Datum: 13.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Eröffnung und Begrüßung
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2 |
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
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3 |
Ortsbehördliche Behandlung von Bauanträgen
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3.1 |
Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)
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3.2 |
Bauantrag: Wohnhausneubau mit 3 WE und TG, Oskar-Then-Str. 12a, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 11441/40
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3.3 |
Bauantrag: Nutzungsänderung diverser Räume und Erweiterung Büroräume sowie Rückbau Wandhydranten, Mühlstraße 23, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 5
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3.4 |
Tektur: Umbau/ Nutzungsä. Wohnhaus zu Hort mit 50 Kindern, Errichtung einer Außentreppe, Hauptstr. 458, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 19
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3.5 |
Bauantrag: Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Bahnhofstr. 30a, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 4568
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4 |
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
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5 |
Anfragen und Anträge
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1. Eröffnung und Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss
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13.05.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachdarstellung
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses, die Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung, Herrn Müller vom MainEcho Aschaffenburg, Herrn Schmitt vom Ingenieurbüro SIK sowie die Herren Wohlfromm und Bund vom Ingenieurbüro Wohlfromm.
Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest und erkundigt sich nach Anträgen zur Tagesordnung.
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss
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13.05.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachdarstellung
Die Vorsitzende bittet um Genehmigung der Sitzungsniederschrift der 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.04.2024.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift der 48. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.04.2024 wird in vorliegender Form gebilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Ortsbehördliche Behandlung von Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss
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13.05.2024
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss
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13.05.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachdarstellung
Gemäß Art. 58 BayBO kann die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2, § 12 BauGB) liegt und die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften (Art. 81 Abs. 1 BayBO) sowie des Art. 58 BayBO gewahrt sind.
Folgende Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bei der Marktgemeinde Goldbach eingereicht und abschließend bearbeitet:
- Dacherhöhung und Nutzungsänderung DG;
Karl-Heeg-Str. 11, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 1928
- Neubau Einfamilienhaus mit Carport;
Emanuel-Krebs-Str. 17, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 2455/28
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
- Bebauungsplan: Sätz-Helle
- Bebauungsplan: Hösbacher Weg 2. Änderung
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Es bedarf keiner Beschlussfassung.
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3.2. Bauantrag: Wohnhausneubau mit 3 WE und TG, Oskar-Then-Str. 12a, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 11441/40
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss
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13.05.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Sachdarstellung
Beschlussvorlage der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 19.06.2023:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Oskar-Then-Str. Änderung 1“.
Geplant ist ein Wohnhausneubau mit 3 Wohneinheiten und Tiefgarage.
Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden.
Der Bebauungsplan „Oskar-Then-Str. Änderung 1“ setzt eine GRZ von 0,40 und eine GFZ von 1,20 fest. Die zulässige Grundfläche darf gem. § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,60.
Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,38, eine GRZ 2 von 0,60 und eine GFZ von 0,74 auf.
Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach sind für dieses Vorhaben 6 Stellplätze herzustellen.
Der Bauherr weist 6 Stellplätze auf dem Baugrundstück nach.
Für dieses Bauvorhaben beantragt der Bauherr folgende Befreiungen des Bebauungsplans „Oskar-Then-Str. Änderung 1“.
- Dachform Quergiebel mit Flachdach
- Bautiefe der Wohngebäude
- Überschreitung der Flächen für Garagen
- Nutzung der Flächen für Garagen, Carports und Nebenanlagen
Dies begründet der Bauherr wie folgt:
- Der B-Plan sieht hier Satteldächer oder bogenförmige Dächer, z. B. Tonnendächer vor. Die geplanten Querbauten an der Straßenseite und im rückwärtigen Bereich sollen ein Flachdach erhalten.
Aus gestalterischen Gründen wurde als zeitgemäße Dachform für die Querbauten ein Flachdach gewählt. Hierzu gibt es bereits einen Grundsatzbeschluss des Marktes Goldbach, der dies ermöglicht.
- Die Bautiefe des Hauptkörpers ist mit 13,00 m Länge geregelt. Im rückwärtig eingerückten Bereich wird diese um 2,50 m überschritten. Der Hauptkörper und das Satteldach halten das vorgegebene Maß von 13,00 m Bautiefe ein. Im deutlich vom Hauptbaukörper eingerückten rückwärtigen Bereich überschreitet dieser das Maß um 2,50 m, um entsprechenden Wohnraum für drei Familien herstellen zu können.
- Die Fläche für Garagen ist mit einer Größe von ca. 68 m² geregelt. Diese Fläche wird mit der Tiefgarage um ca. 8,50 m² überschritten. Die PKWs sollen weitestgehend in der Tiefgarage parken. Ziel ist es so viel der Grundstücksfläche unversiegelt zu belassen. Um ein entsprechendes Rangieren zu ermöglichen, wird eine großzügigere Fläche benötigt, als das Baufenster für Garagen hergibt.
- Die ausgewiesene Fläche für Garagen, Carports und Nebenanlagen wird über der Tiefgarage als Dachterrasse und für den Pool genutzt.
Für die Tiefgarage liegt eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn vor.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
- Die Verwaltung befürwortet diesen Antrag. Als Begründung wird auf den Grundsatzbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 20.06.2011 verwiesen.
- Im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplans wurde von dieser Festsetzung bisher nicht befreit. Das Gebäude befindet sich vollständig innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Die Überschreitung der Bautiefe bezieht sich auf einen ca. 2,50 m tiefen Anbau im nördlichen Bereich. Die Verwaltung befürwortet diesen Antrag auf Befreiung mit der Begründung, dass sich der gesamte Baukörper im festgesetzten Baufenster befindet. Damit werden aus Sicht der Verwaltung die städtebaulichen Vorgaben grundsätzlich eingehalten.
- Die Überschreitung der Flächen für Garagen, Carports und Nebenanlagen bezieht sich ausschließlich auf die Tiefgarage, in welcher die gemäß Satzung notwendigen Stellplätze eingerichtet sind. Die Überschreitung beträgt circa 12,5 % der Gesamtfläche. Im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplans wurde hierzu bereits eine isolierte Befreiung erteilt. Die Verwaltung befürwortet diesen Befreiungsantrag.
- Die Dachterrasse sowie der Pool liegen innerhalb der für Garagen, Carports und Nebenanlagen ausgewiesenen Flächen.
Sowohl die Dachterrasse als auch der Pool sind mit dem Hauptgebäude verbunden und stellen keine Nebenanlage dar. Eine notwendige Abstandsflächenübernahme liegt dem Landratsamt Aschaffenburg, gemäß Aussage der Bauherren, vor. Die Verwaltung befürwortet diesen Befreiungsantrag.
Folgende Änderungen sind im Rahmen der Tekturplanung vorgesehen:
- Absenkung des Fußbodens EG um 20 cm
- Einrücken des Dachgeschosses
- Anpassung der Grundrisse
- Änderung der Außentreppe im rückwärtigen Bereich
- Änderung des Fahrradunterstandes
- Verschiebung des Treppenhauses
Für diese Tektur beantragt der Bauherr folgende Befreiungen:
- Überschreitung der Baugrenze durch einen Balkon um 0,1 m²
- Errichtung der Außentreppe mit 4,3 m² innerhalb der Flächen für Garagen, Carports und Nebenanlagen
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Überschreitung um 0,1 m² kann aufgrund der sehr geringfügigen Maße befürwortet werden.
Die Außentreppe befindet sich mit einer Fläche von 4,3 m² innerhalb der Flächen für Garagen, Carports und Nebenanlagen. Die ursprüngliche Baugenehmigung billigt innerhalb dieser Flächen bereits die Errichtung einer Dachterrasse mit Pool.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Befreiungen werden befürwortet.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
MGR Heinrich Schwind erkundigt sich nach der Notwendigkeit der Genehmigung des Pools.
Frau Becker informiert, dass dieser Pool aufgrund der baulichen Verbindung zum Wohnhaus als Hauptanlage und nicht als verfahrensfreie Nebenanlage zu werten ist.
Anschließend folgt Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Befreiungen werden befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3.3. Bauantrag: Nutzungsänderung diverser Räume und Erweiterung Büroräume sowie Rückbau Wandhydranten, Mühlstraße 23, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 5
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss
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13.05.2024
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ö
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beschließend
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3.3 |
Sachdarstellung
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Sägewerk-Erlengrund 1. Änderung“.
Geplant ist die Nutzungsänderung diverser Räume und die Erweiterung der Büroräume sowie der Rückbau der Wandhydranten.
Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO zugeordnet werden.
Das Vorhaben verursacht keine Änderung der GRZ, GFZ sowie des Stellplatzbedarfs.
Für dieses Vorhaben beantragt der Bauherr folgende Abweichung:
- Abweichung von Art. 34 BayBO „Notwendige Flure, offene Gänge“ und Art. 33 BayBO „Notwendige Treppenräume, Ausgänge“
Die Begründung zu den Abweichungen für den Bestandsbau werden im Brandschutznachweis in Kapitel 7 aufgeführt.
Die Prüfung dieses Abweichungsantrags obliegt der Bauaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3.4. Tektur: Umbau/ Nutzungsä. Wohnhaus zu Hort mit 50 Kindern, Errichtung einer Außentreppe, Hauptstr. 458, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss
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13.05.2024
|
ö
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beschließend
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3.4 |
Sachdarstellung
Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach gem. § 34 BauGB zu bewerten.
Geplant sind der Umbau sowie die Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einem Hort (50 Kinder), mit Errichtung einer Außentreppe.
Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Festlegungen des Flächennutzungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden.
In einem Allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) ist gemäß § 17 BauNVO eine GRZ von 0,40 und eine GFZ von 1,20 festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf gemäß § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,60.
In einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind die GRZ sowie GFZ an die umliegende Bebauung anzupassen. Die gemäß §§ 17, 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO festgesetzten Maße stellen Orientierungswerte dar.
Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,21, eine GRZ 2 von 0,46 und eine GFZ von 0,42 auf.
Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach sind für dieses Vorhaben 7 Stellplätze zu schaffen.
Der Bauherr weist 8 Stellplätze auf dem Grundstück nach.
Die Bauherren beantragen für dieses Vorhaben folgende Abweichungen:
- Lichte Raumhöhe mind. 2,20 – 2,30 m statt 2,40 m (ASR) bzw. 2,50 m (Landesbaurecht)
- Lichte Mindesthöhe von Durchgängen und Türen im Verlauf von Hauptfluchtwegen 1,90 m statt mind. 2,10 m bzw. 1,95 m (ASR)
- Grenzabstand gem. BayBO aufgrund der Fluchttreppe 2,63 m, auf einer Überschreitungsfläche von 0,16 m², statt mind. 3,0 m
Die Prüfung dieser Abweichungsanträge obliegt der Bauaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
MGR Oliver Binz erkundigt sich nach der Anordnung der Stellflächen, da den Planunterlagen lediglich sechs Plätze zu entnehmen sind.
Des Weiteren fragt er nach der Barrierefreiheit des Gebäudes, besonders im Hinblick auf die Inklusion zu betreuender Kinder.
Die Verwaltung informiert, dass sich zwei der acht Stellplätze in einer Garage innerhalb des Gebäudes befinden.
Die Barrierefreiheit ist bei diesem Gebäude nicht gegeben. Sollte der Bedarf bestehen, erfolgt die Betreuung im Rahmen der KombiKids in Goldbach.
Anschließend folgt die Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3.5. Bauantrag: Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Bahnhofstr. 30a, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 4568
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss
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13.05.2024
|
ö
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beschließend
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3.5 |
Sachdarstellung
Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach gemäß § 34 BauGB zu bewerten.
Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.
Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Festlegungen des Flächennutzungsplans einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zugeordnet werden.
In einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ist gemäß § 17 BauNVO eine GRZ von 0,60 und eine GFZ von 1,20 festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf gemäß § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,80.
In einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind die GRZ sowie GFZ an die umliegende Bebauung anzupassen. Die gemäß §§ 17, 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO festgesetzten Maße stellen Orientierungswerte dar.
Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,24, eine GRZ 2 von 0,43 und eine GFZ von 0,45 auf.
Die Realteilung der Fl.Nr. 4568 wird seitens des Landratsamtes Aschaffenburg als Auflage, Bestandteil der Baugenehmigung.
Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach sind für dieses Vorhaben 2 Stellplätze zu schaffen.
Der Bauherr weist 2 Stellplätze auf dem Grundstück nach.
Beschlussvorschlag
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss
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13.05.2024
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachdarstellung
Gemäß Art. 52 Abs. 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 15.04.2024
Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.3/1.4: Estricharbeiten: Vorstellung und Freigabe des Nachtrags Nr. 1
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Nachtrag Nr.1 der Fa. Estrich Schmidt aus Erlenbach. Durch den Wegfall anderer Positionen und Massenminderungen entstehen keine Mehrkosten.
Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.4: Ausstattung der Mensaküche: Vorstellung und Freigabe des Auftrags nach beschränkter Ausschreibung
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe der Arbeiten zur Ausstattung der Mensaküche nach Abschluss der Prüfung der Angebote an die wirtschaftlichste Bieterfirma.
Beschluss:
BV Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Straßensanierung "Am Geisberg/Bergweg Bauabschnitt 2"
Der Auftrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Straßensanierung „Am Geisberg/Bergweg“ für den Bauabschnitt 2 wird an die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG, Goldbach, vergeben.
Finanzielle Auswirkungen
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5. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss
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49. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss
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13.05.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Diskussionsverlauf
Beleuchtung öffentlicher Anlagen und Einrichtungen in Goldbach
Die Vorsitzende spricht die Beleuchtung der öffentlichen Anlagen sowie Gebäude in Goldbach an.
Im Rahmen der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 16.10.2023 wurde der Grundsatzbeschluss zur Aufrechterhaltung der Energiesparmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Anlagen und Einrichtungen gefasst.
An die Verwaltung wurde die Anregung herangetragen, aufgrund der nivellierten Strompreise hierüber erneut zu beraten.
Die Jahresverbräuche stellen sich wie folgt dar:
- Kreisel Bahnhofstraße, 53 KW
- Courseulles Platz, 300 KW
- Begrüßungstafeln, 200 KW
- MGH Sitzgruppe, 100 KW
- Nikolaus Kirche, Sitzgruppe, 200 KW
- Westend, 350 KW
MGR Oliver Binz erkundigt sich, ob es sich um LED-Strahler handle.
Die Angaben weißen teilweise hohe Verbräuche auf.
Die Vorsitzende antwortet, dass nicht in allen Bereichen LED-Leuchten vorhanden seien.
MGR Heinrich Schwind befürwortet die Abschaltung aller Strahler ohne LED-Leuchten, da diese schädlich für Insekten seien.
Seitens der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses ergibt sich der Vorschlag, alle Anlagen und Einrichtungen mit LED-Beleuchtung anzuschalten.
Für alle Weiteren solle nach und nach eine Umrüstung erfolgen.
Eine Beschlussfassung solle im Rahmen der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erfolgen.
MGRin Katja Bieber bittet im Rahmen der Beschlussvorlage um Auflistung der Standorte mit LED-Beleuchtung.
Pfandkästen an öffentlichen Mülleimern
MGRin Cindy Reißing empfiehlt die Anbringung von Pfandsammelstationen an den kommunalen Mülleimern. Dies mindert die Verwertung von Pfandflaschen über den regulären Restmüll.
Im Bereich der Innenstadt Aschaffenburg werde dies seit einiger Zeit umgesetzt.
Der Vorschlag findet Zustimmung der Ausschussmitglieder.
Die Vorsitzende wird dies an den Bauhof mit der Bitte um Umsetzung weiterleiten.
Neugeborenenhain
MGRin Katja Bieber erinnert an die Holzablagerungen im Bereich des Neugeborenenhains.
Diese sollten vor einiger Zeit bereits abgefahren werden.
Vandalismus in Unterafferbach
MGRin Katja Bieber spricht den stetig steigenden Vandalismus im Bereich Unterafferbach an. Es handle sich um Aufkleber und Zeichen des Fußballvereins Eintracht Frankfurt sowie der Ultras Frankfurt. Zuletzt wurden erhebliche Schäden im Bereich des Grillplatzes Unterafferbach verursacht.
Die Vorsitzende informiert, dass eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt wurde, jedoch bisher keine Hinweise eingegangen seien.
Datenstand vom 24.06.2024 15:21 Uhr