Datum: 14.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung und Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Marktgemeinderat
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62. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.02.2025
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beschließend
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1 |
Diskussionsverlauf
Die 1. Bürgermeisterin Sandra Rußmann eröffnete um 19.00 Uhr die 62. Sitzung des Marktgemeinderats. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder, die Öffentlichkeit, Herrn Müller von der Presse, Herrn Wienand Geschäftsführer des ELA und von der Verwaltung Frau Wombacher und Herrn Wachter.
Weiter stellte sie ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in diese ein.
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
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62. Sitzung des Marktgemeinderates
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Beschlussvorschlag
Die Sitzungsniederschrift der 61. Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.01.2025 wird in vorliegender Form genehmigt.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift der 61. Sitzung des Marktgemeinderats vom 10.01.2025 wird in vorliegender Form genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage "Stumpertsacker" in Goldbach: Vorstellung des Konzepts des Energiewerks Landkreis Aschaffenburg (ELA)
Gremium
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62. Sitzung des Marktgemeinderates
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Sachdarstellung
Auf Basis einer sog. „Weißflächenanalyse“ der Firma IBC Solar AG wurde eine Fläche entlang der Bahnlinie im Bereich „Stumpertsacker“ als geeignet für eine Freiflächen-PV-Anlage eingestuft.
Aufgrund diverser Aspekte (Eigentumsverhältnisse, Anteil zusammenhängender Flächen, etc.) wurde diese Fläche "Stumpertsacker/Goldbach Bahn" für dieses Projekt favorisiert.
Das Grundstück Fl.Nr. 3772/0 "Stumpertsacker" mit einer Fläche von 33.540,00 m² befindet sich vollständig im Eigentum des Marktes Goldbach.
Das Pachtverhältnis für das landwirtschaftlich genutzte Grundstück Fl.Nr. 3772/0 wurde zum 31.12.2023 per Änderungsvertrag aufgelöst. Eine Bewirtschaftung bis zur Realisierung des Vorhabens ist per mündlicher Absprache vereinbart. Die Erntezeiten sollten bei Auflösung dieser mündlichen Vereinbarung, unter Rücksprache mit dem Nutzer, beachtet werden.
Die Fläche "Goldbach Bahn" befindet sich innerhalb der Entfernung von 200 m zu Schienenwegen (Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebau; Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b Unterbuchstabe bb BauGB). Insofern wäre keine Bebauungsplan-Aufstellung notwendig. Bauordnungsrechtlich handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben; Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 bb) BayBO; dennoch sollen die wesentlichen Prüfungen und Anhörungen, die auch im Rahmen eines Bauantragsverfahrens erforderlich sind, durchgeführt werden.
Gründung des Energiewerks Landkreis Aschaffenburg (ELA)
Im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderats vom 13.10.2023 wurde beschlossen, dass der Markt Goldbach der Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) ENERGIEWERK LANDKREIS ASCHAFFENBURG (ELA) zustimmt und dieser beitreten wird.
Hierzu wurde die 1.Bürgermeisterin ermächtigt, den Konsortialvertrag sowie die Satzung des Kommunalunternehmens zu unterzeichnen. Gleichzeitig wurden die auf den Markt Goldbach entfallenden Mittel zur Anschubfinanzierung des gKU für die Haushaltsjahre 2024 – 2028 freigegeben.
Mit Bekanntmachung vom 02.02.2024 hat die Regierung von Unterfranken die Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens „Energiewerk Landkreis Aschaffenburg“, Anstalt des öffentlichen Rechts im Regierungsamtsblatt Nr. 3 vom 12.02.2024 veröffentlicht.
Zwischenzeitlich wurden die Gremien des ELA (zwei Vorstände und Verwaltungsrat) besetzt.
Der Verwaltungsrat besteht aus den 31 Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden, dem Landrat sowie acht weiteren Mitgliedern des Kreistags. Landrat Dr. Alexander Legler ist kraft Amtes Vorsitzender des Verwaltungsrats.
Neuer hauptamtlicher Vorstand des ELA wird Herr Klaus Wienand, der sein Amt zum 01.09.2024 antrat. Kreiskämmerer Florian Stein wird die Funktion im Nebenamt übernehmen.
Freiflächen-PV-Anlage „Goldbach-Bahn / Stumpertsacker“
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Vorabstimmung fand am 05.11.2024 eine Besprechung mit der 1.Bürgermeisterin Sandra Rußmann, Herrn Wienand und Herrn Stein vom ELA sowie Herrn Wachter (Kämmerer Markt Goldbach) und Herrn Damm (Geschäftsleiter Markt Goldbach) statt.
Das ELA hat sich mit dem Projekt „Goldbach-Bahn/Stumpertsacker“ näher beschäftigt und eine grobe Planung für die Freiflächen-PV-Anlage entwickelt.
Der besondere Charme dieser Anlage ergebe sich aus der Lage und der relativ unkomplizierten Erschließung (Nähe zur Bahn, Feldweg, Nähe zum Stromnetz des E-Werks) sowie aus der Tatsache, dass es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt. Außerdem habe man mit dem Markt Goldbach nur einen einzigen Grundstückseigentümer, der den laufenden Pachtvertrag mit dem Landwirt bereits gekündigt hat.
Geplante PV-Anlage:
Geplant ist eine PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 3.760 kWp. Die Anlage soll mit einem Stromspeicher kombiniert werden. Erwarteter Ertrag der Anlage: 3,76 Mio. kWh pro Jahr.
Das ELA werde das Projekt „PV-Anlage Goldbach-Bahn/Stumpertsacker“ baureif planen und die Durchführung letztlich einer Betreibergesellschaft, die noch zu gründen ist, überlassen.
Pachtvertrag
Zwischen der künftigen Betreibergesellschaft und dem Markt Goldbach als Grundstückseigentümer ist ein Pachtvertrag zu schließen.
Finanzierung
Eine Eigenkapitalquote von 20 – 30 % ist verpflichtend.
Mindestens 51 % der Eigenkapitalquote müssen in kommunaler Hand sein.
Ob das ELA selbst Eigenkapital einbringt, ist noch festzulegen.
Allen Verfahrensbeteiligten sollte eine breite Akzeptanz des Vorhabens wichtig sein; daher wurde angeregt, Fremdkapital in einer noch zu definierenden Höhe über Crowdfunding (Bürgerbeteiligung über eine Bank mit möglichst örtlichem/regionalem Bezug) zu generieren. Zu erwerbende Anteile sollten dabei in ihrer Höhe nach unten und nach oben begrenzt werden.
Von Vorteil wäre auch, wenn die Baufirma der PV-Anlage ebenfalls in die Finanzierung einbezogen werden könnte.
Es wird auch noch festzulegen sein, ob den Bürgerinnen und Bürgern ein fester Zinssatz als Rendite in Aussicht gestellt wird oder, ob sich der Zinssatz an der Wirtschaftlichkeit der Anlage orientiert.
Projektvorstellung durch ELA-Geschäftsführer
Im Rahmen der heutigen MGR-Sitzung wird Herr Klaus Wienand, Geschäftsführer des ELA, das Projekt und seine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorstellen.
Beschlussvorschlag
Die Vorstellung des Energiewerks Landkreis Aschaffenburg (ELA) zur geplanten Freiflächen-PV-Anlage „Goldbach-Bahn/Stumpertsacker“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Gründung einer Projektgesellschaft unter Beteiligung des Marktes Goldbach soll mit folgenden Maßgaben entwickelt werden:
- Eigenkapitalquote in Höhe von 20 bis 30 %
- Hieraus: Anteil Markt Goldbach in Höhe von bis zu 51 % (max. 300.000,- €)
- Investitionsanteil von ca. 1,0 Mio. € für Crowdfunding (Bürgerbeteiligung)
Der Haushaltsansatz für das vom Markt Goldbach einzubringende Eigenkapital (max. 300.000,- €) ist im VermHH 2025 einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt kurz dar. Anschließend übergab sie das Wort an Herrn Wienand, Geschäftsführer des ELA.
Dieser stellte das Konzept und seine Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage „Goldbach-Bahn/Stumpertsacker“ dem Gremium anhand einer Präsentation vor.
Hierzu führte er näher aus, dass er die mögliche Fläche aus der Potenzialanalyse von IBC Solar im Okt. 2022 etwas abgeändert habe.
In die ausgewiesene Fläche rage das Landschaftsschutzgebiet Spessart. Der Einschnitt in das Landschaftsschutzgebiet sei bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgeklärt und eine Genehmigung in Aussicht gestellt worden. Um jedoch die gesamte Fläche nutzen zu können, müsse eine Ausgleichsfläche geschaffen werden.
Der Ackerboden im vorgeschlagenen Gebiet sei im Vergleich zu anderen Böden nicht sehr gut. Dieser habe leidlich eine Ackerzahl in Höhe von 28-33 – bei einem guten Ackerboden spreche man von einer Ackerzahl von 60. Zudem müsse aufgrund der Nähe zu den Bahngleisen für die Freiflächen-PV-Anlage kein Bauantrag gestellt werden.
Das Projekt sei bisher mit 8.178 Solarmodulen geplant und ergebe auf die Fläche eine gute Grundflächenzahl. Mit den Geodaten könne anhand der Sonneneinstrahlung der Energieertrag ermittelt werden. Laut Analyse könne die Anlage im Jahr eine Leistung von 3.761 kWp erreichen. Da dies eine relativ hohe Leistung sei, müssten die Leistungsspitzen im Sommer bei voller Einstrahlung am besten durch die Kombination mit einem Stromspeicher abgefedert werden, um das Stromnetz nicht zu überlasten.
Für die gesamte Anlage müssten zu den Solarmodulen zusätzlich Trafostationen, Wechselrichter und Speicher angeschafft werden.
Zur Wirtschaftlichkeit des Projektes führte Herr Wienand weiter aus, dass das Konzept ohne Speicher bei der statischen Wirtschaftlichkeitsrechnung kein positives Ergebnis erreiche. Er erklärte, dass durch die Kombination mit einem Speicher ein höherer Stromumsatz generiert werden könne. Durch die Kombination mit der Speicheranlage könne eine bessere EEG-Förderung erzielt werden, was folglich eine höhere Einspeisevergütung bewirke. Somit ergebe sich ein positives Ergebnis.
Er habe eine rein statische Gewinnvergleichsrechnung für das mögliche erste Jahr erstellt.
Die Aufstellung mit dem Speicherkonzept sei derzeit die wirtschaftlichste Lösung.
Im Folgenden teilte er mit, eine Kostensimulation mit der Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg durchgeführt zu haben. Daraus habe sich ein steigendes positives Jahresergebnis ergeben. Auch der Cashflow sei durchgehend positiv.
Er empfahl der Kommune, weiter am Projekt zu arbeiten. Der Energiewert der aktuell geplanten Anlage sei sehr gut; mit dieser Strommenge könnten rund 2000 Menschen mit Strom versorgt werden.
Herr Wienand wies darauf hin, dass das ELA das komplette Vorhaben projektiere. Für den möglichen Betrieb werde eine Projektgesellschaft gegründet, die zu 51% in kommunaler Hand betrieben werden müsse. Kommunen könnten sich durch eine Projekt-GmbH direkt oder über das ELA indirekt bei dem Projekt beteiligen. Zudem plane man für die Gesellschaft ein Beteiligungsmodell für die Bürger in Form von einem Crowdfunding. Dieses könne an das schon laufende Projekt in Laufach angelehnt werden. Laut den aktuellen Berechnungen wäre ein Zins von bis zu 4 % möglich.
Nach der aktuellen Vorstellung einer möglichen Gesellschaftsstruktur müsse der Markt Goldbach sich mit 300.000 € an der Projekt-GmbH beteiligen. Dieser Betrag sei haushaltsrelevant und müsse in den Haushalt 2025 eingestellt werden, weshalb in der heutigen Sitzung darüber beschlossen werden soll.
Weiter teilte er mit, dass er mit möglichen Investoren in Kontakt sei, die an einer Realisierung des Projekts in Goldbach interessiert seien.
Zu den weiteren Schritten führte Herr Wienand aus, dass er derzeit auf die Rückmeldung des Bayernwerkes warte. Es müsse abschließend geklärt werden, ob der überschüssig erzeugte Strom im Netz außerhalb von Goldbach aufgenommen werden könne. Stand jetzt wäre es grenzwertig, aber nicht unmöglich. Sollte der überschüssige Strom nicht vom Netz aufgenommen werden können, müsse man die derzeitigen Planungen durch weitere Speicher erweitern oder die Fläche verkleinern, um die Strommenge zu reduzieren.
Eine positive Nachricht sei, dass für das derzeitige Projekt keine EU-weite Ausschreibung durchgeführt werden müsse. Dies könne Zeit- und Arbeitsaufwand einsparen.
Herr Wienand wies daraufhin, dass die Projektplanung noch nicht vollständig sei; der Bericht heute sei ein aktueller Sachstand. Vor allem die technischen Punkte müssten noch abschließend geklärt werden – hier warte man geduldig auf die Rückmeldungen des E-Werk Goldbach/Hösbach und des Bayernwerks.
MGRin Maria Maidhof fragte, ob der Kauf von Anteilen des Crowdfunding durch eine Mindest- oder Maximalanzahl begrenzt seien.
Herr Wienand teilte mit, dass die mögliche Aufteilung der Crowdfunding-Anteile bei der näheren Umsetzung durch das Gremium selbst getroffen werde. Er erklärte jedoch, dass eine Festlegung einer Ober- und Untergrenze die Verwaltungskosten beeinflussen würden.
MGR Heinrich Schwind erfragte, wie sich die Lage entlang des Waldes im Winter, aufgrund niedriger Sonneneinstrahlung und möglichen Schattenwürfen auf den Ertrag der Anlage auswirke.
Herr Wienand zeigte auf, dass der Ertrag womöglich entlang des oberen Teils der Anlage durch Schattenwürfe eingeschränkt seien könnte. Die einzelnen Module würden jedoch relativ flach verlegt (17 % Neigung), wodurch eine Verschattung der einzelnen Module ausgeschlossen sei und viel Licht von oben einstrahlen könne. In der Einstrahlung- und Energieanalyse sei die genaue Lage beachtet und im Ergebnis eingerichtet. Die Berechnungen würden jedoch nochmals überprüft werden.
Er gab zu, dass die Ausrichtung der Module nicht perfekt sei, aber durch die Anbringung mit der Neigung zum Hang könne eine hohe Strommenge erzeugt werden. Zudem könne man durch die geplante Anbringung eine Spiegelung der Sonne in Richtung Ort vermeiden werden.
MGRin Birgit Schneider wollte wissen, wo die benötigten ergänzenden Elemente auf der Fläche angebracht werden.
Herr Wienand erläuterte, dass entweder ein Fundament angebracht werden müsse oder es auch Fertigteile zu kaufen gebe, bei deinen keine Tiefbauarbeiten anfallen würden. Wegen einer besseren Anbindung würde er die freiliegende Fläche zu den Bahngleisen favorisieren.
MGRin Karina Tippe erkundigte sich, wann bei einer Gründung der Projekt-GmbH zum Ende des Jahres, mit einer Realisierung der Freiflächen-Photovoltaikanlage zu rechnen sei.
Herr Wienand teilte mit, dass im Idealfall in einem Jahr mit dem Bau der Anlage gestartet werden könne.
MGR Paul Mann bemerkte, dass bei Spitzenleistungen der Anlage ca. 3,6 MW ins Netz eingespeist werden könnten. Er wies daraufhin, dass das Goldbacher Netz für solche Strommengen nicht ausgelastet sei. Er fragte, wie das Netz diese Mengen an Strom aufnehmen soll.
Herr Wienand informierte, dass laut erster Abschätzung des E-Werks das Projekt in Kombination mit einer Speicherkapazität realisierbar sei. Zu einer Netzüberlastung würde es nach jetzigem Stand nicht kommen. Allerdings bestehe jedoch das Problem, was mit dem Strom im Netz außerhalb von Goldbach geschehe. Er wiederholte, dass man weiter auf die Rückmeldung des Bayernwerkes warte. Es sei wichtig zu wissen, welche Strommengen das E-Werk aus dem Goldbacher Stromnetz abfließen lassen kann.
MGR Paul Mann merkte an, wenn die geplante Anlage aufgrund der Netzauslastung nicht wie geplant umgesetzt werden könne, dann müsse die Anlage mit weniger Modulen ausgestattet werden. Dadurch würden die Erträge geringer ausfallen und die Wirtschaftlichkeit müsse beachtet werden. Der Bau einer Stromtrasse zum Umspannwerk an den Weiberhöfen stehe für ihn nicht in Frage, dies würde jegliche Wirtschaftlichkeit zerstören.
Herr Wienand gab an, dass er bereits bei der jetzigen Wirtschaftlichkeitsrechnung einen ca. 20 %-igen geringen Ertrag in die Berechnung einfließen lassen habe. Bei der Einstrahlungs- und Energieanalyse sei grundsätzlich ebenso ein Puffer eingerechnet.
Er bedauere, dass die technischen Daten des Stromnetzes für die Planung leider noch fehlen.
Weiter fragte Herr Mann, wer die Netzauslastung steuere, falls es durch zu viele Einspeisungen zu einem Peak komme.
Herr Wienand antwortete, dass dies in den Händen des übergeordneten Netzbetreibers liege, bei uns sei dies das Bayernwerk.
Zudem informierte Herr Wienand, dass die Anlage voraussichtlich eine Lebensdauer von ca. 20-25 Jahren habe. Außerdem gebe es derzeit einen Boom mit Speicheranlagen für erneuerbare Energien. Extreme Ausschläge im Netz können durch große Speicherkapazitäten ausgeglichen werden. In Bereich der Stromversorgung und des Netzausbaus gebe es zurzeit viele Neuerungen.
MGRin Maria Maidhof fragte, ob bei der Netzauslastung auch die Einspeisungen der privaten Haushalte berücksichtigt wurden.
Herr Wienand teilte mit, dass dies das Bayernwerk prüfen und entscheiden müsse. Er habe darauf keinen Einfluss.
MGRin Karina Tippe verwies auf die vergangene HFA-Sitzung im Dezember und wollte wissen, wie die einzelnen Module angebracht werden würden.
Herr Wienand führte aus, dass unterhalb der Module eine Blühwiese angebracht werden solle. Schafe könnten die Wiese beweiden. Dadurch, dass der höchste Punkt der Module 3 Meter in der Höhe liegt, sei noch genug Platz, um die Wiese darunter bewirtschaften zu können.
Die Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Wienand für den Vortrag und die Beantwortung der Fragen. Sie gab an, sobald es neue Informationen zur näheren Umsetzung des Projektes gebe, dies erneut im MGR zur Beratung vorlegen.
Nachdem es keine weiteren Anmerkungen aus dem Gremium gab, erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss
Die Vorstellung des Energiewerks Landkreis Aschaffenburg (ELA) zur geplanten Freiflächen-PV-Anlage „Goldbach-Bahn/Stumpertsacker“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Gründung einer Projektgesellschaft unter Beteiligung des Marktes Goldbach soll mit folgenden Maßgaben entwickelt werden:
- Eigenkapitalquote in Höhe von 20 bis 30 %
- Hieraus: Anteil Markt Goldbach in Höhe von bis zu 51 % (max. 300.000,- €)
- Investitionsanteil von ca. 1,0 Mio. € für Crowdfunding (Bürgerbeteiligung)
Der Haushaltsansatz für das vom Markt Goldbach einzubringende Eigenkapital (max. 300.000,- €) ist im VermHH 2025 einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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4. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Satzung "Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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62. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.02.2025
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beschließend
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4 |
Sachdarstellung
Durch den Abschluss des neuen Tarifvertrages im öffentlichen Dienst (TVöD – Tarifrunde 2023) haben sich die Lohnkosten erheblich erhöht. Dies betrifft natürlich auch das Personal unserer Freiwilligen Feuerwehr in Goldbach und Unterafferbach.
Die in der Anlage unter Nr. 4 aufgeführten Personalkosten der Satzung über den Aufwand der freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach sollten daher angepasst werden.
Die Berechnung hat ergeben, dass die Arbeitgeberkosten bis zu Besoldungsgruppe A9/EG8 je Stunde inzwischen bei 39,66 € und bei der Besoldungsgruppe A10/EG9a bei 49,05 € liegen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stundensätze von bisher 36,00 € auf 40,00 € bis A9/EG8 und von 44,00 € auf 50,00 € ab A10/EG9a anzupassen.
In diesem Zug sollten auch die Stundensätze der ehrenamtlich Feuerwehrdienstleistenden (Nr. 4.2) von bisher 28,00 € auf 30,00 € angehoben werden.
Die Stundensätze der Sicherheitswachen (Nr. 4.3) wurden durch das Bay. Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration ab dem 01.02.2025 von 16,90 € auf 17,90 € anpasst.
Die Änderungen sind gelb hinterlegt:
Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für
Einsätze und andere Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach
Der Markt Goldbach erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 1 bis 4 BayFwG sowie aufgrund von Art. 2 und 8 KAG folgende Satzung:
§ 1
Aufwendungs- und Kostenersatz
(1) Der Markt Goldbach erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner Feuerwehren, insbesondere für:
1. Einsätze,
2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),
3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen.
Einsätze werden in dem für die Hilfeleistungen notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben.
Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden, in den Fällen des Art. 28 Abs. 2 Nr. 7 BayFwG mit dem Ausrücken, der Feuerwehr.
(2) Der Markt Goldbach erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme seiner Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG):
1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören,
2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch.
Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.
(3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.
(4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2 BayFwG), sowie überörtliche Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.
§ 2
Schuldner
(1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.
(2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.
(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit
Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheides zur Zahlung fällig.
§ 4
Inkrafttreten
1. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung (inkl. Ihrer Anlage) in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt die „Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach“ vom 08.07.2022, incl. Anlage außer Kraft.
Goldbach, den 14.02.2025
Markt Goldbach
Sandra Rußmann
1. Bürgermeisterin
Anlage
zur
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz und andere
Leistungen der freiwilligen Feuerwehren des
Marktes Goldbach
Verzeichnis der Pauschalsätze
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefallenen Kilometer Wegstrecke für:
1.1 Kommandowagen - Kdow 3,35 €
1.2 Mannschaftstransportwagen - MTW 3,00 €
1.3 Mehrzweckfahrzeug - MZF 2,80 €
1.4 Einsatzleitwagen – ELW 1 5,50 €
1.5 Tanklöschfahrzeug - TLF 16/25 8,00 €
1.6 Tragkraftspritzenfahrzeug - TSF-W 5,25 €
1.7 Hilfeleistungs Löschgruppenfahrzeug - HLF 20 7,50 €
1.8 Drehleiter - DLK 18/12 11,00 €
1.9 Gerätewagen Logistik - GW-L1 3,25 €
1.10 Gerätewagen – GW-Versorgung 2,50 €
1.11 Wechsellader Fahrzeug - WLF 5,00 €
1.12 Mehrzweckanhänger, Wechselpritsche WLF 2,25 €
1.13 Quad 1,25 €
2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden.
Für jede angefangene halbe Stunde, wird der halbe Ausrückestundenkostensatz erhoben.
Die Ausrückestunden betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je Stunde für:
2.1 Kommandowagen – Kdow 22,00 €
2.2 Mannschaftstransportwagen – MTW 36,00 €
2.3 Mehrzweckfahrzeug – MZF 30,00 €
2.4 Mehrzweckfahrzeug – ELW 1 83,00 €
2.5 Tanklöschfahrzeug - TLF 16/25 165,00 €
2.6 Tragkraftspritzenfahrzeug – TSF-W 95,00 €
2.7 Hilfeleistungs Löschgruppenfahrzeug - HLF 20 190,00 €
2.8 Drehleiter – DLK 18/12 197,00 €
2.9 Gerätewagen Logistik - GW-L1 51,00 €
2.10 Gerätewagen – GW Versorgung 40,00 €
2.11 Wechsellader Fahrzeug - WLF 69,00 €
2.12 Mehrzweckanhänger, Wechselpritsche WLF 10,00 €
2.13 Gabelstapler, Traktor 25,00 €
2.14 Quad 13,50 €
3. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeuges gehört (und können demnach keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. Betriebsstoffe werden nach verbrauch gesondert abgerechnet.
Für jede angefangene halbe Stunde, werden die halben Stundengebühren erhoben.
Als Arbeitsstundengebühren werden berechnet für:
3.1 Hochdruckreiniger 10,00 €
3.2 Notstromgenerator bis 13 KvA. 20,00 € Tag 54,00 €
3.3 Notstromgenerator bis 30 KvA. 30,00 € Tag 84,00 €
3.4 Notstromgenerator bis 50 KvA. 40,00 € Tag 100,00 €
3.5 Wassersauger mit Tauchpumpe 15,00 € Tag 65,00 €
3.6 E-Tauchpumpe 230 V bis 25m³ 10,00 € Tag 28,00 €
3.7 E-Tauchpumpe 400 V bis 72m³ 25,00 € Tag 72,00 €
3.8 Pumpe TS 8/8 20,00 €
Zusätzlich werden die Reinigungskosten, bzw. die Kosten zur Wiederherstellung verrechnet.
4. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrhaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen.
Für jede angefangene halbe Stunde, werden die halben Stundenkosten erhoben.
4.1 Hauptamtliches Personal
Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter werden folgende Stundensätze berechnet:
Für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt
bis zur Besoldungsgruppe A 9: 40,00 € (36,00 €)
ab der Besoldungsgruppe A 10: 50,00 € (44,00 €)
4.2. Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 30,00 € (28,00 €) verrechnet.
4.3 Sicherheitswachen:
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunde Wachdienst Stundensätze pro Feuerwehrdienstleistenden erhoben. Die Stundensätze richten sich nach der jährlichen Bekanntmachung des Fortführungsnachweises des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Sport und Integration (zurzeit betragen diese 17,90 €).
Abweichend von Nr. 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
5. Kostenerstattung bei missbräuchlicher Alarmierung
Für missbräuchliche Alarmierung der freiwilligen Feuerwehr erhebt der Markt Goldbach vom Verursacher die tatsächlich angefallenen Kosten, mindestens jedoch 500,00 €.
6. Sonstige Gebühren
Für alle sonstigen in dieser Anlage nicht aufgeführten Leistungen werden Kosten vom Markt Goldbach unter Berücksichtigung des zur Verwendung kommenden Materials und des angefallenen Arbeitsaufwandes jeweils im Einzelfall festgelegt.
Beschlussvorschlag
Die Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach mit Anlage wird in vorgelegter Form beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die 1. Bürgermeisterin trug den Sachverhalt vor.
Anschließend erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss
Die Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Goldbach mit Anlage wird in vorgelegter Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbepark Frohnrad, Teilbereich 2, BayWa-Areal“ und Flächennutzungsplan Änderung 8 - Beteiligung des Marktes Goldbach gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
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62. Sitzung des Marktgemeinderates
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Sachdarstellung
Anlass der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbepark Frohnrad, Teilbereich 2, BayWa- Areal“ ist der Verkauf des BayWa-Areals und der damit verbundenen Planungen und Nutzungsveränderungen der neuen Eigentümer.
Das Grundstück Fl.Nr. 6080/39 soll in drei einzelne Grundstücke gegliedert werden und künftig folgende Nutzungsstruktur umfassen:
- Westliches Grundstück – Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH + Co. KG
- Lagerfläche und Potenzialfläche für ein Rechenzentrum
- Grundstück im zentralen Bereich – Laibacher Real Estate GmbH (LRE)
- Firma Solarfabrik GmbH (Laufach)
Neubau einer Lagerhalle für Photovoltaik-Module (bereits genehmigt und erstellt), Umnutzung zur Produktionshalle
- Ehemalige Deco Factory
Lagerraum für Pflanzen und Blumen ohne Verkaufsstätte
- Östliches Grundstück – Caritas
- Verwaltungsgebäude und Stellplätze für Caritas-Sozialstation St. Stephanus e.V., Hösbach
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 13.10.2017 bis 13.11.2017 statt.
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes „Gewerbepark Frohnrad“.
Es werden insbesondere folgende Festsetzungen getroffen:
- GEe; Eingeschränktes Gewerbegebiet; nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und nicht wesentlich störende öffentliche Betriebe sowie Lagerhäuser und Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig.
- Grundflächenzahl bis 0,8, Geschossflächenzahl bis 2,4, § 17 BauNVO
- Wandhöhe maximal 11 Meter
- Offene Bauweise
Mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Frohnrad, Teilbereich 2, BayWa-Areal“/ 8. Änderung des Flächennutzungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Eingeschränkten Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO i. v. m. § 1 Abs. 4 BauNVO geschaffen. Es erfolgt eine Einschränkung des Störpotenzials, um die Immissionsproblematik der unmittelbaren Nachbarschaft emittierender Gewerbebetriebe und störempfindlicher Wohnnutzungen zu mindern. Daher sind im eingeschränkten Gewerbegebiet nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, von denen keine wesentlichen Störungen ausgehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Fläche von ca. 2,08 ha auf. Durch die Festsetzung von Pflanzgeboten wird das Baugebiet eingegrünt. Zur Klimaanpassung und Risikovorsorge (Starkregen) sowie zum Naturschutz werden Maßnahmen verbindlich festgelegt.
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden in einer Schallimmissionsprognose die Verkehrslärmimmissionen ausgehend von der Bundesstraße B 26 ermittelt und bewertet sowie die Verträglichkeit für die geplante Produktionshalle der Firma Solar Fabrik mit den nächst zu schützenden Nutzungen geprüft.
Weitere Angaben zu den Inhalten und Ziele der Planung sind der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen.
Als betroffener Träger öffentlicher Belange wird der Markt Goldbach über das Planverfahren informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die einschlägigen Unterlagen wurden der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt:
- Bebauungsplan Plan-/ Textteil
- Bebauungsplan Begründung
- Flächennutzungsplan Planzeichnung
- Flächennutzungsplan Begründung
Aus Sicht der Verwaltung sind keine Anregungen und Bedenken seitens des Marktes Goldbach angezeigt.
Beschlussvorschlag
Seitens des Marktes Goldbach bestehen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbepark Frohnrad, Teilbereich 2, BayWa- Areal“ in den jeweiligen Fassungen vom 28.11.2024 keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor.
Aus dem Gremium gab es keine Anmerkungen.
Es folgte die Beschlussfassung.
Beschluss
Seitens des Marktes Goldbach bestehen gegen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbepark Frohnrad, Teilbereich 2, BayWa- Areal“ in den jeweiligen Fassungen vom 28.11.2024 keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Finanzplan 2024-2028 des Marktes Goldbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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62. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.02.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachdarstellung
Der Haushaltsplan 2025 ist im Entwurf fertiggestellt. Einzelheiten sind aus den anhängenden Anlagen zu entnehmen. Diese Unterlagen geben die Möglichkeit, sich über den Haushaltsentwurf, insbesondere über den Umfang der diesjährigen und nachfolgenden Investitionen sowie die mittelfristige Finanzplanung umfassend zu informieren, wobei der bereits erstellte Vorbericht eine große Hilfe darstellt.
Darüber hinaus erhalten die Fraktionsvorsitzenden einen kompletten Entwurf des Haushaltsplanes 2025, aus welchem das Zahlenmaterial im Detail entnommen werden kann.
Der Haushaltsentwurf 2025 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 36.021.370 € und im Vermögenshaushalt mit 11.869.325 €, also insgesamt mit 47.890.695 €, ausgeglichen ab.
Beschlussvorschlag
Der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dem Stellenplan 2025 sowie dem Finanzplan 2024 – 2028 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die 1. Bürgermeisterin stellte den Sachstand kurz dar und übergab das Wort an Herrn Wachter.
Herr Wachter stellte die wichtigsten Punkte des Haushaltsentwurfs 2025 dem Gremium anhand einer Präsentation vor.
[…]
Bevor wir zum Haushalt 2025 kommen, möchte ich zum vorläufigen Jahresabschluss 2024 Folgendes ausführen:
Er weist zum 23.01.2025 ein Gesamtvolumen von ~ 43,5 Mio. € aus. Es ist zu erkennen, dass aus der laufenden Verwaltung ein Überschuss von ca. 1,5 Mio. € erwirtschaftet wurde, der an den Vermögenshaushalt zugeführt werden könnte (Ansatz 2.108.480 €). Die Minderung liegt in erster Linie an den höheren Wasser- und Abwasserkosten. Für das Klärwerk Aschaffenburg mussten z.B. 305.000 € nachgezahlt werden.
Das Jahr 2024 wird mit einer geschätzten Unterdeckung über 3,1 Mio. € abschließen. Dabei wurden Kredite über 4,0 Mio. € bei einem Ansatz von 5,85 Mio. € aufgenommen, bei einer gleichzeitigen Kredittilgung von 1,032 Mio. €. Den Rücklagen werden ca. 150.000 € entnommen werden.
Der Markt Goldbach war bis zum 31.12.2019 schuldenfrei, da die Rücklagen mit 4,7 Mio. €, rund 1 Mio. € über den Krediten lagen.
Zum 31.12.2022 war dieser Wert bei 9,1 Mio. € (Rücklagen 0,36 Mio. €, Schulden 9,5 Mio. €), zum 31.12.2023 bei 12,4 Mio. € (Rücklagen ca. 1,056 Mio. €, Schulden 13,5 Mio. €) und zum 31.12.2024 bei 15,6 Mio. € (Rücklagen 0,9 Mio. €, Schulden 16,5 Mio. €). Der Markt Goldbach hat somit in den letzten 5 Jahren (2020-2024) ein Defizit in Höhe von 16,6 Mio. € angehäuft.
Das Investitionsprogramm 2024 wurde zu 77,2 %, in Zahlen von geplanten 11,94 Mio. € wurden rund 9,21 Mio. €, abgewickelt.
Zum Haushalt 2025:
Durch eine viel zu hohe Kreisumlage (Klinikum, gestiegene Löhne, höhere Kreditzinsen und immer mehr Aufgaben, die den Kommunen übertragen werden, wie z.B. Ganztagsbetreuung, Wärmeplanung usw.) wird es immer schwieriger einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt zu erstellen.
Zum Haushalt 2025 möchte ich die wichtigsten Eckdaten bekannt geben. Das Zahlenmaterial ist im Vorbericht bzw. in der 50-seitigen Anlage aufgeführt.
Der Gesamthaushalt beläuft sich in Einnahmen und Ausgaben auf 47.890.695 € nach 46.502.195 € im Jahr 2024. Wobei auf den Verwaltungshaushalt 36.021.370 € (75,2%) und auf den Vermögenshaushalt 11.869.325 € (24,8%) entfallen.
Nach der Erfassung aller voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben schließt der Etatentwurf im Verwaltungshaushalt, in dem alle lfd. Einnahmen und Ausgaben veranschlagt sind, um 2.490.150 € (~ 7,4 %) über dem Volumen des Vorjahres ab und beläuft sich somit auf rd. 36 Mio. €. Die Veränderung gegenüber den Ansätzen von 2024 ist auf der Seite 10 in Ihren Unterlagen dargestellt:
Die Veränderungen setzen sich aus folgenden Einnahmen und Ausgaben zusammen: Einnahmen: + Gewerbesteuer 600.000, Einkommensteuer 460.000 €, Schlüsselzuweisung 430.000 Benutzungsgebühren 366.150 (Wasser), Betriebskostenförderung BayKiBIG 340.000, Innere Verrechnungen in Einnahmen und Ausgaben je 263.050, - Gewinnausschüttung E-Werk -500.000. Mehrausgaben: Personalaufwand 454.620 €, Zuführung zum Vermögenshaushalt 719.770 €, Folie 4, Folie 5.
Die Einnahmen des Verwaltungshaushalts über 36.021.370 € setzen sich zusammen aus: Steuern 18.991.500 €, Gebühren u. Entgelte 4.708.850 €, Mieten u. Pachten 847.600 €, Kalk. Einnahmen (wie Ausgaben) 5.281.050 €, Konzessionsabgabe/Gewinnausschüttung EWG 835.000 €, Allg. Zuweisungen 3.596.600 € und sonstige Finanzeinnahmen wie Verkaufserlöse, Umsatzsteuerrückerst. usw. 1.764.770 €, wobei die Steuereinnahmen 52,7% (in 2024 51,8%) ausmachen.
Steuern, die 52,7% der Einnahmen ausmachen, setzen sich wie folgt zusammen: Einkommenssteuer 8,125 Mio. €, Gewerbesteuer 4,8 Mio. €, Grundsteuer A & B 1,24 Mio. €, Schlüsselzuweisung 3,28 Mio. €, Est. Ersatzleistung 590.000 €, Umsatzsteueranteil 470.000 €, Hundesteuer 27.500 €, Pauschale Finanzzuweisung 189.000 €, Grunderwerbssteueranteil 190.000 € u. Bußgelder 80.000 €.
Von den Einnahmen des Verwhh wird auf der Ausgabenseite des Verwhh folgendes finanziert:
Der Personalaufwand mit 8,824 Mio. €, Umlagen mit 6,98 Mio. €, Zuschüsse u. Zuweisungen für lfd. Zwecke mit 4,79 Mio. €, sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand mit 6,84 Mio. €, Zuführung zum Vermögenshaushalt 2,626 Mio. €, Kalk. Ausgaben (wie Einnahmen) 5,281 Mio. € und sonstige Ausgaben wie Kreditzinsen 680 T€.
Eine Vielzahl von Ansätzen des Verwaltungshaushalts ist sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben gesetzlich, tariflich oder vertraglich vorgegeben.
Der Personalkostenansatz 2025 beläuft sich auf 8.824.140 €. Der Ansatz 2024 betrug 8.369.520 €. Die Personalkosten 2023 betrugen 7.982.904 €, die Steigerung von 454.620 €, bzw. 5,4% resultiert aus der zu erwartenden Tariferhöhung. Hinzu kommen noch allgemeine Stufenaufstiege. Sollte sich allerdings die Forderung von VERDI mit 8% annähernd durchsetzen, würde dies allein eine Mehrbelastung über 705.931,00 € bedeuten.
Nicht zu vergessen sind Personalkostenersätze von 170.000 € durch den Landkreis Aschaffenburg für das Atemschutzausbildungszentrum - Feuerwehrwesen. Der ZVAU leistet keine Personalkostenersätze mehr, da die Kassengeschäfte zum 01.01.2024 direkt auf den ZVAU übergegangen sind.
Der Stellenplan wurde in der HFA-Sitzung am 18.12.2024 vorberaten. Der Stellenplan sieht eine Mehrung von 0,55 Stellen auf 81,2 bei den Arbeitnehmern, resultierend aus der Umwandlung einer Beamtenstelle in eine Arbeitnehmerstelle (Standesamt) und im Sozial und Erziehungsdienst eine Minderung von 2,25 auf 35,9 Stellen, durch den Wegfall der Hortbetreuung in Unterafferbach vor.
Die Personalkosten sind in den letzten 10 Jahren von 4.636.367 (2016) auf 8.824.140 € (2025) um 4.187.773 € bzw. um 90,32 % gestiegen. Im Sozialbereich betrug die Steigerung 274,33% von 1.167.678 € auf 3.203.275 €. Dies hängt in erster Linie mit dem Aufbau der offenen Ganztagsschule, der Eröffnung des Mehrgenerationenhaus, dem Familienstützpunkt, dem Quartiersmanagement und der massiv gestiegenen Kinderbetreuung, mit der verpflichtenden Ganztagsbetreuung – ohne finanziellen Ausgleich – zusammen. In Anbetracht unserer finanziellen Lage, muss hier zukünftig die Kostensteigerung minimiert werden. Wir können uns hier nur noch auf die Pflichtaufgaben konzentrieren.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit je 11.869.325 € ab.
Das Investitionsprogramm hat ein Volumen von 10,385 Mio. € (Siehe auch S. 33 – 37 in Ihren Unterlagen). Davon entfallen rund 53% auf den Hochbau mit ~ 6,3 Mio. € und 17% auf den Tiefbau mit ~ 2 Mio. €.
Das Investitionsprogramm wurde am 16.12.2024 im Bau- u. Umweltausschuss vorberaten. In welchen Aufgabenbereichen investiert wird, ersehen wir aus der nachfolgenden Grafik.
0 Allgem. Verwaltung 50.000 € – Mobiliar, Hard- und Software
1 öffentl. Sicherheit u. Ordnung 615.000 €- Neues DLK 23/12, Neuer Carport mit PV-Anlage.
2 Schulen 6.171.000 €- Fortführung der Generalsanierung Schulzentrum mit Interimsgebäude, Schulturnhalle, Erwerb von Hard u. Software mit Schulanschaffungen für die Grund- und Mittelschule
3 Kulturpflege 5.000 € Investitionszuschüsse an Vereine
4 Soziale Sicherung 389.000 € – Schlussrechnungen Neubau Kinderkrippe Vogelnest, Sanierung KiGa Arche Noah, Spielplatzerweiterung Unterafferbach
5 Gesundheit Sport u. Erholung 577.000 € - Sanierung Hallenbad, Heizzentrale Sporthalle Weberborn
6 Bau- u. Wohnungswesen, Verkehr 1.140.000 € - Schlussrechnungen NBG Lorenz-Heim-Str., Emanuel-Krebs-Str. mit Johannesplatz, Hösbacher Weg, Borngasse, Nebenborngasse, Am Geisberg und Bergweg. Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED
7 Öffentl. Einrichtungen 768.000 € - Abwasserbeseitigung Investitionsanteil Kläranlage, Schlussrechnungen Kanalbau Johannesplatz, NBG Lorenz-Heim-Str., Emanuel-Krebs-Str., Hösbacher Weg, Fangbecken An der Heilquelle,
Bauhof Neuanschaffungen
8 Wirtschaftl. Unternehmen 670.000 € - Stammeinlage Freiflächen PV-Park, Wasserversorgung mit dem bereits genannten Str. in der Abwasserbeseitigung, Investitionszuschuss Wasserzweckverband, Versiegelung Vereinslagehalle.
Eine genaue Übersicht könnt Ihr aus dem Investitionsprogramm entnehmen.
Vermögenshaushalt Einnahmen
Der Vermögenshaushalt soll finanziert werden durch
a) die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (Verwhh) 2.626.250 €
b) die Zuführung vom Verwhh für Sonderrücklagen 235.225 €
b) Rücklagenentnahme 220.850 €
c) Grundstücksverkäufe und Verkauf von bewegl. Sachen 556.500 €
d) Erschließungsbeiträge Straße/Wasser/Kanal 169.500 €
e) Investitionszuweisungen 2.990.900 €
f) Rückflüsse von Darlehen 70.100 €
f) Aufnahme von Krediten 5.000.000 €
Summe: 11.869.325 €
Der Haushalt des Marktes Goldbach hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Im Jahr 2015 lag dieser noch bei 25.370.804 € und erzielte im Jahr 2022 ein ausgeglichenes Ergebnis über 50.661.38 € Dieses Jahr liegt der Haushaltsansatz bei 47.890.695 €. Von 2010 bis 2019 wurden im Vermögenshaushalt über 51,3 Mio. € für Investitionen verausgabt, jährlich im Schnitt 5.129.330 €. In den Jahren 2020-2024 lagen die Investitionen bei 53.464.622 €, im Schnitt bei 10.692.924 €, dies ist u.a. die Ursache für unsere Verschuldung.
Durch die vorgesehene Kreditaufnahme von 5 Mio. €, bei gleichzeitiger Schuldentilgung von 1,25 Mio. € kommt es zu einer weiteren Schuldensteigerung um 3,75 Mio. €. Im Jahr 2024 stiegen die Verbindlichkeiten um 2.967.634 € (Tilgung 1.032.366 €, Kredite 4,0 Mio. €).
Die Pro-Kopf-Verschuldung wird sich von derzeit 1.602,81 €, bei voller Kreditaufnahme um 369,12 € auf 1.971,93 € erhöhen und dabei um ~ 142% über dem Landesdurchschnitt, der zum 31.12.2023 bei 814 € liegt. Dem stehen allg. Rücklagen zum 31.12.2025 in Höhe von lediglich rund 0,7 Mio. € gegenüber.
Der Markt Goldbach ist dann bilanztechnisch mit rund 19,7 Mio. € Ende 2025 verschuldet.
Im Jahr 2019 wurde ein Kredit über 1,5 Mio. € in einer Summe getilgt. Der Schuldendienst hat sich danach in den letzten Jahren fast verfünffacht. Von 328.798 € im Jahr 2020 auf 1.516.613 im Jahr 2025. Inzwischen müssen 10,5% der zur Verfügung stehenden Mittel des Vermögenshaushaltes für Tilgung aufgewendet werden. Die Zinsbelastung ist von 5.285 € im Jahr 2020 auf 261.951 € im Jahr 2025 um knapp 5.000% gestiegen!!!
Die Verschuldung wird in den nächsten Jahren weiter steigen und damit die Mittel, die für den Schuldendienst gebunden sind.
Die Erfassung des Anlagevermögens des Marktes Goldbach konnte im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Das Anlagevermögen zum 31.12.2024 beträgt 195.234.193 € abzgl. der erfolgten Abschreibungen von 71.315.624 € liegt ein Restbuchwert von 123.918.570 € vor.
Im Jahr 2024 wurde ein Zugang über 3,9 Mio. € bei einem Abgang von 0,6 Mio. € und Abschreibungen über 3,5 Mio. € verzeichnet, dies ergibt einen Vermögenszuwachs von 1,6 Mio. €.
Mit der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt von ca. 2,1 Mio. € an den Vermögenshaushalt kann die laufende Abschreibung im Jahr 2024 in Höhe von 3,5 Mio. € nicht mehr bestritten werden. Wir haben somit den Status des Vermögensverzehrs erreicht. Anlagen in Bau nicht mitgerechnet.
Der Markt Goldbach hat in den letzten fünf Jahren Investitionen über knapp 53,5 Mio. € getätigt. Dabei ist eine Unterdeckung von 19,7 Mio. € entstanden. Der Markt Goldbach hat 33,8 Mio. € aus eigenen Mittel inkl. Zuwendungen finanzieren können. Das heißt, jährlich können max. 6,76 Mio. € an Investitionen – ohne Fremdfinanzierung - getätigt werden.
Der jetzige Haushalt mit einem Investitionsprogramm von 10,385 Mio. € ist nur eine Fortführung der bereits angestoßenen Baumaßnahmen, alle Einzelmaßnahmen wurden fast einstimmig im MGR beschlossen. Für neue Investitionsmaßnahmen sind keine Ressourcen mehr vorhanden.
Bei der Fortführung der bereits beschlossenen Maßnahmen darf dabei allerdings nicht das Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben außer Acht gelassen werden, damit der Markt Goldbach auch zukünftig noch handlungsfähig bleibt.
Damit die finanzielle Situation des Marktes Goldbach nicht noch weiter verschärft wird, muss das Ziel sein, das Investitionsvolumen in den nächsten Jahren wieder unter 10 Mio. € zu bringen und danach auf max. 6 Mio. €, um eine weitere Verschuldung zu stoppen. Allerdings wird dies nur sehr schwer möglich sein, da uns in den nächsten Jahren weiterhin massive Investitionen im Schulzentrum bevorstehen.
Der Haushalt des Marktes Goldbach plant im laufenden Geschäftsjahr mit einem Überschuss von rund 2,6 Mio. € (Zuführung an den Vermögenshaushalt). Im Jahr 2022 waren dies noch gut 4,8 Mio. €. Dies liegt an den gestiegenen Energie- und Personalkosten, der Kreisumlage, der Inflation, den steigenden Kreditzinsen und den zusätzlich übertragenen Aufgaben. Es werden immer mehr Mittel im Verwaltungshaushalt – laufendes Geschäft – gebunden.
Dadurch werden wir gezwungen sein, weiterhin nach Einsparmöglichkeiten zu suchen und ggf. auch unpopuläre Einsparungen vorzunehmen. Insbesondere zusätzliche freiwillige Leistungen sind in der derzeitigen Finanzsituation nicht mehr zu realisieren und müssen wie in den letzten Jahren bereits begonnen weiter abgebaut werden.
Dieser Haushalt wurde mit einer Erhöhung der Kreisumlage um 4% auf 51% geplant. Inzwischen hat das Landratsamt AB eine Erhöhung auf 52,1 angekündigt. Dies bedeutet eine weitere Mehrbelastung. Mehr als jeder zweite € an Steuereinnahmen incl. Schlüsselzuweisung geht an den Landkreis.
Sollten zukünftig die Löhne sich massiv erhöhen, die Kreditzinsen noch weiter steigen oder geplante Einnahmen wegfallen wird der Markt Goldbach in eine massive finanzielle Schieflage geraten. Da eine weitere Mehrbelastung der Bürger, aus meiner Sicht, durch Hebesatz- oder Gebührenerhöhungen nur sehr schwer zu vermitteln ist, sollte dies das letzte Mittel sein.
Daher muss nach Einsparmöglichkeiten gesucht werden! Ein weiter so ist nicht mehr zu verantworten!
Das waren die Eckdaten des Haushalts. Vielen Dank für Euer Interesse.
Anschließend folgten die Stellungnahmen der Bürgermeisterin und der Fraktionen.
Stellungnahme Sandra Rußmann, 1. Bürgermeisterin:
- Haushaltssituation des Marktes Goldbach ist und bleibt schwierig – Aufgabenanforderungen an Kommunen wachsen, Ausgleich von Bund/Land diesbezüglich nicht in ausreichendem Maße vorhanden, der Handlungsspielraum für notwendige Ausgaben der Kommune wird zunehmend eingeschränkt
- DAHER: Beschränkung weitestgehend auf bereits angestoßene Maßnahmen und Investitionen in energetische Sanierungen und erneuerbare Energien – trotz vieler, vieler Ideen keine nennenswerten neuen Projekte im nächsten Jahr, es sind nur Vorbereitungen und Planungen im Haushalt enthalten (z.B. Machbarkeitsstudien bezüglich Ortskernsanierung)
- Weiter hohe Baukosten, wenn auch Steigerung nicht mehr so hoch ausfällt wie in den letzten Jahren
- Größeres Problem: immer noch relativ hohes Zinsniveau im Vergleich zur Niedrigzinsphase (2024: 2,95 %, 2,54 % jeweils 2 Mio. Euro). Zinskosten belasten Haushalt immer mehr bei steigenden Krediten. Das wichtigste Ziel muss sein, dass der Schuldendienst bedient werden kann. Leichte Tendenz zu niedrigeren Zinserwartungen in 2025 – auf das Nullzinsniveau wird es aber nicht zurückgehen.
- Inflation momentan auf vertretbarem Niveau (Prognose für 2025: 2 Prozent)
- Baukosten: für 2025 laut Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung Rückgang um 1 Prozent erwartet, weiter aber hohes Niveau.
- Energiekosten auch wieder etwas gesenkt, aber dennoch hohes Niveau – geht auch nicht mehr auf Vorkriegsniveau zurück: Strom und Gas, CO2 Preis!
- Strom: Umso wichtiger: Investitionen in erneuerbare Energien:
Photovoltaikanlagen: Sonnenstrom auf Dauer günstige Strombezugsquellen (zusätzlich zum wichtigen Thema der Nachhaltigkeit und der Entgegensteuerung des Klimawandels)
- Gas: Zeiten billigen russischen Gases sind vorbei.
Tendenz: steigende Preise (CO2 Steuer, steigende Netzentgelte für Gas) – Investition in Erneuerbare mindert Abhängigkeit vom Gas – alternative Heizsysteme auf Dauer günstiger!
- Kreisumlage steigt erneut – 6,5 Mio. Euro eingestellt (entspricht 51 Prozentpunkte, Erhöhung um weitere 4 Punkte). Derzeit 52,1 % vom Landratsamt in Planung. Es besteht die Hoffnung, dass die Kreisumlage im Laufe des Jahres gesenkt werden kann – Hoffnung auf Eindämmung des Defizites von 44 Mio. Euro des Klinikums.
- Betriebskostenumlage und Investitionskostenumlage vom Zweckverband der Aschafftalgemeinden geschätzt – konkrete Zahlen liegen noch nicht abschließend vor – Orientierung an Vorjahren (Betriebskostenumlage 500 000 Euro, Investitionskostenumlage 100 000 Euro)
- Bei nicht allzu erheblichen Abweichungen in den noch nicht feststehenden Ausgaben und Einnahmen ist Ausgleich ohne Nachtragshaushalt möglich
- Sollten sich große Abweichungen ergeben, muss ein Nachtragshaushalt im Laufe des Jahres hinterhergeschoben werden. (Ist natürlich nicht anzustreben)
Schauen wir auf unser Investitionsprogramm, dass in der Bauausschusssitzung vom Dezember bereits einstimmig zur Empfehlung beschlossen wurde:
- Es gibt nichts zu beschönigen – schwere Zeiten – Gürtel enger schnallen und alle Maßnahmen bezüglich ihrer Sinnhaftigkeit und ihres Nutzens für breite Teile der Bevölkerung auf den Prüfstand stellen. Mit individuellen Wünschen von kleinen Bevölkerungsgruppen müssen wir in der Zukunft leider Gottes sehr kritisch umgehen und haben damit auch schon begonnen, Einsparungen durchzuführen, die aber leider durch die enormen Kostensteigerungen an besagten Stellen wieder aufgezehrt wurden.
- Investitionsprogramm: 10,385 Millionen Euro (2023: Ist 8,887 Mio. Euro, 2024: Ansatz: 11, 938 Mio. Euro – davon 9,215 Mio Euro realisiert – Erfüllungsquote: 77,2 %)
- Ziel: Investitionsprogramm in Zukunft deutlich unter 10 Millionen bringen
- Allermeisten Projekte bereits angestoßen oder schon abgeschlossen und Schlussrechnungen fehlen noch
- Schule gesamt: 6,171 Mio. Euro (Bauabschnitt 1 teilweise abgeschlossen, Turnhallensanierung läuft noch bis ca. 3 Quartal 2025, Bauabschnitt 2 begonnen, Abschluss im Laufe des Jahres 2026, Heizzentrale Beginn im Laufe des Jahres 2025 – kann nicht verschoben werden, da altes Heizsystem nicht ausreicht, um Neubau und sanierte Grundschule gleichzeitig mit Wärme zu versorgen)
Bauabschnitt 1: 19,395 Mio. Euro Prognose + 35 %) – vormals 15 Mio Euro – Zuschuss: 6,452 Mio Euro (34,30 % tatsächlich) – Eigenmittel tatsächlich: ca. 12,3 Mio Euro
Weitere Zahlen - Bauabschnitt 2 und Heizzentrale:
Gesamtkosten Bauabschnitt 2: 10 294 000 Euro
Förderung insgesamt: 5 285 000 Euro
(Zuwendung BayFAG Schule: 3,890 Mio Euro, BayFAG Kombieinrichtung: 1,394 Mio. Euro)
Eigenmittel 5 009 178,00 Euro
Fördersatz der förderfähigen Kosten 60 %, de facto 51 % der Gesamtkosten
Dann folgt Heizzentrale – Zuschuss erwartet
Insgesamt bis 2026: ca. 17 Mio. Euro für Schulsanierung mit Eigenmittel des Marktes Goldbach – Zuschuss Regierung von Unterfranken: ca. 12 Mio Euro
Lüftungsanlage Hallenbad als ursprünglich nicht geplante Maßnahme hinzugekommen: (Ausführung im April)
- Sanierung Hallenbad Lüftung, Leitungen etc. – auch im Bauausschuss vorgestellt und für notwendig empfunden – Mehrkosten, wenn nicht im Zuge der Generalsanierung mitgemacht, Wartungsvertrag mit Lüftungsfirma läuft aus – Lüftung bei der letzten Sanierung 2012 belassen, da zu diesem Zeitpunkt noch in Ordnung
Eingestellt: 300 000 Euro (Durchführung im April)
- PV Anlagen/Heizanlage (Planungskosten) PV –Anlage auf Neubau Grundschule selbst durchgeführt, Investition in erneuerbare Energien!
- Freiflächenphotovoltaik: ELA Investition 300 000 Euro Markt Goldbach – Investition in die Zukunft! – Rendite nach einigen Jahren – auch Gewerbesteuer!!!
- Schlussrechnungen: Kinderkrippe Vogelnest, Geisberg, Bergweg, Johannesplatz, Erschließung Lorenz-Heimstr., Hösbacher Weg, Emanuel Krebs Str., Borngasse, Nebenborngasse, Rad- und Fußweg Neubaugebiet Lorenz-Heimstr./Emanuel Krebsstr.
Sonstige neue Projekte:
- Feuerwehr: Drehleiter 350 000 Euro Anzahlung, Carport, PV –Anlage mit Wärmepumpe ( insgesamt: 170.000,00 Euro) – Lösung bereits im Bauausschuss besprochen – Heizung ist 20 Jahre alt – Ersatzbeschaffung mit erneuerbaren Energien – Förderungsmöglichkeiten vorhanden, Einsparpotential; Stellplatzvermietung an Landratsamt, Ev. Umkleidecontainer für Jugendfeuerwehr – Platzproblematik im Feuerwehrhaus wegen hoher Anzahl von Jugendlichen – viel Platz durch Dienstleistungen für das Landratsamt benötigt (derzeit 3 der 6 Stellen vom Landratsamt übernommen)
- Spielplatz Wiesenstraße: 90 000 Euro – dafür wird Spielplatz im Hofackerweg aufgegeben – zum Bauplatz umgewandelt – verkauft – Modalitäten müssen noch besprochen werden.
- Investitionskostenzuschuss Arche Noah Kindergarten 100 000 Euro (Bauherr: Hösbach)
- Planungen Ortskernsanierung: Machbarkeitsstudien: nur Planung! Hinweis auf Förderprogramme, bis zu 90 % Förderung (Förderprogramm auch für Sanierung Marienstraße und Brunnenstraße von elementarer Bedeutung!) Baumaßnahmen erst starte, wenn die Haushaltslage des Marktes Goldbach es in einigen Jahren zulässt.
- Ladestation: ist erledigt, VCD Carsharing wird angeboten – alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Marktes Goldbach können das Carsharing nutzen – dienstliche und private Fahrten – getrennte Abrechnung-Miltenberg). 18 000 Euro für die Ladestation mit einer Spende von der Sparkasse Aschaffenburg finanziert.
- Trinkbrunnen – Apothekenspielplatz – wird im Frühjahr installiert (anderer Teil der Spende der Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg)
- Planung Fangbecken – Auflage vom Wasserwirtschaftsamt, seit ca. 20 Jahren überfällig
- Anlagevermögen Restbuchwert laut Anlagebuchhaltung: Ende 2024: 123 918.570,22 Euro
Was ist wichtig für die Bürger, wenn sie sich für einen Wohnort entscheiden oder damit sie sich an einem Wohnort wohlfühlen:
Bezahlbares Wohnen, Bildung, Betreuung, Freizeitangebote, Infrastruktur -> Das alles ist bei uns in einem Topzustand und alle Investitionen fallen in einen der genannte Bereiche. Bei Infrastruktur wird natürlich vor allem in nachhaltige Infrastruktur gesetzt: Heizen, Produktion von nachhaltigem Strom, …
Der hohe Standard in Goldbach fordert aber auch seinen Tribut, nämlich sehr hohe Ausgaben, die sich hauptsächlich im Verwaltungshaushalt, also in den laufenden Ausgaben, niederschlagen. Wir haben versucht und werden weiterhin versuchen, die Ausgaben zu reduzieren (Sensibilisierung der kompletten Belegschaft) – Bemühungen diesbezüglich stoßen naturgemäß nicht bei jedermann auf Zustimmung:
Ausgaben Verwaltungshaushalt:
- Unsere Budgets wurden um jeweils 5 % gekürzt – man merkt, dass DIE Budgetverantwortliche auch sparsamer werden
- Personalkosten: 24,5 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes – größte je dagewesene Steigerung der Gehälter – jetzt erneute Forderung von Verdi – 8 % - 5,4 % sind eingeplant – (Gehaltserhöhung, Beförderung, Stufenaufstiege etc.) – Personalkostenersätze vom Landratsamt bezüglich Feuerwehrpersonal
- Effiziente Verwaltung, gute Mitarbeiter, wenig Zuwachs bei enormer Ausweitung der Aufgaben in den letzten Jahren (Bürokratieaufbau statt – Abbau, Wärmeplanung, Dokumentationen etc.), anspruchsvollere Bürger, Beschwerdekultur, sehr wenig Berührungsängste mit den Behörden, kaum Abstand.
- 158 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Markt Goldbach – 95 in Teilzeitbeschäftigung, 4 in Elternzeit, 0 in Altersteilzeit –Teilzeitquote ca. 60 % (konstant zu letztem Jahr)
- Personenzahl sogar leicht rückläufig – Reinigungspersonal, das ausscheidet, wird nicht mehr ersetzt – Fremdfirma erledigt Reinigung, Schulkindbetreuung – privater Träger B4gGmbH
- Ca. 50 520-Euro-Kräfte (Schwimmbad, Asylbeauftragte, Kassenpersonal, Aufräumtätigkeiten etc.)
- Sehr hohe Aufstockung im Bereich Soziales und Erziehung in den letzten Jahren. Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Stichwort Recht auf Ganztagsbetreuung zu Beginn des Schuljahrs 2026/2027, 1. Klasse, dann jedes Jahr eine Klasse mehr, aber: weiterer privater Träger im Objekt Dammer Weg 47 – auch B4gGmbH – keine Organisation von Personal – hilft uns – Kosten sowieso vorhanden. Wenn das Objekt mit 75 Plätzen bezogen ist, ist der Anspruch weitestgehend erfüllt. Dann können wir alle stolz darauf sein.
Jedes Jahr wieder kreative Lösungen gesucht und bis jetzt auch immer gefunden – aber die kosten Geld
Quartiersmanagement, Familienstützpunkt, MGH, Jugendhaus – alle Einrichtungen werden hervorragend angenommen – Förderungen vorhanden, aber Markt Goldbach bleibt auf einem nicht unerheblichen Teil der Kosten sitzen – hoffentlich sind wir noch in der Lage in den nächsten Jahren und Jahrzehnten diese freiwilligen Leistungen stemmen zu können. Zurück geht keiner gerne und schon gar nicht die Bürger, die sich daran gewöhnt haben.
Erklärtes Ziel ist es, keine neuen Leistungen mehr mit anzubieten, sondern das bestehende Niveau aufrechtzuhalten.
Freiwillige direkte Soziale Leistungen
2025: 628 050,00 Euro (2024: 618.000,00 2023: 647 350,00. 2022: 898 550,00)
Direkte und indirekte freiwillige Leistungen:
2024: 1,804 Mio Euro
2023: 1,857 Mio. Euro
2022: 2,01 Mio Euro
Förderung des Sports, Defizitübernahme für Kindergärten etc. -> immer noch enorme Summen! So lange es geht soll diese Förderung erhalten werden!
Einnahmen Verwaltungshaushalt
- Haupteinnahmequelle: Steuern: Wohnsitzgemeinde: Einkommenssteuer. Zuzüge in den letzten Jahren, Hoffen, dass Rezession nicht zu stark zuschlägt – Anhebung der Höchstbeträge auf Einkommenssteuer von 35.000,00/70 000Euro auf 40.000,00 /80.000,00 – war überfällig, schon sehr lange nicht angehoben worden.
- 2025: 8 715 000,00 Euro (Ansatz 2024: 8,275 Mio. Euro, tatsächlich: 8 190 358 000 Euro)
- Gewerbetreibende nicht vergessen, sind auch wichtig für Kommune, Versorgung, aber auch Gewerbesteuer – 360 Prozentpunkte seit 1.1.2024 – 2024: Ansatz 4,2 Mio Euro, tatsächlich: 6,1 Mio Euro) 2025: 4,8 Mio Euro Ansatz – hoffen wieder auf Veränderung nach oben!
- Grundsteuer: starke Beschäftigung in diesem Jahr; vor allem als die Bescheide rausgeschickt wurden. Die Grundsteuerreform tritt 2025 erstmals in Kraft, sorgt für Verunsicherung, Erhöhung der Hebesätze zum 1.1.25 Grundsteuer A 340 (vorher 310), B 360 (vorher 310) – war unausweichlich
Ansätze 2024: 1075000,00 (tatsächlich: 1081 000 Euro)
Ansätze 2025: 1230 000 Euro
Hier bestehe auf keinen Fall eine Bereicherung der Kommune durch neue die Grundsteuerreform.
- Die vorliegenden Grundsteuermessbeträge ab 2025 liegen in Summe etwa auf dem Niveau von 2024!
- Einnahmen im Verwaltungshaushalt: z.B. hohe Mieteinnahmen: im Laufe des Jahres Mietanpassungen getätigt, jeweils im gesetzlichen Rahmen – zeigt Nachhaltigkeit der Investitionen in Mietobjekte – zum sozialen Aspekt dazu – diese Einnahmen bleiben auch komplett und müssen nicht wie z.B. die Gewerbesteuer zum Teil abgeführt werden…
- Schmerzlich fehlen die Straßenausbaubeiträge – Kompensation vom Land hierfür nicht ausreichend, aber schwer vorstellbar, diese in der derzeitigen Zeit ohne massive Proteste beim Bürger einzufordern.
- Wichtig: Verwaltungshaushalt > Einnahmen höher aus Ausgaben - -> Zuführung zum Vermögenshaushalt; derzeit: geplant 2 626 250,00 Mio. Euro
Geplante Kreditaufnahme:
- Kreditaufnahme in Höhe von 5,00 Mio. Euro geplant
- Stand Kreditvolumen Ende 2023: 14,3 Mio Euro
Stand Kreditvolumen Ende 2024: 17,2 Mio. Euro
Stand Kreditvolumen Ende 2025, wenn planmäßige Tilgung und Kreditrahmen voll ausgeschöpft: 21 Mio Euro – abzüglich durchlaufende Gelder – Darlehen netto ca. 20 Mio Euro – pro Kopf Verschuldung von ca. 2000 Euro /Einwohner
- Pro Kopf Verschuldung erheblich über dem Durchschnitt! (Landesdurchschnitt 2023 bei 814€)
- Rücklagenentnahme: 220 850 Euro geplant, Stand am Ende des Jahres: Ca. 680 000 Euro
Relativierung: Bei einer Erfüllungsquote von 100 % - wird nicht so eintreten – Rechnungen kommen später, Bauvorhaben dauern etwas länger etc.
Die Erfahrung zeigt, dass die Kreditaufnahme in der Realität nicht in dieser Höhe kommen wird, dennoch steuern wir vorübergehend auf eine Verschuldung pro Kopf zu, die mir auf Dauer nicht gefällt und an der wir gemeinsam mit viel Haushaltsdisziplin arbeiten müssen, ohne unsere wichtige Rolle als Konjunkturmotor der Nation, den die Kommunen durch die vielfältigen Investitionen nun mal sind, zu vergessen.
Ich bitte das Gremium, dem vorgestellten Haushaltsentwurf 2025 zuzustimmen und in gewohnter Weise an den uns gemeinsam gesteckten Zielen gemeinsam weiterzuarbeiten, denn bekanntlich kommt nur der, der weiß wo er hin will auch dort an!
Und nun – Danke für eure und Ihre Aufmerksamkeit und Feuer frei für Diskussionen ….
Stellungnahme MGR Marius Mann, Vorsitzender CSU-Fraktion:
Sehr geehrte Bürgermeisterin,
werte Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat,
zunächst ein Dankeschön an unseren Kämmerer Heiko Wachter für die Erstellung des Haushalts 2025 und die Erläuterungen und Erklärungen zu seinem Zahlenwerk. Es ist für dieses Jahr gelungen einen genehmigungsfähigen Haushalt auf die Beine zu stellen. Der Spielraum wird dabei aber immer enger.
Kurz hatte ich persönlich darüber nachgedacht, einfach die Stellungnahme des letzten Jahres 1 zu 1 wiederzuverwenden. Die Gegebenheiten, Schwierigkeiten und Herausforderungen sind aus unserer Sicht im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Die großen Kostenblöcke Personal und Investitionsprogramm sind bereits in den Fachausschüssen im Dezember beschlossen worden und nun so in den Haushalt übernommen worden.
Bei den Personalkosten ist es letztlich auch davon abhängig, wie die anstehenden Tarifverhandlungen ausgehen und welche Mehrkosten tatsächlich gestemmt werden müssen. Mit 5,4%-Lohnplus im Haushalt bei geforderten 8,0 % von Seiten Ver.di, ist hier angemessen geplant worden.
Im Investitionsprogramm finden sich keine strittigen Ausgaben. Notwendige Pflichtaufgaben, insbesondere die Schulsanierung, werden wie beschlossen umgesetzt.
Der Ausblick in die Planung der weiteren Jahre zeigen allerdings, dass unser Schuldenberg weiter anwachsen wird. Die Schuldenkonsolidierung, bei gleichzeitig hohen Investitionskosten für den Erhalt bzw. Ausbau unserer Infrastruktur, einen evtl. notwendigen Ausbau von Betreuungsangeboten sowie das Stemmen weiterer Pflichtaufgaben, wird Jahr für Jahr eine riesige Herausforderung. Was gleichermaßen beim Landkreis problematisch ist und die Kreisumlage dadurch wohl kaum sinken wird. Eher im Gegenteil. Auch der stetig gewachsene Personalbedarf bindet Jahr für Jahr größere Summen. Der Fachkräftemangel wird sich wohl noch verschärfen und damit der Druck höhere Löhne bzw. Zulagen an Mitarbeiter zu zahlen, um diese zu gewinnen oder zu halten. Der Abbau von Bürokratie, die Vereinfachung von Prozessen und ein größerer Einsatz von digitalen Lösungen sind absolut notwendig, um ggf. Stellen einsparen zu können, vor allem im Hinblick auf den demografischen Wandel.
Problem ist hierbei, dass dies auf Landes- und Bundesebene forciert und umgesetzt werden muss. Land und Bund müssen die Unterstützung für die Kommunen deutlich verbessern, allerdings fehlt auch hier das Geld an allen Ecken und Enden und die Mühlen der großen Politik mahlen leider langsam. Die Frage ist auch, was nach der Bundestagswahl passiert. Großen Optimismus verbreitet gefühlt gerade keine der Parteien.
Auch deshalb ist die Verwaltung in der Pflicht zukünftig entsprechende Konzepte und Ideen vorzubringen, um Einsparmöglichkeiten aufzudecken und am Ende auch zu realisieren. Und natürlich muss gelten: Pflicht vor Kür. Gerade bei teuren Bauprojekten. Der seit Jahren immer nahezu gleiche letzte Satz im Vorbericht „Damit der Markt Goldbach in den nächsten Jahren handlungsfähig bleibt, sind weitere massive Einsparungen unabwendbar.“ mahnt alle Beteiligten immer wieder aufs Neue. Der Wille hierzu war bislang nicht immer deutlich erkennbar. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob sich dieser Satz in den nächsten Jahren als leere Worthülse herausstellt oder nicht.
Die Fraktion der CSU stimmt dem Haushalt und der Haushaltssatzung in diesem Jahr allerdings zu.
Marius Mann
CSU-Fraktionssprecher
Stellungnahme MGRin Cindy Reißing, Vorsitzende FWG-Fraktion:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Rußmann,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Marktgemeinderates,
der Haushaltsentwurf für 2025 wurde von der Gemeindeverwaltung vorgelegt, und es gibt wenig Spielraum für Änderungen, da viele Faktoren bereits festgelegt sind. Zwar steigen die Steuereinnahmen und Zuweisungen um 7,4 % im Vergleich zum Vorjahr, doch diese zusätzlichen Mittel werden durch gestiegene Kosten, insbesondere für Personal, die Kreisumlage aber auch Kinderbetreuung, wieder aufgezehrt. Besonders auffällig ist der stark erhöhte Unterhaltsaufwand, der durch die hohen Technikstandards in den neuen Einrichtungen entsteht. Künftig sollte bei der Vergabe solcher Aufträge diese Kosten genauer geprüft werden. Das Investitionsprogramm umfasst 10.384.000 €, wobei 2024 etwa 77 % der geplanten Investitionen umgesetzt wurden. Für 2025 wird ein ähnlicher Erfüllungsgrad erwartet. Die Verschuldung pro Kopf wird 2025 auf 1.971,93 € steigen, was die finanzielle Belastung weiter verschärft. Trotz dieser angespannten Lage sind unsere Investitionen in wichtige Projekte wie das Schulzentrum und die Weiterentwicklung der Ortsmitte notwendig, um Goldbachs Zukunft zu gestalten, einschließlich des Umbaus des Rathausumfeldes und des alten Feuerwehrhauses, diese sind unabdingbar mit einem attraktiven Goldbach als Wohngemeinde verbunden. Wir sind uns der schwierigen finanziellen Situation der Gemeinde bewusst und zukünftige Herausforderungen müssen mit Bedacht angegangen werden. Wir danken der Verwaltung und Herrn Wachter für die Ausarbeitung des Haushaltsentwurfs 2025. Die Fraktion der FWG Goldbach e.V. stimmt dem Haushalt und der Haushaltssatzung 2025 zu.
Cindy Reißing FWG Goldbach-Fraktionsvorsitzende
Stellungnahme MGR Heinrich Schwind, Vorsitzender Fraktion Grüne:
Liebe Frau Bürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in diesem Jahr soll der Dank an den Kämmerer und sein Team für die anspruchsvolle und gute Aufarbeitung des Haushaltsplanentwurfs 2025 am Anfang meiner Rede stehen.
Leider überwiegen erneut die negativen Aussichten. Die Verschuldung Goldbachs hat sich rasant fortgesetzt von 1.309 € in 2023 über 1.603 € in 2024 auf prognostizierte 1.972 € pro Einwohner. Das sind 369 € mehr als im letzten Jahr.
Die Schulrenovierung hat daran einen großen Anteil aber es sind auch die Auswirkungen des Schwimmbadbaus und der Umfang der Personalkosten, die die Bilanz beeinträchtigen.
In dem Budget freiwillige Leistungen und Einrichtungen von insgesamt rund 2,5 Millionen € nimmt das Schwimmbad mit 1,45 Millionen den größten Posten ein.
Hier können wir nur hoffen, dass der Erhalt von Schwimmbädern zukünftig einen höheren gesellschaftlichen und politischen Stellenwert bekommt und die Gemeinden dabei besser unterstützt werden.
Wie in den Vorjahren weist der Kämmerer auf die Notwendigkeit des Sparens hin. Dafür treten wir Grünen auch ein. Wir sind aber dafür, nicht an den freiwilligen und sozialen Leistungen zu streichen, denn diese sind wichtig für das soziale Leben und die Zukunft Goldbachs.
Wohl überlegt sollte aber vorgegangen werden, wenn neue Projekte wie beispielsweise die Umgestaltung des Rathausplatzes anstehen. Hierbei sollte trotz aller Zuschüsse immer auch im Vordergrund stehen, ob die Gemeinde aufgrund Ihrer Finanzlage sich diese Kosten auch leisten kann. Lieber eine kleinere oder abgespeckte Variante als eine weitere Erhöhung der Schulden für die Zukunft.
Den Haushalt Goldbachs gut zu gestalten, betrachten wir als eine gemeinsame Aufgabe von Bürgermeisterin, Marktgemeinderat und Verwaltung. Unter dieser Prämisse werden wir, wie in den Vorjahren dem Haushaltsentwurf 2025 zustimmen.
Fraktionssprecher: Heinrich Schwind - es gilt das gesprochene Wort
Stellungnahme MGR Herbert Rettinger, Vorsitzender SPD-Fraktion:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Sandra,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht zu vergessen die Vertreter der Verwaltung, der Öffentlichkeit und der Presse!
Zunächst vielen Dank an Heiko Wachter, dem Kämmerer und an sein Finanzteam für die geleistete, gewiss nicht einfache Arbeit. Da braucht es schon ein gerüttet Maß an Motivation, um angesichts der frustrierenden Lage den Mut nicht zu verlieren und einen so umfangreichen und akribischen Bericht zu erstellen, der mit diversen Anlagen etwa 300 DIN-A-4-Seiten umfasst. 21 Seiten allein der Vorbericht, der mit dem Satz endet: »Damit der Markt Goldbach handlungsfähig bleibt, sind weitere massive Einsparungen unabwendbar«. Wir nehmen das und den mit großem Ernst vorgetragenen Bericht ebenfalls sehr ernst. Endlich hat hier einmal jemand den Mut gefunden, zu sagen, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann. In der großen Politik vermisst man diese Ehrlichkeit leider manchmal schmerzlich. Wir werden uns hier im Gemeinderat zusammen mit der Verwaltung in Zukunft noch mehr als bisher Gedanken machen müssen, wie wir mit dieser Mangellage umgehen. Zum Einen unsere Pflichtaufgaben nicht aus den Augen zu verlieren, zum Anderen die Verschuldung nicht in astronomische Höhen zu treiben. Den Grund für die angespannte Kassenlage - um es sehr vorsichtig auszudrücken - sehe ich - sehen wir - aber darin, dass den Kommunen ein Aufgabenpaket aufgebürdet wird, das schon absurde Ausmaße angenommen hat, während sich auf der Seite der Einnahmen wenig ändert und so ein ungesundes Ungleichgewicht entstanden ist. Die Folge ist, dass wir uns darüber streiten, ob eine Schutzhütte einen Blitzableiter erhalten darf oder nicht und ob eine Boule-Bahn für 3000,- Euro die Gemeinde in den endgültigen Ruin treibt - Letzteres ist nicht ganz ernst gemeint. Die Kommunen müssen unbedingt entlastet werden, das ist der Ansatz für Wohlstand und weitere Investitionen. Das ist übrigens die Kernaussage in diesem Bericht. Daran muss sich auch die neue Bundesregierung messen lassen, die nach erwartungsgemäß komplizierten Koalitionsgesprächen vielleicht im Frühsommer handlungsfähig ist. Wir dürfen uns aber auch angesichts einer sehr schwierigen Lage unserer Visionen nicht berauben lassen. Visionen! Wenn es keine Visionen gegeben hätte und Menschen, die daran geglaubt haben, gäbe es das Waldschwimmbad nicht, die Schule an der Lorenz- Heim-Straße nicht in der Form, den ersten Kindergarten in der Marienstraße usw. Uns stehen jetzt ähnlich schwierige und richtungsweisende Entscheidungen bevor, wenn wir das Erscheinungsbild unseres Ortskerns für die nächsten 50 oder mehr Jahre planen. Wagen wir den großen Wurf oder wählen wir von vornherein die Arme-Leute- Version. Ich bin sehr gespannt ... Doch zurück zum Haushalt: Wir haben sehr viele mahnende Worte gehört, die wir uns sehr zu Herzen nehmen. Wir haben vor unseren Augen angesetzte Rotstifte und erhobene Zeigefinger gesehen... dennoch: Die SPD-Fraktion wird mit einem zugedrückten Auge dem Haushaltsentwurf zustimmen, das darf ich - auch Namen meiner beiden Kollegen - verkünden.
Herbert Rettinger, SPD-Fraktionssprecher
Anschließend erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss
Der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dem Stellenplan 2025 sowie dem Finanzplan 2024 – 2028 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Beratung und Beschlussfassung über die Entgeltordnung für die gemeindlichen Sportstätten infolge der Verpachtung der Sporthallengaststätte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
62. Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachdarstellung
In der Marktgemeinderatssitzung vom 08.11.2024 wurde einstimmig die Aufnahme des § 3a ab dem 01.01.2025 beschlossen:
§ 3a
Benutzungsentgelte
für die gemeindliche Sporthallengaststätte in der Sporthalle Weberborn
(1) Für die Benutzung der Sporthallengaststätte in Verbindung mit einer Vereinsveranstaltung (z. B. Turniere, Jahreshauptversammlungen usw.) wird ein Entgelt von 200,00 € für eine Belegung am Wochenende/Feiertagen (ein oder mehrere Tage von Freitag bis Sonntag) und unter der Woche (Montag bis Donnerstag) wird je Tag ein Entgelt von 100,00 € festgesetzt. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Vereinsring Goldbach.
(2) Für die Anmietung der Sporthallengaststätte durch Dritte (z. B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten usw.) wird ein Entgelt von 400,00 € für eine Belegung am Wochenende/Feiertagen (ein oder mehrere Tage von Freitag bis Sonntag) und unter der Woche (Montag bis Donnerstag) wird je Tag ein Entgelt von 200,00 € festgesetzt.
(3) Für die Benutzung der Sporthallengaststätte ist eine Kaution in Höhe von 400,00 € zu hinterlegen.
(4) Die Verpflichtung zur Zahlung des Benutzungsentgeltes entsteht mit dem Abschluss des Benutzungsvertrages und ist mit dessen Abschluss zu zahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Entgelts, wenn der Benutzer die vertraglich vereinbarte Nutzung aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch nimmt.
(5) Die Kaution wird nur dann vollständig zurückgezahlt, wenn keine Beanstandungen festgestellt werden.
Ab dem 01.03.2025 wurde inzwischen die Gaststätte an Jeff-Golby Jean und Diego Almando verpachtet. Der Pachtvertrag ist unterzeichnet, die Kaution gezahlt. Es wird eine Deutsch-Karibische Küche angeboten.
Daher sollte ab dem 01.03.2025 der § 3a unserer Entgeltordnung für die gemeindlichen Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach wieder aufgehoben werden.
Des Weiteren wurde in dieser Sitzung beschlossen, eine neue Stelle „Freizeitmanager“ auf Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses auszuschreiben. Die Stelle sei gedacht für die Kontrolle der Grillplätze und der Sporthallengaststätte am Wochenende.
Durch Wegfall der Verpachtung der Sporthallengaststätte würde diese Stelle lediglich noch für die Grillplätze zuständig sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, aus Gründen der Kosteneinsparung (diese Stelle würde sich nicht mehr rentieren!) diesen Beschluss aufzuheben und die Stelle nicht erneut auszuschreiben.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
§ 3a der Entgeltordnung für die gemeindlichen Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach wird zum 01.03.2025 aufgehoben.
Beschluss 2:
Der in der Marktgemeinderatsitzung vom 08.11.2024 gefasste Beschluss über die Schaffung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (sog. „Freizeitmanager“) zur Kontrolle der Grillplätze und der Sporthallengaststätte wird aufgehoben und die Stelle damit eingespart.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor.
Keine Anmerkungen aus dem Gremium.
Es folgte die Beschlussfassung.
Beschluss 1
Beschluss 1:
§ 3a der Entgeltordnung für die gemeindlichen Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach wird zum 01.03.2025 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Der in der Marktgemeinderatsitzung vom 08.11.2024 gefasste Beschluss über die Schaffung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (sog. „Freizeitmanager“) zur Kontrolle der Grillplätze und der Sporthallengaststätte wird aufgehoben und die Stelle damit eingespart.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Änderung der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung sowie Änderung der Zuschussrichtlinien ab 01.09.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
62. Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachdarstellung
Die Hortgebühren wurden zuletzt zum 1. September 2022 angepasst. Zum 1. Januar 2025 wurden im Markt Goldbach bereits die Krippen- und Kindergartengebühren erhöht. Um Familien mit mehreren Kindern nicht innerhalb kürzester Zeit zusätzlich zu belasten, wurde die Anpassung der Hortgebühren trotz der Defizite in den Einrichtungen zunächst zurückgestellt.
Allerdings bleibt die finanzielle Situation weiterhin angespannt, da die steigenden Personal- und Betriebskosten durch die staatliche Förderung nicht in ausreichendem Maße kompensiert werden. Daher ist es nun erforderlich, auch die Gebühren für die Schulkindbetreuung anzupassen, um die finanzielle Stabilität der Einrichtungen sicherzustellen.
Hierbei sollte jedoch vermieden werden, die Eltern mit einer übermäßig hohen Erhöhung auf einmal zu belasten. Aufgrund dessen ist eine schrittweise und regelmäßige Anpassung der Gebühren sinnvoll. In Abstimmung mit den Horteinrichtungen wurde eine Erhöhung um rund 10 % als angemessen erachtet.
Darüber hinaus gewährt der Markt Goldbach derzeit freiwillige Geschwisterzuschüsse für Familien mit mehreren gleichzeitig angemeldeten Kindern in den Horteinrichtungen. Die Bearbeitung und Abrechnung dieser Zuschüsse erfordert jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Verwaltung sowie die Kindertageseinrichtungen. Daher erscheint es sinnvoll, diese freiwillige Unterstützung sukzessive auslaufen zu lassen, um die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.
Die Verwaltung hat folgenden Entwurf für die künftigen Hortgebühren erstellt:
Buchungszeit-
kategorie
|
Gebühr
1. Kind
|
Zuschuss M. G.
2. Kind (- 50 %)
|
Zuschuss M. G.
3. Kind (- 50 %)
|
Gebühr
2. Kind
|
Gebühr
3. Kind
|
1 – 2 Std.
|
83,50 €
(+7,50 €)
|
9,50 €
|
15,00 €
|
74,00 €
(+17,00 €)
|
68,50 €
(+23,00 €)
|
2 – 3 Std.
|
94,00 €
(+8,50 €)
|
11,00 €
|
17,00 €
|
83,00 €
(+19,00 €)
|
77,00 €
(+25,50 €)
|
3 - 4 Std.
|
104,50 €
(+9,50 €)
|
12,00 €
|
19,00 €
|
92,50 €
(+21,50 €)
|
85,50 €
(+28,50 €)
|
4 – 5 Std.
|
115,00 €
(+10,50 €)
|
13,00 €
|
21,00 €
|
102,00 €
(+23,50 €)
|
94,00 €
(+31,50 €)
|
5 – 6 Std.
|
125,50 €
(+11,50 €)
|
14,00 €
|
23,00 €
|
111,50 €
(+26,00 €)
|
102,50 €
(+34,00 €)
|
6 – 7 Std.
|
136,00 €
(+12,50 €)
|
16,00 €
|
25,00 €
|
120,00 €
(+27,50 €)
|
111,00 €
(+37,00 €)
|
7 – 8 Std.
|
146,50 €
(+13,50 €)
|
17,00 €
|
27,00 €
|
129,50 €
(+29,50 €)
|
119,50 €
(+39,50 €)
|
8 – 9 Std.
|
157,00 €
(+14,50 €)
|
18,00 €
|
29,00 €
|
139,00 €
(+32,00 €)
|
128,00 €
(+42,50 €)
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9 – 10 Std.
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167,50 €
(+15,50 €)
|
19,00 €
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31,00 €
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148,50 €
(+34,50 €)
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136,50 €
(+45,50 €)
|
In der Anlage wurden die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung sowie die gemeindlichen Zuschussrichtlinien mit den entsprechenden Entwürfen der Verwaltung eingefügt.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird in vorgelegter Form beschlossen.
Beschluss 2:
Die Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach werden in vorgelegter Form beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor.
Nachdem es keine Anmerkungen aus dem Gremium gab, erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wird in vorgelegter Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Die Zuschussrichtlinien des Marktes Goldbach werden in vorgelegter Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Ernennung von Herrn Tim Labudda zum Leiter des Standesamts Goldbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
|
62. Sitzung des Marktgemeinderates
|
14.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachdarstellung
Zum 31.08.2024 schied die bisherige Leiterin des Standesamts Goldbach, Frau Verwaltungsoberinspektorin Kathrin Stadtmüller, auf eigenen Wunsch aus dem Dienstverhältnis beim Markt Goldbach aus. Frau Stadtmüller wurde auf ihren Antrag hin mit Wirkung zum 01.09.2024 zur Stadt Aschaffenburg versetzt.
Mit Wirkung vom 01.11.2024 wurde Herr Tim Labudda als Verwaltungsfachangestellter im Bürger- und Ordnungsamt des Marktes Goldbach eingestellt. Gleichzeitig wurde Herr Labudda zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Goldbach bestellt.
Die Aufgaben der Leitung des Standesamts wurden in der Zwischenzeit von der Stellvertretenden Leiterin, Frau Vanessa Müller, wahrgenommen.
Mit Schreiben vom 15.01.2025 informierte die Bayerische Verwaltungsschule (BVS), dass Herr Labudda seine 2-jährige Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (BL II) erfolgreich abgeschlossen hat.
Herr Labudda verfügt bereits über einschlägige Berufserfahrung im Personenstandswesen und erfüllt sämtliche Voraussetzungen nach § 2 AVPStG für die Ernennung zum Leiter des Standesamts.
Beschlussvorschlag
Der Verwaltungsfachwirt Tim Labudda wird mit sofortiger Wirkung zum Leiter des Standesamts Goldbach ernannt.
Die entsprechende Ernennungsurkunde ist gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen; mit der Aushändigung (Bekanntgabe) wird die Bestellung wirksam.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG)
§ 2 Bestellungsvoraussetzungen
(1) Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1. zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2. als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, nach den Vorgaben des Leistungslaufbahngesetzes bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Beschäftigtenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.
§ 4 Leitung des Standesamts
(1) Für jedes Standesamt ist einer der Standesbeamten zum Leiter des Standesamts und ein weiterer zu dessen Stellvertreter zu ernennen.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Anschließend erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss
Der Verwaltungsfachwirt Tim Labudda wird mit sofortiger Wirkung zum Leiter des Standesamts Goldbach ernannt.
Die entsprechende Ernennungsurkunde ist gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen; mit der Aushändigung (Bekanntgabe) wird die Bestellung wirksam.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Termine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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62. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.02.2025
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachdarstellung
Termine:
Samstag, 15.02.2025 18:00 Uhr Generalversammlung FFW Goldbach
14.02. & 17.02.2025 Blutspende BRK, Haus Effata
Dienstag, 18.02.2025 Seniorenfasching Weberbornhalle
Samstag, 22.02.2025 Kinderfasching und Ringerball Weberbornhalle
Sonntag, 23.02.2025 Bundestagswahlen
Monta, 24.02.2025 18:00 Uhr Gottesdienst zum Gedenken 3. Jahrestag
Donnerstag, 27.02.2025 Altweiberfasching FCU
Samstag, 08.03.2025 18:00 Uhr Generalversammlung FFW Unterafferbach
Freitag, 14.03.2025 18:30 Uhr Landkreisehrung FW (zeitgleich mit MGR-Sitzung)
Freitag, 21.3.2025 16:00 Uhr Jugendbürgerversammlung im Rathaus
Samstag, 29.03.2025 12:30 Uhr World-Café Ortskernsanierung, Rathaus, Sitzungssaal
Samstag, 29.03.2025 08:00 Uhr Aktion sauberer Landkreis
Dienstag, 22.04.2025 19:00 Uhr Bürgerversammlung Goldbach
Donnerstag, 24.04.2025 19:00 Uhr Bürgerversammlung Unterafferbach
02.10. - 05.10.2025 Feier 30 Jahre Courseulles-Goldbach in Goldbach mit gemeinsamer Fahrt nach Aachen
Diskussionsverlauf
MGRin Elke Brandl machte den Vorschlag, dass sich der gemeindliche Kindergarten auch an der Aktion Sauberer Landkreis beteiligten könnte. Andere Kindergärten in der Umgebung würden bereits bei der Aktion mithelfen.
Die Vorsitzende stimmte dem Vorschlag zu. Sie teilte mit, dies den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus weiterzuleiten.
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11. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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62. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.02.2025
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ö
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beschließend
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11 |
Sachdarstellung
Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Finanzielle Auswirkungen
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12. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat
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62. Sitzung des Marktgemeinderates
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14.02.2025
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ö
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beschließend
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Sachdarstellung
Bericht über die Veranstaltung der Zentec „Zielfoto 2.0. – Zentren stärken“ am 15.1.-16.1. in Goldbach
Diskussionsverlauf
Zentec Veranstaltung 15.1. – 16.1. Markt Goldbach – Zentren stärken – Zielfoto 2.0
Die Vorsitzende stellte folgenden Bericht zur Zentec Veranstaltung – Zentren stärken – Zielfoto 2.0 vom 15.1. – 16.1.2025 im Rathaus des Marktes Goldbach vor:
Am 15.1.2025 fand im Markt Goldbach die Veranstaltung „Zentren stärken – Zielfoto 2.0“, durchgeführt von der Zentec GmbH als Träger der Initiative Bayerischer Untermain statt. Der Workshop wurde gefördert von Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Als Moderator konnte Herr Wolfgang Koch von der Fa. Meyer und Koch in Endlingen gewonnen werden. Am Abend des 15.1.25 wurde zunächst mit einem Impulsvortrag „Auf dem Weg zum Zielfoto“ gestartet. Herr Koch konstatierte, dass gemäß neueren Studien vor allem die Gestaltung der Innenstadt und das Ambiente und die Atmosphäre erheblichen Einfluss auf die Gesamtattraktivität der Innenstadt und ein positives Kundenverhalten hat. Jede Ortschaft sollte sich klar positionieren und alle Maßnahmen auf diese Positionierung ausrichten. Eine klare Positionierung betont die Einmaligkeit einer Kommune und es ergeben sich klare Wettbewerbsvorteile hieraus. Folglich begaben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Suche nach der Einzigartigkeit von Goldbach, der Unique Selling Proposition. Die Implementierung einer USP soll durch Faszination und Emotion loyale Kunden und treue Gäste schaffen, bis hin zu wahren Fans von Goldbach.
Das Brainstorming der sehr aktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmer brachte sehr viele typische Charakteristika Goldbachs in den verschiedenen Bereichen hervor. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Goldbach neben vielen anderen positiven Aspekten eindeutig seine Stärken in der hervorragenden Infrastruktur (z.B. gute Verkehrsanbindung, gute Angebote für alle Altersklassen, hervorragender Glasfaserausbau, kurze Wege etc.) und einem regen Vereinsleben mit zahlreichen Veranstaltungen, ausgerichtet sowohl von den zahlreichen Ortsvereinen, dem Gewerbeverband oder der Marktgemeinde selbst, hat. Der spezialisierte hochwertige Einzelhandel (z.B. Fischgeschäft, Wildmetzger, hochwertiges Spirituosengeschäft, Fahrradhändler im Premiumbereich) ist ebenfalls eine Besonderheit in Goldbach.
Am nächsten Tag ging es zunächst auf Entdeckungsreise durch das Zentrum Goldbachs. Unter der hervorragenden Führung unseres Gemeinderates und anderweitig vielfältig engagierten Bürgers Herbert Rettinger erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl viel über die Geschichte des Ortes als auch über die aktuellen Entwicklungen und Vorhaben in Zukunft. Ergänzt wurden seine Ausführungen durch Anmerkungen der Bürgermeisterin Sandra Rußmann und des Altbürgermeisters Thomas Krimm. Während einer kurzen Frühstückspause konnte das Mehrgenerationenhaus im Herzen Goldbachs besucht werden. Die Teilnehmer überzeugten sich von der Lebendigkeit und Ausstrahlungskraft und der immensen Bedeutung dieses Hauses für das Gemeindeleben. Nach dem Rundgang versorgte uns Herr Micha-Patric Haus, Inhaber des Spezialgeschäftes Spirituos, mit regionalen Leckereien.
Der Nachmittag stand ganz im Zeichen der Analyse und Bewertung der entdeckten Stärken und potentiellen Chancen von Goldbach, bis hin zur Entwicklung eines ersten Zielfotos. Die Teilnehmenden waren sich weitestgehend einig, dass der Wohlfühlfaktor des Ortes bereits sehr hoch ist und der „typische Goldbacher“ gerne genießt. Diesbezüglich kamen einige Ideen bezüglich neuer Veranstaltungsformate hervor, wie beispielsweise kleinere Micro-Märkte in der Ortsmitte. Das „Goldbach Feeling“ könne sich gemäß dem Tenor der Veranstaltung noch weiter intensivieren und verbessern, wenn die Ortsmitte ansprechender gestaltet wird. Vor allem die Aufenthalts- und Begegnungsqualität verbunden mit einer Aufwertung des öffentlichen Raums durch mehr Grün stand hierbei im Fokus. Dieser Punkt führte nochmals die Notwendigkeit der Fertigstellung der Ortskernsanierung trotz angespannter Finanzsituation vor Augen. Vieles kann nicht sofort umgesetzt werden, aber in die langfristige Planung mit einfließen. An einzelnen Stellschrauben kann aber ohne allzu großen finanziellen Aufwand kurz- bis mittelfristig gedreht werden, so die Meinung des Auditoriums.
Im Mittelpunkt der Ergebnisse stand die Absicht, den vorhandenen Wochenmarkt bereits vor dem Umbau des Rathausplatzes zu vergrößern und zu beleben. Hierbei wurde vorgeschlagen, den Markttag auf Freitagnachmittag zu verlegen. Der Betreiber des vorhandenen Marktstandes muss hierzu befragt werden. Ferner soll der Markt durch weitere Marktbeschicker attraktiver gemacht werden. Anfragen von Ortsansässigen, aber auch auswärtigen Gewerbetreibenden sollten getätigt werden. Damit der Markt eine gewisse Aufenthaltsqualität hat, ist es unbedingt notwendig, den Platz für Autos am Freitagnachmittag zumindest teilweise zu sperren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sehr lehrreich ist, sich 1,5 Tage ausschließlich mit der Frage zu beschäftigen, was Goldbach ausmacht, welche Stärken es hat und welche Chancen schlummern, den Ort noch liebens- und lebenswerter zu machen. Vieles ist den Ortsansässigen nicht fremd, wird aber wieder ins Bewusstsein gerückt, wenn man die Aussagen und Ideen gesammelt an den Tafeln angepinnt sieht.
Wir danken der Zentec GmbH für die Ermöglichung der Veranstaltung und werden im Sinne unseres Zielfotos weiter unser Goldbach voranbringen.
Die einzelnen Ergebnisse auf den Flipcharts können dem Anhang entnommen werden und dienen als Grundlage für weiterführende Diskussionen.
VCD-Carsharing im Markt Goldbach
Die Vorsitzende teilte dem Gremium mit, dass das Carsharing seit Februar in Goldbach gestartet sei. Bisher sei es gut angelaufen und werde nach jetzigen Kenntnissen von der Bevölkerung bereits angenommen.
MGR Heinrich Schwind fragte an, ob über die Kostenstruktur des Carsharing nochmal ein Beitrag im Mitteilungsblatt und auf den Sozialen Medien veröffentlicht werden könne. Laut einer Anfrage seien die Kosten für eine Buchung in den bisherigen Miteilungen noch nicht hervorgegangen.
Die Vorsitzende stimmte dem Vorschlag zu und werde es an die Verwaltung weiterleiten.
Datenstand vom 17.03.2025 15:12 Uhr