Erteilung des Einvernehmens zum Lärmaktionsplan nach § 47d BImSchG für Orte an Bundesautobahnen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 21.01.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 21.01.2016 | ö | 13 |
Beschluss
Die Stadt Greding erteilt das Einvernehmen nach Art. 8a Abs. 2 Satz 4 Bayerisches Immissionsschutzgesetz zum Lärmaktionsplan für das Gebiet der Stadt Greding – Stand Dezember 2015 nicht, da die Belange der Stadt Greding darin zu wenig berücksichtigt sind und als einzige Maßnahmenverwirklichung das Aufbringen eines sog. Splittmastixasphalt festgeschr
ieben ist.
Datenstand vom 22.02.2016 08:25 Uhr