Datum: 08.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Neuregelung des Verkaufs von Monatsfahrkarten für Goldbacher Schüler*innen ab 01.01.2025
4 Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ab 01.01.2025
5 Kooperationsvereinbarung mit dem Tierheim Aschaffenburg
6 Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Entgeltordnung für die gemeindlichen Sportstätten infolge der Aufnahme der Sporthallengaststätte
7 Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Anpassung der Entgeltordnung der Bäderbetriebe mit Waldschwimmbad und Hallenbad
8 Bericht über das Bestattungswesen und Beratung über eine Friedhofsgebührenanpassung
9 Beratung ggf. Beschlussfassung über die Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach
10 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
11 Termine
12 Anfragen und Anträge

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1. Eröffnung und Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 1

Sachdarstellung

Eröffnung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder der Öffentlichkeit, der Presse und der Verwaltung.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit.

Erweiterung der Tagesordnung?

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin eröffnete um 19.00 Uhr die 59. Sitzung des Marktgemeinderats. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder, die Presse vertreten durch Herrn Müller, die Öffentlichkeit und von der Verwaltung Frau Behl, Herrn Wachter, Herrn Kissel und Herrn Amberg.

Weiter stellte sie ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in diese ein.

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 2

Beschlussvorschlag

Die Sitzungsniederschrift der 58. Sitzung des Marktgemeinderats vom 11.10.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift. Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift der 58. Sitzung des Marktgemeinderats vom 11.10.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Neuregelung des Verkaufs von Monatsfahrkarten für Goldbacher Schüler*innen ab 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 3

Sachdarstellung

Der Marktgemeinderat beriet in seiner Sitzung vom 13.10.2024 über die Anpassung des Sondertarifvertrags mit der Kahlgrund Verkehrsgesellschaft (KVG).
Demnach gelten in Goldbach ab 01.01.2025 die folgenden Sondertarife:


bisher
ab 01.01.2025
Einzelkarte Erwachsene
1,00 €
1,50 €
Einzelkarte Kind
0,50 €
1,00 €
Tageskarte Erwachsene
2,00 €
2,50 €
Tageskarte Kind
1,00 €
1,50 €

Aufgrund der Anpassung der Tages- und Einzelfahrpreise sollten auch die Preise für die Monatsfahrkarten der Goldbacher Schülerinnen und Schüler überdacht werden.

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SchBefV (Schülerbeförderungsverordnung) besteht für alle Grundschülerinnen und Grundschüler eine kostenfreie Beförderungspflicht, wenn diese mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen. Für Mittelschülerinnen und Mittelschüler liegt die Grenze bei einem Schulweg von mehr als drei Kilometern.

Für alle Kinder, die außerhalb dieser Kilometergrenzen wohnen und somit Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung haben, bezieht der Markt Goldbach Monatsfahrkarten. Hier werden jeweils die günstigsten Tarife gebucht. Beispielsweise nutzen die Unterafferbacher Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket für 49,00 € pro Monat.

Für die Kinder, die innerhalb der Kilometergrenzen wohnen, bietet der Markt Goldbach den Eltern an, vergünstigte Monatsfahrkarten zu erwerben. Dies betrifft vor allem Kinder, die im unteren Teil des Kugelbergs oder auch in der Nähe des Waldschwimmbads wohnen. Auch Schülerinnen und Schüler, die im Hauptort wohnen und die Mittelschule Hösbach (M-Zweig) besuchen, nutzen oft die Monatsfahrkarten. Im Schuljahr 2024/25 haben ca. 25 Familien eine kostenpflichtige Monatsfahrkarte über den Markt Goldbach bestellt. 

Die vergünstigten Monatsfahrkarten werden u. a. angeboten, damit die Verkehrsgesellschaft besser planen und die Fahrgastzahlen besser einschätzen kann. Hierdurch können die Fahrzeiten besser eingehalten werden und es kommt zu weniger Verspätungen.

Der Markt Goldbach bietet den Eltern aktuell Monatsfahrkarten für 16,00 €/Monat an und zahlt demnach einen erheblichen Zuschuss zu den Karten. Bei einem Preis von 16,00 € für die Monatskarte, während der reguläre Preis bei 44,60 € liegt, beträgt der Zuschuss 28,60 € pro Monat und Schüler. 

Dem gegenüber steht die Möglichkeit zum Erwerb der o. g. Sondertarife (Einzel- oder Tageskarten). 

Ab 01.01.2025 können die Kinder Tageskarten für 1,50 € erwerben. Bei durchschnittlich 15 Schultagen im Monat ergeben sich dadurch Kosten von 22,50 € pro Schüler. Da die Gemeinde auch hier den Differenzbetrag zum regulären Tarif (2,60 €) übernimmt, ergibt sich ein Zuschuss von 16,50 € im Monat pro Schüler (2,60 € x 15 Tage = 39,00 € - 22,50 € = 16,50 €).

  1. Möglichkeit: Anpassung der Monatsfahrkarten

Die Verwaltung schlägt vor, die Monatsfahrkarten für Goldbacher Schülerinnen und Schüler von bisher 16 € auf 20 € zu erhöhen, um den Zuschuss wenigstens etwas zu verringern, ohne die Attraktivität der Monatskarten für die Eltern zu gefährden. Bei diesem Preis bleibt die Monatskarte günstiger als der Gesamtpreis von 22,50 € (= 15 Schultage x 1,50€) für die Tagesfahrkarten und bietet den Eltern eine langfristige Kostensicherheit und einfacherer Handhabung.

Eine Preisanpassung wäre beispielsweise ab 01.01.2025 möglich. Sollte sich der Marktgemeinderat für den Verzicht von kostenpflichtigen Monatsfahrkarten entscheiden, wäre es sinnvoll dies erst zum neuen Schuljahr 2025/26 umzusetzen, da die Schülerinnen und Schüler bereits alle Fahrkarten für das gesamte Schuljahr erhalten haben. 

  1. Möglichkeit: Verzicht auf Monatsfahrkarten

Eine Option, die der Markt Goldbach in Betracht ziehen könnte, wäre der Verzicht auf die Bereitstellung von Monatsfahrkarten für Kinder, die keiner Beförderungspflicht unterliegen. 

Vor- und Nachteile
  • Vorteile:
    • Finanzielle Entlastung: Der monatliche Zuschuss von 28,60 € für die Monatsfahrkarten würde komplett entfallen. Dafür würde der Markt Goldbach einen um 16,50 € erhöhten Zuschussbedarf beim Sonderticket haben. 
    • Weniger Verwaltungsaufwand: Wenn Kinder keiner Beförderungspflicht unterliegen, würden die Eltern auf die ebenfalls günstigen Tageskartenpreise verwiesen werden, wodurch der Verwaltungsaufwand für die Bestellung und Abrechnung der Monatsfahrkarten wegfallen würde.

  • Nachteile:
    • Unpraktisch für Eltern: Eltern bzw. Schüler müssten für jeden Schultag Tagesfahrkarten kaufen.
    • Negative Auswirkungen auf die Verkehrsgesellschaft: Eine geringere Nutzung von Monatskarten könnte dazu führen, dass die Busse ihre Fahrzeiten nicht mehr einhalten können.
    • Verkehrsaufkommen: Eltern könnten sich in der Praxis gegen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entscheiden und auf andere Transportmittel (z. B. „Elterntaxis“) zurückgreifen, was die Verkehrssituation vor der Schule verschärfen würde.

Beschlussvorschlag

Alternative 1:
Allen Schülerinnen und Schülern, welche keiner Beförderungspflicht unterstehen, werden ab 01.01.2025 weiterhin Monatsfahrkarten für den Schulweg angeboten. Pauschal werden hierfür 20,00 € (zzgl. 7 % USt.) im Monat verlangt. Die übersteigenden Kosten der jeweiligen Tarifpreise übernimmt der Markt Goldbach. 

Alternative 2:
Ab dem Schuljahr 2025/26 werden den Schülerinnen und Schülern, die keiner Beförderungspflicht unterstehen, keine vergünstigten Monatsfahrkarten durch den Markt Goldbach mehr angeboten. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin erläuterte den Sachstand. 

MGRin Cindy Reißing erklärte, dass die Anpassung notwendig sei. Es solle aber weiterhin eine Bezuschussung durch den Markt Goldbach geben. Die Zahlen der ÖPNV-Nutzer dürfe nicht zurückgehen, da sonst mit einer Reduzierung oder sogar mit Streichung von Fahrten gerechnet werden müsse.

MGR Heinrich Schwind sagte, dass aufgrund des sozialen Aspekts es weiterhin eine Bezuschussung geben müsse.

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Allen Schülerinnen und Schülern, welche keiner Beförderungspflicht unterstehen, werden ab 01.01.2025 weiterhin Monatsfahrkarten für den Schulweg angeboten. Pauschal werden hierfür 20,00 € (zzgl. 7 % USt.) im Monat verlangt. Die übersteigenden Kosten der jeweiligen Tarifpreise übernimmt der Markt Goldbach. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung ab 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Mittelschule wird ab dem 01.01.2025 auf den Caterer „Priska“ der Grundschule umgestellt. 
Diese Entscheidung erfolgt im Zusammenhang mit dem Umzug der Mittagsverpflegung der Grundschule in die neue Mensa, die während der Herbstferien 2024 in Betrieb genommen wird. 

Durch die neuen Kapazitäten in der Mensa ist es möglich, auch die Mittelschule mit frischen Mahlzeiten zu versorgen und nicht auf die Anlieferungen von auswertigen Caterern angewiesen zu sein. 
Da die Sanierung der Schule noch andauert, ist es vorgesehen, dass die Essensausgabe während dieser Zeit weiterhin in der Cafeteria der Mittelschule durch eigenes Küchenpersonal durchgeführt wird. 

Anpassung der Preise
Aufgrund des Cateringwechsels müssen auch die Preise für die Mittagsverpflegung angepasst werden. 

Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen und die neuen Preise sowie die prozentuale Erhöhung:


ALT
NEU ab 01/2025
Preiserhöhung
Preis/Essen
4,00 €
4,50 €
12,5%




Pauschalen



1 Tag
12,50 €
14,00 €
12,0%
2 Tage
25,00 €
28,00 €
12,0%
3 Tage
37,50 €
42,00 €
12,0%
4 Tage
49,50 €
55,50 €
12,0%

Durch die Umstellung auf den Caterer der Grundschule wird nicht nur die Qualität der Verpflegung für die Schülerinnen und Schüler der Mittelschule erhöht, sondern auch die vorhandenen Kapazitäten der neuen Mensa optimal genutzt. 
Die moderate Preiserhöhung ist notwendig, um die etwas höheren Kosten von Priska abzudecken.

In der Anlage wurde der Entwurf einer überarbeiteten Kindertageseinrichtungsgebührensatzung eingefügt. Geändert wurden lediglich § 9 Abs. 2 „Gebührensätze für das Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule der Mittelschule Goldbach“ und § 11 „Inkrafttreten“. 

Beschlussvorschlag

Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird in vorgelegter Form beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand. 

MGRin Elke Brandl äußerte, dass Priska für sehr gute und regionale Qualität stehe. Des Weiteren sei Priska ein inklusiver Betrieb und somit sei es eine sehr gute Entscheidung die Mensa mit Priska zusammen zu führen.

MGR Oliver Binz fragte auf was sich die Pauschalen beziehen.

Frau Behl von der Verwaltung antwortete, dass die genannten Pauschalen im Sachverhalt Monatspauschalen seien.

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird in vorgelegter Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Kooperationsvereinbarung mit dem Tierheim Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Der Tierschutzverein Aschaffenburg hat sein Einverständnis damit erklärt, dass die hier relevanten vertraglichen Angelegenheiten und die Finanzdaten des Vereins in öffentlicher Sitzung erörtert werden können.

Nach § 967 BGB ist der Finder eines Tieres berechtigt, das gefundene Tier bei der zuständigen Behörde abzuliefern. Nach § 2 der Fundverordnung (FundV) sind in Bayern für die Entgegennahme und Unterbringung von Fundtieren die Gemeinden zuständig. Um eine tierschutzgerechte Unterbringung der Fundtiere zu gewährleisten, haben die Stadt Aschaffenburg und verschiedene Gemeinden des Landkreises Aschaffenburg den „Tierschutzverein Aschaffenburg und Umgebung e.V.“ damit betraut, die Fundtiere ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereiches im Tierheim des Tierschutzvereins in Aschaffenburg unterzubringen. 

Die Stadt Aschaffenburg hat dem Tierschutzverein das Grundstück, auf dem das Tierheim errichtet ist, in Erbpacht überlassen. Die jährlich zu zahlende Erbpacht in Höhe von rund 11.000 € wird als Zuschuss gewährt. Zudem zahlt die Stadt Aschaffenburg einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 0,50 €/Einwohner, also rund 36.000 €. Darüber hinaus hat die Stadt zugesagt, dass im Falle eines Defizits das Defizit des Tierheimes bis zu einer Höhe von weiteren 0,50 €/Einwohner gedeckt wird. 

Alle anderen Landkreisgemeinden zahlen für die Unterbringung von Fundtieren auf Basis eines Fundtierkostenpauschalvertrages nach der Zahl der unterzubringenden Tiere. Dies gilt auch für den Markt Goldbach. Im Haushaltsjahr 2023 sind für die Unterbringung von Fundtieren Kosten in Höhe von 5.090,95 € angefallen.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Tierheim generell nur mit Verlust betrieben wird. Das strukturelle Defizit beläuft sich auf 500.000 bis 600.000 € pro Jahr. Es wird dadurch gemildert, dass der Tierschutzverein jährlich 200.000 bis 300.000 € an Spenden einwirbt. Das Restdefizit wird durch den Anfall von Erbschaften abgedeckt; das sind dann die Jahre, in denen der Verein „Gewinn“ erwirtschaftet.  Gibt es keine Erbschaft, muss das Defizit aus den Rücklagen beglichen werden.
In den letzten Jahren konnte der Verein durch einige Erbschaften Rücklagen ansammeln. Diese wurden zum Teil für Modernisierungen verwendet. Es steht nunmehr die Modernisierung des Wohnhauses mit einem Investitionsvolumen von rund 900.000 € an. Zuschüsse dafür gibt es nicht. Der Verein ist bereit, diese Investition aus seinen Rücklagen zu finanzieren. Dazu müsste aber sein Defizitrisiko gemindert werden.

Nach einigen Gesprächen des Vereins mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern scheint sich bei einer größeren Anzahl von Gemeinden – vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte - eine Bereitschaft abzuzeichnen, zusätzlich zu den Fundtierpauschalvertragskosten eine Pauschale von 0,50 €/Einwohner zu zahlen. Zur Übernahme von Defiziten gibt es nach wie vor keine Bereitschaft. Die Kostenpauschalen nach dem Fundtiervertrag werden in Zukunft auf Basis des Verbraucherpreisindexes indexiert. Die Stadt Aschaffenburg würde auch auf dieses Finanzierungssystem umstellen. Der Erbpachtzuschuss der Stadt würde entfallen.
Damit eine spürbare Entlastung des Vereins eintreten kann, ist es erforderlich, dass Gemeinden mit mindestens 125.000 Einwohnern (= ca. die Hälfte der Einwohner von Stadt und Landkreis) bereit sind, entsprechende Zusagen abzugeben. Diese Zusage soll für 10 Jahre gelten. Bei den Gemeinden, die solche Zusagen nicht eingehen, ist der Tierschutzverein bereit, mindestens das dreifache der bisherigen Fundtierpauschalen zu verlangen. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch mit der zusätzlichen Sockelbetragsförderung ein Defizit des Vereins nicht zu vermeiden ist, wenn ihm nicht außerordentliche Erträge aus Erbschaften oder Sonderzuwendungen zufließen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die beigefügte Kooperationsvereinbarung nebst Anlagen verwiesen.
Für die jährliche Zahlung der Pauschale von 0,50 €/Einwohner sollten die Bevölkerungszahlen des statistischen Landesamts herangezogen werden.

Dies würde einen fixen jährlichen Zuschussbetrag in Höhe von 5.100,00 € (bei 10.200 Einwohner) für den Markt Goldbach bedeuten. Sollte der Markt Goldbach nicht beitreten, würden die Fundtierkosten um 300% steigen. Legt man den Betrag von 2023 zugrunde, bedeutet dies eine Steigerung der Fundtierkosten zwischen 5.000,00 € bis 10.000,00 €.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kooperationsvereinbarung mit dem Tierheim Aschaffenburg einzugehen und diese zu unterschreiben.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung mit dem Tierschutzverein Aschaffenburg zu.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin legte dem Plenum den Sachstand dar. 

MGR Heinrich Schwind erklärte, dass das Tierheim Aschaffenburg mit dem Rücken zur Wand stehe. Während Corona haben sich viele Haustiere angeschafft und viele dieser Haustiere werden nun wieder ausgesetzt bzw. ins Tierheim gebracht. Somit sei die maximale Belegungskapazität des Tierheims erreicht. Neben dem Platzmangel, sei das Tierheim auch sanierungsbedürftig. 
Somit sei eine Unterstützung durch die Landkreis Kommunen zwingend notwendig.

MGR Herbert Rettinger und auch MGRin Elke Brandl sprachen sich ebenfalls für eine jährliche Pauschale pro Einwohner aus. 

Anschließend erfolgte Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung mit dem Tierschutzverein Aschaffenburg zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Entgeltordnung für die gemeindlichen Sportstätten infolge der Aufnahme der Sporthallengaststätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 6

Sachdarstellung

Die Sporthallengaststätte wurde zum 30.06.2024 von den bisherigen Pächtern gekündigt.

Der Markt Goldbach versucht bislang erfolglos die Gaststätte erneut zu verpachten. Die Resonanz ist sehr gering. Bislang haben sich erst zwei Interessenten beworben und nach Besichtigung abgesagt. Der Markt Goldbach versucht weiterhin, die Gaststätte zu verpachten (u. a. über Ebay Kleinanzeigen, Homepage, Mitteilungsblatt). 

Da nach den Herbstferien das Mittagessen der OGS in die neue Mensa umzieht, steht die Gaststätte nach dem Umzug leer.

Daher beabsichtigt die Verwaltung die Gaststätte analog der Grillplätze an Vereine und sonstige Dritte ab dem 01.01.2025 zu verpachten. Zeitgleich wird weiterhin versucht einen adäquaten Pächter für die Gaststätte zu finden.

Daher wurde § 3a in die Entgeltordnung aufgenommen. Die Entgelte sind Nettobeträge zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und enthalten alle Nebenkosten. Der Nutzer wird im Rahmen des Benutzungsvertrages zur Reinigung der Gaststätte mit den Toilettenanlagen verpflichtet.

Lediglich in § 3 (1) wurden die Entgelte für kulturelle Veranstaltung von 180,00 € auf 200,00 € angehoben.

Die Änderungen sind gelb hinterlegt.

Entgeltordnung
für die gemeindlichen Sport- und Kulturbetriebsstätten
des Marktes Goldbach

§ 1
Allgemeines

(1) Für die Benutzung der Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach sind Entgelte entsprechend dieser Entgeltordnung zu entrichten.

(2) Die Entgelte werden als privatrechtliche Entgelte erhoben. Zu den Entgelten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

(3) Goldbacher und auswärtige Vereine, sowie Sportgruppen, die die Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach nutzen möchten schließen mit dem Markt Goldbach einen jeweiligen Nutzungsvertrag ab.

§ 2
Entgeltstaffelung

(1) Die Einteilung der Altersgruppen erfolgt entsprechend den Richtlinien des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. (BLSV) wie folgt:

a) Erwachsene:                ab 27 Jahre
b) Jugendliche:                bis einschließlich 26 Jahre
c) Schüler:                        bis einschließlich 17 Jahre

(2) Diese Unterteilung ist die Grundlage der Preisstaffelung dieser Entgeltordnung.

(3) Die Schulturnhalle, Am Wingert 34, wird wie ein Hallendrittel der Sporthalle Weberborn entsprechend nach § 3 abgerechnet.

§ 3
Hallenentgelte
für die Sporthalle am Weberborn und Schulturnhalle

(1) Für kulturelle Veranstaltungen, (z.B. Vereinskonzerte, Vereinsausstellungen) ist ein Entgelt von pauschal 200,00 € (180,00 €) täglich (inkl. einem angemessenem Zeitraum für Auf- und Abbau) für die komplette Sporthalle ohne Inventar zu entrichten.

(2) Für gesellschaftliche Veranstaltungen (Konzerte, Tanz, Faschingsball) sind pauschal 630,00 € täglich für die komplette Sporthalle ohne Inventar (inkl. einem angemessenem Zeitraum für Auf- und Abbau) zu entrichten.

(3) Für Ausstellungen für gewerbliche Zwecke (z.B. Messen des örtlichen Gewerbes) ist ein Entgelt von pauschal 690,00 € täglich für die komplette Sporthalle ohne Inventar zu entrichten.

(4) Die Hallenentgelte bei Sportbetrieb betragen:

je Trainingsstunde        a) Erwachsene:            6,60 €/Stunde
für ein Hallendrittel        b) Jugendliche:            3,40 €/Stunde
c) Schüler:                    1,40 €/Stunde

je Mannschaftsspiel/        a) Erwachsene:        126,00 €
Wettkampf                        b) Jugendliche:          54,00 €
für komplette Halle        c) Schüler:                  27,00 €

bei Turnieren                a) Erwachsene:          92,00 €/Stunde, maximal 460,00 €
für komplette Halle        b) Jugendliche:          38,00 €/Stunde, maximal 190,00 €
pro Tag                        c) Schüler:                  19,00 €/Stunde, maximal   95,00 €

(5) Bei Belegungen am Wochenende (Samstag und Sonntag) oder an Feiertagen wird ein Zuschlag von 10% erhoben.

(6) Für die Verleihung von Sporthalleninventar werden folgende Entgelte erhoben:

Lautsprecheranlage mit Mikro                21,00 €
Garderoben                                          2,10 €
Geländer 1 m oder 2 m                        2,10 €
    Bühnen-/ Sängerpodeste                    2,10 €
    Stühle „braun“, „Holz“ oder „Stahlrohr“   0,42 €
Tische                                                1,70 €
Treppengeländer                                2,10 €
Tribünen 1 x 2 m                                2,10 €
Tribünen Treppen                                2,10 €
Tribünen u. Geländerbefestigungen         0,00 €

Die Entgelte zur Verleihung von Sporthalleninventar gelten für eine Dauer von einer Woche. Wird das ausgeliehene Sporthalleninventar länger behalten, fällt das gleiche Entgelt pro weitere Woche an.
Die An- bzw. Ablieferung des Sporthalleninventars und ggf. Auf- und Abbau durch das Bauhofpersonal werden nach den aktuellen Verrechnungssätzen dem/der Nutzer/-in in Rechnung gestellt. Einen Rechtsanspruch auf Einsatz des Bauhofpersonals besteht nicht.

(7) Die Benutzung des Schankraums in der Sporthalle ist für Sportliche-, Kulturelle- und Gesellschaftliche Veranstaltungen/Feiern zu folgenden Entgelten möglich:

mit Zapfanlage:                42,00 €/Tag
ohne Zapfanlage:                21,00 €/Tag

(9) Die Kosten für die Reinigung der Bierschankanlage vor und nach einer Veranstaltung in der Sporthalle werden dem/der Nutzer/-innen in Rechnung gestellt. Folgen mehrere Nutzer/-innen zeitlich aufeinander werden Kosten entsprechend der Anzahl der Nutzer/-innen aufgeteilt.

§ 3a
Benutzungsentgelte
für die gemeindliche Sporthallengaststätte in der Sporthalle Weberborn

(1) Für die Benutzung der Sporthallengaststätte in Verbindung mit einer Vereinsveranstaltung (z. B. Turniere, Jahreshauptversammlungen usw.) wird ein Entgelt von 200,00 € für eine Belegung am Wochenende/Feiertagen (ein oder mehrere Tage von Freitag bis Sonntag) und unter der Woche (Montag bis Donnerstag) wird je Tag ein Entgelt von 100,00 € festgesetzt. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Vereinsring Goldbach.

(2) Für die Benutzung der Sporthallengaststätte durch Dritte (z. B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten usw.) wird ein Entgelt von 400,00 € für eine Belegung am Wochenende/Feiertagen (ein oder mehrere Tage von Freitag bis Sonntag) und unter der Woche (Montag bis Donnerstag) wird je Tag ein Entgelt von 200,00 € festgesetzt.

(3) Für die Benutzung der Sporthallengaststätte ist eine Kaution in Höhe von 400,00 € zu hinterlegen.

(4) Die Verpflichtung zur Zahlung des Benutzungsentgeltes entsteht mit dem Abschluss des Benutzungsvertrages und ist mit dessen Abschluss zu zahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Entgelts, wenn der Benutzer die vertraglich vereinbarte Nutzung aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch nimmt.

(5) Die Kaution wird nur dann vollständig zurückgezahlt, wenn keine Beanstandungen festgestellt werden.

§ 4
Benutzungsentgelte
für die Kunstrasenplätze in Goldbach und Unterafferbach

(1) Für die Benutzung der Kunstrasenplätze für den regulären Trainings- und Spielbetrieb ist eine Jahresnutzungspauschale von 1.200,00 € für Goldbach durch den VfR Goldbach 1927 e.V. und für Unterafferbach durch den FC Germania Unterafferbach zu entrichten.
Für sonstige Turniere und Wettkämpfe wird eine Halbtagespauschale von 17,00 € erhoben.

Die Jahresnutzungspauschalen sind quartalsweise zu ¼ eines jeden Jahres zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. auf eines der Konten der Marktkasse Goldbach einzuzahlen.

(2) Andere Vereine zahlen:

je Trainingsstunde        a) Erwachsene:          9,30 €/Stunde
b) Jugendliche:          3,80 €/Stunde
c) Schüler:                  1,90 €/Stunde

je Mannschaftsspiel        a) Erwachsene:        29,50 €
b) Jugendliche:        11,80 €
c) Schüler:                  5,90 €

Für Turniere oder ähnliche sportliche Veranstaltungen sind 20,00 €/Stunde, maximal 100,00 € täglich zu entrichten.

(3) Die Nutzung der Kunstrasenplätze durch den VfR Goldbach 1927 e.V. und den FC Germania Unterafferbach hat jedoch Vorrang vor allen anderen Nutzern/Nutzerinnen.

§ 5
Benutzungsentgelte
für die gemeindlichen Grillplätze in Goldbach und Unterafferbach

Für die Benutzung der Grillplätze erhebt der Markt Goldbach folgendes Entgelt:

(1) Für die Benutzung des Grillplatzes in Goldbach wird ein Entgelt von 150,00 € für eine Belegung am Wochenende/Feiertagen (ein oder mehrere Tage von Freitag bis Sonntag) und unter der Woche (Montag bis Donnerstag) wird je Tag ein Entgelt von 90,00 € festgesetzt.

(2) Für die Benutzung des Grillplatzes in Unterafferbach wird ein Entgelt von 80,00 € für eine Belegung am Wochenende/Feiertagen (ein oder mehrere Tage von Freitag bis Sonntag, Feiertage werden wie ein Wochenende behandelt) und unter der Woche (Montag bis Donnerstag) wird je Tag ein Entgelt von 50,00 € festgesetzt.

(3) Auf dem Grillplatz in Goldbach kann ein Starkstromanschluss für die Belegung am Wochenende/Feiertagen (ein oder mehrere Tage von Freitag bis Sonntag) für 25,00 € und unter der Woche (Montag bis Donnerstag) für 15,00 € je Tag hinzugebucht werden.

(4) Auf dem Grillplatz in Goldbach können die Wallboxen für die Belegung am Wochenende/Feiertagen (ein oder mehrere Tage von Freitag bis Sonntag) für 30,00 € und unter der Woche (Montag bis Donnerstag) für 15,00 € je Tag hinzugebucht werden.

(5) Für die Benutzung eines Grillplatzes ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € zu hinterlegen.

(6) Die Verpflichtung zur Zahlung des Benutzungsentgeltes entsteht mit dem Abschluss des Benutzungsvertrages und ist mit dessen Abschluss zu zahlen.
Es erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Entgelts, wenn der Benutzer die vertraglich vereinbarte Nutzung aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch nimmt.
Das gilt auch für den Fall, wenn der Vertragspartner aus witterungsbedingten, vom Markt Goldbach nicht zu vertretenden, Gründen den Grillplatz nicht nutzt oder nutzen kann.

(7) Die Kaution wird nur dann vollständig zurückgezahlt, wenn keine Beanstandungen festgestellt werden.

§ 6
Ausnahmen von Regelungen dieser Entgeltordnung

(1) Ausnahmen von dieser Entgeltordnung können auf Antrag von Seiten der Verwaltung genehmigt werden.

§ 7
Hausordnungen

(1) Weiteres hinsichtlich der Nutzung der Sport- und Kulturbetriebsstätten regeln die entsprechenden Benutzungs- und Hausordnungen.

§ 8
Inkrafttreten

(1) Die Entgeltordnung für die gemeindlichen Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung des Marktes Goldbach vom 01.01.2024 außer Kraft. 

Markt Goldbach, den 08.11.2024
Sandra Rußmann                                
1. Bürgermeisterin

Beschlussvorschlag

Der Entgeltordnung für die gemeindlichen Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach in der Fassung vom 08.11.2024 wird zugestimmt.   

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende legte den Sachstand dar. 

MGR Heinrich Schwind fragte, ob auch politische Gruppierungen wie Vereine gesehen werden und diese entsprechend auch von einer vergünstigen Anmiete profitieren können.
Hintergrund sei der, dass man einer gewissen Partei nicht eine neue Versammlungsstätte zu einem vergünstigten Preis anbiete.

MGRin Cindy Reißing machte den Vorschlag, dass man den Zuschuss nur Vereinen bzw. politischen Gruppierungen gewähren könnte, wenn diese auch Mitglied im Goldbacher Vereinsring seien.

MGR Peter Bieber sagte, dass nicht alle Parteien Mitglied im Vereinsring seien. Um in Zukunft keine Probleme zu erhalten, könnten alle politischen Gruppierungen von diesem Rabatt ausgeschlossen werden. Eine Mitgliedschaft im Vereinsring abzulehnen, sei verfassungsrechtlich nicht möglich. Es handele sich nämlich um eine demokratische Partei, wie eben auch alle anderen Parteien, welche schon Mitglied im Vereinsring seien. 

Die Vorsitzende ergänzte, dass nur Mitglieder des Vereinsrings Goldbach von der Ermäßigung profitieren können. Somit werden Vereine aus anderen Kommunen ausgeschlossen und nur Goldbacher Vereine gefördert.

MGR Heinrich Schwind äußerte, dass nach heutigem Stand die Idee, nur Mitglieder des Vereinsrings zu fördern, in Ordnung sei. In Zukunft könnte aber eine weitere Partei Mitglied des Vereinsringes werden. Deshalb sollte heute noch keine Entscheidung getroffen werden.

Die Vorsitzende fragte, ob der Vereinsring die Aufnahme einer neuen politischen Partei auch ablehnen könne.

MGRin Cindy Reißing meinte, dass die Vorstandschaft des Vereinsringes durch Beschluss eine Mitgliedschaft ausschließen könne.

MGR Oliver Binz regte an, das Ganze nochmal zu überdenken, so einfach kann eine Partei nicht ausgeschlossen werden. 

MGR Marius Mann erklärte, sobald die Gaststätte öffentlich vermietet werde, kann sie von jedem Verein bzw. Gruppierung gemietet werden.

Die Vorsitzende ergänzte, dass es nicht um die grundsätzliche Vermietung gehe, sondern um die Bezuschussung von 200 € am Wochenende.

MGR Paul Mann äußerte, dass auch diese politische Gruppierung, aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes, in den Vereinsring aufgenommen werde müsse.

MGR Marius Mann sagte, dass diese Partei demokratisch legimitiert sei und somit auch Anspruch auf Anmietung dieser Räumlichkeit habe. Das werde in Zukunft sicherlich der Fall sein.
Anschließend äußerte er, dass es grundsätzlich sehr positiv sei, diese Räumlichkeit zu vermieten. Vor allem sei diese Gaststätte barrierfrei. Die angedachte Miete sei ebenfalls sehr human.
Damit am Wochenende möglicherweise eine Mehrfachvermietung möglich sei, soll eine neue Stelle (Minijob-Basis) geschaffen werden, welche am Wochenende die beiden Grillplätze und die Gaststätte kontrolliere bzw. für eine weitere Anmietung freigebe.

MGR Herbert Rettinger erklärte, dass es sich nur um eine temporäre Vereinbarung handle. Sobald ein Pächter für die Gaststätte gefunden sei, sei die Vereinbarung hinfällig. 

MGR Heinrich Schwind merkte an, dass eine Gleichheit für alle politischen Parteien gelten solle, auch wenn dadurch seine Partei Nachteile habe.

MGRin Maria Maidhof stellte in den Raum, dass eine Vermietung finanziell attraktiver sein könnte, als eine dauerhafte Verpachtung. 

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss 1

Der Entgeltordnung für die gemeindlichen Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach in der Fassung vom 08.11.2024 wird in ergänzter Form zugestimmt.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Es wird eine neue Stelle ausgeschrieben auf 538 € Basis. Die Stelle sei für die Kontrolle der Grillplätze und Sporthallen Gaststätte am Wochenende. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Anpassung der Entgeltordnung der Bäderbetriebe mit Waldschwimmbad und Hallenbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 7

Sachdarstellung

Die massiv gestiegenen Personal- und Energiekosten betreffen nicht nur das Hallenbad, sondern auch das Waldschwimmbad. 

Im Jahr 2023 konnten 672.076,72 € an Einnahmen erzielt werden, die Ausgaben betrugen 2.906.343,64 € (inkl. 935.369,00 € kalk. Kosten). Ohne kalk. Kosten betrug die Unterdeckung somit 1.298.897,92 €. Für den laufenden Betrieb gibt es keinerlei Zuschüsse, weder vom Landkreis noch vom Freistaat oder dem Bund. Es wird immer schwieriger für eine Kommune unserer Größenordnung einen Bäderbetrieb aufrecht zu erhalten. Zumal es sich abzeichnet, dass die Kreisumlage weiter erhöht werden soll.

In der MGR-Sitzung vom 10.02.2023 wurden die Freibadentgelte und am 16.09.2022 die Hallenbadentgelte letztmalig angepasst.
Die Entgelte im Freibad sollen um 20% angehoben werden. Für auswärtige Schulklassen um 66%, da die umliegenden Kommunen von unserem Freibad profitieren, ohne an den Kosten beteiligt zu werden. Im Hallenbad sollen die Aquakurse und die Schwimmkurse moderat angepasst werden.

Die neue Entgeltordnung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Die vorgeschlagenen Änderungen in der Entgeltordnung sind gelb hinterlegt.

Entgeltordnung
der Bäderbetriebe des Marktes Goldbach

§ 1
Allgemeines

Für die Benutzung der Schwimmbäder des Marktes Goldbach sind Entgelte entsprechend dieser Entgeltordnung zu entrichten. Die Eintrittsgelder werden als privatrechtliche Entgelte erhoben und enthalten die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.

§ 2
Entgelte

Preisblatt
Freibad
Vorverkauf
Hallenbad
Tageskarte

 01.04.-30.04.

-Erwachsene
5,00 4,00 €
 
2,50 €
-Rentner, Student
4,00 3,00 €
 
2,00 €
-Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Jugendliche, Schwerbehinderte
3,50 2,50 €
 
2,00 €
-Familie
10,00 8,00 €
 
 
-Abend(Einzel)karte ab 19:00 Uhr
2,50 2,00 €
 
 
ab 01.09. des Jahres ab 18:00 Uhr



-Abendkarte für Familien ab 19:00 Uhr
6,50 5,00 €
 
 
ab 01.09. des Jahres ab 18:00 Uhr



-Auswärtige Schulklassen, je Schüler
2,50 1,50 €
 
 
-Kioskkarte
2,50 2,00 €
 
 
12er-Karte
 
 
 
-Erwachsene
50,00 40,00 €
 
25,00 €
-Rentner, Student
40,00 30,00 €
 
20,00 €
-Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Jugendliche, Schwerbehinderte
35,00 25,00 €
 
20,00 €
Dauer-/Saisonkarte
 
 
 
-Erwachsene
100,00 80,00 €
90,00 72,00 €
 
-Rentner, Student
80,00 60,00 €
72,00 54,00 €
 
-Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Jugendliche, Schwerbehinderte
70,00 50,00 €
63,00 45,00 €
 
-Alleinerziehende (inkl. Kinder bis 18 Jahre)
100,00 80,00 €
90,00 72,00 €
 
-Familien (inkl. Kinder bis 18 Jahre)
200,00 160,00 €
180,00 144,00 €
 
Kurse
 
 
 
Aquakurs je Person – 10 Einheiten
 
 
130,00 110,00 €
Schwimmkurs je Person – 10 Einheiten
 
 
160,00 140,00 €
Vereine / Gruppen / Schulklassen
 
 
60 Min. je Übungsstunde
-Goldbacher Vereine
 
 
35,00 €
-Auswärtige Vereine
 
 
60,00 €
-Auswärtige Schulen, karitative/soziale Nutzer
 
 
45,00 €
-Private / gewerbliche Nutzer
 
 
60,00 €
§ 3
Sonderregelungen

  1. Zu den Jugendlichen, Schülern und Kindern ab 6 Jahren zählen alle Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  2. Rentner, Schüler ab 18 Jahre, Studenten und Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis zahlen den jeweils ermäßigten Eintrittspreis.
  3. Die Familienkarte gilt für Eltern (2 Erwachsene) mit deren leiblichen und/oder adoptierten Kindern.
  4. Die Kioskkarte berechtigt lediglich für den Aufenthalt bzw. Verzehr am Kioskbereich, nicht zur Benutzung der Schwimmbecken.
  5. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten eine Ermäßigung von 20% auf alle Entgelte.
§ 4
Ausnahmen von Regelungen dieser Entgeltordnungen

  1. Ausnahmen von dieser Entgeltordnung können auf Antrag von Seiten der Verwaltung genehmigt werden.
  2. Vereine, auswärtige Schulen und Gruppen im Hallenbad schließen mit dem Markt Goldbach einen Nutzungsvertrag ab.
§ 5
Badesaison, Eintrittskarten

  1. Die Badesaison der Bäderbetriebe Goldbach erstreckt sich über den Zeitraum 01.05. eines jeden Jahres bis 30.04. des Folgejahres.
  2. Einzel- bzw. Tageskarten berechtigen nur zum einmaligen sofortigen Eintritt am Tag der Ausgabe der Karte. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen.
  3. Der vergünstigte Vorverkauf von Dauer- bzw. Saisonkarten findet von 01.04. – 30.04. eines jeden Jahres statt. Dauer- bzw. Saisonkarten gelten für die Zeit der Badesaison und werden mit einem amtlichen Lichtbildausweis versehen.
  4. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte für verlorene Dauer- bzw. Saisonkarten wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben.
  5. 12er-Karten können an der Kasse erworben werden und gelten für das jeweilige Bad und die Badesaison entsprechend. 12er-Karten sind ab dem Kaufdatum 24 Monate gültig.
  6. Vor der Badbenutzung sind die 12er-Karten und die Dauer- bzw. Saisonkarten sowie sonstige Ausweise, die zum ermäßigten Eintritt berechtigen, an der Kasse unaufgefordert vorzulegen. Unberechtigte Benutzung des Bades führt zur Entrichtung des zehnfachen Eintrittspreises.
§ 6
Inkrafttreten

Die Entgeltordnung der Bäderbetriebe des Marktes Goldbach tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 10.02.2023 außer Kraft.

Markt Goldbach, den 11.10.2024        
Sandra Rußmann                                
1. Bürgermeisterin

Beschlussvorschlag

Die Entgeltordnung für die Bäderbetriebe des Marktes Goldbach wird in der vorgelegten Fassung vom 11.10.2024 beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin legte den Sachstand dar.
 
MGRin Maria Maidhof, welche selbst an der Kasse des Waldschwimmbads arbeitet, erklärte, dass die Familienkarte oft ein Ärgernis sei. Die Familienkarte sei grundsätzlich nur für Familien gedacht. Um den Eintrittspreis zu reduzieren, werden oft offensichtlich falsche Familienverhältnisse angegeben und im Zuge dessen, gebe es Diskussionen mit dem Kassenpersonal. 
Um künftig dies zu vermeiden, sollte die Tageskarte für Familien ersatzlos gestrichen werden. 

Der Leiter der Bäderbetriebe Herr Kissel sagte, dass es ein Alternativangebot für Familien geben müsse, falls die Tageskarte für Familien gestrichen werde. Aktuell koste eine Tageskarte für Familien 10 €. Bei einem Wegfall des Angebots würde der Preis bei einer Familie mit 2 Kindern auf 18 € steigen. Dies sei deutlich zu teuer und entsprechend müsse es eine Alternative geben.

MGRin Karina Tippe befürwortete die Abschaffung der Familientageskarte. Im Gegenzug solle die Dauerkarte für Familien mehr beworben werben. Bei der Beantragung dieser Karte müssen alle entsprechenden Unterlagen vorgehalten werden und es könne nicht betrogen werden. 

MGR Peter Bieber stimmte MGRin Karina Tippe zu. Die Dauerbadekarte für Familien solle in den Goldbacher Medien mehr beworben werden und somit werden dann vor allem auch die Goldbacher Familien gefördert bzw. angesprochen.

MGRin Birgit Schneider könne sich ihren Vorredner anschließen. Entsprechend solle die Tageskarte für Kinder bzw. Schüler unter 18 Jahren nicht erhöht werden. Die Kosten für die Abendkarte für Kinder und Schüler sollen auch bei 1 € bleiben.

MGRin Cindy Reißing stimmte MGRin Birgit Schneider zu. Die Eintrittspreise ab 19.00 Uhr sollen unverändert bleiben.

Herr Kissel antwortete, dass die Abendkarte nicht oft genutzt werde. Er plädierte weiterhin für eine Alternative zur Familiendauerbadekarte. Es gebe einige Familien die sich keine Dauerbadekarte für 200 € leisten können. Vor allem machen die Tageskarten den Hauptumsatz und nicht die Dauerbadekarten.

Die Vorsitzende äußerte, dass durch den Wegfall der Tageskarte für Familien möglicherweise der Umsatz bei den Dauerbadekarten für Familien steigen könnte. Daher soll diese noch mehr beworben werden.

Im Gremium bestand Einvernehmen darüber, dass die Familientageskarte gestrichen werde und dafür die Dauerbadekarte für Familien mehr beworben werde.

MGR Marius Mann stellte fest, dass in der Entgeltordnung keine Angaben zu den benötigten Nachweisen zur Beantragung z.B. einer Familiendauerbadekarte aufgenommen seien. Dies solle ergänzt werden.

Herr Kissel machte folgenden Vorschlag zur Ergänzung der Entgeltordnung:
„Familiendauerbadekarten erhalten gegen Nachweis: Ein in häuslicher Gemeinschaft lebendes Elternpaar oder Alleinerziehende und deren unterhaltspflichtige Kinder, wenn diese Kinder in deren häuslicher Gemeinschaft leben“. 

Beschluss

Die Entgeltordnung für die Bäderbetriebe des Marktes Goldbach wird in der vorgelegten Fassung vom 11.10.2024 beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bericht über das Bestattungswesen und Beratung über eine Friedhofsgebührenanpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 8

Sachdarstellung

Gem. Art. 8 Kommunalabgabengesetzt (KAG) soll das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten einer Einrichtung decken. Dies trifft auch auf das Bestattungswesen zu. Allerdings kann für einen Friedhof ein Anteil der Einrichtungskosten für die Allgemeinheit angesetzt werden, da ein Friedhof auch als Park bzw. Begegnungsstätte angesehen werden kann. Hierzu können bis zu 30% der anfallenden Kosten angesetzt werden. Des Weiteren befinden sich auf jedem Friedhof in Goldbach öffentliche Toiletten, auch hier können dafür 5% der Kosten angesetzt werden. Das Heißt der Kostendeckungsgrad im Friedhofswesen des Marktes Goldbach durch vereinnahmte Gebühren sollte 65 % betragen.

Die Kostendeckung im Friedhofswesen des Marktes Goldbach lag in den Jahren 2014 bis 2018 im Durchschnitt bei 53,57%, 2018 stieg der Kostendeckungsgrad nach Gebührenerhöhung auf 60,30%.

Ergebnisse:
2014
2015
2016
2017
2018
Einnahmen
211.794,46 €
203.175,99 €
156.375,60 €
189.082,90 €
205.084,91 €
Ausgaben
342.767,32 €
380.609,68 €
349.948,81 €
396.245,90 €
340.117,17 €
Ergebnis
-130.972,86 €
-177.433,69 €
-193.573,21 €
-207.163,00 €
-135.032,26 €
Kostendeckungsgrad
61,79%
53,38%
44,69%
47,72%
60,30%

Aktuell ist der Kostendeckungsgrad im Erhebungszeitraum 2020-2023 auf 45,73% gesunken.

Ergebnisse:
2020
2021
2022
2023
Summe:
Einnahmen
161.316,39 €
196.291,87 €
185.715,99 €
204.899,87 €

Ausgaben
386.867,32 €
396.221,23 €
416.552,38 €
434.967,60 €

Ergebnis
-225.550,93 €
-199.929,36 €
-230.836,39 €
-230.067,73 €

Kostendeckungsgrad
41,70%
49,54%
44,58%
47,11%
45,73%

Dies liegt unter anderem an der veränderten Bestattungskultur. Der Anteil an Erdbestattungen betrug in Goldbach bis 2006 rund 85%, auf 37% in den Jahren 2014-2018 auf derzeit 22% (2020-2024).
Der Anteil der „günstigeren“ Feuerbestattungen beträgt demnach inzwischen 78%. Dies bedeutet weniger Einnahmen, bei steigenden Ausgaben (Inflation, Personalkosten, Kalkulatorische Kosten).


2020
2021
2022
2023
30.10.2024
Summe:
Erdbestattungen
18
36
23
24
13
114
Urnenbestattungen
89
79
91
87
70
416
Summe:
107
115
114
111
83
530
%-Anteil Urnenbestattungen
83,18%
68.70%
79,82%
78,38%
84,33%
78,49%





2014
2015
2016
2017
2018
Summe:
Erdbestattungen
34
35
30
40
36
175
Urnenbestattungen
60
59
52
57
73
301
Summe:
94
94
82
97
109
476
%-Anteil Urnenbestattungen
63,83%
62,77%
63,41%
58,76%
66,97%
63,24%


In den Jahren 2005-2006 lag der Anteil der Erdbestattungen noch bei 85%.

2005
2006
Summe:
Erdbestattungen
69
75
144
Urnenbestattungen
13
13
26
Summe:
82
88
170
%-Anteil Urnenbestattungen
15,85%
14,77%
15,29%

Des Weiteren ist die topographische Lage des Hauptfriedhofes in Folge der Hanglage sehr kostenintensiv und im Waldfriedhof müssen sehr teure Grabkammern gebaut werden, damit die beigesetzten Leichen verwesen können.

Die Bestattungsgebühren in Goldbach sind im Vergleich zu anderen Kommunen bereits sehr hoch. Die Verwaltung sieht zurzeit wenig Spielraum um die Erdbestattungsgebühren weiter zu erhöhen (Goldbach hat bereits die höchsten Gebühren im Landkreis), um den anvisierten Kostendeckungsgrad von 65% zu erreichen.

Aufgrund der Urnenbeisetzungen von inzwischen 75% (Tendenz steigend) und der verpflichtenden Verhaltung der Erdgräber (sehr Kostenintensiv) sollten die Urnenbeisetzungen zum 01.01.2025 angepasst werden, hier liegen bereits einige Landkreiskommunen über den Gebühren des Marktes Goldbach.

Die Verwaltung schlägt folgende Anpassung des § 5 Grabgebühren der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung des Marktes Goldbach vor:

§ 5 Grabgebühren

(1)  Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte, für die in der Friedhofsatzung des Marktes Goldbach festgelegten Ruhezeit, bei Belegung für                                                                                                                                                                Gebühr 
 
a) Einzelgrab                                                                                1.250,00 €
b) Doppelgrab (2 Sargstellen)                                                        1.750,00 €
c) Familiengrab (4 Sargstellen)                                                        2.250,00 €
d) Familiengrab (6 Sargstellen)                                                        3.250,00 €
e) Solitärgrab (4 Sargstellen)                                                                2.500,00 €
f) Grabkammergrab (2 Sargstellen)                                                        1.125,00 €
g) Kindereinzelgrab für Kinder zwischen dem 6. und vor 
vollendetem 10. Lebensjahr                                                                   750,00 €
h) Kindereinzelgrab für Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahr                   500,00 €
i) Urnenerdgrab (für bis zu 4 Urnen)                                      (bisher 840,00 €) 1.000,00 €
j) Sternenkinder im Gemeinschaftsfeld                                                   400,00 €
k) Anonymes Urnenerdgrab (für eine Urne)                                      (300,00 €)    350,00 €
l) Urnenwandnische (für bis zu 2 Urnen)                                   (1.020,00 €) 1.100,00 €
m) Urnenwandnische (für bis zu 4 Urnen)                                   (1.440,00 €) 1.550,00 €
n) Baumurnengrab                                                                             (1.000,00 €) 1.200,00 €
o) Urnenerdgrab im Gemeinschaftsfeld Hauptfriedhof, Unterafferbach   (850,00 €) 950,00 €
    (für bis zu 2 Urnen)                    
p) Grabkammergrab (2 Sargstellen) im Gemeinschaftsfeld                 1.500,00 €

(2)  Bei Inanspruchnahme der Grabstätte ist die Grabgebühr auf die erworbene Ruhezeit 
im Voraus zu entrichten. Wird das Nutzungsrecht verlängert, so ist für die erworbene 
Verlängerung die anfallende Gebühr (Anteilig um die verlängerte Ruhezeit) im Voraus zu 
entrichten.

(3)  Ein Nutzungsrechtsverzicht vor Ablauf der Ruhezeit ist grundsätzlich nicht möglich. Wird ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit aufgegeben und geräumt, erfolgt keine Erstattung der bereits bezahlten Grabgebühr.

Beschlussvorschlag

Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung des Marktes Goldbach wird in der beiliegenden Form mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin erläuterte den Sachstand. Anschließend erfolgte Beschlussfassung. 

Beschluss

Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung des Marktes Goldbach wird in der beiliegenden Form mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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9. Beratung ggf. Beschlussfassung über die Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 9

Sachdarstellung

Die Finanz- und Haushaltslage des Marktes Goldbach bleibt weiterhin sehr angespannt. Neben den diversen bereits geführten Diskussionen zum Thema Einsparpotential im Rahmen vergangener Marktgemeinderatssitzungen hat das Landratsamt Aschaffenburg mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 angemerkt, dass mögliche Einsparpotentiale dringend genutzt werden sollten. Es wurde festgestellt, dass „weiterhin freiwillige Leistungen in erheblichem Umfang gewährt werden. Gegebenenfalls sollten Ausgabensätze bei den freiwilligen Leistungen reduziert werden.“

Im Rahmen des Prüfungsprozesses wurden folgende freiwilligen Leistungen/Zuschüsse durch die Verwaltung als streichungswürdig definiert (Basis „Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach“):

  1. § 27 Bezuschussung einer Energieberatung

Im Rahmen dieses Paragraphen wird ein Zuschuss i.H.v. 50 % der angefallenen Kosten (maximal 250,00 €) gewährt.
Da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist über die BAFA Zuschüsse von 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern möglich sind, ist der Zuschuss des Marktes Goldbach obsolet und kann aus Sicht der Verwaltung ohne negative Auswirkungen für den Bürger gestrichen werden.

  1. § 28 Förderung von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen

Dieser Zuschuss prämiert den Einsatz nachwachsender, Kohlenstoff speichernder Baustoffe, die langfristig im Gebäude verbaut werden. Die Höhe des Zuschusses, beträgt 10 % der angefallenen Kosten (maximal 1.000,00 €).
Da oben genannte Baustoffe zwischenzeitlich zur Standardbauausführung bei Neubauten / Sanierungen (Holzfaserdämmplatten) zu zählen sind, entfaltet dieser Paragraph in der Praxis keine Lenkungswirkung mehr und kann daher aus Verwaltungssicht gestrichen werden.

Ein Ausgleich oben genannter Streichungen beispielsweise durch die Förderung durch Balkonkraftwerke erscheint der Verwaltung nicht zielführend. Der Vergleich mit Kommunen, die Balkonkraftwerke fördern, zeigt, dass diese Förderung mit erheblichem Prüfungsaufwand/Bürokratismus verbunden ist. Es müssen z.B. technische & rechtliche Mindestanforderungen geprüft werden (genormte und geprüfte Module sowie rechtliche Zustimmung bei Vermietern oder mehreren Wohnungseigentümern). Des Weiteren amortisiert sich ein Balkonkraftwerk in ca. drei Jahren).

  1. Anpassung bzw. Ergänzung des Paragraphen 10 „Zuschüsse zum Betrieb einer gemeinnützigen Sporthalle und Nutzung gemeindlicher Sporteinrichtungen“.

Dieser Paragraph sollte im Unterpunkt (4) „Erhalt einer kostenfreien Saisonbadekarte für die Bäderbetriebe“ ab dem 01.01.2025 um die BRK-Bereitschaft ergänzt werden.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1

§ 27 „Bezuschussung einer Energieberatung“ der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 aufgehoben.

Beschluss 2

§ 28 „Förderung von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen“ der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 aufgehoben.

Beschluss 3

Paragraph 10 (4) der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 um die BRK-Bereitschaft ergänzt.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand. 

Bezuschussung Energieberatung
MGRin Katja Bieber sagte, dass eine Energieberatung nicht mehr vom Landratsamt Aschaffenburg bezuschusst werde. Es werde lediglich ein Erstgespräch im Wert von ca. 30 € bezuschusst. Dies sei aber nicht mit einer Energieberatung vergleichbar. 
Da eine Doppelförderung grundsätzlich nicht möglich sei, sollte diese Förderung gestrichen werden.

Förderung von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen
Herr Wachter von der Verwaltung äußerte, dass bei jedem Neubau mittlerweile Holzfaserdämmplatten im Dachausbau verwendet werden und somit jeder Neubau mit 1.000 € bezuschusst werde. Der Zuschuss hat demnach keine Lenkungswirkung mehr und sollte entsprechend gestrichen werden.

Die Vorsitzende gab zu bedenken, dass wenn der Zuschuss gestrichen werde, möglicherweise weniger nachhaltige Rohstoffe verwendet werden.

MGR Heinrich Schwind fände es wünschenswert, wenn die Summe der gezahlten Zuschüsse in der Beschlussvorlage enthalten gewesen wäre. Einen Zuschuss zu streichen, ohne dass man wisse, wie oft dieser ausgezahlt wurde, sei sehr schwierig. Der Punkt mit den Holzfaserdämmplatten sollte genauer beschrieben werden. Zum Beispiel, ob ein gewisser prozentualer Anteil notwendig sei, damit man diesen Baustoff bezuschusst bekäme.

MGRin Birgit Schneider erklärte, dass im Dachausbau die Holzfaserdammplätten mittlerweile Standard seien. Es gebe auch noch Mineralfaserplatten, diese aber werden aufgrund der fehlenden Nachhaltigkeit kaum noch verwendet.

Die Vorsitzende ergänzte, dass in dem Zeitraum von 2021 bis 2024 der Zuschuss insgesamt 15-mal ausgezahlt wurde. 

MGR Herbert Rettinger antwortete, dass der Zuschuss nicht zu oft in Anspruch genommen werde. Daher sollte er nicht gestrichen werden. Es sei immer noch sehr gut, wenn der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffe durch den Markt Goldbach gefördert werde. 

MGRin Cindy Reißing ergänzte, dass der Einbau von Holzfaserdämmplatten zusätzlich von der Bafa und der KFW gefördert werde.

MGRin Katja Bieber sagte, dass es sich bei dem Zuschuss vom Markt Goldbach nicht um eine Doppelförderung handle und der Zuschuss nicht gestrichen werden sollte.

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss 1

§ 27 „Bezuschussung einer Energieberatung“ der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

§ 28 „Förderung von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen“ der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 19

Beschluss 3

Paragraph 10 (4) der Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach wird zum 01.01.2025 um die BRK-Bereitschaft ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 10

Sachdarstellung

Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Keine Bekanntgaben!

Finanzielle Auswirkungen

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11. Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 11

Sachdarstellung

9.11. – 11.11.2024                                Goldbacher Kerb
                                               Kirchgang Sonntag 10 Uhr, danach Frühschoppen

15.11.2024                 15 Uhr                        Einweihung Grundschule Goldbach

17.11.2024                10.30 Uhr                Volkstrauertag: Gottesdienst St. Nikolaus, Ansprache
                                               Niederlegung Trauerschale in der Kriegerkapelle mit 
                                               Goldbacher Musikanten und Feuerwehr im Anschluss

19.11.2024                 19 Uhr                        Vereinsringsitzung im Rathaus

30.11.2024                16 Uhr                        Goldbach glänzt, Vorplatz altes Feuerwehrhaus

30.11. & 01.12.2024                                Tanzshow TV Goldbach, Weberbornhalle

01.12.2024                17 Uhr                        Adventskonzert St. Immaculata 

29.11. – 01.12.2024                                Besuch einer französischen Delegation zum 1. Advent

07.12.2024                                        Adventsglühen in Unterafferbach, Feuerwehrhaus

05.01.2025                15 Uhr                        Neujahrsempfang – save the date!!!!!

15.01./16.01.2025                                ZENTEC Workshop „Zielfoto 2.0“ – Zentren stärken                

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12. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 59. Sitzung des Marktgemeinderates 08.11.2024 ö beschließend 12

Diskussionsverlauf

Genderverbot Tagesordnungspunkt 4: Schüler*innen
MGR Peter Bieber sagte, dass seit dem 01.04.2024 in Bayern das Genderverbot gelte. Daher müsse bei Tagesordnungspunkt 4 im öffentlich Teil „Schüler*innen“ gestrichen werden.

Laternenfest anstatt St. Martinszug
MGR Peter Bieber äußerte kritisch, dass im kommunale Kindergarten Rasselbande in Unterafferbach kein St. Martin mehr gefeiert werde, sondern ein Laternenfest. Des Weiteren gebe es kein Mutter- und Vatertagsgeschenk mehr, sondern ein Elterngeschenk. Diese Entwicklung sehe er sehr kritisch und deshalb solle man sich wieder auf die ursprünglichen Grundwerte und Traditionen besinnen.
Er fragte inwieweit diese Entscheidung der Kindergartenleitung mit der Verwaltung abgesprochen sei.

Die Vorsitzende antwortete, dass diese Entscheidung nicht mit der Verwaltung abgesprochen war. Allerdings sei es ein kommunaler Kindergarten und somit auch konfessionslos. Es läge im Ermessen der Kindergartenleitung, solche Entscheidungen zu treffen. Sollten Entscheidungen des Kindergartens nicht akzeptiert sein, sollten diese zunächst über den Elternbeirat diskutiert werden. Nach ihren Informationen gab es in der Elternschaft keine Einwände, den St. Martinszug zu einem Laternenfest umzubenennen. 

Frau Behl von der Verwaltung ergänzte, dass im Kindergarten Rasselbande seit 5 Jahren ein Laternenfest gefeiert werde. Anstoß zur Änderung des Namens war eine Familie, welche den Zeugen Jehovas angehöre. Nach internen Besprechungen habe sich die Leitung des Kindergartens dazu entschieden, den Namen in Laternenfest zu ändern. Bis zum heutigen Tag, hatte diese Entscheidung zu keinen Diskussionen geführt.
Trotz der Namensänderung werde die Geschichte des heiligen St. Martins im Kindergarten Rasselbande den Kindern erzählt und die entsprechende Werte vermittelt.

MGRin Elke Brandl sagte, dass auch in ihrer Schule dieses Thema schon diskutiert wurde. Dort seien auch sehr viele verschiedene Konfessionen und entsprechend heiße dort das Fest auch nicht mehr St. Martinsfest.

Die Vorsitzende ergänzte, dass es in Goldbach mittlerweile weniger als 50% Katholiken gebe.

MGR Frank Meidhoft erklärte, dass es sich um einen kommunalen Kindergarten handle und somit konfessionslos sei. Die Eltern können selbst die Entscheidung treffen, in welchen Kindertagesstätte sie ihre Kinder anmelden. 

MGR Peter Bieber wiederholte, dass er trotz aller Argumente die Entwicklung sehr kritisch sehe.

Die Vorsitzende äußerte, dass sie das Gespräch mit der Kindergartenleitung suchen werde und anschließend könne sie wieder im Marktgemeinderat über dieses Gespräch berichten.

Abschließend sagte MGRin Eva Rußmann, dass bei den Kombikids in der Grundschule ein St. Martinsfest gefeiert werde.

Spendenbox für das Tierheim Aschaffenburg
MGRin Cindy Reißing fragte, ob im Bürgerbüro eine Spendenbox für das Tierheim Aschaffenburg aufgestellt werden könne.

Die 1. Bürgermeisterin Sandra Rußmann antwortete, dass dies nicht möglich sei. Es seien grundsätzlich keine Spendenboxen im Rathaus möglich.

Datenstand vom 19.12.2024 16:19 Uhr