Datum: 05.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung und Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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05.02.2025
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ö
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1 |
Sachdarstellung
Die 1. Bürgermeisterin Sandra Rußmann eröffnete um 17.00 Uhr die 25. Sitzung des Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder, Frau Julia Mertens die Seniorenbeauftragte des Marktes Goldbach, Frau Lisa Trippel die Leiterin des Familienstützpunktes des Marktes Goldbach und von der Verwaltung Frau Franziska Behl, Frau Denise Hartwig und Frau Julia Sporenberg.
Weiter stellte sie die Beschlussfähigkeit fest und wies darauf hin, dass es bei der Ladung zu einem Fehler gekommen sei. Das Gremium willigte in die Durchführung der Sitzung ein.
Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in diese ein.
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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05.02.2025
|
ö
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2 |
Beschlussvorschlag
Die Sitzungsniederschrift der 25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales vom 05.02.2025 wird in vorliegender Form genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift der 24. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales vom 04.12.2025 wird in vorliegender Form genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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3. Sachstandsbericht der Quartiersmanagerin für die kommunale Seniorenarbeit in 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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05.02.2025
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachdarstellung
Seit Juli 2021 war Frau Ann-Katrin Steinbach für die kommunale Seniorenarbeit beim Markt Goldbach als Quartiersmanagerin tätig. Bis Anfang September 2024 war sie in dieser Position aktiv, bevor sie in den Mutterschutz/Elternzeit wechselte.
Im Anschluss übernahm Julia Mertens diese Aufgabe. Sie ist bereits seit 2019 beim Markt Goldbach beschäftigt und war bisher in Teilzeit in der Tätigkeit einer Erzieherin bei den KombiKids angestellt. Zum 01.09.2024 konnte sie ihre Stunden auf 37,5 Stunden aufstocken und für die Zeit der Elternzeit die Vertretung von Ann-Katrin Steinbach übernehmen.
Frau Mertens ist studierte Sozialpädagogin und hat bereits in ihrer Masterarbeit einen Schwerpunkt auf Menschen mit Demenz gesetzt. Außerdem war sie vor ihrer Tätigkeit beim Markt Goldbach in der Beratungsstelle für Demenz in Aschaffenburg tätig.
Diese Vorkenntnisse qualifizieren Frau Mertens umso mehr für die Arbeit als Quartiersmanagerin. Sie konnte sich somit schnell in die Aufgaben von Frau Steinbach einarbeiten und bereits viele eigene Ideen mit einbringen.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere die Weiterentwicklung und Umsetzung eines seniorengerechten Quartierskonzepts, die Initiierung und Umsetzung von Projekten im Quartier und das zugehörige Veranstaltungsmanagement.
In der heutigen Sitzung des JFKSS-Ausschusses wird Frau Mertens aus ihrem Arbeitsalltag berichten (Beratungen, Angebote, etc.) und einen Ausblick für das Jahr 2025 geben.
Beschlussvorschlag
Der Sachstandsbericht der Quartiersmanagerin Julia Mertens wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Quartiersmanagerin Frau Julia Mertens stellte den Jahresbericht des Quartiersmanagements, Rückblick und Ausblick sowie einen Bericht über die allgemeinen Angebote vor.
In 2024 hätte es insgesamt 40 Einzelfallberatungen gegeben.
Wer zu diesen Beratungen käme, fragte der Marktgemeinderat Herr Martin Scheiner. Die Quartiersmanagerin gab an, dass meist Angehörige seien, die sich vorbereiten und Informationen erhalten möchten.
Angebote des Quartiersmanagements:
Seniorenfrühstück – würde aktuell sehr gut angenommen werden. Es handele sich um eine große Gruppe von bis zu 22 Seniorinnen und Senioren. Diese hätten eine Unkostenerhöhung des Frühstückspreises von 3,- € auf 5,-€ selbst erwirkt, da sie so die Auswahl der Speisen ausweiten können.
Seniorenkaffee – Es gäbe Unterstützung durch Ehrenamtliche aus dem Sozialverein. Die Kuchenspenden für das Treffen würden von den Helfenden mitgebracht. Es falle keine Gebühr an, sondern finanziere sich auf Spendenbasis. Ca. 19 bis 20 Personen nähmen daran teil. Es sei jedoch ein abweichendes Publikum gegenüber dem Seniorenfrühstück.
Zu Weihnachten wäre durch Frau Mertens ein Akkordeonspieler organisiert worden. Es sei eine Überlegung, ob er in Zukunft öfter zum Seriorenkaffee eingeladen werde.
Letzte-Hilfe-Kurs – wäre in 2024 im Oktober zuletzt veranstaltet worden, mit insgesamt drei Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Es sei für das Frühjahr 2025 wieder geplant.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Sei ein gut besuchter Vortrag mit ca. 30 anwesenden Personen. Dieses Angebot sei wieder im April 2025 geplant.
Gedächtnistraining – Hätte eine hohe Nachfrage. Dieses Angebot sei über den bayerischen Demenzfonds organisiert. Es wären 8 bis 10 Teilnehmende, die an acht Terminen teilgenommen hätten. Die Teilnahme sei aufgrund der Förderung über den Bayerischen Demenzfonds kostenlos.
Sturzprophylaxe – Auch dieses Angebot habe eine hohe Nachfrage. Insgesamt seien es 15 Teilnehmende. Die BKK Linde fördere dieses Angebot, deswegen sei es kostenlos für die Teilnehmenden. Der Kurs sei eine Mischung aus Theorie und Praxis.
Faszien-Training – Sei ebenfalls ein Angebot welches von der BKK Linde gefördert werde und aus diesem Grund ebenso kostenfrei. Im Februar oder März 2025 werde dieses Angebot erneut aufgenommen.
STARK in der häuslichen Pflege – Sei über den Demenzfonds finanziert. Der Kurs gäbe Pflegenden die Möglichkeit eine Auszeit zu nehmen. In den insgesamt acht Workshops würden
leichte und schwere Themen angesprochen, es sei eine Mischung aus Trauerbewältigung und Auszeit für die Pflegenden. Aktuell führe man den Kurs mit acht Teilnehmenden durch. Weitere Kurse in 2025 seien geplant.
Fit im Alter – Endstand aus den Reihen der Besucherinnen des Mehrgenerationenhauses. Diese Gruppe treffe sich für eine Bewegungseinheit und im Anschluss finde ein gemütliches Beisammensein statt.
Mediensprechstunde – Sei gedacht für alles Elektronische. Das Projekt des Landratsamt Aschaffenburg „Mutprojekt – Medien und Technik für Senioren“ solle den Senioren den Zugang zur Technik erleichtern.
Es würden Fragen zum individuellen Gerät oder ganz allgemein beantwortet. Die Besucherinnen und Besucher seinen Andere, als bei Seniorenkaffee und -frühstück.
Ein weiteres Angebot, welches das Mehrgenerationenhaus anbiete, sei das Backen mit Schülerinnen und Schülern und Seniorinnen und Senioren.
Der duale Student Herr Fabian Maurer gründete im vergangenen Jahr das Seniorenkochen, welches von bis zu vier Teilnehmenden besucht sei und auch wieder in 2025 stattfinden solle.
Vorträge über Demenz und Schlaganfallprävention der Malteser seien in 2025 auch wieder geplant.
Am Familientag beteilige man sich mit einem Infostand und im November folge dann der Wintermarkt im Mehrgenerationenhaus.
Das Projekt „Goldbacher Demenz Netzwerk“ sei in Zusammenarbeit mit dem Demenzfonds entstanden und habe die Ziele Unterstützungsstrukturen für an Demenz erkrankte Menschen und deren Angehörige stärken, sowie die Zusammenarbeit und Wissenstransfer lokaler und regionaler Institutionen ausbauen. Die Quartiersmanagerin in Elternzeit Frau Ann-Katrin Steinbach hatte bereits mit der Umsetzung begonnen, Frau Julia Mertens suche aktuell nach geeigneten Kooperationspartnern um weitere Schritte in dem Projekt zu bewältigen.
Geplant sei es einen Demenz-Guide zu entwickeln, der wichtige Informationen rund um das Thema Demenz enthalte. Dieser solle dann Angehörigen, Betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzierung der Angebote, so Mertens, sei über die Beiträge und Spenden gedeckt und erwirtschafteten sogar ein kleines Plus. Sie führte die folgende Tabelle der Einnahmen, Ausgaben und Spenden auf:
Monat
|
Einnahmen (in €)
|
Ausgaben (in €)
|
Spenden (in €)
|
Gesamt (in €)
|
Januar
|
81,00
|
110,58
|
39,00
|
+ 9,42
|
Februar
|
183,00
|
191,40
|
72,85
|
+ 64,45
|
März
|
159,00
|
188,57
|
65,35
|
+ 35,78
|
April
|
117,00
|
167,07
|
59,50
|
+ 9,43
|
Mai
|
99,00
|
99,12
|
71,80
|
+ 71,68
|
Juni
|
174,00
|
201,33
|
70,08
|
+ 42,75
|
Juli
|
171,00
|
215,47
|
65,50
|
+ 21,03
|
August
|
84,00
|
83,98
|
60,70
|
+ 60,72
|
September / Oktober
|
535,00
|
551,43
|
95,00
|
+ 78,57
|
November
|
285,00
|
254,15
|
40,00
|
+ 70,85
|
Dezember
|
240,00
|
155,05
|
46,70
|
+ 131,65
|
|
|
|
|
|
Gesamt
|
2128,00
|
2218,15
|
686,48
|
+ 596,33
|
Anschließend gab Frau Mertens einen Ausblick auf die Angebote, die in 2025 umgesetzt würden.
Ziel sei es allgemein bestehende Angebote festigen, Neues einzubringen und Angefangenes zu Ende zu führen.
Die Vorsitzende bedankte sich bei der Quartiersmanagerin Frau Julia Mertens für den Einblick in ihre Arbeit.
Beschluss
Der Sachstandsbericht der Quartiersmanagerin Julia Mertens wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Sachstandsbericht über die Arbeit im Familienstützpunkt in 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
|
25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
|
05.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachdarstellung
Im Rahmen der heutigen Sitzung erfolgt ein Bericht aus der Arbeit im Familienstützpunkt in Goldbach sowie des Heilpädagogischen Fachdienstes, Lisa Trippel, geb. Staab.
Frau Trippel ist bereits seit 2016 beim Markt Goldbach beschäftigt und war bis September 2024 als einrichtungsübergreifende heilpädagogische Fachkraft tätig. Sie unterstützte in ihrer Arbeit alle Kinderbetreuungseinrichtungen des Marktes Goldbach (auch Einrichtungen anderer / kirchlicher Träger). Ursprünglich wurde diese Teilzeitstelle im Rahmen eines befristeten Pilotprojekts geschaffen, um den Bedarf an heilpädagogischer Unterstützung zu decken und langfristig Strukturen für eine nachhaltige Förderung der Einrichtungen zu entwickeln.
Der Familienstützpunkt des Marktes Goldbach wurde seit 2021 von Franziska Marquart geleitet. Frau Marquart verließ jedoch den Markt Goldbach zum 30.06.2024, weshalb die Stelle nachbesetzt werden musste.
Seit 01.09.2024 übernahm Frau Trippel die vakante Stelle.
Zum 01.09.2024 übernahm Frau Trippel die Leitung des Familienstützpunkts. Mit dieser Neubesetzung wurde die Arbeit des Heilpädagogischen Fachdienstes nahtlos in die Tätigkeit des Familienstützpunkts integriert. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Unterstützung von Familien sowie der Einrichtungen des Marktes Goldbach. Der Stellenplan 2025 wurde entsprechend angepasst.
Beschlussvorschlag
Der Sachstandsbericht von Lisa Trippel zur Arbeit im Familienstützpunkt in Goldbach wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Nach der Vorstellung durch die Vorsitzende gab Frau Lisa Trippel einen Einblick in ihren Werdegang beim Markt Goldbach.
Frau Trippel gab ergänzend an, die vorhergehende Leitung des Mehrgenerationenhauses Frau Franziska Marquart, habe in Ihrer Anstellung die Leitung des Hauses und die Leitung des Familienstützpunktes innegehabt. Diese Stelle sei nun aufgeteilt. Frau Trippel sei noch vier Stunden ihrer wöchentlichen Beschäftigungszeit im Heilpädagogischen Fachdienst eingesetzt.
Diese Aufteilung gelte seit dem 01.09.2024.
Anschließend gab die Vortragende einen Einblick in den Familienstützpunkt.
Seit 2020 sei dieser im Mehrgenerationenhaus angegliedert.
Im Landkreis gäbe es insgesamt fünf Ortschaften mit Familienstützpunkten: Mömbris, Heinrichsthal, Kahl am Main, Großostheim und Goldbach.
Der Markt Goldbach habe einen ausgezeichneten Standpunkt, da das Mehrgenerationenhaus angeschlossen sei, so Frau Lisa Trippel.
Der Familienstützpunkt sei Anlaufstelle für alles was die Familienbildung betrifft.
Vor allem sei die Prävention ein großes Anliegen der Stützpunkte. Dazu gebe es auch verschiedene Angebote, für Familien und einzelne Mitglieder der Familien, alles was bindungsfördernd sei.
Diese Angebote würden an den Orten, an denen sich die Familien oder Familienmitglieder sicher fühlen durchgeführt, wie zum Beispiel im Mehrgenerationenhaus, Zuhause oder in der Kita.
Wobei der Erstkontakt mit den meisten Familien oder –mitgliedern nicht im Mehrgenerationenhaus stattfinde.
Oft würden die Kindertagesstätten den Kontakt suchen und Anlass für einen Besuch geben.
Sei ein Kind auffällig, käme Frau Trippel in den Betrieb und führe eine Diagnostik durch. Aus diesem Ergebnis entstehe ein Elterngespräch oder es würde mit dem Personal über präventive Maßnahmen bzw. die Gesprächsvorbereitung mit den Eltern vorgenommen. Sind diese Maßnahmen ausgeschöpft, verweise man die Eltern an die geeigneten Kooperationspartner.
Der Heilpädagogische Fachdienst fließe in Trippels tägliche Arbeit ein und lasse sich nicht immer eindeutig voneinander trennen.
Aktuelle Angebote:
- Mutter/Kind Sportgruppe
- Der Elterntalk
- Der Spielekreis
- Das Elterntraining
- MeTis Jobcenter
- Die Krabbelgruppe
- Allgemeine Lebensberatung
Frau Trippel berichtete in einem Rückblick von September bis heute, dass ihr Aufgabenfeld aus Einarbeitung, Kennenlernen der Forderungen, Kontakte knüpfen sowie ausbauen und sich bekannt machen, bestand.
Die Familienbegleitung, Fallarbeiten, Kooperationspartnersuche und das Mitwirken am Familientag verlief ebenfalls erfolgreich.
Die Vortragende stellte eine Statistik der Fallbearbeitung vor:
|
Art der Beratung
|
Anzahl
|
|
Partnerschaft
|
5
|
|
Schwangerschaft/Geburt
|
8
|
|
Integration/Inklusion
|
25
|
|
Erziehungskompetenz
|
Ca. 60
|
|
Kindliche Entwicklung
|
Ca. 60
|
|
Alltagskompetenz
|
28
|
|
Problem- und Konfliktbewältigung
|
18
|
|
Gesundheit
|
4
|
|
Freizeitgestaltung
|
7
|
|
Kooperationen und Netzwerkausbau
|
Ca. 15-20 pro Woche = 225-300
|
|
Angebote im FSP
|
60
|
.
Einen Ausblick auf das kommende im Jahr 2025 gab sie im Anschluss.
Der Schwerpunkt liege auf Familien mit Kindern im Alter zwischen 0 bis 6 Jahren und solle noch ausgeweitet werden.
Es werde außerdem eine Kooperation mit den Goldbacher Schulen, den KombiKids und dem Jugendhaus angestrebt. Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Aschaffenburg solle ebenfalls im aktuellen Kalenderjahr erweitert werden.
Das Mitwirken am Familientag in 2025 stehe ebenso auf dem Plan.
Ein Angebot, welches sich neu gebildet habe, nenne sich „Krabblen und Babbeln“, die reguläre Krabbelgruppe sei bereits etabliert, dieses neue Angebot hebe die Art des Zusammenkommens der Eltern und Kinder damit hervor, dass sich gezielt über zuvor bekanntgegebene Themen ausgetauscht werde.
In 2025 werde die Familienbildung seitens Trippel intensiviert, es käme eine Person die über das Thema „Mut zur Wut“ referiere. Hierbei solle eruiert werden, wobei die Eltern Unterstützung benötigten.
Beschluss
Der Sachstandsbericht von Lisa Trippel zur Arbeit im Familienstützpunkt in Goldbach wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Zuschussantrag des Radfahrerverein 1902 Goldbach e. V.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
|
25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
|
05.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 30.11.2024 stellte der RV 1902 Goldbach e. V. einen Antrag auf Grundförderung, Übungsleiterförderung, Zuschuss Beschaffungsmaßnahme kurzlebiger Gebrauch und Beschaffungsmaßnahme mehrjährige Nutzung.
1. Grundförderung 2024
Nach § 5 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 5 Grundförderung
- Die Grundförderung soll sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Vereine mit geringer Mitgliederzahl, die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden.
- Jeder förderungsberechtigte Verein bzw. jede förderberechtigte Organisation erhält auf Antrag als jährliche Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche bis 26 Jahre; 1,10 € für Erwachsene ab 27 Jahre; mind. aber 100,00 €.
- Die Antragstellung der Grundförderung hat bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
- Grundlage dieser Förderung ist u. a. der jeweilige Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Aschaffenburg über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr (Stand 31.01. des Jahres). Ansonsten hat eine entsprechende Meldung von Seiten des jeweiligen Vereins bzw. Organisation zu erfolgen. Die Grundförderung gem. § 5 gilt auch für die Jugendarbeit.
Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der RV 1902 Goldbach über 7 Jugendliche bis 26 Jahre sowie 58 Mitglieder ab 27 Jahren.
Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:
Jugendliche bis 26 Jahre
|
7 x 5,50 € =
|
38,50 €
|
Erwachsene ab 27 Jahre
|
58 x 1,10 € =
|
63,80 €
|
Gesamt
|
|
102,30 €
|
2.) Übungsleiterförderung 2024
Nach § 13 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 13 Förderung für staatlich anerkannte Übungsleiter
- Der Markt Goldbach gewährt allen förderungsberechtigten Vereinen und Organisationen einen Zuschuss zu den Kosten für staatlich anerkannte Übungsleiter mit Lizenz einen Zuschuss.
- Die Förderzusage erfolgt nach der Anerkennung der Lizenz durch das Landratsamt Aschaffenburg nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr.
- Die Höhe der Förderung beträgt:
- pauschal 400,00 € pro Übungsleiterlizenz oder
- je Übungsstunde 2,00 €, max. für 250 Übungsstunden.
- Zuschussanträge für ein Kalenderjahr sind bis zum 30.06.des Folgejahres einzureichen.
Laut Antrag und Vereinspauschale verfügt der RV 1902 Goldbach über 2 Übungsleiterlizenzen.
Es ist somit eine Förderung in Höhe von 800,00 € (= 2 Übungsleiterlizenz x 400,00 €) möglich.
3.) Beschaffungsmaßnahme – kurzlebiger Gebrauch
Nach § 7 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§7 Zuschüsse für Beschaffungsmaßnehmen – kurzlebiger Gebrauch
- Förderfähig ist die Beschaffung von Vereins-/Gruppierungszwecken dienenden Gegenständen und Materialien im Rahmen der Zielsetzung und Aufgabenstellung des Vereins/der Gruppierung u. a. Turn-, Sport- und Musikutensilien, Einrichtungsgegenstände (z. B. Noten, Notenständer, Bälle, Seile), die einem kurzlebigen Gebrauch dienen.
- Mit den o.g. Gegenständen dürfen keine gewinnbringenden Erlöse erzielt werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen, sind der Ankauf von Tieren und die Anschaffung von Betriebsmitteln (Treibstoffe, Öle, Heizung, Räumlichkeiten, usw.) für Sportfahrzeuge und ähnliche Fahrzeuge.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 % des Aufwands, höchstens jedoch 500,00 € pro Kalenderjahr.
- Die Antragsstellung hat spätestens bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
- Hierbei sind vorrangig andere Förderungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen (z. B. Zuschuss von Seiten der Diözese). Die Förderung des Marktes Goldbach wird nur gewährt, wenn die förderfähigen Ausgaben nicht durch andere Mittel gedeckt sind. Ein entsprechender Nachweis hierüber (u. a. hinsichtlich der erfolgten Antragsstellung, ggf. Ablehnung) ist bei Antragsstellung vorzulegen.
Laut Rechnung wurden Ersatzteile für Radballmaschinen wie Steuersatz, Lenker und Radbälle angeschafft.
Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:
516,45 € Rechnungsbetrag davon 25 %
|
Gesamtzuschuss 129,11 €
|
4.) Beschaffungsmaßnahme – mehrjährige Nutzung
Nach § 8 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
- Förderfähig ist die Beschaffung von Vereins-/Organisations-/Religionsgemeinschafts-zwecken dienenden Gegenständen und Materialien im Rahmen der Zielsetzung und Aufgabenstellung des Vereins/der Organisation/der Religionsgemeinschaft, u. a. größere Turn-, Sportgeräte, Musikinstrumente und Einrichtungsgegenstände, die der mehrjährigen Nutzung dienen.
- Mit den o.g. Gegenständen dürfen keine gewinnbringenden Erlöse erzielt werden.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt
a.) bis zu einem Aufwand von 15.000,00 € 20 %
b.) von dem 15.000,00 € übersteigenden Betrag 10 %
der förderfähigen Kosten.
- Für Beschaffungen mit einem Wert von mehr als 5.000,00 € ist das Vorhaben mindestens vier Wochen vor Anschaffung dem Markt Goldbach anzuzeigen. Die Beantragung des Zuschusses hat spätestens acht Wochen nach der Rechnungsstellung/Anschaffung schriftlich zu erfolgen.
Laut Rechnung wurde eine Straßenrennmaschine für Rennfahrer mit BRV Lizenz angeschafft. Eine fristgerechte Beantragung des Zuschusses ist erfolgt.
Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:
6.558,80 € Rechnungsbetrag davon 20 %
|
Gesamtzuschuss 1.311,76 €
|
Gesamtzuschuss:
1. Grundförderung 2024
|
102,30 €
|
2. Übungsleiterförderung 2024
|
800,00 €
|
3. Beschaffungsmaßnahmen 2024 – kurzlebiger Gebrauch
|
129,11 €
|
4. Beschaffungsmaßnahmen 2024 – mehrjährige Nutzung
|
1.311,76 €
|
Gesamtzuschuss
|
2.343,17 €
|
Beschlussvorschlag
Dem Radfahrerverein 1902 Goldbach e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 2.343,17 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Buchst. B §§ 5, 7, 8 und Buchst. C § 13 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stelle den Sachverhalt vor. Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Radfahrerverein 1902 Goldbach e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 2.343,17 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Zuschussantrag des FC Germania Unterafferbach 1931 e. V.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
|
25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
|
05.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 02.12.2024 stellte der FC Germania Unterafferbach 1931 e. V. einen Antrag auf Betriebskostenzuschuss für das Kalenderjahr 2023.
Nach § 10 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 10 Zuschüsse zum Betrieb einer gemeinnützigen Sporthalle und Nutzung gemeindlicher Sporteinrichtungen
- Dem FC Germania Unterafferbach wird ein Zuschuss von 50 % der Betriebskosten für den
Betrieb des Vereinsheimes mit Sporthalle gewährt.
Die Nutzungsanteile haben sich nicht verändert und es gilt weiterhin, dass 79 % der Halle für ideelle Zwecke verwendet werden.
Laut Kostennachweisen beliefen sich die gesamten Aufwendungen im Kalenderjahr 2023 auf 8.130,95 €.
Für den ideellen Teil ergibt sich somit ein Aufwand von 6.423,45 € (79 % von 8.130,95 €).
Mit einem Anteil von 50 % würde sich der Zuschuss auf 3.211,73 € belaufen.
Beschlussvorschlag
Dem FC Germania Unterafferbach 1931 e. V. wird ein Zuschuss von 3.211,73 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Buchst. B § 10 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stelle den Sachverhalt vor. Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Dem FC Germania Unterafferbach 1931 e. V. wird ein Zuschuss von 3.211,73 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Zuschussantrag der Goldbacher Musikanten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
|
25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
|
05.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 10.01.2025 stellten die Goldbacher Musikanten einen Antrag auf Dirigentenhonorar, Zuschuss Beschaffungsmaßnahmen kurzlebiger Gebrauch und Grundförderung.
1. Dirigentenkosten 2024
Nach § 14 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 14 Zuschüsse für Dirigentenkosten und „qualifizierte Regisseure“ bei Theater- und Schauspielgruppen
- Der Markt Goldbach gewährt allen förderungsberechtigten Vereinen, Gruppierungen und Organisationen einen Zuschuss zu den Kosten für qualifizierte Dirigenten, Chor- und Ausbildungsleiter sowie für qualifizierte Regisseure bei Theater- und Schauspielgruppen.
- Die Höhe der Förderung beträgt maximal bis 1.000,00 € je Kalenderjahr und Dirigent/in, Chorleiter/in, Ausbildungsleiter/in bzw. qualifizierte/r Regisseur/in
- Zuschussanträge für ein Kalenderjahr sind bis zum 30.06. des Folgejahres einzureichen.
Laut Antrag verfügen die Goldbacher Musikanten über 2 Dirigenten (Haupt- und Jugendorchester).
Hier wäre eine Zuschussgewährung von 2.000,00 € möglich.
2. Beschaffungsmaßnahme – kurzlebiger Gebrauch
Nach § 7 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§7 Zuschüsse für Beschaffungsmaßnehmen – kurzlebiger Gebrauch
- Förderfähig ist die Beschaffung von Vereins-/Gruppierungszwecken dienenden Gegenständen und Materialien im Rahmen der Zielsetzung und Aufgabenstellung des Vereins/der Gruppierung u. a. Turn-, Sport- und Musikutensilien, Einrichtungsgegenstände (z. B. Noten, Notenständer, Bälle, Seile), die einem kurzlebigen Gebrauch dienen.
- Mit den o.g. Gegenständen dürfen keine gewinnbringenden Erlöse erzielt werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen, sind der Ankauf von Tieren und die Anschaffung von Betriebsmitteln (Treibstoffe, Öle, Heizung, Räumlichkeiten, usw.) für Sportfahrzeuge und ähnliche Fahrzeuge.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 % des Aufwands, höchstens jedoch 500,00 € pro Kalenderjahr.
- Die Antragsstellung hat spätestens bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
- Hierbei sind vorrangig andere Förderungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen (z. B. Zuschuss von Seiten der Diözese). Die Förderung des Marktes Goldbach wird nur gewährt, wenn die förderfähigen Ausgaben nicht durch andere Mittel gedeckt sind. Ein entsprechender Nachweis hierüber (u. a. hinsichtlich der erfolgten Antragsstellung, ggf. Ablehnung) ist bei Antragsstellung vorzulegen.
Laut Rechnungsaufstellung wurden Noten angeschafft.
Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:
1.870,15 € Rechnungsbetrag davon 25 %
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Gesamtzuschuss 467,54 €
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Im Kalenderjahr 2024 wurde bereits für Beschaffungsmaßnahmen kurzlebiger Gebrauch der max. Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro gezahlt. Somit wäre hier keine Förderung mehr möglich.
3. Grundförderung 2024
Nach § 5 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 5 Grundförderung
- Die Grundförderung soll sicherstellen, dass möglichst alle förderungsberechtigten Vereine und Organisationen, insbesondere aber Vereine mit geringer Mitgliederzahl, die keine zweckgebundenen Zuschussmittel erhalten können, in ihrer allgemeinen Vereinsarbeit durch eine finanzielle Zuwendung ohne besondere Zweckbindung gefördert und unterstützt werden.
- Jeder förderungsberechtigte Verein bzw. jede förderberechtigte Organisation erhält auf Antrag als jährliche Grundförderung für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 5,50 € für Jugendliche bis 26 Jahre; 1,10 € für Erwachsene ab 27 Jahre; mind. aber 100,00 €.
- Die Antragstellung der Grundförderung hat bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
- Grundlage dieser Förderung ist u. a. der jeweilige Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Aschaffenburg über Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports für das jeweilige Kalenderjahr (Stand 31.01. des Jahres). Ansonsten hat eine entsprechende Meldung von Seiten des jeweiligen Vereins bzw. Organisation zu erfolgen. Die Grundförderung gem. § 5 gilt auch für die Jugendarbeit.
Laut Antrag verfügen die Goldbacher Musikanten über 90 Jugendliche bis 26 Jahre sowie 56 Mitglieder ab 27 Jahren.
Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:
Jugendliche bis 26 Jahre
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90 x 5,50 € =
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495,00 €
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Erwachsene ab 27 Jahre
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56 x 1,10 € =
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61,60 €
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Gesamt
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556,60 €
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Gesamtzuschuss:
1. Dirigentenkosten 2024
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2.000,00 €
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2. Beschaffungsmaßnahmen 2024 – kurzlebiger Gebrauch
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0,00 €
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3. Grundförderung 2024
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556,60 €
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Gesamtzuschuss
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2.556,60 €
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Beschlussvorschlag
Den Goldbacher Musikanten wird ein Zuschuss in Höhe von 2.556,60 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Buchst. B §§ 5, 7 und Buchst. C § 14 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stelle den Sachverhalt vor. Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Den Goldbacher Musikanten wird ein Zuschuss in Höhe von 2.556,60 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Zuschussantrag des Badmintonverein Großauheim Goldbach/Laufach e. V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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05.02.2025
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 20.12.2024 stellte der Badmintonverein Großauheim Goldbach/Laufach e.V. mit Sitz in Hanau einen Zuschussantrag zur Beschaffung von Naturfederbällen für den Spielbetrieb.
Nach § 2 und § 7 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 2 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
- Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine abweichende Regelung durch Beschluss des Marktgemeinderats ist jederzeit möglich.
(2) Eine Förderungsberechtigung besteht grundsätzlich
a.) für Vereine und Organisationen,
- die ihren Sitz in Goldbach haben,
- dem Vereinsring angehören und
- gemeinnützige Zwecke verfolgen;
b.) für Gruppierungen von Religionsgemeinschaften/kirchliche Organisationen, die staatlich
anerkannt sind und ihren Sitz in Goldbach haben;
c.) für Familien und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Goldbach gemeldet haben, bzw.
nach Goldbach gemäß § 23 verlegen.
(3) Soweit ein Verein oder eine Organisation nicht zuschussberechtigt ist, weil die
erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, entscheidet der Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales im Einzelfall, ob eine analoge Anwendung der Richtlinien erfolgt.
(4) Ortsübergreifende Vereine, Organisation und Institutionen, erhalten die Förderungen
gemäß den Zuschussrichtlinien anteilig
§7 Zuschüsse für Beschaffungsmaßnehmen – kurzlebiger Gebrauch
- Förderfähig ist die Beschaffung von Vereins-/Gruppierungszwecken dienenden Gegenständen und Materialien im Rahmen der Zielsetzung und Aufgabenstellung des Vereins/der Gruppierung u. a. Turn-, Sport- und Musikutensilien, Einrichtungsgegenstände (z. B. Noten, Notenständer, Bälle, Seile), die einem kurzlebigen Gebrauch dienen.
- Mit den o.g. Gegenständen dürfen keine gewinnbringenden Erlöse erzielt werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen, sind der Ankauf von Tieren und die Anschaffung von Betriebsmitteln (Treibstoffe, Öle, Heizung, Räumlichkeiten, usw.) für Sportfahrzeuge und ähnliche Fahrzeuge.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 % des Aufwands, höchstens jedoch 500,00 € pro Kalenderjahr.
- Die Antragsstellung hat spätestens bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres schriftlich zu erfolgen.
- Hierbei sind vorrangig andere Förderungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen (z. B. Zuschuss von Seiten der Diözese). Die Förderung des Marktes Goldbach wird nur gewährt, wenn die förderfähigen Ausgaben nicht durch andere Mittel gedeckt sind. Ein entsprechender Nachweis hierüber (u. a. hinsichtlich der erfolgten Antragsstellung, ggf. Ablehnung) ist bei Antragsstellung vorzulegen.
Laut Rechnung hat der Verein am 17.04.2024 Federbälle im Wert von 3.665,00 € angeschafft.
Nach den gemeindlichen Förderrichtlinien erhalten ortsübergreifende Vereine nur eine anteilige Förderung. Dem Verein könnten grundsätzlich auch von der Stadt Hanau, als auch von der Gemeinde Laufach Förderungen zustehen.
Daher ist der Betrag durch 3 mögliche Förderstellen zu teilen.
Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:
3.665,00 € Rechnungsbetrag davon 25 % = 916,25 €
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916,25 € anteilig (3 mögliche Förderstellen)
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Gesamtzuschuss 305,42 €
|
Im Schreiben des Badmintonsvereins vom 20.12.2024 wurde darauf hingewiesen, dass bei dem im Jahr 2015 gegründeten Verein -mit dem neuen Vereinsnamen- auch ein hessischer Bezug beinhalten musste, damit auch in Hessen am Spielbetrieb teilgenommen werden kann (aus wirtschaftlichen Gründen zur Reduzierung anfallender Fahrt- und Betreuungskosten). Neben Goldbach/Laufach hat der Verein den Ort Großauheim vorangesetzt, ohne dass ein direkter Bezug zu diesem Ort bestand und auch nicht erfolgen wird. Der Vereinssitz „Hanau“ wurde vom Registergericht – ohne das Zutun vom Verein – bestimmt. Ein kommunaler „hessischer“ Zuschuss ist lt. dem Verein definitiv nicht zu erhalten. Ob ein Vereinszuschuss von der Gemeinde Laufach beantragt bzw. erhalten werden kann, wird von Seiten des Vereins noch geprüft.
Beschlussvorschlag
Dem Badmintonverein Großauheim Goldbach/Laufach e. V. wird ein Zuschuss von 305,42 € gewährt. Bei Vorlage eines Ablehnungsbescheides der anderen möglichen Förderstellen (Hanau und Laufach) für die Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung von Naturfederbällen für den Spielbetrieb, kann der Betrag ggf. auch anteilig höher ausfallen, höchstens jedoch 500,00 € pro Kalenderjahr.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Buchst. A § 2 und Buchst. B § 7 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stelle den Sachverhalt vor. Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Badmintonverein Großauheim Goldbach/Laufach e. V. wird ein Zuschuss von 305,42 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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9. Zuschussantrag für Fahrt nach Courseulles anlässlich 30-jähriges Jubiläum in Courseulles
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
|
25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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05.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachdarstellung
Mit Schreiben vom 12.12.2024 stellte das Partnerschaftskomitee einen Zuschussantrag anlässlich der Fahrt nach Courseulles zum 30-jährigen Jubiläum mit Bürgerinnen und Bürgern vom 04.09.-09.09.2024.
Nach § 25 der Zuschuss-RL des Marktes Goldbach gilt:
§ 25 Partnerschaft mit der Gemeinde Courseulles sur Mer/Frankreich
- Der Markt Goldbach gewährt Goldbacher Gruppen für Besuche in der Gemeinde
Courseulles und für französische Gegenbesuche im Markt Goldbach Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Die Besuche müssen der Völkerverständigung dienen. Sie sollen zum Verstehen der sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Fragen Frankreichs und Deutschlands allgemein und der Partnerschaftsregionen Calvados/Unterfranken im Besonderen, beitragen. Touristische oder private Reise- und Ferienfahrten werden nicht bezuschusst. Gefördert werden Gruppen bestehend aus Goldbacher Einwohnern und aktiven
Mitgliedschaften in Goldbacher Vereinen. Die Reisedauer soll bei Besuchen und Gegenbesuchen drei Tage nicht unterschreiten.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich:
- für Fahrten von Goldbacher Gruppen nach Courseulles pro Teilnehmer pauschal 38,00 €,
für Personen ab vollendetem 25. Lebensjahr pauschal 28,00 €.
- für Besuche von französischen Gruppen aus der Gemeinde Courseulles erhält der Goldbacher Gastgeber, der Verein oder die gastgebende Gruppe pauschal 18,00 € pro französischem Teilnehmer.
Vorrangig sind andere Förderungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen (z. B. Bezirk, Kreis, Dachverbände, Bay. Jugendring, deutsch-französisches Jugendwerk). Der Zuschuss des Marktes Goldbach wird nur insoweit gewährt als die förderfähigen Ausgaben nicht durch andere Mittel gedeckt sind. Nicht verbrauchte oder nicht bestimmungsgemäß verwendete Fördermittel werden zurückgefordert. Dies gilt nicht für Beträge unter 50,00 €. Teilnehmer mit Anspruch auf Reisekostenvergütung nach öffentlichem Reisekostenrecht werden nicht gefördert.
- Der Zuschuss soll beim Markt Goldbach spätestens zwei Monate vor Reiseantritt angezeigt
werden.
Der Antrag muss nähere Angaben enthalten über:
a) Reisedauer, Programm
b) französische Partner
c) Zahl, Alter und Wohnort der Teilnehmer, Goldbacher Vereinszugehörigkeit
d) Kosten und Finanzierung
e) den verantwortlichen Leiter und Veranstalter
Über die Zuschussgewährung nach diesen Richtlinien entscheidet der Ausschuss für
Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales. Über Maßnahmen zur Förderung der
Partnerschaft, die nicht mit diesen Richtlinien abgedeckt sind, entscheidet der
Marktgemeinderat.
- Dem Markt Goldbach ist möglichst innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Reise ein
Verwendungsnachweis vorzulegen.
Er muss enthalten:
a) Teilnehmerliste mit Altersangabe
b) detaillierte Kostenaufstellung und Nachweis über anderweitige Förderung
c) einen kurzen Erfahrungsbericht
Der Zuschuss wird nach Eingang des vollständigen Verwendungsnachweises vom Markt
Goldbach ausgezahlt. Vorherige Abschlagszahlungen sind möglich.
Es ist somit folgende Zuschussgewährung möglich:
Jugendliche bis 25 Jahre
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26 x 38,00 €
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988,00 €
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Erwachsene ab 26 Jahre
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86 x 28,00 €
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2.408,00 €
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Gesamtzuschuss
|
|
3.396,00 €
|
Beschlussvorschlag
Dem Partnerschaftskomitee wird ein Zuschuss von 3.396,00 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Buchst. F § 25 der gemeindlichen Zuschussrichtlinien.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stelle den Sachverhalt vor. Anschließend erfolgte Beschlussfassung.
Beschluss
Dem Partnerschaftskomitee wird ein Zuschuss von 3.396,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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10. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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05.02.2025
|
ö
|
|
10 |
Sachdarstellung
Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Keine Bekanntgaben!
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
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11. Anfragen und Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Ausschuss für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
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25. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Kultur, Sport und Soziales
|
05.02.2025
|
ö
|
|
11 |
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Diskussionsverlauf
Die Marktgemeinderätin Maria Maidhof berichtete, dass man sich erzähle der Umbau der KiTa Arche Noah sei gestoppt.
Die Vorsitzende verneint diese Behauptung und gibt an, dass die Kosten für Elektroarbeiten und Heizung-Lüftung-Sanitär seit Aufnahme der Planungen nahezu explodiert seien. Es wurden bereits Gespräche mit dem Träger über die Fortsetzung des Umbaus geführt, jedoch gebe es seitens der Planungen noch Klärungsbedarf hinsichtlich des Verpflegungsangebots. Der Träger wolle eine Küche einbauen lassen, um selbst zu kochen, dies sei jedoch langfristig kostenintensiver und risikoreicher.
Mit Blick auf die Partnereinrichtung Kinderkrippe Vogelnest, in der es schon längere Zeit Personalengpässe gebe, was Schließtage und Notbetreuung nach sich ziehe, wolle man die Ausfallsituation in Arche Noah vermeiden. Es würde auf den Kompromiss hingearbeitet, eine kleine Küche, für kleine Zubereitungen, einzurichten und das Essen solle nur ausgegeben werden.
Das Defizit welches durch fehlendes Personal oder ausfallende Mahlzeiten entstehe, gehe dann zu Lasten des Marktes Goldbach und des Marktes Hösbach.
Nach dem nächsten Gesprächstermin würden der Markt Hösbach und der Markt Goldbach mit der Vorstellung in die Gremien gehen und über den geplanten Umbau abstimmen. Die Vorsitzende schätzt, den realistischen Baubeginn könne man in 2026 verbuchen, die Bauzeit von ca. 18 Monaten müsse man dann noch dazu addieren. Die Marktgemeinderätin Maria Maidhof gab der Vorsitzenden an, dass die Eltern von der Verzögerung enttäuscht seien und die Stimmung schlecht wäre.
Datenstand vom 03.04.2025 17:42 Uhr