Datum: 26.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 17:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Eröffnung und Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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26.03.2025
|
ö
|
|
1 |
Diskussionsverlauf
Die 1. Bürgermeisterin eröffnete um 17:05 Uhr die 59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Sie begrüßte die anwesenden Mitglieder und von der Verwaltung Frau Behl, Frau Wombacher und Herrn Damm.
Weiter stellte sie ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Nachdem es aus dem Gremium keine Anregungen zur Tagesordnung gab, trat die Vorsitzende in diese ein.
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
26.03.2025
|
ö
|
|
2 |
Beschlussvorschlag
Die Sitzungsniederschrift der 57. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2025 wird in vorliegender Form genehmigt.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende bat um Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 22.01.2025.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift der 57. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.01.2025 wird in vorliegender Form genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung von Veranstaltungen auf dem Vorplatz des alten Feuerwehrhauses bzw. im Nahbereich des Rathauses im Kalenderjahr 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
26.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachdarstellung
Im Kalenderjahr 2025 sind auf dem Vorplatz des alten Feuerwehrhauses bzw. im alten Feuerwehrhaus wieder diverse Veranstaltungen geplant.
Nach den Richtlinien zur Nutzung des alten Feuerwehrhauses für Feste und Veranstaltungen stehen pro Kalenderjahr grundsätzlich 12 Veranstaltungen der Kategorie A (Veranstaltungsende bis 22:00 Uhr) und 6 Veranstaltungen der Kategorie B (Veranstaltungsende bis 00:00 Uhr) zur Verfügung.
Von der Richtlinie nicht erfasst sind mehrstündige Sondernutzungen, beispielsweise Info-Veranstaltungen, der jährliche Staudentausch oder das jährliche Kürbisschnitzen.
Bislang sind der Verwaltung folgende Veranstaltungen bekannt bzw. wurden vereinzelt bereits angezeigt:
Nr.
|
Veranstaltungs-bezeichnung
|
Veranstalter
|
Veranstaltungs-zeitpunkt
|
Kategorie
|
Antragseingang
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1
|
Maibaumfest
|
Feuerwehrverein Freiwillige Feuerwehr Markt Goldbach e. V.
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30.04.2025
|
B
01:00 Uhr!
|
30.01.2025
|
2
|
Maifest
|
Gesangverein Harmonie
|
01.05.2025
|
A
|
|
3
|
Goldbacher Familientag
|
Bündnis Goldbacher Familien
|
04.05.2025
|
A
|
|
4
|
Rotwein-Dämmerschoppen
|
SPD Ortsverein Goldbach
|
31.05.2025
|
A
|
|
5
|
Flohmarkt – Schnäppchen bei Häppchen
|
Freie Wählergemeinschaft e. V.
|
21.06.2025
|
A
|
17.12.2024
|
6
|
Weizenbierfest
|
VfR Goldbach
|
28.06.2025
ggf. auch 29.06.2025
|
B
A
|
|
7
|
Hoffest
|
RV Goldbach und der Dart-Club Goldbach
|
02.08.2025
03.08.2025
|
A
A
|
|
8
|
Weinfest der Handballer
|
TV Goldbach, Abteilung Handball
|
06.09.2025
07.09.2025
|
B
A
|
|
9
|
22. Goldbacher Herbstmarkt
|
Gewerbeverband Goldbach
|
03.10.2025
|
A
|
|
10
|
Goldbacher Kerb
|
Burschenverein Goldbach e. V.
|
08.11.2025
09.11.2025
10.11.2025
|
B
01:00 Uhr!
A
A
|
|
11
|
Goldbach glänzt
|
Freie Wählergemeinschaft e. V.
|
29.11.2025
|
A
|
17.12.2024
|
Nach derzeitigem Stand entfallen von den bereits bekannten 11 Veranstaltungen mit insgesamt 16 Veranstaltungstagen jeweils 12 Tage auf Kategorie A und 4 Tage auf Kategorie B. Die insgesamt festgelegte Anzahl der möglichen 18 Veranstaltungstage wird nicht überschritten.
Aufgrund der positiven Besucherresonanz der zurückliegenden Jahre beantragt der Burschenverein auch für das Kalenderjahr 2025 die Durchführung einer 3-tägigen Veranstaltung, konkret im Zeitraum vom 08.11. (Samstag) bis 10.11.2025 (Montag). Für den Kerb-Tag am 08.11.2025 wird ein späteres Veranstaltungsende beantragt. Die Veranstaltung soll um 01:00 Uhr enden, wobei Musikende bereits für 00:00 Uhr und Ausschankende für 00:30 Uhr geplant sind.
Aufgrund der besonderen kulturellen Gegebenheiten und des Brauchtums wegen beantragt der Feuerwehrverein für die Veranstaltung des Maibaumfestes eine Verlängerung der Betriebszeit bis 01:00 Uhr.
Die Verwaltung empfiehlt, die eingangs aufgeführten Veranstaltungen zu genehmigen. Ferner wird empfohlen, den Anträgen des Burschenvereins sowie des Feuerwehrvereins auf Verlängerung der Veranstaltungsdauer am 08.11.2025 und 30.04.2025 stattzugeben.
Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1
Die entsprechend Nummern 1 bis 11 aufgeführten Veranstaltungen auf dem Vorplatz des alten Feuerwehrhauses bzw. im Nahbereich des Rathauses werden gemäß ihrer festgelegten Kategorisierung der Betriebszeiten genehmigt.
Beschluss 2
Dem Burschenverein Goldbach e. V. wird für den Veranstaltungstag 08.11.2025 eine verlängerte Betriebszeit bis 01:00 Uhr genehmigt. An betreffenden Veranstaltungstag haben die Musikdarbietungen um 00:00 Uhr und der Ausschank um 00:30 Uhr zu enden.
Beschluss 3
Dem Feuerwehrverein der Feuerwehr Goldbach wird für die Veranstaltung Maibaumfest am 30.04.2025 eine verlängerte Betriebszeit bis 01:00 Uhr genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. In der Liste seien die der Verwaltung bisher angezeigten und/oder bekannten Veranstaltungen und Feste, hierbei könnte es jedoch noch zu Änderungen kommen.
MGR Paul Mann teilte mit, dass der Verein „Goldbacher Musikanten“ eine Serenade am 18.05.2025 um ca. 16/17 Uhr auf dem Feuerwehrplatz angemeldet habe. Er sei verwundert, dass diese Veranstaltung nicht in der Beschlussvorlage aufgelistet sei. Herr Mann habe auch nochmals Rücksprache mit dem Vorstand gehalten und laut dessen Auskunft sei die Veranstaltung bei der Verwaltung angemeldet worden. Er bat um Überprüfung und ggf. Ergänzung der Serenade.
Die Vorsitzende konnte hierzu keine Auskunft geben, versprach aber, zur genannten Veranstaltung beim Ordnungsamt nachzufragen und möglicherweise weitere Schritte in Auftrag zu geben. Laut ihrem Kenntnisstand sollte es kein Problem sein, diese Veranstaltung im Nachhinein zu ergänzen.
Nachdem es keine weiteren Anmerkungen gab, erfolgte die Beschlussfassung.
Der Beschluss 3 wurde um den Satz „An betreffenden Veranstaltungstag haben die Musikdarbietungen um 00:00 Uhr und der Ausschank um 00:30 Uhr zu enden.“ ergänzt.
Beschluss 1
Beschluss 1
Die entsprechend Nummern 1 bis 11 zuzüglich der Serenade der Goldbacher Musikaten aufgeführten Veranstaltungen auf dem Vorplatz des alten Feuerwehrhauses bzw. im Nahbereich des Rathauses werden gemäß ihrer festgelegten Kategorisierung der Betriebszeiten genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2
Dem Burschenverein Goldbach e. V. wird für den Veranstaltungstag 08.11.2025 eine verlängerte Betriebszeit bis 01:00 Uhr genehmigt. An betreffenden Veranstaltungstag haben die Musikdarbietungen um 00:00 Uhr und der Ausschank um 00:30 Uhr zu enden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 3
Beschluss 3
Dem Feuerwehrverein der Feuerwehr Goldbach wird für die Veranstaltung Maibaumfest am 30.04.2025 eine verlängerte Betriebszeit bis 01:00 Uhr genehmigt. An betreffenden Veranstaltungstag haben die Musikdarbietungen um 00:00 Uhr und der Ausschank um 00:30 Uhr zu enden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Grundstückszufahrt Oskar-Then-Straße H-Nr. 1, Antrag des Grundstückseigentümers auf Herstellung einer Grenzmarkierung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
26.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachdarstellung
Der Grundstückseigentümer vom Anwesen Oskar-Then-Straße 1 hat beim Ordnungsamt die Herstellung einer Grenzmarkierung vor dessen Grundstückszufahrt beantragt.
Die Anfrage wird wie folgt begründet:
- Das Grundstück Oskar-Then-Straße 1 verfügt über eine ca. 7 bis 8 Meter breite abschüssige Grundstückszufahrt. Auf dem Grundstück befindet sich eine Doppelgarage sowie eine Halle für landwirtschaftliches Gerät (Traktor). Gemäß Schilderungen des Antragstellers parken fremde Fahrzeuge auf der Fahrbahn oftmals so, dass Teile der Zufahrt blockiert werden. Sobald in derartigen Fällen im Hof bereits ein Fahrzeug des Eigentümers abgestellt ist, wird das Herausfahren mit einem anderen Fahrzeug stark erschwert oder ist nicht möglich, ohne die eigenen Fahrzeuge zunächst nacheinander aus der Einfahrt herauszufahren.
- Im Falle einer teilweise zugeparkten Grundstückszufahrt wird das Herausfahren mit landwirtschaftlichem Gerät erschwert oder ggf. sogar nicht möglich.
- Die seit einiger Zeit bestehende Halteverbotsbeschilderung in der Lindestraße sowie Teilen der Oskar-Then-Straße habe zu einem veränderten Parkverhalten geführt, sodass vermehrt Fahrzeuge im Bereich vor der Hausnummer 1 parken.
- Durch eine optische Kenntlichmachung der Zufahrt mittels „Zick-Zack-Markierung“ erhofft sich der Grundstückseigentümer eine Verbesserung der Problematik.
Aus den genannten Gründen bittet der Antragsteller daher um Herstellung einer Grenzmarkierung.
Bei der umgangssprachlich genannten „Zick-Zack-Linie“ handelt sich um das Zeichen 299, Grenzmarkierungen.
Die Nr. 5.2.1 der Richtlinie für die Markierung von Straßen Teil 1 (kurz RMS Teil 1) sieht bestimmte Konstellationen vor, bei denen Grenzmarkierungen angebracht werden sollten (z. B. nach Kreuzungen/Einmündungen wo der Fünfmeterbreich verlängert werden soll). Gemäß RMS Teil 1 sollte jedoch in der Regel auf eine Grenzmarkierung vor Grundstückszufahrten verzichtet werden. Dieser Grundsatz dürfte darin begründet sein, dass hierdurch ein Abstumpfen der Verkehrsteilnehmer vermieden und Ortsbild bewahrt bleiben soll.
Abhängig vom konkreten Einzelfall und den örtlichen Gegebenheiten kann jedoch vor einer Grundstückszufahrt die Herstellung einer Grenzmarkierung durchaus ratsam bzw. hilfreich sein. Auf entsprechenden Antrag hin haben die örtlichen Verkehrsbehörden daher im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob eine Markierung aufgebracht werden sollte – ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Herstellung einer Markierung besteht zumeist jedoch nicht.
Im Falle einer positiven Entscheidung haben die Antragsteller üblicherweise die Kosten für derartige Maßnahmen zu tragen.
Beigefügter Bildausschnitt aus Googlestreetview veranschaulicht die baulichen Gegebenheiten der Zufahrt. Die darauf erkennbare korrekte Parkweise sei laut Auskunft des Antragstellers leider die Ausnahme.
Ob die vom Antragsteller gemachten Schilderungen letztlich zutreffend sind, lässt sich vonseiten des Ordnungsamtes nicht bewerten, allerdings werden die Schilderungen als plausibel erachtet.
Aus Sicht des Ordnungsamtes wäre aufgrund der Schilderungen die kostenpflichtige Herstellung einer Grenzmarkierung über die gesamte Breite der Zufahrt vertretbar. Die anfallenden und vom Antragsteller in Gänze zu tragenden Kosten würden sich vermutlich auf 400 bis 600 € belaufen.
Das Gremium wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag des Grundstückseigentümers vom Anwesen Oskar-Then-Straße 1 auf Herstellung einer Grenzmarkierung („Zick-Zack-Linie“) vor der Grundstückszufahrt wird stattgegeben.
Die Zickzacklinie soll sich Beschränken auf den linken Bereich der Einfahrt in der Breite 2,50 auf 5 Meter, Parkplatz standartparkplatz
Die mit der Herstellung der Grenzmarkierung einhergehenden Material- und Personalkosten gehen zulasten des Antragstellers. Die Herstellung der Grenzmarkierung erfolgt daher vorbehaltlich einer Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Die Kosten für die Anbringung der Grenzmarkierung („Zick-Zack-Linie“) müssten vom Antragsteller selbst übernommen werden. Seit der neuen Parkordnung in der Oskar-Then-Straße und Lindenstraße würden laut Auskunft des Antragstellers vermehrt parkende Autos vor seiner Einfahrt stehen und das Befahren seines Grundstücks erschweren. Die Vorsitzende fügte hinzu, dass man dem Antrag zustimmen könne.
MGRin Elke Brandl gab zu bedenken, dass man durch die Genehmigung des Antrags einen Präzedenzfall schaffen würde. Die Verwaltung habe schon diverse Anträge auf eine Grenzmarkierung („Zick-Zack-Linie“) erhalten, welche bisher abgelehnt wurden. Laut der im Sachverhalt geschilderten Situation und der bereits sehr breiten Einfahrt empfinde sie es als schwierig, dem Antrag zuzustimmen.
MGRin Karina Tippe stimmte der geschilderten Parksituation zu. Laut eigenen Kenntnissen würden an besagter Stelle häufig Autos parken.
Sie machte den Vorschlag, die Grenzmarkierung („Zick-Zack-Linie“) entlang der Mauer des Nachbargrundstücks, auf der linken Seite der Einfahrt anzubringen. Ihrer Meinung nach sei dies sinnvoller als die Anbringung der Markierung direkt vor der Hofeinfahrt. Damit könnte die Problematik mit der Parksituation besser behoben werden.
MGR Marius Mann merkte weiter an, dass die Einfahrt breit genug sei und verkehrsrechtlich vor der Einfahrt kein Auto abgestellt werden dürfe. Der Antragsteller solle ein Schild in seiner Einfahrt anbringen, auf dem auf das Freihalten der Fläche vor der Einfahrt hingewiesen werden könne.
MGR Herbert Rettinger gab zu bedenken, dass die Kosten für die Anbringung vom Antragsteller selbst übernommen werden müssen, deshalb sollte zuvor mit ihm abgeklärt werden, ob die Markierung an der linken Seite der Hofeinfahrt sinnvoll sei.
Die Vorsitzende stimmte dem Vorschlag von MGRin Karina Tippe zu, eine Grenzmarkierung auf der linken Seite der Hofeinfahrt auf einer Länge von 5 Meter anbringen zu lassen.
Anschließend erfolgte die Abstimmung über den angepassten Beschlussvorschlag.
Beschluss
Dem Antrag des Grundstückseigentümers vom Anwesen Oskar-Then-Straße 1 auf Herstellung einer Grenzmarkierung („Zick-Zack-Linie“) auf der Ostseite des Wendehammers wird stattgegeben.
Die Zickzacklinie soll sich auf den linken Bereich der Einfahrt auf einer Länge von 5m und einer Breite von 2,50 Meter (eine Parkplatzgröße) beschränken.
Die mit der Herstellung der Grenzmarkierung einhergehenden Material- und Personalkosten gehen zulasten des Antragstellers. Die Herstellung der Grenzmarkierung erfolgt daher vorbehaltlich einer Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 5
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5. Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Anpassung der Nutzungsentgelte und Änderung der Stornobedingungen im Mehrgenerationenhaus "LebensWert" ab 01.07.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
26.03.2025
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachdarstellung
Nutzungsentgelte:
Das Mehrgenerationenhaus „LebensWert“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus Miteinander – Füreinander“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Bearbeitung der Förderverfahren ist dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA, Köln) übertragen.
Die Förderrichtlinie sieht vor, dass das Haus keine Gewinne erwirtschaften darf. Dennoch können moderate Nutzungsentgelte erhoben werden, um die Betriebskosten, insbesondere für Reinigung und Verwaltung, mitzufinanzieren.
Die Nutzungsentgelte wurden zuletzt zum 01.01.2023 angepasst. Im Zuge dessen wurden die Entgelte jedoch nur sehr geringfügig erhöht und lediglich übersichtlicher gestaltet.
Sie sind weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau, das den Zugang für alle Nutzergruppen sicherstellt. Gleichzeitig sind jedoch die Betriebskosten, insbesondere für Reinigung, Instandhaltung und Verwaltung, aufgrund allgemeiner Preissteigerungen angestiegen. Eine moderate Anpassung der Entgelte ist daher erforderlich.
Folgende Erhöhung der Nutzungsentgelte schlägt die Verwaltung vor:
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Nutzungszweck und Preis je Tag
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Raum- Nr.
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Raum-Bezeichnung
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Fläche in m² (ca.)
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A
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B
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C
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D
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|
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|
|
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|
1
|
Offener Treff (EG, große Küche, teilbar, auch einzeln buchbar). Einrichtung: Tische, Stühle, Flipchart, Display. Für 30-40 Personen geeignet.
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37
|
10,00 €
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35,00 €
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80,00 €
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70,00 €
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|
|
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|
|
|
|
2
|
|
37
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0,00 €
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30,00 €
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65,00 €
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55,00 €
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|
|
|
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|
3
|
Interner Besprechungsraum
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15
|
wird nicht vermietet, nur interne Nutzung
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|
|
|
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|
|
4/5
|
Gruppenraum 1 und 2 (EG, kleine Küche/Spielecke) Einrichtung: Tische, Stühle, bei Bedarf Flipchart, Display + Technik. Für 20-30 Personen geeignet.
|
44
|
10,00 €
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35,00 €
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90,00 €
|
75,00 €
|
|
|
|
|
|
|
|
6
|
Veranstaltungsraum groß (geeignet für Vorträge mit Bestuhlung und Bewegungskurse, max. 2 Tische vorhanden)
|
82
|
0,00 €
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55,00 €
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130,00 €
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110,00 €
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|
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|
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|
|
zzgl. Außenbereich (optional)
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0,00 €
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10,00 €
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10,00 €
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10,00 €
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|
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|
|
|
|
Wochenendzuschlag (psch.)
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20,00 €
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20,00 €
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20,00 €
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20,00 €
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|
|
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|
|
|
mehrtägige Nutzung - Nachlass auf Gesamtbetrag
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0%
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10%
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10%
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10%
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Im Vergleich ist nachfolgend die Übersicht der bisherigen Nutzungsentgelte eingefügt:
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|
Nutzungszweck und Preis je Tag
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Raum- Nr.
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Raum-Bezeichnung
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Fläche in m² (ca.)
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A
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B
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C
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D
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|
|
|
|
|
|
|
1
|
Offener Treff (EG, große Küche, teilbar und auch einzeln buchbar).
Einrichtung: Tische, Stühle, Flipchart, Display.
Für 30-40 Personen geeignet.
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37
|
5,00 €
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30,00 €
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75,00 €
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65,00 €
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|
|
|
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|
|
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2
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37
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0,00 €
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25,00 €
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60,00 €
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50,00 €
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3
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Interner Besprechungsraum
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15
|
wird nicht vermietet, nur interne Nutzung
|
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|
|
|
|
|
|
4/5
|
Gruppenraum 1 und 2 (EG, kleine Küche/Spielecke).
Einrichtung: Tische, Stühle, bei Bedarf Flipchart, Display + Technik.
Für 20-30 Personen geeignet.
|
44
|
5,00 €
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30,00 €
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85,00 €
|
70,00 €
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|
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6
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Veranstaltungsraum groß (geeignet für Vorträge mit Bestuhlung und Bewegungskurse, max. 2 Tische vorhanden)
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82
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0,00 €
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50,00 €
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125,00 €
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105,00 €
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zzgl. Außenbereich (optional)
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0,00 €
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5,00 €
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5,00 €
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5,00 €
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Wochenendzuschlag (psch.)
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15,00 €
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15,00 €
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15,00 €
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15,00 €
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mehrtägige Nutzung - Nachlass auf Gesamtbetrag
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0%
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10%
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10%
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10%
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Da die bisherigen Entgelte auf einem sehr niedrigen Niveau lagen, wurde eine pauschale Erhöhung von 5 € je Nutzungskategorie vorgenommen. Eine prozentuale Anpassung wäre aufgrund der geringen Ausgangswerte nicht sinnvoll gewesen.
Der Beschlussvorlage anhängend ist der Entwurf zur neuen Anlage 1 zur Hausordnung des Mehrgenerationenhauses eingefügt. In dieser sind nochmal die Erläuterungen zu den jeweiligen Nutzungskategorien (A bis D) aufgeführt.
Im Jahr 2024 wurde das Mehrgenerationenhaus rund 80-mal gebucht. Die häufigste Nutzung erfolgte im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen oder durch gemeinnützige Organisationen (Kategorie A), darunter das Landratsamt Aschaffenburg sowie örtliche Vereine. Einen bedeutenden Anteil der Einnahmen machten jedoch auch Nutzungen der Kategorie C aus, zu der regelmäßige, private (Sport)-Kurse wie Yoga-Kurse oder ähnliche Angebote zählen. Insgesamt wurden im Jahr 2024 rund 3.600 € an Nutzungsentgelten eingenommen.
Stornobedingungen:
Neben der Anpassung der Nutzungsentgelte sollen auch die Stornierungs- und Kündigungsregelungen überarbeitet werden. Derzeit besteht kein ordentliches Kündigungsrecht für einmalige Nutzungen, was für einige Nutzer mit einem hohen Risiko verbunden ist, insbesondere wenn eine Absage erforderlich wird. Um eine flexiblere Handhabung zu ermöglichen und die Attraktivität der Nutzungsvereinbarungen zu erhöhen, sollten die bestehenden Regelungen überarbeitet und um Staffelungen ergänzt werden.
Folgende Anpassung schlägt die Verwaltung für die Nutzungsvereinbarungen vor:
§ 3 Ordentliche Kündigung; außerordentliche Kündigung
(1) Eine Stornierung bis zwei Wochen vor dem gebuchten Termin ist kostenfrei. Bei einer Stornierung bis eine Woche vor dem Termin wird 50 % des vereinbarten Nutzungsentgelts fällig. Erfolgt die Stornierung weniger als eine Woche vor dem Termin, ist das volle Nutzungsentgelt zu entrichten.
(2) Das Recht auf außerordentliche, fristlose Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dem Betreiber steht dieses Recht sowohl bei einmaliger als auch bei wiederkehrender Nutzung zu, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Dies kann unter anderem der Fall sein bei:
- Rückständigen Reinigungs- und Aufwandspauschalen,
- Verstößen gegen die Haus- und Nutzungsordnung.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Die von der Verwaltung erarbeiteten neuen Nutzungsentgelte für das Mehrgenerationenhaus „LebensWert“ werden zum 01.07.2025 in Kategorie A + B um jeweils 5,-€ und in den Kategorien C + D um jeweils 10,-€ erhöht.
Beschluss 2:
Die Stornobedingungen werden unter „§ 3 Ordentliche Kündigung; außerordentliche Kündigung“ der Nutzungsvereinbarungen wie oben angegeben geändert und treten ebenfalls zum 01.07.2025 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachstand dar. Auch die Betriebskosten des Mehrgenerationenhauses Goldbach seien gestiegen, weshalb man dem Vorschlag einer moderaten Erhöhung der Nutzungsentgelte zustimmen sollte.
Franziska Behl von der Verwaltung ergänzte, dass die Nutzungskategorien zu je 5 € pauschal erhöht wurden. Eine prozentuale Anpassung sei aufgrund der niedrigen Nutzungsentgelte nicht sinnvoll.
Die Vorsitzende teilte dem Gremium mit, dass die meisten Buchungen im MGH in der Kategorie A und B eingeordnet seien.
MGR Paul Mann trug den Vorschlag vor, die Nutzungsentgelte der Kategorie C und D pauschal anstelle der vorgeschlagenen 5 € um 10 € und die Kategorien A und B zu je 5 € zu erhöhen.
Die Vorsitzende stimmte dem Vorschlag von MGR Paul Mann zu.
Weiter sprach sich die Vorsitzende positiv zu den vorgeschlagenen Stornogebühren aus.
Im Anschluss erfolgte die Beschlussfassung über den angepassten Beschlussvorschlag 1 und Beschlussvorschlag 2.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Die von der Verwaltung erarbeiteten neuen Nutzungsentgelte für das Mehrgenerationenhaus „LebensWert“ werden zum 01.07.2025 inklusive der angepassten Kategorien C +D mit einer Erhöhung der Nutzungsentgelte um 10 € beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Die Stornobedingungen werden unter „§ 3 Ordentliche Kündigung; außerordentliche Kündigung“ der Nutzungsvereinbarungen wie oben angegeben geändert und treten ebenfalls zum 01.07.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Gemeindliche Recyclinghöfe; Kostenübernahmerichtlinie des Landkreises Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
|
59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
26.03.2025
|
ö
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beschließend
|
6 |
Sachdarstellung
Zum 01.01.2025 trat die aktualisierte Kostenübernahmerichtlinie des Landkreises Aschaffenburg in Kraft.
Inhalt dieser Richtlinie ist die Gesamt- und Teilkostenübernahme für abfallwirtschaftliche Verwertungsmaßnahmen, in den kreisangehörigen Gemeinden, gemäß Art. 5 Abs. 2 BayAbfG.
Mit Schreiben vom 04.12.2024 teilte das Landratsamt Aschaffenburg die geforderte Umsetzung zum 01.04.2025 mit.
Für den Markt Goldbach ergibt sich ein Anpassungsbedarf im Bereich der Personaleinteilung sowie der Öffnungszeiten des kommunalen Recyclinghofs.
Gemäß Nr. 2.1.1 der Kostenübernahmerichtlinie sind folgende Mindestöffnungszeiten notwendig:
Sommerzeit (01.04. – 31.10.): 10 Stunden pro Woche, davon mind. 4 Stunden samstags
Winterzeit (01.11. – 31.03.): 8 Stunden pro Woche, davon mind. 4 Stunden samstags
Die bisherigen Öffnungszeiten umfassten in den Sommermonaten 12 Stunden und in den Wintermonaten 10 Stunden pro Woche.
Im Rahmen diverser Abstimmungen wurden, unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Recyclinghofs Goldbach, folgende Öffnungszeiten festgelegt:
Sommerzeit:
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Winterzeit:
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Montag:
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15 – 18 Uhr
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Montag:
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Geschlossen
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Donnerstag:
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15 – 18 Uhr
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Donnerstag:
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13 – 17 Uhr
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Samstag:
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10 – 14 Uhr
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Samstag:
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10 – 14 Uhr
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Daraus folgt eine ganzjährige Kürzung der Öffnungszeiten um jeweils 2 Stunden pro Woche.
Aufgrund der Sonnenstunden und demzufolge dem Einsatz der Flutlichtanlage, wurde sich gegen ganzjährige Öffnungszeiten von 15 – 18 Uhr ausgesprochen.
Die genannten Öffnungszeiten treten zum 01.04.2025 in Kraft.
Entgegen der bisherigen Orientierung der Öffnungszeiten anhand der Zeitumstellung, gelten diese nun entsprechend der Monate April – Oktober und November – März.
Des Weiteren beinhaltet die Neuauflage o. g. Kostenübernahmerichtlinie Festsetzungen der Anzahl des Personals, welches zu den genannten Öffnungszeiten auf dem Gelände einzusetzen ist.
Bisher befanden sich während der Sommerzeit 3 und während der Winterzeit 2 Beschäftigte auf dem Gelände.
Ab 01.04.2025 müssen sich währen der Öffnungszeiten 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort befinden.
Diese teilen sich auf in 3 Mitarbeiter/innen als Aufsichtspersonal (geringfügig Beschäftigte) und 1 Leitungsperson (EG 5 gem. TV EGO Bayern handwerkliche Tätigkeiten).
Zu Beginn des Jahres 2025 trat ein Mitarbeiter des Recyclinghofs aus dem Beschäftigungsverhältnis aus.
Um aufgrund dieser Kündigung sowie des erhöhten Bedarfs eine Abdeckung zu gewährleisten, führte der Markt Goldbach ein Ausschreibungsverfahren durch.
Zwei Mitarbeiter konnten durch diese Stellenausschreibung als geringfügig Beschäftigte gewonnen werden.
Für die Beschäftigten ergibt sich zukünftig eine verpflichtende, regelmäßige Teilnahme an Schulungen des Landratsamtes Aschaffenburg.
Die Schulungen werden für den Markt Goldbach unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Beschäftigte, welche den Anforderungen als Aufsichtsperson unterliegen, müssen alle 2 Jahre an einer Schulung zur Auffrischung des Basis- und Detailwissen sowie zur Erläuterung von Neuerungen teilnehmen.
Für Beschäftigte, welche als Leitungsperson eingesetzt werden, ist die Teilnahme 2x pro Jahr vorausgesetzt.
Der Bereich des Abfallrechts obliegt der Zuständigkeit des Landratsamtes Aschaffenburg.
Folglich erhält der Markt Goldbach für den Betrieb des Recyclinghofs Goldbach Zuschüsse im Rahmen der Kostenübernahmerichtlinie.
Neben diversen Investitionskosten für die Ausstattung der Sammelplätze, werden folgende Stundensätze, inkl. Verwaltungs- und Gemeinkostenzuschläge, an die Kommunen ausgezahlt.
Der Stundensatz für das Leitungspersonal beträgt ab 01.01.2025 46,19 € pro Stunde.
Für Personen, welche als Aufsichtspersonal tätig sind, erhält der Markt Goldbach 21,27 € pro Stunde.
Neben den Aktualisierungen im Bereich des Recyclinghofs, enthält die Kostenübernahmerichtlinie Anpassungen in Bezug auf die Verwertung der Grünabfälle.
Das Landratsamt Aschaffenburg beauftragt einen Dienstleister, welcher die Verwertung der anfallenden Grünabfälle vornimmt.
Der derzeit geltende Vertrag läuft zum Jahresende 2025 aus, weshalb eine Ausschreibung für die Jahre 2026 – 2028 notwendig ist.
Mit Schreiben vom 03.12.2024 bat das Landratsamt Aschaffenburg um Mitteilung der kreisangehörigen Gemeinden, welche Form des Grünabfallkonzepts für die Jahre 2026 – 2028 im jeweiligen Gemarkungsbereich vorgesehen werde.
Die Varianten unterscheiden sich nach der Möglichkeit zur Trennung der Grünabfälle.
Die Qualitäten lassen sich wie folgt untergliedern:
Qualität a: Strukturreiche Grünabfälle, welche nach dem Schreddern einer Verwertung in z. B. Biomassekraftwerken zugeführt werden.
Qualität b: Strukturreiche Grünabfälle, welche abgesiebt werden müssen und teilweise für die energetische Verwertung, teilweise für die Kompostierung verwendet werden können.
Qualität c: Strukturarme Grünabfälle wie z. B. Rasenschnitt, bei welchen zur weiteren Verwertung und Behandlung ein Abtransport notwendig ist.
Die Qualität a wird mit 2,00 €/ t berechnet. Qualität b beläuft sich auf 17,50 €/t, Qualität c auf 27,00 €/ t.
Derzeit verfügt der Markt Goldbach über 3 Container, in welchen die Grünabfälle gemischt gesammelt und als Qualität c verrechnet werden.
Die jährlichen Kosten für den Abtransport sowie die Verwertung der Grünabfälle belaufen sich auf ca. 21.000 – 28.000 €.
Im Rahmen der o. g. Abfrage wurde die zukünftige Aufteilung und folglich die strukturierte Verwertung der Grünabfälle geprüft.
Eine mögliche Eigenverwertung in der geplanten Hackschnitzelanlage der Schule des Marktes Goldbach wurde berücksichtigt.
Zur Sortierung der Qualitäten bedarf es eines separaten Grüngutplatzes, welcher ausreichend Fläche zur Lagerung vorhält. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Qualitäten a und b nicht in Container gesammelt werden können und direkt vor Ort verarbeitet werden.
Eine Trennung der Qualitäten hätte folgende Kosten zur Folge:
- Herstellung eines Grünabfallplatzes im Gemarkungsbereich Goldbach
- Bereitstellung eines Radladers o. ä. auf diesem Grünabfallplatz
- Bereitstellung eines/ einer zusätzlichen Mitarbeiter/in, da sich bei einem Sammelplatz, welcher unabhängig des Recyclinghofes liegt, zu jederzeit 2 Mitarbeiter/innen auf dem Gelände aufhalten müssen.
Dem gegenüber ist zu berücksichtigen, dass lediglich ca. 5 % des anfallenden Grünguts einer Verwertung in der Hackschnitzelanlage der Schule zugeführt werden könne.
Nach eingehenden Beratungen der Beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gegenüberstellung der jährlichen Kosten wurde festgelegt, dass für die Jahre 2026 – 2028 keine Anpassung des bisherigen Konzeptes erfolgen solle.
Dem Landratsamt Aschaffenburg wurde dieser Entschluss mitgeteilt.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die ab 01.04.2025 geltenden Öffnungszeiten des Recyclinghofes Goldbach.
Das Grünabfallkonzept für die Jahre 2026 -2028 sowie die Einstellung und Einteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen
Rechtsgrundlage
Kostenübernahmerichtlinie des Landkreises Aschaffenburg
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende stellte den Sachverhalt vor. Die aktuelle Kostenübernahmerichtlinie des Landkreises Aschaffenburg sei Anfang des Jahres in Kraft getreten, weshalb nun diverse Anpassungen im Recyclinghof vorgenommen werden mussten. Zum einen seien die Mindestöffnungszeiten aber auch der Einsatz qualifizierten Personals angepasst worden.
Nach Absprache mit den Beteiligten habe man sich gegen die Anpassung des Grünabfallkonzepts entschieden. Dies wäre unter den gegebenen Voraussetzungen nicht rentabel.
Weiter müssten sich aufgrund der neuen Richtlinie insgesamt vier Mitarbeiter während der Öffnungszeiten vor Ort befinden. Drei davon als Aufsichtspersonal (geringfügig Beschäftigte) und einer Leitungsperson. Erfreulicherweise habe man zwei neue geringfügig Beschäftigte Personen für den Recyclinghof gefunden. Somit sei dieser personell gut aufgestellt.
Sie führte weiter aus, dass die Richtlinien umgesetzt werden müssten, um weiterhin eine Kostenübernahme durch das Landratsamt zu erhalten.
MGRin Karina Trippe fragte nach, wieso man sich gegen das neue Grünabfallkonzept mit der Trennung der Qualitäten des Grünabfalls geeinigt habe.
Die Vorsitzende gab an, dass der daraus entstehende Aufwand für das Personal des Recyclinghofs nicht Wert sei – der Trennungsaufwand sei unverhältnismäßig hoch.
MGR Herbert Rettinger fügte hinzu, dass der Markt Goldbach zwar durch das Nichtwahrnehmen des Grünabfallkonzepts etwas höhere Kosten hätte, jedoch eine Trennung des Grünabfalls praktisch unmöglich sei.
MGRin Karina Tippe ergänzte ihre Anfrage, ob bei einer Trennung des Grünabfalls die neue Hackschnitzelheizung der Schule durch einen Teil des Grünabfalls gespeist werden könne.
Herr Damm von der Verwaltung gab an, dass durch den enormen Aufwand für das Personal und den fehlenden Platz zur Sortierung des Grünabfalls, die Nutzung für das Hackschnitzelwerk nicht rentabel sei.
Anschließend erfolgte die Beschlussfassung.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die ab 01.04.2025 geltenden Öffnungszeiten des Recyclinghofes Goldbach.
Das Grünabfallkonzept für die Jahre 2026 -2028 sowie die Einstellung und Einteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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26.03.2025
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ö
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7 |
Sachdarstellung
Gemäß Art. 52 Abs.3 GO sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Keine Bekanntgaben!
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8. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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59. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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26.03.2025
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ö
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8 |
Diskussionsverlauf
Servierwagen für das Mehrgenerationenhaus Goldbach
MGRin Elke Brandl fragte an, ob für das Mehrgenerationenhaus ein Servierwagen angeschafft werden könne oder falls ein Wagen übrig sein sollte, dieser ins MGH gebracht werden könne.
Die Vorsitzende gab an, dies weiterzuleiten.
Steinertsweg wegen Baustelle an der Hauptstraße am Samstag und Sonntag für den Gegenverkehr öffnen
MGRin Elke Brandl fragte, ob während der Baustelle in der Hauptstraße die Durchfahrt am Wochenende für den Steinertsweg zu öffnen. Es sei für Autofahrer schwierig von Richtung Unterafferbach in die Ortsmitte zu gelangen.
Aufgrund des kurzen Zeitraums der Baustelle erachte die Vorsitzende die Umsetzung des Vorschlags als nicht sinnvoll. Die Baustelle sei in 1-2 Wochen fertig.
Defibrillatoren im Ortsgebiet in bekannte Apps integrieren
MGR Marius Mann fragte, ob die Defi-Standorte im Markt Goldbach in der Defi-App des Roten Kreuzes und weiteren großen App/Websiten veröffentlicht werden könnten. Bisher seien keine Standorte von Goldbach in den gängigen Apps eingetragen.
Die Vorsitzende teilte mit, die Defi-Standorte im Markt Goldbach durch die Verwaltung eintragen zu lassen.
Datenstand vom 28.04.2025 10:13 Uhr