Datum: 10.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung und Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat
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61. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.01.2025
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beschließend
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1 |
Sachdarstellung
Eröffnung und Begrüßung der anwesenden Mitglieder der Öffentlichkeit, der Presse und der Verwaltung.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit.
Erweiterung der Tagesordnung?
Diskussionsverlauf
Die 1. Bürgermeisterin Sandra Rußmann eröffnete um 19.00 Uhr die 61. Sitzung des Marktgemeinderats. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder, die Öffentlichkeit, Herrn Müller von der Presse, Städteplaner Herrn Müller vom Architekturbüro BMW und von der Verwaltung Herrn Brückner, Herrn Wachter und Herrn Amberg.
Weiter stellte sie ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in diese ein.
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2. Vereidigung von Herrn Martin Rachor zum Feldgeschworenen für den Markt Goldbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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61. Sitzung des Marktgemeinderates
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Sachdarstellung
Bestellung, Wahl und Entlassung
Gemäß Art. 11 Bay. Abmarkungsgesetz (AbmG) sind für jede Gemeinde vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen; bei Bedarf kann die Zahl angemessen erhöht werden. In Gemeinden, die aus mehreren Gemeindeteilen bestehen, können die Feldgeschworenen nach einzelnen Gemeindeteilen oder Gruppen von solchen getrennt bestellt werden. Die Feldgeschworenen verschiedener Gemeindeteile können gesonderte Kollegien bilden. Der Gemeinderat bestimmt im Benehmen mit den Feldgeschworenen ihre Zahl sowie ihre örtliche Gliederung und Zuständigkeit.
Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO). Nach dem Ausscheiden von Feldgeschworenen ergänzen die noch vorhandenen Feldgeschworenen die festgelegte Zahl mittels Nachwahl.
Die Feldgeschworenen werden auf Lebenszeit bestellt. Auf die Wählbarkeit sowie den Verlust der Wählbarkeit sind die Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes über ehrenamtliche Bürgermeister sinngemäß anzuwenden.
Ein Feldgeschworener scheidet aus dem Amt, wenn die Wählbarkeit nach Art 11 Absatz 4 Satz 2 AbmG nicht mehr gegeben ist. Ein Feldgeschworener kann aus wichtigem Grund (siehe Art. 19 Abs. 1 Satz 3 GO) sein Amt niederlegen. Ein Feldgeschworener kann ferner aus wichtigem Grund durch Beschluss von wenigstens zwei Dritteln der übrigen Feldgeschworenen abberufen werden; auf die Abberufung findet Art. 19 Abs. 2 und Abs. 1 Satz 3 GO Anwendung.
Die Feldgeschworenen wählen aus ihrer Mitte einen Obmann und einen Stellvertreter des Obmanns. In Goldbach wurden am 31.01.2024 zum Obmann und dessen Stellvertreter gewählt:
- Obmann: Herr Werner Spinnler
- Stellvertreter: Herr Norbert Brückner
Nach Art. 11 Abs. 8 AbmG lässt der Staat den Vereinigungen, in denen sich die Feldgeschworenen mehrerer Gemeinden und gemeindefreier Gebiete zur Wahrung gemeinsamer Interessen und zur Pflege der Tradition zusammenschließen, besondere Obsorge angedeihen. Die Tagungen der Vereinigungen genießen öffentlichen Schutz.
Rechtsstellung der Feldgeschworenen
Gemäß Art 13 AbmG ist das Amt des Feldgeschworenen ein kommunales Ehrenamt.
Die Feldgeschworenen werden bei Übernahme ihrer Aufgaben durch die erste Bürgermeisterin zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit sowie zur Bewahrung des Siebenergeheimnisses, falls ein solches nach Art. 12 Abs. 4 Satz 1 vereinbart ist, in Eidesform verpflichtet. Erklärt ein Feldgeschworener, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat er an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. Die Verpflichtung ist aktenkundig zu machen.
Die Rechtsaufsicht über die Feldgeschworenen obliegt der Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde, bei gemeindefreien Gebieten der Kreisverwaltungsbehörde. Die Fachaufsicht über die Feldgeschworenen ist Aufgabe des Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Verletzt ein Feldgeschworener bei einer Tätigkeit, die er in Ausübung seines öffentlichen Amts unter der Leitung einer der in Art. 3 Abs. 1 aufgeführten Behörden ausführt, die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit den Träger dieser Behörde. Bei einer Tätigkeit, die der Feldgeschworene gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 oder 3 oder Abs. 2 selbständig ausführt, haftet die Gemeinde.
Für die Haftung des Feldgeschworenen gegenüber dem Freistaat Bayern oder einer Gemeinde gelten § 48 des Beamtenstatusgesetzes und Art. 78 des Bayerischen Beamtengesetzes entsprechend.
Aufgaben der Feldgeschworenen
Aufgabe der Feldgeschworenen ist, bei der Abmarkung der Grundstücke mitzuwirken. Darüber hinaus sollen die Feldgeschworenen auf die Erhaltung der Grenzzeichen hinwirken und ihren Zustand, insbesondere an den Gemeindegrenzen überwachen. Auf Anordnung der ersten Bürgermeisterin nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Bei der Überwachung der Grenzzeichen oder bei Grenzbegehungen festgestellte Mängel an Grenzzeichen der Grundstücke sind den Grundstückseigentümern, Mängel an den Gemeindegrenzzeichen der ersten Bürgermeisterin mitzuteilen.
Das Aufrichten oder Auswechseln von Grenzzeichen, das Höher- oder Tiefersetzen von Grenzzeichen sowie das Sichern gefährdeter Grenzzeichen kann von den Feldgeschworenen selbstständig ausgeführt werden. Das Wiedereinbringen von Grenzzeichen kann von den Feldgeschworenen selbstständig ausgeführt werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind. Zum Aufrichten und Wiedereinbringen von Grenzzeichen sind die Feldgeschworenen nur befugt, wenn die Lage der Grenzpunkte auf Grund der geheimen Zeichen („Siebenergeheimnis“; Art. 12 Abs. 4 AbmG) oder sonstigen Unterlagen zentimetergenau feststeht.
Die Feldgeschworenen sind ferner befugt, auf Antrag eines Beteiligten, selbstständig Grenzzeichen zu suchen und aufzudecken.
Die Feldgeschworenen können gem. Art. 12 Abs. 4 AbmG die Grenzsteine mit geheimen Zeichen unterlegen (sog. „Siebenergeheimnis“). Beim Einbringen und Untersuchen der geheimen Zeichen sollen außer den Feldgeschworenen keine anderen Personen zugegen sein.
Wahl und Vereidigung des neuen Feldgeschworenen Martin Rachor
Der Feldgeschworenenobmann Werner Spinnler hat im Gespräch mit der 1.Bürgermeisterin Sandra Rußmann am 11.11.2024 mitgeteilt, dass Herr Martin Rachor, Spessartstr. 49, 63773 Goldbach, zum Feldgeschworenen für den Markt Goldbach gewählt wurde. Gleichzeitig wurde um Vereidigung des neuen Feldgeschworenen durch die 1. Bürgermeisterin gebeten.
Der neugewählte Feldgeschworene Herr Martin Rachor ist im Rahmen der heutigen Sitzung gem. Art 13 Abs. 2 AbmG von der 1. Bürgermeisterin Sandra Rußmann zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung seiner Tätigkeit und zur Verschwiegenheit sowie zur Wahrung des Siebenergeheimnisses, falls ein solches nach Art 12 Abs. 4 Satz 1 AbmG vereinbart ist, mit folgender Eidesform zu verpflichten:
„Ich schwöre Treue
dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern,
Gehorsam den Gesetzen,
gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit
und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses
– so wahr mir Gott helfe.“
(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.)
Dem Feldgeschworenen sind die für die Ausübung seines Amtes erforderlichen Vorschriften durch die Gemeinde auszuhändigen.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Art. 11 – 13 Bay. Abmarkungsgesetz vom 06.08.1981
Feldgeschworenenordnung in der Fassung vom 16.10.1981
Feldgeschworenenbekanntmachung vom 12.10.1981
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt und anschließend wurde Herr Martin Rachor vereidigt.
Eine Beschlussfassung war nicht notwendig.
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3. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat
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61. Sitzung des Marktgemeinderates
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beschließend
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Beschlussvorschlag
Die Sitzungsniederschrift der 60. Sitzung des Marktgemeinderats vom 13.12.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift der 60. Sitzung des Marktgemeinderats vom 13.12.2024 wird in vorliegender Form genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Fortschreibung Rahmenplanung zur Ortskernsanierung: Vorstellung der weiteren Planungsvarianten zur Neugestaltung des Rathausparkplatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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61. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.01.2025
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beschließend
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Sachdarstellung
Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates vom 11.10.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 1.a):
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgestellten städtebaulichen Studien „Altes FFW Haus“ und „Rathausparkplatz“ in den Fassungen vom 11.10.2024 zur Kenntnis.
Beschluss 1.b):
Das Architekturbüro BMA, Rothenfels, wird beauftragt, auf Basis des Honorars der bereits beauftragten Machbarkeitsstudie für den „Rathausparkplatz“ eine Planungsalternative zu erarbeiten.
Beschluss 2:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll mit beiden Planungsvarianten für den „Rathausparkplatz“ im Format „World-Café“ im Frühjahr 2025 durchgeführt werden.
Die Grundlage für die Erstellung einer Planungsalternative sollten insbesondere folgende Parameter sein:
- Schaffung eines (minimalen) Stellplatzangebotes, gepaart mit Raum für Aufenthaltsqualität auf der bestehenden Fläche; Teilung und Gliederung der Bestandsfläche
Niveaugleicher Ausbau, nicht als „herausgehobener“ Platz mit zwei Ebenen
Wegfall der Pergola; (Gebäudewirkung)
Schaffung von „Sichtachsen“, Bsp. Hauptstraße / Rathaus
Verbesserung der „Einsehbarkeit“ des Platzes,
Die Aufenthaltsfläche solle sich gegenüber dem angrenzenden öffentlichen Raum / der öffentlichen Verkehrsfläche „öffnen“. Die ursprünglich geplante, eher „abgrenzende Wirkung“, solle möglichst aufgelöst werden.
Auf Grundlage dieser Beschlussfassung hat das Büro BMA zum einen die präsentierte Variante „Machb-01e-01, Stand 27.06.2024“ angepasst/ fortgeschrieben (Alternative 2, Studie 01g). Des Weiteren wurde auf Basis der im Rahmen der Sitzung vorgegebenen Parameter/ Eckpunkte eine zusätzliche Planungsvariante (Alternative 3, Studie 02a) erstellt.
Die Grundzüge der Alternative 3 stellen sich dabei wie folgt dar:
- Niveaugleicher Ausbau ohne Tiefgarage; Schaffung von lediglich einer gegliederten Ebene
- Keine „Einfassung“ des Platzes mit baulichen Elementen; Bsp. Pergola
- Vertikale Teilung des Platzes; westlich 20 gegliederte Stellplätze (Bestand 36 Stellplätze, Planung Alternative 1 und 2, 28 Stellplätze, ohne TG- Erweiterung in Richtung Norden, Grundstück Hauptstraße 29), östlich Servicegebäude mit Platzgestaltung zum Aufenthalt
- Nördlich des Rathauses weitere 7 Stellplätze (gesamt 27 Stellplätze auf einer Ebene)
- Die beiden vorgenannten Nutzungen werden insbesondere durch Schaffung eines künstlichen Höhenunterschiedes zwischen Stellplatzfläche / Aufenthaltsfläche gegliedert und baulich abgegrenzt.
- Das „Servicegebäude“ nimmt die Gebäudekante des Anwesens „Hauptstraße 29“ in horizontale Richtung auf.
- Der Platz öffnet sich bezogen auf das „Servicegebäude“ in westliche und südliche Richtung.
- Die Planung sieht weiter die Schaffung von Pflanzflächen, Bäumen und Sitzbänken vor.
Die vorgenannten Planungen/Visualisierungen wurden der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und werden im Rahmen der Sitzung durch Herrn Müller, Büro BMA, erläutert und im Detail dargestellt.
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgestellten städtebaulichen Studien (Alternative 2 und 3) zum „Rathausparkplatz“ zur Kenntnis. Diese sollen als weitere Beratungsgrundlage für die sich im März 2025 anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung im Format „World Café“ dienen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende erläuterte den Sachstand. Herr Bernd Müller vom Architekturbüro BMA führte diesen anhand einer Powerpoint-Präsentation weiter aus. Es wurden verschiedene aktualisierte Platzgestaltungen gezeigt. Eine Planungsvariante enthielt unteranderem eine Tiefgarage und ein separates Gastronomiegebäude nördlich des Parkplatzes.
Es gab noch zwei alternative Planungsvarianten ohne Pergola bzw. auch eine Planung ohne Tiefgarage, diese sei deutlich günstiger als die Variante mit Tiefgarage und Pergola.
Kostenübersicht der einzelnen Planungsvarianten:
- Planung ohne Tiefgarage mit neuem Gebäude Cafe/Imbiss ca. 3 Mio. Euro brutto
- Planung ohne Pergola und Tiefgarage 6,2 Mio Euro brutto
- Planung mit Pergola und Tiefgarage 6,6 Mio Euro brutto
Bei den vorgenannten Kosten werden mögliche Fördergelder noch in Abzug gebracht.
MGRin Cindy Reißing sagte, dass die heute gezeigten Planungsvarianten noch im Ratsinformationssystem eingestellt werden sollten. Einige vorgestellte Perspektiven waren nicht in der Beschlussvorlage bzw. in den Anlagen enthalten.
MGR Heinrich Schwind äußerte, dass es gut sei, dass es nun zwei alternative Planungen gebe. Weiter fragte er, ob bei jeder Planung das Café/Bistro enthalten sein müsse. Sollte dies nicht umgesetzt werden und nur der Platz neugestaltet werden, könnten die Kosten deutlich reduziert werden. Daher wünsche er sich eine Planung ohne das Café/Bistro.
Die Vorsitzende erwiderte, dass eine Platzgestaltung lediglich mit einem Café/Bistro sinnvoll sei, denn nur so könne eine Ortskernbelebung stattfinden. Ohne ein solches oder ähnliches Angebot mache eine Umgestaltung wenig Sinn. Sollte nur eine Platzumgestaltung angestrebt werden, könne der aktuellen Stand belassen werden.
MGR Marius Mann lobte, dass nun die Teilnehmer des geplanten Worldcafés mehr Alternativen zur Auswahl hatten. Bei der Planung ohne Tiefgarage und Pergola bestehe die Option, dass die Umgestaltung in zwei Bauabschnitte unterteilet werden könne. Es könnte zunächst der Platz gestaltet werden und zu einem späteren Zeitpunkt das Funktionsgebäude mit einem Café/Bistro. Somit könnte auch die geplante Wohnbebauung auf dem Grundstück der Fam. Kimmel mit in die Umgestaltung eingebunden werden.
Die 1. Bürgermeisterin antwortete, dass die Wohnbebauung auf dem Grundstück der Fam. Kimmel nur durch einen privaten Investor realisiert werden könne.
Herr Bernd Müller ging näher auf die geplante Wohnbebauung auf dem Grundstück der Fam. Kimmel ein. Die unteren Wohnungen könnten barrierefrei ausgebaut werden. Die Wohnungen im 1. Obergeschoss wären über eine Außentreppe erreichbar.
Bei der Realisierung einer Tiefgarage könnte dieses Grundstück auch in die Planungen miteinfließen und die benötigten Stellplätze könnten direkt unter dem Grundstück hergestellt werden. Ein möglicher Vorteil wäre, dass dadurch die Stellplätze nicht auf dem angrenzenden neuen Platz nachgewiesen werden müssen. Somit stünden mehr Stellplätze der Öffentlichkeit zur Verfügung.
MGRin Cindy Reißing sagte, dass die drei Planungsvarianten optimal für das anstehende Worldcafé seien. Eine neue Platzgestaltung mache allerdings nur Sinn, wenn der Platz durch ein Gewerbe belebt werde. Eine reine Gestaltung mit neuen Parkplätze sei nicht sinnvoll bzw. eine Ortskernsanierung würde nicht stattfinden.
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass am 16.01.2025 eine Veranstaltung der Fa. Zentec mit dem Motto „Zentren stärken“ in Goldbach stattfinde. Es wäre wünschenswert, wenn an dieser Veranstaltung mindestens ein Mitglied pro Fraktion teilnehme.
MGRin Karina Tippe gefiel die Planung mit einem komplett barrierefreien Weg vom Rathaus bis zur Hauptstraße. Weiter ergänzte sie, dass nur so gebaut werden könne, wie es die finanzielle Lage zulasse. Daher sehe sie die Planung mit der Tiefgarage und Pergola aus finanzieller Sicht sehr kritisch.
MGR Herbert Rettinger schloss sich der Meinung seiner Vorredner an. Es seien sehr gute Voraussetzungen für das anstehende Worldcafé geschaffen worden. Es sei jedoch sehr wichtig, dass bei der Platzumgestaltung ein Café oder ähnliches gebaut werde. Nur so könne eine lebhafte Ortsmitte entstehen.
MGR Marius Mann erörterte, dass es nicht Aufgabe der Marktgemeinde sei, ein Gebäude für ein Gewerbe zu errichten und vorzufinanzieren. Private Investoren könnten dieses geplante Gebäude errichten und anschließend dort ein Gewerbe betreiben.
Die 1. Bürgermeisterin sagte, dass die Gemeinde allerdings den Auftrag habe, den Platz umzugestalten und den Ortskern zu beleben. Dies sei nur durch ein Café/Bistro auf diesem Platz möglich, private Investoren seien nicht ausgeschlossen.
Grundsätzlich gebe es 80% Förderung auf die förderfähigen Kosten. Sollten im Laufe der Umgestaltung die Baukosten steigen, erhöhe sich auch der Förderbetrag, da dieser immer anhand der förderfähigen Kosten berechnet werde.
Sollte der Platz in naher Zukunft nicht umgestaltet werden, werde der Markt Goldbach aus dem Förderprogramm ausgeschlossen. Somit habe man die nächsten Jahrzehnte keine Möglichkeit mehr den Ortskern mit Fördermittel umzugestalten.
Des Weiteren werde die Regierung von Unterfranken die angestrebte Umgestaltung prüfen. Eine reine Umgestaltung der Parkplätze ohne ein belebendes Element wie ein Café/Bistro könnte ebenfalls dazu führen, dass es keine Fördermittel durch die Regierung von Unterfranken gebe.
MGR Paul Mann fragte, ob die Kosten der Tiefgarage ebenfalls in den förderfähigen Kosten enthalten sei.
Herr Brückner von der Verwaltung antwortete, dass die Kosten für die Tiefgarage auch förderfähig seien. Allerdings fordere die Regierung von Unterfranken für die Förderung ein Gesamtkonzept. Dieses Konzept werde von hauseigenen Architekten geprüft und anschließend erfolge erst eine Förderzusage. Deswegen sprach auch er sich gegen eine reine Platzsanierung aus, da dies nicht dem Sinn der Ortskernsanierung entspreche.
Herr Bernd Müller ergänzte, dass zur Zeit die Baukosten stagnieren und somit sei nach aktuellem Stand auch nicht mit unplanmäßigen Kosten während der Bauphase zu rechnen.
MGR Heinrich Schwind führte aus, dass zu Baubeginn eine Fördersumme festgelegt wurde. Sollten während der Bauphase dennoch die Kosten steigen, werde die Fördersumme nicht angepasst werden.
Bei der günstigsten vorgestellten Planungsvariante müssten ca. 1,8 Millionen Euro aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden. Dieses Geld sei aktuell wie auch in Zukunft nicht vorhanden. Daher sollte nur die Platzgestaltung umgesetzt werden und das angedachte Café/Bistro durch einen Investor realisiert werden. Die aktuelle Verschuldung des Marktes Goldbach sei derzeit bereits sehr hoch und werde durch diese Umgestaltung weiter zunehmen.
MGRin Cindy Reißing merkte an, dass es sich um die Fortschreibung des Rahmenplans handle und im Worldcafé weitere Anregungen in die Planung einfließen könnten. Eine tatsächliche Umsetzung erfolge dann möglicherweise in den Jahren 2027 bzw. 2028.
Die Vorsitzende ergänzte, dass mit der Umgestaltung frühestens begonnen werde, wenn die Sanierung der Grundschule abgeschlossen sei. Realistisch hierfür sei das Jahr 2027. Allerdings sei eine reine Neugestaltung des vorhandenen Parkplatzes keinen Sinn ergebe und auf dieses Ergebnis auch die Regierung von Unterfranken käme.
MGRin Birgit Schneider äußerte, dass nun das Ergebnis des Worldcafés abgewartet werden sollte und der Marktgemeinderat die heutige Präsentation auf sich wirken lassen solle. Nach dem Worldcafé sollten gemeinsame Schnittmengen in eine neue Planung fließen und diese dann entsprechend umgesetzt werden. Diese Planung müsse allerdings auch durch den Markt Goldbach finanziert werden können.
MGR Martin Scheiner gab an, dass für das Worldcafé eine sehr gute Diskussionsgrundlage geschaffen wurde. Diese Planung werde für die Zukunft bestehen haben und durch eine gute Planung könnten auch die Aspekte des Klimawandels einbezogen werden. Folglich stehe für ihn der finanzielle Aspekt nur an zweiter Stelle.
Herr Bernd Müller erklärte, dass im Worldcafé noch einige Dingen geklärt werden müssen. Zum Beispiel gebe es aktuell noch keine Spielmöglichkeit für Kinder. Weiter sagte er, dass ein Platz definitiv belebt sein müsse. Ohne eine Belebung werde den neuen Platz niemand betreten bzw. verweilen.
Dies heiße nicht, dass der Markt Goldbach das Café/Bistro betreiben müsse, allerdings solle die Gemeinde die Möglichkeit zur Belebung schaffen. Bei diesem Projekt sei vor allem die Langfristigkeit zu betrachten.
MGRin Elke Brandl verglich diese Planung mit dem Theaterplatz in Aschaffenburg. Gäbe es nicht im vorderen Bereich des Platzes einige Gastronomieangebote, wäre der Platz unbelebt und für Passanten uninteressant.
Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgestellten städtebaulichen Studien (Alternative 2 und 3) zum „Rathausparkplatz“ zur Kenntnis. Diese sollen als weitere Beratungsgrundlage für die sich im März 2025 anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung im Format „World Café“ dienen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Termine
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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61. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.01.2025
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beschließend
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Sachdarstellung
Termine:
11.1.2025 Haxen-Essen MSC
11.1.2025 OGV FFW Lakefleischessen Unterafferbach
11.1.2025 Christbaumaktion der Jugendfeuerwehr Goldbach
15.01./16.01.2025 ZENTEC Workshop „Zielfoto 2.0“ – Zentren stärken
18.01.2025 Lakefleischessen VfR Goldbach
22.01 Helfende Hände Frauen Union 18 Uhr MGH
25.01.2025 Lakefleischessen CSU
31.1./1.2.2025 FCU Faschingsgala
1.2.2025 Ringer+ Spielmannszug Lakefleischessen
8.2. und 9.2 Jugendturnier Jugend VFR
15.2. Generalversammlung FFW Goldbach
18.2. Seniorenfasching Weberbornhalle
22.2. Ringerball Weberbornhalle
23.2 Bundestagswahlen
22.4 Goldbach
24.4 Unterafferbach
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6. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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61. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.01.2025
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beschließend
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6 |
Sachdarstellung
Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Keine Bekanntgaben!
Finanzielle Auswirkungen
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7. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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61. Sitzung des Marktgemeinderates
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10.01.2025
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Diskussionsverlauf
Weihnachtsbeleuchtung Kreisel „An der Lache“
MGR Patrick Gierl fragte, weshalb in der Weihnachtszeit der Kreisel „An der Lache“ nicht mehr beleuchtet werde.
Die Vorsitzende antwortete, dass vor ca. 2 Jahren ein Sparprogramm vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen wurde. Da wurde unter anderem beschlossen, dass die Weihnachtsbeleuchtung reduziert werde.
Es werde aber an die Verwaltung weitergegeben, ob dieses Sparprogramm etwas gelockert werde.
Menschen in Bewegung am Pflanzenbeet
MGR Heinrich Schwind sagte, dass die Menschen in Bewegung am Pflanzenbeet neue Plastikköpfe erhalten habe. Das fände er sehr gut, allerdings wurde schon wieder ein Kopf gestohlen.
Einbruch in der Grundschule
Die Vorsitzende informierte das Gremium, dass in der Grundschule am 06.01.2025 eingebrochen wurde. Aktuell laufen noch die Ermittlungen der Polizei.
Datenstand vom 27.02.2025 10:49 Uhr