Kinderspielplatz Unterafferbach; Wiesenstraße – Notwendige Baumfällungen für die Erweiterung / Schaffung des Kleinkindbereichs
Die Vorsitzende erklärte, dass sich im Bereich der geplanten Spielfläche drei Bäume befinden. Deren Zustand wurde anhand einer Fotodokumentation dem Gremium präsentiert. Bei diesen drei Bäumen handelt es sich um abgestorbene und teilweise bereits entwurzelte Bäume, von welchen eine Gefahr ausgeht. Die Fällung wäre unabhängig der Erweiterung der Spielfläche zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich gewesen. Auf dem Gelände werden entsprechende Ersatzpflanzungen vorgenommen. Diese sollen in der Art erfolgen, dass eine möglichst große Verschattung der Spielfläche erfolgt.
MGR Heinrich Schwind bat um eine „Hinterpflanzung“ des geplanten Stahlgitterzauns mit einer Hecke, analog der Einfriedung zur Wiesenstraße.
Die Verwaltung sagte zu, diese Variante zu prüfen und möglichst zu berücksichtigen.
Flächennutzungsplan des Marktes Goldbach, OT Unterafferbach, Sportplatzstraße westlich des Anwesens Nr. 30 – Darstellung zur Rücknahme der Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet
Die 1. Bürgermeisterin Sandra Rußmann stellte fest, dass die Grundstücke westlich des Anwesens Sportplatzstraße 30 von der Genehmigung des Flächennutzungsplans ausgenommen sind und demnach keine Bauflächen bzw. keine Bauerwartungsflächen darstellen.
Die vorgenannten Grundstücke wurden auf Grundlage der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Landratsamt Aschaffenburg, Wasser- und Bodenschutz / Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, aufgrund der Nähe zum Afferbach (Gewässer 3. Ordnung), herausgenommen. Die direkt angrenzenden und bereits als Baugrundstück genutzten Flächen bleiben im Bestand erhalten; eine Erweiterung wurde jedoch abgelehnt.
Sofern die Anwohner bzw. Grundstückseigentümer weitere Infos benötigen, können diese sich gerne an die Verwaltung wenden.
Das Gremium nahm den Wortbeitrag zur Kenntnis.
Bauleitplanverfahren „Östlich der Karl- Matti- Straße“ - Mögliche Anpassung des Geltungsbereichs in Richtung Süden (Abrundung)
Die Verwaltung gab bekannt, dass die Überarbeitung des Bebauungsplans „Östlich der Karl- Matti- Straße“ im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ erfolgt. Eine Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken ist hier nicht möglich.
Die Aufnahme der südlich gelegenen Waldflächen hätte zur Folge, dass die Änderung des Bebauungsplans im Rahmen eines „Regelverfahrens“ durchzuführen wäre.
Des Weiteren liegt der vorgenannte Abschnitt im Bereich folgender amtlich festgesetzter Gebiete bzw. schützenswerter Bereiche:
- Amtlich eingetragenes, kartiertes Biotop Nr. 76-02
- Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Spessart“, LSG
- Abgrenzung Naturpark, NP
Die Verkehrssicherungspflicht ginge bei einem möglichen Verkauf an die privaten Eigentümer über.
Da es sich um ein Gesamtgrundstück handelt und nicht um bereits parzellierte Flächen, wäre weiter eine Grundstücksneuordnung erforderlich. Die Kosten für die Vermessungen, Nebenkosten, etc. wären durch die privaten Eigentümer zu tragen.
Im Bereich der Grundstücke „Am Kugelberg 2 – 12“ sind gemäß des o. g. Bebauungsplans private Grünflächen festgesetzt. Ursächlich hierfür ist, dass es sich bereits vor Erstellung des Bebauungsplans um durchgehende Grundstücke im Privatbesitz handelte.
Aus Sicht der Verwaltung ist damit weder ein Verkauf noch die Erweiterung/ Abrundung des Geltungsbereichs im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zielführend.
Das Gremium stimmte der Verwaltung zu und nahm den Wortbeitrag zur Kenntnis.
Durchgängigkeit der Fußwegeverbindung parallel zur Ringofenstraße; Höhe der Anwesen 39 + 41
Die Vorsitzende erläuterte, dass der vorgenannte Fußweg (nicht offiziell gewidmet) auf separaten, sich in Privatbesitz befindlichen Flurstücken verläuft. Dies wurde durch Darstellung eines amtlichen Lageplans veranschaulicht. Im Bereich der Ringofenstraße 39 – 41 liegt keine separate Ausweisung des Fußweges vor; dieser würde über das private Grundstück verlaufen.
Da keine offizielle Ausweisung/ Widmung des Fußweges vorliegt, können die Anwohner nicht verpflichtet werden, diesen auf Ihrem Grundstück zu dulden.
Das Gremium nahm den Wortbeitrag zur Kenntnis.
Fußwegeverbindung Ringofenstraße – Hauptstraße mit Querung des Goldbachs
Die Verwaltung gab bekannt, dass sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum des Marktes Goldbach befinden. Der Fußweg ist jedoch nicht offiziell gewidmet. Zur Nutzung des Fußweges ist das Überqueren des offenliegenden Goldbachs erforderlich. Die Möglichkeiten zur Querung wie z. B. durch eine Brücke sowie die notwendigen Rodungen werden geprüft.
MGR Heinrich Schwind bat die Verwaltung ergänzend um Prüfung eines möglichen privaten Holzlagers auf den vorgenannten Flächen des Marktes Goldbach.
Die Verwaltung sicherte eine Überprüfung zu.
Geplanter Trinkwasserbrunnen im Bereich Sachsenhausen auf Höhe des öffentlichen Parkplatzes – Bekanntgabe des ausgewählten Modells sowie Informationen zum Verfahrensstand und der weiteren Vorgehensweise
Die Verwaltung zeigte dem Plenum anhand einer Präsentation das ausgewählte Modell zum Trinkbrunnen auf und erläuterte den Verfahrensstand sowie die geplante weitere Vorgehensweise. Dabei ging man insbesondere auf folgende Punkte ein:
- Hersteller
- Betriebsdauer
- Hygiene
- Wasserentnahmevarianten
- Kosten
- Zuschuss
- Weiterer Ablauf
MGRin Maria Maidhof fragte nach den Unterhaltskosten.
Die Vorsitzende erklärte, dass die Unterhaltsarbeiten durch den eigenen Bauhof vorgenommen werden können. Hier sind grundsätzlich keine weiteren Unterhaltskosten zu erwarten.
Herrenlose Grundstücke im Bereich Ringofenstraße - Ortseinsicht Ringofenstraße 39 + 41 – Information zu Baumfällungen zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht
Die Verwaltung informierte das Plenum zum oben genannten Sachverhalt. Dabei ging man insbesondere auf folgende Punkte ein:
- Bericht samt Bilddokumentation zur Ortseinsicht vom 23.05.2024
- Verkehrssicherungspflicht liegt für herrenlose Grundstücke beim Markt Goldbach
- Kostenneutrale Fällung durch ein hiesiges Unternehmen; eingeschlagenes Holz verbleibt als Gegenwert bei der ausführenden Firma
- Vornahme von Ersatzpflanzungen zur Hangstabilisierung
- Ausführungszeitraum Dezember 2024 – Februar 2025
Der Bau- und Umweltausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
Kommunale Wärmeplanung – Informationen zum Auftakttermin vom 04.11.2024 sowie zur weiteren Vorgehensweise
Die Verwaltung informierte das Plenum zum oben genannten Sachverhalt. Dabei ging man insbesondere auf folgende Punkte ein:
- Informationen zum Auftakttermin vom 04.11.2024
- Projektkoordination
- Beteiligte Akteure
- Weiterer Ablauf
- Beteiligung/Einbindung der Gremien sowie der Öffentlichkeit
- Darstellung des gemeinsamen Logos zum Projekt
Der Bau- und Umweltausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
Versetzen der Hundekotstation im OT Unterafferbach, Bereich Fischergasse/Marienstein
MGR Heinrich Schwind erklärte, dass nach den Bauarbeiten zur Kanalsanierung im vorgenannten Bereich, die Hundekotstation samt Mülleimer fälschlicherweise wieder in Richtung Sitzbank platziert wurden. Er bat abermals um Versetzung an den vorherigen Standort in Richtung Straße. Die vorgenannte Station in unmittelbarer Nähe der Sitzbank sei insbesondere auf Grund der Geruchsbelästigung keine zielführende Lösung.
Die Verwaltung nahm den Wortbeitrag zur Kenntnis und sicherte ein Tätigwerden zu.
Straßenbeleuchtung im Bereich Ritterweg/ Berwindstraße – LED Umstellung
MGRin Cindy Reißing erklärte auf Grundlage eines Hinweises aus der Bürgerschaft, dass im vorgenannten Bereich die Ausleuchtung nach LED Umstellung mangelhaft sei. Im Zuge der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik seien lediglich die Leuchten ausgetauscht, die Abstände der Masten jedoch unverändert geblieben. Dies führe zu geänderten bzw. unterdimensionierten Lichtverhältnissen. Es bestehe keine Überlagerung der Lichtkegel. Es hätte im Zuge der Umstellung auch eine Anpassung der Abstände zwischen den Masten gebraucht, um ein optimales Ergebnis erzielen zu können.
Die Verwaltung erklärte, dass ein Austausch von Masten nur im Zuge von Tiefbauarbeiten, beispielsweise bei der Verlegung von Glasfaser Kabeln oder bei Straßensanierungen erfolge. Die LED Umstellungen gepaart mit dem vollständigen Austausch bzw. dem Versetzen von jeglichen Masten, stehe in keinem Kosten-/ Nutzenverhältnis. Auch gestalte sich die Standortsuche auf Grund bestehender Zuwegungen/ Zufahren oft sehr schwierig. Dennoch werde man sich die Situation vor Ort anschauen und ggf. über die Einstellungen der Leuchten, versuchen ein verbessertes Ergebnis zu erzielen. Ein gänzliches Anpassen des Rasters im Rahmen einer LED Umstellung sei jedoch nicht darstellbar und weiter unverhältnismäßig.
Illumination der Kirche St. Wendelin in Unterafferbach
MGRin Elke Brandl regte an, die Kirche St. Wendelin in Unterafferbach während der Weihnachtszeit wieder zu beleuchten.
Die Verwaltung erläuterte, dass es im Rahmen der Energieeinsparmaßnahmen einen Grundsatzbeschluss des Bau- und Umweltausschusses gebe. Dieser sehe eine Beleuchtung der vorgenannten Kirche nicht vor.