vergangenheit habe die Gemeinde mehrere kleine Parkplätze im Ortskern geschaffen; diese sollten dazu dienen, Stellplätze in der Ortsmitte zu reduzieren. Er vermisse eine Planungsalternative, bei der der Platz auf einer Ebene, aber zur Hälfte mit Stellplätzen und zur anderen Hälfte als Platz erlebbar sei. Die vorliegende Machbarkeitsstudie ergebe einen Platz, der sich durch die höhere Ebene und die Pergola von den umliegenden Flächen abschotte. Außerdem würde auch er es begrüßen, wenn der Platz von allen Seiten einsehbar sei.
Außerdem sprach MGR Heinrich Schwind die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde an. Er stellte in Frage, ob die Gemeinde über ausreichende Mittel für diese beiden Projekte verfüge.
Letztlich forderte auch MGR Heinrich Schwind einen 2.Entwurf für den Platz.
MGR Birgit Schneider entgegnete ihren Vorrednern und betonte gerade die Vorteile der aufgezeigten Machbarkeitsstudie und die Tatsache, dass sich der Platz von seiner Umgebung abgrenze. Erst die Abschottung erzeuge eine Ruhezone gegenüber den angrenzenden Straßen.
Die Höhen seien ohnehin gegeben, sodass sich die Lösung mit 2 Ebenen anbiete. Sie sehe die Doppelnutzung der Fläche sehr positiv.
MGR Marius Mann sprach an, dass er eine öffentliche Vorstellung der Planung zum jetzigen Zeitpunkt sehr kritisch sehe. Im Vorfeld habe zu wenig Diskussionsmöglichkeit im Gremium bestanden. Auch seien die Beschlussempfehlungen für die heutige Sitzung sehr weitreichend und bindend. Auch er vermisse Planungsalternativen und sprach sich dafür aus, den vorgegebenen Zeitplan nicht so verbindlich vorzuschreiben. Einen Architektenwettbewerb mit einem auszulobenden Preisgeld halte er ebenfalls für sinnvoll. Mit Verweis auf die Tragweite der Entscheidungen bat er um mehr Zeit und weitere Planungsvarianten.
Im Gremium setzte sich im Laufe der Debatte der Wunsch nach einem 2. Entwurf durch.
MGR Paul Mann fragte nach einer möglichen Kostenschätzung für die beiden Objekte „Altes Feuerwehrhaus“ und „Rathausparkplatz“, um zumindest einmal eine Größenordnung zu haben.
Herr Müller informierte das Gremium, dass eine Kostenschätzung über m³ umbauten Raum ermittelt wurde. Diese Grobkostenschätzung basiere auf den heutigen statistischen Werten Baukosten je m³ umbauten Raum sowie der Machbarkeitsstudie. Für das Alte Feuerwehrhaus mit Anbau müsse danach von 5,5 Mio. € ausgegangen werden.
Für das Parkdeck mit Platz und aufstehendem Neubau (Café) müsse danach mit Kosten in Höhe von 6,6 Mio. € gerechnet werden.
Die 1.Bürgermeisterin gab hier noch zu bedenken, dass die sog. unrentierlichen Kosten (= zuwendungsfähigen Kosten) aus der Städtebauförderung mit bis zu 90% bezuschusst werden können. Rentierliche Kosten entstehen zum Beispiel durch den Neubau auf dem Platz, wenn diese Räume vermietet werden. Die Bürgermeisterin bekräftigte erneut, dass der Markt Goldbach diese beiden Maßnahmen (Altes Feuerwehrhaus und Rathausparkplatz) nur angehen könne, wenn diese Vorhaben aus Mitteln der Städtebauförderung gefördert werden. Allein aus Eigenmitteln könne die Gemeinde diese Maßnahmen nicht stemmen.
Außerdem gab sie zu bedenken, dass es wohl notwendig werde, zwischen den beiden großen Bauabschnitten der Schulsanierung (BA II - Grundschule/Technikgebäude und BA III – Mittelschul-Sanierung) eine „Pause“ einzulegen. Diese könne für Maßnahmen der Ortskernsanierung genutzt werden.
Hinsichtlich der Zeitschiene gab Herr Müller zu bedenken, dass – egal ob Wettbewerb oder VgV-Verfahren – hierfür mindestens das nächste Jahr benötigt werde.
MGR Martin Scheiner erinnerte die Mitglieder des Gremiums daran, dass die Machbarkeitsstudien letztlich dazu dienen, einen Rahmenplan zu entwickeln bzw. fortzuschreiben. Das vorgestellte Wissen ist für diesen Planungsstand bereits zu detailliert. Für das anstehende Bürgerbeteiligungsformat im World-Café möchte er nur den Rahmenplan und dessen Zielsetzungen diskutieren. Die zeitliche Zielsetzung begrüße er grundsätzlich auch. Die bauliche Ausführung sehe auch er frühestens mittelfristig, aber es müsse nun der Anfang gemacht werden, um eine Planung auf den Weg zu bringen. Dass die beiden Projekte der Ortskernsanierung nicht parallel mit der Schulsanierung laufen sollten, befürworte auch er.
MGR Marius Mann sprach ebenfalls den Zeitplan an. Er erinnerte auch noch einmal an die laufende Grundschulsanierung, die anstehende Energiezentrale für das Schulgebäude und den noch zu planenden BA III (Mittelschule).
Er unterstrich die finanzielle Situation der Gemeinde und war der Auffassung, dass für diese freiwilligen Leistungen kein Geld vorhanden sei. Die Gemeinde könne nicht fortwährend Schulden machen; die Zinsbelastung steige stetig. Die Schulsanierung sehe er als Pflichtaufgabe der Gemeinde, sodass freiwillige Leistungen wie der Rathausparkplatz zurückstehen müssten.
Die Vorsitzende entgegnete, dass der Markt Goldbach diese Projekte angehen müsse, solange man in einem Programm der Städtebauförderung sei. Ohne die Städtebauförderung würde der Markt Goldbach diese Maßnahmen nicht machen. Sie wolle den 3. Bauabschnitt der Schule (= Mittelschule) zeitlich etwas nach hinten schieben und diese Phase für Maßnahmen der Ortskernsanierung nutzen.
MGR Peter Bieber kritisierte die seiner Meinung nach fehlende Spardisziplin. Er verwies auf den neuen Grillplatz am Dormes und das anschließende Bekenntnis zum Einsparungswillen. Gleichzeitig würden Kita-Gebühren erhöht und Vereinszuschüsse gekürzt. Die Schulsanierung sei notwendig; für freiwillige Aufgaben wie Platzgestaltung und Altes Feuerwehrhaus sehe er keine Notwendigkeit und verwies auf fehlende finanzielle Mittel. Auch, wenn die Schulbaumaßnahme unterbrochen werde, so laufe die Finanzierung dennoch weiter.
MGR Herbert Rettinger betonte, dass der Markt Goldbach trotz knapper Mittel weiterdenken müsse. Der Fortschritt dürfe deshalb nicht abgewürgt werden. Er sprach sich für einen 2. Entwurf zum Rathausparkplatz aus, mit dem dann die Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden solle.
MGR Elke Brandl bat darum, dass der Öffentlichkeit im Zuge des World-Cafés nicht zu viele Detailinformationen vorgegeben werden, sodass auch neue Denkansätze ermöglicht werden.
Schließlich stellte MGR Heinrich Schwind den Antrag, das Büro BMA mit einer Alternativplanung zum Rathausparkplatz zu beauftragen und dann mit 2 Varianten die öffentliche Diskussion zu führen.
MGR Marius Mann verwies zum Abschluss noch auf die Freifläche zwischen Bäcker Brückner und dem Keltereiviertel, die ebenfalls noch aufgewertet werden könne. Auch der Fußweg von Sachsenhausen, durchgehend bis Bäckerei Burger, stehe noch auf der Agenda.
Hinsichtlich der Sport- und Freizeitfläche hinter dem Rathaus sehe er diese hochwertige Fläche mit dieser Nutzung als verschenkt an. Hier könne er sich auch eine Seniorentagesstätte oder Seniorenwohnen vorstellen.
Die 1.Bürgermeisterin erwiderte, dass nicht alle verfügbaren Grundstücke „zugepflastert“ werden sollten. Es bestehe auch Bedarf an Freiflächen und Grünanlagen, für die in der Regel die Kommunen sorgen.
Beschluss
Beschluss 1.a):
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgestellten städtebaulichen Studien „Altes FFW Haus“ und „Rathausparkplatz“ in den Fassungen vom 11.10.2024 zur Kenntnis.
Abstimmung: 18 : 1
Beschluss 1.b):
Das Architekturbüro BMA, Rothenfels, wird beauftragt, auf Basis des Honorars der bereits beauftragten Machbarkeitsstudie für den „Rathausparkplatz“ eine Planungsalternative zu erarbeiten.
Abstimmung: 14 : 5
Beschluss 2:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll mit beiden Planungsvarianten für den „Rathausparkplatz“ im Format „World-Café“ im Frühjahr 2025 durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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4. Bebauungsplan "Östlich der Karl- Matti- Straße - Änderung 2": Vorstellung des Vorentwurfs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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58. Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2024
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beschließend
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4 |
Sachdarstellung
Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 21.09.2020 wurde durch den Markt Goldbach in Abstimmung mit der Kirchenstiftung St. Maria Immaculata, ein Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 an das Büro Cirillo/ Naumann- Legler, 63768 Hösbach, vergeben. Aufgabenstellung war die Erstellung eines städtebaulichen Konzepts zur Schaffung einer dreigruppigen Krippeneinrichtung sowie von sozialverträglichem Wohnraum auf dem Grundstück Fl. Nr. 11472/25, Sudetenlandstraße. Im weiteren Ablauf wurde auf Grundlage der Kita-Bedarfsplanung, Vorstellung im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.01.2022, die Aufgabenstellung um die Erweiterung einer Kindergartengruppe im Obergeschoss geändert. Damit sollen im Rahmen des vorgenannten Projekts drei Krippengruppen und eine Kindergartengruppe realisiert werden.
Das beauftragte Architekturbüro entwickelte auf Basis dieser Aufgabenstellung, ein mit den Vertretern der Kirchenverwaltung abgestimmtes Gesamtkonzept (Alternative 2), das insbesondere aus folgenden Bausteinen besteht:
- Schaffung einer dreigruppigen Kinderkrippe (36 Plätze)
Schaffung einer Kindergartengruppe (25 Plätze)
Schaffung von sozialverträglichem Wohnraum / Schaffung von Bauland
Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 14.01.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 1:
Entgegen der vorgenannten Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.01.2016 wird die Verwaltung beauftragt, das Bauleitplanverfahren für eine Überarbeitung des gesamten Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Östlich der Karl- Matti- Straße Erweiterung / Änderung 1“ vorzubereiten.
Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat befürwortet die weitere Planung zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück Fl. Nr. 11472/25.
Der Planungsauftrag zur Bauleitplanung wurde am 25.01.2022 an das Büro Richter/Schäffner, 63741 Aschaffenburg vergeben.
Im weiteren Verfahren fanden diverse Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und der vorgenannten Kirchenstiftung unter Einbeziehung der Stiftungsaufsicht, Diözese Würzburg, statt. Im Rahmen eines Verhandlungstermins vom 11.07.2024 konnte eine erste und grundsätzliche Einigung erzielt werden, die im Weiteren beschlussmäßig durch den Marktgemeinderat bestätigt wurde.
Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.08.2024 wurde dazu im nichtöffentlichen Teil ein Beschluss gefasst; Beschlussbuchauszug siehe Anhang. Grundlage des Beschlusses waren die nachfolgenden Eckpunkte:
- Umwidmung der Teilfläche 2b (400 m²), 2c (884 m2) des Flurstücks Nr. 11472/25 (Sudetenlandstr. 6) und des Flurstücks Nr. 11472/36 (875 m² bestehende Flüchtlingsunterkunft „Sudetenlandstr. 2) von Gemeinbedarfsfläche in Bauland.
- Verkauf der Gesamtfläche aus 2a (1.650 m2) und 2b (400 m2) des Flurstücks Nr. 11472/25 (Sudetenlandstr. 6) von der Kirchenstiftung St. Christophorus an den Markt Goldbach.
- Die Teilfläche 2a (1.650 m2) wird nicht umgewidmet und besteht weiterhin uneingeschränkt als Gemeinbedarfsfläche.
Weiter wurde die Verwaltung durch den Marktgemeinderat beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des vorgenannten Konzepts einzuleiten.
Auf Basis der vorgenannten Anforderungen sowie auf Grundlage der Beschlussfassung, hat das vom Markt Goldbach beauftragte Architekturbüro Richter/Schäffner einen Vorentwurf zum Bebauungsplan erarbeitet. Dieser wurde der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt; Plan- und Textteil. Die Fraktionssprecher erhielten jeweils eine Fassung in Papierform.
Der Bebauungsplanvorentwurf wird in der heutigen Sitzung durch Frau Christine Richter vorgestellt.
Beschlussvorschlag
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Karl- Matti- Straße, Änderung 2“ in der Fassung vom 11.10.2024 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser städtebaulichen Grundlage, das Bauleitplanverfahren fortzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
§§ 1, 30 Abs. 1 BauGB
Diskussionsverlauf
Die 1.Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt vor.
Frau Richter vom Büro Richter/Schäffner führte den Sachvortrag weiter aus.
Ausgehend von der Einigung zwischen der Kirchenstiftung St. Maria Immaculata und der politischen Gemeinde werden Teile der Gemeinbedarfsfläche nicht mehr benötigt, sodass diese im Bebauungsplan (B-Plan) künftig als Wohnbaufläche (WA) festgesetzt werden können.
Im Übrigen wurden dann auch sämtliche Festsetzungen auf ihre Aktualität überprüft und den heutigen Standards entsprechend überarbeitet; dies betrifft die Dachgeschossausbauten und Aufstockungen sowie vor allem die Freiflächengestaltungen mit Grünflächen und wasserdurchlässigen Belägen und Baumpflanzungen; sogenannte „Schottergärten“ sollen ausgeschlossen werden. Auch die Zisternen und PV-Anlagen wurden in den textlichen Festsetzungen neu mit aufgenommen.
Hinsichtlich der Dachformen erklärte Frau Richter, dass lediglich zwischen der Kita St. Christophorus und dem Übergangswohnheim für Geflüchtete ein Gebäude mit Flachdach möglich sei; im Übrigen sei als Dachform das im Gebiet vorherrschende Satteldach vorgesehen.
Frau Richter erläuterte weiter, dass neben der B-Planänderung auch der Flächennutzungsplan (FNP) angepasst werden müsse, da auch hier aus der Gemeinbedarfsfläche teilweise eine Wohnbaufläche (WA) werden müsse.
Im aktuellen Entwurf sei für die verbleibende Gemeinbedarfsfläche die Zweckbestimmung „Krippe/Kita“ vermerkt.
Im Rahmen der Diskussion kam die Frage auf, ob die Zweckbestimmung für die verbleibende Gemeinbedarfsfläche nicht weitergefasst werden könne. Mit der Bezeichnung „Krippe / Kita“ schränke sich die Gemeinde zu sehr ein; eine Bebauung mit einer Seniorentagesstätte sei demnach schon nicht möglich. Daher wurde übereinstimmend festgelegt, dass der Beschlussvorschlag dahingehend geändert werden müsse, dass die Gemeinbedarfsfläche eine weitergehende Formulierung für die Zweckbestimmung („Soziale Zwecke“) erhalten soll.
MGR’in Cindy Reißing bemerkte, dass im nördlichen Bereich des Bebauungsplans östlich der Karl-Matti-Str. hinter der kleinen Parkplatzfläche auch Wohngebäude stehen, für die aber keine Baugrenzen eingezeichnet seien.
Die Verwaltung sichert eine Überprüfung der in diesem Bereich erteilten Baugenehmigungen bzw. Nutzungsänderungen zu.
MGR’in Katja Bieber fragte, ob die Festsetzung über die Anzahl der Wohnungen je m² Grundstücksfläche berücksichtigt ist. Dies wurde von Frau Richter bestätigt. Eine Wohnung verlange mind. 175 m² Grundstücksfläche.
MGR Marius Mann warf die Frage auf, ob der relativ kleine Erschließungs-Stich für die verbleibende Gemeinbedarfsfläche ausreichend groß sei; schließlich müssten Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge hierüber zufahren können.
Hierzu entgegnete Herr Brückner von der Bauverwaltung, dass die Breite dieser Zufahrt vom Büro Naumann-Legler/Cirillo im Wege der städtebaulichen Studien zur Gesamtnutzung des Areals geprüft wurde; die Zufahrtsbreite wurde als ausreichend bemessen.
MGR Birgit Schneider sprach die Festsetzungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen an. Im südöstlichen Randbereich sei ein Fußweg ausgewiesen. Es handele sich aber um eine Zufahrt zu dahinterliegenden Wohngrundstücken, sodass eine Festsetzung als „Straße“ erfolgen müsse, damit dieser Weg auch befahrbar sei. Die Verwaltung sicherte auch hier eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und der straßen- und wegerechtlichen Widmung zu. Dies gelte ebenso für den Wirtschaftsweg entlang der Bahnlinie.
Beschluss
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Karl- Matti- Straße, Änderung 2“ in der Fassung vom 11.10.2024 wird mit der Maßgabe gebilligt, dass die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Zwecke“ definiert wird. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser städtebaulichen Grundlage, das Bauleitplanverfahren fortzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Überarbeitung des Bebauungsplans "Wingert 4. Änderung"
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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58. Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachdarstellung
Im Rahmen der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2024 wurden insbesondere folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 1:
Der durch die Verwaltung vorgestellte Entwurfsplan samt Kostenschätzung in der Fassung vom 28.08.2024 zur Erweiterung des Spielplatzes in der Wiesenstraße, OT Unterafferbach; Fl. Nr. 1520/101 wird gebilligt. Die Schaffung eines Spielbereichs für U6- Kinder im nordöstlichen Bereich wird mitgetragen.
Beschluss 2:
Der bestehende Spielplatz im Bereich Dr. – Kraus – Straße, Fl. Nr. 1600/78 soll aufgegeben und zurückgebaut werden. Die vorgenannte Fläche soll künftig einer Nutzung als Baufläche zugeführt werden. Die damit einhergehende Änderung des Bauleitplans „Wingert 4. Änderung“ wird mitgetragen. Das Vergabemodell zur künftigen Baufläche wird im Rahmen einer Sitzung des Marktgemeinderates festgelegt.
Beschluss 3:
Der seitens der Verwaltung vorgeschlagene Zeitplan zur baulichen Umsetzung der geplanten Erweiterung des Spielplatzes Wiesenstraße wird befürwortet.
Der Beschlussbuchauszug aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2024 wurde der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Des Weiteren wurde ein erster Entwurf zur möglichen künftigen Bebauung des Grundstücks Spielplatz im Bereich Dr. – Kraus – Straße, Fl. Nr. 1600/78 zur Verfügung gestellt.
Der Bebauungsplan „Wingert 4. Änderung“ ist aus dem Jahr 2015.
Eine Änderung des vorgenannten Bauleitplans für lediglich ein Flurstück ist gesetzeskonform nicht möglich. Eine sogenannte Gefälligkeitsplanung ist in der Stadtplanung die unzulässige, ungerechtfertigte Begünstigung Einzelner oder eines Einzelvorhabens, abweichend von den sonst angelegten Kriterien; § 1 Abs. 5 BauGB.
Demnach strebt die Verwaltung eine ganzheitliche Überarbeitung der städtebaulichen Leitlinie an. Die Festsetzungen sollten insgesamt angepasst und den aktuellen städtebaulichen Ansprüchen angepasst werden. Festsetzungen zu erneuerbaren Energien sowie zum Klimaschutz sind zu integrieren; Solar- und Photovoltaikpflicht, Schaffung von Gründächern, Installation von Zisternen, Verbot von „Steingärten“, etc.
Das Aufstellungsverfahren könnte nach den Vorgaben des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) ablaufen.
Der Geltungsbereich soll nicht verändert werden.
Beschlussvorschlag
Der Bebauungsplan „Wingert 4. Änderung“ soll angepasst und inhaltlich überarbeitet werden; Aufstellungsbeschluss.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
§§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, 13 a und 30 BauGB
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor.
Frau Richter erläuterte anhand des B-Plans, dass eine Bebauung des freiwerdenden Grundstücks in der Dr. Kraus-Str. erfolgen könne. Im Übrigen sollen die Festsetzungen des noch aktuellen B-Plans inhaltlich überarbeitet und den aktuellen städtebaulichen Leitlinien (Freiflächengestaltung, Zisternen, PV-Anlagen etc.) angepasst werden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen kamen, erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss
Der Bebauungsplan „Wingert 4. Änderung“ soll angepasst und inhaltlich überarbeitet werden; Aufstellungsbeschluss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Empfehlungsbeschlüsse f. d. Gesellschafterversammlung der EW Verwaltungs GmbH und der EW GmbH & Co. KG bzgl. Jahresabschluss 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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58. Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachdarstellung
In der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH und der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG am 04.11.2024 sind u.a. folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen:
Vorlage der von der BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsges. geprüften und vom Aufsichtsrat verabschiedeten Jahresabschlüsse 2023
Feststellung der Jahresabschlüsse 2023
Beschlussfassung über die Verwendung der Jahresüberschüsse 2023
Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates
Vergabe der Prüfungsaufträge für die Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2024
Gemäß des § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags für die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH, § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags für die Elektrizitätswerk Goldbach- Hösbach GmbH & Co. KG und § 42 a Abs. 1 und 2 des GmbHG unterliegen die gegenständlichen Tagesordnungspunkte der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung. Nach Art. 93 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 9 der Geschäftsordnung des Marktes Goldbach vertritt die erste Bürgermeisterin den Markt in den Unternehmen in Privatrechtsform und somit in deren Gesellschafterversammlungen. Für alle, für die Gesellschaft bedeutenden Entscheidungen, wie u. a. auch die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung, die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers benötigt die erste Bürgermeisterin die Zustimmung des Marktgemeinderates, da diese Aufgaben nicht zu den laufenden Angelegenheiten des ersten Bürgermeisters nach Art. 37 Abs. 1 GO gehören.
Feststellung der Jahresabschlüsse 2023
Das Geschäftsjahr 2023 der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH und der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. Die fristgerecht aufgestellten Jahresabschlüsse beider Gesellschaften, bestehend aus Bilanz, Jahresabschluss und Anhang wurden von der BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsges. geprüft. Diese erteilte für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2023 der Verwaltung GmbH und der GmbH & Co. KG den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die Geschäftsführung der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH und der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG hat die Jahresabschlüsse 2023 gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags für die Verwaltung GmbH und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrags für die GmbH & Co. KG dem Aufsichtsrat der Verwaltung GmbH und der GmbH & Co. KG in der Sitzung am 19.08.2024 zur Prüfung und Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung vorgelegt. Der Aufsichtsrat der Verwaltung GmbH und der GmbH & Co. KG hat die Jahresabschlüsse 2023 und die Lageberichte unter Hinzuziehung des Abschlussprüfers eingehend beraten. Aufgrund der dem Aufsichtsrat in dieser Beratung vorgetragenen Informationen sowie der vom Abschlussprüfer erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerke hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, den Gesellschaftern zu empfehlen, die Jahresabschlüsse 2023 wie folgt festzustellen:
|
Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH
|
Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG
|
Bilanzsumme
|
46.137,80 €
|
53.518.394,39 €
|
Jahresüberschuss
|
724,28 €
|
2.085.184,62 €
|
Verwendung der Jahresüberschüsse 2023
Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach Verwaltung GmbH:
Einstimmig empfiehlt der Aufsichtsrat den Gesellschaftern, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 724,28 € in den Gewinnvortrag einzustellen.
Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG:
Einstimmig empfiehlt der Aufsichtsrat den Gesellschaftern den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 2.085.184,62 € wie folgt zu verwenden:
650.000,00 € dem Gesellschafter – Verrechnungskonto des Marktes Goldbach und
650.000,00 € dem Gesellschafter – Verrechnungskonto des Marktes Hösbach
gutzuschreiben u. von dort durch jede Gesellschaftergemeinde zu entnehmen.
392.592,31 € dem Rücklagenkonto des Marktes Goldbach und
392.592,31 € dem Rücklagenkonto des Marktes Hösbach
gutzuschreiben.
Der Markt Goldbach beantragte in der Aufsichtsratssitzung vom 19.08.2024 je Gesellschafter eine Gewinnausschüttung in Höhe von 750.000,00 €. Der Verkauf des BayWa-Geländes wirkt sich mit ca. 1 mil. € im Jahresüberschuss aus. Hier sollte eine Sonderausschüttung an die Gesellschafter mit je 500.000 € erfolgen. Der Gewinn aus dem regulären Geschäft von ca. 1 mil. € sollte zu 50% im EWG verbleiben und je ¼, sprich 250.000 € an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Der Prüfungsauftrag umfasste auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Dementsprechend erstreckte sich die Prüfung auch darauf, ob die Geschäfte der Gesellschaft mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, dem Gesellschaftsvertrag und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind. Der Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 gegeben war.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und Vergabe des Prüfungsauftrags
Die Wirtschaftsprüfer des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) haben sich zur BKWP Wiedemann & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammengeschlossen. Die Wirtschaftsprüfer des BKPV prüfen seit 2008 die Jahresabschlüsse der EWG. Einstimmig empfiehlt der Aufsichtsrat den Gesellschaftern, die Prüfung des Geschäftsjahres 2024 an die BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu einem Preis von 1.260,00 € für die GmbH und 17.955,00 € für die GmbH & Co. KG netto zu vergeben.
Beschlussvorschlag
Feststellung der Jahresabschlüsse 2023
Die Gesellschafterversammlung stellt gemäß § 10 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags für die Verwaltung GmbH und § 11 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags für die GmbH & Co. KG nach Entgegennahme der Berichte von Geschäftsführung und Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse 2022 für die Verwaltung GmbH und die GmbH & Co. KG wie folgt fest:
Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH:
Bilanzsumme: 46.137,80 € Jahresüberschuss: 724,28 €
Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG
Bilanzsumme: 53.518.394,39 € Jahresüberschuss: 2.085.184,62 €
Beschluss 2
Verwendung des Jahresüberschusses der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH
Die Gesellschafterversammlung beschließt gemäß § 10 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags für die Verwaltung GmbH den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 724,28 € in den Gewinnvortrag einzustellen.
Beschluss 3
Verwendung des Jahresüberschusses der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG
Die Gesellschafterversammlung beschließt gemäß § 11 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags für die GmbH & Co. KG den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 2.085.184,62 € wie folgt zu verwenden:
750.000,00 € dem Gesellschafter – Verrechnungskonto des Marktes Goldbach und
750.000,00 € dem Gesellschafter – Verrechnungskonto des Marktes Hösbach
gutzuschreiben und von dort durch jede Gesellschaftergemeinde zu entnehmen.
292.592,31 € dem Rücklagenkonto des Marktes Goldbach und
292.592,31 € dem Rücklagenkonto des Marktes Hösbach
gutzuschreiben.
Beschluss 4
Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Die Gesellschafterversammlung erteilt gemäß § 10 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrags für die Verwaltung GmbH und § 11 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrags für die GmbH & Co. KG dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung.
Beschluss 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und Vergabe des Prüfungsauftrags
Die Gesellschafterversammlung bestellt gemäß § 10 Nr. 14 des Gesellschaftsvertrags für die Verwaltung GmbH und § 11 Nr. 14 des Gesellschaftsvertrags für die GmbH & Co. KG die BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor.
Sie erinnerte gleichzeitig an die bevorstehende Gesellschafterversammlung am 04.11.2024, die im Rathaus in Goldbach stattfinden wird.
Die 1.Bürgermeisterin erläuterte nochmals die Diskrepanz zwischen der Forderung des Marktes Goldbach nach einer Ausschüttung in Höhe von 750.000 € im Gegensatz zur Empfehlung des Aufsichtsrats mit 650.000 €.
Die um 100.000 € höhere Ausschüttung begründete sie mit der einmaligen Sonderausschüttung durch den Verkauf des BayWA-Geländes.
Im Übrigen verfüge das E-Werk über eine Eigenkapitalquote von rd. 60%.
Dennoch sehe auch sie, dass sich der Energiemarkt massiv verändere. Neue Gas-Kunden gebe es praktisch kaum noch; gleichzeitig müssten die Stromnetze ertüchtigt und ausgebaut werden. Die Energieversorger stünden vor einem massiven Transformationsprozess.
MGR Paul Mann, auch Mitglied des Aufsichtsrats der EWG, merkte dann, dass mit einer um 100.000 € geringeren Ausschüttung, mehr Liquidität für anstehende Investitionen im Unternehmen verbleibe. Der Ausbau des Stromnetzes und der Breitbandausbau erfordern viele Investitionen.
MGR’in Cindy Reißing schloss sich hingegen der Empfehlung der Verwaltung an und sprach sich aufgrund des Einmaleffekts des BayWA-Geländes für die höhere Ausschüttung von 750.000 € aus.
MGR Heinrich Schwind erläuterte, dass er als Aufsichtsratsmitglied, das im Aufsichtsrat die Summe von 650.000 € beschlossen habe, den heutigen Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht mittragen könne.
Beschluss
Feststellung der Jahresabschlüsse 2023
Die Gesellschafterversammlung stellt gemäß § 10 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags für die Verwaltung GmbH und § 11 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags für die GmbH & Co. KG nach Entgegennahme der Berichte von Geschäftsführung und Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse 2022 für die Verwaltung GmbH und die GmbH & Co. KG wie folgt fest:
Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH:
Bilanzsumme: 46.137,80 € Jahresüberschuss: 724,28 €
Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG
Bilanzsumme: 53.518.394,39 € Jahresüberschuss: 2.085.184,62 €
Abstimmung: 19 : 0
Beschluss 2
Verwendung des Jahresüberschusses der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH
Die Gesellschafterversammlung beschließt gemäß § 10 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags für die Verwaltung GmbH den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 724,28 € in den Gewinnvortrag einzustellen.
Abstimmung: 19 : 0
Beschluss 3
Verwendung des Jahresüberschusses der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG
Die Gesellschafterversammlung beschließt gemäß § 11 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags für die GmbH & Co. KG den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 2.085.184,62 € wie folgt zu verwenden:
750.000,00 € dem Gesellschafter – Verrechnungskonto des Marktes Goldbach und
750.000,00 € dem Gesellschafter – Verrechnungskonto des Marktes Hösbach
gutzuschreiben und von dort durch jede Gesellschaftergemeinde zu entnehmen.
292.592,31 € dem Rücklagenkonto des Marktes Goldbach und
292.592,31 € dem Rücklagenkonto des Marktes Hösbach
gutzuschreiben.
Abstimmung: 16 : 3
Beschluss 4
Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Die Gesellschafterversammlung erteilt gemäß § 10 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrags für die Verwaltung GmbH und § 11 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrags für die GmbH & Co. KG dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung.
Abstimmung: 19 : 0
Beschluss 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und Vergabe des Prüfungsauftrags
Die Gesellschafterversammlung bestellt gemäß § 10 Nr. 14 des Gesellschaftsvertrags für die Verwaltung GmbH und § 11 Nr. 14 des Gesellschaftsvertrags für die GmbH & Co. KG die BKWP Wiedemann & Baumann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Trinkwassernutzung aus der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung; Beschränkung für bestimmte Nutzungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
58. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.10.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachdarstellung
Bei den Verbandsausschusssitzungen des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Aschafftalgemeinden (ZWA) ist mit den zu trockenen Jahren (2016-2022) regelmäßig die Diskussion nach Regulierungsmaßnahmen bezüglich der Wasserentnahme aufgekommen. Der maximale Konsens innerhalb der Mitgliedsgemeinden war bisher der Aufruf zum freiwilligen Wassersparen in den jeweiligen Amtsblättern.
Als "schärfere" Alternative gibt es die Möglichkeit einer Allgemeinverfügung. Eine solche Allgemeinverfügung geht über den reinen Aufruf zum Wassersparen hinaus und beinhaltet z.B. das Verbot von:
- Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Gärten, Rasen- und Grünflächen
sowie Spiel- und Sportplätzen,
- Füllen von Schwimmbecken (Pools, Planschbecken etc.) und
- Waschen und Abspritzen von Kraftfahrzeugen aller Art.
Die Allgemeinverfügung ordnet ein Zwangsgeld bei Zuwiderhandlung an (z.B. i.H.v. 250 €).
Der ZWA befürwortet die Möglichkeit einer Allgemeinverfügung, da sich der Aufruf zum Wassersparen bisher als wirkungslos erwiesen hat.
Eine Allgemeinverfügung muss jedoch von den jeweiligen Mitgliedsgemeinden erlassen werden und ist somit letztendlich im Gemeinderat zu entscheiden.
In der Verbandsversammlung des ZWA am 18.03.2024 wurde mehrheitlich (21 : 10 Stimmen) folgender Beschluss gefasst:
"Die Allgemeinverfügung wird vom ZWA als geeignetes regulatorisches Mittel bei Hitzeperioden befürwortet. Ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedsgemeinden soll angestrebt werden. Die Mitgliedsgemeinden werden gebeten, sich in den entsprechenden Gremien mit der Allgemeinverfügung zu befassen."
Im Falle eines durch länger andauernde Trockenheit drohenden Versorgungsengpasses bei der Trinkwasserversorgung gilt es, möglichst schnell und kurzfristig zu reagieren. Sollte die entsprechende Warnmeldung des ZWA an die Mitgliedsgemeinden aber z.B. in der Sommerpause des Gemeinderates eingehen, bzw. da nur eine Sitzung im Monat – direkt nach einer Sitzung, kann wegen fehlender Beschlussfassung im Gemeinderat eine oben beschriebene Allgemeinverfügung nicht umgesetzt werden. Daher sollte der Bürgermeister bevollmächtigt werden, kurzfristig zu handeln und eine Allgemeinverfügung zu erlassen.
Angeregt wird die Einführung einer Wasserampel, d.h. der Grad der Wasserknappheit wird über ein Ampelsystem mit unterschiedlichen Farben optisch angezeigt (grün- kein Wassermangel, orange - geringfügiger Wassermangel, rot - erheblicher Wassermangel, violett – drastischer Wassermangel).
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden Bessenbach, Hösbach, Laufach, Sailauf, Waldaschaff, Heinrichsthal und dem ZWA eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erarbeiten und diese im Marktgemeinderat abschließend zu behandeln.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die 1.Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt vor.
Sie erinnerte an die trockenen Sommer der letzten Jahre; erst die letzten beiden Jahre haben wieder zu einer Entspannung bei den Grundwasserständen geführt.
Da sie auch Verbandsvorsitzende des ZWA sei, wisse sie, dass es bisher keine rechtlichen Beschränkungen für den Wasserverbrauch gebe. Eine solche Regelung könne auch nicht der Zweckverband schaffen, sondern nur jede Gemeinde mit einer Allgemeinverfügung für ihr Hoheitsgebiet. Neben den rechtlichen Beschränkungen müsse auch eine sogenannte Wasser-Ampel eingeführt.
Im Gremium bestand Einigkeit über einen Handlungsbedarf an dieser Stelle.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgemeinden Bessenbach, Hösbach, Laufach, Sailauf, Waldaschaff, Heinrichsthal und dem ZWA eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erarbeiten und diese im Marktgemeinderat abschließend zu behandeln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Beratung und ggf. Beschlussfassung über einen Nachtrag zum Sondertarifvertrag mit der Kahlgrund Verkehrsgesellschaft (KVG)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
58. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.10.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 16.09.2024 informierte die Kahlgrund Verkehrs-Gesellschaft (KVG) über einen notwendigen Nachtrag zum Sondertarifvertrag vom 13.10.2017 (sog. 1€-Ticket):
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Rußmann,
die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) hat eine Vereinheitlichung der Sondertarife ab dem Jahr 2025 beschlossen, die gleichzeitig auch zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen führt. Diese Entscheidung basiert auf dem Gutachten des Büros econex verkehrsconsult GmbH (econex), welches wir Ihnen zusammen mit dem Schreiben der VAB GmbH als Anlage beifügen.
Im Zuge dieser Änderung wird für den bestehenden Sondertarifvertrag ein Nachtrag erforderlich, der die neue einheitliche Tarifstruktur sowie den angepassten Abrechnungsprozess festhält. Der Vertragspartner für den Sondertarifvertrag bleibt unverändert die KVG. Den Nachtrag werden Sie rechtzeitig von der KVG erhalten.
Sollten Sie mit den Änderungen des Nachtrags nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag bis zum 30.09.2024 zu kündigen. Zusätzlich gewähren wir Ihnen aufgrund der Kurzfristigkeit der Änderung ein Sonderkündigungsrecht, von dem Sie bis zum 20.10.2024 Gebrauch machen können.
Aufgrund der dargestellten Änderungen werden wir Ihnen zeitnah einen Nachtrag zum Sondertarifvertrag vom 13.10.2017 zwischen dem Markt Goldbach und der KVG zukommen lassen.
Wir danken Ihnen für die bisherige angenehme Zusammenarbeit und Ihre tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung der Sondertarife. Auf die weitere Kooperation in dem Projekt freuen wir uns sehr und stehen Ihnen bei Rückfragen oder für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Bichtemann
Geschäftsführer
Der Beschlussvorlage beigefügt sind folgende Dokumente:
- Schreiben der VAB – Tarifstrategie VAB „Sondertarife Kommunen“ ab 2025
- Vereinbarung „Sondertarife VAB“ zwischen Goldbach – Hösbach – KVG (2017)
Gemäß VAB Info-Schreiben werden durch die neuen Beförderungstarife die Zuschussbedarfe für die Kommunen ab 2025 um ca. 20% - 30% sinken.
Beschlussvorschlag
Der Markt Goldbach billigt den Nachtrag zum Sondertarifvertrag vom 13.10.2017 mit der Kahlgrund Verkehrsgesellschaft mbH; vom Sonderkündigungsrecht wird entsprechend kein Gebrauch gemacht.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die 1.Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt vor; anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Der Markt Goldbach billigt den Nachtrag zum Sondertarifvertrag vom 13.10.2017 mit der Kahlgrund Verkehrsgesellschaft mbH; vom Sonderkündigungsrecht wird entsprechend kein Gebrauch gemacht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
58. Sitzung des Marktgemeinderates
|
11.10.2024
|
ö
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beschließend
|
9 |
Sachdarstellung
Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
MGR-Sitzung vom 13.09.2024
TOP: Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23-12 Bayern für die Feuerwehr Markt Goldbach; Vergabe des Auftrags
Beschluss 1:Der Marktgemeinderat des Marktes Goldbach billigt die Vergabe des Los I „Fahrgestell und Aufbau“ des Vorhabens „Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23-12 Bayern“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Magirus GmbH.
Abstimmungsergebnis: 18 : 0
Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat des Marktes Goldbach billigt die Vergabe des Los II „Beladung“ des Vorhabens „Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23-12 Bayern“ an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Albert Mahr GmbH.
Abstimmungsergebnis: 18 : 0
Finanzielle Auswirkungen
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10. Termine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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58. Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2024
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachdarstellung
Sonntag, den 13.10.2024 11 Uhr Eröffnung Apfelmarkt Bessenbach
Sonntag, den 13.10.2024 Drachenfest der CSU Goldbach
5.10. Premiere bis 26.10.2026 Spielzeit Tollhaustheater
Donnerstag, den 24.10. 19 Uhr Bürgerversammlung St. Christophorus
Samstag, den 26.10. 2024 Kerb Unterafferbach
Samstag, den 26.10.2024 Kürbisschnitzen der SPD
Sonntag, den 27.10.2024 Internationales Ringerturnier Jugend
Sporthalle Weberborn
Sonntag, den 27.10.2024 Mahnwache Ukraine-Krieg Neue Mitte Hösbach
14 Uhr
Sonntag, den 27.10.2024 17 Uhr Jubiläumskonzert Sängerkranz 140
Jahre, Kirche St. Maria Immaculata
Montag, den 28.10.20.24 Kerb Unterafferbach Gasthaus Post
Samstag, den 2.11.2024 Pflanzung Neugeborenenhain,
Treffpunkt 10 Uhr an der Edelweißkapelle
Montag, den 4.11.2024 Gesellschafterversammlung E-Werk
Samstag, 09.11.2024 Treibjagd, Jägervereinigung
Samstag 9.11. – Montag, den 11.11. Goldbacher Kerb, Burschenverein
Sonntag, den 10.11.2024 10:00 Uhr Kerb-Gottedienst mit Kirchgang
Sonntag, den 17.11.2024 Volkstrauertag mit Kranzniederlegung
Mi, 15.01./Do., 16.01.2025 ZENTEC-Workshop „Zielfoto 2.0 – Zentren stärken“
Diskussionsverlauf
Die 1.Bürgermeisterin stellte die vorgenannten Termine vor.
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11. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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58. Sitzung des Marktgemeinderates
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11.10.2024
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ö
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beschließend
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11 |
Diskussionsverlauf
Punkt 1.) Sitzungskalender
Der Sitzungskalender 2025 wurde den Marktgemeinderätinnen und Marktgemeinderäten im Vorfeld der Sitzung zugeschickt. Änderungswünsche waren nicht gegeben.
Punkt 2.) HFA-Sitzung am 23.10.2024
MGR’in Elke Brandl bat darum, die HFA-Sitzung am 23.10.2024 um eine halbe Stunde vorzuverlegen. Am späteren Abend finde in Haibach noch eine Info-Veranstaltung zum Thema Windkraft statt, an der mehrere Mitglieder / Vertreter des Ausschusses teilnehmen wollten.
Im Gremium bestand Einigkeit, dass die Sitzung des HFA vom 23.10.2024 auf 16:30 Uhr vorverlegt werden könne.
Punkt 3.) Partnerschaftskomitee
MGR Hebert Rettinger bedankte sich im Auftrag des PaKo für die hervorragend organisierte Besuchsfahrt nach Courseulles. Besonderer Dank gelte der 1.Bürgermeisterin, den Mitgliedern des Marktgemeinderats sowie der Verwaltung.
Punkt 4.) Straßenbäume An den Gartenhöfen
MGR Patrick Gierl erkundigte sich, warum die Straßenbäume in der Straße „An den Gartenhöfen“ gefällt wurden. Die 1.Bürgermeisterin informierte, dass seit Anfang des Jahres die Baumkontrolleurin Carolin Tillier unterwegs sei, um sämtliche Bäume im öffentlichen Raum, die der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde unterliegen, zu prüfen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Bäume in der Straße An den Gartenhöfen in Folge einer Erkrankung nicht mehr standsicher seien. Sie mussten daher aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden.
Anschließend schloss die Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 22:15 Uhr.
Datenstand vom 14.01.2025 08:47 Uhr