Datum: 16.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Ortsbehördliche Behandlung von Bauanträgen
3.1 Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)
3.2 Bauantrag: Anbau Garage für Zweiräder u. Neuerrichtung Pavillon, Jahnstr. 27, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 4102
3.3 Bauantrag: Umbau der Spitzgauben durch Errichtung Zwerchgiebel u. Gaube m. Flachdach, Aufdach-/ Außenwanddämmung, Am Geisberg 57 b, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 6500/235
3.4 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung; Balkonerweiterung und -anbau, Errichtung von 2 Zwerchgiebeln, Dammer Weg 33, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 5662
3.5 Bauantrag: Neubau Halle, Hessenweg, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 4075
4 BV: Beratung und Beschlussfassung bezüglich Schäden durch Baumwurzeln am Parkplatz An der Heilquelle
5 Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Errichtung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens im Bereich der Ortsmitte Goldbach
6 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
7 Anfragen und Anträge

zum Seitenanfang

1. Eröffnung und Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 1

Sachdarstellung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung. 

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest und erkundigt sich nach Anträgen zur Tagesordnung. 

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 2

Sachdarstellung

Der Vorsitzende bittet um Genehmigung der Sitzungsniederschrift der 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.08.2024. 

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift der 52. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.08.2024 wird in vorliegender Form gebilligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Ortsbehördliche Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 3
zum Seitenanfang

3.1. Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 3.1

Sachdarstellung

Sachdarstellung:
Gemäß Art. 58 BayBO kann die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2, § 12 BauGB) liegt und die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften (Art. 81 Abs. 1 BayBO) sowie des Art. 58 BayBO gewahrt sind. 

Folgende Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bei der Marktgemeinde Goldbach eingereicht und abschließend bearbeitet:

  • Neubau einer Doppelhaushälfte mit zwei Stellplätzen;
    Emanuel-Krebs-Str. 19, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 2455/38

  • Neubau Einfamilienhaus mit Carport;
    Lorenz-Heim-Straße 58, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 2455/15

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Es bedarf keiner Beschlussfassung. 

zum Seitenanfang

3.2. Bauantrag: Anbau Garage für Zweiräder u. Neuerrichtung Pavillon, Jahnstr. 27, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 4102

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 3.2

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach gemäß § 34 BauGB zu bewerten.

Geplant ist der Anbau einer Garage für Zweiräder sowie die Neuerrichtung eines Pavillons.

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Festlegungen des Flächennutzungsplans einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zugeordnet werden. 
In einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ist gemäß § 17 BauNVO eine GRZ von 0,60 und eine GFZ von 1,20 festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf gemäß § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,80.
In einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind die GRZ sowie GFZ an die umliegende Bebauung anzupassen. Die gemäß §§ 17, 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO festgesetzten Maße stellen Orientierungswerte dar.  

Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,32, eine GRZ 2 von 0,73 und eine GFZ von 0,65 auf. 

Für dieses Vorhaben sind keine Stellplätze nachzuweisen. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§ 34 BauGB

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Bauantrag: Umbau der Spitzgauben durch Errichtung Zwerchgiebel u. Gaube m. Flachdach, Aufdach-/ Außenwanddämmung, Am Geisberg 57 b, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 6500/235

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 3.3

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Mattes-Geisberg-Altmutterweg“.

Geplant ist der Umbau der Spitzgauben durch die Errichtung eines Zwerchgiebels und einer Gaube mit Flachdach sowie die Aufdach-/ Außenwanddämmung.

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden.

Der Bebauungsplan „Mattes-Geisberg-Altmutterweg“ setzt eine GRZ von 0,40 und eine GFZ von 1,20 fest. Die zulässige Grundfläche darf gem. § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,60.

Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,25, eine GRZ 2 von 0,51 und eine GFZ von 0,70 auf.

Für dieses Bauvorhaben sind keine weiteren Stellplätze nachzuweisen.

Die Bauherren beantragen folgende Befreiung von o. g. rechtsverbindlichem Bebauungsplan:

  1. Breite der Gaube ca. 2,80 m statt max. 1/3 der Trauflänge

Diesen Antrag begründen die Bauherren wie folgt:

  1. Die Breite der Gaube von 2,80 m ist größer als 1/3 der Trauflänge, jedoch kleiner als die bisherige Breite der Spitzgaube von 3,60 m und fügt sich in das Gesamtbild der Dachfläche ein. 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

  1. Die Überschreitung der Festsetzung „Gaubenlänge insgesamt höchstens 1/3 der Trauflänge“ wird befürwortet. Die Errichtung eines Giebels ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro aufgrund der Leitungsstruktur der Entwässerung nicht umsetzbar. Die Breite der Gaube orientiert sich an der Größe des an der gegenüberliegenden Gebäudeseite befindlichen Zwerchgiebels. In neueren bzw. zukünftigen Bebauungsplänen erfolgt die Festsetzung „Gaubenlänge ½ der Gebäudelänge“. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Befreiung wird befürwortet. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Bebauungsplan „Mattes-Geisberg-Altmutterweg“
§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende und Frau Becker geben den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Befreiung wird befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.4. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung; Balkonerweiterung und -anbau, Errichtung von 2 Zwerchgiebeln, Dammer Weg 33, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 5662

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 3.4

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Südlich des Dammer Weges“. 

Mit Schreiben vom 19.08.2024 beantragt der Bauherr die Verlängerung der Baugenehmigung. 

Seit der Baugenehmigung vom 15.11.2016 ergaben sich keine baurechtlichen Änderungen, welche einer Verlängerung entgegenstehen. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Goldbach befürwortet die Verlängerung der Baugenehmigung vom 15.11.2016. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Bebauungsplan „Südlich des Dammer Weges“

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Goldbach befürwortet die Verlängerung der Baugenehmigung vom 15.11.2016. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.5. Bauantrag: Neubau Halle, Hessenweg, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 4075

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 3.5

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Jahnstraße-Süd“.

Geplant ist der Neubau einer Halle.

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einer privaten Grünfläche zugeordnet werden. 

Mit Baugenehmigung vom 28.03.2018 „Erweiterung für Flächen der Erwerbsgärtnerei und Errichtung Stellplätze“ wurde für das Flurstück Nr. 4075 folgende Befreiung erteilt 
„Gesamte Fläche mit 1.278 m² für Fläche für Erwerbsgärtnerei und Stellplätze statt private Grünfläche“. 

Die geplante Halle befindet sich auf einer Fläche, welche gemäß o. g. Baugenehmigung als „Fläche für Stellplätze“ ausgewiesen wurde. 

Für dieses Bauvorhaben sind keine weiteren Stellplätze nachzuweisen. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Bebauungsplan „Jahnstraße–Süd“

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.

MGR Heinrich Schwind erkundigt sich, ob dieses Bauvorhaben in Zusammenhang mit der bereits beantragten Orangerie stehe. 

Herr Brückner verneint dies. 

MGRin Maria Maidhof fragt nach den im Sachverhalt angegebenen Stellflächen.

Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass gemäß der Planunterlagen, welche Teil der genannten Baugenehmigung vom 28.03.2018 sind, auf dieser Fläche Stellplätze ausgewiesen seien. Es handle sich jedoch um zusätzlich erbrachte Stellflächen, welche keiner weiteren Baugenehmigung zugeordnet sind. 

Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. BV: Beratung und Beschlussfassung bezüglich Schäden durch Baumwurzeln am Parkplatz An der Heilquelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Auf Hinweis der Anwohner zu Verwerfungen des Betonpflasters auf den öffentlichen Stellplätzen vor den Anwesen „An der Heilquelle“ 21-27, wurde im Rahmen eines Ortstermins festgestellt, dass die vorhandenen Baumscheiben, das Pflaster durch sich ausbreitende Wurzeln unregelmäßig anheben. Aufgrund dessen, besteht eine Unfallgefahr, die sich im Laufe der nächsten Jahre weiter verstärken wird. Ein Tätigwerden zur Verhinderung von Sach-/Personenschäden ist angezeigt. 

Zur Behebung der Gefahrenstellen gibt es verschiedene Varianten/ Ansätze.

Östliche Baumscheibe

Vor einigen Jahren wurde der damalige Ahorn durch einen klimatoleranten Amberbaum ersetzt. Dieser Baum macht einen gesunden Eindruck und wurde von unserer Baumkontrolleurin bereits kontrolliert und datentechnisch erfasst. Vermutlich durch Bodenverdichtungen hat der Baum oberflächennahe Wurzeln gebildet, die das Pflaster bedenklich angehoben haben. Zur Verbesserung der Situation, wird vorgeschlagen, die Baumscheibe in Richtung Osten und Westen um ca. 1,5 m zu erweitern (Materialkosten ca. 1600,00 € brutto). Im Hinblick auf das Dickenwachstum des Baumes ist die ca. 1m² große Baumscheibe viel zu klein! Durch diese Maßnahme würde ein Pkw-Stellplatz entfallen.

Westliche Baumscheibe

Da es hier noch keine Verwerfungen gibt, sollte der Zustand weiter beobachtet werden. Sollten künftig Verwerfungen auftreten, könnte analog zur östlichen Baumscheibe verfahren werden.

Mittlere Baumscheibe 

Der deutlich geschädigte Ahorn, hat in verschiedene Richtungen das Betonpflaster angehoben, sodass dies eine Gefahrenstelle darstellt. Durch seinen schlechten Zustand müsste er mittelfristig gefällt werden, sodass die Überlegung aufkam, die 1m² Baumscheibe auszupflastern.
Als Alternative besteht der Einbau einer befahrbaren Baumscheibe und die Neupflanzung eines Amberbaumes. (Materialkosten ca. 3.000,00 brutto + Baum 500,00 € brutto)


Sämtliche Arbeiten werden durch Bauhofpersonal ausgeführt. Für die Arbeiten wird ein Personaleinsatz von 2 Facharbeitern mit entsprechenden Fahrzeugen, je nach Ausführung, zwischen 7 und 10 Tagen benötigt. Die Arbeitsleistung und der Materialaufwand wird dem laufenden Straßenunterhalt verrechnet.     

Der Sachverhalt wird durch Herrn Allig sowie durch Herrn Fischer im Rahmen der Sitzung nochmals anhand von Skizzen und Bilddokumentationen präsentiert und weiter ausgeführt. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1 – Östliche Baumscheibe:

Die Baumscheibe des östlichen Baumes wird durch entfernen des Pflasters in Richtung Osten und Westen vergrößert, es wird eine Einfassung mit Bordsteinen erstellt. 

Beschluss 2 – Westliche Baumscheibe:

Die Situation wird beobachtet und kontrolliert. Bei künftig auftretenden Verwerfungen im Pflasterbereich, wird analog zur östlichen Baumscheibe verfahren.

Beschluss 3 - Mittlere Baumscheibe:

Der mittlere Baum wird entfernt, die Baumscheibe wird mit Pflaster geschlossen. 

Beschluss 4 (Alternative):

Der mittlere Baum wird entfernt, es erfolgt eine Ersatzpflanzung in Form eines Amberbaumes in einer überfahrbaren Baumscheibe (Baumgitterrost).

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende und Herr Allig geben den Sachverhalt bekannt. 

Ergänzend zum Sachverhalt informiert Herr Allig, dass der westliche Baum durch die Baumkontrolleurin des Marktes Goldbach, Frau Tillier, erneut geprüft wurde. Dieser weise bereits Beschädigungen auf, welche das Entfernen in naher Zukunft erforderlich machen. Um zeitnahe, erneute Tiefbaumaßnahmen zu verhindern, werde die Entfernung mit anschließender Neupflanzung im Rahmen dieses Vorhabens empfohlen. Die Schäden sowie den geplanten Ausbau erläutert Herr Allig anhand von Fotos. 

Herr Fischer ergänzt die anfallenden Kosten.
Für die östliche Baumscheibe betragen die Materialkosten ca. 1.600 €. 
Zur Herstellung der mittleren Baumscheiben seien ca. 3.500 € für das Material sowie die Neupflanzungen erforderlich. 
Für die westliche Baumscheibe sind Mittel in Höhe von ca. 1.600 € für das Material sowie ca. 500 € für die Neupflanzung aufzubringen. 
Die Kosten für die Ausführung der Arbeiten, durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bauhofs Markt Goldbach, sind nicht eingerechnet.  

MGR Heinrich Schwind erkundigt sich nach der Ursache der oberirdischen Ausbreitung der Wurzeln sowie der geplanten Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung. 

Herr Allig erläutert, dass die vorgesehenen Wurzelschutzplatten dazu führen, dass die Wurzeln ins Erdreich geleitet werden. An diesem Standort befindet sich überwiegend Lehmboden. Die Pflasterflächen stellten einen geringeren Widerstand zur Ausbreitung dar, als der feste Lehmboden. 

Der Vorsitzende fragt, ob trotz des Wurzelschutzes eine ausreichende Wasserzufuhr und Speicherung gegeben sei.

Herr Allig bejaht dies. Lehmboden weise im Gegensatz zu anderen Bodenarten einen höheren Wasserspeicher auf. 

Beschluss 1

Östliche Baumscheibe:

Die Baumscheibe des östlichen Baumes wird durch entfernen des Pflasters in Richtung Osten und Westen vergrößert, es wird eine Einfassung mit Bordsteinen erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Westliche Baumscheibe:

Die Baumscheibe des westlichen Baumes wird durch entfernen des Pflasters in Richtung Osten und Westen vergrößert, es wird eine Einfassung mit Bordsteinen erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mittlere Baumscheibe:

Der mittlere Baum wird entfernt, es erfolgt eine Ersatzpflanzung in Form eines Amberbaumes in einer überfahrbaren Baumscheibe (Baumgitterrost).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Errichtung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens im Bereich der Ortsmitte Goldbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Zum 01.04.2024 fusionierten die Sparkassen Aschaffenburg-Alzenau und Miltenberg-Obernburg. Im Rahmen dieser Fusion erhielt der Markt Goldbach eine Spende in Höhe von 1,00 € pro Einwohner, dies entspricht einer Spendensumme von 10.271,00 €. 

Mit Beschluss der Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.08.2024 wurde folgende Aufteilung festgelegt:
„Von der Spende der Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg über 10.271,00 € werden 1.500,00 € für einen Trinkwasserbrunnen verwendet und die verbleibende Summe über 8.771,00 € wird für eine neue Wallbox auf dem Rathausparkplatz, zum Ausbau der Infrastruktur des Carsharing-Angebotes mit dem VCD Aschaffenburg, verwendet.“

Im Rahmen des Diskussionsverlaufs wurde empfohlen, den Trinkwasserbrunnen auf dem Vorplatz des Mehrgenerationenhauses, ergänzend zu den bestehenden Sitzgelegenheiten, anzubringen. 

Zu diesem Standort wurde in Zusammenarbeit zwischen der Bauverwaltung des Marktes Goldbach, des Wasserwartes Herrn Kraus und der derzeitigen Jahres-LV Firma Freugarten GbR eine erste Einschätzung vorgenommen. 

Der Anschluss an die Be- und Entwässerung wäre durch zwei Varianten möglich. 
Variante 1 bedarf eines Anschlusses an das öffentliche Wassernetz in den Straßen Altmutterweg oder Sachsenhausen. Die Ausführung ist mit erheblichen Tiefbauarbeiten und daraus resultierenden Tiefbaukosten verbunden. Es bedarf einer Entnahme der bestehenden Pflasterfläche im Bereich des Vorplatzes sowie der Straße Altmutterweg, bzw. der Asphaltfläche im Bereich der Straße Sachsenhausen. Die Leitungsführung sowie ein Zählerschacht sind herzustellen. 

Variante 2 sieht einen Anschluss an die Entwässerung sowie die Trinkwasserleitungen des Mehrgenerationenhauses vor. Die Anbringung des Trinkwasserbrunnens erfolgt an der Außenwand des Mehrgenerationenhauses. Dies erfordert eine Kernbohrung und Leitungsführung durch die Außenwand. Die konkrete Lage des Anschlusses wäre im weiteren Verlauf zu prüfen. 

Im Rahmen der Prüfung der Anschlussmöglichkeiten wurde durch Herrn Kraus ein alternativer Standort genannt.
In unmittelbarer Nähe zum Mehrgenerationenhaus befindet sich der Parkplatz Sachsenhausen. Die dort bestehende Grünfläche ist mit einem Gartenwasserhydranten ausgestattet. 
Tiefbauarbeiten sind lediglich in geringem Umfang, zur Herstellung eines Anschlusses an die bestehende Zuleitung des Gartenwasserzählers sowie eines Zählerschachtes, notwendig. 
Neben der erheblichen Verringerung der Tiefbaukosten bzw. des Entfalls der Kernbohrung durch die Außenwand des Mehrgenerationenhauses, birgt dieser Standort weitere Vorteile. 
In direktem Umfeld befindet sich der stark frequentierte Spielplatz Sachsenhausen. Des Weiteren ist dieser Standort für Fußgänger, welche ggf. diverse Geschäfte der Aschaffenburger Straße besuchen, einsehbar. Der Verbindungsweg zwischen dem Wohngebiet um die Karlstraße zur Ortsmitte, tangiert diesen Standort ebenfalls. 

Seitens der Verwaltung wird der Standort „Parkplatz Sachsenhausen“ für die Aufstellung eines Trinkwasserbrunnens empfohlen. 

Für dieses Vorhaben erfolgte die unverbindliche Angebotseinholung bei 5 Firmen, welche geeignete Trinkwasserbrunnen vermarkten. 
Als Ergänzung wurde der Wunsch eines mit dem Brunnen verbundenen Tiertrinkbeckens aufgenommen. 

Die Angebote belaufen sich auf ca. 10.000 € - 15.000 € brutto, inkl. Lieferung, ohne Montage und Wartung. 

Die Montage des Brunnens erfolgt je nach Standort und Umfang der Tiefbauarbeiten durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bauhofs Markt Goldbach bzw. die derzeitige Jahres-LV Firma Freugarten GbR. 
Eine konkrete Kostenschätzung der Tiefbauarbeiten variiert je nach Standort und liegt derzeit nicht vor.  

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz stellt den Kommunen bis zum 31.12.2024 eine Zuwendung im Rahmen des Sonderförderprogramms „Kommunale Trinkbrunnen“, unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen, zur Verfügung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen die Planung, Errichtung des Trinkbrunnenbauwerks mit Installation sowie Zu- und Ableitung sowie die Ausgaben in Verbindung mit der Erstellung und Errichtung der notwendigen Informationstafel. 

Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 € je Trinkbrunnen-Projekt. 

Eine Stilllegung der Anlage in der kalten Jahreszeit, längstens sechs Monate im Jahr, ist förderunschädlich. 

Die Antragsstellung erfolgt gegenüber dem örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung des Marktes Goldbach zur Antragsstellung im Rahmen des Sonderförderprogramms „Kommunale Trinkbrunnen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. 

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet die Errichtung des Trinkwasserbrunnens im Bereich der Grünfläche des Parkplatzes Sachsenhausen.

Beschluss 3:
Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung unter Vorbehalt der Zustimmung des Fördermittelgebers, zur Erteilung eines Auftrags für die Lieferung eines geeigneten Trinkwasserbrunnens. 

Beschluss 4:
Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung unter Vorbehalt der Zustimmung des Fördermittelgebers, zur Erteilung eines Auftrags zur Ausführung der Tiefbau- und Anschlussarbeiten. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende und Frau Becker geben den Sachverhalt bekannt. 

Der Vorsitzende informiert über den Vorschlag von MGRin Maria Maidhof, welchen sie in vorangegangener Sitzung des Marktgemeinderates vorbrachte. Sie schlägt die Aufstellung eines Trinkbrunnens im Bereich des Radweges, entlang der Südspange vor.  

MGRin Maria Maidhof befürwortet die Aufstellung in der Ortsmitte Goldbach.
Den Standort im Bereich der südlichen Kreuzung Bahnhofstraße – Südspange (Nähe Bahnhofstr. 50) schlägt sie vor, da diesen Abschnitt viele Radfahrer, Spaziergänger sowie Schüler passieren. Für den Standort Parkplatz Sachsenhausen empfehle sie die Versetzung des Mülleimers, da dieser häufig für die Entsorgung von Kotbeuteln verwendet werde. Die Platzierung vor dem Mehrgenerationenhaus berge nach Ihrer Auffassung ein größeres Potenzial für Vandalismus. 

MGR Heinrich Schwind stimmt den Aussagen von Frau Maidhof zu. Er erinnert an den geplanten Ausbau des Radschnellweges. Möglicherweise könne die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens in diesem Zusammenhang erfolgen. Zudem weist er darauf hin, dass während der Öffnungszeiten des MGH ein Trinkwasserspender innerhalb des Gebäudes zur Verfügung stehe. 

MGRin Katja Bieber spricht sich gegen den Standort Parkplatz Sachsenhausen und für die Platzierung vor dem Mehrgenerationenhaus aus. Ein Anschluss an die Wasserleitung, über die Außenwand des Gebäudes, sei zu realisieren. Auf diesem Vorplatz befinden sich Bänke, welche eine Möglichkeit zum Verweilen bieten. Der stetige Autoverkehr auf dem Parkplatz Sachsenhausen stehe im Widerspruch zum Angebot eines Trinkwasserspenders. Dass ein Anschluss an die Wasserleitung des MGH aufwändiger und kostenintensiver sei, könne sie nicht bestätigen. 
Den Vorschlag von Frau Maidhof befürworte Sie, würde jedoch einen Standort im Bereich Mühlstraße/ Mühlengrund, in der Nähe der vorhandenen Ruhebank, wählen. 

MGR Dominik Schäfer empfiehlt einen Anschluss an die bestehenden Leitungen des Mehrgenerationenhauses. Der Wasserzähler könne frostsicher innerhalb des Gebäudes gesetzt werden. Zur Herstellung der Frostsicherheit im Winter bestehe die Möglichkeit, das Wasser nach innen abzulassen.  

Frau Becker stimmt der Aussage von MGR Dominik Schäfer grundsätzlich zu. Jedoch sei von wesentlich höheren Kosten auszugehen, als bei einem Anschluss in der Grünfläche des Parkplatzes Sachsenhausen. Zudem sei mit weiteren Arbeiten wie z. B. dem Ausbessern der Außen- und Innenfassade zu rechnen. 

MGR Patrick Gierl empfiehlt die Ergänzung einer Bank am Standort Sachsenhausen. 

MGRin Maria Maidhof empfiehlt einen Trinkbrunnen ohne Modul zur Auffüllung von Flaschen, um hohe Wasserentnahmen zu vermeiden.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung des Marktes Goldbach zur Antragsstellung im Rahmen des Sonderförderprogramms „Kommunale Trinkbrunnen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet die Errichtung des Trinkwasserbrunnens im Bereich der Grünfläche des Parkplatzes Sachsenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung unter Vorbehalt der Zustimmung des Fördermittelgebers, zur Erteilung eines Auftrags für die Lieferung eines geeigneten Trinkwasserbrunnens. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Beschluss 4

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung unter Vorbehalt der Zustimmung des Fördermittelgebers, zur Erteilung eines Auftrags zur Ausführung der Tiefbau- und Anschlussarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Beschluss 5

Die Verwaltung wird beauftragt mögliche zukünftige Standorte nördlich und südlich der Südspange, im Bereich der Kreuzung „Südspange-Bahnhofstr./ Südspange-Mühlstraße“, zu prüfen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 6

Sachdarstellung

Gemäß Art. 52 Abs. 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 05.08.2024

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Holz-und Alufenster: Information zur EU-weiten Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung zur erneuten Ausschreibung der Holz- Alufenster im EU weiten offenen Verfahren getrennt nach Holz –und Alufenstern. Die Ergebnisse werden nach erfolgter Submission dem Ausschuss mitgeteilt und zur Auftragsvergabe vorgelegt.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Elektroarbeiten: Bekanntgabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Die Vergabe wird durch den Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Zimmerer- und Holzbauarbeiten: Vergabe des Auftrags an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Auftragsvergabe der Zimmerer- und Holzbauarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterfirma Klement GmbH aus Niedernberg. 

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Dachdecker- und Spenglerarbeiten: Freigabe der Vergabe des Auftrags an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Auftragsvergabe der Dachdecker- und Spenglerarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterfirma ASA Schüßler GmbH & Co.KG aus Hösbach.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Sanitärarbeiten: Bekanntgabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Die Vergabe wird durch den Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen. 

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Heizungsarbeiten: Bekanntgabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Die Vergabe wird durch den Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen. 

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Lüftungsarbeiten: Bekanntgabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Die Vergabe wird durch den Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen. 

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.3/1.4: Elektroarbeiten: Vorstellung und Freigabe des Nachtrages Nr. 5, Herstellen einer Durchsageanlage
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe des Nachtrages Nr. 5 an die Fa. Elektro Süß aus Aschaffenburg zur Herstellung einer Durchsageanlage.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.3/1.4: Gebäudereinigung: Freigabe der Vergabe des Auftrags an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung zur Auftragsvergabe der Gebäudereinigung an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach Abschluss des Vergabeverfahrens.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.3/1.4: Schließanlage: Freigabe der Vergabe des Auftrags an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung zur Auftragsvergabe der Schließanlage an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach Abschluss des Vergabeverfahrens.

Beschluss:
BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen, Decke und Beleuchtung: Zimmererarbeiten: Freigabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach nationaler Ausschreibung im freihändigen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma, nach Abschluss der Angebotsprüfung.

Beschluss:
BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen, Decke und Beleuchtung: Dachdecker- und Spenglerarbeiten: Freigabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach nationaler Ausschreibung im beschränkten Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma, nach Abschluss der Angebotsprüfung.

Beschluss:
BV Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 4087, Jahnstraße 6 - 10, Feuerwehr Goldbach; Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Vergabe zur Errichtung
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 4087, Jahnstraße 6 -10 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. PVDach aus Rottenburg. Die Fundamente sollen durch den Bauhof hergestellt werden.

Beschluss:
BV: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten des Jahresleistungsverzeichnisses "Tiefbauarbeiten 2024 bis 2026"
Die Arbeiten des Jahresleistungsverzeichnisses Tiefbauarbeiten 2024 bis 2026 werden an die Firma FreuGarten GbR, Goldbach, vergeben.

Finanzielle Auswirkungen

zum Seitenanfang

7. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 16.09.2024 ö beschließend 7

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgten keine Beiträge. 

Datenstand vom 31.10.2024 11:28 Uhr