Datum: 03.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung und Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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03.04.2024
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ö
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1 |
Sachdarstellung
Eröffnung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder der Öffentlichkeit, der Presse und der Verwaltung.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende eröffnete um 17.00 Uhr die 21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder, Frau Behl, Frau Hortig und Herrn Czekala von der Verwaltung sowie die Leitung der Kindertagesstätte Rasselbande Frau Sonja Englert und die stellvertretende Leitung Frau Regina Zimmermann.
Für MGR Jens Lehnhoff nahm MGR Patrick Gierl und für MGR Frank Meidhof nahm MGR Michael Schmerbauch an der Sitzung teil. MGR Eric Zang fehlte entschuldigt ohne Vertreter.
Die Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in die Tagesordnung ein.
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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03.04.2024
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ö
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2 |
Sachdarstellung
Die Sitzungsniederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales wird vorliegender Form genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift der 20. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales wird vorliegender Form genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Sachstandsbericht zur kommunalen Kindertagesstätte Rasselbande
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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03.04.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachdarstellung
Im Rahmen der heutigen Sitzung erfolgt ein Sachstandsbericht der Leitung sowie der stellvertretenden Leitung der kommunalen Kindertagesstätte Rasselbande, Frau Sonja Englert und Frau Regina Zimmermann.
Frau Englert und Frau Zimmermann werden im Besonderen auf die folgenden Themen eingehen:
- Entwicklung der Kinderzahlen in der Einrichtung
- Aktuelle Belegung und Personalausstattung
- Besondere Veränderungen im Austausch mit der Elternschaft
- Kommunikation mit Schulen / Fachdiensten
- Ausbildung / Fortbildung der Mitarbeitenden
Beschlussvorschlag
Der Sachstandsbericht der Leitung und der stellvertretenden Leitung der kommunalen Kindertagesstätte Rasselbande wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
MGR Martin Scheiner erfragte aufgrund der fünf Standorte der Kita, ob ein zentraler Standort die angespannte Personalsituation verbessern würde.
Die Leitung, Frau Englert, bestätigte dies. Durch die Aufteilungen könne man bei Personalengpässen sich nur schwieriger gegenseitig unterstützen. Banale alltägliche Bedürfnisse wie der Gang zur Toilette würden bei zu wenig Personal schon problematisch werden für die korrekte Ausübung der Aufsichtspflicht.
MGR Martin Scheiner fragte, ob das Gelände des Waldkindergartens frei zugänglich sei.
Frau Engerlt erklärte, dass das Gelände grundsätzlich frei zugänglich wäre. Diesbezüglich wäre es aber zu keinen Problemen gekommen, außer dass der Waldbande in Vergangenheit einmal Holz gestohlen wurde.
Bezüglich einer Erweiterung des Hortes erklärte die Vorsitzende, dass Diese für die Zielsetzung bis 2026 nicht ausreichen würde. Eine potenzieller Lösungsvorschlag würde aber in der nächsten Marktgemeinderatssatzung besprochen werden.
Beschluss
Der Sachstandsbericht der Leitung und der stellvertretenden Leitung der kommunalen Kindertagesstätte Rasselbande wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Antrag der Goldbacher Musikanten auf Bezuschussung von Dirigentenkosten, Beschaffungen des kurzlebigen Gebrauchs sowie Grundförderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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03.04.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachdarstellung
Mit Antrag vom 22.02.2024 stellten die Goldbacher Musikanten einen Antrag auf Bezuschussung von Dirigentenkosten, Beschaffungen des kurzlebigen Gebrauchs sowie Grundförderung für 2023.
1. Dirigentenkosten 2023:
Der Markt Goldbach gewährt nach Buchst. C §14 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien an förderungsberechtigte Vereine und Organisationen zu den Kosten für qualifizierte Dirigenten, Chor- und Ausbildungsleiter einen Zuschuss pauschal
bis zu 1.000,00 € pro Kalenderjahr und Dirigent.
Die Musikanten verfügen über zwei Dirigenten, einen für das Hauptorchester und einen für das Jugendorchester. Hier wäre somit eine Zuschussgewährung von 2.000,00 € möglich.
2. Beschaffungen des kurzlebigen Gebrauchs 2023:
Nach Buchst. B § 7 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien erhalten Vereine einen Zuschuss für die Beschaffung von Vereinszwecken dienenden Gegenständen, die einem kurzlebigen Gebrauch dienen. Die Zuschusshöhe beträgt 25 % des Aufwands, jedoch höchstens 500,00 € Gesamtzuschuss pro Kalenderjahr.
Laut Antrag haben die Goldbacher Musikanten Notenmaterial und Notenpultbehänge für insgesamt 2733,52 € gekauft. 25 % hieraus ergeben einen möglichen Zuschuss in Höhe von 683,38 €
Beschaffung 2023
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Preis
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Förderung in %
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Zuschuss
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Notenkauf
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1.234,57 €
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25
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308,64
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60 Ringbücher
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217,32 €
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25
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54,33
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30 Notenpultbehänge
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1.281,63 €
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25
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320,41
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Gesamt
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683,38
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Da die Zuschussgewährung bei Beschaffungen des kurzlebigen Gebrauchs auf 500,00 € pro Kalenderjahr begrenzt ist, ist eine Zuschussgewährung in Höhe von 500,00 € möglich.
3. Grundförderung 2023
Nach Buchst. B § 5 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien soll die Grundförderung sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Kleinvereine (d. h. Vereine mit geringerer Mitgliederzahl), die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden.
Jeder förderungsberechtige Verein erhält als Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche (bis 26 Jahre) und in Höhe von 1,10 € für Erwachsene (ab 27 Jahre).
Laut Antrag verfügten die Goldbach Musikanten im Jahr 2023 über 55 Mitglieder bis 26 Jahre und 54 Mitglieder ab 27 Jahre.
Es ergibt sich somit folgende Zuschussgewährung:
55 Jugendliche bis 26 Jahre
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x 5,50 € =
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302,50 €
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54 Erwachsene ab 27 Jahre
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x 1,10 € =
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59,40 €
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Gesamt:
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361,90 €
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Gesamtzuschuss:
Insgesamt ergibt sich folgende Zuschussgewährung:
1.) Dirigentenkosten
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2.000,00 €
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2.) Beschaffungen kurzl. Gebrauch 2023
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500,00 €
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3.) Grundförderung
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361,90 €
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Gesamtzuschuss
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2.861,90 €
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Beschlussvorschlag
Die Goldbacher Musikanten erhalten einen Zuschuss in Höhe von 2.861,90 €.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Buchst. B § 5 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien
Buchst B § 7 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien
Buchst. C §14 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stelle die Beschlussvorlage vor. Nachdem es keine Rückfragen gab, trat Diese in die Beschlussfassung ein.
Beschluss
Die Goldbacher Musikanten erhalten einen Zuschuss in Höhe von 2.861,90 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5. Antrag des Sängerkranz 1884 Goldbach e.V. auf Bezuschussung von Beschaffungsmaßnahmen, Dirigentenkosten sowie Grundförderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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03.04.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachdarstellung
Mit Antrag vom 06.02.2024 stellte der Sängerkranz 1884 Goldbach e.V. einen Antrag auf Bezuschussung von Dirigentenkosten, Beschaffungen des kurzlebigen Gebrauchs sowie Grundförderung für das Jahr 2023.
1. Dirigentenkosten 2023:
Der Markt Goldbach gewährt nach Buchst. C §14 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien an förderungsberechtigte Vereine und Organisationen zu den Kosten für qualifizierte Dirigenten, Chor- und Ausbildungsleiter einen Zuschuss pauschal
bis zu 1.000,00 € pro Kalenderjahr und Dirigent.
Der Sängerkranz verfügt über zwei Dirigenten, einen für den Männer- und Projektchor und einer für dem Popchor. Hier wäre somit eine Zuschussgewährung von 2.000,00 € möglich.
2. Beschaffungen des kurzlebigen Gebrauchs 2023:
Nach Buchst. B § 7 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien erhalten Vereine einen Zuschuss für die Beschaffung von Vereinszwecken dienenden Gegenständen, die einem kurzlebigen Gebrauch dienen. Die Zuschusshöhe beträgt 25 % des Aufwands, jedoch höchstens 500,00 € Gesamtzuschuss pro Kalenderjahr.
Laut Antrag hat der Sängerkranz Noten im Wert von insgesamt 141,45 € gekauft. 25 % hieraus ergeben einen möglichen Zuschuss in Höhe von 35,36 €.
3. Grundförderung 2023
Nach Buchst. B § 5 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien soll die Grundförderung sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Kleinvereine (d. h. Vereine mit geringerer Mitgliederzahl), die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden.
Jeder förderungsberechtige Verein erhält als Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche (bis 26 Jahre) und in Höhe von 1,10 € für Erwachsene (ab 27 Jahre).
Laut Antrag verfügte der Sängerkranz im Jahr 2023 über 2 Mitglieder bis 26 Jahre und 171 Mitglieder ab 27 Jahre.
Es ergibt sich somit folgende Zuschussgewährung:
2 Jugendliche bis 26 Jahre
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x 5,50 € =
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11,00 €
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171 Erwachsene ab 27 Jahre
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x 1,10 € =
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188,10 €
|
Gesamt:
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199,10 €
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Gesamtzuschuss:
Insgesamt ergibt sich folgende Zuschussgewährung:
1.) Dirigentenkosten
|
2.000,00 €
|
2.) Beschaffungen kurzl. Gebrauch 2023
|
35,36 €
|
3.) Grundförderung
|
199,10 €
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Gesamtzuschuss
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2.234,46 €
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Beschlussvorschlag
Dem Sängerkranz wird ein Zuschuss in Höhe von 2.234,46 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Buchst. B § 5 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien
Buchst. B § 7 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien
Buchst. C § 14 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stelle die Beschlussvorlage vor. Nachdem es keine Rückfragen gab, trat Diese in die Beschlussfassung ein.
Beschluss
Dem Sängerkranz wird ein Zuschuss in Höhe von 2.234,46 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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03.04.2024
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ö
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6 |
Sachdarstellung
Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Keine Bekanntgaben!
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
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7. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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21. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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03.04.2024
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ö
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7 |
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Datenstand vom 24.06.2024 15:19 Uhr