Datum: 26.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:39 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Beratung und Beschlussfassung zu den künftigen Regelungen für den fließenden und ruhenden Verkehr in den Ortsstraßen Am Geisberg und Bergweg nach Abschluss der Straßenausbauarbeiten
4 Ortsstraße Sachsenhausen und Ortsstraße Altmutterweg im Abschnitt Einmündung Borngasse und Einmündung Sachsenhausen, Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung eines Streckenverbots für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen
5 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
6 Anfragen und Anträge

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1. Eröffnung und Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.06.2024 ö 1

Sachdarstellung

Eröffnung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder der Öffentlichkeit, der Presse und der Verwaltung.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit.

Erweiterung der Tagesordnung?

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende eröffnete um 17 Uhr die 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder, Herr Müller von der Presse und von der Verwaltung Herrn Knobloch und Herrn Amberg.

Weiter stellte sie ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in diese ein.

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.06.2024 ö 2

Sachdarstellung

Die Sitzungsniederschrift der 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.03.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Beschlussvorschlag

Die Sitzungsniederschrift der 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.03.2024 wird in vorliegender Form genehmigt

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 27.03.2024.

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift der 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.03.2024 wird in vorliegender Form genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Beratung und Beschlussfassung zu den künftigen Regelungen für den fließenden und ruhenden Verkehr in den Ortsstraßen Am Geisberg und Bergweg nach Abschluss der Straßenausbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.06.2024 ö beschließend 3

Sachdarstellung

In der Marktgemeinderatssitzung vom 14.10.2022 wurde die Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Sanierung der Ortsstraßen „Am Geisberg“ und „Bergweg“ vorgestellt und beschlossen.

Mit Abschluss der Bauarbeiten wird sich folgender Ausbauzustand ergeben:

  1. Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Borngasse bis zur Einmündung Bergweg
  • einseitiger gepflasterter Gehweg auf der Straßenseite mit den geraden Hausnummern
  • auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern befindet sich ein gepflasterter Seitenstreifen mit einer Breite von ca. 0,85 bis 2,55 m je nach Standort

  1. Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Bergweg bis zur Einmündung Altmutterweg
  • beidseitig gepflasterter Gehweg

  1. Am Geisberg – östliche Stichstraße
  • kein Trennprinzip, nur Mischverkehrsfläche

  1. Am Geisberg – westliche Stichstraße
  • niveaugleicher Ausbau ohne separat ausgewiesenen Gehweg
  • auf der nördlichen Straßenseite wird sich ein gepflasterter Seitenstreifen befinden mit einer Breite von ca. 2,50 m
  • auf dem Seitenstreifen werden an drei Stellen jeweils Parkstände durch andersfarbiges Pflaster ausgewiesen

  1. Bergweg – gesamter Abschnitt
  • einseitiger gepflasterter Gehweg auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern
  • auf der Seite mit den geraden Hausnummern befindet sich ein gepflasterter Seitenstreifen mit einer Breite von ca. 1,25 bis 1,45 m je nach Standort 


Im Januar 2018 wurden flächendeckend eine Vielzahl der Ortsstraßen als Tempo 30-Zonen ausgewiesen, so u. a. auch die beiden Ortsstraßen „Am Geisberg“ und „Bergweg“.  

Eine Tempo 30-Zone kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Tempo 30-Zonen kommen daher insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf in Betracht. 

Beide Ortsstraßen sollten grundsätzlich weiterhin Bestandteil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen-Konzeptes bleiben. Da die beiden unselbstständigen Stichstraßen (Stich-Ost und Stich-West) der Ortsstraße Am Geisberg jeweils einen anderen Ausbauzustand besitzen werden, könnte bei den Stichstraßen auch eine andere Verkehrsregelung angeordnet werden. 

An den Einmündungen der östlichen und westlichen Stichstraßen werden jeweils durchlaufende abgesenkte Bordsteine verbaut, sodass der aus den Stichstraßen einfahrende Verkehr wartepflichtig ist und keine Rechts-vor-links-Regel greift (§ 10 StVO). 

An der Einmündung Bergweg/Am Geisberg findet die Rechts-vor-links-Regelung Anwendung (§ 8 Abs. 1 StVO). Zur besseren Verdeutlichung für den Verkehrsteilnehmer sollten an der Einmündung Bergweg/Am Geisberg in Fahrtrichtung Am Geisberg sowie an der Einmündung Am Geisberg/Bergweg in Fahrtrichtung Borngasse jeweils sogenannte Haifischzähne (Zeichen 342) auf der Fahrbahn aufgebracht werden.

Für den aus dem Bergweg in den Altmutterweg einbiegenden Verkehr soll weiterhin Vorfahrt gewähren gelten (Zeichen 205).

Basierend auf dem künftigen Straßenausbauzustand werden vonseiten der Verwaltung im Übrigen die nachfolgenden Regelungen und Verkehrsbeschilderungen vorgeschlagen.

  1. Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Borngasse bis zur Einmündung Bergweg
  • Tempo 30-Zone
  • Das Parken ist nur auf der Straßenseite mit dem Seitenstreifen zulässig (ungerade Hausnummern); der befestigte Seitenstreifen ist beim Parken zwingend mit zu verwenden (§ 12 StVO).
  • Auf der Seite mit den geraden Hausnummern (Gehwegseite) wird durchgehend ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286     ). 


  1. Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Bergweg bis zur Einmündung Altmutterweg
  • Tempo 30-Zone
  • Regulierende Maßnahmen für den ruhenden Verkehr sind nach gegenwärtiger Einschätzung zunächst nicht geboten (Hinweis: bisher gab es in diesem Streckenabschnitt ebenfalls keine Beschränkungen).


  1. Am Geisberg – östliche Stichstraße
  • Der geringe Fahrbahnquerschnitt lässt ein Parken nicht zu.
  • Das Parken im Wendehammer sollte nach Möglichkeit unterbunden werden.
  • Es wäre sowohl die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (VBB) als auch die Anordnung einer Tempo 30-Zone vorstellbar. Ferner könnten auch keine „besonderen“ Regelungen getroffen werden.
  • Um die Aufstellung zusätzlicher „Parkverbotsschilder“ im Wendehammer zu vermeiden, wird die Anordnung eines VBB (Zeichen 325 ) vorgeschlagen.  


  1. Am Geisberg – westliche Stichstraße
  • Aufgrund des Ausbauzustands ist das Parken nur entlang der nördlichen Häuserzeile auf dem angelegten gepflasterten Seitenstreifen möglich.
  • Entlang der südlichen Häuserzeile ist das Parken zu unterbinden.
  • Prinzipiell wäre sowohl die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (VBB) als auch die Anordnung einer Tempo 30-Zone vorstellbar. Ferner könnten auch keine „besonderen“ Regelungen getroffen werden.
  • Gemäß beschlossener Ausführungsplanung werden auf dem gepflasterten Seitenstreifen lediglich 3 Parkstände durch eigenständige farbliche Absetzung gekennzeichnet. 
  • Aufgrund der ohnehin bereits feststehenden Art der baulichen Ausführung mit den drei gekennzeichneten Stellflächen und um die Aufstellung zusätzlicher „Parkverbotsschilder“ zu vermeiden, wird die Anordnung eines VBB (Zeichen 325 ) vorgeschlagen.


  1. Bergweg – gesamter Abschnitt
  • Tempo 30-Zone
  • Das Parken ist nur auf der Straßenseite mit dem Seitenstreifen zulässig (gerade Hausnummern); der befestigte Seitenstreifen ist beim Parken zwingend mit zu verwenden (§ 12 StVO).
  • Auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern (Gehwegseite) wird durchgehend ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286     )


In einem verkehrsberuhigten Bereich gelten für das Parken von Fahrzeugen zwei wichtige Besonderheiten:

  • Das Parken ist ausschließlich innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig. (Hinweis: Es ist davon auszugehen, dass aus verkehrsrechtlicher Sicht die für die westliche Stichstraße gewählte dreifache Farbabsetzung für Fahrbahn, Seitenstreifen und Parkstand diesem Kennzeichnungsgrundsatz genügen.)  

  • Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten ist das Parken vor der eigenen Zufahrt nicht gestattet. 


Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Beschlussvorschlag

Nach Abschluss der Bauarbeiten werden in den Ortsstraßen „Am Geisberg“ und „Bergweg“ die folgenden Regelungen für den fließenden und ruhenden Verkehr getroffen.


Beschluss „Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Borngasse bis zur Einmündung Bergweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. An der Einmündung Am Geisberg aus der Borngasse kommend ist der Beginn der Zone beidseitig der Verkehrsfläche durch Verkehrszeichen 274.1 und aus Gegenrichtung das Ende der Tempo 30-Zone durch Zeichen 274.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen). 

Entlang der Straßenseite mit den geraden Hausnummern (Gehwegseite) ist das Parken von Fahrzeugen zu unterbinden; in diesem Bereich wird ein durchgängiges eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286).


Beschluss „Bergweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. Eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 hat nicht zu erfolgen, da der Bergweg zu allen Seiten in eine Tempo 30-Zone mündet.  

An der Einmündung Bergweg/Am Geisberg gilt die Vorfahrtregel Rechts-vor-links. Zur Verdeutlichung wird auf der Fahrbahn das Zeichen 342 (Haifischzähne) aufgebracht. 

An der Einmündung Bergweg/Altmutterweg ist dem Verkehr im Altmutterweg Vorfahrt zu gewähren (Zeichen 205).  

Entlang der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern (Gehwegseite) ist das Parken zu unterbinden; es wird ein durchgängiges eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286).


Beschluss „Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Bergweg bis zur Einmündung Altmutterweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. Eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 hat nicht zu erfolgen, da dieser Streckenabschnitt zu allen Seiten in eine Tempo 30-Zone mündet.  

An der Einmündung Am Geisberg/Bergweg gilt für den talwärts fahrenden Verkehr die Vorfahrtregel Rechts-vor-links. Zur Verdeutlichung wird auf der Fahrbahn das Zeichen 342 (Haifischzähne) aufgebracht. Gleiche Regelung gilt für die Einmündung Am Geisberg/Altmutterweg.   


Beschluss „Am Geisberg – östliche Stichstraße“
Dieser Straßenabschnitt wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Beginn und Ende des verkehrsberuhigten Bereichs sind durch Zeichen 325.1 und 325.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen). 

Es werden keine Parkflächen gekennzeichnet. 


Beschluss „Am Geisberg – westliche Stichstraße“
Dieser Straßenabschnitt wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Beginn und Ende des verkehrsberuhigten Bereichs sind durch Zeichen 325.1 und 325.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen). 

Im Straßenabschnitt werden auf der nördlichen Seite auf dem befahrbaren Seitenstreifen insgesamt drei Parkstände gekennzeichnet; zwei Parkstände Höhe H-Nr. 39 und ein Parkstand Höhe H-Nr. 45.

Fahrbahn, Seitenstreifen und Parkstände sind jeweils farblich voneinander abgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand.

MGRin Elke Brandl könne sich den Empfehlungen der Verwaltung anschließen. Trotz Reduzierung der Stellplätze, seien die geplanten Parkmöglichkeiten ausreichend.

MGR Michael Schmerbauch könne sich ebenfalls den Empfehlungen der Verwaltung anschließen. Grundsätzlich hätte er sich aber gewünscht, dass die Gehwege über die Einmündungen hinaus durchgepflastert werden würden. Somit wäre ersichtlicher, dass in diesen Einmündungen kein rechts-vor-links gelte und die ausfahrende Fahrzeuge warten müssen. In der aktuellen Planung/Umsetzung werde nur ein abgerundeter Bordstein verbaut und das sei seiner Meinung nach zu wenig.

Herr Knobloch von der Verwaltung ergänzte, dass mit dem Bauamt gesprochen werde. Wo noch keine abgerundeten Bordsteine gesetzt wurden, könne angeregt werden, dass diese in der gleichen Höhe wie der gesamte Gehweg verbaut werden. Der östliche Stich des Geisbergs ist allerdings schon baulich fertigstellt und könne nicht mehr verändert werden.
Weiter müssen die Anwohner auch sensibilisiert werden, dass sie nicht auf den Seitenstreifen parken dürfen. Der entsprechende Hinweis erfolge über das Mitteilungsblatt und Social Media. Sollte dennoch auf den Seitenstreifen geparkt werden, könne zunächst ein Informationsbrief durch das Bürger- und Ordnungsamt an die Anwohner verteilt werden. Sollte dies kein Erfolg zeigen, werde der ZVAU das Gebiet vermehrt kontrollieren.

MGR Eric Zang sprach sich gegen den geplanten verkehrsberuhigten Bereich aus. An die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 7 km/h halten sich die meisten Verkehrsteilnehmer nicht.

Die Vorsitzende erwiderte, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich zwar meist nicht die 7 km/h eingehalten werden, aber eine kürzlich durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle in der Ringofenstraße ergab, eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 17 km/h. Das sei zwar immer noch schneller als zulässig, aber deutlich geringer als Tempo 30.
In der Ringofenstraße gab es auch einen Informationsbrief des Bürger- und Ordnungsamts mit der Bitte, sich an die rechtlichen Vorgaben eines verkehrsberuhigten Bereichs zu halten.
Diese Vorgehensweise sei auch für das Gebiet Geisberg/Bergweg denkbar. 

MGR Peter Bieber sprach sich für den verkehrsberuhigten Bereich aus, da auch nur wenige Anwohner davon betroffen seien. Hinsichtlich den erhöhten Bordsteinen bei Ausfahrten aus den verkehrsberuhigten Bereichen stimmte er MGR Michael Schmerbauch zu. Vor allem für ortsfremde Verkehrsteilnehmer wäre die Vorfahrtsregelung dadurch eindeutiger. 

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss 1

Beschluss „Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Borngasse bis zur Einmündung Bergweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. An der Einmündung Am Geisberg aus der Borngasse kommend ist der Beginn der Zone beidseitig der Verkehrsfläche durch Verkehrszeichen 274.1 und aus Gegenrichtung das Ende der Tempo 30-Zone durch Zeichen 274.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen). 

Entlang der Straßenseite mit den geraden Hausnummern (Gehwegseite) ist das Parken von Fahrzeugen zu unterbinden; in diesem Bereich wird ein durchgängiges eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss „Bergweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. Eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 hat nicht zu erfolgen, da der Bergweg zu allen Seiten in eine Tempo 30-Zone mündet.  

An der Einmündung Bergweg/Am Geisberg gilt die Vorfahrtregel Rechts-vor-links. Zur Verdeutlichung wird auf der Fahrbahn das Zeichen 342 (Haifischzähne) aufgebracht. 

An der Einmündung Bergweg/Altmutterweg ist dem Verkehr im Altmutterweg Vorfahrt zu gewähren (Zeichen 205).  

Entlang der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern (Gehwegseite) ist das Parken zu unterbinden; es wird ein durchgängiges eingeschränktes Halteverbot angeordnet (Zeichen 286).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss „Am Geisberg – Abschnitt von Einmündung Bergweg bis zur Einmündung Altmutterweg“
Der Straßenabschnitt bleibt weiterhin Teil des innerörtlichen Tempo 30-Zonen Verkehrskonzepts. Eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 274.1 hat nicht zu erfolgen, da dieser Streckenabschnitt zu allen Seiten in eine Tempo 30-Zone mündet.  

An der Einmündung Am Geisberg/Bergweg gilt für den talwärts fahrenden Verkehr die Vorfahrtregel Rechts-vor-links. Zur Verdeutlichung wird auf der Fahrbahn das Zeichen 342 (Haifischzähne) aufgebracht. Gleiche Regelung gilt für die Einmündung Am Geisberg/Altmutterweg.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss „Am Geisberg – östliche Stichstraße“
Dieser Straßenabschnitt wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Beginn und Ende des verkehrsberuhigten Bereichs sind durch Zeichen 325.1 und 325.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen). 

Es werden keine Parkflächen gekennzeichnet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss „Am Geisberg – westliche Stichstraße“
Dieser Straßenabschnitt wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Beginn und Ende des verkehrsberuhigten Bereichs sind durch Zeichen 325.1 und 325.2 zu beschildern (doppelseitiges Verkehrszeichen). 

Im Straßenabschnitt werden auf der nördlichen Seite auf dem befahrbaren Seitenstreifen insgesamt drei Parkstände gekennzeichnet; zwei Parkstände Höhe H-Nr. 39 und ein Parkstand Höhe H-Nr. 45.

Fahrbahn, Seitenstreifen und Parkstände sind jeweils farblich voneinander abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Ortsstraße Sachsenhausen und Ortsstraße Altmutterweg im Abschnitt Einmündung Borngasse und Einmündung Sachsenhausen, Beratung und Beschlussfassung über die Anordnung eines Streckenverbots für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.06.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung wurden Mitte der 2010er-Jahre im Rahmen der Bauabschnitte 1 und 2 weite Teile des Rathausumfeldes neu gestaltet. Im Rahmen der beiden Bauabschnitte wurden Fahrbahn und Gehwege der 

  • Ortsstraße Sachsenhausen im Abschnitt zwischen Einmündung Aschaffenburger Straße und der neu geschaffenen Hofgasse 
  • Ortsstraße Altmutterweg im Abschnitt zwischen den Eimündungen Borngasse und Sachsenhausen (niveaugleicher Ausbau ohne separate Gehwege) 

umfassend erneuert. 

Die Fahrbahnoberflächen im betreffenden Abschnitt des Altmutterwegs sowie im Sachsenhausen zwischen Hausnummer 11 und der Einmündung Hofgasse sind gepflastert. 

Der Unterbau und der gepflasterte Fahrbahnbelag sind für ein regelmäßiges Befahren mit schweren Fahrzeugen nicht geeignet, eine derartige Beanspruchung der Fahrbahn war im Übrigen seinerzeit auch nicht beabsichtigt.  

Aufgrund des erhöhten Fußgängeraufkommens im Rathausquartier, der erhöhten Aufenthaltsfunktion sowie dem geringen Durchgangsverkehr wurde für die Straße Sachsenhausen sowie den betreffenden Abschnitt des Altmutterwegs eine Zonengeschwindigkeit von weniger als 30 km/ angeordnet, d. h. ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. 

Seit mehreren Monaten wird die Ortsstraße Sachsenhausen vermehrt von schweren Lkws durchfahren (z. B. Kipper, Tieflader). Bei den Fahrzeugen handelt es sich stets um sogenannten Schleichverkehr. Dieses Benutzungsverhalten entspricht nicht dem Sinn und Zweck des verkehrsbehördlich angeordneten Geschäftsbereichs. Nach Einschätzung der Verwaltung ist nicht davon auszugehen, dass sich das geschilderte Benutzungsverhalten ohne Gegenmaßnahmen ändern wird. Um daraus resultierenden Schäden am Unter- und Oberbau vorzubeugen und der Anordnung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs gerecht zu werden, sollte ein Streckenverbot für schwere Fahrzeuge angeordnet werden. 

Aus Sicht der Verwaltung stellt die Anordnung eines Streckenverbots für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel zum Schutz der straßenbaulichen Infrastruktur dar. 

Ein derartiges Streckenverbot müsste überdies auch auf den betreffenden Streckenabschnitt des Altmutterwegs gelten. 

Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. 

Beschlussvorschlag

Für die Ortsstraße Sachsenhausen wird ein Streckenverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen angeordnet. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Der betreffende Streckenabschnitt ist mit VZ 253  und ZZ 1053-33    zu beschildern. In der Hauptstraße und Aschaffenburger Straße hat als Vorankündigung eine Beschilderung mit VZ 253  , ZZ 1053-33  und ZZ 1000‑11    bzw. 1000‑21    zu erfolgen.

Für die Ortsstraße Altmutterweg im Abschnitt zwischen den Einmündungen Borngasse und Sachsenhausen (Einrichtungsverkehr) ist gleichermaßen zu verfahren.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§§ 44 und 45 StVO, Abschnitt 6 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 (Vorschriftzeichen)

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand. 

MGR Peter Bieber äußerte, dass das die richtige Entscheidung der Verwaltung sei. Allerdings äußerte er Bedenken hinsichtlich des Anlieferverkehrs. Vor allem bei Festen befahren die Straße mehrere Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Somit müsste es eine Regelung für den Anliegerverkehr geben.

Herr Knobloch von der Verwaltung antwortete, dass das Verkehrsschild „Anlieger frei“ ergänzt werden könne.

Anschließend erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Für die Ortsstraße Sachsenhausen wird ein Streckenverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen angeordnet. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Der betreffende Streckenabschnitt ist mit VZ 253  und ZZ 1053-33    zu beschildern. In der Hauptstraße und Aschaffenburger Straße hat als Vorankündigung eine Beschilderung mit VZ 253  , ZZ 1053-33  und ZZ 1000‑11    bzw. 1000‑21    zu erfolgen. Zusätzlich erfolgt die Beschilderung mit dem VZ 1020-30 „Anlieger frei“.

Für die Ortsstraße Altmutterweg im Abschnitt zwischen den Einmündungen Borngasse und Sachsenhausen (Einrichtungsverkehr) ist gleichermaßen zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.06.2024 ö 5

Sachdarstellung

Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Keine Bekanntgaben! 

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6. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.06.2024 ö 6

Diskussionsverlauf

Öffentliche Parkplätze im Hessenweg 
MGR Eric Zang sagte, dass die öffentlichen Parkplätze im Hessenweg aktuell stark zugewachsen seien. 

Herr Knobloch von der Verwaltung antwortete, dass dies an den Bauhof weitergegeben werde. Aufgrund der aktuell starken Vegetation, könnte es jedoch etwas dauern bis der Missstand behoben werde. 

Datenstand vom 25.07.2024 17:23 Uhr