Datum: 13.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung der Freiwilligen Feuerwehr Goldbach und Unterafferbach für das Jahr 2025
4 Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung in der Grundschule für das Jahr 2025
5 Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung in der Mittelschule für das Jahr 2025
6 Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung im Kindergarten Unterafferbach für das Jahr 2025
7 Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung im Hort Grundschule "Kombi-Kids" für das Jahr 2025
8 Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung in der OGS-Mittelschule für das Jahr 2025
9 Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung der Bäderbetriebe des Marktes Goldbach für das Jahr 2025
10 Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung im Bauhof des Marktes Goldbach für das Jahr 2025
11 Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung im Forstbetrieb des Marktes Goldbach für das Jahr 2025
12 Vorlage des Berichtes über die Beteiligungen des Marktes Goldbach an Unternehmen in der Privatrechtsform für das Geschäftsjahr 2023
13 Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO)
14 Erteilung der Entlastung zur Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)
15 Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte"
16 Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Erlass der 2. Änderungssatzung zur "Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Gebiet Ortsmitte/Gewerbebrache Rheinmetall"
17 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
18 Termine
19 Anfragen und Anträge

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1. Eröffnung und Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 1

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin gratulierte Marktgemeinderätin Katja Bieber zur 10-jährigen aktiven Tätigkeit im Marktgemeinderat.

Weiter eröffnete sie um 19:00 Uhr die 60. Sitzung des Marktgemeinderats. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder, die Presse vertreten durch Herrn Müller und von der Verwaltung Herrn Wachter und Frau Wombacher.

Weiter stellte sie ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in diese ein.

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 2

Beschlussvorschlag

Die Sitzungsniederschrift der 59. Sitzung des Marktgemeinderats vom 08.11.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift. Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift der 59. Sitzung des Marktgemeinderats vom 08.11.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung der Freiwilligen Feuerwehr Goldbach und Unterafferbach für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 3

Sachdarstellung

Der Markt Goldbach führte mit Wirkung zum 01.01.2003 die Budgetierung für die Freiwillige Feuerwehr ein. Es wurde ein Budgetplan mit dem Budgetverantwortlichen für das Jahr 2025 aufgestellt. Es handelt sich um ein Jahresbudget, dass nur den Verwaltungshaushalt betrifft.
Die Budgets der einzelnen Bereiche und deren Ziele setzen sich wie folgt zusammen:
1300.xxxx = Feuerwehr Goldbach
1301.xxxx = Feuerwehr Unterafferbach

Einnahmen verfügungsberechtigtes Budget 1300
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1540
Ersätze für Dienstleistungen
8.000 €
8.000 €
11.028,50 €
10.495,20 €
.1541
Personalkostenersätze - Verrechnung
3.000 €
3.000 €
567,00 €
1.882,00 €
.1599
Vermischte Einnahmen
4.000 €
4.000 €
1.584,00 €
1.647,50 €
.1620
Erstattungen des Landkreises, Stellplätze
7.500 €
10.000 €
5.382,00 €
5.406,00 €
.1680
Erstattungen übrige Bereiche (Kfz u. Geräte bei Einsätzen)
12.500 €
10.000 €
11.540,98 €
14.230,33 €
.1681
Erstattungen übrige Bereiche (Verbrauchsmaterial)
4.000 €
4.000 €
2.012,01 €
6.972,69 €
.2970
Übertrag Budget
300 €
5.000 €
4.466,25 €
8.778,40 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
39.300 €
44.000 €
36.580,74 €
49.412,12 €






Ausgaben verfügungsberechtigtes Budget 1300
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.5000
Gebäudeunterhalt (neue Brandmeldeanlage, neue Technik Konferenzraum)
39.000 €
10.000 €
19.346,06 €
3.079,15 €
.5040
Unterhalt PV-Anlage
500 €
1.000 €
588,31 €
113,96 €
.5203
Verwaltungs- u. Zweckausstattung m. Instandhaltung
500 €
1.000 €
4,94 €
1.273,01 €
.5209
Sonst. Gebrauchsgegenstände Ersatzbeschaffung
2.000 €
2.000 €
1.494,96 €
1.852,98 €
.5223
Arbeitsgeräte/Maschinen Instandh. Fwtechn. Ausrüst.
10.000 €
10.000 €
10.658,19 €
9.472,31 €
.5224
Arbeitsgeräte Überprüfung nach GUVV
1.000 €
1.000 €
543,80 €
4.254,23 €
.5253
Techn. Geräte u. Apparate Instandhaltung
1.000 €
1.000 €
1.578,66 €
1.497,30 €
.5400
Bewirtschaftung Grundstücke u. Gebäude
12.500 €
12.500 €
15.323,97 €
11.256,46 €
.5430
Reinigungskosten
10.000 €
7.500 €
10.673,38 €
9.387,77 €
.5441
Strombezugskosten
10.000 €
10.000 €
11.389,49 €
8.136,94 €
.5442
Gasbezugskosten
10.000 €
10.000 €
1.306,64 €
8.245,27 €
.5450
Wasserversorgung, Entwässerung
1.500 €
1.250 €
1.607,41 €
1.630,76 €
.5500
Haltung von Fahrzeugen
25.000 €
25.000 €
29.762,38 €
65.934,76 €
.5600
Schutz- Dienstkleidung
15.000 €
12.500 €
15.102,99 €
27.307,19 €
.5620
Aus- und Fortbildung
10.000 €
10.000 €
11.841,01 €
4.121,11 €
.6300
Versch. Aufwendungen f. Verwaltung u. Betrieb
500 €
500 €
681,93 €
980,88 €
.6321
Öffentlichkeitsarbeit
500 €
500 €
75,00 €
543,40 €
.6325
Vorräte, Verbrauchsmaterial
3.500 €
3.500 €
6.678,06 €
3.672,20 €
.6370
Sachbedarf für EDV-Anlagen
4.000 €
4.000 €
3.825,58 €
4.647,06 €
.6400
Steuern, Versicherungen, Leistung nicht vers. Schäden
1.000 €
1.000 €
948,43 €
925,28 €
.6500
Bürobedarf
500 €
500 €
1.176,97 €
475,59 €
.6510
Bücher, Zeitschriften
250 €
250 €
254,55 €
211,95 €
.6521
Internet-, Telefon-, Handykosten
3.000 €
2.000 €
3.421,25 €
1.494,72 €
.6522
Anschluss Mietleitungen und Wartung BMA
4.000 €
4.000 €
3.311,35 €
5.539,23 €
.6540
Dienstreisen
250 €
250 €
0,00 €
53,90 €
.6589
Sonstige Geschäftsausgaben, Vermischtes
1.500 €
1.500 €
2.131,90 €
1.892,25 €
.6590
Gesundheitsuntersuchungen
2.500 €
2.500 €
3.910,01 €
1.826,09 €
.6610
Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine etc.
500 €
500 €
289,81 €
269,74 €
.6790
Innere Verrechnungen  - Bauhofleistungen
10.000 €
5.000 €
5.459,25 €
11.143,50 €
.8970
Übertrag Budget Defizit
0 €
0 €
0,00 €
0,00 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
180.000 €
140.750 €
163.386,28 €
191.238,99 €






Einnahmen nachrichtliches Budget 1300
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1198
Umsatzsteuer
500 €
500 €
255,29 €
127,17 €
.1362
Entgelte aus Stromlieferungsverträgen
2.500 €
2.500 €
1.343,40 €
669,32 €
.1558
Umsatzsteuerrückvergütung Finanzamt
0 €
0 €
11,18 €
19,56 €
Summe nachrichtliches Budget
3.000 €
3.000 €
1.609,87 €
816,05 €






Ausgaben nachrichtliches Budget 1300
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.4090
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
20.000 €
20.000 €
19.400,14 €
16.814,09 €
.4098
Aufwendungen für Dienstleistungen
10.000 €
10.000 €
10.902,04 €
9.764,26 €
.4140
Angestelltenvergütungen
73.000 €
69.000 €
69.838,73 €
54.268,16 €
.4160
Beschäftigungsentgelte
5.000 €
5.000 €
4.795,25 €
5.619,92 €
.4340
Beiträge zur Versorgungskassen "Angestellte"
6.000 €
5.000 €
5.290,24 €
4.360,40 €
.4380
Beiträge zur Versorgungskasse "Sonstige"
500 €
500 €
337,73 €
427,03 €
.4440
Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung "Angest."
15.000 €
14.000 €
14.077,68 €
11.453,74 €
.4480
Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung "Sonstige"
1.000 €
1.500 €
1.230,56 €
1.559,78 €
.6410
Umsatzsteuer und dgl.
300 €
300 €
242,92 €
134,53 €
.6412
Umsatzsteuer als Vorsteuer
200 €
200 €
23,51 €
12,33 €
.6525
Rundfunk- u. Fernsehgebühren
50 €
50 €
49,94 €
49,94 €
Summe nachrichtliches Budget
131.050 €
125.550 €
126.188,74 €
104.464,18 €






Summe Einnahmen  verfügungsberechtigtes Budget
39.300 €
44.000 €
36.580,74 €
49.412,12 €
Summe Ausgaben  verfügungsberechtigtes Budget
180.000 €
140.750 €
163.386,28 €
191.238,99 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
-140.700 €
-96.750 €
-126.805,54 €
-141.826,87 €
Summe Einnahmen  nachrichtliches Budget
3.000 €
3.000 €
1.609,87 €
816,05 €
Summe Ausgaben  nachrichtliches Budget
131.050 €
125.550 €
126.188,74 €
104.464,18 €
Summe nachrichtliches Budget 
-128.050 €
-122.550 €
-124.578,87 €
-103.648,13 €
Summe gesamt
-268.750 €
-219.300 €
-251.384,41 €
-245.475,00 €

und FFW Unterafferbach







Einnahmen verfügungsberechtigtes Budget 1301
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1540
Ersätze für Dienstleistungen
1.000 €
500 €
1.003,20 €
334,20 €
.1541
Personalkostenersätze
500 €
500 €
0,00 €
0,00 €
.1620
Erstattungen durch das LRA AB- Anhänger Landkreis
1.320 €
1.320 €
1.320,00 €
1.320,00 €
.1680
Erstattungen übrige Bereiche (Kfz u. Geräte bei Einsätzen)
500 €
500 €
1.021,00 €
249,80 €
.2970
Übertrag Budget
0 €
0 €
0,00 €
0,00 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
3.320 €
2.820 €
3.344,20 €
1.904,00 €






Ausgaben verfügungsberechtigtes Budget 1301
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.5000
Gebäudeunterhalt
3.000 €
2.000 €
4.485,62 €
2.654,01 €
.5203
Verwaltungs- u. Zweckausstattung m. Instandhaltung
500 €
500 €
130,83 €
683,14 €
.5223
Arbeitsgeräte/Maschinen Instandh. Fwtechn. Ausrüst.
2.000 €
1.500 €
2.410,04 €
1.717,24 €
.5224
Arbeitsgeräte Überprüfung nach GUVV
250 €
250 €
0,00 €
217,50 €
.5400
Bewirtschaftung Grundstücke u. Gebäude
1.500 €
1.000 €
1.457,44 €
827,01 €
.5430
Reinigungskosten
2.000 €
2.500 €
1.097,20 €
1.995,21 €
.5441
Strombezugskosten
5.000 €
6.000 €
4.004,38 €
2.738,61 €
.5450
Wasserversorgung, Entwässerung
500 €
500 €
271,96 €
627,83 €
.5500
Haltung von Fahrzeugen
3.000 €
3.000 €
5.676,62 €
3.431,88 €
.5600
Schutz- Dienstkleidung
10.000 €
5.000 €
3.734,61 €
1.864,33 €
.5620
Aus- und Fortbildung
4.000 €
4.000 €
225,00 €
1.100,00 €
.6321
Öffentlichkeitsarbeit
250 €
250 €
1.560,73 €
125,70 €
.6370
Sachbedarf für EDV-Anlagen
500 €
500 €
0,00 €
0,00 €
.6400
Steuern, Versicherungen, Leistung nicht vers. Schäden
150 €
150 €
175,97 €
169,18 €
.6500
Bürobedarf
100 €
100 €
0,00 €
0,00 €
.6521
Internet-, Telefon-, Handykosten
500 €
500 €
358,06 €
365,06 €
.6589
Sonstige Geschäftsausgaben, Vermischtes
250 €
250 €
628,50 €
198,00 €
.6590
Gesundheitsuntersuchungen
500 €
500 €
671,58 €
1.030,01 €
.6610
Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine etc.
250 €
150 €
121,51 €
137,06 €
.8970
Übertrag Budget Defizit
10.500 €
7.000 €
7.317,72 €
4.239,13 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
44.750 €
35.650 €
34.327,77 €
24.120,90 €






Einnahmen nachrichtliches Budget 1301
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
keine Verfügungsberechtigung hinsichtlich d. Einnahmen
          -   € 
          -   € 
             -   € 
             -   € 
Summe nachrichtliches Budget
          -   € 
          -   € 
             -   € 
             -   € 






Ausgaben nachrichtliches Budget 1301
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.4090
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
5.000 €
5.000 €
6.502,14 €
7.281,70 €
.4098
Aufwendungen für Dienstleistungen
1.000 €
1.000 €
1.003,20 €
0,00 €
.4140
Angestelltenvergütungen
5.000 €
5.000 €
4.524,85 €
4.227,95 €
.4340
Beiträge zu Versorgungskassen "Angestellte"
400 €
400 €
342,04 €
339,79 €
.4440
Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung "Angest."
1.000 €
1.000 €
908,72 €
893,81 €
.6525
Rundfunk- u. Fernsehgebühren
75 €
75 €
73,44 €
73,44 €
.6790
Innere Verrechnungen - Bauhofleistungen
7.500 €
7.500 €
4.099,50 €
5.844,50 €
Summe nachrichtliches Budget
19.975 €
19.975 €
17.453,89 €
18.661,19 €






Summe Einnahmen  verfügungsberechtigtes Budget
3.320 €
2.820 €
3.344,20 €
1.904,00 €
Summe Ausgaben  verfügungsberechtigtes Budget
44.750 €
35.650 €
34.327,77 €
24.120,90 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
-41.430 €
-32.830 €
-30.983,57 €
-22.216,90 €
Summe Einnahmen  nachrichtliches Budget
0 €
0 €
0,00 €
0,00 €
Summe Ausgaben  nachrichtliches Budget
19.975 €
19.975 €
17.453,89 €
18.661,19 €
Summe nachrichtliches Budget 
-19.975 €
-19.975 €
-17.453,89 €
-18.661,19 €
Summe gesamt
-61.405 €
-52.805 €
-48.437,46 €
-40.878,09 €

Beschlussvorschlag

Dem Budgetplan 2025 für die Freiwillige Feuerwehr Goldbach und Unterafferbach wird zugestimmt. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt dem Gremium vor. 

Nachdem es keine Anmerkungen aus dem Gremium gab, erfolgte die Beschlussfassung.

Beschluss

Dem Budgetplan 2025 für die Freiwillige Feuerwehr Goldbach und Unterafferbach wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung in der Grundschule für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

In der Gemeinderatsitzung vom 14.10.2016 wurde beschlossen das Budget der Grundschule ab dem Jahr 2017 über die Anzahl der Schulkinder und der Schulklassen zu ermitteln. 

Das Budget wird zukünftig zu 50% über die Anzahl der Schulkinder und zu 50% über die Schulklassen festgesetzt. Je Kind wurde ein Budgetansatz in Höhe von 150,00 € (50% = 75 €) und je Schulklasse 3.500,00 € (50% = 1.750,00 €) festgesetzt.

Das verfügungsberechtigte Budget umfasst die Haushaltsstellen:

2110.5203 Verwaltungs- und Zweckausstattung
2110.5223 Geräte und Ausstattungsgegenstände
2110.5253 Technische Geräte und Ausstattungsgegenstände
2110.5710 Lehr- und Unterrichtsmittel
2110.5712 Lehrbücherei, Fachliteratur
2110.5723 Schülerbücherei (nicht zuschussfähig)
2110.5741 Badbenutzung, Hallenbenutzung
2110.5759 Sonstige Schulaufwendungen
2110.5770 staatlich geförderte Lernmittel
2110.6300 Verschiedene Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb (Kopien, Mieten)
2110.6370 Sachbedarf für EDV-Anlagen
2110.6371 EDV Schulverwaltung Unterhalt
2110.6500 Bürobedarf
2110.6501 Kopierpapier
2110.6510 Bücher, Zeitschriften u. ä.
2110.6520 Portokosten
2110.6521 Internet-, Telefon- und Handygebühren

Im Jahr 2024 betrug der Budgetansatz 55.000,00 € (16 Schulklassen mal 1.750,00 €, 396 Kinder mal 75,00 €, abzgl. 5%). In der Grundschule bestanden im Jahr 2024 tatsächlich 17 Klassen mit 404 Schüler, dadurch wird der Budgetansatz auf 57.000,00 € festgesetzt. Bis zum 31.10.2024 wurden für 2024 durch den Budgetverantwortlichen 52.797,94 € verausgabt. Allerdings wird hier noch eine IT-Administrationsförderung über 6.525,06 € angerechnet.

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 57.000 € (1.750,00 € mal 17 Schulklassen + 75,00 € mal 404 Schulkinder, gerundet) festgesetzt. Abzüglich einer 5% Haushaltssperre infolge der angespannten Finanzlage. Dies wurde bereits mit dem Budgetverantwortlichen besprochen.

Beschlussvorschlag

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 57.000,00 € (1.750,00 € mal 17 Schulklassen + 75,00 € mal 404 Schulkinder, abzüglich 5% gerundet) festgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt dar. Sie teilte mit, dass der Markt Goldbach eine der größten Grundschule im Landkreis sei – es gebe derzeit rund 400 Schüler. Vermutlich werde jedoch die Schülerzahl in den nächsten Jahren zunächst ansteigen, langfristig jedoch zurückgehen. 

Herr Wachter von der Verwaltung merkte an, dass der Budgetansatz der Grundschule Goldbach seit 2016 nicht mehr angepasst wurde. 

Es folgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 57.000,00 € (1.750,00 € mal 17 Schulklassen + 75,00 € mal 404 Schulkinder, abzüglich 5% gerundet) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung in der Mittelschule für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

In der Gemeinderatsitzung vom 14.10.2016 wurde beschlossen das Budget der Mittelschule ab dem Jahr 2017 über die Anzahl der Schulkinder und der Schulklassen zu ermitteln. 

Das Budget wird zu 50% über die Anzahl der Schulkinder und zu 50% über die Schulklassen festgesetzt. Je Kind wurde ein Budgetansatz in Höhe von 240,00 € (50% = 120,00 €) und je Schulklasse 5.000,00 € (50% = 2.500,00 €) festgesetzt.

Das verfügungsberechtigte Budget umfasst die Haushaltsstellen:

2130.5203 Verwaltungs- und Zweckausstattung
2130.5223 Geräte und Ausstattungsgegenstände
2130.5253 Technische Geräte und Ausstattungsgegenstände
2130.5710 Lehr- und Unterrichtsmittel
2130.5712 Lehrbücherei, Fachliteratur
2130.5716 Klassenbedarf
2130.5720 Lernmittel (nicht zuschussfähig)
2130.5723 Schülerbücherei (nicht zuschussfähig)
2130.5741 Badbenutzung, Hallenbenutzung
2130.5759 Sonstige Schulaufwendungen
2130.5780 staatlich geförderte Lernmittel
2130.6300 Verschiedene Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb (Kopien, Mieten)
2130.6370 Sachbedarf für EDV-Anlagen
2130.6371 EDV Schulverwaltung Unterhalt
2130.6500 Bürobedarf
2130.6501 Kopierpapier
2130.6510 Bücher, Zeitschriften u. ä.
2130.6520 Portokosten
2130.6521 Internet-, Telefon- und Handygebühren
2130.6620 Vermischte Ausgaben

Im Jahr 2024 betrug der Budgetansatz 48.500,00 € (11 Schulklassen mal 2.500,00 €, 195 Kinder mal 120,00 €, abzgl. 5%). Im Jahr 2024 bestanden in der Mittelschule tatsächlich 11 Schulklassen mit 204 Schulkinder, dadurch wird der Budgetansatz auf 49.381,00 € festgesetzt. Bis zum 31.10.2024 wurden für 2024 39.169,10 € durch den Budgetverantwortlichen verausgabt.

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 49.400 € (2.500,00 € mal 11 Schulklassen + 120 mal 204 Schulkinder, gerundet) festgesetzt. Abzüglich einer 5% Haushaltssperre infolge der angespannten Finanzlage. Dies wurde bereits mit dem Budgetverantwortlichen besprochen. 

Beschlussvorschlag

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 49.400,00 € (2.500,00 € mal 11 Schulklassen + 120 mal 204 Schulkinder, abzüglich 5% gerundet) festgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor.

Anschließend erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 49.400,00 € (2.500,00 € mal 11 Schulklassen + 120 mal 204 Schulkinder, abzüglich 5% gerundet) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung im Kindergarten Unterafferbach für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 6

Sachdarstellung

In der Gemeinderatsitzung vom 14.10.2016 wurde beschlossen das Budget des Kindergartens Unterafferbach ab dem Jahr 2017 über die Anzahl der Kindergartenkinder zu ermitteln. Die Anzahl der Kinder wird dabei mit den BayKiBiG Faktoren (z. B. Migrationskind Faktor 1,3 oder Krippenkind - 2,0) multipliziert, um dem unterschiedlichem Aufwand gerecht zu werden.

Je Kind wurde ein Budgetansatz von 210,00 € und ab dem Jahr 2019 in Höhe von 225,00 € festgesetzt. In der MGR-Sitzung vom 11.11.2022 wurde Beschlossen die Verwaltungskosten des St. Johannisverein aus dem Budgetansatz herauszunehmen. Durch die Herausnahme reduzierte sich das Budget je Kind auf 200,00 €.

In der Budgetbesprechung für das Haushaltsjahr 2025 wurde der Wunsch geäußert, dass separate Haushaltsstellen nach Einrichtungsart (Kindergarten, Kinderkrippe, Waldkindergarten) eröffnet werden. Diesem Wunsch ist die Verwaltung nachgekommen. Des Weiteren wurde der Hort ausgelagert und wird inzwischen von der B4 gGmbH betrieben.

Das verfügungsberechtigte Budget umfasst die Haushaltsstellen:

4641.5203 Gruppenübergreifende Ausstattung m. Instandhaltung
4641.5620 Aus- und Fortbildung
4641.6023 Gruppenbedarf Kindergarten
4641.6024 Gruppenbedarf Kinderkrippe
4641.6025 Gruppenbedarf für Waldkindergarten
4641.6030 Bastelmaterial
4641.6300 Verschiedene Aufwendungen u. a. Stellenanzeigen
4641.6316 Kindergartenveranstaltungen
4641.6320 Ausgaben für Getränke - Wasserspender
4641.6321 Öffentlichkeitsarbeit
4641.6325 Vorräte, Verbrauchsmaterial
4641.6500 Bürobedarf
4641.6510 Bücher, Zeitschriften u. ä.
4641.6521 Internet-, Telefon- und Handygebühren
4641.6540 Dienstreisen

Im Mittelwert waren im Kindergarten vom 01.01.2024 bis 31.10.2024 66,0 Regelkinder, 19,2 Schulkinder (ab Sep. ausgegliedert), 17,66 Migrationskinder, 56,67 U3 Kinder und zwei behinderte Kinder (Faktor 4,5 und 3,0) angemeldet. Dies entspricht einem Budgetwert nach Gewichtungsfaktoren von 167,02 Kindern.

Im Jahr 2024 betrug der Ansatz 33.800,00 € (178 Kinder mal 200,00 €, abzügl. 5% gerundet). Die Budgetabrechnung erfolgt mit dem Mittelwert der angemeldeten Kinder vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Der Budgetansatz wird wahrscheinlich auf 31.733,80 € nach unten korrigiert, da die Kinderzahl im Jahresmittel 167,02 (zum 31.10.2024) beträgt.
Bislang wurden 26.881,62 € verausgabt. Dieser Betrag ist um 15.963,55 € der durch den Kindergarten erzielten Einnahmen zu mindern. Somit sind bislang 10.918,07 € durch die Verfügungsberechtigte verausgabt worden. Von Seiten des Kindergartens ist gewünscht einen Teilbetrag des Überschusses für die weitere Neugestaltung des Spielplatzes zu verwenden.

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 26.500,00 € (200,00 € mal 139,83 Kinder – ohne Hort), abzüglich einer 5% Haushaltssperre infolge der angespannten Haushaltslage (gerundet), festgesetzt. Dies wurde bereits mit der Budgetverantwortlichen besprochen. 

Beschlussvorschlag

Der Budgetansatz 2025 wird auf 26.500,00 € (139,83 Kinder mal 200,00 €, abzügl. 5% gerundet festgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Sie teilte weiter mit, dass ab September 2025 der Waldkindergarten separat vom Kindergarten Rasselbande Unterafferbach geführt werden solle. Aufgrund dessen gebe es eine eigene Haushaltsstelle für den Waldkindergarten. Zudem sei auch seit diesem Jahr der Hort ausgelagert worden, wodurch der Kindergarten Unterafferbach wieder eine verträgliche Größe erreiche. Folglich könne auch der Budgetansatz nach unten korrigiert werden, da im kommenden Jahr weniger Kinder zur Festsetzung des Ansatzes herangezogen würden. 

Sie ergänzte, dass das eingeführte Bastelgeld die Einnahmenseite des Kindergartens merkbar erhöhe. 

Anschließend folgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Budgetansatz 2025 wird auf 26.500,00 € (139,83 Kinder mal 200,00 €, abzügl. 5% gerundet festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung im Hort Grundschule "Kombi-Kids" für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 7

Sachdarstellung

In der Gemeinderatsitzung vom 10.12.2021 wurde beschlossen die Grundschule Kombi-Kids zu budgetieren. Das Budget wird über die Anzahl der Kinder mit 125,00 € je Kind ermittelt.

Das verfügungsberechtigte Budget umfasst die Haushaltsstellen:

Einnahmen:
4642.1547 Freiwillige Elternbeiträge – Aktionsgeld
4642.1599 Vermischte Einnahmen, z.B. Weihnachtsmarkt
4642.1782 Spenden, Schenkungen

Ausgaben:
4642.5620 Aus- und Fortbildung, Umschulung
4642.5741 Bäder- und Sporthallenbenutzung
4642.6300 Verschiedene Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb
4642.6329 Betriebsaufwand Ferienbetreuung
4642.6500 Bürobedarf

Im Jahr 2024 betrug der Budgetansatz 19.000,00 € (160 Kinder mal 125,00 €, abzgl. 5%). Im Jahr 2024 besuchten die OGS tatsächlich 164 Schulkinder, dadurch wird der Budgetansatz auf 19.475,00 € erhöht. Bis zum 31.10.2024 wurden für 2024 20.823,86 € durch den Budgetverantwortlichen verausgabt. Die erzielten Einnahmen über 2.843,55 € werden mit den Ausgaben verrechnet. Somit liegen die Ausgaben „Netto“ bei 17.980,31 €

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 19.500,00 € (164 Kinder mal 125,00 €) festgesetzt. Abzüglich einer 5% Haushaltssperre infolge der angespannten Finanzlage. Dies wurde bereits mit dem Budgetverantwortlichen besprochen. 

Beschlussvorschlag

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 19.500,00 € (125,00 € mal 160 Kinder, abzüglich 5% gerundet) festgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. 

Es folgte die Beschlussfassung 

Beschluss

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 19.500,00 € (125,00 € mal 160 Kinder, abzüglich 5% gerundet) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung in der OGS-Mittelschule für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 8

Sachdarstellung

In der Gemeinderatsitzung vom 10.12.2021 wurde beschlossen die offene Ganztagsschule (OGS) Mittelschule zu budgetieren. Das Budget wird über die Anzahl der Kinder mit 175,00 € je Kind ermittelt.

Das verfügungsberechtigte Budget umfasst die Haushaltsstellen:

2951.5620 Aus- und Fortbildung, Umschulung
2951.5741 Bäder- und Sporthallenbenutzung
2951.6300 Verschiedene Aufwendungen für Verwaltung und Betrieb
2951.6500 Bürobedarf

Im Jahr 2024 betrug der Budgetansatz 5.850,00 € (35 Kinder mal 175,00 €, abzgl. 5%). Im Jahr 2024 besuchten die OGS tatsächlich 37 Schulkinder, dadurch wird der Budgetansatz auf 6.151,25 € festgesetzt. Bis zum 31.10.2024 wurden für 2024 4.661,73 € durch den Budgetverantwortlichen verausgabt.

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 6.200,00 € (37 Schulkinder mal 175,00 €) festgesetzt. Abzüglich einer 5% Haushaltssperre infolge der angespannten Finanzlage. Dies wurde bereits mit dem Budgetverantwortlichen besprochen. 

Beschlussvorschlag

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 6.200,00 € (175,00 € mal 37 Schulkinder, abzüglich 5% gerundet) festgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt dar. 

Anschließend erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Budgetansatz für 2025 wird auf 6.200,00 € (175,00 € mal 37 Schulkinder, abzüglich 5% gerundet) festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung der Bäderbetriebe des Marktes Goldbach für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 9

Sachdarstellung

Die Bäderbetriebe werden unter zwei Unterabschnitten -5700 Waldschwimmbad und -5701 Hallenbad verbucht. 

Es wurde ein Budgetplan für das Jahr 2025 aufgestellt. Es handelt sich um ein Jahresbudget, das nur den Verwaltungshaushalt beinhaltet. Die ist das zweite reale Budget seit der Pandemie und dem Umbau des Freibades. 

Das Budget setzt sich folgendermaßen zusammen:

Freibad - Waldschwimmbad






Einnahmen verfügungsberechtigtes Budget 5700
Haushalts-stelle
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1160
Badegebühren allgemein
180.000 €
180.000 €
174.400,32 €
174.563,50 €
.1161
Dauerbadekarten Vorverkauf
110.000 €
110.000 €
80.904,72 €
64.891,80 €
.1162
Dauerbadekarten ab Mai
0 €
5.000 €
40,00 €
36.560,30 €
.1163
Mieten Bahnen / Telefon u. Duschgelder
1.500 €
1.500 €
1.818,92 €
1.650,98 €
.1340
Verkauf von Aquaprodukten
4.000 €
4.000 €
2.421,87 €
3.638,15 €
.1400
Mieten u. Pachten
25.000 €
25.000 €
16.139,73 €
25.217,73 €
.1430
Ersätze für Nebenleistungen Miete Kiosk
1.000 €
1.000 €
731,09 €
870,00 €
.1771
Spenden f. lfd. Zwecke
5.000 €
5.000 €
0,00 €
0,00 €
.2970
Budget Überschuss
0 €
15.000 €
15.176,96 €
27.649,77 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
326.500 €
346.500 €
291.633,61 €
335.042,23 €






Ausgaben verfügungsberechtigtes Budget 5700
Haushalts-stelle
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.5100
Unterhalt d. sonst. unbewegl. Vermögens
2.500 €
2.500 €
3.827,98 €
1.023,41 €
.5203
Verwaltungs- u. Zweckausstattung Instandhaltung
2.500 €
2.500 €
2.501,48 €
12.553,05 €
.5430
Reinigungskosten
25.000 €
30.000 €
23.116,46 €
50.470,23 €
.5600
Dienst- u. Schutzkleidung
2.000 €
2.000 €
2.302,93 €
1.976,65 €
.6300
Versch. Aufwendungen f. Verwaltung u. Betrieb
3.000 €
3.000 €
2.906,84 €
5.153,55 €
.6316
Veranstaltungen, wie Nachtschwimmen
8.000 €
8.000 €
7.902,61 €
17.755,59 €
.6321
Öffentlichkeitsarbeit
5.000 €
5.000 €
5.337,03 €
30.541,64 €
.6325
Vorräte, Verbrauchsmaterial
20.000 €
20.000 €
31.962,52 €
12.017,24 €
.6329
Kauf Aquaprodukte
2.000 €
2.000 €
1.623,86 €
3.854,54 €
.6341
Wasserverbrauch f. Betriebszwecke
40.000 €
60.000 €
43.141,30 €
101.674,05 €
.6342
Stromverbrauch f. Betriebszwecke
60.000 €
60.000 €
113.276,91 €
61.774,28 €
.6343
Gasverbrauch f. Betriebszwecke
50.000 €
50.000 €
83.495,87 €
7.051,52 €
.6360
Dienstleistungen durch Dritte
250.000 €
250.000 €
295.714,51 €
261.546,01 €
.6500
Bürobedarf
1.000 €
1.000 €
1.167,11 €
737,11 €
.6521
Internet-, Telefon- und Handygebühren
4.000 €
4.000 €
3.698,30 €
4.121,96 €
.6540
Dienstreisen
0 €
0 €
465,18 €
685,04 €
.6550
Sachverständigen-, Steuerberatungskosten
1.500 €
1.500 €
2.131,50 €
1.473,25 €
.6581
Kassenautomat, Bankgebühren
500 €
500 €
981,26 €
542,35 €
.8970
Übertrag Budget
0 €
0 €
0,00 €
0,00 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
477.000 €
502.000 €
625.553,65 €
574.951,47 €






Einnahmen nachrichtliches Budget 5700
Haushalts-stelle
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1198
Umsatzsteuer aus steuerpfl. Entgelten
25.000 €
25.000 €
21.642,30 €
24.273,17 €
.1362
Entgelte aus Stromlieferungsverträge
0 €
1.000 €
72,46 €
1.082,26 €
.1558
Umsatzsteuerrückvergütung vom Finanzamt
40.000 €
40.000 €
237.303,13 €
784.269,00 €
.1770
Zuschüsse für lfd. Energie-Steuerentlastung
0 €
0 €
0,00 €
194,28 €
Summe nachrichtliches Budget
65.000 €
66.000 €
259.017,89 €
809.818,71 €






Ausgaben nachrichtliches Budget 5700
Haushalts-stelle
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.4140
Angestelltenvergütungen
80.000 €
85.000 €
75.949,49 €
82.760,38 €
.4160
Beschäftigungsentgelte 
30.000 €
30.000 €
28.037,68 €
38.652,92 €
.4340
Beiträge zu Versorgungskassen "Angestellte"
6.000 €
6.000 €
4.890,90 €
5.767,86 €
.4380
Beiträge zu Versorgungskassen "Sonstige"
1.500 €
1.500 €
1.241,86 €
1.967,90 €
.4440
Beiträge gesetzl. Sozialversicherung "Angest."
17.000 €
17.000 €
13.902,16 €
16.200,45 €
.4480
Beiträge gesetzl. Sozialversicherung "Sonstige"
7.500 €
7.500 €
6.624,75 €
10.101,36 €
.5000
Gebäude und Grundstücksunterhalt
40.000 €
40.000 €
43.813,31 €
59.214,24 €
.5340
KfZ Leasing
7.500 €
5.000 €
4.592,00 €
0,00 €
.5400
Bewirtschaftung der Grundstücke
45.000 €
35.000 €
45.804,65 €
29.260,88 €
.5500
Haltung von Fahrzeugen
1.000 €
1.000 €
1.681,35 €
0,00 €
.6410
Umsatzsteuer und dgl.
0 €
0 €
0,00 €
18.772,94 €
.6412
Umsatzsteuer als Vorsteuer
65.000 €
65.000 €
253.356,42 €
808.512,06 €
.6525
Rundfund- u. Fernsehgebühren
75 €
75 €
73,44 €
73,44 €
.6790
Innere Verrechnungen Bauhofleistungen
125.000 €
150.000 €
146.065,85 €
50.539,00 €
.6792
Innere Verrechnungen Verwaltung
40.000 €
40.000 €
40.316,25 €
38.574,68 €
.6800
Abschreibungen
510.000 €
355.000 €
509.947,49 €
355.642,85 €
.6850
Verzinsung des Anlagekapitals
310.000 €
220.000 €
308.427,00 €
211.724,00 €
Summe nachrichtliches Budget
1.285.575 €
1.058.075 €
1.484.724,60 €
1.727.764,96 €






Summe Einnahmen  verfügungsberechtigtes Budget
326.500 €
346.500 €
291.633,61 €
335.042,23 €
Summe Ausgaben  verfügungsberechtigtes Budget
477.000 €
502.000 €
625.553,65 €
574.951,47 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
-150.500 €
-155.500 €
-333.920,04 €
-239.909,24 €
Summe Einnahmen  nachrichtliches Budget
65.000 €
66.000 €
259.017,89 €
809.818,71 €
Summe Ausgaben  nachrichtliches Budget
1.285.575 €
1.058.075 €
1.484.724,60 €
1.727.764,96 €
Summe nachrichtliches Budget 
-1.220.575 €
-992.075 €
-1.225.706,71 €
-917.946,25 €
Summe gesamt
-1.371.075 €
-1.147.575 €
-1.559.626,75 €
-1.157.855,49 €

und Hallenbad






Einnahmen verfügungsberechtigtes Budget 5701
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1160
Badegebühren allgemein
40.000 €
40.000 €
46.686,32 €
45.024,78 €
.1161
Dauerbadekarten Vorverkauf
3.500 €
3.500 €
2.239,58 €
1.663,89 €
.1162
Dauerbadekarten ab Mai
0 €
0 €
0,00 €
1.260,70 €
.1164
Auqakurs- und ähnl. Entgelte
6.000 €
6.000 €
7.718,49 €
2.268,87 €
.1165
Schwimmkurs- und ähnl. Entgelte
18.000 €
18.000 €
22.218,52 €
8.025,21 €
.2970
Übertrag Budget Überschuss
0 €
5.000 €
4.823,04 €
11.023,04 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
67.500 €
72.500 €
83.685,95 €
69.266,49 €






Ausgaben verfügungsberechtigtes Budget 5701
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.5203
Verwaltungs- u. Zweckausstattung
1.000 €
1.500 €
687,22 €
52,20 €
.5430
Reinigungskosten
30.000 €
30.000 €
33.777,03 €
25.405,86 €
.5600
Dienst- u. Schutzkleidung
0 €
250 €
0,00 €
0,00 €
.5620
Aus- u. Fortbildung
4.000 €
4.000 €
6.466,25 €
4.255,52 €
.6300
Versch. Aufwendungen f. Verwaltung u. Betrieb
1.000 €
1.000 €
2.808,95 €
354,24 €
.6321
Öffentlichkeitsarbeit
1.000 €
5.000 €
377,05 €
0,00 €
.6325
Vorräte, Verbrauchsmaterial
15.000 €
15.000 €
13.532,36 €
13.437,57 €
.6341
Wasserverbrauch f. Betriebszwecke
20.000 €
20.000 €
15.934,95 €
21.625,28 €
.6342
Stromverbrauch f. Betriebszwecke
20.000 €
20.000 €
28.351,20 €
37.591,90 €
.6343
Gasverbrauch f. Betriebszwecke
15.000 €
15.000 €
8.618,32 €
7.244,66 €
.6521
Internet-, Telefon- und Handygebühren
500 €
500 €
317,52 €
320,96 €
.6540
Dienstreisen
0 €
0 €
946,14 €
1.390,88 €
.6550
Sachverständigenkosten Steuerberater
2.500 €
2.500 €
3.087,45 €
2.368,91 €
.6610
Mietgliedsbeiträge an Verbände
300 €
300 €
260,00 €
260,00 €
.8970
Übertrag Budget Defizit
0 €
0 €
0,00 €
0,00 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
110.300 €
115.050 €
115.164,44 €
114.307,98 €






Einnahmen nachrichtliches Budget 5701
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1198
Umsatzsteuer
7.500 €
5.000 €
7.363,03 €
3.692,80 €
.1362
Entgelte aus Stromlieferungsverträgen
15.000 €
1.000 €
532,48 €
64,68 €
.1558
Umsatzsteuerrückvergütung vom Finanzamt
50.000 €
45.000 €
49.843,76 €
36.537,17 €
.1610
Landeszuschüsse Schwimmkurse
1.000 €
0 €
0,00 €
0,00 €
.1770
Zuschüsse f. lfd. Zwecke Energieentlastung
2.500 €
1.000 €
0,00 €
767,13 €
.2100
Gewinnablieferung der wirtschaftl. Untern.
500.000 €
1.000.000 €
1.000.000,00 €
1.000.000,00 €
Summe nachrichtliches Budget
576.000 €
1.052.000 €
1.057.739,27 €
1.041.061,78 €






Ausgaben nachrichtliches Budget 5701
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.4140
Angestelltenvergütungen
161.000 €
172.000 €
148.023,43 €
134.013,57 €
.4160
Beschäftigungsentgelte 
6.000 €
6.000 €
8.111,76 €
8.550,47 €
.4340
Beiträge zu Versorgungskassen "Angestellte"
12.500 €
12.500 €
9.929,81 €
9.262,94 €
.4380
Beiträge zu Versorgungskassen "Sonstige"
500 €
500 €
574,83 €
354,70 €
.4440
Beiträge gesetzl. Sozialversicherung "Angest."
34.000 €
34.000 €
28.213,33 €
25.709,05 €
.4480
Beiträge gesetzl. Sozialversicherung "Sonstige"
1.500 €
1.500 €
1.393,23 €
2.233,40 €
.5000
Gebäude und Grundstücksunterhalt
20.000 €
15.000 €
46.862,65 €
15.756,19 €
.5040
Unterhalt Betriebstechn. Anlagen - BHKW
2.500 €
0 €
0,00 €
0,00 €
.5400
Bewirtschaftung der Grundstücke
20.000 €
15.000 €
12.514,39 €
17.493,19 €
.6400
Versicherungen
250 €
250 €
254,82 €
225,93 €
.6410
Umsatzsteuer und dgl.
0 €
0 €
0,00 €
0,00 €
.6412
Umsatzsteuer als Vorsteuer
57.500 €
50.000 €
57.206,83 €
40.240,24 €
.6420
Gewerbe-, Körperschaftssteuer
130.000 €
130.000 €
202.531,01 €
378.496,84 €
.6525
Rundfund- u. Fernsehgebühren
75 €
75 €
73,44 €
73,44 €
.6790
Innere Verrechnungen Bauhofleistungen
25.000 €
25.000 €
17.724,50 €
3.303,00 €
.6792
Innere Verrechnungen Verwaltung
32.000 €
32.000 €
30.492,77 €
30.703,94 €
.6800
Abschreibungen
72.000 €
55.000 €
72.804,15 €
56.723,79 €
.6850
Verzinsung des Anlagekapitals
45.000 €
40.000 €
44.190,00 €
39.623,00 €
Summe nachrichtliches Budget
619.825 €
588.825 €
680.900,95 €
762.763,69 €






Summe Einnahmen  verfügungsberechtigtes Budget
67.500 €
72.500 €
83.686 €
69.266,49 €
Summe Ausgaben  verfügungsberechtigtes Budget
110.300 €
115.050 €
115.164 €
114.307,98 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
-42.800 €
-42.550 €
-31.478 €
-45.041,49 €
Summe Einnahmen  nachrichtliches Budget
576.000 €
1.052.000 €
1.057.739 €
1.041.061,78 €
Summe Ausgaben  nachrichtliches Budget
619.825 €
588.825 €
680.901 €
762.763,69 €
Summe nachrichtliches Budget 
-43.825 €
463.175 €
376.838 €
278.298,09 €
Summe gesamt
-86.625 €
420.625 €
345.360 €
233.256,60 €

Beschlussvorschlag

Der Budgetplan 2025 der Bäderbetriebe das Marktes Goldbach wird genehmigt.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. 

MGRin Katja Bieber fragte, weshalb im Waldschwimmbad die Kosten für den Strom- und Wasserverbrauch zur Hälfte weniger gegenüber dem Jahr 2023 angesetzt wurden. 

Herr Wachter von der Verwaltung teilte mit, dass man den Wasserverbrauch im Jahr 2022 nicht überblicken konnte. Im Jahr 2023 habe sich der Wert normalisiert und somit könne man für das Jahr 2025 einen niedrigeren Wert zum Vorjahr ansetzen. 

Weiter gab er an, dass die Strompreise für das Jahr 2025 gesunken seien. Ebenso seien im Jahr 2023 viele Nachzahlungen für das Jahr 2022 eingegangen, die nun erledigt seien. Die Budgetansätze dürften für das Jahr 2025 völlig ausreichen. 

MGR Oliver Binz merkte an, weswegen die Ansätze für die Dienstleistungen an Dritte zu den vergangenen Jahren niedriger angesetzt seien. 

Herr Wachter erklärte, dass erfreulicherweise durch die Übernahme des Auszubildenden der Bäderbetriebe weniger Personal vom Dienstleister benötigt werden würde. 

Weiter fragte MGR Oliver Binz aus welchem Grund im Waldschwimmbad für die Einnahmen von Miete und Pacht für das Jahr 2025 ein höherer Wert angesetzt wurden. 

Herr Wachter teilte hierzu mit, dass sich die Pacht aufgrund der neuen Eintrittspreisen erhöhe und folglich der Ansatz erhöht werden könne. 

MGR Oliver Binz erfragte im Weiteren nach der Ursache für den hohen Ansatz für die inneren Verrechnungen der Bauhofleistungen für das Jahr 2025. 
Er regte zudem an, im Waldschwimmbad weitere Einsparmöglichkeiten ausfindig zu machen. 

Herr Wachter wies auf das starke Unwetter 2023 hin. Durch die Instandsetzung der Grünanlage seien hohe Kosten entstanden. Ferner seien die Verrechnungskosten für den Bauhof gestiegen und grundsätzlich würden für die Grünpflege viele Arbeitsstunden anfallen. 

Weitere Kosteneinsparung erachte Herr Wachter als nicht umsetzbar. Die Personalkosten seien weiterhin konstant hoch, die Stromkosten seien erfreulicherweise gesunken. Es gebe viele externe Faktoren die man selbst nicht beeinflussen könne. Alle möglichen Sparmaßnahmen wurden bereits angegangen und umgesetzt. 

Die Vorsitzende ergänzte zur Aussage von Herrn Wachter, dass eine Vergabe der Grünpflege im Waldschwimmbad an ein externes Unternehmen keine Kostenersparnis erwirke. Sie hoffe auf ein besseres Badewetter im kommenden Jahr, um höhere Einnahmen zu erzielen. 

Die 1. Bürgermeisterin informierte das Gremium darüber, dass das Hallenbad im April für vier bis fünf Wochen zum Austausch der Lüftungsanlage geschlossen sei. Hierzu fragte sie, ob dies im Ansatz für die Einnahmen des Hallenbads berücksichtigt wurde. 

Herr Wachter teilte mit, dass die vorrübergehende Schließung keine großen Auswirkungen bei den Einnahmen darstelle. Eine Anpassung beim Ansatz habe er nicht vorgenommen.

Nachdem es keine weiteren Anmerkungen aus dem Gremium gab erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Budgetplan 2025 der Bäderbetriebe das Marktes Goldbach wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung im Bauhof des Marktes Goldbach für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 10

Sachdarstellung

Die Budgetierung im Bauhof des Marktes Goldbach wurde gem. Marktgemeinderatsbeschluss vom 09.01.2015 zum Jahr 2016 eingeführt. Es wurde ein Budgetplan für das Jahr 2025 aufgestellt. Es handelt sich um ein Jahresbudget, das nur den Verwaltungshaushalt betrifft.

Das Budget setzt sich wie folgt zusammen:

Einnahmen verfügungsberechtigtes Budget 7711
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1390
Einnahmen aus Verkauf
1.000 €
1.000 €
617,50 €
0,00 €
.1540
Ersätze für Dienstleistungen u. ähnliches
250.000 €
300.000 €
96.253,00 €
416.335,50 €
.1592
Ersätze für Fahrzeuge
250 €
250 €
42,30 €
1.214,80 €
1690
Innere Verrechnungen
2.330.500 €
2.151.000 €
2.096.231,07 €
1.577.318,20 €
.2970
Budget Überschuss
33.000 €
20.000 €
19.582,36 €
30.725,12 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
2.614.750 €
2.472.250 €
2.212.726,23 €
2.025.593,62 €
 





Ausgaben verfügungsberechtigtes Budget 7711
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.5000
Gebäude und Grundstücksunterhalt
30.000 €
15.000 €
29.051,42 €
4.989,13 €
.5223
Arbeitsgeräte und -maschinen Instandhaltung
20.000 €
20.000 €
25.413,09 €
23.973,07 €
.5400
Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude
15.000 €
15.000 €
18.126,60 €
40.293,80 €
.5441
Strombezugskosten
5.000 €
5.000 €
4.719,77 €
0,00 €
.5442
Gasbezugskosten
15.000 €
15.000 €
11.659,79 €
0,00 €
.5500
Haltung von Fahrzeugen
70.000 €
70.000 €
74.302,49 €
82.690,26 €
.5600
Dienst- und Schutzkleidung
15.000 €
15.000 €
12.581,13 €
12.895,80 €
.5620
Aus- u. Fortbildung
2.500 €
2.500 €
1.462,00 €
2.223,36 €
.6300
Vers. Aufwendungen f. Verwaltung und Betrieb
5.000 €
5.000 €
5.333,18 €
5.874,28 €
.6325
Vorräte, Verbrauchsmaterial
12.500 €
12.500 €
11.919,50 €
10.508,23 €
.6329
Sonst. versch. Betriebsaufwand
0 €
0 €
0,00 €
0,00 €
.6500
Bürobedarf
500 €
500 €
442,97 €
338,04 €
.6521
Internet-, Telefon- und Handygebühren
1.500 €
1.500 €
1.612,85 €
759,45 €
.6590
Gesundheitsuntersuchungen
1.500 €
1.500 €
204,05 €
565,84 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
193.500 €
178.500 €
196.828,84 €
185.111,26 €
 





Einnahmen nachrichtliches Budget 7711
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1198
Umsatzsteuer aus steuerpfl. Entgelten
750 €
500 €
478,64 €
0,00 €
.1400
Mieten und Pachten Photovoltaikanlage
1.500 €
1.500 €
1.500,00 €
1.500,00 €
.1541
Personalkostenersätze
0 €
0 €
0,00 €
8.193,77 €
.1610
Landeszuschuss LED Umstellung
0 €
0 €
0,00 €
0,00 €
Summe nachrichtliches Budget
2.250 €
2.000 €
1.978,64 €
9.693,77 €
 





Ausgaben nachrichtliches Budget 7711
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.4140
Angestelltenvergütungen
1.530.000 €
1.420.000 €
1.426.112,29 €
1.274.077,30 €
.4160
Beschäftigungsentgelte und dgl.
25.000 €
25.000 €
28.195,41 €
21.842,82 €
.4340
Beiträge zu Versorgungskassen "Angestellte"
120.000 €
105.000 €
109.500,95 €
102.735,79 €
.4380
Beiträge zu Versorgungskassen "Sonstige"
600 €
500 €
564,65 €
408,94 €
.4440
Beiträge z. gesetzl. Sozialversicherung "Angest."
325.000 €
285.000 €
286.234,06 €
264.304,45 €
.4480
Beiträge z. gesetzl. Sozialversi. "Sonstige"
6.000 €
5.000 €
6.157,43 €
5.372,92 €
.4590
Beihilfen
100 €
120 €
115,80 €
115,80 €
.6410
Umsatzsteuer u. dgl.
750 €
500 €
478,57 €
0,00 €
.6525
Rundfunk- und Fernsehgebühren
750 €
750 €
734,40 €
734,40 €
.6550
Sachverst. - Gerichtskosten u. ä.
0 €
0 €
0,00 €
0,00 €
Summe nachrichtliches Budget
2.008.200 €
1.841.870 €
1.858.093,56 €
1.669.592,42 €
 





Summe Einnahmen  verfügungsberechtigtes Budget
2.614.750 €
2.472.250 €
2.212.726,23 €
2.025.593,62 €
Summe Ausgaben  verfügungsberechtigtes Budget
193.500 €
178.500 €
196.828,84 €
185.111,26 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
2.421.250 €
2.293.750 €
2.015.897,39 €
1.840.482,36 €
Summe Einnahmen  nachrichtliches Budget
2.250 €
2.000 €
1.978,64 €
9.693,77 €
Summe Ausgaben  nachrichtliches Budget
2.008.200 €
1.841.870 €
1.858.093,56 €
1.669.592,42 €
Summe nachrichtliches Budget 
-2.005.950 €
-1.839.870 €
-1.856.114,92 €
-1.659.898,65 €
Summe gesamt
415.300 €
453.880 €
159.782,47 €
180.583,71 €

Beschlussvorschlag

Dem Budgetplan 2025 des Bauhofes des Marktes Goldbach wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt vor. 

Anschließend folgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Budgetplan 2025 des Bauhofes des Marktes Goldbach wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Beratung und Beschlussfassung über die Budgetierung im Forstbetrieb des Marktes Goldbach für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 11

Sachdarstellung

Die Budgetierung wurde gem. Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.03.2003 eingeführt. Es wurde ein Budgetplan für das Jahr 2025 aufgestellt. Es handelt sich um ein Jahresbudget, das nur den Verwaltungshaushalt betrifft.

Das Budget setzt sich wie folgt zusammen:

Einnahmen verfügungsberechtigtes Budget 8551
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1311
Verkauf von eigenen forstwirt. Erzeugnissen
130.000 €
110.000 €
189.125,83 €
82.633,14 €
.1455
Jagd- u. Fischereipachten
2.000 €
2.000 €
2.066,60 €
2.066,60 €
.1515
Ersätze f. Dienstreisen u. Dienstfahrzeuge
300 €
500 €
244,75 €
495,72 €
.1599
Vermischte Einnahmen incl. Waldsinfonie)
250 €
250 €
0,00 €
0,00 €
.1710
Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land
10.000 €
10.000 €
14.375,08 €
15.839,16 €
.2970
Übertrag Budget Überschuss
32.000 €
0 €
0,00 €
16.049,83 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
174.550 €
122.750 €
205.812,26 €
117.084,45 €






Ausgaben verfügungsberechtigtes Budget 8551
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.5100
Unterhalt d. sonstigen unbewegl. Vermögens
15.000 €
18.000 €
15.112,17 €
18.835,51 €
.5500
Haltung von Fahrzeugen
1.500 €
1.500 €
1.286,18 €
1.391,50 €
.5600
Dienst- u. Schutzkleidung, Ausrüstungsgegenstände
250 €
250 €
139,08 €
159,13 €
.6321
Öffentlichkeitsarbeit (incl. Holzart)
1.500 €
250 €
889,62 €
337,10 €
.6322
EDV-Kosten an Dritte
750 €
750 €
710,00 €
660,00 €
.6329
Sonst. versch. Betriebsaufwand
60.000 €
60.000 €
55.523,96 €
63.580,77 €
.6400
Steuern, Versicherungen, Leistung nicht vers. Schäden
5.500 €
5.500 €
5.575,93 €
5.687,54 €
.6510
Bücher, Zeitschriften
500 €
500 €
500,29 €
474,85 €
.6610
Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine etc.
350 €
350 €
311,01 €
311,01 €
.6710
Erstattungen an das Land
1.600 €
900 €
874,00 €
874,00 €
.6790
Innere Verrechnungen - Bauhofleistung
70.000 €
50.000 €
70.552,75 €
47.319,50 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
156.950 €
138.000 €
151.474,99 €
139.630,91 €






Einnahmen nachrichtliches Budget 8551
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.1198
Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen Entgelten
25.000 €
20.000 €
31.471,00 €
13.585,76 €
.1558
Umsatzsteuerrückvergütung vom Finanzamt
0 €
0 €
0,00 €
0,00 €
.1680
Erstattungen durch übrigen Bereich - Umweltschutz
2.000 €
2.000 €
2.000,00 €
2.000,00 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
27.000 €
22.000 €
33.471,00 €
15.585,76 €






Ausgaben nachrichtliches Budget 8551
HHSt.
Bezeichnung
Ansatz 2025
Ansatz 2024
Ergebnis 2023
Ergebnis 2022
.4140
Angestelltenvergütungen
33.000 €
32.000 €
32.252,15 €
32.569,09 €
.4340
Beiträge zu Versorgungskassen "Angestellte"
2.500 €
2.500 €
2.344,67 €
2.486,02 €
.4440
Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung "Angest."
7.000 €
6.500 €
6.419,62 €
6.676,36 €
.4590
Beihilfen
50 €
50 €
46,32 €
46,32 €
.6410
Umsatzsteuer und dgl.
5.000 €
5.000 €
16.358,38 €
3.896,15 €
.6412
Umsatzsteuer als Vorsteuer
20.000 €
15.000 €
14.065,21 €
9.689,65 €
.6800
Abschreibungen
4.000 €
4.000 €
4.075,00 €
4.075,00 €
.6850
Verzinsung des Anlagekapitals
63.000 €
63.000 €
62.846,00 €
63.022,00 €
.8970
Übertrag Budget Defizit
0 €
4.000 €
3.746,37 €
0,00 €
Summe nachrichtliches Budget
134.550 €
132.050 €
142.153,72 €
122.460,59 €






Summe Einnahmen  verfügungsberechtigtes Budget
174.550 €
122.750 €
205.812,26 €
117.084,45 €
Summe Ausgaben  verfügungsberechtigtes Budget
156.950 €
138.000 €
151.474,99 €
139.630,91 €
Summe verfügungsberechtigtes Budget
17.600 €
-15.250 €
54.337,27 €
-22.546,46 €
Summe Einnahmen  nachrichtliches Budget
27.000 €
22.000 €
33.471,00 €
15.585,76 €
Summe Ausgaben  nachrichtliches Budget
134.550 €
132.050 €
142.153,72 €
122.460,59 €
Summe nachrichtliches Budget 
-107.550 €
-110.050 €
-108.682,72 €
-106.874,83 €
Summe gesamt
-89.950 €
-125.300 €
-54.345,45 €
-129.421,29 €

Beschlussvorschlag

Dem Budgetplan 2025 für das forstwirtschaftliche Unternehmen des Marktes Goldbach wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin stellte den Sachverhalt vor. 

Anschließend folgte die Beschlussfassung.

Beschluss

Dem Budgetplan 2025 für das forstwirtschaftliche Unternehmen des Marktes Goldbach wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Vorlage des Berichtes über die Beteiligungen des Marktes Goldbach an Unternehmen in der Privatrechtsform für das Geschäftsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 12

Sachdarstellung

Aufgrund der zum 01.09.1998 durch das „Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 24.07.1998 (GVBl. S. 424 ff.) in Kraft getretenen Neuregelungen bei der Beteiligung von Gemeinden an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts, haben Gemeinden, denen mindestens der zwanzigste Teil der Anteile an einem solchen Unternehmen gehört, einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung zu erstellen (Art. 94 Abs. 3 Satz 1 GO).

Der Beteiligungsbericht soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz der Ausgliederung in Gesellschaften des Privatrechts für die Kommune und für den Bürger transparent bleibt. Er muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Folgende Beteiligungen sind im Beteiligungsbericht aufgeführt:

       Beteiligung an der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach Verwaltung GmbH
       Beteiligung an der Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG
       Mittelbare Beteiligung über die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG an der „City-Use“ GmbH & Co. KG
       Mittelbare Beteiligung über die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG an der „City-Use“ Verwaltungs GmbH
       Beteiligung an der Wohnungsbaugesellschaft Landkreis Aschaffenburg mbH

Näheres kann aus dem anhängenden Beteiligungsbericht 2023 entnommen werden.

Ausfertigungen vom Beteiligungsbericht bekommen auch das Landratsamt Aschaffenburg sowie das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zur Kenntnis. Außerdem wird im gemeindlichen Mitteilungsblatt auf die Einsichtnahme im Rathaus hingewiesen.

Beschlussvorschlag

Der Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Zur Förderung der Transparenz der Verwaltung sei man jährlich dazu verpflichtet einen Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts zu erstellen und der Öffentlichkeit mitzuteilen. 

Es folgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 13

Sachdarstellung

Die Jahresrechnung 2023 wurde am 12.04.2024 dem Marktgemeinderat vorgelegt. Danach schließt die Jahresrechnung 2023 in Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 33.186.207,81 € und im Vermögenshaushalt mit 10.840.669,59 €, insgesamt also mit 44.026.877,40 € ausgeglichen ab.

Die vorgeschriebene örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss in den Sitzungen vom 14.11. und 21.11.2024 durchgeführt.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Marius Mann, wird einen Bericht geben.

Beschlussvorschlag

Die Jahresrechnung 2023 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 33.186.207,81 € und im Vermögenshaushalt mit 10.840.669,59 €, insgesamt also mit 44.026.877,40 € festgestellt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Tagesordnungspunkt kurz vor und übergab das Wort an MGR Marius Mann, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses. 

Dieser stellte folgenden Bericht dem Gremium vor:

Bericht Rechnungsprüfungsausschuss 2024:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, 
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Marktgemeinderat,
werte Mitarbeiter der Verwaltung,

der Rechnungsprüfungsausschuss hat wie für gewöhnlich an zwei Terminen, am 14.11.2024 und am 21.11.2024 getagt und die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 im Rathaus durchgeführt.
Zunächst präsentierte der Kämmerer Heiko Wachter dem Ausschuss das Ergebnis der Jahresrechnung 2023. Im Anschluss wurden folgende Sachthemen geprüft:
  • Die Prüfung der Barkasse und Tagesabschlüsse ergaben keine Auffälligkeiten. Alles wurde sauber verbucht. Anzumerken ist, dass leider häufiger Zahlungsverzug bzw. nicht gedeckte Lastschriften vorkommen. Ein Resultat der Inflation und gesamtwirtschaftlichen Situation.
  • Friedhofswesen
Die schwierige Kostensituation, insbesondere verursacht durch die Veränderung der Bestattungskultur, wurde ja bereits in der vergangenen Sitzung ausführlich thematisiert. Um Kosten einzusparen, wurde vom Kämmerer vorgeschlagen, die Erdbestattungen nach Belegung der Grabkammern auf dem Waldfriedhof einzustellen und dort nur noch Urnenbestattungen anzubieten.
  • Sanierung Borngasse / Nebenborngasse
Erfreulich und leider viel zu selten: Entgegen der Kostenschätzung von 1,2 Millionen Euro, lagen die tatsächlichen Kosten bei lediglich 1.059.282,26 € (-11,7%).
Die Förderquote liegt bei 69%. Bereits erhalten wurden 421.700,00 €, 310.900,00 € stehen noch aus. Wasser und Kanalgebühren fallen nicht unter die Förderung und fließen über die Abschreibung in die Gebührenkalkulation und werden über Gebühren beglichen.
  • Bäderbetriebe, laufender Betrieb: In den Budgets und in vielen Marktgemeinderatssitzungen immer wieder thematisiert, wurden auch die hohen Defizite unseres Bäderbetriebs. Im Jahr 2023 lag die Unterdeckung bei 1.559.626,75 €. Davon allerdings 818.374,49 kalk. Kosten (Abschreibungen und Zinsen), sodass der laufende Betrieb eine Unterdeckung von 741.252,26 € ausweist. Größte Kostenblöcke sind hierbei: Strom: 113.276,91€, Gas: 83.495,87 €, Leiharbeiter Bäderpersonal: 295.714,51 €, Innere Verrechnungen Bauhof: 146.065,85 € (Stundensätze Mitarbeiter 50 € / 42 €). Eine moderate Anpassung der Eintrittspreise ist bereits auf den Weg gebracht worden, um das Defizit möglichst zu reduzieren.
Aufgefallen ist dem Ausschuss die Vielzahl der neuen Wartungsverträge, logischerweise aufgrund der neuen Technikanlagen. Diese Verträge sind von den Kosten her immens gestiegen und binden immer mehr Mittel. Es wurde angemerkt, dass in der Regel bei Sanierungen und Neubauten des Marktes Goldbach Folgekosten leider außer Acht gelassen werden. Ein Thema, was man aus Sicht des Ausschusses zukünftig kritischer prüfen und in die Entscheidung, welche der möglichen Alternativen umgesetzt werden soll, mehr mit einfließen lassen muss.
  • Aschaffenburger Straße 68 – sozialer Wohnungsbau: Geschaffen wurden unter dem Strich zwei Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus, allerdings mit sehr hohen Kosten. Die Kostenschätzung lag bei 1.059.194,58. Die Maßnahme kostete am Ende 1.202.204,07 € (+13,5 %). Die Förderung des Freistaats belief sich lediglich auf 295.600,00 €. Unter dem Strich also ein Eigenanteil von über 900.000,00 €. Die Prüfung hat ergeben, dass keine Unstimmigkeiten vorlagen. Die Gewerke waren nicht überteuert und wurden zu marktgerechten Preisen umgesetzt.
Nach Ansicht der Prüfer muss allerdings kritisiert werden, dass nur sehr hochwertige Baustoffe verarbeitet und generell eine höherwertige Ausstattung verbaut wurde. (Bspw. Sandsteineinfassungen der Fenster (ca. 30.000 €), Holzfenster, elektr. Rollläden). Bei den niedrigen Mieten aufgrund Sozialbindung, werden die Kosten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie gedeckt werden. Hinzu kommt, dass über die Jahre auch immer wieder die ein oder anderen Wartung- und Instandhaltungsarbeiten notwendig sein werden. In 30-40 Jahren evtl. auch größere Sanierungen durchgeführt werden müssen. Hier muss man letztlich festhalten, dass über das Ziel hinausgeschossen wurde. Für die Zukunft sollte diese Maßnahme als mahnendes Beispiel dienen im Hinblick auf die Angemessenheit der Ausstattung und architektonischen Gestaltung und mit dem klaren Blick für den letztlichen Zweck des Gebäudes.
  • Neubau Grillplatz Goldbach
Auch die Umsetzung dieser Maßnahme wurde sehr kritisch im MGR diskutiert. Die Abstimmungsergebnisse waren dabei jeweils sehr eng. Die erste Kostenschätzung belief sich auf 350.000 € zzgl. Nebenkosten. Am 12.03.2021 wurde die Maßnahme mit 11 zu 9 Stimmen unter der Auflage, eine Kosteneinsparung von 50.000 € zu erreichen, gebilligt. Am 11.03.2022 wurde die fortgeschrittene Planung vorgelegt. Die Kosten lagen inzwischen bei 437.000 € inkl. Baunebenkosten. Der Gemeinderat stimmte mit 7 zu 6 für die Umsetzung. Dabei wurden in einem weiteren einstimmigen Beschluss Einsparungen in Höhe von 8.271 € sowie Eigenleistungen in Höhe von 29.225,00 € beschlossen. Die geschätzten Baukosten lagen nun bei insgesamt 428.729,00 €. Die tatsächlichen Baukosten lagen bei 558.495,82 € (+30,26%). Bemängelt wurde, dass diese sehr hohe Kostensteigerung nicht im MGR bekannt gegeben wurde, auch wenn die einzelnen Nachträge und Gewerke im Bauausschuss besprochen wurden. Weiterer Kritikpunkt ist, dass Einsparmöglichkeiten nicht genutzt wurden: Beispielsweise 2 Klobürsten für 150,00 € und eine Holzinnentür für 800,00 € hätten sicherlich auch günstiger angeschafft bzw. verbaut werden können.

Bei den letzten beiden Punkten wurde allerdings eines offensichtlich und muss aufgrund der sehr kritischen Haushaltslage für die Zukunft sensibilisieren: Wir müssen Baumaßnahmen wieder besser und wirtschaftlicher abwickeln, und zwar in ihrer Gesamtheit von der Ausschreibung bis hin zu den späteren Folgekosten durch Wartung und Instandhaltung. Dabei muss bei Architektur, Ausführungsqualität und der generellen Ausstattung der letztliche Zweck und die spätere Nutzung in Relation gesetzt werden. Maßhalten, Angemessenheit, aber vor allem auch die Frage der Notwendigkeit müssen wieder stärker in den Fokus von Verwaltung, aber auch des gesamten Gemeinderäts rücken. Geld lässt sich zu leicht ausgeben, wenn es nicht aus dem eigenen Geldbeutel genommen werden muss. Vom Himmel fällt es aber leider nicht.
Grundsätzlich kann bei allen geprüften Themen eine ordentliche und saubere Buchführung ohne Auffälligkeiten attestiert werden. Der Verwaltung kann die Entlastung im nächsten TOP erteilt werden.

Marius Mann 
Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschuss

MGRin Cindy Reißing stimmte dem Bericht des RPA-Vorsitzenden zu. Sie merkte an, dass im Bau- und Umweltausschuss nur Gesamtsummen bei Projektplanungen angegeben würden. Sie bat um eine Auflistung der Einzelpositionen, um einen besseren Kostenüberblick erhalten zu können. Weiter führte sie aus, dass nicht alle Vorschläge der Planer hingenommen werden sollten, vor allem die Leistungsphasen sollten besser überwacht werden. 

Die Vorsitzende gab an, dass sowohl das Projekt Grillplatz als auch das Projekt Aschaffenburger Str. 68 in zeitliche Phasen enormer Kostensteigerungen gefallen seien. 
Außerdem würden stark hervorhebende Kostensteigerungen an den Marktgemeinderat mitgeteilt werden. Es wurden somit keine Entscheidung ohne das entsprechende Gremium getroffen.

MGR Marius Mann merkte an, dass das Honorarsystem der Planungsbüros eine sparsame Umsetzung von Bauprojekten nicht fördere. Dennoch seien Planungsbüros nicht verzichtbar. Die Verwaltung habe nicht die volle Expertise ohne zusätzliche Planer ein Projekt erfolgreich umzusetzen zu können. Er wies jedoch darauf hin, auch kleinere Kostenpunkte zu überprüfen. 

Die Vorsitzende ergänzte hierzu, dass die Planungskosten einen sehr großen Kostenpunkt verursachen. 

MGR Paul Mann teilte mit, dass die Ausschreibungsunterlagen zumeist durch ein Planungsbüro erstellt werden würden. Durch die Vielzahl von Vergaben könne man nur schwer die einzelnen Planungspositionen und dazugehörigen Kosten überblicken. Er mahnte an, die Ausschreibungen kritischer zu betrachten. 
Mittlerweile würde die Verwaltung eine Kostenübersicht über das gesamte Bauverfahren den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses zur Verfügung stellen, somit könnten die einzelnen Kostenpunkte teilweise besser nachgeprüft werden. 

MGR Martin Scheiner stimmte sich erfreut über die angeregte Diskussion. Er sei der Meinung, dass das Kostenbewusstsein zunehmend bei jedem Marktgemeinderatsmitglied vorhanden sei. Weiter stimmte er zu, dass viele Kostenfaktoren nicht beeinflusst werden könnten. Jedoch solle darauf geachtet werden, die angebotenen Produkte zu oft überteuerten Preisen unverändert hinzunehmen. Er verwies auf das Beispiel der teuren Klobürsten zu 75 € je Stück. Bei Kaufentscheidungen sollte besser abgewogen werden, man könne zumeist auch günstigere Varianten wählen. 
Ferner pochte MGR Martin Scheiner darauf, die Kosten der Projekte im angesetzten Rahmen zu halten. Bei unerwarteten Kostensteigerungen sollten an anderen Stellen im Projekt Kosteneinsparungen getroffen werden. Einzelne Positionen im Projekt könnten z.B. gestrichen und zeitlich verschoben werden. Es solle das Bewusstsein dafür geschärft werden, öfters einem Vorschlag auch nicht zuzustimmen. 
Seiner Meinung nach sollte eine Kostensteigerung von rund 30% nicht möglich sein. 

MGR Heinrich Schwind regte an, dass teure Klobürsten das geringste Problem seien. Er gab an, grundlegend die Umsetzung von Projekten von Anfang an zu überdenken. Es sollte mehr darüber diskutiert werden, ob alle angedachten Projekte tatsächlich umgesetzt werden müssten. MGR Heinrich Schwind wies darauf hin, dass meist erst im Nachhinein viele zusätzliche und höhere Kostenpunkte entstehen und entdeckt würden. 

Dazu merkte die Vorsitzende an, dass man als Verwaltung auf viele Faktoren selbst keinen Einfluss habe. Sie stimmte zu, dass das Kostenbewusstsein noch mehr geschult werden müsse. Es dürfte nicht nur die Planungen der Bauprojekte und deren Unterhalt betrachtet werden, sondern auch die einzelnen besonderen Gegebenheiten um ein Projekt herum. 

MGRin Cindy Reißing ermahnte auch, ein Kostenbewusstsein innerhalb der eigenen Verwaltungsmitarbeiter zu schaffen. Diese hätten zwar ein großes Fachwissen, trotz dessen käme es immer wieder zu unnötigen hohen Ausgaben. 

Die 1. Bürgermeisterin entgegnete, dass viele Kostenpunkte vom Personal hinterfragt werden würden, nicht alle Vorschläge der Planungsbüros würden 1 zu 1 übernommen werden. 
Das Problem der Kostensteigerung könne nur durch weniger Projekte eingedämmt werden. 

Herr Wachter von der Verwaltung teilte mit, zum Jahresanfang 2025 eine Mitarbeitersensibilisierung zu Verwaltungsausgaben durchzuführen. Er wolle die Verwaltungsmitarbeiter auf mögliche Einsparpotentiale hinweisen und damit Kostenersparnisse ermöglichen. 

Anschließend erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Die Jahresrechnung 2023 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 33.186.207,81 € und im Vermögenshaushalt mit 10.840.669,59 €, insgesamt also mit 44.026.877,40 € festgestellt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Erteilung der Entlastung zur Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 14

Sachdarstellung

Der Gemeinderat hat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Art. 103 GO) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen (siehe Art. 102 Abs. 3 GO).
Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden.
Nachdem die Jahresrechnung 2023 bereits örtlich geprüft und festgestellt wurde, könnte auch nunmehr über die Erteilung der Entlastung beschlossen werden. 

Örtliche Prüfung durch
Rechnungsprüfungsausschuss
Feststellung durch den
Marktgemeinderat
14.11. und 21.11.2024
13.12.2024

Die 1.Bürgermeisterin ist von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnungen wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) ausgeschlossen (Schreml/Bauer/ Westner, Kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht in Bayern, Erl. 10.1 zur Art. 102 GO).

Beschlussvorschlag

Für die Jahresrechnung 2023 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) Entlastung erteilt. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Der 2. Bürgermeister Frank Meidhof trug den Sachverhalt vor. 

Anschließend erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Für die Jahresrechnung 2023 wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) Entlastung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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15. Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Erlass der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 15

Sachdarstellung

Im Rahmen des Prozesses der Ortskernsanierung wurde am Ende der Vorbereitenden Untersuchungen nach §141 BauGB (Dez. 2009/Jan. 2010) eine Gebietskulisse mit einem Geltungsbereich für ein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB) sowie ein Stadtumbaugebiet zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen (§ 171d BauGB) definiert.

Für das Sanierungsgebiet mit einem Geltungsbereich von 10,42 ha wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 08.01.2010 eine Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ beschlossen. Die Sanierungssatzung wurde am 11.01.2010 durch den 1.Bürgermeister ausgefertigt und im Mitteilungsblatt Nr. 2/2010 vom 14.01.2010 ortsüblich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung ist die Sanierungssatzung in Kraft getreten. 

Die Gemeinde teilte in der Folge dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und hat hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufgeführt. Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke eingetragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk „Ortsmitte“).

Unter § 2 der Sanierungssatzung vom 11.01.2010 ist zudem festgelegt worden, dass die Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird. Die Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB wurden ausgeschlossen (sanierungsbedingte Ausgleichsbeträge).  

Steuervergünstigungen:
Für bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet ist eine erhöhte Absetzung von Herstellungskosten oder Anschaffungskosten sowie eine Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand entsprechend den "Bescheinigungsrichtlinien für die Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG)" möglich. 

Durchführungszeitraum
Ein Sanierungsgebiet ist im Übrigen so zu begrenzen, dass einerseits die Durchführung nicht durch eine zu enge Grenzziehung behindert wird, andererseits aber dennoch innerhalb eines absehbaren Zeitraums abgeschlossen werden kann. Ein Zeitraum von 10 bis 15 Jahren entspricht durchaus noch dem Gebot der zügigen Durchführung.
Unter § 4 der Sanierungssatzung vom 11.01.2010 wurde daher festgelegt, dass die Durchführung der Sanierung im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ gemäß § 142 Abs. 3 BauGB zunächst auf 10 Jahre zeitlich befristet wird (entsprach dem Rechtsstand 2010). 

Nach § 142 Abs. 3 BauGB (heutiger Rechtsstand) gilt, dass bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen ist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. 

Mit der 1.Änderungssatzung zur Sanierungssatzung vom 23.10.2019 wurde der Durchführungszeitraum auf 15 Jahre zeitlich befristet. Diese Frist läuft im Januar 2025 (erneut) ab. 

Da das Sanierungsverfahren „Ortsmitte“ des Marktes Goldbach noch nicht abgeschlossen werden konnte, wird nach Abstimmung mit dem Stadtumbaumanager STEG Stadtentwicklung GmbH sowie der Regierung von Unterfranken vorgeschlagen, die Frist zur Durchführung der Sanierung um weitere 5 Jahre zu verlängern. Dies soll durch eine 2. Änderungssatzung zur Sanierungssatzung erreicht werden. 

Wird danach klar, dass zum Abschluss der vollständigen Sanierung weitere Jahre benötigt werden, muss in Form eines ISEK’s bzw. einer Fortschreibung des vorhandenen ISEK‘s eine weitere Verlängerung beschlossen und bei der Regierung v. Ufr. beantragt werden. 

Beschlussvorschlag

2. Änderungssatzung zur Sanierungssatzung

Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt der Markt Goldbach folgende:


2. Änderungssatzung

zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“


§ 1

§ 4 (Festlegung der Frist zur Durchführung der Sanierung) 
wird wie folgt geändert:

Die Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB auf 20 Jahre zeitlich befristet. 

§ 2 

Diese 2. Änderungssatzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 



Markt Goldbach, den 16.12.2024  




Sandra Rußmann
1. Bürgermeisterin        

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§ 142 Sanierungssatzung
(1) Die Gemeinde kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet). Das Sanierungsgebiet ist so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Einzelne Grundstücke, die von der Sanierung nicht betroffen werden, können aus dem Gebiet ganz oder teilweise ausgenommen werden.
(2) Ergibt sich aus den Zielen und Zwecken der Sanierung, dass Flächen außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets
1. für Ersatzbauten oder Ersatzanlagen zur räumlich zusammenhängenden Unterbringung von Bewohnern oder Betrieben aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder
2. für die durch die Sanierung bedingten Gemeinbedarfs- oder Folgeeinrichtungen
in Anspruch genommen werden müssen (Ersatz- und Ergänzungsgebiete), kann die Gemeinde geeignete Gebiete für diesen Zweck förmlich festlegen. Für die förmliche Festlegung und die sich aus ihr ergebenden Wirkungen sind die für förmlich festgelegte Sanierungsgebiete geltenden Vorschriften anzuwenden.
(3) Die Gemeinde beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Satzung (Sanierungssatzung). In der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet zu bezeichnen. Bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung ist zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.
(4) In der Sanierungssatzung ist die Anwendung der Vorschriften des Dritten Abschnitts auszuschließen, wenn sie für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird (vereinfachtes Sanierungsverfahren); in diesem Falle kann in der Sanierungssatzung auch die Genehmigungspflicht nach § 144 insgesamt, nach § 144 Absatz 1 oder § 144 Absatz 2 ausgeschlossen werden.

§ 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk
(1) Die Gemeinde hat die Sanierungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Sie kann auch ortsüblich bekannt machen, dass eine Sanierungssatzung beschlossen worden ist; § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. In der Bekanntmachung nach den Sätzen 1 und 2 ist – außer im vereinfachten Sanierungsverfahren – auf die Vorschriften des Dritten Abschnitts hinzuweisen. Mit der Bekanntmachung wird die Sanierungssatzung rechtsverbindlich.
(2) Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und hat hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk). § 54 Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn in der Sanierungssatzung die Genehmigungspflicht nach § 144 Absatz 2 ausgeschlossen ist.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Regulär würde ein zeitlicher Rahmen zur Umsetzung des Sanierungsverfahrens von 10 Jahren festgesetzt werden. Nach der Verlängerung im Jahr 2019 solle die Satzung nun erneut um weitere fünf Jahre verlängert werden – somit sei diese dann 20 Jahre lang gültig. 

Sie bat das Gremium um Zustimmung des Beschlussvorschlages, um weiterhin Teil des Förderprogramms zu sein. 

MGR Paul Mann fragte nach, ob eine Verlängerung über fünf Jahre hinaus möglich wäre. 

Die 1. Vorsitzende gab an, dass nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen lediglich eine Verlängerung um fünf Jahre genehmigt werden könne

Nachdem es keine weiteren Anmerkungen aus dem Gremium gab, folgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

2. Änderungssatzung zur Sanierungssatzung

Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt der Markt Goldbach folgende:


2. Änderungssatzung

zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“


§ 1

§ 4 (Festlegung der Frist zur Durchführung der Sanierung) 
wird wie folgt geändert:

Die Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB auf 20 Jahre zeitlich befristet. 

§ 2 

Diese 2. Änderungssatzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 



Markt Goldbach, den 16.12.2024  




Sandra Rußmann
1. Bürgermeisterin        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Erlass der 2. Änderungssatzung zur "Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Gebiet Ortsmitte/Gewerbebrache Rheinmetall"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 16

Sachdarstellung

Im Rahmen des Stadtumbau-Prozesses wurde am Ende der Vorbereitenden Untersuchungen nach §141 BauGB (Dez. 2009/Jan. 2010) eine Gebietskulisse mit einem Geltungsbereich für ein förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB) sowie ein Stadtumbaugebiet zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen (§ 171d BauGB) definiert.

Für das Stadtumbaugebiet mit einem Geltungsbereich von 20,94 ha wurde in der Marktgemeinderatssitzung vom 08.01.2010 eine Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Gebiet „Ortsmitte/Gewerbebrache Rheinmetall“ beschlossen. Die Stadtumbausatzung wurde am 11.01.2010 durch den 1.Bürgermeister ausgefertigt und im Mitteilungsblatt Nr. 2/2010 vom 14.01.2010 ortsüblich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung ist die Stadtumbausatzung in Kraft getreten. 

Im Gegensatz zur Sanierungssatzung erfolgt in einem Stadtumbaugebiet keine Eintragung eines Sanierungsvermerks im Grundbuch. 
Auch sind sanierungsbedingte Ausgleichsbeträge sowie steuerliche Vorteile und Abschreibungsmöglichkeiten in einem Stadtumbaugebiet nicht gegeben. 

Das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet bilden jedoch zusammen die Förderkulisse für das Städtebauförderungsprogramm sowie das Kommunale Förderprogramm. 

Durchführungszeitraum
Ein Stadtumbaugebiet ist im Übrigen so zu begrenzen, dass einerseits die Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen nicht durch eine zu enge Grenzziehung behindert wird, andererseits aber dennoch innerhalb eines absehbaren Zeitraums abgeschlossen werden kann. Ein Zeitraum von 10 bis 15 Jahren entspricht durchaus dem Gebot der zügigen Durchführung.
Unter § 3 der Stadtumbausatzung vom 11.01.2010 wurde daher festgelegt, dass die Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen im festgesetzten Stadtumbaugebiet „Ortsmitte/Gewerbebrache Rheinmetall“ gemäß § 171d BauGB zunächst auf 10 Jahre zeitlich befristet wird. 

In analoger Anwendung zur Sanierungssatzung soll die Frist um 5 Jahre verlängert werden; jedoch soll der Durchführungszeitraum auch hier 20 Jahre nicht überschreiten. 

Da das Sanierungs- und Stadtumbauverfahren „Ortsmitte“ des Marktes Goldbach noch nicht abgeschlossen werden konnte, wird nach Abstimmung mit dem Stadtumbaumanager STEG Stadtentwicklung GmbH sowie der Regierung von Unterfranken vorgeschlagen, die Frist zur Durchführung des Stadtumbaus um 5 Jahre zu verlängern. Dies soll durch eine 2. Änderungssatzung zur Stadtumbausatzung erreicht werden.

Beschlussvorschlag

2. Änderungssatzung zur Stadtumbausatzung


Aufgrund von § 171d Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt der Markt Goldbach folgende:


2. Änderungssatzung

zur Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Gebiet „Ortsmitte/Gewerbebrache Rheinmetall“

§ 1

§ 3 (Festlegung der Frist zur Durchführung der Stadtumbaumaßnahme) 
wird wie folgt geändert:

Die Durchführung der Stadtumbaumaßnahme im Stadtumbaugebiet „Ortsmitte / Gewerbebrache Rheinmetall“ wird, in Anlehnung an die getroffenen Bestimmungen zur Durchführung der Sanierung im Rahmen der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ gemäß 142 Abs. 3 BauGB, auf 20 Jahre zeitlich befristet. 

§ 2 

Diese 2. Änderungssatzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 


Markt Goldbach, den 16.12.2024  




Sandra Rußmann
1. Bürgermeisterin                                                                

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§ 171a Stadtumbaumaßnahmen
(1) Stadtumbaumaßnahmen in Stadt- und Ortsteilen, deren einheitliche und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, können auch anstelle von oder ergänzend zu sonstigen Maßnahmen nach diesem Gesetzbuch nach den Vorschriften dieses Teils durchgeführt werden.
(2) Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden. Erhebliche städtebauliche Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen, namentlich für Wohnzwecke, besteht oder zu erwarten ist, oder wenn die allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung nicht erfüllt werden.
(3) Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, dass
1. die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft sowie den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung angepasst wird,
2. die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden,
3. innerstädtische Bereiche gestärkt werden,
4. nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden,
5. einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden,
6. brachliegende oder freigelegte Flächen einer nachhaltigen, insbesondere dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienenden städtebaulichen Entwicklung oder einer mit dieser verträglichen Zwischennutzung zugeführt werden,
7. innerstädtische Altbaubestände nachhaltig erhalten werden.

§ 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept
(1) Die Gemeinde legt das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest. Es ist in seinem räumlichen Umfang so festzulegen, dass sich die Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen.
(2) Grundlage für den Beschluss nach Absatz 1 ist ein von der Gemeinde aufzustellendes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen (§ 171a Absatz 3) im Stadtumbaugebiet schriftlich darzustellen sind. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

§ 171c Stadtumbauvertrag

§ 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen
(1) Die Gemeinde kann durch Satzung ein Gebiet bezeichnen, das ein festgelegtes Stadtumbaugebiet (§ 171b Absatz 1) oder Teile davon umfasst und in dem zur Sicherung und sozialverträglichen Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen die in § 14 Absatz 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen der Genehmigung bedürfen. Auf die Satzung ist § 16 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.
(2) Ist der Beschluss über die Aufstellung einer Satzung nach Absatz 1 gefasst und ortsüblich bekannt gemacht, ist § 15 Absatz 1 auf die Durchführung der Vorhaben und Maßnahmen im Sinne von Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 darf die Genehmigung nur versagt werden, um einen den städtebaulichen und sozialen Belangen Rechnung tragenden Ablauf der Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage des von der Gemeinde aufgestellten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (§ 171b Absatz 2) oder eines Sozialplans (§ 180) zu sichern. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls ein Absehen von dem Vorhaben oder der Maßnahme wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
(4) Die §§ 138, 173 und 174 sind im Gebiet der Satzung nach Absatz 1 entsprechend anzuwenden.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt dar. 

Anschließend erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

2. Änderungssatzung zur Stadtumbausatzung


Aufgrund von § 171d Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt der Markt Goldbach folgende:


2. Änderungssatzung

zur Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Gebiet „Ortsmitte/Gewerbebrache Rheinmetall“

§ 1

§ 3 (Festlegung der Frist zur Durchführung der Stadtumbaumaßnahme) 
wird wie folgt geändert:

Die Durchführung der Stadtumbaumaßnahme im Stadtumbaugebiet „Ortsmitte / Gewerbebrache Rheinmetall“ wird, in Anlehnung an die getroffenen Bestimmungen zur Durchführung der Sanierung im Rahmen der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“ gemäß 142 Abs. 3 BauGB, auf 20 Jahre zeitlich befristet. 

§ 2 

Diese 2. Änderungssatzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 


Markt Goldbach, den 16.12.2024  




Sandra Rußmann
1. Bürgermeisterin                                                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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17. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 17

Sachdarstellung

Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Keine Bekanntgaben!

Finanzielle Auswirkungen

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18. Termine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 18

Sachdarstellung

05.01.2025                15 Uhr                        Neujahrsempfang 

11.11.2025                                        Haxen-Essen MSC
11.11.2025                                        Christbaumaktion der Jugendfeuerwehr Goldbach

15.01./16.01.2025                                ZENTEC Workshop „Zielfoto 2.0“ – Zentren stärken

18.01.2025                12 Uhr                 Lakefleischessen VfR Goldbach

31.1./1.2.2025                                        FCU Faschingsgala

1.2.2025                                        Lakefleischessen Spielmannszug 

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19. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 60. Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2024 ö beschließend 19

Diskussionsverlauf

Es gab keine Anfragen und Anträge aus dem Gremium. 

Datenstand vom 17.01.2025 08:24 Uhr