Datum: 02.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
3 Sachstandsbericht zur kooperativen Ganztagsbetreuung "KombiKids"
4 Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Anschlussförderung der Quartierskonzepte aus dem Programm "Selbstbestimmt Leben im Alter"
5 Zuschussantrag des TV 1897 Goldbach e. V. auf Grund- und Übungsleiterförderung 2024
6 Zuschussantrag des FC Germania Unterafferbach 1931 e. V. auf Grund- und Übungsleiterförderung 2024
7 Zuschussantrag der KjG Unterafferbach für Zeltlager 2024
8 Zuschussantrag des AC Bavaria Goldbach 1902 e. V. auf Grund- und Übungsleiterförderung, Teilnahme/Erringung von Meisterschaften 2024
9 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
10 Anfragen und Anträge

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1. Eröffnung und Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö 1

Sachdarstellung

Eröffnung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder der Öffentlichkeit, der Presse und der Verwaltung.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit.

Erweiterung der Tagesordnung?

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Diskussionsverlauf

Die 1. Bürgermeisterin Sandra Rußmann eröffnete um 17:00 Uhr die 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder und von der Verwaltung Frau Behl und Frau Hartwig und die Leitung der KombiKids, Frau Stürzebecher. 

Weiter stellte sie die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in diese ein.

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö 2

Sachdarstellung

Die Sitzungsniederschrift der 22. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales vom 12.06.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Beschlussvorschlag

Die Sitzungsniederschrift der 22. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales vom 12.06.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift der 22. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales vom 12.06.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Sachstandsbericht zur kooperativen Ganztagsbetreuung "KombiKids"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö beschließend 3

Sachdarstellung

Im Rahmen der heutigen Sitzung erfolgt ein Sachstandsbericht der Leitung der kooperativen Ganztagsbetreuung „KombiKids“ Frau Pia Stürzebecher.

Frau Stürzebecher wird im Besonderen auf die folgenden Themen eingehen:

  1. Kinderzahlen, Gruppen
  2. Personelles
  3. Jahresrückblick
    1. Leitungswechsel im Schuljahr 2023/2024
    2. Kooperation und Vernetzung mit Grundschulleitung sowie Elternbeirat 
  4. Implementierungen und Veränderungen
    1. Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Familie & Soziales
    2. Einführung der digitalen Kita App „Nemborn“ 
    3. Kommunikationswege und Elternvereinbarungen  
    4. Einführung von Gruppenabschlüssen und Schulabgänger/innen- Abschied
  5. Schulhaussanierung: Rückblick, IST-Stand und Ausblick 
  6. Pädagogische Angebote sowie (regionale) Kooperationen

Beschlussvorschlag

Der Sachstandsbericht der Leitung der kooperativen Ganztagsbetreuung „KombiKids“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Frau Rußmann begrüßte Frau Stürzebecher, welche seit 01.09.2023 die neue Leiterin der kooperativen Ganztagseinrichtung „KombiKids“ ist. In ihrer neuen Funktion stellte Frau Stürzebecher dem Ausschuss die aktuellen Entwicklungen, Herausforderungen und Erfolge des Betreuungsangebots vor.

Frau Stürzebecher ging zu Anfang ihres Sachstandsberichts auf die Kinderbetreuungszahlen der vergangenen Schuljahre ein und verdeutlichte dabei das kontinuierliche Wachstum der Einrichtung. Im Schuljahr 2023/24 wurde beispielweise die 5. Gruppe der KombiKids geschaffen. In dieser sind aktuell die Schüler*innen untergebracht, die nur für kurze Buchungen (bis 14:00 Uhr) angemeldet wurden.
Hierzu ergänzte Frau Rußmann, dass bei der Schaffung der neuen 5. Gruppe anfangs noch offen war, ob eine Mittagsbetreuung geschaffen werden müsse oder ob die Gruppe dem Kooperativen Ganztag angeschlossen werden könne. Ausschlaggebend hierfür war, ob sich genügend Fachpersonal bewerben würde. Glücklicherweise konnten Erzieher*innen gefunden werden, weshalb die Gruppe als zusätzliche Gruppe der KombiKids angegliedert wurde.  

Neben den aktuellen Anmeldezahlen erläuterte Frau Stürzebecher, dass aktuell eine Warteliste von ca. fünf Kindern existiere. Sie fügte außerdem hinzu, dass die Anmeldungen für die Ferienbetreuung ebenfalls immer weiter zunehmen, was auch die hohe Beliebtheit des Angebots verdeutlicht. 

Anschließend wurde über die Personalsituation berichtet. Im Schuljahr 2022/23 waren insgesamt 18 Mitarbeiter*innen beschäftigt. Davon waren zwölf Fachkräfte, drei Ergänzungskräfte sowie zwei Sozialpädagogik-Studentinnen und eine Europäische Freiwillige.

Im Schuljahr 2023/24 erhöhte sich die Mitarbeiterzahl auf 23, unter anderem durch die Einführung der Kurzgruppe, wodurch vier neue Mitarbeiterinnen angestellt wurden. 
Das Team besteht nun aus 14 Fachkräften, vier Ergänzungskräften, zwei Sozialpädagogik-Studenten, einer weiteren europäischen Freiwilligen sowie einer Person im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).
Diese Personalsituation soll im Schuljahr 2024/25 beibehalten werden.

Zur Personal- und Bewerbungssituation erläuterte Frau Rußmann, dass sich das Einstellungsverfahren etwas verändert hat. Oftmals werden die Bewerber*innen direkt zum hospitieren geladen und erst dann würden ggf. Vorstellungsgespräche stattfinden. 

In einem persönlichen Rückblick sprach Frau Stürzebecher über die Veränderungen und Herausforderungen des vergangenen Jahres, insbesondere den Leitungswechsel im September 2023. 
Die enge Zusammenarbeit zwischen der Grundschulleitung bzw. dem SG Familie & Soziales mit dem KombiKids-Team und der Einrichtungsleitung wurde positiv hervorgehoben. Als besondere Herausforderungen nannte sie auch die Gruppenerweiterung, die Personalaufstockung sowie die Schulhaussanierung, die sowohl in der Vergangenheit als auch in Zukunft eine große Rolle spielt.

Frau Stürzebecher berichtete auch über einige strukturelle Veränderungen und technische Neuerungen. Dazu gehört die Einführung der Nemborn-App, die die Kommunikation zwischen den Betreuer*innen und den Eltern deutlich erleichtert. Darüber hinaus wurden interne digitale Veränderungen vorgenommen, um die Arbeit im Team effizienter zu gestalten.

Neu eingeführt wurde zudem ein Gruppenabschluss für die Schüler*innen am Ende des Schuljahres, insbesondere für diejenigen, die die Schule verlassen.

Frau Stürzebecher bedankte sich bei allen Anwesenden für die Aufmerksamkeit und schloss die Präsentation mit einem Jahresrückblick des KombiKids-Teams. Nach der Präsentation wurde Raum für offene Fragen gegeben. 

Frau Eva Rußmann erkundigte sich, ob die Möglichkeit besteht, ein Sonnensegel auf dem Außengelände anzubringen, da die große Fläche nur wenig Schatten bietet. Frau Stürzebecher gab daraufhin die Rückmeldung, dass aufgrund der bevorstehenden Grundschulsanierung vorerst kein neues Sonnensegel installiert werden solle. Des Weiteren fragte Frau Rußmann, ob das Sonnensegel vom Babybecken des Waldschwimmbades für diesen Zweck wiederverwendet werden könnte. Dies wird die Verwaltung mit dem Bauamt prüfen und eine Rückmeldung geben. 

Im Anschluss an den Vortrag bedankte sich die Vorsitzende im Namen des Ausschusses bei der Vortragenden für die informative Präsentation. Anschließend erfolgte die Beschlussfassung .

Beschluss

Der Sachstandsbericht der Leitung der kooperativen Ganztagsbetreuung „KombiKids“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Anschlussförderung der Quartierskonzepte aus dem Programm "Selbstbestimmt Leben im Alter"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö beschließend 4

Sachdarstellung

Das StMAS hat eine Neufassung der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA“ erlassen. Die Neufassung ist zum 1. Juni 2024 in Kraft getreten und beinhaltet eine wesentliche Änderung zur Förderung seniorengerechter Quartierskonzepte: 

Finanz- und strukturschwache Gemeinden haben künftig die Möglichkeit, nach Ablauf der vierjährigen Anschubfinanzierung eine Anschlussförderung zu beantragen. 
Die Anschlussförderung beträgt bis zu 20.000 Euro pro Jahr und kann (jährlich) beantragt werden, solange die Zuwendungsvoraussetzungen fortbestehen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Antragsberechtigt sind sowohl neue Projekte, als auch bereits im Rahmen der SeLA geförderte Quartierskonzepte, die sich zum 1. Januar 2024 noch in der Förderphase befanden und die in einer finanzschwachen Gemeinde umgesetzt werden. 

Als finanzschwach gilt eine Gemeinde dann, wenn:
  1. die durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner nach den aktuellsten veröffentlichten Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik unter dem Landesdurchschnitt der jeweiligen Gemeindegrößenklasse UND 
sie im Raum mit besonderem Handlungsbedarf gemäß der jeweils geltenden Fassung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) liegt, 
ODER 
  1. sie Empfängerin von Stabilisierungshilfen gemäß Art. 11 BayFAG ist.

Nach derzeitigem Stand erfüllt der Markt Goldbach die o.g. Kriterien. 
Aufgrund dessen schlägt die Verwaltung vor, die neue Anschlussförderung zu beantragen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Das Projekt „Erstellung eines Quartierskonzeptes und Aufbau eines Quartiersmanagements für den Markt Goldbach“ soll über den 4-jährigen Projektzeitraum (01.07.2021 – 30.06.2025) hinaus fortgesetzt werden. 

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das im Rahmen der SeLA-Richtlinie geförderte Quartierskonzept, im 1. Quartal 2025 eine Anschlussförderung zu beantragen.

Finanzielle Auswirkungen

Diskussionsverlauf

Frau Rußmann erläuterte den Sachverhalt. Sie hob hervor, wie wichtig die Unterstützung durch das Programm für die Kommunen ist.

Frau Rußmann lobte zudem die engagierte Arbeit der Quartiersmanagerin, die maßgeblich zur Umsetzung des Quartierskonzepts beigetragen hat. Ihre Tätigkeit sei von großer Bedeutung für die Integration älterer Menschen in die Gemeinschaft und für die Schaffung eines lebenswerten Umfelds.

Danach erfolgte die Beschlussfassung.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Das Projekt „Erstellung eines Quartierskonzeptes und Aufbau eines Quartiersmanagements für den Markt Goldbach“ soll über den 4-jährigen Projektzeitraum (01.07.2021 – 30.06.2025) hinaus fortgesetzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das im Rahmen der SeLA-Richtlinie geförderte Quartierskonzept, im 1. Quartal 2025 eine Anschlussförderung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Zuschussantrag des TV 1897 Goldbach e. V. auf Grund- und Übungsleiterförderung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö beschließend 5

Sachdarstellung

Mit E-Mail vom 12.08.2024 stellte der TV 1897 Goldbach e. V. einen Antrag auf Grundförderung und Übungsleiterförderung für das Jahr 2024.

1.) Grundförderung 2024

Nach § 5 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 5 Grundförderung
  1. Die Grundförderung soll sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Vereine mit geringer Mitgliederzahl, die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden.
  2. Jeder förderungsberechtigte Verein bzw. jede förderberechtigte Organisation erhält auf Antrag als jährliche Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche bis 26 Jahre; 1,10 € für Erwachsene ab 27 Jahre; mind. aber 100,00 €. 
  3. Die Antragstellung der Grundförderung hat bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
  4. Grundlage dieser Förderung ist u. a. der jeweilige Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Aschaffenburg über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr (Stand 31.01. des Jahres). Ansonsten hat eine entsprechende Meldung von Seiten des jeweiligen Vereins bzw. Organisation zu erfolgen. Die Grundförderung gem. § 5 gilt auch für die Jugendarbeit.


Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der TV Goldbach über 945 Jugendliche bis 26 Jahre sowie über 1.112 Mitglieder ab 27 Jahren.

Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:

Jugendliche bis 26 Jahre
       945 x 5,50 € =
5.197,50 €
Erwachsene ab 27 Jahre
    1.112 x 1,10 € =
1.223,20 €
Gesamt

6.420,70 €


2.) Übungsleiterförderung 2024

Nach § 13 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 13 Förderung für staatlich anerkannte Übungsleiter
  1. Der Markt Goldbach gewährt allen förderungsberechtigten Vereinen und Organisationen einen Zuschuss zu den Kosten für staatlich anerkannte Übungsleiter mit Lizenz einen Zuschuss
  2. Die Förderzusage erfolgt nach der Anerkennung der Lizenz durch das Landratsamt Aschaffenburg nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr.
  3. Die Höhe der Förderung beträgt: 
  1. pauschal 400,00 € pro Übungsleiterlizenz oder
  2. je Übungsstunde 2,00 €, max. für 250 Übungsstunden.
  1. Zuschussanträge für ein Kalenderjahr sind bis zum 30.06.des Folgejahres einzureichen.


Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der TV Goldbach über 50,5 Übungsleiterlizenzen.

Es ist somit eine Förderung in Höhe von 20.200,00 € (= 50,5 Übungsleiterlizenz x 
400,00 €) möglich.


Gesamtzuschuss:

1.) Grundförderung 2024
6.420,70 €
2.) Übungsleiterförderung 2024
20.200,00 €
Gesamt
           26.620,70 €

Beschlussvorschlag

Dem TV 1897 Goldbach e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 26.620,70 € gewährt.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Buchst. B § 5 und Buchst. C § 13 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt. 

Frau Rußmann erkundigte sich, warum 50,5 Übungsleiter gefördert werden. Frau Hartwig von der Verwaltung antwortete, dass die Übungsleiter vom LRA anerkannt werden. Die Nachkommastelle entsteht durch die Aufteilung der Übungsleiter auf mehrere Kommunen. Beispielweise seien Übungsleiter nicht nur in Goldbach, sondern auch in den Nachbarkommunen tätig. 

Danach erfolgte Beschlussfassung.

Beschluss

Dem TV 1897 Goldbach e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 26.620,70 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag des FC Germania Unterafferbach 1931 e. V. auf Grund- und Übungsleiterförderung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö beschließend 6

Sachdarstellung

Mit Schreiben vom 24.05.2024 stellte der FC Germania Unterafferbach 1931 e.V. einen Antrag auf Grundförderung und Übungsleiterförderung für das Jahr 2024.

1.) Grundförderung 2024

Nach § 5 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 5 Grundförderung
  1. Die Grundförderung soll sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Vereine mit geringer Mitgliederzahl, die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden.
  2. Jeder förderungsberechtigte Verein bzw. jede förderberechtigte Organisation erhält auf Antrag als jährliche Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche bis 26 Jahre; 1,10 € für Erwachsene ab 27 Jahre; mind. aber 100,00 €. 
  3. Die Antragstellung der Grundförderung hat bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
  4. Grundlage dieser Förderung ist u. a. der jeweilige Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Aschaffenburg über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr (Stand 31.01. des Jahres). Ansonsten hat eine entsprechende Meldung von Seiten des jeweiligen Vereins bzw. Organisation zu erfolgen. Die Grundförderung gem. § 5 gilt auch für die Jugendarbeit.

Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der FC Germania Unterafferbach über 245 Jugendliche bis 26 Jahre sowie über 402 Mitglieder ab 27 Jahren. 

Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:

 Jugendliche bis 26 Jahre
245 x 5,50 € =
 1.347,50 €
 Erwachsene ab 27 Jahre
402 x 1,10 € =
 442,20 €
 Grundförderung 2024

 1.789,70 €


2. Übungsleiterförderung 2024

Nach § 13 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 13 Förderung für staatlich anerkannte Übungsleiter
  1. Der Markt Goldbach gewährt allen förderungsberechtigten Vereinen und Organisationen einen Zuschuss zu den Kosten für staatlich anerkannte Übungsleiter mit Lizenz einen Zuschuss
  2. Die Förderzusage erfolgt nach der Anerkennung der Lizenz durch das Landratsamt Aschaffenburg nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr.
  3. Die Höhe der Förderung beträgt: 
  1. pauschal 400,00 € pro Übungsleiterlizenz oder
  2. je Übungsstunde 2,00 €, max. für 250 Übungsstunden.
  1. Zuschussanträge für ein Kalenderjahr sind bis zum 30.06.des Folgejahres einzureichen.


Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der FC Germania Unterafferbach über 7 Übungsleiterlizenzen. 

Es ist somit eine Förderung in Höhe von 2.800,00 € (= 7 Übungsleiterlizenzen x 
400,00 €) möglich.


Gesamtzuschuss:

1.) Grundförderung 2024
1.789,70 €
2.) Übungsleiterförderung 2024
2.800,00 €
Gesamt
4.589,70 €

Beschlussvorschlag

Dem FC Germania Unterafferbach 1931 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 4.589,70 € gewährt.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Buchst. B § 5 und Buchst. C § 13 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt kurz vor. Nachdem es keine Rückfragen gab, bat Sie um Beschlussfassung.

Beschluss

Dem FC Germania Unterafferbach 1931 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 4.589,70 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Zuschussantrag der KjG Unterafferbach für Zeltlager 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö beschließend 7

Sachdarstellung

Mit Schreiben vom 13.09.2024 stellte die Katholische junge Gemeinde (KjG) Unterafferbach einen Antrag auf Bezuschussung des Jugendzeltlagers in Mömlingen 2024.

Nach § 18 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 18 Förderung von Jugendfreizeiten
  1. Durch die Förderung von Jugendfreizeiten sollen die örtlichen Vereine gestärkt und motiviert werden, spezielle Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
  2. Voraussetzung ist die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Zeltlagern oder ähnlichen Veranstaltungen (z. B. Firm-, Ministranten-Wochenenden) von Sportvereinen, kirchlichen Organisationen wie KJG mit einer Mindestdauer von 3 Tagen und einer Höchstdauer von 10 Tagen. Die Kinder und Jugendlichen müssen mit Hauptwohnsitz in Goldbach gemeldet sein.
  3. Die Zuschusshöhe beträgt für Goldbacher Kinder/Jugendliche zwischen 6-26 Jahre 3,50 € je Teilnehmer und Tag. Pro angefangene 6 Teilnehmer wird ein Betreuer mit 3,50€/Tag bezuschusst. Der An- und Abreisetag gilt jeweils als ein Tag. Die Altersbeschränkung gilt nicht für Betreuer und Menschen mit Behinderung. Teilnehmer mit Behinderung werden mit 5,00 € bezuschusst; bei Mehraufwendungen entscheidet der Marktgemeinderat auf besonderen Antrag. Für jeden Teilnehmer mit Behinderung ist die Bezuschussung eines Betreuers möglich.
  4. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der Maßnahme gestellt sein. Dabei ist auch eine von den Teilnehmern eigenhändig unterschriebene Teilnehmerliste und ein Kurzbericht über die Maßnahme vorzulegen.


Laut Antrag haben am Jugendzeltlager in Mömlingen zwischen dem 11.08. und dem 17.08.2024 insgesamt 72 Kinder/Jugendliche und 12 Betreuer teilgenommen.

Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:

72 Kinder/Jugendliche
3,50 € x 7 Tage
1.764,00 €
12 Betreuer
3,50 € x 7 Tage
   294,00 €
Gesamt

2.058,00 €

Beschlussvorschlag

Der KjG Unterafferbach wird ein Zuschuss in Höhe von 2.058,00 € gewährt.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Buchst. D § 18 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.

Diskussionsverlauf

Frau Rußmann stellte den Sachverhalt vor. Danach erfolgte die Beschlussfassung. 

Beschluss

Der KjG Unterafferbach wird ein Zuschuss in Höhe von 2.058,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Zuschussantrag des AC Bavaria Goldbach 1902 e. V. auf Grund- und Übungsleiterförderung, Teilnahme/Erringung von Meisterschaften 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö beschließend 8

Sachdarstellung

Mit Schreiben vom 05.03.2024 stellte der AC Bavaria Goldbach 1902 e. V. einen Antrag auf Grund- und Übungsleiterförderung, sowie einen Zuschuss zur Teilnahme/Erringung von Meisterschaften 2024.

1. Grundförderung 2024

Nach § 5 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 5 Grundförderung
  1. Die Grundförderung soll sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Vereine mit geringer Mitgliederzahl, die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden.
  2. Jeder förderungsberechtigte Verein bzw. jede förderberechtigte Organisation erhält auf Antrag als jährliche Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche bis 26 Jahre; 1,10 € für Erwachsene ab 27 Jahre; mind. aber 100,00 €. 
  3. Die Antragstellung der Grundförderung hat bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
  4. Grundlage dieser Förderung ist u. a. der jeweilige Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Aschaffenburg über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr (Stand 31.01. des Jahres). Ansonsten hat eine entsprechende Meldung von Seiten des jeweiligen Vereins bzw. Organisation zu erfolgen. Die Grundförderung gem. § 5 gilt auch für die Jugendarbeit.

Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der AC Bavaria Goldbach über 121 Jugendliche bis 26 Jahre sowie über 185 Mitglieder ab 27 Jahren. 

Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:

 Jugendliche bis 26 Jahre
121 x 5,50 € =
 665,50 €
 Erwachsene ab 27 Jahre
185 x 1,10 € =
 203,50 €
 Grundförderung 2024

 869,00 €


2.) Übungsleiterförderung 2024

Nach § 13 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 13 Förderung für staatlich anerkannte Übungsleiter
  1. Der Markt Goldbach gewährt allen förderungsberechtigten Vereinen und Organisationen einen Zuschuss zu den Kosten für staatlich anerkannte Übungsleiter mit Lizenz einen Zuschuss
  2. Die Förderzusage erfolgt nach der Anerkennung der Lizenz durch das Landratsamt Aschaffenburg nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr.
  3. Die Höhe der Förderung beträgt: 
  1. pauschal 400,00 € pro Übungsleiterlizenz oder
  2. je Übungsstunde 2,00 €, max. für 250 Übungsstunden.
  1. Zuschussanträge für ein Kalenderjahr sind bis zum 30.06.des Folgejahres einzureichen.


Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der AC Bavaria Goldbach über 3 Übungsleiterlizenzen. 

Es ist somit eine Förderung in Höhe von 1.200,00 € (= 3 Übungsleiterlizenzen x 
400,00 €) möglich.


3.) Teilnahme von jugendlichen Sportlern an Meisterschaften

Nach § 15 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 15 Teilnahme von jugendlichen Sportlern, Künstlern und Musikern an Einzel- bzw. Mannschaftsmeisterschaften
  1. Förderfähig sind die Teilnahmen von Sportlern, Künstlern und Musikern an Einzel- bzw. Mannschaftsmeisterschaften ab Landesebene und Wettbewerben im Ausland ohne Mindestdauer; hierunter fallen u. a. nicht: Ranglisten-Wettbewerbe, sowie sonstige Turniere und Wettbewerbe
  2. Die Zuschusshöhe beträgt für Goldbacher Kinder/Jugendliche bis 26 Jahre 3,50 € je Teilnehmer und Tag. Pro angefangene 6 Teilnehmer wird ein Betreuer mit 3,50 €/Tag bezuschusst. Der An- und Abreisetag gilt jeweils als ein Tag.
  3. Die Antragstellung für Teilnehmer an o. g. Meisterschaften/Wettbewerben muss spätestens bis zum Ablauf von 2 Monaten nach der Maßnahme gestellt sein.

Laut Antrag und Ergebnisübersicht nahm der AC Bavaria Goldbach an der Landesmeisterschaft am 25.02.2024 in Arheilgen teil und es wäre somit folgende Zuschussgewährung möglich:

Landesmeisterschaft am 25.02.2024 in Arheilgen 
4 Teilnehmer
x 3,50 € x  1 Tag
  14,00 €
Landesmeisterschaft am 25.02.204 in Arheilgen
1 Betreuer
x 3,50 € x  1 Tag
    3,50 €
Gesamt 


17,50 €


4. Erringung von Meisterschaften

Nach § 16 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:

§ 16 Erringung von Meisterschaften
  1. Förderfähig sind folgende sportliche, kulturelle oder wissenschaftliche Leistungen Goldbacher Bürger


Bezirksentscheide:
Schüler (bis 13 J.)
Jugendliche (14 – 26 J.)
1. Platz
20,00 €
25,00 €
2. Platz
-
-
3. Platz
-
-



Landesentscheide:
Schüler (bis 13 J.)
Jugendliche (14 – 26 J.)
1. Platz
35,00 €
50,00 €
2. Platz
25,00 €
40,00 €
3. Platz
20,00 €
25,00 €



Bundesentscheide:
Schüler (bis 13 J.)
Jugendliche (14 – 26 J.)
1. Platz
50,00 €
65,00 €
2. Platz
40,00 €
50,00 €
3. Platz
25,00 €
35,00 €



Internationale Ebene:
Schüler (bis 13 J.)
Jugendliche (14 – 26 J.)
1. Platz
75,00 €
100,00 €
2. Platz
60,00 €
75,00 €
3. Platz
40,00 €
50,00 €





  1. Die Beantragung der Prämie erfolgt durch den Verein oder den Platzierten selbst.
  2. Die Antragstellung für Teilnehmer an o. g. Meisterschaften/Wettbewerben muss spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der Maßnahme gestellt sein.


Folgendes Mitglied des AC Bavaria Goldbach wurde 2. Landesmeister am 25.02.2024 in    Arheilgen und könnte folgende Prämie erhalten:

Vincent Göldner, 11 Jahre                    
          Freistil U12, 31 kg
25,00 €

Die Prämie in Höhe von 25,00 € würde am Sonntag, 5. Januar 2025 am Neujahrsempfang in Goldbach an Vincent Göldner und/oder Trainer in bar übergeben werden. 


Gesamtzuschuss:

1.) Grundförderung 2024
869,00 €
2.) Übungsleiterförderung 2024
1.200,00 €
3.) Teilnahme an Meisterschaften
17,50 €
4.) Erringung von Meisterschaften
25,00 €
Gesamt
           2.111,50 €

Beschlussvorschlag

Der AC Bavaria Goldbach 1902 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 2.111,50 € gewährt.

Finanzielle Auswirkungen

Rechtsgrundlage

Buchstabe B § 5, Buchstabe C § 13, 15 und 16 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende stellte die Beschlussvorlage vor und bat um Beschlussfassung.

Beschluss

Der AC Bavaria Goldbach 1902 e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 2.111,50 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö 9

Sachdarstellung

Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

JFKSS-Ausschuss vom 12.06.2024

TOP: Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Einführung eines Online-Anmeldeverfahrens für die KiGa-Anmeldungen in Goldbach
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Anbieter KitaVM für die Einführung eines Online-Anmeldeverfahrens für die Vergabe von KiTa-Plätzen im Markt Goldbach zu beauftragen. Für die Bürgerinnen und Bürger sollen umfassende Informationen und Unterstützung beim Übergang zum neuen Anmeldeverfahren bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:                8 : 0

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

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10. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 23. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales 02.10.2024 ö 10

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Datenstand vom 19.12.2024 16:01 Uhr