Datum: 05.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Ortsbehördliche Behandlung von Bauanträgen
3.1 Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus, Lorenz-Heim-Str. 57, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 2455/35 u. 2455/8
3.2 Tektur: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Karl-Heeg-Str. 17-19, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 1950/4
4 Städtebauförderung: Bedarfsmitteilung 2025
5 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
6 Anfragen und Anträge

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1. Eröffnung und Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 05.08.2024 ö beschließend 1

Sachdarstellung

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses, die Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung sowie die Öffentlichkeit. 

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest und erkundigt sich nach Anträgen zur Tagesordnung. 

Seitens der Verwaltung wird um die Erweiterung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um die Tagesordnungspunkte 
11 „BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen, Decke und Beleuchtung: Zimmererarbeiten: Freigabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach nationaler Ausschreibung im freihändigen Vergabeverfahren“ und
12 „BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen, Decke und Beleuchtung: Dachdecker- und Spenglerarbeiten: Freigabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach nationaler Ausschreibung im freihändigen Vergabeverfahren“ 
gebeten. 

Beschluss

Die Tagesordnung der 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wird um die Tagesordnungspunkte 11 und 12 des nichtöffentlichen Teils erweitert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 05.08.2024 ö beschließend 2

Sachdarstellung

Die Vorsitzende bittet um Genehmigung der Sitzungsniederschrift der 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.07.2024.

Beschlussvorschlag

Die Sitzungsniederschrift der 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.07.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift der 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.07.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Ortsbehördliche Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 05.08.2024 ö beschließend 3
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3.1. Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus, Lorenz-Heim-Str. 57, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 2455/35 u. 2455/8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 05.08.2024 ö beschließend 3.1

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Hösbacher Weg 2. Änderung“.

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses.

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden.

Der Bebauungsplan „Hösbacher Weg 2. Änderung“ setzt eine GRZ von 0,40 und eine GFZ von 1,20 fest. Die zulässige Grundfläche darf gem. § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,60.

Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,26, eine GRZ 2 von 0,54 und eine GFZ von 0,48 auf.

Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach sind für dieses Vorhaben 2 Stellplätze nachzuweisen.

Es werden zwei Stellplätze auf dem Grundstück errichtet.

Für die Errichtung des Einfamilienwohnhauses beantragen die Bauherren folgende Befreiung: 

  • Errichtung eines Einzelhauses anstelle eines Doppelhauses

Dieser Antrag wird wie folgt begründet:

Aufgrund der Zusammenlegung von zwei Grundstücken wurde das Gebäude mittig auf dem neu zu bildenden Grundstück platziert. 
Die Bebauung kommt innerhalb der Baugrenze zum Liegen und hält alle weiteren Vorgaben des Bebauungsplans ein. 
Die beantragte Befreiung berührt nicht die Grundzüge der Bauleitplanung, ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 

Eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB stellt eine Einzelfallentscheidung dar.

Das o. g. Vorhaben wurde mit Vorbescheid gem. Art. 71 BayBO (Bescheid vom 17.10.2023) behandelt.   
Im Rahmen dieses Vorbescheides wurde die Errichtung eines Einzelhauses befürwortet.
Des Weiteren wurde angeführt, dass aufgrund der Verschmelzung der Flurstücke die Festsetzung der zwingenden Grenzbebauung bei Doppelhäusern entfällt. 
Als Auflage wurde die Verschmelzung der Flurstücke 2455/8 und 2455/35 gefordert.

Die Verschmelzung ist Bestandsteil des Grundstückskaufvertrages und durch das zuständige Notariat zu veranlassen. 
Nach telefonischer Auskunft des Grundbuchamtes an den Bauherren vom 30.07.2024, wurde die Verschmelzung am 03.07.2024 vollzogen. 

Die städtebaulichen Anforderungen des Bebauungsplans sind gewahrt. 

Im vorliegenden Fall wird die Errichtung eines Einzel- statt Doppelhauses seitens der Verwaltung befürwortet.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die beantragte Befreiung wird befürwortet.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Bebauungsplan „Hösbacher Weg 2. Änderung“
§ 31 Abs. 2 BauGB

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die beantragte Befreiung wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.2. Tektur: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Karl-Heeg-Str. 17-19, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 1950/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 05.08.2024 ö beschließend 3.2

Sachdarstellung

Beschlussvorlage der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss vom 20.07.2020

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Sätz-Helle-Nordteil Erweiterung“.

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses.

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO zugordnet werden. 

Der Bebauungsplan „Sätz-Helle-Nordteil Erweiterung“ setzt eine GRZ von 0,40 und GFZ von 1,20 fest. Die zulässige Grundfläche darf gemäß § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,60.

Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,15, eine GRZ 2 von 0,29 und eine GFZ von 0,58 auf. 

Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach sind für dieses Vorhaben 2 Stellplätze nachzuweisen.

Der Bauherr weist 6 Stellplätze in einer Tiefgarage und 1 Stellplatz vor dem Haus nach.

Für dieses Bauvorhaben beantragt der Bauherr folgende Befreiungen:

  1. Geringfügige Überschreitung (38,01 m²) des Baufensters der Tiefgarage (unterirdisch).

Dies begründet der Bauherr wie folgt:
Die kurze Überschreitung der Tiefgarage ist überdeckt.

  1. Treppe außerhalb der Baugrenze 

Dies begründet der Bauherr wie folgt:
a, Bedingt durch das natürliche vorhandene Gelände im Norden (Eingang), haben wir vorsichtshalber die 3 Treppenstufen zeichnerisch dargestellt.
b, Schutz vor Oberflächenwasser (bei starkem Regen), damit bei der Hauseingangstüre kein Wasser eindringen kann.
c, Aus architektonischen optischen Gründen.
d, Wenn man die gezeichnete Nordansicht genau ansieht, liegt die Straße (mit Gefälle) mittig auf der Höhe des Eingang-Niveaus. Wir werden in der Ausführungsplanung (Zusammen mit dem Kollegen Amberg, Goldbach) dann entscheiden, ob evtl. eine Stufe ausreichend sein könnte (Fazit: Die gezeichnete 3-stufige-Treppe ist eine Vorsichtsmaßnahme, um bei der Bauausführung den optimalen technischen Zugang zu ermöglichen.)

Der Bebauungsplan „Sätz-Helle-Nordteil Erweiterung“ beinhaltet folgende Regelung:
„Zur Einhaltung der festgesetzten Wandhöhe sind Auffüllungen, Abgrabungen und Stützmauern bis 0,80 m Höhe zulässig. Darüber hinausgehende Geländeveränderungen sind mit dem Bauantrag besonders zu begründen.“

Der Bauherr begründet die Abgrabungen im Bereich des Untergeschosses wie folgt:
a, Bedingt durch den natürlichen Geländeverlauf ist eine teilweise Abgrabung zwingend notwendig, damit eine optimale Belichtung der Wohnräume ermöglicht wird.
b, Ein optimaler ebenerdiger Zugang der Wohnräume (Wohnen, Essen und Küche) zur Wiese. Dadurch wird ein Barrierefreier-Ausgang ermöglicht.
c, Besonders Wichtig: Bedingt dadurch können Kleinstkinder gefahrenlos mit dem Bobby-Car bzw. mit dem Fahrrädchen das daraus entstehende ebene Gelände nutzen. Gefahrenquellen für Kinder sind dadurch ausgeschlossen.
d, Auch im Hinblick bzgl. der Karl-Heeg-Str. bedeutet es eine optische Verbesserung.
e, Nachbarrechtliche Belange werden nicht berührt.

Folgende Änderungen sind im Rahmen der Tekturplanung vorgesehen: 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Sätz-Helle“ und „Sätz-Helle-Nordteil Erweiterung“. 

Geplant ist die 

  • Errichtung einer Einfriedungsmauer mit einer Höhe von 1,15 m
  • Errichtung von zwei Torpfosten im Eingangsbereich mit einer Höhe von 1,70 m 
  • Errichtung einer Stützmauer zur Geländesicherung des Nachbargrundstücks 
  • Errichtung eines Schwimmbeckens als Nebenanlage
  • Anpassung der Zufahrt zur Tiefgarage

Für diese Tekturplanung beantragen die Bauherren folgende Befreiungen:

  • Befreiung der Einfriedungshöhe auf 1,15 m inkl. Abdeckung statt 0,40 m 
  • Befreiung der Eingangs-/Torpfosten auf 1,70 m inkl. Abdeckung statt 0,40 m 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 

Gemäß des Bebauungsplans „Sätz-Helle-Nordteil Erweiterung“ ist eine maximale straßenseitige Einfriedungshöhe von 1,0 m, davon 0,40 m als Sockelmauer, zulässig. 

Die Bauherren planen die Errichtung einer Einfriedungsmauer mit einer Gesamthöhe von 1,15 m. 
Im Eingangsbereich ist die Herstellung von zwei Torpfosten, mit einer Gesamthöhe von 1,70 m vorgesehen.

Die Verwaltung sieht die einheitliche Gestaltung des Straßenzuges nicht gefährdet. 
Das Grundstück umfasst die Geltungsbereiche von zwei Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan „Sätz-Helle“ sieht eine Einfriedungshöhe von 1,30 m vor. 
Die Höhe der Torpfosten ist auf den Eingangsbereich beschränkt und stellt keinen Präzedenzfall für die zukünftige Errichtung von Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 1,70 m dar. 

Seitens der Verwaltung werden diese Befreiungen befürwortet. 

Die vorgenannte Vorgehensweise wurde weiter im Rahmen einer Ortseinsicht vom 23.07.2024 mit den zuständigen Sachbearbeitern des Landratsamtes Aschaffenburg in dieser Form abgestimmt. Das Landratsamt trägt die geplanten Befreiungen in Art und Umfang mit. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Befreiungen werden befürwortet. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.

Herr Brückner berichtet über den Ortstermin, welcher gemeinsam mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Bauaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg, der Bauverwaltung des Marktes Goldbach sowie den Bauherren und deren Planern stattfand. 
Er erläutert die notwendigen Änderungen sowie daraus resultierenden Befreiungen. 

MGR Oliver Binz erkundigt sich nach Vergleichsfällen in direkter Umgebung.

Herr Brückner antwortet, dass das gegenüberliegende Wohnhaus eine Einfriedungsmauer in gleicher Höhe aufweise. Dieses Gebäude liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sätz-Helle“. 

MGRin Birgit Schneider merkt an, dass ein einheitliches Straßenbild gewahrt werden solle. Das Grundstück liege in zwei Bebauungsplänen. Nach korrekter Ausführung könne bis zur Grenze des Geltungsbereichs „Sätz-Helle“ eine Mauer in Höhe von 1,30 m, im Bereich des Bebauungsplans Sätz-Helle-Nordteil Erweiterung eine Mauer von 0,40 mit einem Zaun von 0,60 m errichtet werden. Dies störe das Straßenbild nach Ihrer Auffassung deutlicher, als die durchgängige Mauer mit 1,15 m Höhe. 

MGR Heinrich Schwind erkundigt sich, in welchem Geltungsbereich die Torpfosten stehen.

Herr Brückner antwortet, dass sich diese im Bereich des Bebauungsplans „Sätz-Helle-Nordteil Erweiterung“ befinden. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Befreiungen werden befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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4. Städtebauförderung: Bedarfsmitteilung 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 05.08.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Im Rahmen der Städtebauförderung ist jährlich die entsprechende Bedarfsmitteilung (Mittelanmeldung) für das folgende Haushaltsjahr aufzustellen.
Die Bedarfsmitteilung ist der Regierung von Unterfranken sowie dem örtlichen Landratsamt vorzulegen. 

Die Bedarfsmitteilung soll verdeutlichen, welche Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ / Zusatzprogramm „Innen statt Außen“ im kommenden Jahr beantragt und ggf. bewilligt werden sollen.

Der Entwurf der Bedarfsmitteilung 2025 wurde der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen für 2025 zu berücksichtigen:

-        Fortschreibung Rahmenplan „Rathausquartier/ Keltereiviertel“; als Grundlage soll dabei die Machbarkeitsstudie zum Rathausplatz / Altes FFW Haus dienen; MGR Beschluss vom 12.04.2024
-        Fortschreibung ISEK und VU
-        Kommunales Förderprogramm 2025 - 2026
-        Stadtumbaumanagement 2025 - 2026
-        Sanierungsberatung 2025 - 2026

Beschlussvorschlag

Die Bedarfsmitteilung 2025 wird in der vorliegenden Fassung vom 17.07.2024 festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung 2025 der Regierung von Unterfranken sowie dem Landratsamt Aschaffenburg vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Städtebauförderungsrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt. 
Sie informiert, dass sich die Förderung in Kombination mit dem Projekt „Innen statt Außen“ auf bis zu 90 % erhöht hat. 
Sie erläutert die für das Haushaltsjahr 2025 in den Haushaltsplan eingestellten Fördermittel. 

MGR Heinrich Schwind erkundigt sich, ob der vor dem MGH geplante Trinkwasserbrunnen in dieses Förderprogramm aufgenommen werden könne.

Herr Brückner verneint dies. Die Kosten des Trinkwasserbrunnens fallen unter die Bagatellgrenze. 

Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Die Bedarfsmitteilung 2025 wird in der vorliegenden Fassung vom 17.07.2024 festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilung 2025 der Regierung von Unterfranken sowie dem Landratsamt Aschaffenburg vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 05.08.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Gemäß Art. 52 Abs. 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 15.07.2024

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Elektroarbeiten: Freigabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung zur Auftragsvergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach Abschluss des Vergabeverfahrens, wenn die Auftragssumme nach Prüfung 10 % des Angebotspreises nicht übersteigt.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Abbruch- und Rohbauarbeiten: Vorstellung der Vergabe der Arbeiten nach EU-weiter Ausschreibung
Die Vergabe wird durch den Bau- und Umweltausschuss billigend zur Kenntnis genommen.

Beschluss:
BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen: Austausch der Schwallwasserleitung: Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Aufhebung der Ausschreibung
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Aufhebung der Ausschreibung zum Austausch der Schwallwasserleitung sowie die erneute Ausschreibung im beschränkten Vergabeverfahren.

Beschluss:
BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen: Austausch Beleuchtung gegen LED Leuchten: Vorstellung und Vergabe der Arbeiten nach freihändiger Vergabe
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe der Elektroarbeiten zum Austausch der Beleuchtung gegen LED Leuchten an die Fa. E-Werk Goldbach/Hösbach.

Beschluss:
BV: Erneuerung Heizungssystem Feuerwehrhaus Goldbach, Jahnstraße 6; Vorstellung und Freigabe des Honorarangebotes für die Fachplanung HLS
Der Bau- und Umweltausschuss billigt auf Basis der Variante 2 zur Erneuerung des Heizungssystems die Vergabe der Ingenieurleistung „Technische Ausrüstung“ an das Ingenieurbüro Sommer + Staab aus Goldbach zu den genannten Parametern.

Beschluss:
Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Vergabe der Sanierungsberatung 2025/2026 an das Büro BMA, 97851 Rothenfels
Der Markt Goldbach schließt unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Unterfranken einen Dienstleistungs- und Beratervertrag mit dem Architekturbüro BMA, 97851 Rothenfels über die Leistungserbringung der Sanierungsberatung ab. Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre (01.01.2025 – 31.12.2026).

Finanzielle Auswirkungen

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6. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 05.08.2024 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Fahrradboxen an der Tankstelle Fastned

MGR Oliver Binz erkundigt sich nach der Belegung/ Frequentierung der Fahrradboxen an der Elektrotankstelle Fastned.

Die Verwaltung kann hierzu keine aussagekräftigen Daten vorlegen, da weder Einnahmen generiert werden, noch ein Monitoring stattfinde. 

Land- und forstwirtschaftliche Wege/ Feldwege Gemarkung Goldbach/ Unterafferbach

MGRin Cindy Reißing lobt die Sanierung der land- und forstwirtschaftlichen Wege im Gemarkungsbereich Goldbach und Unterafferbach. 

Datenstand vom 24.09.2024 09:38 Uhr