Datum: 17.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Ortsbehördliche Behandlung von Bauanträgen
3.1 Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)
3.2 Bauantrag: Nutzungsänderung Wohnraum zu Büro, Dr.-Leißner-Str. 1, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 21
3.3 Bauantrag: Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen, Eisertstraße 1, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 6617/5
4 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
5 Anfragen und Anträge

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1. Eröffnung und Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 1

Sachdarstellung

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung. 

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest und erkundigt sich nach Anträgen zur Tagesordnung.

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 2

Sachdarstellung

Die Vorsitzende bittet um Genehmigung der Sitzungsniederschrift der 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13.05.2024.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift der 49. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13.05.2024 wird in vorliegender Form gebilligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Ortsbehördliche Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 3
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3.1. Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 3.1

Sachdarstellung

Gemäß Art. 58 BayBO kann die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2, § 12 BauGB) liegt und die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften (Art. 81 Abs. 1 BayBO) sowie des Art. 58 BayBO gewahrt sind. 

Folgende Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bei der Marktgemeinde Goldbach eingereicht und abschließend bearbeitet:

  • Nutzungsänderung Büro- und Geschäftsgebäude;
    Am Sägewerk 10, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 3300/4

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Es bedarf keiner Beschlussfassung. 

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3.2. Bauantrag: Nutzungsänderung Wohnraum zu Büro, Dr.-Leißner-Str. 1, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 3.2

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach gem. § 34 BauGB zu bewerten.

Geplant ist die Nutzungsänderung von Wohnraum zu Büro. 

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Festlegungen des Flächennutzungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden. 

Das Vorhaben verursacht keine Änderung der GRZ und GFZ. 

Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach ist für die Nutzung als Bürofläche 1 Stellplatz nachzuweisen.
Der bestehenden Wohneinheit wird ebenfalls 1 Stellplatz zugeordnet. 
Insgesamt sind 2 Stellplätze auf dem Grundstück vorzuhalten. 

Der Bauherr weist 2 Stellplätze auf dem Grundstück nach. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§ 34 BauGB

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.

MGR Oliver Binz erkundigt sich nach der tatsächlichen Verfügbarkeit der Garage als Stellfläche.

Frau Becker entgegnet, dass die Garage vorhanden und anfahrbar sei. Eine derzeitige sowie zukünftige Nutzung könne im Rahmen des Bauantragsverfahrens nicht geprüft werden.  

Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag: Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen, Eisertstraße 1, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 6617/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 3.3

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Bobenhäuser-Ningesberg-Hilpernstein“.

Geplant ist der Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen.

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden.

Der Bebauungsplan „Bobenhäuser-Ningesberg-Hilpernstein“ setzt eine GRZ von 0,40 und eine GFZ von 1,20 fest. Die zulässige Grundfläche darf gem. § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,60.

Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,28, eine GRZ 2 von 0,52 und eine GFZ von 0,57 auf.

Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach sind für dieses Vorhaben 2 Stellplätze vorzuweisen. 

Der Bauherr weist 5 Stellplätze auf dem o. g. Grundstück nach. 

Für dieses Bauvorhaben beantragt der Bauherr folgenden Abweichungsantrag:

Abweichung vom Art. 31 BayBO „Rettungswege“ für den zweiten baulichen Rettungsweg aus dem Dachgeschoss.

Die Prüfung dieses Abweichungsantrages obliegt dem Landratsamt Aschaffenburg. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§ 30 BauGB

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Gemäß Art. 52 Abs. 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 13.05.2024

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1 und 2: Gebäudeautomation: Vorstellung und Freigabe der Nachträge 1 und 2
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Nachträge Nr. 1 und 2. Durch Massenmehrungen entstehen Mehrkosten in Bezug auf den Hauptauftrag. Diese werden ebenfalls bewilligt.

Beschluss:
Vorstellung der Ergebnisse zur Machbarkeitsstudie "Entwicklung des Grundstücks Kapellenstraße 14; Fl. Nr. 9084/5"; Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Variante als Grundlage eines möglichen Bauleitplanverfahrens "Lehmkaute"
Der von der Verwaltung vorgestellte, weitere Ablauf; Aufnahme städtebauliche Planungen und Behandlung in einer der nächsten Sitzungen im Marktgemeinderat, wird mitgetragen.

Beschluss:
Erneuerung der Wasserleitung "Handberger Weg/Eisertstraße"; Hauptwasserleitung, im Bereich des Hochbehälters, hier: Vorstellung erster Voruntersuchungen
Die Vorstellung der Voruntersuchungen wird zur Kenntnis genommen. Das dargestellte Projekt soll planerisch fortgeschrieben und weiterentwickelt werden (Grundlagenermittlung, Erstellung einer Vorentwurfsplanung samt Kostenschätzung).

Beschluss:
BV: Erneuerung der Wasserleitung "Handberger Weg/Eisertstraße" im Bereich des Hochbehälters, hier: Vergabe der Planungsleistung der Leistungsphasen 1 und 2
Der Auftrag für die Planungsleistung der Leistungsphasen 1 und 2 zum Projekt:
Erneuerung der Wasserleitung "Handberger Weg/Eisertstraße" im Bereich des Hochbehälters, wird an das Ingenieurbüro SIK GmbH, Aschaffenburg, vergeben.

Beschluss:
BV: Straßensanierung am Geisberg und Bergweg, hier: Sachstandsbericht zur möglichen Sicherung einer privaten Stützwand "Am Geisberg 17"
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag samt Planungsprozess zum Neubau der privaten Stützwand an die Firma Stix, Niedernberg zu vergeben. 
Grundlage bilden die Ausschreibungspreise nach Urkalkulation.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Abbruch- und Rohbauarbeiten: Vergabevorschlag und Beauftragung der wirtschaftlichsten Bieterfirma
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe der Abbruch- und Rohbauarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach erfolgter EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren.

Beschluss:
BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen, Decke und Beleuchtung: Lüftungsanlage: Freigabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach nationaler Ausschreibung im beschränkten Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma.

Finanzielle Auswirkungen

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5. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 17.06.2024 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Bodenrichtwerte ab 01.01.2024

Die Vorsitzende und Herr Brückner informieren, dass die aktuellen Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2024) veröffentlicht wurden. 
Im Bereich des Hauptortes erfolgte eine Steigerung der Richtwerte um ca. 5 – 7 %. Die Gemarkung Unterafferbach verzeichne eine Steigerung von ca. 10 – 17 %. 

MGR Paul Mann erkundigt sich, ob sich dies auf aktuelle Grundstücksverhandlungen bzw. laufende Verfahren auswirke. 

Herr Brückner bejaht dies, sofern keine konkreten Verträge in Bezug auf die vorherigen Bodenrichtwerte geschlossen seien. 

Kinderspielplatz Wiesenstraße Unterafferbach

MGR Heinrich Schwind gibt eine Bürgeranfrage bzgl. des Kinderspielplatzes in der Wiesenstraße Unterafferbach weiter. 
Der Bürger erkundigt sich nach den geplanten Änderungen sowie der fehlenden Unterrichtung angrenzender Anwohner. 

Die Vorsitzende sowie die Herren Brückner und Fischer entgegnen, dass es sich lediglich um Voruntersuchungen bzgl. der Anpassung und Erweiterung der Spielflächen und Geräte handle. Derartige Änderungen seien verfahrensfrei, weshalb keine Information umliegender Bürger erfolgte. 
MGR Heinrich Schwind informiert über die nächtliche Nutzung des Platzes durch Jugendliche. Er bittet um Beachtung, dies durch die baulichen Änderungen/ Erweiterungen nicht zu fördern. 


Rohrbruch Hauptstraße 21 Goldbach

MGRin Birgit Schneider erkundigt sich nach der Ursache der Baumaßnahme vor der Hauptstraße 21. 

Die Vorsitzende informiert, dass es sich um einen Rohrbruch handelt. 

Datenstand vom 17.07.2024 08:25 Uhr