Datum: 21.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Ortsbehördliche Behandlung von Bauanträgen
3.1 Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)
3.2 Bauantrag: Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Kaiserberg 25, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 1520/82
3.3 Bauantrag: Anbau Garage für Zweiräder u. Neuerrichtung Pavillon, Nutzungsänderung Werkstattgebäude mit Wohnung zu Mehrfamilienhaus (3 WE), Jahnstr. 27, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 4102
3.4 Bauantrag: Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Goldbach, Am Wingert 30, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 6500/206; Tektur: Fortschreibung Brandschutz
4 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
5 Anfragen und Anträge

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1. Eröffnung und Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 1

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sowie die Vertreterinnen der Verwaltung. 

Sie stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest und erkundigt sich nach Anträgen zur Tagesordnung. 

Anschließend tritt sie in die Tagesordnung ein. 

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 2

Sachdarstellung

Die Vorsitzende erkundigt sich nach Anträgen zur Sitzungsniederschrift der 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2024 und bittet um Genehmigung. 

Beschlussvorschlag

Die Sitzungsniederschrift der 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Diskussionsverlauf

MGRin Katja Bieber bittet um Anpassung des TOP 5 des öffentlichen Teils.
Zu Ihrem Wortbeitrag wurde protokolliert, dass Sie für die Aufstellung des Trinkwasserbrunnens einen Standort im Bereich zwischen Mühlstraße/ Mühlengrund und Erlengrund favorisiere. Sie habe sich jedoch konkret für die Aufstellung im Bereich der Mühlstraße/ Mühlengrund, in direkter Nähe zur vorhanden Ruhebank, ausgesprochen. 

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift der 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2024 wird, unter Berücksichtigung der von MGRin Katja Bieber genannten Änderung, genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Ortsbehördliche Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 3
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3.1. Bekanntgabe der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 3.1

Sachdarstellung

Gemäß Art. 58 BayBO kann die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 und 2, § 12 BauGB) liegt und die entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften (Art. 81 Abs. 1 BayBO) sowie des Art. 58 BayBO gewahrt sind. 

Folgende Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bei der Marktgemeinde Goldbach eingereicht und abschließend bearbeitet:

  • Nutzungsänderung von Reparaturwerkstatt zu Praxis für Physiotherapie;
    Aschaffenburger Str. 21a, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 5930

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt.
Es bedarf keiner Beschlussfassung. 

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3.2. Bauantrag: Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Kaiserberg 25, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 1520/82

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 3.2

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Bebauungspläne „Kaiserberg Afferbach Änderung 1 und 2“.

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß des o. g. Bebauungsplans einem Allgemeinen Wohngebiet, § 4 BauNVO zugeordnet werden.

Der Bebauungsplan „Kaiserberg Afferbach Änderung 1“ setzt eine GRZ von 0,40 und eine GFZ von 0,80 fest. Die zulässige Grundfläche darf gem. § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,60.

Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,36, eine GRZ 2 von 0,56 und eine GFZ von 0,38 auf.

Gemäß der rechtsverbindlichen Stellplatzsatzung des Marktes Goldbach sind für dieses Vorhaben 2 Stellplätze nachzuweisen.

Die Bauherren weisen 2 Stellplätze auf dem Grundstück nach. 

Für dieses Bauvorhaben werden seitens des Bauherrn und der Bauherrin folgende Befreiungen beantragt:

  1. Zwerchgiebel mit Flachdach statt Dachneigung und Dachdeckung wie Hauptgebäude
  2. Zwerchgiebel mit 4,55 m u. 4,85 m Breite statt 3,50 m 
  3. Wandhöhe bergseits 5,70 m statt 4,00 m u. talseits 8,55 m statt 7,00 m 
  4. Traufhöhe der Garage 3,85 m statt 2,75 m 
  5. Höhe der Stützmauern bis 2,0 m statt 0,80 m 

Diese Befreiungen begründen sie wie folgt:

  1. Zwerchgiebel mit Flachdach werden seit vielen Jahren in Neubaugebieten realisiert und haben sich als Standard durchgesetzt.

  1. Aus Gründen der Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit ist die Umsetzung des Quergiebels nicht realisierbar. 
    Die Überschreitung der Zwerchgiebelbreite ist aus architektonischen Gründen notwendig. 

  1. Bereits an der Grundstücksgrenze fällt das vorhandene Gelände sehr stark ab, so dass bei Einhaltung der vorgegebenen Wandhöhen das Gebäude deutlich unter Straßenniveau positioniert wäre. Eine Zuwegung zum Gebäude wäre nicht möglich.

  1. Verhindert werden sollte an dieser Stelle ein Gefälle von der Straße zur geplanten Garage, um bei Starkregenereignissen einen Wassereintritt in die Garage zu verhindern.
    Die Breite des Garagentores erfordert einen statischen Balken. Die Höhe der heutigen Fahrzeuge zuzüglich des statischen Balkens erfordern eine gewisse Garagenhöhe. 

  1. Das vorliegende Grundstück ist sehr steil, so dass Aufschüttungen unumgänglich sind, um das Grundstück gärtnerisch nutzen zu können. Die Aufschüttungen werden auf ein absolutes Minimum beschränkt. 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

  1. Gemäß Grundsatzbeschluss vom 20.06.2011 werden Dachformen und Dachneigungen von Giebeln und Gauben in zukünftigen Bebauungsplänen nicht mehr geregelt. Im Übrigen soll von dieser Festsetzung befreit werden. 

  2. Die Errichtung eines Quergiebels ist gemäß des Bebauungsplans „Kaiserberg Afferbach 2. Änderung“ mit einer Breite von 50 % der Gebäudelänge zulässig. 
    Die Befreiung der Breite des Zwerchgiebels wird analog der zulässigen Breite eines Quergiebels befürwortet. 

  3. Das vorliegende Gelände fällt sehr steil ab. Die beantragten Wandhöhen sind zur Realisierung eines Einfamilienhauses erforderlich. 
    Diese Befreiung wird seitens der Verwaltung befürwortet. 

  1. Die Topographie des Geländes erfordert eine Überschreitung der Traufhöhe der Garage, um diese ohne Gefälle befahren zu können. 
    Im Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans erfolgten diesbezüglich bereits Befreiungen. 

  1. Der Geländeverlauf erfordert zur Nutzung des Grundstücks Aufschüttungen und Stützmauern, welche die gemäß Bebauungsplan vorgegebenen 0,80 m überschreiten. Die gemäß der Bayerischen Bauordnung verfahrensfreie Höhe von 2,0 m wird nicht überschritten. Eine Befreiung wird seitens der Verwaltung befürwortet. 

Des Weiteren beantragen der Bauherr und die Bauherrin folgende Ausnahme von o. g. Bebauungsplan:

  1. Abstand zwischen Garage und Straßenbegrenzungslinie bei starkem Hanggefälle 3,00 m

Dies begründen sie wie folgt: 

  1. Die Positionierung der Garage mit einem Abstand von 5,0 m beeinträchtigt die Aussicht und den Lichteinfall der nachbarlichen Wohnhäuser. 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

  1. Das weitere Abrücken auf einen Abstand von 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie hat eine Erhöhung der Wandhöhen der Garage zur Folge. 
    Der gem. § 2 Abs. 1 GaStellV geforderte Abstand von 3,0 m ist eingehalten. 
    Der Bebauungsplan sieht für starke Hanggefälle eine Ausnahme vor; diese wird seitens der Verwaltung befürwortet. 

Für die Errichtung des Schwimmbeckens im Garten beantragen die Bauherren eine Zulassung gem. § 23 Abs. 5 BauNVO. 

Die Prüfung und Zustimmung dieses Antrags liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung zur Ausnahme erteilt.
Die Befreiungen werden befürwortet.
Der Antrag gem. § 23 Abs. 5 BauNVO wird zur Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Bebauungsplan Kaiserberg-Afferbach Änderung 1 und 2
§ 31 Abs. 1, 2 BauGB
§ 23 Abs. 5 BauNVO

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt. 

MGR Heinrich Schwind weist auf die hohe bauliche Auslastung des Grundstücks hin. Im Vergleich zu den umliegenden Grundstücken, liege eine wesentlich größere Versiegelung vor. 

MGRin Birgit Schneider schlägt vor, in zukünftigen Bebauungspläne die Berechnung der Wandhöhen ab Straßenniveau, statt natürlichem Gelände festzusetzen. 

Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen sowie die Zustimmung zur Ausnahme erteilt.
Die Befreiungen werden befürwortet.
Der Antrag gem. § 23 Abs. 5 BauNVO wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.3. Bauantrag: Anbau Garage für Zweiräder u. Neuerrichtung Pavillon, Nutzungsänderung Werkstattgebäude mit Wohnung zu Mehrfamilienhaus (3 WE), Jahnstr. 27, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 4102

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 3.3

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist demnach gemäß § 34 BauGB zu bewerten.

Geplant ist der Anbau einer Garage für Zweiräder und die Neuerrichtung eines Pavillons sowie die Nutzungsänderung des Werkstattgebäudes mit Wohnung zu einem Mehrfamilienhaus (3 WE).

Die Art der baulichen Nutzung kann gemäß § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den Festlegungen des Flächennutzungsplans einem Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zugeordnet werden. 
In einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ist gemäß § 17 BauNVO eine GRZ von 0,60 und eine GFZ von 1,20 festgesetzt. Die zulässige Grundfläche darf gemäß § 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO um 50 % überschritten werden, max. 0,80.
In einem Gebiet ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind die GRZ sowie GFZ an die umliegende Bebauung anzupassen. Die gemäß §§ 17, 19 Abs. 4 S. 2 BauNVO festgesetzten Maße stellen Orientierungswerte dar.  

Das Vorhaben weist eine GRZ 1 von 0,32, eine GRZ 2 von 0,73 und eine GFZ von 0,65 auf. 

Für dieses Vorhaben sind 4 Stellplätze vorzuhalten.

Die Bauherrin weißt 4 Stellplätze auf dem Grundstück nach. 

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

§ 34 BauGB

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt. 

MGRin Katja Bieber merkt an, dass nach Ihrer Auffassung 5 statt 4 Stellplätze nachzuweisen seien. Es befinde sich ein bestehender Stellplatz auf dem Grundstück, welcher der bestehenden Wohneinheit zuzuordnen sei. Für die beiden neu ausgewiesenen Wohneinheiten, seien je 2 Stellplätze herzustellen.  

Frau Becker informiert über die Abstimmung mit der Bauaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg. Zunächst sei die Verwaltung ebenfalls davon ausgegangen, dass die notwendigen Stellplätze entsprechend der Erläuterung von MGRin Katja Bieber vorzuhalten seien. 
Die Bauaufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg entgegnete jedoch, unter Bezug zu aktuellen Rechtsprechungen, dass 4 Stellplätze ausreichend seien. 

Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3.4. Bauantrag: Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Goldbach, Am Wingert 30, 63773 Goldbach, Fl.Nr. 6500/206; Tektur: Fortschreibung Brandschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 3.4

Sachdarstellung

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Mattes-Geisberg-Altmutterweg“.

Bauplanungsrechtlich werden keinerlei Festsetzungen tangiert. Die Gebäudekörper werden planerisch (Grundrisse, Schnitte, etc.) nicht verändert.  

Grundlage des Bauantrags ist die mit dem Landratsamt Aschaffenburg abgestimmte Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes. 

Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen und Planungsänderungen ist eine Fortschreibung des Brandschutznachweises erforderlich. Das Konzept wird als Neufassung eingereicht. Dies bedingt ein Bauantragsverfahren gemäß BayBO.

Durch die Fortschreibung/ Neueinreichung werden insbesondere folgende Änderungen erfasst:

  • Neubau Lüftung des Hallenbades
  • Aufbau Außenwand Holzfassade (Untergeschoss)
  • Konkretisierungen zu Tragwerksanforderungen sowie zur Rippendecke im Bestand
  • Deckenanforderung im Bereich unterhalb der Turnhalle
  • Aula Stahlträger
  • Rettungswegführung über einen Gitterrost- Steg im Außenbereich
  • Entfall einzelner elektrischer Betriebsräume
  • Konkretisierungen zum Batterieraum der Sicherheitsbeleuchtung
  • Konkretisierungen zum Funktionserhalt für sicherheitstechnischer Anlagen

Insbesondere die vorgenannten Änderungen machen eine Fortschreibung des oben genannten Konzepts notwendig. Die Einreichung als Neufassung löst ein Bauantragsverfahren aus, im Rahmen dessen, die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen durch das Landratsamt Aschaffenburg zu prüfen sind.

Beschlussvorschlag

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

BayBO; Brandschutzkonzept

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende gibt den Sachverhalt bekannt. 
Anschließend folgt die Beschlussfassung. 

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Gemäß Art. 52 Abs. 3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2024

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Schlosserarbeiten: Vergabevorschlag und Beauftragung der wirtschaftlichsten Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe der Schlosserarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterfirma, wenn die Auftragssumme eine Mehrung von 10 % der ungeprüften Angebotssumme nicht übersteigt.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Holz-/Alufenster: Freigabe zur Beauftragung der wirtschaftlichsten Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe der Holz- Alufenster an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach Prüfung der Angebote und Einhaltung der Fristen, wenn die Auftragssumme eine Mehrung von 10% der ungeprüften Angebotssumme nicht übersteigt.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Alufenster: Freigabe zur Beauftragung der wirtschaftlichsten Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses nehmen den Sachverhalt zur Kenntnis.
Es bedarf keiner Beschlussfassung

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.2 Schulturnhalle: Wärmedämmverbundsystem: Vergabevorschlag und Beauftragung der wirtschaftlichsten Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Vergabe der Wärmedämmverbundsystemarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterfirma, wenn die Auftragssumme eine Mehrung von 10% der ungeprüften Angebotssumme nicht übersteigt.

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.3/1.4: Gebäudereinigung: Bekanntage der Vergabe des Auftrags an die wirtschaftlichste Bieterfirma nach EU-weiter Ausschreibung im offenen Vergabeverfahren
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Die Vergabe wird durch den Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommen. 

Beschluss:
BV: Generalsanierung der Schulen BA 1.3: Abbrucharbeiten HLS: Vorstellung und Freigabe des Nachtrages Nr. 3; Demontagearbeiten Heizung und Sanitär
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Nachtrag Nr. 3 zu den Abbrucharbeiten HLS der Fa. Calor GmbH aus Frammersbach für den BA 1.3/1.4, Demontagearbeiten Heizung und Sanitär.

Beschluss:
BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen, Decke und Beleuchtung: Dachdecker- und Spenglerarbeiten: Bekanntgabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Beschluss:
BV: Erneuerung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle, Austausch von Kanälen, Decke und Beleuchtung: Zimmererarbeiten: Bekanntgabe der Vergabe an die wirtschaftlichste Bieterfirma
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Beschluss:
Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen des Goldbachs (Gewässer 3. Ordnung) im gesamten Bereich der bebauten Ortslage
Die Arbeiten zur Ermittlung der Überschwemmungsgrenzen des Goldbachs (Gewässer 3. Ordnung) im gesamten Bereich der bebauten Ortslage, werden an das Büro Ingenieurbüro Jung GmbH vergeben.

Beschluss:
Stadtumbau: Beratung und ggf. Beschlussfassung über den Vertrag zum Stadtumbaumanagement sowie der Sanierungsträgerschaft 2025 - 2026 zur Vergabe an die STEG Stadtentwicklung GmbH
Die Fortsetzung des Stadtumbaumanagements in der Zeit von 01.01.2025 – 31.12.2026 wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Unterfranken und nach Vorlage des Bewilligungsbescheides befürwortet. Die notwendigen Eigenmittel werden bereitgestellt.

Der Markt Goldbach vergibt unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Unterfranken die Aufgaben für die Leistungserbringung zum Stadtumbaumanagement sowie der Sanierungsträgerschaft an die STEG Stadtentwicklung GmbH. Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre (01.01.2025 – 31.12.2026).

Beschluss:
BV: Erweiterung des Spielplatzes Wiesenstraße Unterafferbach um einen Kleinkindspielbereich (Kinder 1-6 Jahre)
Der durch die Verwaltung vorgestellte Entwurfsplan samt Kostenschätzung in der Fassung vom 28.08.2024 zur Erweiterung des Spielplatzes in der Wiesenstraße, OT Unterafferbach; Fl. Nr. 1520/101 wird gebilligt. Die Schaffung eines Spielbereichs für U6- Kinder im nordöstlichen Bereich wird mitgetragen.

Der bestehende Spielplatz im Bereich Dr. – Kraus – Straße, Fl. Nr. 1600/78 soll aufgegeben und zurückgebaut werden. Die vorgenannte Fläche soll künftig einer Nutzung als Baufläche zugeführt werden. Die damit einhergehende Änderung des Bauleitplans „Wingert 4. Änderung“ wird mitgetragen. Das Vergabemodell zur künftigen Baufläche wird im Rahmen einer Sitzung des Marktgemeinderates festgelegt. 

Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Spielgeräte wird an die Firma Proludic, Göppingen vergeben.

Beschluss:
Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung für den Markt Goldbach; Vergabe des Planungsauftrags
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Goldbach billigt die Vergabe der Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung an das Büro BfT Energieberatungs GmbH, 63768 Hösbach.

Finanzielle Auswirkungen

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5. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschuss 21.10.2024 ö beschließend 5

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgten keine Beiträge. 

Datenstand vom 20.11.2024 16:20 Uhr